Finanzierung der Universitäten und der Forschung bis zum Jahr 2020

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Transkript:

Finanzierung der Universitäten und der Forschung bis zum Jahr 2020 Gemeinsam mit FFG, FWF und den Universitäten fordert der Rat für Forschung und Technologieentwicklung mehr Geld für Zukunftsinvestitionen Wien, 29. Jänner 2014: In einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Pascale Ehrenfreund, der Präsidentin des FWF, Harald Kainz, dem Rektor der TU Graz, und Klaus Pseiner, dem Geschäftsführer der FFG forderten die Vorsitzenden des Forschungsrates einmal mehr die Realisierung der dringend notwendigen Maßnahmen zur besseren Finanzierung des tertiären Sektors (Hochschulsektor) sowie der F&E-Gesamtausgaben. Nur durch eine kontinuierliche Steigerung der budgetären Ausstattung kann ein nachhaltiges Wachstum für Wissenschaft und Forschung gewährleistet werden kann, so der Vorsitzende des Forschungsrates Dr. Hannes Androsch. Starke Schwankungen, so der einhellige Tenor aller ForschungsvertreterInnen, wirken sich insbesondere auf den notwendigen Aufbau qualifizierten Forschungspersonals negativ aus und schränken damit auch die Absorption bereits vorhandener Mittel ein. Im Vorfeld der Budgetverhandlungen ruft der Forschungsrat daher mit einer aktuellen Empfehlung die Regierung dringend auf, nicht nur ein klares Bekenntnis, sondern vor allem auch tatsächliches Engagement für Bildung, Wissenschaft und Forschung zu zeigen. Wir brauchen, so der stellvertretende Vorsitzende des Forschungsrates, Univ.-Prof. Dr. Peter Skalicky, für diese Bereiche sowohl optimale Rahmenbedingungen als auch eine angemessene finanzielle Ausstattung. Deutliche Verbesserungen bei der Finanzierung von Wissenschaft und Forschung gefordert Mit Implementierung der Strategie der Bundesregierung für Forschung, Technologie und Innovation im Jahr 2011 wurde ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen von Wissenschaft und Forschung in Österreich gesetzt. Als ein wesentliches Ziel wurde darin das Erreichen einer F&E-Quote von 3,76% (in Prozent des BIP) bis 2020 festgehalten. Seite1 Rat für Forschung und Technologieentwicklung Pestalozzigasse 4 / D1 A-1010 Wien Tel.: +43 (1) 713 14 14 0 Fax:+43 (1) 713 14 14 99 E-Mail: office@rat-fte.at Internet: www.rat-fte.at FN 252020 v DVR: 2110849

Die Bundesregierung hat nun in ihrem aktuellen Regierungsprogramm die Bereiche Wissenschaft und Forschung erneut als elementare Stützen der gesamtstaatlichen Entwicklung Österreichs ausgewiesen. Als ein Ziel im Regierungsprogramm wird das Setzen konkreter budgetärer Maßnahmen zum Erreichen des 2%-Quote (in Prozent des BIP) für tertiäre Bildungseinrichtungen bis zum Jahr 2020 angekündigt. Rund 200 Mio Euro Steigerung pro Jahr fehlen zum Erreichen des F&E-Ausgabenziels von 3,76% des BIP bis zum Jahr 2020 Noch vor der neuen Regierungsbildung, im Oktober 2013, wurde im Auftrag des Rates die Berechnung möglicher Pfade der Forschungsquotenziele bis 2020 durch das WIFO publiziert. Aus der Studie geht hervor, dass der Entwicklungstrend der F&E-Quote zwar noch eine Zunahme der Ausgaben für Wissenschaft und Forschung aufweist, die erforderlichen Steigerungen zur Erreichung des 3,76%-Zieles jedoch nicht eingehalten werden können. Konkret zeigt die WIFO Studie, dass zur Erreichung des Quotenzieles eine starke Steigerung bei der öffentlichen Finanzierung von 2013 bis 2020 notwendig wäre (siehe Grafik 1). Ausgehend von 2013 beträgt der kumulierte zusätzliche Finanzierungsbedarf bei der öffentlichen Finanzierung bis 2018 über zwei Milliarden. 1 Grafik 1: Finanzierungspfad zur Erreichung des F&E-Quotenziels von 3,76% im Jahr 2020, in Mio. Quelle: WIFO, Forschungsquotenziele 2020 1 Diese Berechnung ist von einer Reihe von Annahmen abhängig,u.a.: die F&E-Quote wächst mit konstanter Wachstumsrate; Anteilsziel 33.33% öffentliche Finanzierung, 66.67% private Finanzierung im Jahr 2020; Anteil des Bundes inkl. Forschungsprämie an der öffentlichen Finanzierung konstant bei 81%; Forschungsprämie ab 2014 fortgeschrieben mit 10% der privaten Finanzierung im Jahr t-1. Seite 2

