Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht Insolvenzverfahren Organe Gericht Masseverwalter Rechtsstellung Befugnisse Gläubigerausschuss Gläubigerversammlung bevorrechtete Gläubigerschutzverbände Voraussetzungen für die Konkurseröffnung materielle Insolvenz Zahlungsunfähigkeit Überschuldung kostendeckendes Vermögen keine Gläubigermehrheit erforderlich 1
Überblick über den Gang des Verfahrens Konkurseröffnung Gläubiger melden ihre Forderungen an MV ermittelt Aktiva und prüft angemeldete Forderungen erste Gläubigerversammlung ca 14 Tage nach Konkurseröffnung Prüfungstagsatzung 60 bis 90 Tage nach Konkurseröffnung Frist zur Anmeldung von Forderungen enden 14 Tage vor der Prüfungstagsatzung ( 74 Abs 3 KO) Berichtstagsatzung spätestens 90 Tage nach Konkurseröffnung (nach Prüfungstagsatzung oder ggf mit dieser zu verbinden) Aufhebung des Konkurses wenn Vermögen verwertet, Erlös verteilt ex lege mit RK des Beschlusses mit dem Zwangsausgleich oder Zahlungsplan bestätigt oder Abschöpfungsverfahren eingeleitet keine weitere Kostendeckung und kein Vorschuss ( 166 KO) Wirkungen der Konkurseröffnung Beginn der Wirkungen Konkursmasse Bestandteile und Umfang konkursfreies Vermögen Rechtshandlungen des Gemeinschuldners Verfahrenssperre Exekutionssperre zweiseitig verbindliche Verträge keine vollständige Vertragserfüllung Erfüllung oder Rücktritt Fixgeschäfte Bestandverträge Konkurs des Bestandnehmers Konkurs des Bestandgebers Auswirkungen auf Rechtsgeschäfte I 2
Auswirkungen auf Rechtsgeschäfte II Arbeitsverträge außerordentliche Kündigung durch Masseverwalter Austrittsrecht des Arbeitnehmers arbeitsrechtliche Austrittsmöglichkeiten Behandlung der Arbeitnehmeransprüche Sicherung nach dem IESG Auswirkungen auf Rechtsgeschäfte III Aufträge Anträge Aufrechnung Konkursforderung / Aktivforderung der Masse Voraussetzungen Geltendmachung Aussonderungsgläubiger Absonderungsgläubiger Massegläubiger Konkursgläubiger ausgeschlossene Gläubiger Gläubigergruppen 3
Eröffnungsverfahren Konkurseröffnung von Amts wegen Schuldnerantrag Gläubigerantrag Eröffnungsbeschluss Konkursedikt Maßnahmen zur Sicherung der Masse Weiterer Verfahrensgang Prüfphase endet mit Berichtstagsatzung Entscheidung über Unternehmensschicksal Feststellung der Aktiven Feststellung der Passiven Anmeldung der Konkursforderungen Prüfungstagsatzung Prüfungsprozess Weiterer Verfahrensgang Masseverwaltung und -verwertung kridamäßige Veräußerung Freihandverkauf Verteilung der Masse Abschlags-, Schluss-, Nachtragsverteilung förmliche und formlose Verteilung Aufhebung des Konkurses 4
Anfechtung nach der KO Voraussetzungen ( 27 ff KO) Rechtshandlungen, die vor Konkurseröffnung vorgenommen worden sind, das Vermögen des Gemeinschuldners betreffen und die Gläubiger benachteiligen sofern ein besonderer Anfechtungstatbestand erfüllt ist» Benachteiligungsabsicht ( 28 Z 1-3 KO)» Vermögensverschleuderung ( 28 Z 4 KO)» unentgeltliche Verfügungen ( 29 KO)» Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit ( 31 KO) Anfechtung nach der KO Geltendmachung des Anfechtungsrechts Parteien» Masseverwalter (sofern bestellt, ansonsten jeder Konkursgläubiger 189 KO)» Vertragspartner des Gemeinschuldners = Anfechtungsgegner Art der Geltendmachung Klage Einrede Widerspruch im exekutiven Verteilungsverfahren Anmeldung im Insolvenzverfahren des Anfechtungsgegners Zwangsausgleich Grundlagen Antrag des Gemeinschuldners Ausgleichsvorschlag 140 Abs 1 zwingende Erfordernisse 149-151 Prüfung durch Konkursgericht Unzulässigkeit des Antrags 141, 142 Innehalten mit Verwertung der Masse 5
Zwangsausgleichstagsatzung Verhandlung und Beschluss über Zwangsausgleichsvorschlag Stimmrecht Abstimmung Kopfmehrheit Summenmehrheit Erstreckung Bestätigung und Erfüllung Voraussetzungen 152a Versagungsgründe 153, 154 Restschuldbefreiung durch Bestätigung Erfüllung autonom Aufsichtsausgleich Treuhandausgleich Scheitern des bestätigten Zwangsausgleichs Erfüllungsverzug qualifizierter Verzug Wiederaufleben der Forderung Nichtigkeit des Zwangsausgleichs Unwirksamerklärung des Zwangsausgleichs 6
Konkurs natürlicher Personen Eigenverwaltung des Schuldners Aus- und Absonderungsrechten kein kostendeckendes Vermögen 183 Zwangsausgleich Zahlungsplan Schuldnerantrag Vermögensverwertung keine fixe Mindestquote höchst zulässige Zahlungsfrist 7 Jahre 5-jährige Prognosezeitraum Bestätigung Abschöpfungsverfahren Antrag des Schuldners Einleitungshindernisse 201 Abs 1 Abtretung der Schuldneransprüche an Treuhänder Obliegenheiten des Schuldners 210 vorzeitige Einstellung 7
Abschöpfungsverfahren Beendigung Erreichen der Quote Billigkeitsentscheidung des Gerichts Aussetzen der Entscheidung über Restschuldbefreiung Verlängerung des Abschöpfungsverfahrens Beendigung ohne Restschuldbefreiung 8