Zwischenbericht der Arbeitsgruppe Ausbildung Martin Rastetter, Liestal, den 03.11.2011
Inhalt / Übersicht Ausgangslage (Meran) Ziel (Meran) Vorgehen (Meran) Beschreibung und Bezeichnung der Funktionen Ausbildungen für besondere Funktion Ausbildungen für besondere Tätigkeiten Erstellung eines Glossars weiteres Vorgehen / nächste Schritte Seite 2
Ausgangslage (Meran) In jedem europäischen Land sind Funktionsträger/innen im Themenfeld Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz tätig. Hinter unterschiedlichen Bezeichnungen dieser Funktionen verbergen sich zum Teil unterschiedliche Aufgaben. Betriebe, die in mehreren Ländern tätig sind, können leicht den Überblick verlieren und es kommt zu Missverständnissen. Problem: Vergleichbarkeit der Aufgaben und Zuständigkeiten der Funktionsträger/innen Gegenseitige Anerkennung der Ausbildungen ist derzeit nicht vorgesehen Seite 3
Ziel (Meran) Erstellung einer Übersicht der Funktionsträger/innen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mit entsprechender Nennung der relevanten Funktionen und Begriffen in den einzelnen Ländern. Dadurch wir gewährleistet: Transparenz Übersichtlichkeit Voraussetzungen schaffen zur gegenseitigen Anerkennung der Ausbildungen (Δ identifizieren, ggf. Ausbildungen ergänzen etc.) Seite 4
Vorgehen (Meran) 1. Beschreibung und Bezeichnung der Funktion 2. Ausbildungen für besondere Funktionen für jedes Land extra (1. Schritt) Gegenüberstellung (2. Schritt) 3. Ausbildungen für besondere Tätigkeiten für jedes Land extra (1. Schritt) Gegenüberstellung (2. Schritt) 4. Erstellen eines Glossars Seite 5
1. Beschreibung und Bezeichnung der Funktion mit Erklärungen und Erläuterungen Beschreibung der Funktion Bezeichnung der Funktion in Österreich Deutschland Schweiz Italien Berater des AG in Fragen der Sicherheit Sicherheitsfachkraft Fachkraft für Arbeitssicherheit Sicherheitsfachmann/ Sicherheitsingenieur Leiter der Dienststelle für AS Erklärung: Unterstützt den AG in allen Fragen der Sicherheitstechnik wie z.b. Gefährdungsermittlung keine Weisungsbefugnis Bestellt durch AG Keine Weisungsbefugnis Bestellt durch AG Rechtsgrundlage: Arbeitssicherheitsgesetz DGUV Vorschrift 2 Ausbildungsträger: UV Träger Hochschulen, anerkannte Ausbildungsträger Muss intern bestellt werden Seite 6
Überschrift Seite 7
2. Ausbildungen für besondere Funktionen - Schweiz Funktion in der Schweiz: Vorgeschrieben Ja Nein Bemerkung Ausbildungsnachweis Ausbildungsdauer Ausbildungsinhalte -nur Link- Ausbildungsvoraussetzung Gegenseitige Anerkennung X Diplom min. 20 Tage Sicherheitsfachmann Sicherheitsingenieur Fortbildungspflicht Anhang 4 Einschlägige qualifizierte Berufsausbildung mit anerkanntem Lehrabschluss oder Diplom. 3 Jahre Berufspraxis. Spezialisten der Arbeitssicherheit, die ihre Weiterbildung im Ausland absolviert haben, müssen einen Einführungskurs zur schweizerischen Gesetzgebung über die Arbeitssicherheit besuchen. SiBe / KOPAS X Nachweis 1-5 Tage Fortbildungspflicht Ersthelfer X Diplom 2 Tage Kursnormen schweizerisches Rotes Kreuz keine Ja Ja Seite 8
Link zu den Ausbildungsinhalten mit entsprechendem Download Entsprechender Download der Ausbildungsinhalte Seite 9