Zum Erreichen des Ausgabenziels von 2,0% des BIP für den tertiären Sektor bis 2020 fehlen pro Jahr 400 Mio Euro Steigerung Soll das 2%-Ziel für den tertiären Bildungsbereich bis zum Jahr 2020 erreicht werden, muss der Finanzierungspfad für die Bereiche Hochschulen, Grundlagenforschung und angewandte Forschung signifikant angehoben werden. Grafik 2: Ausgabenpfad für das Ziel von 2,0% für den tertiären Bildungssektor im Jahr 2020, in Mio. Quelle: WIFO, Forschungsquotenziele 2020 Zur Erreichung des 2%-Ziels müssten die Ausgaben von 1,51% des BIP oder 4,3 Mrd. im Jahr 2010 auf 8,3 Mrd. im Jahr 2020 steigen. Da der öffentliche Finanzierungsanteil im tertiären Sektor gegenüber dem privaten überwiegt, sind die notwendigen Steigerungen vorrangig durch die öffentliche Hand zu tragen. Jährliche Mehrausgaben von im Schnitt rund 400 Mio. Euro über den verbleibenden Zeitraum wären zum Erreichen des 2%-Ziels daher notwendig (siehe Grafik 2). Da im Bundesfinanzrahmen entsprechende Steigerungen nicht enthalten sind, ist die Zielerreichung unwahrscheinlich, weswegen akuter Handlungsbedarf besteht. Rückfragehinweis: DI Dr. Ludovit Garzik Geschäftsführer des Rates für Forschung und Technologieentwicklung Tel. +43-1-7131414 E-Mail: l.garzik@rat-fte.at Seite 3

vom 16.01.2014 Ratsempfehlung zur Finanzierung der Universitäten und der Forschung bis zum Jahr 2020 Hintergrund Bereits mit Implementierung der Strategie der Bundesregierung für Forschung, Technologie und Innovation im Jahr 2011 wurde ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen von Wissenschaft und Forschung in Österreich gesetzt. Als ein Ziel wurde darin das Erreichen einer F&E-Quote von 3,76% (in Prozent des BIP) bis 2020 festgehalten. Die Bundesregierung hat nun in ihrem Regierungsprogramm von 2013 bis 2018 Wissenschaft und Forschung erneut als elementare Stützen der gesamtstaatlichen Entwicklung Österreichs eingestuft. Als ein Ziel im Regierungsprogramm wird das Setzen konkreter budgetärer Maßnahmen zum Erreichen des 2%-Quote (in Prozent des BIP) für tertiäre Bildungseinrichtungen bis zum Jahr 2020 angekündigt. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf bei der öffentlichen Finanzierung zum Erreichen des F&E-Ausgabenziels von 3,76% des BIP beträgt über zwei Milliarden Euro bis zum Jahr 2018 Noch vor der neuen Regierungsbildung, im Oktober 2013, wurde im Auftrag des Rates die Berechnung möglicher Pfade der Forschungsquotenziele bis 2020 durch das WIFO publiziert. Aus der Studie geht hervor, dass der Entwicklungstrend der F&E-Quote zwar noch eine Zunahme der Ausgaben für Wissenschaft und Forschung aufweist, die erforderlichen Steigerungen zur Erreichung des 3,76%-Zieles jedoch nicht eingehalten werden können. Konkret zeigt die WIFO Studie, dass zur Erreichung des Quotenzieles eine starke Steigerung bei der öffentlichen Finanzierung von 2013 bis 2020 notwendig wäre (siehe Grafik 1). Ausgehend von 2013 beträgt der kumulierte zusätzliche Finanzierungsbedarf bei der öffentlichen Finanzierung bis 2018 über zwei Milliarden. 1 Rat für Forschung und Technologieentwicklung 1 Diese Berechnung ist von einer Reihe von Annahmen abhängig, u.a.: die F&E-Quote wächst mit konstanter Wachstumsrate; Anteilsziel 33.33% öffentliche Finanzierung, 66.67% private Finanzierung im Jahr 2020; Anteil des Bundes inkl. Forschungsprämie an der öffentlichen Finanzierung konstant bei 81%; Forschungsprämie ab 2014 fortgeschrieben mit 10% der privaten Finanzierung im Jahr t-1. Seite 1 Pestalozzigasse 4 / D1 A-1010 Wien Tel.: +43 (1) 713 14 14 0 Fax: +43 (1) 713 14 14 99 E-Mail: office@rat-fte.at Internet: www.rat-fte.at FN 252020 v DVR: 2110849

