Informationen zur Qualifikationsphase Diese Zusammenstellung ist sorgfältig auf der Basis der geltenden Rechtsgrundlagen in ihrer jeweiligen Fassung erstellt worden (BbS-VO, EB-BbS-VO, AVO-GOFAK sowie EB-AVO-GOFAK). Gleichwohl kann aus verständlichen Gründen aus dieser Zusammenstellung kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. Maßgeblich ist der im Nds. GVBl. abgedruckte Text der Rechtsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung und die Verordnungsänderung MK vom Mai 2010. Stand: 01. August 2010 (Wichtiger Hinweis: gilt ab Jg. 11 im Sj 2009/10 bzw. Jg. 12 im Sj 2010/11) 1. Wahl der Prüfungsfächer Die Wahl aller fünf Prüfungsfächer erfolgt am Ende der Klasse 11 verbindlich. Nur bei Wiederholung des 12. Jahrganges kann diese Wahl verändert werden. Bei dieser Wahl sind aus den fünf genannten Fächern die drei Fächer festzulegen, die auf erhöhtem Anforderungsniveau erteilt werden. Dazu zählt in jedem Fall das Profilfach als P1-Fach. Die Prüfungsfächer P4 und P5 werden auf grundlegendem Anforderungsniveau unterrichtet. Am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase (12.2) ist verbindlich vom Prüfling zu entscheiden, welches der beiden gewählten Prüfungsfächer auf grundlegendem Niveau P4- Fach (schriftliche Prüfung) und welches P5-Fach (mündliche Prüfung) ist. Am Ende des zweiten Jahres der Qualifikationsphase (13.2) ist verbindlich vom Prüfling festzulegen, welches der beiden neben dem Profilfach gewählten Prüfungsfächer mit erhöhtem Anforderungsniveau P2-Fach (doppelte Gewichtung der Ergebnisse im Block I) und welches P3-Fach (einfache Gewichtung aller vier Halbjahresleistungen im Block I) werden soll. Im Beruflichen Gymnasium Wirtschaft bestehen die folgenden Prüfungsfachkombinationen: Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen/Controlling Deutsch und Englisch Deutsch und Mathematik Englisch und Mathematik Informationsverarbeitung oder Mathematik Informationsverarbeitung und Mathematik Informationsverarbeitung oder Informationsverarbeitung und Informationsverarbeitung oder Deutsch Informationsverarbeitung und Deutsch Im Beruflichen Gymnasium Technik bestehen die folgenden Prüfungsfachkombinationen: Technik Deutsch und Mathematik Englisch und Mathematik Deutsch
Im Beruflichen Gymnasium Gesundheit und Soziales mit dem Schwerpunkt Gesundheit-Pflege bestehen die folgenden Prüfungsfachkombinationen: Deutsch und Englisch Mathematik Gesundheit-Pflege Deutsch und Mathematik Englisch und Mathematik Deutsch Werden die Leistungen in einem der Kurse (siehe Stundentafel) mit 0 Punkten (ungenügend) bewertet, so wird dieser Kurs auf die Belegungsverpflichtung nicht angerechnet. Das Bestehen der Abiturprüfung ist damit i.d.r. nicht möglich. 2. Benotung Im 12. und 13. Jahrgang werden ausschließlich KMK-Punkte erteilt (00 bis 15). Das Arbeitsund Sozialverhalten wird nicht bewertet, Fehltage werden nicht ausgewiesen. 3. Projekt mit Projektarbeit Im 12. Jahrgang (12.2) findet im Fach Praxis zusammen mit dem Profilfach und dem Fach Informationsverarbeitung ein Projekt mit integrierter Projektarbeit statt. 4. Wiederholung des 13. Schuljahrganges Eine Wiederholung ohne vorherige Teilnahme an der Abiturprüfung ist nur möglich, wenn weder der 11. noch der 12. Jahrgang wiederholt wurden. Eine Beratung der Schüler findet am Ende von 13.1 statt. Bei Nichtbestehen der Abiturprüfung ist eine Wiederholung des 13. Jahrgangs einmal möglich. Aus den Regelungen zur Wiederholung der Jahrgänge 11 bis 13 ergibt sich eine grundsätzlich maximale Verweildauer in der Oberstufe eines allgemein bildenden oder beruflichen Gymnasiums von 5 Jahren. 5. Stundentafel Folgender Unterricht findet in der Qualifikationsphase statt (Angabe Wochenstunden in Klammern): BRC/Technik/Gesundheit-Pflege (4), Volkswirtschaft/Betriebs- und Volkswirtschaft (3), Informationsverarbeitung (3), Praxis (2) Deutsch (4), Mathematik (4), Englisch (4), ggf. weitere neue (4) Physik (nur Berufliches Gymnasium Technik) bzw. Chemie/Biologie (Berufliches Gymnasium Gesundheit und Soziales, Berufliches Gymnasium Wirtschaft) (2), Religion/Werte und Normen, nur im 12. Jahrgang (2), Sport (2), Geschichte, nur im 12. Jahrgang (2)
