Schwerpunkt Ökotrophologie Schwerpunkt Sozialpädagogik
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- Etta Huber
- vor 6 Jahren
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1 Berufsbildende Schulen KASTANIENALLEE BÖCKLINSTRASSE LEONHARDSTRASSE II AVO-GOBAK Berufliches Gymnasium Gesheit Soziales Schwerpunkt Ökotrophologie Schwerpunkt Sozialpädagogik Informationen zur Einführungsphase zur Qualifikationsphase Gültig ab 2012 (Abitur 2014) Anmeldung Anmeldungen im Sekretariat der Schule zu den unten stehenden Zeiten. Der Anmeldung sind beizufügen: Anmeldeformular unserer Schule Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg beglaubigte Kopie des Zeugnisses der zuletzt besuchten Schule mit dem (vorläufigen) Nachweis der Zugangsberechtigung Lichtbild frankierter Rückumschlag (C6 mit Briefmarke) Öffnungszeiten des Sekretariats Mo. Do. 07:30 Uhr 15:30 Uhr Fr. 07:30 Uhr 13:30 Uhr Schulanschrift Berufsbildende Schulen Kastanienallee Kastanienallee Braunschweig Fon: (05 31) Fax: (05 31) verwaltung.bbs5@braunschweig.de Internet:
2 Der Bildungsgang im Überblick Erweiterter Sekarabschluss I oder Versetzung von Klasse 9 nach Klasse 10 eines Gymnasiums Ökotrophologie Sozialpädagogik In der Einführungsphase (Klasse 11) der Qualifikationsphase ( Klasse) wird der Unterricht erteilt im Lernbereich - Profilfächer Ernährung, Betriebs Volkswirtschaft, Informationsverarbeitung, Praxis der Ökotrophologie Lernbereich - Profilfächer Pädagogik/Psychologie, Betriebs Volkswirtschaft, Informationsverarbeitung, Praxis der Sozialpädagogik Lernbereich - Kernfächer Deutsch, Englisch/Spanisch, Mathematik sowie im Lernbereich - Ergänzungsfächer Biologie (Chemie), Geschichte, Politik, Religion, Werte Normen, Sport. In beiden Fachrichtungen endet die berufsbezogene schulische Ausbildung mit der Abiturprüfung Ökotrophologie Sozialpädagogik Allgemeine Hochschulreife Die Fachhochschulreife als Abschluss wird erworben durch den Nachweis bestimmter Leistungen in zwei zeitlich aufeinander folgenden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase (= schulischer Teil der Fachhochschulreife) sowie eines darauf folgenden mindestens einjährigen Praktikums, einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung oder durch Ableistung eines einjährigen sozialen oder ökologischen Jahres, eines einjährigen Wehroder Zivildienstes oder eines einjährigen Besfreiwilligendienstes. (Siehe Broschüre Berechnung der Fachhochschulreife )
3 Rechtliche Rahmenbedingungen Die für das Berufliche Gymnasium Gesheit Soziales geltenden rechtlichen Vorschriften sind in folgenden Verordnungen verankert: 1. Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO), 2. Ergänzende Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS-VO), 3. Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium im Kolleg (AVO-GOBAK), 4. Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium im Kolleg (EB-AVO-GOBAK). Das Ziel des Unterrichts am Beruflichen Gymnasium Gesheit Soziales ist der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Aufnahmevoraussetzungen In das Berufliche Gymnasium kann aufgenommen werden, wer den Erweiterten Sekarabschluss I hat oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist. wer von der Klasse 9 in die Klasse 10 eines Gymnasiums versetzt wurde; der Sekarabschluss I wird dann mit der Versetzung von der Einführungsphase in die Qualifikationsphase erworben (ab 2009). Ohne Besuch der Einführungsphase kann in die Qualifikationsphase des Beruflichen Gymnasiums aufgenommen werden, wer die Fachhochschulreife in einer Berufsbildenden Schule der gleichen Fachrichtung erworben im Sekarbereich I durchgängig in vier aufsteigenden Schuljahren eine zweite Fremdsprache (Pflichtunterricht) erlernt hat. Kosten Das Berufliche Gymnasium Gesheit Soziales ist eine öffentliche Schule. Der Besuch ist schulgeldfrei. Es entstehen jedoch Kosten für Lehr- Lernmittel: Schulbücher (Ausleihgebühr bzw. Kaufpreis) grafikfähiger Taschenrechner Kopien Lektüren Material für das Fach Praxis Unterricht am anderen Ort / Exkursionen / Studienfahrt / Schulaustausch Gliederung, Dauer Besonderheiten Das Berufliche Gymnasium Gesheit Soziales umfasst die einjährige Einführungsphase die zweijährige Qualifikationsphase. Die Abiturprüfung wird zu einem vom Kultusministerium festgelegten Termin am Ende des 4. Schulhalbjahres