ABGRENZUNG AUS SICHT DER ARZNEIMITTEL-HERSTELLER: PFLANZLICHE PRODUKTE
|
|
- Arwed Kalb
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 ABGRENZUNG AUS SICHT DER ARZNEIMITTEL-HERSTELLER: PFLANZLICHE PRODUKTE BfArM im Dialog: Abgrenzung von Arzneimitteln 19. September Dr. Rose Schraitle Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller 4. Oktober 2016
2 Grenzziehung zwischen pflanzlichen Nahrungsergänzungsmitteln und Phytopharmaka auf europäischer Ebene Zusammensetzung, Inhaltsstoffe Health Claims: Aktuelle Entwicklungen auf EU-Ebene; Fitness check der Health-Claims-Verordnung Allgemeine Rahmenbedingungen 2 Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e. V.
3 Inhaltsstoffe Offene Lebensmittel-Definition im europäischen Recht Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Artikel 2 Definition von Lebensmittel Im Sinne dieser Verordnung sind Lebensmittel alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, (.) Zustand von Menschen aufgenommen werden. Zweckbestimmung ist nicht Bestandteil der Definition 3 Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e. V.
4 (Inhaltsstoffe) Definition Nahrungsergänzungsmittel im europäischen Recht Richtlinie 2002/46/EG, Artikel 2 Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck a) Nahrungsergänzungsmittel Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die normale Ernährung zu ergänzen und die aus (...) von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung bestehen (.); Begriff physiologische Wirkung ist unscharf und nicht definiert 4 Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e. V.
5 (Inhaltsstoffe) Frage: Welche (bekannten) Pflanzen können in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden? Antwort: Alle, die eine physiologische Wirkung haben (keine schädliche oder möglicherweise gesundheitsschädigende Wirkung) Beispiel BELFRIT-Liste 5 Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e. V.
6 (Inhaltsstoffe) BELFRIT-Liste u.a. - Aesculus hippocastanum - Ginkgo biloba - Hypericum perforatum - Passiflora incarnata - Valeriana repens - Aloe - Senna 6 Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e. V.
7 Mit anderen Worten: Das europäische Lebensmittelrecht ermöglicht auch Nahrungsergänzungsmittel mit klassischen Arzneipflanzen - Produkte bekommen aber erst durch aussagekräftige (den Arzneimitteln ähnliche?) gesundheitsbezogene Wirkaussagen ihr Profil Das besondere Augenmerk richtet sich auf die Health Claims für Botanicals : Die Attraktivität pflanzlicher Nahrungsergänzungsmittel für Verbraucher und Hersteller steht und fällt mit den Möglichkeiten der gesundheitsbezogenen Auslobung! 7 Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e. V.
8 Health Claims Grundsätze gemäß Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, u.a. nährwert- und gesundheitsbezogene Aussagen, die den Verbraucher irreführen können oder die den Lebensmitteln medizinische Eigenschaften zuschreiben, sind untersagt nährwert- und gesundheitsbezogene Aussagen müssen wissenschaftlich abgesichert sein 8 Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e. V.
9 Health claims und Botanicals EU-Kommission hat bereits in 2012 mildernde Umstände bei der Prüfung von Health claims für Botanicals durch Änderung der Prüfkriterien erwogen: Traditioneller Ansatz wie bei Arzneimitteln und Anleihe an den Traditionsbelegen für Arzneimittel Seit 2010 sind Health Claims für Botanials on hold bis mindestens 2018, d.h. bis zum Abschluss des fitness check der Health-Claims-Verordnung (Start 2015) 9 Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e. V.
10 Grundlage der Health-Claims-Verordnung wird verlassen Kommission setzt Umsetzung der Health-Claims- Verordnung, d.h. gültiges Recht, aus Fitness check der Health-Claims-Verordnung, Start 2015: Sind die gültigen Vorschriften zur Prüfung von Health Claims auch für Pflanzen und Pflanzenzubereitungen angemessen? Politischer, ergebnisorientierter Ansatz im Interesse der pflanzlichen Nahrungsergänzungsmittel, der zu Lasten der Arzneimittel geht Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e. V.
11 Allgemeine Rahmenbedingungen Pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel nähern sich im Hinblick auf die zulässigen Inhaltsstoffe den Phytopharmaka an Anforderungen, insbesondere im Bereich Qualität, unterscheiden sich - Sind die Unterschiede gerechtfertigt / begründet? Produktsicherheit hängt nicht von der rechtlichen Produktkategorie ab Angleichung der Anforderungen zu prüfen Im Fokus: Phytopharmaka, die im Grenzbereich zu Lebensmitteln angesiedelt sind Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e. V.
