Gesetzliche Änderungen im Überblick
01. September 2009 46. Änderung der StVO LVW / TÜV Thüringen
Die folgenden Verkehrszeichen sind als Abbildung in der StVO entfallen und wurden zu Sinnbildern herabgestuft. Sie können weiterhin als Gefahrzeichen angeordnet werden, sind aber nicht länger Bestandteil des amtlichen Nummernsystems und auch nicht im VzKat enthalten: Schnee- o. Eisglätte (ehem. Z 113) Bewegliche Brücke (ehem. Z 128) Fußgängerüberweg (ehem. Z 134) Flugbetrieb (ehem. Z 144) Steinschlag (ehem. Z 115) Splitt, Schotter (ehem. Z 116) Ufer (ehem. Z 129) Viehtrieb (ehem. Z 140)
Durch Verwendung der entsprechenden Sinnbilder können die nachfolgenden drei Zeichen ebenfalls zur Warnung vor Gefahren verwendet werden. Der Einsatz von Zeichen 101 + ZZ (Amphibienwanderung / Unzureichendes Lichtraumprofil) kann damit künftig entfallen: Amphibienwanderung Unzureichendes Lichtraumprofil Reiter
Ausgliederung in den VzKat Die nachstehenden Schilder wurden aus der der StVO ausgegliedert. Sie bleiben weiterhin gültige Verkehrszeichen mit amtlicher Bildnummer und dürfen dementsprechend angeordnet werden. Sie sind jedoch nur noch im VzKat enthalten: Parken und Reisen Wandererparkplatz Pannenhilfe Fußgängerunter- oder - überführung Autobahnhotel Autobahngasthaus Autobahnkiosk
Ersatzlose Streichung Ursprünglich sollten weit über 20 Verkehrszeichen gestrichen werden, tatsächlich entfallen aber nur die nachfolgenden sieben Schilder. Sie bleiben als vorhandene Festbeschilderung bis 31.08.2019 gültig, dürfen aber seit dem 01.09.2009 nicht mehr neu angeordnet bzw. aufgestellt werden:
Neue Verkehrszeichen Beginn/Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone 1.Innerhalb der Parkraumbewirtschaftungszone darf nur mit Parkschein oder Parkscheibe geparkt werden, soweit das Halten und Parken nicht gesetzlich oder durch Verkehrszeichen verboten ist. 2.Durch Zusatzzeichen können Bewohner mit Parkausweis von der Verpflichtung zum Parken mit Parkschein oder Parkausweis freigestellt werden. 3.Die Parkerlaubnis gilt nur, wenn der Parkschein, die Parkscheibe oder der Parkausweis gut lesbar ausgelegt oder angebracht ist.
Neue Verkehrszeichen durchlässige Sackgasse für Fußgänger und Radverkehr durchlässige Sackgasse für Fußgänger Entwurf, kein amtliches Verkehrszeichen
Neue Verkehrszeichen Ende der Umleitung Pfeilbake Leitschwelle mit Leitbake Leitbord mit Leitbake
Bereits bestehende Regelungen für Inline-Skater/Rollschuhfahrer sind jetzt festgeschrieben Gelten nicht als Fahrzeuge; Zusatzzeichen erlauben das Befahren von Radwegen
Inline-Skater/Rollschuhfahrer Durch das Zusatzzeichen wird das Inline-Skaten und Rollschuhfahren zugelassen. Es kann auch allein angeordnet sein. Wer sich dort mit Inline-Skates oder Rollschuhen fortbewegt, hat sich mit äußerster Vorsicht und unter besonderer Rücksichtnahme auf den übrigen Verkehr am rechten Rand in Fahrtrichtung zu bewegen und Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen.
Freigabe von Einbahnstraßen für Radfahrer Regelung ab 01.09.2009 alte Regelung (Zeichen 1000-33)
Auch auf dem Seitenstreifen Regelung ab 01.09.2009 alte Regelung
Neue Regelungen am Bahnübergang - Überholverbot ab dem Gefahrzeichen bis zum Übergang - Wartegebot nach der einstreifigen Bake entfällt - Zur Ankündigung wird nur noch ein Verkehrszeichen verwendet (beschrankter Bahnübergang entfällt) LVW / TÜV Thüringen
Wegen der Gefahr, die von allen Bahnübergängen ausgeht, wird ein einheitlich gestaltetes Verkehrszeichen verwendet. Es ist unnötig, auf eine vorhandene Beschrankung speziell hinzuweisen. Ein solcher Hinweis kann dazu führen, dass die Aufmerksamkeit (Vertrauen auf technische Sicherung) sinkt.
Neue Regelungen für den Radverkehr Linke Radwege dürfen nur bei entsprechendem Zusatzzeichen benutzt werden ( Radverkehr frei ) Fahrradanhänger zur Beförderung von Kindern/Behinderten sind jetzt erlaubt bis zu zwei Kinder bis zum vollendetem siebten Lebensjahr von mind. 16 Jahre alten Personen. Die Begrenzung auf das siebte Lebensjahr gilt nicht für die Beförderung eines behinderten Kindes.
Benutzungsverbot des linken Fahrstreifens auf Autobahnen für LKW über 7,5 t zg und Zugmaschinen bei extrem widrigen Wetterverhältnissen.
Aus Beschleunigungsstreifen wird Einfädelungsstreifen aus Verzögerungsstreifen wird Ausfädelungsstreifen
Baustelle wird zu Arbeitsstelle Arbeitsstelle Das alte Zeichen 123 darf bereits seit 1992 nicht mehr verwendet werden!
Haltverbot jetzt auf allen Fahrstreifen mit Dauerlichtzeichen