Lebensmittelsicherheit - Rechtliche Grundlagen - von RA A. Werner

Ähnliche Dokumente
1. Marburger Symposium zum Lebensmittelrecht

Risikomanagement in Theorie und Praxis

LEBENSMITTEL Ist drin was draufsteht?

BfR Forum Verbraucherschutz

I Rechtsgrundlagen und lebensmittelrechtliche Systematik

Von Glukomannan bis Lentinan - Versteckte Risiken für den Verbraucher. Dr. Hans-Jürgen Altmann (BfR)

Rechtliche Grundlagen FeM - ambulant

Risikobewertung von GVO im europäischen Zulassungsprozess

Hygienerecht Haftung und Gewährleistung Im Lichte der EU VO 852/2004 und der LL Schankanlagen Fortschritt durch Wissen

ZULASSUNG VON BETRIEBEN FLEXIBILITÄT VERSUS STANDARDS

5 Verbote zum Schutz der Gesundheit

Produktschutzversicherung

Mikrobiologische Risikobewertung

Vorschau. HACCP Schulung für das HACCP-Team

10. FEI-Kooperationsforum 2011

Stalleinbrüche, Whistleblowing und verdeckte Videos: Die rechtliche Situation. Prof. Dr. Jose Martinez

Mutterkorn in Getreide

BIO LEBENSMITTEL. Eine neue Kategorie von Lebensmitteln? Lebensmittelrechtliche und qualitative Aspekte

Honig mit Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen

Der Imker als Lebensmittelunternehmer Teil 1- rechtliche Grundlagen

Mutterkorn in Getreide

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Unhygienische Zustände in Betrieben - Ekel erregende Lebensmittel

LFGB Kommentar zum Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Die Grundregel der StVO. Bernd Huppertz 1

MuSch Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz *)

Haftung im Brandschutz

Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz *

Rechtliche Grundlagen für den Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen

Gesetzliche Vorschriften

Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht. September 2012 Joachim Mehnert

Aktueller Stand: Lebensmittelkennzeichnung - rechtliche Rahmenbedingungen. Christoph Schönberg - Kennzeichnung des Tierwohls

FOR RISK ASSESSMENT FEDERAL INSTITUTE. Projekt: Zielgruppengerechte Risikokommunikation zum Thema Nahrungsergänzungsmittel. Dr.

Sichere Futtermittel = Sichere Lebensmittel Wunsch oder Wirklichkeit?

20 Jahre Verbraucherzentrale Südtirol. Verbraucherschutz in Südtirol: Standort-bestimmung im europäischen Kontext

FAQ zur Registrierung und zu Pflichten von Lebensmittelunternehmern sowie den wichtigsten Gesetzesregelungen

Was fordert der Gesetzgeber? Herkunftssicherung in der ökologischen Landwirtschaft 17.Juni 2009

Leitfaden zur Registrierung von Betrieben nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene

Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte

Teil A Die wichtigsten Verbotsnormen des LFGB

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT DG(SANTE)/ RS

GZ /43-IV/B/10/04 Wien, am 5. Mai 2004

Zulassungsverfahren bei Enzymen und Zusatzstoffen

Repetitorium Öffentliches Recht für Wiwis. WiSe 2016/17

HealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel

Neue Pflicht zu technischorganisatorischen. Vorkehrungen durch 13 Abs. 7 TMG

D. Aussetzung ( 221 StGB)

Hinweis Dieser Leitfaden hat keinen offiziellen rechtsverbindlichen Charakter und wurde lediglich zu Informationszwecken

Einführung in das Strafrecht

Ärzte im Fokus der Strafverfolgung. Generalstaatsanwalt Dr. Jürgen Brauer

Praktische Umsetzung der Industrieemissionen-Richtlinie (IED)

Die Rolle der Verbrauchererwartung für die Lebensmittelsicherheit

Rechtfertigungsgründe

Die Verschwiegenheit in der Sozialen Arbeit. Berufliche Pflicht unter Strafandrohung (K)ein Grund zur Sorge?

Abgrenzung aus Sicht des BVL. Nahrungsergänzungsmittel und bilanzierte Diäten

Das sog. Recht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme

Institut für Hygiene und Technologie der Lebensmittel tierischen Ursprungs Tierärztliche Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München

Kennzeichnung: Vorsicht bei der (Um-)Etikettierung von Lebensmitteln

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dokumenten-Nr.: Bewertung von Abweichungen, Fehlern und Mängeln 2/5

Verantwortlichkeiten nach der EU-Kosmetikverordnung

Bedürfnisse der Überwachung

Inhaltsverzeichnis. Teil A Ausgewählte Bereiche des Strafrechts Allgemeiner Teil. Literatur- und Rechtsgrundlagenverzeichnis... 9

Ergebnisse der im Land Berlin durchgeführten Kontrollen* in der amtlichen Lebensmittelüberwachung

Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

I. Versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, 315 b Abs. 1, Abs. 2, 22 StGB

Sicherheitstagung 2010

1. Ist der Schutzbereich des Grundrechts berührt? persönlicher Schutzbereich. sachlicher Schutzbereich (geschützte Sphäre und Ansprüche)

Medizinproduktehaftung

Verantwortung und Haftung des Koordinators insbesondere unter dem Aspekt der Regressnahme

Was haben ArbeitsmedizinerInnen beim Impfen aus rechtlicher Sicht zu beachten?

