Schulprogramm - Dokumentation

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Transkript:

Katholische Grundschule Sankt Martin Schulprogramm - Dokumentation Baustein Konzept Gemeinsames Lernen Kurzbeschreibung/ Anmerkungen: Bereits im Schuljahr 2009 / 2010 hat unsere Schule Interesse bekundet, Schule mit gemeinsamem Unterricht zu werden. Eine steigende Zahl an AOSF machte deutlich, dass an unserer Schule ein erhöhter Förderbedarf vorhanden ist. Im Zuge eines inklusiven Gedankens erscheint es uns wichtig, Kinder mit besonderem Förderbedarf nicht auszusortieren, sondern an unserer Schule, in ihrer gewohnten Lerngruppe zu fördern. Mit Beginn des 2012/13 kam eine Förderschullehrerin an die KGS St. Martin und der GU (heute GL) wurde aufgebaut. Momentan gibt es zwei Förderschullehrerinnen an der KGS. Art der Dokumentation (z.b. schriftliche Dokumentation, Schulprogramm, Fotos, Projektplan, Presseberichte usw.) Anlage: Schriftliche Dokumentation 11 Seiten (Seitenzahl) Stand / Zuständigkeit 04/2014 / Lehleitner, Waloßek, Woll

Das Gemeinsame Lernen (GL) an der KGS St. Martin Um die Förderung der Schüler noch intensivieren zu können, hat sich unsere Schule mit dem Beginn des 2012/13 für die Einrichtung des Gemeinsamen Lernens (GL) entschieden. Hierzu wurden bereits im Vorfeld Vorüberlegungen getroffen (s. Konzept Vorüberlegungen zum GU ). Dies bedeutet, dass seitdem zusätzliche sonderpädagogische Fachkräfte das Kollegium unterstützen. Sollte bei einem Kind nun ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt werden, kann dieses auf Wunsch der Eltern, und bei zuvor zu prüfenden Möglichkeiten der Schule, in der Schule verbleiben oder angemeldet werden und wird gezielt nach einem individuellen Förderplan unterrichtet. Diese Förderung kann zielgleich oder zieldifferent erfolgen, je nach der Art des Förderbedarfs. Allgemeine Rahmenbedingungen Zur Praktizierung des Gemeinsamen Lernens sind einige Rahmenbedingungen erforderlich: 1) Gesetzliche Grundlagen/Erlasse 2) räumliche, sächliche und personelle Voraussetzungen Zu 1) Selbstverständlich wird auf der Grundlage der Gesetze, Erlasse und Verordnungen (s. BASS) gearbeitet. Ab dem Schuljahr 2014/15 haben behinderte Kinder in NRW einen Anspruch auf einen Unterricht mit nicht behinderten Kindern in Regelschulen. Das beschloss im Oktober der Düsseldorfer Landtag mit der Verabschiedung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes (Inklusionsgesetz). Damit kam die Landesregierung der Konvention der Vereinten Nationen von 2009 nach, die Deutschland zur schulischen Inklusion verpflichtet. Das Recht auf einen inklusiven Unterricht gilt zunächst für die Klassen eins und fünf. Das heißt, Eltern haben ab dem Sommer 2014 das Recht, ihre Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in einer Regelschule einzuschulen. Natürlich haben Eltern weiterhin das Recht, ihre Kinder auch an einer Förderschule anzumelden. Je nach Art der Behinderung und Anzahl der Kinder mit Unterstützungsbedarf in einer Klasse, werden für die individuelle Förderung Förderschullehrerstunden