Grafik 1: Finanzierungspfad zur Erreichung des F&E-Quotenziels von 3,76% im Jahr 2020, in Mio. Quelle: WIFO, Forschungsquotenziele 2020 400 Mio. Euro Steigerung pro Jahr fehlen zum Erreichen des Ziels, 2,0% des BIP für den tertiären Sektor bis zum Jahr 2020 Soll das Ziel, 2% des BIP für den tertiären Sektor aufzuwenden bis 2020 erreicht werden, muss der Finanzierungspfad für die Bereiche Hochschulen, Grundlagenforschung sowie angewandter Forschung signifikant angehoben werden. Grafik 2: Ausgabenpfad für das 2,0%-Ziel für den tertiären Sektor im Jahr 2020, in Mio. Quelle: WIFO, Forschungsquotenziele 2020 Seite 2

Zur Erreichung des 2%-Ziels müssten die Ausgaben von 1,51% des BIP oder 4,3 Mrd. im Jahr 2010 auf 8,3 Mrd. im Jahr 2020 steigen (siehe Grafik 2). Da der öffentliche Finanzierungsanteil im tertiären Sektor gegenüber dem privaten überwiegt, sind die notwendigen Steigerungen vorrangig durch die öffentliche Hand zu tragen. Jährliche Mehrausgaben von im Schnitt rund 400 Mio. Euro über den verbleibenden Zeitraum wären zum Erreichen des 2%-Ziels notwendig. Da im Bundesfinanzrahmen entsprechende Steigerungen nicht enthalten sind, ist die Zielerreichung unwahrscheinlich, weswegen akuter Handlungsbedarf besteht. Empfehlung Der Rat empfiehlt die angekündigten und notwendigen Maßnahmen zur Finanzierung des tertiären Sektors sowie der öffentlichen F&E- Gesamtausgaben unverzüglich zur Umsetzung zu bringen. Dies trifft insbesondere deswegen zu, weil nur durch eine kontinuierliche Steigerung der Ausgaben ein nachhaltiges Wachstum für Wissenschaft und Forschung gewährleistet wird. Seite 3