der Qualifikationsphase in Form einer landesweit einheitlichen zentralen Prüfung (Zentralabitur) durchgeführt. Die Einheitlichkeit umfasst sowohl die Themenstellung als auch die Prüfungstermine. Der Unterricht wird weitgehend im Klassenverband durchgeführt. Der Übergang in die Qualifikationsphase erfolgt durch Versetzung. Der Besuch des Beruflichen Gymnasiums dauert in der Regel 3 Jahre höchstens 4 Jahre. Zur Wiederholung einer nicht bestandenen Abiturprüfung kann die Höchstdauer um ein Jahr überschritten werden. Im 12. Jahrgang ist ein Projekt im Fach Praxis durchzuführen im Profilfach Pädagogik/Psychologie bzw. Ernährung eine projektbezogene Facharbeit anzufertigen
4 Praktikum Während der Einführungsphase wird ein zweiwöchiges Praktikum in geeigneten Einrichtungen durchgeführt. Fremdsprachen Alle Schülerinnen Schüler sind grsätzlich zur Teilnahme am Englischunterricht in den Jahrgangsstufen verpflichtet Ausnahmen sind nur in Einzelfällen nach Beratung durch die Abteilungsleitung möglich (die Belegung bis einschließlich 12 ist aber für die Erlangung der Fachhochschulreife zwingend erforderlich). Schülerinnen Schüler, die vor dem Eintritt in die gymnasiale Oberstufe nicht durchgängig im Sekarbereich I in mindestens vier aufsteigenden Schuljahren am Pflichtunterricht in einer weiteren Fremdsprache teilgenommen haben, müssen in der Einführungsphase in der Qualifikationsphase am Unterricht in der weiteren Fremdsprache (Spanisch) teilnehmen. Am Unterricht einer neu zu beginnenden Fremdsprache (hier Spanisch) können nur Schülerinnen Schüler teilnehmen, die keine oder nur geringe Vorkenntnisse in dieser Fremdsprache aufweisen. Schülerinnen Schüler, die im Sekarbereich I schon mindestens drei Jahre mit zuletzt ausreichenden Leistungen das Fach Spanisch belegt hatten, können die Fremdsprachenpflicht an den BBS V nicht erfüllen unser Berufliches Gymnasium nicht besuchen. Englisch kann als P2, P3, P4, oder P5-Fach, Spanisch als P4 oder P5-Fach gewählt werden. Schülerinnen Schüler, die nicht zur Teilnahme an der zweiten Fremdsprache verpflichtet sind, können die zweite Fremdsprache freiwillig belegen. Wird eine Fremdsprache freiwillig belegt, ist dies grsätzlich nur durchgängig möglich (Abwahl nur nach Beratung zum Ende eines Schuljahres). Das Fach wird benotet kann als Prüfungsfach gewählt werden. Wer also eine Fremdsprache freiwillig bis zum Ende der Qualifikationsphase belegt, hat bei den einzubringenden Fächern bzw. bei den Prüfungsfächern mehr Wahlmöglichkeiten. Versetzung in die Qualifikationsphase Die Klassenkonferenz entscheidet am Ende der Einführungsphase über die Versetzung in die Qualifikationsphase. Grlage der Entscheidung sind die Leistungen in den erteilten Unterrichtsfächern. Eine Schülerin oder ein Schüler ist zu versetzen, wenn die Leistungen 1. in allen Lernbereichen mindestens mit der Note ausreichend, 2. in nicht mehr als zwei Fächern mit der Note mangelhaft, 3. in keinem Fach mit der Note ungenügend, 4. in dem ersten Prüfungsfach (Pädagogik/Psychologie bzw. Ernährung) nicht mit der Note mangelhaft 5. in nicht mehr als einem der in 7 Abs. 4 bis 6 (EB-BbS-VO) genannten zweiten dritten Prüfungsfächer (Deutsch, Englisch, Mathematik, Biologie) mit der Note mangelhaft bewertet worden sind. Die Leistungen aus den Schulhalbjahresergebnissen der Qualifikationsphase aus der Abiturprüfung gehen in die Gesamtqualifikation (Gesamtpunktzahl) des Abiturzeugnisses ein. Leistungsbewertung Die Leistungsbewertung in der Einführungsphase erfolgt nach Noten, die in der Qualifikationsphase in Punkte umgesetzt werden. Noten sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend Punkte
5 Stentafel Zahl der Wochensten Lernbereiche/ Unterrichtsfächer Einführungsphase Jahrgang 11 Lernbereich - Kernfächer Qualifikationsphase Jahrgang Jahrgang Deutsch Englisch Kern Mathematik fächer Spanisch Lernbereich - Ergänzungsfächer Geschichte 2-2 Politik - - Religion oder Werte Normen Ergänzungsfächer Biologie Sport Lernbereich - Profilfächer Ernährung bzw. Pädagogik/Psychologie Betriebs- Volkswirtschaft Profil fächer Informationsverarbeitung Praxis (schwerpunktbezogen) Summe Prüfungsfächer Prüfungsfachkombinationen Die Abiturprüfung besteht aus landesweit einheitlichen zentralen Prüfungen in fünf Prüfungsfächern. Die Prüfungsfächer 1 bis 4 werden schriftlich geprüft, das