O. Die Versammlungsfreiheit gem. Art. 8 GG

VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 zur Zulassung von Vitamin E als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten

STÄRKUNG DES ELTERNRECHTS ZU LASTEN VERNACHLÄSSIGTER KINDER?

Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 6. November 2015 (OR. en)

Sonder- und Wegerecht

Nichterfüllungsschaden

Allgemeines Verwaltungsrecht

Klinische Prüfungen an Notfallpatienten. Dr. Caterina Wehage. Fachanwältin für Medizinrecht

ABGRENZUNG AUS SICHT DER ARZNEIMITTEL-HERSTELLER: PFLANZLICHE PRODUKTE

Gesetzliche Regelungen zum Verkauf und Gebrauch von Feuerwerkskörpern (Aktualisierung des Sachstands WD /16 vom 10.

Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelkontrolle - Transparenz nützt allen! 18. Wintertagung für Grünland- und Viehwirtschaft

Verbrauchertäuschung durch ZDF Beitrag WISO-Konsumagenten über Nahrungsergänzungsmittel

Huppertz. 315c I StGB. Öffentlicher Verkehrraum. Fahrzeug Führen. Fahrunsicherheit. gefährliche Verkehrsverstöße

AG im Strafrecht Modul S1 (2/8) - Michael Jahn - Wintersemester 2014/2015

NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL. Leitfaden für Bewerbung, Beratung und Verkauf. Dipl.-Ing. Dr. Thomas Eidenberger. August 2014 ALLES UNTERNEHMEN.

Recycling/Lebensmittelsicherheit Anforderungen aus Sicht des Risikomanagements

Anlässlich der Gemeinschaftstagung Rapsölkraftstoff und Rapsspeiseöl aus dezentraler Ölsaatenverarbeitung von UFOP, TFZ, TLL, BFEL und KTBL wurde am

Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) 14 Einsatzmaßnahmen, Anordnungsbefugnis

PFC aus Sicht der Lebensmittelüberwachung

Deutsches Staatsrecht

Drittländern nicht für Umstellungserzeugnisse mindestens 95 Gewichtsprozent ihrer Zutaten Muster Referenzfarbe auch in Schwarz-Weiß Hintergrundfarbe

Aufgaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

I. Notstandslage 1. Gefahr (für beliebiges Rechtsgut), die 2. gegenwärtig und 3. rechtswidrig ist.

U M W E L T V E R W A L T U N G S R E C H T

Die Verhältnismäßigkeitsprüfung in der Fallbearbeitung

Europäisches Strafrecht

Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte

Rechtsgrundlagen. L 140A Technische Hilfeleistung - Basislehrgang- - am Standort - 1 Juli 2014 Herr Höntsch

Transkript:

Lebensmittelsicherheit - Rechtliche Grundlagen - von RA A. Werner

Gliederung Was ist Lebensmittelsicherheit? - Definition: - Legaldefinitionen - Rechtsprechung Wie wird Lebensmittelsicherheit gewährleistet? -Zivilrecht -Strafrecht -Verwaltungsrecht - Lebensmittelrecht 16. Juni 2008 2

Was ist Lebensmittelsicherheit? Lebensmittel: - Definition in Art. 2 VO (EG) 178/2002 (LM-Basis-VO):... alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden.... 16. Juni 2008 3

Was ist Lebensmittelsicherheit? Welches Rechtsgut soll geschützt werden? Sicherheit: - Art. 1 Abs. 1 GG: Die Würde des Menschen* ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. *körperliche und geistige Integrität - 223 StGB: vorsätzliche Körperverletzung - 229 StGB: fahrlässige Körperverletzung - 227 StGB: Körperverletzung mit Todesfolge - 314 StGB: Gemeingefährliche Vergiftung 16. Juni 2008 4

Was ist Lebensmittelsicherheit? Sicherheit: - Art. 1 LM-Basis-VO: -...hohes Schutzniveau für die Gesundheit des Menschen und - Verbraucherinteressen bei Lebensmitteln - unter besonderer Berücksichtigung der Vielfalt des Nahrungsmittelangebots, - einschließlich traditioneller Erzeugnisse,... 16. Juni 2008 5 - Art. 5 Abs. 1 und 2 LM-Basis-VO: -... hohen Maßes an Schutz für das Leben und die Gesundheit der Menschen, -des Schutzes der Verbraucherinteressen, - einschließlich lauterer Handelsgepflogenheiten im Lebensmittelhandel, - gegebenenfalls unter Berücksichtigung des Schutzes der Tiergesundheit, des Tierschutzes, des Pflanzenschutzes und der Umwelt.