12 Konsequenzen der Bestrebungen auf EU-Ebene, Botanicals zu stärken Botanicals nähern sich den Phytopharmaka an (Inhaltsstoffe, Wirkaussagen) Produkte sind immer weniger zu unterscheiden Anforderungen an vergleichbar und austauschbar erscheinende Produkte sind unterschiedlich: Irreführungspotential Anreiz, pflanzliche Gesundheitsprodukte als Lebensmittel in den Verkehr zu bringen, wird größer Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e. V.
13 Aktuelle Aufgaben Rückbesinnung auf den Zweck eines Nahrungsergänzungsmittels Pflanzliche Produkte, deren Charakter dem eines Arzneimittels entspricht, im Arzneimittelbereich halten: - Auf Umsetzung der Health-Claims-Verordnung hinwirken - Anforderungen an Phytopharmaka im Grenzbereich zu Nahrungsergänzungsmitteln überprüfen und bestehende Spielräume nutzen Weichen werden auf europäischer Ebene gestellt, Impulse sollten von Mitgliedstaaten wie Deutschland ausgehen Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e. V.
14 Vielen Dank! Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e. V.
HealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel
HealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel Warum gibt es die Health-Claims-Verordnung? Jeder Mensch verzehrt täglich Lebensmittel. Diese müssen grundsätzlich sicher sein, d. h. sie dürfen
MehrAbgrenzung aus Sicht der Lebensmittelwirtschaft
Abgrenzung aus Sicht der Lebensmittelwirtschaft Antje Preußker Wissenschaftliche Leitung BfArM im Dialog: Abgrenzung von Arzneimitteln 19. September 2016 Schwerpunkt Nahrungsergänzungsmittel steht für
MehrFOR RISK ASSESSMENT FEDERAL INSTITUTE. Projekt: Zielgruppengerechte Risikokommunikation zum Thema Nahrungsergänzungsmittel. Dr.
FEDERAL INSTITUTE FOR RISK ASSESSMENT Projekt: Zielgruppengerechte Risikokommunikation zum Thema Nahrungsergänzungsmittel Dr. Ellen Ulbig Gliederung Projektidee Definitionen Ziele des Projektes Vorgehensweise
MehrFunctional Food = Lebensmittel mit einer gesundheitsbezogenen Angabe (Health Claim): Rechtliche Grundlagen
Functional Food = Lebensmittel mit einer gesundheitsbezogenen Angabe (Health Claim): Rechtliche Grundlagen, dipl. pharm. Leiterin der Sektion Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände 1 Aufbau des Vortrages
MehrErgänzende bilanzierte Diäten
Rudolf Streinz Lars 0. Fuchs Ergänzende bilanzierte Diäten Möglichkeiten und Grenzen Verlag P.C.O. Bayreuth Inhaltsverzeichnis Sachverhalt und Fragestellung 11 Einleitung 13 1. Kapitel: Europarechtliche
MehrAktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht. September 2012 Joachim Mehnert
Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht September 2012 Joachim Mehnert Überblick Grundlagen was wissen meine Fachleute? was enthält meine HACCP Schulung? Welche Details sind relevant? Änderungen/Hinweise
MehrOrientierungserlass zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel
Organisationseinheit: BMG - II/B/13 (Lebensmittelrecht, sicherheit und qualität) Sachbearbeiter/in: Dr. Amire Mahmood E-Mail: amire.mahmood@bmg.gv.at Telefon: +43 (1) 71100-4741 Fax: Geschäftszahl: BMG-75335/0006-II/B/13/2012
MehrAbgrenzung aus Sicht des BVL. Nahrungsergänzungsmittel und bilanzierte Diäten
Abgrenzung aus Sicht des BVL Nahrungsergänzungsmittel und bilanzierte Diäten Aufgaben des Bundesamtes Nahrungsergänzungsmittel, bilanzierte Diäten Nationale Kontaktstelle für Anträge auf Zulassung neuartiger
MehrNAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL. Leitfaden für Bewerbung, Beratung und Verkauf. Dipl.-Ing. Dr. Thomas Eidenberger. August 2014 ALLES UNTERNEHMEN.
NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL Leitfaden für Bewerbung, Beratung und Verkauf Dipl.-Ing. Dr. Thomas Eidenberger August 2014 ALLES UNTERNEHMEN. NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL Leitfaden für Bewerbung, Beratung und Verkauf
MehrDie Delegationen erhalten anbei den Entwurf einer Verordnung der Kommission zum eingangs genannten Thema..
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 31. Oktober 2016 (OR. en) 13896/16 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 27. Oktober 2016 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D047383/01 Betr.:
MehrPflanzliche und traditionelle Arzneimittel
Pflanzliche und traditionelle Arzneimittel Dr. Friederike Stolte BfArM, Bonn Phytopharmaka Vollantrag (klinische Prüfungen und neue Tests) Bibliographischer Antrag (well-established, 10 Jahre) Mixed application
MehrDELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 21.8.2013 C(2013) 5405 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 21.8.2013 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen
2009R0041 DE 10.02.2009 000.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 41/2009 DER
MehrFAQ zur Registrierung und zu Pflichten von Lebensmittelunternehmern sowie den wichtigsten Gesetzesregelungen
FAQ zur Registrierung und zu Pflichten von Lebensmittelunternehmern sowie den wichtigsten Gesetzesregelungen Was sind Lebensmittel? Per definitionem sind Lebensmittel alle Stoffe oder Erzeugnisse, die
MehrArzneimittel zur Nahrungsergänzung? Dr. Christian Steffen (BfArM) Prof. Dr. Hildegard Przyrembel (BfR)
Arzneimittel zur Nahrungsergänzung? Dr. Christian Steffen (BfArM) Prof. Dr. Hildegard Przyrembel (BfR) F.A.C. Gren (1798) System der Pharmakologie Nahrungsmittel (Alimenta( Alimenta) ) und Arzneymittel
MehrDie Health Claims Verordnung und die Konsequenzen für die Lebensmittelindustrie
Steffen Jakobs Die Health Claims Verordnung und die Konsequenzen für die Lebensmittelindustrie Eine Unternehmensbefragung Diplomica Verlag Steffen Jakobs Die Health Claims Verordnung und die Konsequenzen
MehrMerkblatt. Nahrungsergänzungsmittel Nahrungsergänzungsmittel
LANDKREIS OSNABRÜCK Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück -Lebensmittelüberwachung- Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück Ansprechpartner: Telefon: 0541/501-2137 Merkblatt Nahrungsergänzungsmittel
MehrOffener Brief an die Europäische Kommission und das Europäische Parlament
Offener Brief an die Europäische Kommission und das Europäische Parlament Novellierung Novel-Food-Verordnung 258/97/EG Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident Martin Schulz, sehr geehrte
MehrRAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 27. Juli 2011 (OR. en) 13267/11 DENLEG 109
RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 27. Juli 2011 (OR. en) 13267/11 NLEG 109 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 22. Juli 2011 Empfänger: Generalsekretariat des Rates
MehrGemäß der gültigen Rechtsprechung ergeben sich für die rechtliche Einstufung der Borderline-Produkte bestimmte Grundsätze:
Der globalisierte Warenverkehr und die zunehmende weltweite Vernetzung führen dazu, dass Verbraucher im spezialisierten Einzelhandel wie Asia- oder Afroshops, aber vor allem im Internet Produkte aus verschiedenen
MehrLEBENSMITTEL Ist drin was draufsteht?
LIVE LAB LEBENSMITTEL & WASSERANALYTIK LEBENSMITTEL Ist drin was draufsteht? 17. April 2012 www.hsfs.org Inhalt 1. Was sind Lebensmittel rein rechtlich? 2. Was steht drauf? 3. Was ist drin? Seite 2 1.