Unterlage zur Pressekonferenz am 29. Jänner 2014 10:00 Uhr Wissenschaft Finanzierung tertiärer Bereich / 2%-Ziel Der Nationalrat hat am 7. November 2007 eine Entschließung zur Steigerung der Ausgaben für den tertiären Bereich auf zwei Prozent des BIP verabschiedet, die nun im aktuellen Regierungsprogramm aufgegriffen wurde. Diesbezüglich sind die jeweiligen Budgets das in Zahlen gegossene Regierungsprogramm und damit die Nagelprobe dafür, welche Taten tatsächlich den Worten folgen. Auf Grundlage der bestehenden Datenbasis wurden 2010 1,51% des BIP oder 4,3 Mrd. Euro in den tertiären Sektor investiert. In Anbetracht des Vorsatzes, das 2% Ziel bis 2020 zu erreichen, müssten die Ausgaben auf 8,3 Mrd. Euro steigen und sich damit de facto verdoppeln. Für die Hochschulausgaben müsste dafür eine Wachstumsrate von durchschnittlich nominell +6,7% generiert werden. Jährliche Mehrausgaben von 350 bis 560 Mio. Euro über den verbleibenden Zeitraum sind dafür notwendig. Vergleich ausgewählter Universitäten in D, CH und AT Studierende Budget in Mrd THE-Ranking 2013 (1) Anzahl Professuren Anzahl Studierende pro Professor TUWien 27.111 0,3 226-250 137 198 ETH Zürich 17.309 1,1 14 482 36 TUMünchen 32.316 1,1 87 507 64 Universität Wien 91.362 0,5 170 423 216 Universität Zürich 26.351 0,5 121 533 49 LMU München 48.983 0,9 48 737 66 Quellen: DE - Bayrisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung; AT - uni:data (Univ. RechnungsabschlussVO 2012); CH - Statistik Schweiz; Status Daten: Oktober 2013 oder letzt verfügbar; bearbeitet von RFTE (1) Times Higher Education http://www.timeshighereducation.co.uk/world-university-rankings/ Rat für Forschung und Technologieentwicklung Pestalozzigasse 4 / D1 A-1010 Wien Tel.: +43 (1) 713 14 14 0 Fax: +43 (1) 713 14 14 99 E-Mail: office@rat-fte.at Internet: www.rat-fte.at Seite 1 FN 252020 v DVR: 2110849

Zugangsmanagement Hochschulen In Relation zur Einwohnerzahl studieren in Österreich doppelt so viele Menschen wie in der Schweiz oder auch in Bayern. Das Verhältnis Studierende zu Einwohner beträgt o in Österreich 1 : 28 o in der Schweiz 1 : 57 o in Bayern 1 : 56 Anzahl Studierende CH - AT - Bayern 400.000 350.000 300.000 250.000 200.000 150.000 100.000 50.000 0 299.355 42.776 342.131 138.621 84.035 222.656 220.122 108.820 328.942 Österreich Schweiz Bayern Studierende an Universitäten 12/13 Studierende an FHs (2012/13) öffentl. Hochschulen gesamt (2012/13) Das zur Verfügung stehende Universitätsbudget 22 Universitäten in Österreich 12 Universitäten in der Schweiz 12 Universitäten in Bayern 3,6 Mrd. Euro 5,4 Mrd. Euro 4,9 Mrd. Euro Pro Studierenden stehen damit jährlich zur Verfügung Die Mittel, die den österreichischen Universitäten pro Studierenden zur Verfügung stehen, betragen im Vergleich zur Schweiz nur ein Drittel und zu Bayern etwa die Hälfte. In Österreich In der Schweiz In Bayern 12.053 Euro 38.883 Euro 22.333 Euro Seite 2

Studiengebühren In Österreich beträgt die Studiengebühr 726,72 Euro pro Studienjahr. Allerdings gibt es viele Ausnahmeregelungen. Somit fallen Studiengebühren nur unter bestimmten Bedingungen an. Keine Studiengebühr fällt an bei: - Abschluss eines ordentlichen Studiums im Mindestzeitraum (+2 Toleranzsemester) - Berufstätige mit Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze) - Studierende mit Kindern - Behinderte Studierende -Angehörige eines EWR-Staates In der Schweiz beträgt die Studiengebühr Universitätsabhängig zwischen ca. 1.000 und 3.300 Euro pro Studienjahr (für Ausländerinnen bis zu 6.600 Euro) In Deutschland werden allgemeine Studiengebühren nur noch in Bayern und Niedersachsen eingehoben. Im Jänner 2013 gab es in Bayern allerdings ein erfolgreiches Volksbegehren zur Abschaffung der Studiengebühren. Manche Bundesländer heben Langzeitgebühren ein (Bremen-ab dem 15. Semester, Hessengestaffelt nach Studium, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) Studienförderung In Österreich ist die Studienförderung durch das Studienförderungsgesetz geregelt. Sie ist einkommensabhängig. Der maximale Betrag liegt derzeit bei 679 Euro monatlich. In der Schweiz erfolgt die Studienförderung auf der Grundlage des Eidgenössischen Stipendiengesetzes zur Unterstützung der Kantone im Bereich der Ausbildungsfinanzierung. (Unterschiede zwischen den Kantonen sind noch vorhanden). Sie ist einkommensabhängig. In Deutschland sind die Bedingungen für Studienförderung im Bundesausbildungsförderungsgesetz geregelt und ähnlich dem Studienförderungsgesetz geregelt. Der Höchstsatz liegt bei 670 Euro monatlich. Seite 3