durch das zuständige Schulamt zur Verfügung gestellt. Der Unterricht aller Kinder soll aber möglichst gemeinsam erfolgen (GL). Zu 2) Die Schule und besonders die Klassen sollten so eingerichtet sein, dass sie für jedes Kind zugänglich sind. Bedeutsam ist für das GL, dass ein Lehrerteam in der Klasse arbeitet, das aus Grundschul- und Förderschullehrer(in) besteht. Sonderpädagogischer Förderbedarf Der Begriff sonderpädagogischer Förderbedarf bzw. sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf wurde 1994 mit den Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen der BRD von der Kultusministerkonferenz eingeführt. Es wird unterschieden in folgende Förderschwerpunkte: das Lern- und Leistungsverhalten insbesondere des schulischen Lernens, das Umgehen-Können mit Beeinträchtigungen beim Lernen die Sprache, das Sprechen, das kommunikative Handeln und der Umgang mit sprachlichen Beeinträchtigungen die emotionale und soziale Entwicklung, das Erleben und die Selbststeuerung, das Umgehen-Können mit Störungen in Erleben und Verhalten die geistige Entwicklung, das Umgehen-Können mit geistiger Behinderung die körperliche und motorische Entwicklung, Das Umgehen-Können mit erheblichen Beeinträchtigungen im Bereich der Bewegung und mit körperlicher Behinderung das Hören, die auditive Wahrnehmung, das Umgehen-Können mit einer Hörschädigung das Sehen, die visuelle Wahrnehmung, das Umgehen-Können mit einer Sehschädigung die körperliche und seelische Verfassung, das Umgehen-Können mit einer lang andauernden Krankheit

AO-SF Bei einem vermuteten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf wird zunächst ein Beratungsgespräch zwischen einer sonderpädagogischen Lehrkraft und der jeweiligen Grundschullehrkraft geführt. Es erfolgt dann ein gemeinsames Gespräch mit den Eltern, um diese über den vermuteten Förderbedarf zu informieren und ihnen die Möglichkeiten einer differenzierten, schwerpunktbezogenen Förderung mit stundenweiser sonderpädagogischer Unterstützung aufzuzeigen. Um eine effektive Lernförderung sicherzustellen, muss im Einvernehmen mit den Eltern ein Antrag zur Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (AO-SF) gestellt werden. Hierbei sind zeitliche Vorgaben zu beachten: Anträge auf Eröffnung: Klasse 2-4 bis 30. November d. Schulanfänger, Klasse 1 bis 15. Februar d. Anträge auf Schwerstbe- Hinderung ( 10 AO-SF) bis 15. April d. Hat die zuständige Schulaufsicht den AO-SF Antrag geprüft und je eine Lehrkraft der allgemeinen Schule und eine sonderpädagogische Lehrkraft mit der Überprüfung beauftragt, bilden diese beiden Personen ein Gutachterteam und beginnen mit der Durchführung des Gutachtens: beobachten, diagnostizieren, beraten und ggf. Einholung weiterer Fachgutachten. Zusätzlich führt der Schul- und Jugendärztliche Dienst eine Untersuchung im Gesundheitsamt durch und erstellt ein medizinisches Gutachten (Schulärztliches Gutachten). Aufgrund der nun vorliegenden Informationen fertigt das Gutachterteam nun sein Gutachten an, über welches die Eltern informiert und gehört werden. Zum Schluss entscheidet die zuständige Schulaufsicht über den vorgeschlagenen sonderpädagogischen Förderbedarf und Förderort, ggf. nach einem weiteren Gespräch mit den Eltern. Wenn die Eltern sich für die Teilnahme am GL entscheiden, wird in der Schule vom Lehrerteam zunächst ein individueller Förderplan erstellt (s. Anhang). Dieser wird regelmäßig überarbeitet und erweitert, je nach Entwicklung des Schülers. Abhängig vom sonderpädagogischen Förderschwerpunkt, wird die Förderung zielgleich oder zieldifferent zum Rest der Klasse erfolgen.

Im Folgenden wird eine jährliche Überprüfung bezüglich des Förderbedarfs erfolgen. So kann es z.b. auch zu einem Förderortwechsel oder dem Wechsel des Förderbedarfs oder sogar zur Aufhebung der sonderpädagogischen Förderung kommen. Auch hier sind folgende Termine zu beachten: jährliche Überprüfung der GL-Kinder: Klasse 4 bis 30. November d. Klasse 1-3 bis 15. Februar d. Anträge auf Wechsel des Förderortes/-bedarfs Klasse 1-3 bis 15. Februar d. Klasse 4 bis 30. November d. Anträge auf Beendigung der sonderpädagogischen Förderung für alle Klassen bis 15. Mai d. Eingesetzte diagnostische Verfahren Zur Überprüfung des Förderbedarfs werden formelle und informelle Testverfahren eingesetzt. Die formellen Verfahren bestehen aus Intelligenztests, Test zur Überprüfung der rechtschreiblichen und mathematischen Kompetenzen. Weiterhin gibt es diagnostisches Inventar in Form von Fragebögen zur Abklärung des Lern- und Arbeitsverhalten sowie des Sozialverhaltens. Informelle Verfahren zur Überprüfung sprachlicher, motorischer und wahrnehmungsbezogener Kompetenzen werden individuell vom Testleiter erstellt. Mögliche Intelligentests im Rahmen des AO-SF WISC-IV, K-ABC alle Altersstufen