MehrHinweisblatt zur Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen inkl. Health-Claims-Verordnung
1 Hinweisblatt zur Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen inkl. Health-Claims-Verordnung Werbeaussagen mit Gesundheitswirkungen sind erheblich risikobehaftet. Es ist oft ein schmaler Grad, den Artikel
MehrHealth Claims und die Auswirkungen auf die Apotheke
Health Claims und die Auswirkungen auf die Apotheke aus ernährungswissenschaftlicher Sicht Mag. Martin Schiller, Fa. esstempore Überblick Health Claims Funktion, Nutzen, Schwachstellen Artikel 13 vs. Artikel
MehrGrundzüge des Lebensmittelrechts
26.11.2015 Lebensmittelrechts = Unionsrecht (LMR gilt als das am zweitmeisten harmonisierte Rechtsgebiet) Querschnittmaterie ohne explizite Grundlage im Vertrag, primär Binnenmarktkompetenz, Berührungspunkte
MehrHealth Claims. Health Claims. - Chancen und Risiken für unternehmerische Entscheidungen. Dipl. - Jur. Mathias Olbrisch
Health Claims Health Claims - Chancen und Risiken für unternehmerische Entscheidungen Dipl. - Jur. Mathias Olbrisch Akademischer Mitarbeiter Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Verwaltungs-, Europa-, Umwelt-,
MehrBeispiel Nahrungsergänzungsmittel: Neuer Leitfaden zu Verwendung und Deklaration
KFN-Pressekonferenz Health Basics: Orientierungshilfen im Produktdschungel 04.11.2010, München Beispiel Nahrungsergänzungsmittel: Neuer Leitfaden zu Verwendung und Deklaration Prof. Dr. Andreas Hahn Institut
MehrGegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen (Artikel 1-2) Gegenstand und Anwendungsbereich
nhaltsverzeichnis nhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Einleitung Kapitel 1 Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen (Artikel 1-2) Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich 2 Ziele der
MehrDoktorandentag 2012 Phytoprodukte und Fälschungen
Doktorandentag 2012 Phytoprodukte und Fälschungen Iris Müller Inhalt 1) Harmonisierte Definitionen 2) Fälschungen pflanzlicher Produkte 3) Neue Maßnahmen gegen Arzneimittelfälschungen 4) Neue gesetzliche
MehrDokumentensammlung zur geplanten Gesetzesänderung für Nahrungsergänzungsmittel, diätetische Lebensmittel und angereicherte Lebensmittel
Dokumentensammlung zur geplanten Gesetzesänderung für Nahrungsergänzungsmittel, diätetische Lebensmittel und angereicherte Lebensmittel Inhalt Gutachten zum Gesetzesentwurf von Dr. Jürgen Reimann Geplante
MehrDELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 10.4.2017 C(2017) 2255 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom 10.4.2017 zur Änderung des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen
MehrDas Cassis de Dijon-Prinzip
Das Cassis de Dijon-Prinzip Einführung und erste Erfahrungen im Lebensmittelbereich Frühlingstagung Nutrinet 12. Mai 2011 Inhalt Ursprung und Idee Umsetzung in der Schweiz Erfordernisse für das Inverkehrbringen
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
L 331/8 DE 18.11.2014 VERORDNUNG (EU) Nr. 1228/2014 DER KOMMISSION vom 17. November 2014 über die Zulassung bzw. Nichtzulassung bestimmter gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel betreffend die
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
L 230/8 DE 25.8.2016 VERORDNUNG (EU) 2016/1413 DER KOMMISSION vom 24. August 2016 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben
MehrBESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 105/2012. vom 15. Juni 2012
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 105/2012 vom 15. Juni 2012 zur Änderung von Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS
MehrBotanische Extrakte. Kernportfolio
Botanische Extrakte Kernportfolio Döhler eröffnet Ihnen die ganze Welt gesund positionierter Produkte Immer mehr Konsumenten erwarten von ihren Lebensmitteln und Getränken nicht nur guten Geschmack. Je
MehrBerlin. 12. September Kontakt:
Stellungnahme zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel Berlin 12. September 2003 Kontakt: Verbraucherzentrale
MehrDie EU zum Thema Kräuter
Die EU zum Thema Kräuter Herbert DORFMANN Mitglied des Europäischen Parlaments AGENDA Die Herausforderungen Nationale Agenturen Europäische Arzneimittelagentur Der Gesetzesrahmen Richtlinie zu pflanzlichen
MehrNAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL. Lebensmittel. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL Lebensmittel Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Was ist ein Nahrungsergänzungsmittel? Im 3 Ziffer 4 des LMSVG (Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz),
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