Medizinuniversitäten Im Vergleich zur Schweiz es gibt sieben Standorte an denen Medizin studiert werden kann steht den österreichischen Medizinuniversitäten nur ein Fünftel bis ein Drittel der Ausbildungskosten zur Verfügung. Qualität / zur Verfügung stehende Mittel pro AbsolventIn in Humanmedizin Universität Studierende/AbsolventInnen Zur Verfügung stehende Mittel MUW 7190 / 827 ca...- MUG 4139 / 525 ca...- MUI 2766 / 398 ca...- Humanmedizin / Schweiz 8656 / 1.187 ca...- Notfall AKH: Überlastung durch Patientenversorgung / keine Forschung Verwaltung: Mehrkosten durch Ausgliederung In der Verwaltung entstanden durch die Ausgliederung der Medizinischen Fakultäten in eigene Universitäten Mehrkosten. Eine Wiedereingliederung steht allerdings zur Zeit außer Frage. Seite 4

Die Probleme für die Medizinuniversitäten bestehen in den Bereichen: Strategie Es fehlt eine gesamthafte Strategie und Vision für die Universitätsmedizin in Österreich, die alle Standorte und Stakeholder einschließt. Personalmanagement und Organisation Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind teilweise widersprüchlich und unklar. Engere Kooperationen und gemeinsame Führung der Universitätskliniken haben sich als sinnvoll erwiesen, setzen jedoch echten Kooperationswillen und Vertrauen voraus. Finanzierung Die Finanzierung der Universitätskliniken ist zu komplex und intransparent und die Finanzierungswahrheit ist nicht gegeben. Seite 5

Fachhochschulen Die Fachhochschulen sollen weiter ausgebaut werden. Ein Zielwert von 50.000 Studienplätzen wird im Regierungsprogramm genannt. Dieser markante Ausbau sollte eng an stringente Bedarfsanalysen gekoppelt sein, um Überlappungen im FH Sektor selbst und mit Universitäten zu vermeiden. Die Fachhochschulen haben im österreichischen Bildungs- und Forschungssystem eine klar definierte Rolle, indem sie eine praxisorientierte Ausbildung auf Hochschulniveau garantieren. Eine hochwertige Berufsausbildung im Bereich des Bachelor und auf Master-Level unterstützt durch kooperative angewandte Forschung soll dabei berufsnahe Ausbildung gewährleisten. Eine wichtige Rolle kommt den FHs auch im Ausbau des Technologietransfers zwischen den Hochschulen und der Wirtschaft in den Regionen zu. Fachhochschulen stellen in vielen Regionen einen wichtigen Partner für Unternehmen in Forschungsfragen dar. Die Forschung an Fachhochschulen soll im Unterschied zu den Universitäten ihren Schwerpunkt dabei weiterhin in der anwendungsorientierten Forschung und experimentellen Entwicklung haben. Fachhochschulstandorte, die in relevanten Studiengängen eine kritische Masse aufweisen und aufgrund der Wirtschaftsstruktur der Region einen erweiterten Forschungsbedarf haben, sollen in die Lage versetzt werden, ein regional langfristig stabiler Forschungspartner der Wirtschaft zu werden. An Standorten wo dies sinnvoll ist, können die Forschungsaktivitäten durch Ausschöpfung der bewährten Finanzierungsquellen im Wettbewerb verstärkt werden und durch enge Kooperationen mit Universitäten und der Privatwirtschaft zusätzliche Kapazitäten aufgebaut werden. Ein Aufbau teurer Forschungsinfrastruktur aus dem Grundbudget steht dabei aber nicht im Einklang mit den Aufgaben einer Fachhochschule. Der nachhaltige Aufbau von Forschungsinfrastrukturen von (über)nationaler Bedeutung ist dabei generell stärker über die Kooperation mehrerer Forschungsträger zu forcieren. Geplante Vorhaben sind dazu sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene abzustimmen und in zukünftige Projekte einzubetten. Universitäten, außeruniversitäre Forschungsinstitute genauso wie Fachhochschulen und auch Unternehmen sind dabei gefordert, geeignete Betreibermodelle zu entwickeln. Dies erfordert natürlich auch gesetzliche Rahmenbedingungen, die eine übergreifende Zusammenarbeit unterschiedlicher Institutionen ermöglichen. Seite 6