fünfte Prüfungsfach ist mündliches Prüfungsfach (mündlich keine zentrale Prüfung). Im ersten bis dritten Prüfungsfach wird der Unterricht auf erhöhtem Anforderungsniveau im vierten sowie fünften Prüfungsfach auf grlegendem Anforderungsniveau erteilt. Die Wahl der Prüfungsfächer sowie deren Festlegung als Fächer mit erhöhten Anforderungen müssen bis zum Ende der Einführungsphase aus den von der Schule angebotenen Prüfungsfachkombinationen erfolgen. Eine fortgeführte Fremdsprache kann als zweites oder drittes Prüfungsfach nur gewählt werden, wenn diese im Sekarbereich I mindestens vier Jahre durchgehend gelernt wurde. Die Festlegung der gewählten Fächer als zweites oder drittes Prüfungsfach erfolgt bis zur Zulassung zur Abiturprüfung, als viertes oder fünftes Prüfungsfach bis zum Ende des zweiten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase
6 Mögliche Prüfungsfachkombinationen in den Schwerpunkten Schwerpunkt Ökotrophologie Fächer mit erhöhten Anforderungen Fächer mit grlegenden Anforderungen 1. PF PF PF Ernährung C Englisch A Mathematik C Betriebs- Volkswirtschaft B Mathematik C oder Informationsverarbeitung C Betriebs- u. Volkswirtschaft B Informationsverarbeitung C oder Fremdsprache A Schwerpunkt Sozialpädagogik Fächer mit erhöhten Anforderungen Fächer mit grlegenden Anforderungen 1. PF PF PF Betriebs- Volkswirtschaft B Pädagogik/ Psychologie B Englisch A Mathematik C Mathematik C oder Informationsverarbeitung C Informationsverarbeitung C Mathematik C oder Betriebs- Volkswirtschaft B Betriebs- u. Volkswirtschaft B Informationsverarbeitung C oder Fremdsprache A Informationsverarbeitung C Fremdsprache A oder Betriebs- Volkswirtschaft B Bei der Einbringungsverpflichtung zum Abitur werden das erste, zweite dritte Prüfungsfach zweifach das vierte fünfte einfach gewichtet. Alle schriftlichen Abiturprüfungen die mündliche Abiturprüfung (P 5) werden vierfach gewichtet. Unterrichtsorganisation Unterrichtszeiten: Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr endet spätestens um Uhr. Die Fächer werden in der Regel im Zwei-Sten-Takt unterrichtet
7 Unterrichtliche Besonderheiten: In der Einführungsphase (11. Klasse) findet in der Regel vor den Herbstferien eine Unterrichtswoche am anderen Ort statt, in der erlebnispädagogische Inhalte bzw. Präsentationstechniken vermittelt werden. (Kosten ca. 150,-- ). Für die 12. Klassen wird eine Projektwoche zur Berufs- Studienorientierung durchgeführt. Zudem kann eine Gruppe von Schülerinnen Schülern am Austausch mit einer Schule in Spanien teilnehmen. Im 13. Jahrgang findet in der Regel eine Studienfahrt statt. Auch Ski- Kletterkurse werden außerhalb der Schule durchgeführt im Praxisunterricht werden externe Einrichtungen besucht. Unterrichtsleitlinien Regeln Zum Gelingen des Unterrichts tragen sowohl Lehrkräfte als auch Schülerinnen Schüler bei. An unserer Schule gelten dabei folgende Grsätze Regeln: 1. Lehrkräfte Schülerinnen Schüler sind gleichermaßen für den Lernprozess verantwortlich: die Lehrkraft - orientiert sich an den unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schüler - bietet die Unterrichtsinhalte strukturiert an - schafft Möglichkeiten des selbständigen Lernens Arbeitens (Methodenvielfalt). die Schüler/innen - lassen sich auf die Lernsituation aktiv ein - übernehmen Verantwortung für den eigenen Lernprozess (z. B. Leistungsbereitschaft, Pünktlichkeit) - nutzen die Möglichkeiten des selbständigen Arbeitens Lernens. 2. Schülerinnen Schüler sowie Lehrerinnen Lehrer schaffen gemeinsam eine positive Lernatmosphäre: die Lehrkraft - macht Ziele Inhalte des Unterrichts sowie Anforderungen Beurteilungen transparent. die Schüler/innen - sind bereit, die eigenen Leistungen selbstkritisch zu beurteilen. Außerdem erwarten wir die Einhaltung elementarer Regeln, d.h. Schülerinnen bzw. Schüler... erscheinen pünktlich zum Unterricht legen Unterrichtsmaterial bereit grüßen zu Beginn am Ende des Unterrichts schalten ihr Handy während des Unterrichts aus legen es nicht auf den Arbeitsplatz essen nicht während des Unterrichts dürfen Getränke zu sich nehmen (diese stehen unter dem Tisch) reden nur zur Sache halten Klassendienste ein halten sich an die geltenden Regeln zum Verhalten bei Fehlzeiten kümmern sich umgehend um einen Nachschreibtermin
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