L 21/74 DE DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/105 DER KOMMISSION vom 27. Januar 2016 zur von Biphenyl-2-ol als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der en 1, 2, 4, 6 und 13 (Text von Bedeutung
MehrBotanicals in der EU: Qualität erfordert Kontrolle
Botanicals in der EU: Qualität erfordert Kontrolle 1 Definitionen Arzneimittel RL 2001/83/EG Lebensmittel Verordnung EG Nr. 178/2002 Nahrungsergänzungsmittel RL 2002/46/EG Kosmetika Verordnung EG Nr. 1223/2009
MehrDie Health-Claims-Verordnung in der Praxis Probiotische Lebensmittel als Spielball der Gerichte
Die Health-Claims-Verordnung in der Praxis Probiotische Lebensmittel als Spielball der Gerichte Bekanntlich regelt die Verordnung 1924/2006/EG über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel
MehrHealth Claims aus Sicht der amtlichen Lebensmittelkontrolle
Health Claims aus Sicht der amtlichen Lebensmittelkontrolle Mag. Markus Zsivkovits, MScTOX Institut für Lebensmittelsicherheit Wien BfR Forum Verbraucherschutz NEM Berlin, 10.10.2012 www.ages.at Österreichische
Mehr2 Allgemeine Bedingungen für die Verwendung von Stoffen. 2.1 Wesentliche Vorschriften der VO (EG) 178/2002 (BasisVO)
Inhaltsverzeichnis Vorwort Autorenverzeichnis Stichwortverzeichnis I Recht 1 Einführung 1.1 Begriff des Lebensmittelrechts 1.2 Rechtsquellen 2 Allgemeine Bedingungen für die Verwendung von Stoffen 2.1
Mehr(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2016) 1419) (Nur der dänische Text ist verbindlich)
L 70/22 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2016/375 R KOMMISSION vom 11. März 2016 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von Lacto-N-neotetraose als neuartige Lebensmittelzutat im Sinne der Verordnung (EG) Nr.
MehrStand der Umsetzung der Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 Nährwertprofile und weiteres Verfahren bei Botanicals
Deutscher Bundestag Drucksache 18/1273 18. Wahlperiode 30.04.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Kordula Schulz-Asche, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
MehrGesetzliche Vorschriften
2010, Chart 2.2 Gesetzliche Vorschriften Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) Infektionsschutzgesetz (IfSG) Lebensmittel- und Lebensmittelhygiene- Futtermittelgesetzbuch Verordnung Verordnung (LFGB) (LMHV)
MehrNeue Rechtsprechung zur Health Claims Verordnung. die zu ihr ergangene Rechtsprechung die Bewerbung von Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln
Neue Rechtsprechung zur Health Claims Verordnung 1. Nach wie vor bestimmt die Health Claims Verordnung 1924/2006/EG und die zu ihr ergangene Rechtsprechung die Bewerbung von Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln
MehrAktueller Stand: Lebensmittelkennzeichnung - rechtliche Rahmenbedingungen. Christoph Schönberg - Kennzeichnung des Tierwohls
Aktueller Stand: Lebensmittelkennzeichnung - rechtliche Rahmenbedingungen Folie 1 RECHTLICHER RAHMEN Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittelinformationsverordnung
MehrNeue verpflichtende EU-Ecodesignstandards und Energielabel für Produkte
Marktüberwachung DI Mag. Reinhard Dittler www.bmwfj.gv.at Situation ab 2010 Steigendes Augenmerk der Kommission und des Europäischen Parlaments auf Marktüberwachung: VO (EG) Nr. 765/2008 über die Vorschriften
MehrLebensmittel - Arzneimittel: Was ist was?
Lebensmittel - Arzneimittel: Was ist was? 8. Mai 2017 Dr. Jürg Schmid Zurich Risk Engineering Informationstagung für Underwriter der Fachkommission Haftpflicht SVV Agenda Abgrenzung Lebensmittel / Arzneimittel
MehrFunktionelle Fleischerzeugnisse Health Claims
Funktionelle Fleischerzeugnisse Health Claims Seminar Kulmbach 15. April 2008 Dietrich Gorny Health Claims VO 1924/2002 Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben Geltungsbereich: alle Lebensmittel
MehrGesundheitsbezogene Angaben nach der Health-Claims-Verordnung
Europäische Hochschulschriften / European University Studies / Publications Universitaires Européennes 5482 Gesundheitsbezogene Angaben nach der Health-Claims-Verordnung Zu den Anforderungen an den wissenschaftlichen
MehrMÖGLICHKEITEN DER VERMARKTUNG VON BOTANICALS IM SPANNUNGSFELD ZWISCHEN ARZNEI- UND LEBENSMITTELRECHT AUS SICHT DES ARZNEIMITTELRECHTS
MÖGLICHKEITEN DER VERMARKTUNG VON BOTANICALS IM SPANNUNGSFELD ZWISCHEN ARZNEI- UND LEBENSMITTELRECHT AUS SICHT DES ARZNEIMITTELRECHTS 28. September 2017 1 Andrea Schmitz Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller
MehrVerordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
Bundesrat Drucksache 108/15 19.03.15 Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft AV Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften A.