Forschung FTI-Strategie / Umsetzung Aus Sicht des Rates ist die FTI-Strategie der Bundesregierung ein wichtiger Meilenstein für die zukünftige Entwicklung des österreichischen FTI-Standorts. Die Zielsetzungen sind ambitioniert und realistisch. Daher ist positiv hervorzuheben, dass die Regierung die FTI- Strategie in ihrem Programm trotz der mangelnden budgetären Zusagen weiterhin als Orientierungsrahmen für ihre FTI-Politik sieht. Österreichs überdurchschnittliche Innovationsdynamik ist seit 2008 verlorengegangen. Seither ist in allen einschlägigen internationalen Rankings ein Rückfall zu beobachten. Im Innovation Union Scoreboard etwa ist Österreich zum dritten Mal in Folge zurückgefallen und liegt aktuell auf dem neunten Platz. Die Ausgangslage für den Anschluss an die Spitzengruppe und die Erreichung der Zielsetzungen der FTI-Strategie ist zwar nach wie vor gut. Es bedarf aber dringend verstärkter Bemühungen, um im globalen Wettbewerb tatsächlich aufzuholen und nicht weiter zurückzufallen. Voraussetzung dafür ist, dass die Anstrengungen zur Umsetzung der in der Strategie enthaltenen Maßnahmen mit Hochdruck verfolgt werden. Unbestritten ist, dass die Bundesfinanzen einer Konsolidierung bedürfen, um eine Beseitigung der Schieflage und eine nachhaltige Budgetsanierung zu erreichen. Dabei dürfen jedoch budgetwirksame Maßnahmen im zentralen Zukunftsbereich FTI nicht unter Finanzierungsvorbehalt gestellt werden. Im Rahmen der Umsetzung der FTI-Strategie der Bundesregierung ist besonderes Augenmerk auf die richtige Balance zwischen Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften sowie den Naturwissenschaften zu legen. Noch vor der neuen Regierungsbildung, im Oktober 2013, wurde im Auftrag des Rates die Berechnung der Forschungsquotenziele für 2020 durch das WIFO publiziert. Daraus geht hervor, dass der Entwicklungstrend der Forschungsquote zwar noch eine Steigerung der Ausgaben für Wissenschaft und Forschung aufweist, die erforderlichen Steigerungen zur Erreichung der oben genannten Ziele jedoch nicht eingehalten werden können. Konkret zeigt die WIFO-Studie, dass zur Erreichung des 3,76%- Zieles derzeit bei gegebenem Bundesfinanzrahmen bis 2018 bei Seite 7

der öffentlichen Finanzierung eine Soll-Ist-Lücke von rund zwei Milliarden zur Erfüllung des Quotenziels besteht. In Zeiten angespannter öffentlicher Budgets kommt der Nationalstiftung eine besondere Bedeutung zu, die sich in der Unterstützung von langfristig wirkenden, interdisziplinären Forschungsmaßnahmen manifestiert (siehe 2 des FTE- Nationalstiftungsgesetzes). Die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung wurde im Jahr 2004 mit dem Ziel eingerichtet, nachhaltige Planungssicherheit für die begünstigten Institutionen zu erreichen. Die geplante Finanzierungssumme von 125 M wurde nur in den Jahren 2004 und 2005 erreicht, danach bewegte sich die Summe zwischen 30 und 80 M. Aus Sicht des Rates für Forschung und Technologieentwicklung ist die ausreichende Planbarkeit von Forschungsfinanzierung dringend notwendig. Die finanzielle Planungsbasis und eine entsprechende Absicherung der zentralen Einrichtungen des österreichischen Wissenschafts- und Forschungssystems müssen in diesem Sinne im Bundesbudget verankert werden. Seite 8

Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung Haus der Forschung, Sensengasse 1, 1090 Wien Tel: 01/505 67 40-0 http://www.fwf.ac.at Pressetext Starke Grundlagenforschung Marke FWF für Innovation Leadership Dass Österreich bis zum Jahr 2020 in die Gruppe der Innovation Leader Europas vorstoßen soll, ist politischer Konsens. Der FWF steht bereit, einen entscheidenden Beitrag zu leisten, um Österreich in diesen Kreis der innovationsstärksten Länder zu bringen. Die Faktenlage zeigt: ohne starke Grundlagenforschung keine Leadership in Innovation. Österreich hat in den letzten Jahren einen beeindruckenden Aufhol- und Modernisierungspfad durchlaufen, der das Land zu einer der wohlhabendsten und wettbewerbsfähigsten Volkswirtschaften Europas gemacht hat. Sich auf diesen Lorbeeren auszuruhen wäre kurzsichtig, denn es lässt sich beispielsweise anhand des Innovation Union Scoreboard 2013 zeigen, dass fehlende Anstrengungen, sich im Innovationssystem zu verbessern für Österreich hieße, innerhalb der Innovationsunion zurückzufallen. Eine pulsierende Grundlagenforschungsszene ist eine conditio sine qua non für jeden Forschungsstandort. Den Takt geben die aktuellen Innovation Leader vor. Österreich ist gut beraten, sich an den Besten zu orientieren, denn diese haben ihre Innovationssysteme als entscheidenden Standortfaktor definiert und handeln entsprechend, erklärte Pascale Ehrenfreund, Präsidentin des Wissenschaftsfonds im Rahmen eines Pressegesprächs, zu dem der Rat für Forschung und Technologienentwicklung heute in Wien eingeladen hatte. Ein Vergleich der FWF-Dotierung mit Schwesterorganisationen, die in Ländern aus der Gruppe der Innovation Leader tätig sind, weist auf eine strukturelle Schwäche des heimischen Innovationsstandortes hin, die einfach zu beheben ist. In der Schweiz stehen der FWF-Schwester SNF 88,5 Euro, der AKA in Finnland 61,1 Euro, den Research Councils UK 48,0 Euro, der NWO in den Niederlanden 37,2 Euro und der DFG in Deutschland 33,5 Euro pro Jahr und EinwohnerIn zur Verfügung. Der Wissenschaftsfonds muss hingegen gegenwärtig mit 25,7 Euro pro Jahr und EinwohnerIn das Auslangen finden. Mit einer entsprechenden Höherdotierung, die den FWF zunächst zum DFG- bzw. NWO-Niveau aufschließen ließe, kann ein starkes Momentum in jenen Bereichen wissenschaftlicher Forschung erreicht werden, die sich einem fairen, nach internationalen Qualitätsgesichtspunkten organisierten Wettbewerb um Forschungsmittel stellen wollen und können. Bereits jetzt kann der FWF mangels Budget gute und sehr gut evaluierte Projekte im Ausmaß von rund 80 Mio. Euro pro Jahr nicht fördern. Diese Projekte hätten das Potenzial, die wissenschaftliche Forschung in Österreich weiter zu verbessern. Ich appelliere an die politischen Entscheidungsträger, dieses bemerkenswerte Potenzial in jenem Ausmaß zu nützen, das einem Innovation Leader entspricht. Wir schaffen damit das Fundament für zukünftige Innovationen, die in der Grundlagenforschung ihren Anfang nehmen, so Pascale Ehrenfreund, um daran anknüpfend mit einem erweiterten Zitat von Sheila Jasanoff, langjährige Vorsitzende der internationalen Jury für das START-Programm und den Wittgenstein-Preis der Politik zu versichern: You can t go wrong with basic science, you can t go wrong with the FWF. Wien, am 29. Jänner 2014 Rückfragehinweis: FWF Der Wissenschaftsfonds Stefan Bernhardt Tel.: +43 1 5056740 DW 8111 stefan.bernhardt@fwf.ac.at 1/1