Was ist Lebensmittelsicherheit? Sicherheit: - Im StGB: 315, 315a, 315b: Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr und Straßenverkehr (konkrete Gefährdungsdelikte): - Wer die Sicherheit... dadurch beeinträchtigt,... und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet,.... 16. Juni 2008 6 - Wahrig Dt. Wörterbuch: - das Sichersein, Gewissheit; - sichere Beschaffenheit, Festigkeit; - Ruhe, Sorglosigkeit; - Geborgenheit, Geschütztsein, Schutz; -sicher: - zweifelsfrei, bestimmt, gewiß, zuverlässig, verbürgt; - gefahrlos; - ungefährdet, geschützt, gesichert, geborgen; - fest und ruhig, geübt; - unfehlbar, untrügerisch

Was ist Lebensmittelsicherheit? Sicherheit: - Gefahr: - Art. 3 Ziff. 14 LM-Basis-VO: Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck... Gefahr - ein biologisches, chemisches oder physikalisches Agens* in einem Lebensmittel oder Futtermittel oder -einen Zustand eines Lebensmittels oder Futtermittels, der eine Gesundheitsbeeinträchtigung verursachen kann; * Wirkstoff 16. Juni 2008 7

Was ist Lebensmittelsicherheit? Sicherheit: - Gefahr: - Rspr.: im Zusammenhang mit 34 StGB: Rechtfertigender Notstand: Gefahr ist ein durch eine beliebige Ursache eingetretener ungewöhnlicher Zustand, in welchem nach den konkreten Umständen der Eintritt des Schadens wahrscheinlich ist (RGSt. 66, 100 f., 225). Wahrscheinlich ist der Eintritt, wenn die Möglichkeit nahe liegt oder begründete Besorgnis besteht (RGSt. 10, 176 f). Innerhalb vernünftiger Lebenserfahrungen muss mit dem Schadenseintritt zu rechnen sein. (RGSt. 68, 433 f.) Eine bloße oder gar ferne Möglichkeit genügt nicht (BGHSt. 19, 371 f.). Der Eintritt des Schadens muss ernstlich zu befürchten sein (BGHSt. 26, 179 f.). Ob die Wahrscheinlichkeit bestand, ist vom Standpunkt eines nachträglichen Beobachters, dem die im kritischen Augenblick wesentliche Umstände bekannt sind, objektiv zu beurteilen (objektiv-nachträgliche Prognose). Wer von vorneherein sichere Vorsorge trifft, dass eine Gefahrenlage nicht zum Schaden führen kann, verursacht in Wirklichkeit keine Gefahr (BGHSt. 6, 348 f.). 16. Juni 2008 8

Was ist Lebensmittelsicherheit? Sicherheit: - Gefahr: - Zipfel/Rathke C 101, Art. 3 Rdz. 85 f.: - Gefahr ist die Möglichkeit einer Gesundheitsbeeinträchtigung. - Es kommt nicht auf den Grad der Wahrscheinlichkeit an. - Eine Gefahr besteht auch dann, wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung nicht auszuschließen ist. - Die Gefahr muss sich aus der Beschaffenheit des Lebensmittels ergeben. - Jede Wirkung des definierten Wirkstoffes ist erfasst, die in Menschen durch Ge- oder Verbrauch bzw. Verwendung eines LM entstehen kann. Wiederspruch!? 16. Juni 2008 9

1. Zivilrecht: - vertragliche Bestimmungen - Pflichten - Produkthaftungsrecht - Wettbewerbsrecht 2. Strafrecht: -s.o. - Sanktionen: - Freiheitsstrafe -Geldstrafe -Bußgelder - Einziehung -etc. 3. Verwaltungsrecht: - Lebensmittelrecht 16. Juni 2008 10

3. Verwaltungsrecht: Lebensmittelrecht - LM-Basis-VO: - allg. Lebensmittelrecht, Ziele Art. 1 -EFSA - Schnellwarnsystem, Krisenmanagement, Notfallpläne etc. - Horizontale Spezialregelungen - z.b. Kennzeichnungs- und Zusatzstoffrecht - Vertikale Spezialregelungen - z.b. Geflügel- und Fleischhygiene 16. Juni 2008 11