MehrRA Peter Loosen, LL.M.
1 Nährwertprofile als Voraussetzung für Health Claims 3. BfR-Forum Verbraucherschutz Berlin, 23. April 2007 Aus der Sicht des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.v. Geschäftsführer/Leiter
MehrRat der Europäischen Union Brüssel, den 13. Juli 2015 (OR. en)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 13. Juli 2015 (OR. en) 10869/15 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 10. Juli 2015 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D039794/02 Betr.: Generalsekretariat
MehrKLARTEXT NAHRUNGSERGÄNZUNG
1 l 5 KLARTEXT NAHRUNGSERGÄNZUNG Positionen der Verbraucherzentralen zu Nahrungsergänzungsmitteln HINTERGRUND Nahrungsergänzungsmittel (NEM) sind Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die allgemeine Ernährung
MehrNahrungsergänzungsmittel. Einstufung, Klinische Prüfung, Werbung, Wirksamkeit Was sagt der Gesetzgeber?
Nahrungsergänzungsmittel Einstufung, Klinische Prüfung, Werbung, Wirksamkeit Was sagt der Gesetzgeber? Nahrungsergänzungsmittel Aufgaben des Bundesamtes Anträge auf Erteilung von AG nach 68 LFGB Anträge
MehrA7-0276/169
2.10.2013 A7-0276/169 Änderungsantrag 169 Holger Krahmer im Namen der ALDE-Fraktion Bericht A7-0276/2013 Linda McAvan Herstellung, Aufmachung und Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen
MehrVERORDNUNGEN. (Text von Bedeutung für den EWR)
30.4.2016 DE L 116/3 VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/672 DER KOMMISSION vom 29. April 2016 zur von Peressigsäure als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der en 1, 2, 3, 4,
MehrRat der Europäischen Union Brüssel, den 23. Juli 2014 (OR. en) Herr Uwe CORSEPIUS, Generalsekretär des Rates der Europäischen Union
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 23. Juli 2014 (OR. en) 12140/14 DENLEG 135 AGRI 512 SAN 296 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 22. Juli 2014 Empfänger: Nr. Komm.dok.:
MehrRat der Europäischen Union Brüssel, den 29. Juli 2014 (OR. en)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 29. Juli 2014 (OR. en) 12284/14 DENLEG 138 AGRI 520 SAN 304 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 24. Juli 2014 Empfänger: Nr. Komm.dok.:
MehrDie Delegationen erhalten in der Anlage das Kommissionsdokument - D007617/03.
RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 14. Januar 2010 (15.01) (OR. en) 5349/10 NLEG 5 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 8. Januar 2010 Empfänger: Generalsekretariat des
MehrNährwertprofile für Lebensmittel mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben
Nährwertprofile für Lebensmittel mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben Hintergrund Durch die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel ( NHC-Verordnung
MehrLebensmittelrechtliche Beurteilung von Steviolglykosiden im Internethandel, Bioläden oder Reformhäuser
Lebensmittelrechtliche Beurteilung von Steviolglykosiden im Internethandel, Bioläden oder Reformhäuser Ausgangspunkt ob Stevia-Produkte bzw. Steviolglykoside legal durch den Verbraucher zu erwerben sind,
Mehr"Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2272)"
Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung - LMIDV) LMIDV Ausfertigungsdatum:
MehrVersprechen Sie Gesundheit?
Versprechen Sie Gesundheit? Gesundheitsbezogene Werbung nach der Health-Claims-Verordnung Herausgeber: IHK Schleswig-Holstein Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern zu Flensburg, zu Kiel
MehrRat der Europäischen Union Brüssel, den 30. Oktober 2015 (OR. en)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 30. Oktober 2015 (OR. en) 13611/15 NLEG 138 AGRI 561 SAN 355 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 28. Oktober 2015 Empfänger: Nr.