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Finanzierung von Fortschritt sichern: Lasst den Worten Taten folgen! 29. Jänner 2014 Die Bedeutung von Wissenschaft für die Entwicklung einer Gesellschaft und ihrer Wirtschaft sowie für Lebensqualität und Wohlstand ist unbestritten. Nach wie vor offen ist die Umsetzung des Nationalratsbeschlusses von 2009 zwei Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) für den tertiären Bildungssektor aufzuwenden sowie des in der Strategie für Forschung, Technologie und Innovation der Bundesregierung von März 2011 festgelegten Ziels einer F&E-Quote von 3,76 Prozent des BIP bis 2020. Wer Österreich erfolgreich und fit für die Zukunft machen will, muss den Worten Taten folgen lassen, ist Harald Kainz, Rektor der TU Graz, überzeugt. Die derzeitige finanzielle Ausstattung der Universitäten lässt kein Aufschließen an die international Spitze zu: Die erhöhte Finanzierung der Universitäten der letzten Jahre kompensiert gerade die Inflationsanpassung, der Budgetrahmen bis 2017 sieht eine solche aktuell nicht einmal vor, erläutert der TU-Rektor. Die öffentliche Hand sei daher gefragt, ihren Beitrag zu einer durch Innovation geprägten Entwicklung des Wirtschaftsstandortes zu leisten. Fortschritt lässt sich nur durch breite Investitionen in Wissenschaft und Forschung erzielen. Technische Universitäten als Treiber der Wertschöpfung Die mit der Innovationskraft verbundene volkswirtschaftliche Leistung der Technischen Universitäten in Österreich sei beachtlich, verweist Kainz auf eine Studie des ECONOMICA Instituts für Wirtschaftsforschung für die TU Austria, dem Verbund von TU Wien, Montanuniversität Leoben und TU Graz: Produktionswert, Bruttowertschöpfung sowie Brutto-Investitionen sind demnach im Bereich Technologie und Wissen bis zu sieben Mal höher als etwa im Tourismus. Um effizient und effektiv arbeiten zu können bräuchten die Universitäten aber einen gesicherten Finanzierungsplan. Als Hochlohnland mit knappen natürlichen Ressourcen punktet Österreich vor allem durch intellektuelle Leistungen. Die nationalen Ausgaben für Bildung und Forschung liefern die Basis, um im internationalen Wettbewerb erfolgreich zu sein ein Ziel, das wir im Sinn künftiger Generationen weiter verfolgen wollen und für das es adäquate Unterstützung braucht, führt Kainz weiter aus. medieninfo Steiermark bleibt Best practice -Beispiel Weiter auf gutem Weg sei man in der Steiermark, die ja nach wie vor den österreichweiten Rekord in Bezug auf die Forschungsquote Rekord hält. Diese war zuletzt von 4,3 auf 4,7 Prozent angestiegen, 2011 wurden in der Steiermark insgesamt 1,75 Milliarden Euro für Forschung und Entwicklung investiert. Die steirische Landesregierung und Wirtschaft haben den Stellenwert von Wissenschaft und Forschung erkannt und entsprechende Maßnahmen gesetzt. Auf Bundesebene sind die Signale zwar da. Die so wichtige Umsetzung der selbst gesteckten Ziele fehlt aber bislang. An der TU Graz leistet man den Beitrag zu einer Finanzierung komplementär zu den öffentlichen Mitteln jedenfalls höchst erfolgreich: Derzeit lukriert die TU Graz aus Drittmittelerlösen etwa 60 Millionen Euro im Jahr ein neues Rekord-Hoch, mit dem sie national und über die Landesgrenzen hinaus im Spitzenfeld liegt. TU Graz Mag. Alice Senarclens de Grancy, MSc Pressesprecherin alice.grancy@tugraz.at Tel 0316 873 6006 Mobil 0664 60 873 6006 http://presse.tugraz.at 1 von 1 Im Interesse des Textflusses und der Lesefreundlichkeit werden nach Möglichkeit geschlechtsunspezifische Termini verwendet. Alle Bezeichnungen beziehen jeweils die weibliche Form mit ein. TU Graz is member of