3. Verwaltungsrecht: Lebensmittelrecht - LM-Basis-VO: Art. 14: Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit: - Hilfestellung bei der Prüfung - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Art. 7 Abs. 2) - Umsetzung des Vorsorgeprinzips (Art. 7 Abs. 1) - Risikoanalyse (Art. 6) - Definitionen Risiko, Risikoanalyse, -bewertung, -management und kommunikation (Art. 3 Ziff 9-13) 16. Juni 2008 12

3. Verwaltungsrecht: Lebensmittelrecht - LM-Basis-VO: Art. 14: Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit: -Abs. 1: Tatbestandsmerkmale: Lebensmittel, die nicht sicher sind, dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden. -Abs. 2:... nicht sicher, wenn... sie a) gesundheitsschädlich sind, (und/oder?) b) für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet sind. (?) - Abs. 3 bis 5: Abwägungshilfen im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung (Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 GG): setzt dem staatlichen Handeln Grenzen bei Grundrechtseingriffen (Art. 12, 14 GG) 16. Juni 2008 13

3. Verwaltungsrecht: Lebensmittelrecht - LM-Basis-VO: Art. 14: Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit: - Abs. 3 bis 5: Verhältnismäßigkeitsprüfung: - Übermaßverbot: -Geeignetheit - Erforderlichkeit - Verhältnismäßigkeit i.e. Sinne: - Zumutbarkeit, - Proportionalität oder - Angemessenheit: - Güterabwägung 16. Juni 2008 14

3. Verwaltungsrecht: Lebensmittelrecht - LM-Basis-VO: Art. 14: Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit: - Abs. 3 bis 5: Güterabwägung: Gesundheitsschutz Recht am Eigentum (Eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb, Betriebsgeheimnisse), Recht an der Berufsausübung 16. Juni 2008 15

3. Verwaltungsrecht: Lebensmittelrecht - LM-Basis-VO: Art. 14: Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit: - Abs. 3 bis 5: Güterabwägung: 16. Juni 2008 16 - Abs. 3: Es sind zu berücksichtigen - die normalen Bedingungen seiner Verwendung - durch den Verbraucher und - auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen sowie - die dem Verbraucher vermittelten Informationen - einschl. der Angaben auf dem Etikett oder - sonstige ihm normalerweise zugänglichen Informationen über die Vermeidung bestimmter die Gesundheit beeinträchtigender Wirkungen eines bestimmten Lebensmittels oder einer bestimmten Lebensmittelkategorie.

3. Verwaltungsrecht: Lebensmittelrecht - LM-Basis-VO: Art. 14: Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit: - Abs. 3 bis 5: Güterabwägung: - Abs. 4: gesundheitsschädlich, wenn - sofortige und/oder kurzfristige und/oder langfristige Auswirkungen des LM nicht nur auf die Gesundheit des Verbrauchers, sondern auch auf nachfolgende Generationen wahrscheinlich sind, -kumulative toxische Auswirkungen wahrscheinlich sind, - besondere gesundheitliche Empfindlichkeiten einer bestimmten Verbrauchergruppe gegeben sind, falls das LM für diese Gruppe Verbrauchern bestimmt ist. 16. Juni 2008 17

3. Verwaltungsrecht: Lebensmittelrecht - LM-Basis-VO: Art. 14: Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit: - Abs. 3 bis 5: Güterabwägung: - Abs. 5: ungeeignet, wenn - durch Fremdstoffe oder - durch andere Kontamination, - durch Fäulnis, Verderb oder Zersetzung ausgehend vom beabsichtigten Verwendungszweck des Verzehrs durch den Menschen inakzeptabel geworden ist. 16. Juni 2008 18

3. Verwaltungsrecht: Lebensmittelrecht - LM-Basis-VO: Art. 14: Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit: -Abs. 6: Vermutungsregel der Unsicherheit bei Chargen/Posten/Lieferungen und Beweislastumkehr - Abs. 7, 9: gegenseitige Anerkennung innerhalb der EU -Abs. 8: Ausnahme bei begründetem Verdacht der Unsicherheit 16. Juni 2008 19

3. Verwaltungsrecht: Lebensmittelrecht - LM-Basis-VO: Rechtsfolgen: Maßnahmen bei unsicheren Lebensmitteln: - Unternehmer: Art. 19: - Unterrichtungspflicht gegenüber - den Kunden und - der zuständigen Behörde - Rücknahmepflicht - Rückrufpflicht - Zusammenarbeitungspflicht 16. Juni 2008 20 -Behörde: - Information der Öffentlichkeit: Art. 10, 40 LFGB - Mitteilung an das Schnellwarnsystem der EU - sonstige Maßnahmen zum Schutz des Verbrauchers, LFGB - Sanktionen, LFGB, OWiG, StGB etc.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 16. Juni 2008 21