2. Ausbildungen für besondere Funktionen - Deutschland Funktion in Deutschland: Vorgeschrieben Ja Nein Bemerkung Ausbildungsnachweis Aus-bildungsdauer Ausbildungsinhalte -nur Link- Ausbildungsvoraussetzung Gegenseitige Anerkennung Fachkraft für Arbeitssicherheit ASiG erfolgreicher Abschluss eines Ausbildungslehrgangs 6 Wochen Präsenzphasen plus Selbstlernphasen Sifa-Ausbildungskonzeption Ingenieure, Techniker, Meister, 2 Jahre Berufspraxis??? Sicherheitsbeauftragte SGB VII Teilnahme an Qualifizierungsseminaren Seminardauer jeweils 3 Tage Fortbildung empfohlen Sibe-Seminarkonzeption keine??? Ersthelfer BGV A1 Teilnahme an Erste Hilfe- Lehrgang und Erste Hilfe- Training 2 Tage regelmäßige Fortbildung Erste-Hilfe- Lehrgang keine Ja? Seite 10
Link zu den Ausbildungsinhalten mit entsprechendem Download Seite 11
* * * in Vorbereitung Seite 12
3. Ausbildungen für besondere Tätigkeiten - Schweiz Tätigkeit Vorgeschrieben Ausbildungsdauer Ja Nein Bemerkung Zertifikat Ausbildungsinahalte -Link - Führen von Kranen X 7 Tage Gesundheitsscheck erforderlich Ausweis Richtlinie Führen von Erdbaumaschinen X 12 Tage PW-Führerschein erforderlich wenn für Straße zugelassen Umgang mit Asbest X 5 Tage Wird heute meistens in D nach TRGS absolviert Sprengarbeiten X A = 5 Tage B = 6 Tage C = 10 Tage Leumundszeugnis erforderlich, innerhalb von 5 Jahren Fortbildung Ausweis Ausweis Ausweis A = 5 kg Ausweis B = 25 kg Ausweis C = erhöhtes Risiko Kursprogramm SBV Kursprogramm SBV Seite 13
3. Ausbildungen für besondere Tätigkeiten - Deutschland Tätigkeit Vorgeschrie ben Ja N Ausbildungsdauer Bemerkung Zertifikat Ausbildungsinahalte -Link - Führen von Kranen X Unterweisung "Geprüfter Turmdrehkranführer"; Dauer ist abhängig von der Art des Krans, 1-20 Tage Führerschein nicht zwingend vorgeschrieben; Empfehlung: Unterweisung "Geprüfter Turmdrehkranführer" gilt als Nachweis der Befähigung; Minimum: Unterweisung, nachgewiesene Befähigung, Beauftragung durch den Unternehmer nach theoretischer und praktischer Prüfung "Geprüfter Turmdrehkranführer" BGG 921 X Führerschein nicht zwingend vorgeschrieben, gilt aber als Nachweis der Befähigung; Minimum nach BGR 500: Unterweisung, nachgewiesene Befähigung, Beauftragung durch den Unternehmer Führen von Erdbaumaschinen Sicherheitstechnische Unterweisung an Erdbaumaschinen Umgang mit Asbest TRGS 519 2-5 Tage Dauer der Lehrgänge richtet sich nach dem Umfang der vorgesehenen ASI- Arbeiten und nach der Asbestfaserkonzentration nach Prüfung Sachkundenach weis TRGS 519, Anlagen Seite 14
* * * in Vorbereitung Seite 15
4. Glossar Beschreibung der Funktion Berater des AG in Fragen der Sicherheit Berater des AG in Fragen der Gesundheit Ausgebildeter in Erster Hilfe Beauftragter für Sicherheit Bezeichnung der Funktion in Österreich Deutschland Schweiz Italien Sicherheitsfachkraft Fachkraft für Arbeitssicherheit Sicherheitsfachmann/ Sicherheitsingenieur Leiter der Dienststelle für AS Arbeitsmediziner Betriebsarzt Arbeitsmediziner Betriebsarzt Ersthelfer Ersthelfer Ersthelfer Erstehilfebeauftragter Sicherheitsvertrauensperson Sicherheitsbeauftragter Sicherheitsbeauftragter / Kontaktperson Arbeitssicherheit Sicherheitsbeauftrager Seite 16
Weiteres Vorgehen / nächste Schritte Tabellen entsprechend ergänzen und Informationen einpflegen Glossar ergänzen Δ identifizieren Basis für Qualifizierung? Seite 17