6. Belegungsverpflichtung Folgende Besonderheiten sind zu beachten: Sport: 2 Halbjahre A-Bereich (Individualsportarten: Nicht-Spielsportarten wie z. B. Turnen, Schwimmen, Gymnastik, Ski); 2 Halbjahre B-Bereich (Spielsportarten). : Jeder Schüler bzw. jede Schülerin muss mindestens eine durchgängig belegen. Bei Schülern mit Verpflichtung zur 2. ist dies definitiv die neu begonnene zweite (Spanisch). Religion/Werte und Normen: Es sind lediglich 2 Halbjahre zu belegen (Jahrgangsstufe 12). Die Konfession bzw. Religionszugehörigkeit des Schülers ist dabei unerheblich. Geschichte: Es sind lediglich 2 Halbjahre zu belegen (Jahrgangsstufe 12). Naturwissenschaft: Es ist durchgängig die Naturwissenschaft zu belegen, die auch schon im 11. Schuljahrgang gewählt wurde. Eine Neuwahl ist nur bei Wiederholung der Einführungsphase möglich. 7. Einbringungsverpflichtungen/Zulassung zur Abiturprüfung Generell: Eine Halbjahresleistung, die 00 KMK-Punkte beträgt, gilt als nicht erbracht. Block I: Einzubringen sind 36 Halbjahresleistungen, darunter die vier Schulhalbjahresergebnisse P1 und P2 in zweifacher Wertung, die vier Schulhalbjahresergebnisse P3 bis P5 in einfacher Wertung sowie weitere Fächer in einfacher Wertung. Einbringungsverpflichtungen: HINWEIS: Die Einbringung von Halbjahresleistungen einer, zu der der Schüler nicht verpflichtet war, ist nur dann möglich, wenn diese durchgängig in der Qualifikationsphase betrieben wurde und keine der vier Halbjahresleistungen mit 00 KMK-Punkten bewertet wurde. Zulassungsbedingungen: Von den acht Schulhalbjahresergebnissen in P1 und P2 müssen mindestens fünf mit 05 Punkten oder mehr in einfacher Wertung bewertet worden sein. Von den 28 Schulhalbjahresergebnissen in einfacher Wertung müssen 24 mindestens mit 05 und mehr Punkten bewertet worden sein.
Insgesamt müssen im Block I 200 Punkte für die Zulassung zum Abitur erreicht werden: BLOCK I Ergebnisse aus den Schulhalbjahresergebnissen 12.1 13.2 BLOCK II Ergebnisse der Abiturprüfung 28 Schulhalbjahresergebnisse, darunter die Ergebnisse des 3. 5. Prüfungsfaches mit im Schnitt mindestens 05 Punkten in einfacher Wertung, davon 24 mit mindestens 05 Punkten 8 Schulhalbjahresergebnisse des 1. und 2. Prüfungsfaches aus dem 1. 4. Schulhalbjahr in zweifacher Wertung, davon 5 Ergebnisse mit mindestens 05 Punkten Prüfungsergebnisse in den 5 Prüfungsfächern in vierfacher Wertung Mindestens 100 Punkte In 3 Prüfungsfächern, darunter im 1. oder 2. Prüfungsfach müssen jeweils mindestens 20 Punkte erreicht werden Insgesamt mindestens 200 Punkte 8. Abiturprüfung P1 bis P3 = schriftliche Prüfung; Dauer: 300 Minuten (zzgl. Auswahlzeit von 20 Minuten nicht im Fach Technik und Gesundheit-Pflege). P4 = schriftliche Prüfung; Dauer: 220 Minuten (zzgl. Auswahlzeit von 20 Minuten nicht im Fach Informationsverarbeitung). P5 = mündliche Prüfung; Dauer: mindestens 20 Minuten, höchstens 30 Minuten. Mündliche Zusatzprüfung in den P1 P4-Fächern: Sie wird vom Prüfungsausschuss angeordnet; Art und Umfang wie bei P5-Prüfungen. 9. Bestehen der Abiturprüfung Block II (= Abiturblock) Die Ergebnisse der Abiturprüfungen werden jeweils 4-fach bewertet; die Summe muss mindestens 100 Punkte ergeben. 10. Wiederholen der Abiturprüfung Ein einmaliges Wiederholen der Abiturprüfung ist in jedem Fall möglich. Die Leistungen des ersten Durchganges im 13. Jahrgang gehen dann wie bei jedem Wiederholen verloren.
11. Erwerb der Fachhochschulreife Der schulische Teil der FHR kann durch Abgang nach 12.2, 13.1 oder13.2 erworben werden. Die Ermittlung der Note des schulischen Teils der FHR: Noten von 2 aufeinander folgenden Halbjahren (also 12.1 und 12.2 oder 12.2 und 13.1 oder 13.1 und 13.2 ) nach folgender Regelung: Je 2 Halbjahresleistungen der P1 und P2 Fächer; mind. 40 Punkte in 2-facher Wertung; dabei maximal 1 Halbjahresleistung mit weniger als 05 KMK- Punkten; 11 weitere Schulhalbjahresergebnisse, davon mindestens 6 Schulhalbjahresergebnisse drei- oder vierstündiger Fächer; insgesamt mind. 55 Punkte; maximal 2 Halbjahresleistungen mit weniger als 05 KMK-Punkten. Folgende Fächer müssen in jedem Fall in die Gesamtleistung der Fachhochschulreife eingebracht werden: Deutsch 2 Halbjahresleistungen Mathematik 2 Halbjahresleistungen Geschichte oder VW/BVW oder BRC 2 Halbjahresleistungen Naturwissenschaft 2 Halbjahresleistungen 2 Halbjahresleistungen Die Note des schulischen Teils der Fachhochschulreife ist in jedem Fall gleichzeitig die Endnote der Fachhochschulreife. Zum Studium an einer Fachhochschule ist ferner ein mindestens einjähriges Praktikum (Vorgaben beachten!) oder eine abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich. Die allgemeine Fachhochschulreife ist in allen Bundesländern anerkannt.