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION
25.11.2017 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 401/1 II (Mitteilungen) MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION EUROPÄISCHE KOMMISSION Bekanntmachung der Kommission
MehrVorwort... 5 Die Autoren... 7
Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Die Autoren... 7 A Allgemeines...15 1. Welche europäischen Rechtsvorschriften galten bislang für Lebensmittelzusatzstoffe?... 15 2. Welche nationalen Gesetze regeln den
MehrVerordnung des EDI über neuartige Lebensmittel
Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel vom 16. Dezember 2016 Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), gestützt auf die Artikel 16 Buchstabe a, 17 Absätze 3 und 5 sowie 95 Absatz 3 der Lebensmittel-
MehrUmsetzung der neuen EU-Tabakrichtlinie
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/224 Landtag 19. Wahlperiode 15.12.15 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Umsetzung der neuen EU-Tabakrichtlinie Antwort des Senats auf die
MehrVerordnung des EDI über neuartige Lebensmittel. vom 16. Dezember 2016 (Stand am 1. Mai 2017)
Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel 817.022.2 vom 16. Dezember 2016 (Stand am 1. Mai 2017) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), gestützt auf die Artikel 16 Buchstabe a, 17 Absätze
MehrRICHTLINIE 96/8/EG DER KOMMISSION vom 26. Februar 1996 über Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung
1996L0008 DE 20.06.2007 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B RICHTLINIE 96/8/EG DER KOMMISSION
MehrRat der Europäischen Union Brüssel, den 6. November 2015 (OR. en)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 6. November 2015 (OR. en) 13762/15 NLEG 142 AGRI 575 SAN 367 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 4. November 2015 Empfänger: Nr.
MehrPrüfbericht Das natürliche 1x1 der Nahrungsergänzungsmittel Spirulina
Hillesheim Kapsel-Manufaktur e. K. Olaf Hillesheim Henkellstr. 5 65187 Wiesbaden vs/bi 15.01.2016 Prüfbericht Das natürliche 1x1 der Nahrungsergänzungsmittel Spirulina Prüfberichtsnummer: 02231602-1 Probennummer:
Mehr089405/EU XXIV. GP. Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 30. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12991/12 ENV 654 ENT 191
089405/EU XXIV. GP Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 30. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12991/12 ENV 654 ENT 191 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum:
MehrL 27/12 Amtsblatt der Europäischen Union RICHTLINIEN
L 27/12 Amtsblatt der Europäischen Union 31.1.2008 RICHTLINIEN RICHTLINIE 2008/5/EG DER KOMMISSION vom 30. Januar 2008 über Angaben, die zusätzlich zu den in der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen
MehrLEITLINIE Nr. 13 ZUR ANWENDUNG DER RICHTLINIE ÜBER DIE SICHERHEIT VON SPIELZEUG BASTELBEDARF
Ref. Ares(2014)590637-05/03/2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UNTERNEHMEN UND INDUSTRIE Binnenmarkt für Waren Der Binnenmarkt und seine internationale Dimension Letzte Änderung: 28.2.2014 LEITLINIE
Mehr***I ENTWURF EINES BERICHTS
EUROPÄISCHES PARLAMENT 2014 2019 Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 6.10.2014 2013/0435(COD) ***I ENTWURF EINES BERICHTS zu dem des Europäischen Parlaments und
MehrRat der Europäischen Union Brüssel, den 10. März 2017 (OR. en)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 10. März 2017 (OR. en) 7180/17 NLEG 17 AGRI 131 SAN 95 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 9. März 2017 Empfänger: Nr. Komm.dok.:
MehrLabels & gesetzliche Rahmenbedingungen
Labels & gesetzliche Rahmenbedingungen Doris Troger, TIS innovation park Unsere Themen heute Regionalität & Bergerzeugnis Laktose- & Glutenfrei Vegan, koscher & halal Bergerzeugnis / Prodotto di montagna
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), geändert durch Artikel 1 10 der Verordnung vom 4. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4456) Auf Grund des
MehrRat der Europäischen Union Brüssel, den 3. Mai 2016 (OR. en)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 3. Mai 2016 (OR. en) 8537/16 NLEG 31 AGRI 219 SAN 159 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Eingangsdatum: 29. April 2016 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D044665/01 Betr.: Herr