Mögliche Rechtschreibtests DRT (Diagnostischer Rechtschreibtest) Klassen 1-4 Bild-Wort-Test nach N. Sommer-Stumpenhorst Klasse 1 u. 2 HSP (Hamburger Schreibprobe) Klasse 1-4 Lesen Elfe 1-6 (Leseverständnistest) Klassen 1-6 Rechnen HRT 1-4 (Heidelberger Rechentest) Klassen 1-4 DEMAT 1+ bis 4+ Klassen 1-4 Allgemeine Schulleistungstests (sämtliche Schulfächer) AST 2/3/4 je nach Klassenstufe Tests zum Arbeits- und Sozialverhalten LSL alle Klassen Visuelle Wahrnehmung FEW (Frostigs Entwicklungstest d. visuellen Wahrnehmung) für alle Klassenstufen Darüber hinaus können individuelle Testverfahren aus nichtstandardisierten Tests zusammengestellt werden.

Zielsetzung Das Ziel des GL ist es, den Kindern durch individuelle Förderung die Teilnahme am normalen, wohnortnahen Schulunterricht zu ermöglichen. GL hat nicht nur für Kinder mit Förderbedarf, sondern in hohem Maße auch für die übrigen Grundschulkinder einen großen Erfahrungswert. Vorteile des Gemeinsamen Unterrichts liegen in der Integration der behinderten Kinder, die Anreize und Förderung beim Lernen durch nichtbehinderte Kinder erfahren (Modelllernen). Kontakte, die in der Schule entstehen, können außerhalb der Unterrichtszeit leichter fortgesetzt werden. Bei allen Kindern, die im GL lernen, wird die soziale Kompetenz gesteigert. Um Hilfe zu bitten und sie anzunehmen bzw. Hilfe zu gewähren, sind selbstverständliche Verhaltensweisen. In den Förderschwerpunkten Lernen sowie Geistige Entwicklung findet GL als zieldifferenter Unterricht statt. Dem Unterricht liegen dann die Lernziele der jeweiligen Sonderschulformen zugrunde. Für alle Kinder mit Förderbedarf werden individuelle Förderpläne erstellt, die die jeweiligen Lerninhalte und -ziele enthalten. Für den Unterricht bedeutet dies, dass an einem gemeinsam bearbeiteten Thema unterschiedliche Lernziele erreicht werden. Um dies sinnvoll erreichen zu können, müssen stark differenzierende Maßnahmen in der Unterrichtsorganisation getroffen werden. Folgende offene Unterrichtsformen eignen sich besonders, um eine innere Differenzierung vorzunehmen: Projektorientierte Unterrichtsformen/Projektarbeit Wochenplanarbeit Stationsarbeit Freie Arbeit Lesenlernen mit allen Sinnen (1. Schuljahr) lebenspraktischer Unterricht Im GL werden aber auch Maßnahmen der äußeren Differenzierung getroffen, d. h., dass die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf - falls erforderlich - separat unterrichtet werden. Während im 1. Schuljahr eine fast durchgängig gemeinsame Unterrichtung erfolgen kann, nimmt die äußere Differenzierung in den Fächern Sprache und Mathematik im Laufe der Grundschulzeit schwerpunktmäßig zu, da das Leistungsvermögen zunehmend stärker voneinander abweichen kann.

In vielen Fächern (Sachunterricht, Religion, Musik, Kunst, Sport) und bei Projektarbeiten bleibt es durchweg beim Klassenunterricht mit den aufgeführten Unterrichtsformen. Die Auswahl der geeigneten Arbeits- und Unterrichtsformen obliegt dem Lehrerteam, (Klassen-/Sonderschullehrer/in), das die Klasse betreut. Zur Unterrichtsorganisation gehört auch ein ausgeprägtes Helfersystem durch Klassenkameraden/-kameradinnen. Der GL-Schüler im Schulalltag der KGS St. Martin Rahmenbedingungen 1) Gesetzliche Grundlagen/Erlasse 2) räumliche, sächliche und personelle Voraussetzungen zu 1) Es gelten die unter Allgemeine Rahmenbedingungen aufgeführten Gesetze, Erlasse und Verordnungen. zu 2) Aufgrund der baulichen Voraussetzungen der Schule kann derzeit kein Kind mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, das auf einen Rollstuhl angewiesen ist, an der KGS St. Martin aufgenommen werden. Die Klassen, in denen GL stattfindet, benötigen vielfältigeres Unterrichtsmaterial zur Differenzierung. Die Klassenräume sind ansonsten in unterschiedliche Funktionsbereiche aufgeteilt, wie die übrigen Klassen auch. Für Kleingruppenarbeit oder auch manchmal notwendige äußere Differenzierung steht ein eigener Raum zur Verfügung. In diesem findet auch einmal wöchentlich das Förderprogramm Lubo aus dem All statt, das sich speziell an Kinder mit sozial-emotionalem Förderbedarf richtet. Wie jeder andere Schüler auch, hat der GL-Schüler die Möglichkeit, an der OGS oder in Klassen mit strukturiertem Ganztag der KGS St. Martin teilzunehmen. Dort kann er unter Aufsicht und mit Hilfe seine Lernzeitaufgaben erledigen.

Zur Umsetzung des GL arbeiten derzeit zwei Förderschullehrerinnen für 13 Kinder an der KGS St. Martin. Diese sind in den jeweiligen GL-Klassen der Stufen 1/2 und 3/4 eingesetzt. Sonderpädagogische Aufgaben Die Förderschullehrerinnen gehören zum Lehrerteam der KGS ST. Martin und unterstützen die Klassenlehrer bei der Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts für die GL-Kinder. Sie arbeiten mit an der Erstellung des AO-SF und des Förderplans. Weiterhin erstellen sie spezielle, auf die Bedürfnisse der GL-Kinder abgestimmte, Unterrichtsmaterialien. Weitere Aufgaben sind die Durchführung der Diagnostik bei Verdacht auf LRS oder Dyskalkulie sowie die anschließende Förderung und die Förderung der Kinder mit dem Förderschwerpunkt ES durch Lubo aus dem All. Hierzu steht derzeit jeweils eine Stunde pro Woche zur Verfügung. Aufgaben Lehrkraft der allg. Schule Sonderpäd. Lehrkraft ggf. weitere Person Förderplanarbeit Regelmäßiges Erheben des Entwicklungsstandes, Feststellung des aktuellen Förderbedarfs sowie Erstellen und Fortschreiben der individuellen Förderpläne der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Kontakt zu außerschulischen Partnern (z.b. Therapeuten) Jährliche Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, Förderschwerpunktes-, Förderortes (Diagnostik und Berichterstellung) Förderplanunterstütztes Unterrichten und Erziehen Gestalten integrativer Lernsituationen im Klassenverband und in Kleingruppen für Kinder ohne und mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Einzelförderung (in Ausnahmefällen); Erstellung differenzierten Unterrichtsmaterials Fachunterricht in gemeinsamer Verantwortung im studierten Fach

Aufgaben Lehrkraft der allg. Schule Sonderpäd. Lehrkraft ggf. weitere Person Beraten Beratungs- und Förderplangespräche mit Schülerinnen und Schülern, Eltern und an der Erziehung Beteiligten (siehe auch Beratungskonzept) für Kinder ohne sonderpädagogischen Förderbedarf für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf Teilnahme an Elternabenden und Sprechtagen gemeinsam (sonderpäd. Lehrkraft anteilig der Schüler mit Förderbedarf) Elternarbeit (z.b. Rückmeldungen, Förderplangespräche) für Kinder ohne sonderpädagogischen Förderbedarf für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf Leistungen individuell messen und beurteilen (Kompetenzbogen f. Elternsprechtag) für Kinder ohne sonderpädagogischen Förderbedarf für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf Organisieren und Verwalten Fachlehrkräfte: Fachlehrkräfte: Bereitstellung von Unterrichts-, Differenzierungs- und Fördermaterialien Rückmeldung an das Schulamt/ an die Bezirksregierung Dokumentation der sonderpädagogischen Förderung Evaluieren, Innovieren und Kooperieren Regelmäßiger Erfahrungsaustausch und Fallbesprechungen im Team eine feste Teamstunde pro Woche Evaluation und Weiterentwicklung des schulinternen GL-Konzeptes Gesamtes Kollegium mit Schulleitung der allgemeinen Schule Kontakt zu außerschulischen Fach- und Beratungsdiensten Anleitung von Schulbegleitern/ Integrationshelfern bei Bedarf Bei Bedarf bei Bedarf Bei Bedarf ()