MehrDie Stellungnahme des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte ist zu diesem Thema eindeutig:
Händedesinfektionsmittel: Arzneimittel oder Biozide 2009 wurde mit der 15. Änderung des Arzneimitteländerungsgesetzes der Begriff Arzneimittel im AMG neu definiert. Während der bisherigen Arzneimitteldefinition
MehrEMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom zur Untersuchung des Acrylamidgehalts von Lebensmitteln. (Text von Bedeutung für den EWR)
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 10.1.2011 K(2010) 9681 endgültig EMPFEHLUNG R KOMMISSION vom 10.1.2011 zur Untersuchung des Acrylamidgehalts von Lebensmitteln (Text von Bedeutung für den EWR) EMPFEHLUNG
MehrBESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 115/2011. vom 21. Oktober 2011
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 115/2011 vom 21. Oktober 2011 zur Änderung von Anhang I (Veterinärwesen und Pflanzenschutz) und Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung)
MehrDer gemeinschaftsrechtliche Lebensmittelbegriff
Barbara Klaus Der gemeinschaftsrechtliche Lebensmittelbegriff Inhalt und Konsequenzen für die Praxis insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung von Lebensmitteln und Arzneimitteln Verlag P.C.O. Bayreuth
MehrRICHTLINIE 1999/4/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Februar 1999 über Kaffee- und Zichorien-Extrakte
1999L0004 DE 18.11.2013 003.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B RICHTLINIE 1999/4/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
MehrBfR Forum Verbraucherschutz
Pflanzliche Stoffe gesund und giftig zugleich? BfR Forum Verbraucherschutz III. Regulierung pflanzlicher Stoffe in Lebens- und Futtermitteln Aufgaben der Bundesländer Prof. Dr. Manfred Edelhäuser Ländlicher
MehrVIELFALT IN DER GESUND- HEITSVERSORGUNG. Produktabgrenzung und Einordnung in der Selbstmedikation
VIELFALT IN DER GESUND- HEITSVERSORGUNG Produktabgrenzung und Einordnung in der Selbstmedikation Was bedeutet Gesundheitsversorgung im Rahmen der Selbstmedikation? Die eigenständige Therapie eines Patienten
MehrAbgrenzung aus Sicht der Industrie - Medizinprodukte / BVMed e.v. -
Abgrenzung aus Sicht der Industrie - Medizinprodukte / BVMed e.v. - BfArM im Dialog: Abgrenzung von Arzneimitteln Bonn, 19. September 2016 Dr. iur. Dr. med. Adem Koyuncu Rechtsanwalt und Arzt Assoz. Mitglied
MehrVerordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel
1 von 5 05.08.2011 14:15 Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel Regelungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 Gemeinschaftsliste
MehrÖsterreichisches Lebensmittelbuch. IV. Auflage Kapitel / B 3 / Honig und andere Imkereierzeugnisse
Österreichisches Lebensmittelbuch IV. Auflage Kapitel / B 3 / Honig und andere Imkereierzeugnisse Veröffentlicht mit Geschäftszahl: BMG-75210/0003-II/B/13/2015 vom 21.01.2015 INHALTSVERZEICHNIS Seite:
Mehr(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN
30.1.2016 DE L 24/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/124 DER KOMMISSION vom 29. Januar 2016 zur von PHMB (1600; 1.8) als alten Wirkstoff zur Verwendung
MehrLMIV Umsetzung und Folgemaßnahmen. Was seit Kundmachung der LMIV passiert ist
LMIV Umsetzung und Folgemaßnahmen Was seit Kundmachung der LMIV passiert ist Durchführungsverordnungen bzw. delegierte Verordnungen der EK Delegierte Verordnung (EU) Nr. 78/2014 der Kommission vom 22.
MehrEuropäische Verfahren
Europäische Verfahren Zur Zeit existieren 3 verschieden Zulassungsverfahren in der EU: Verfahren der gegenseitigen Anerkennung (MRP) dezentrales Verfahren (DCP) zentrales Verfahren Alle Biotech Produkte
MehrHEALTH CLAIMS PRAXISWORKSHOP
HEALTH CLAIMS PRAXISWORKSHOP 10. Juni 2015 Frankfurt am Main Aufbau und Anwendung der Health Claims Verordnung Wissenschaftliche Untermauerung von Werbeaussagen Innovative Produktentwicklung und zielgerichtete
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 3 C 23.12 OVG 8 A 10579/09 Verkündet am 14. Februar 2013 Bärhold als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat
Mehr