Für das jeweilige Team aus Klassenlehrer und Förderschullehrerin steht jeweils eine Stunde pro Woche für Besprechungen zur Verfügung. Ebenso finden regelmäßige Besprechungen mit der Schulbegleiterin statt. Weiterhin gibt es eine Teamstunde für die Förderschullehrerinnen und die Sozialpädagogin zum gemeinsamen Austausch. Elternarbeit In den Klassen mit GL erfolgt eine besonders intensive Zusammenarbeit mit den Eltern. Diese ist wichtig, da die Kinder jede Unterstützung benötigen. Nur wenn die Eltern die Bemühungen des GL unterstützen, kann das Kind Fortschritte erzielen. Wichtig sind regelmäßige Elterngespräche über die Fortschreibung des Förderplans (s. Förderplan-Konzept). Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen Häufig werden Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf auch außerschulisch betreut. Daher ist die Zusammenarbeit des Förderschullehrers mit den außerschulischen Institutionen ebenfalls wichtig. Nur so kann man sich ein Gesamtbild des Kindes machen und auf seine Bedürfnisse eingehen. Mit folgenden Institutionen arbeiten wir zusammen: a. Jugendamt und Erziehungsberatungsstelle der Stadt Sankt Augustin Beide Institutionen bieten Kindern, Eltern und anderen Erziehungsberechtigten vielfältige Unterstützung und Hilfen bei familiären bzw. schulischen Schwierigkeiten. In der Regel erfolgt eine individuelle, vertrauensvolle und intensive Beratung der Familien. Das Angebot ist kostenlos. Die Beratungsdauer kann von einmaligen Gesprächen bis hin zu kontinuierlichen Beratungsabläufen über mehrere Monate variieren. Bei Bedarf erfolgt selbstverständlich auch eine enge Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der Schule, um die Kinder optimal zu fördern und die Familien zu unterstützen. b. Schulpsychologischer Dienst Der schulpsychologischer Dienst ist eine allgemeine Beratungsstelle, die fachkundliche Hilfe und Unterstützung bei Problemen und Fragen des

Lernens und auch des Zusammenlebens der Kinder in der Schule anbietet. Fachkundliche Mitarbeiten bieten ihre Hilfe bei allen Fragen und Schwierigkeiten (wie z.b. Lese- Rechtschreibschwäche, Schulunlust bzw. angst, Konflikte mit Eltern oder Mitschülern usw.) von der ersten Klasse bis zum Verlassen der Schule an. Auch diese Hilfs- bzw. Beratungsangebote sind kostenfrei. Bei Bedarf erfolgt auch mit dieser Beratungsstelle ein intensiver und professioneller Austausch zwischen Schule und Familie. c. Karren e. V. (ANGESTREBT) Der Karren e. V. ist ein diakonischer Verein, der sich für die Interessen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen einsetzt. Eine Unterstützung könnte bei uns in Form der Schulbegleitung stattfinden, d.h. Kinder mit dem Förderbedarf körperliche und motorische Entwicklung werden im Schulalltag von Mitarbeitern des Karrens begleitet und unterstützt. d. Förderschulen Zu den ortsansässigen Förderschulen (GG, LE, ES, KM und SQ) besteht je nach Bedarf ein regelmäßiger und intensiver Kontakt zwischen den Lehrkräften, Schülern und Eltern. Teilweise erfolgt auch eine kollegiale Fallberatung. e. Ärzte und Therapeuten Wenn Eltern der Schule eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben, dann erfolgt in der Regel ein intensiver und regelmäßiger Austausch zwischen Schulen und Kinderärzten, Logopäden oder anderen außerschulischen Therapeuten. Das Ziel ist es, sich über den aktuellen Entwicklungsstand des Kindes bzw. die Therapieauswirkungen auf die schulischen Leistungen zu überprüfen. Zudem steht die Schule auch in Kontakt mit Vertretern der Kinder- und Jugendpsychiatrie und dem Sozialpädiatrischem Zentrum (SPZ) in der Asklepios Kinderklinik in Sankt Augustin.