AMTSBLATT Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Nr. 1 vom 09.01.2015 Auskunft erteilt: Frau Druck l. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Es liegen keine Veröffentlichungen vor. Seite II. Bekanntmachung anderer Behörden Datum Inhalt Seite 02.10.14 Bekanntmachung über eine Terminbestimmung im Wege 002 der Zwangsvollstreckung, Gemeinde Jakobsweiler 02.10.14 Bekanntmachung über eine Terminbestimmung im Wege 003 der Zwangsvollstreckung, Gemeinde Marnheim 13.10.14 Bekanntmachung über eine Terminbestimmung im Wege 005 der Zwangsvollstreckung, Stadt Kirchheimbolanden 13.10.14 Bekanntmachung über eine Terminbestimmung im Wege 007 der Zwangsvollstreckung, Gemeinde Stetten 14.10.14 Bekanntmachung über eine Terminbestimmung im Wege 009 der Zwangsvollstreckung, Gemeinde Bischheim 03.11.14 Bekanntmachung über eine Terminbestimmung im Wege 010 der Zwangsvollstreckung, Stadt Kirchheimbolanden 07.01.15 Bekanntmachung der Struktur- und Genehmigungs- 012 direktion Süd über das Erlaubnisverfahren gemäß 15 WHG für die Einleitung von Außengebietswasser in der Gemarkung Bischheim in den Leiselsbach Herausgeber und verantwortlich: Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf freitags und ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden, Rathaus und m den Ortsgemeinden kostenlos erhältlich Abonnement ist gegen Erstattung der Portokosten möglich Besuchzeiten der Verbandsgemeindeverwaltuna Kirchheimbolanden. Neue Allee 2 www.kirchheimbolandende) Montag Dienstag Mittwochs Donnerstag 8 00 Uhr bis 12 00 Uhr und 14 00 Uhr bis 16 00 Uhr 8 00 Uhr bis 12 00 Uhr und 14 00 Uhr bis 16 00 Uhr 8 00 Uhr bis 12 00 Uhr und nachmittags geschlossen 8 00 Uhr bis 12 00 Uhr und 14 00 Uhr bis 18 00 Uhr 8 00 Uhr bis 12 00 Uhr
002 o A]rf. h 002 Aktenzeichen: 2 K 3/14 Datum: 02.10.2014 Amtsgericht Rockenhausen Ausfertigung Terminsbestimmung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Jakobsweiler Blatt 200 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundbesitz am Mittwoch, den 28.01.2015 um 13.30 Uhr im Amtsgericht Rockenhausen Kreuznacher Str. 37, 67806 Rockenhausen Erdgeschoß, Sitzungssaal l versteigert werden: 5 Jakobsweiler Fl.St. 53/7 Hof- und Gebäudefläche, Jakobs- Weiler, Haus Nr. 12, Hauptstraße 50 m 2 aufgrund Flurbereinigungsverfahren nun; 9 Jakobsweiler ' Fl.St. 1498 Gebäude- und Freifläche 73 m 2 Hauptstraße Verkehrswert gemäß 74a, 64 ZVG: Grundstück: 11.800,00 EUR Gemäß Gutachten handelt es sich um ein zweigeschossiges, teilunterkellertes Einfamilienhaus, Baujahr um 1870, Aufstockung um 1950 (geschätzt), ca. 65 m 2 Wohnfläche, schlechter baulicher Zustand, erheblicher Unterhaltungsstau, allgemeiner Sanierungsbedarf. Die Hausnummer lautet nun: 9 Beschlagnahme: 18.01.2014. Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und gegebenenfalls glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Es ist zweckmäßig schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerte^gege^tandes tritt. gez. Vetter Rechtspflegerin 2K3-14-TB 28.01.2015
0 0 T * *" Aktenzeichen: l K 76/13 f m 7 Datum: 02.10.2014 Amtsgericht Rockenhausen Terminbestimmimg Abschrift Im Wege der Zwangsvollstreckung Grundbuch von Marnheim Blatt 1131 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundbesitz am Donnerstag, den 22.01.2015 um 14:30 Uhr an der Gerichtsstelle, Kreuznacher Str. 37,67806 Rockenhausen, Sitzungssaal 2 versteigert werden. Bestandsverzeichnis lfd. Nr. l Gemarkung Marnheim, Flurstück 1670/23, Hof- und Gebäudefläche Donnersbergerstraße 35 zu 160 m 2 Verkehrswert gemäß 74a Abs. l ZVG: Grundstück: Hälfteanteile jeweils: 100.000,00 EUR 50.000,00 EUR Bereits in einem früheren Termin wurde der Zuschlag wegen Nichterreichens der 5/10-Grenze bzw. 7/10-Grenze des Verkehrswertes gemäß 85a, 74a ZVG versagt. Grenzen nach 74a, 85a ZVG bestehen daher nun nicht mehr. Lt. vorliegendem Verkehrswertgutachten handelt es sich um ein eigengenutztes, zweigeschoßiges, teilunterkellertes freistehendes Einfamilienwohnhaus unbekannten Baujahres nebst Anbau, aufgestockt im Jahr 1962, mit einer Wohn-/Nutzfläche von ca. 133m 2. Beschlagnahme: 04.11.13. Nähere Informationen unter www.immobilienpool.de Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und gegebenenfalls wenn der Gläubiger widerspricht glaubhaft zu ma- Terminsbestimmung Versteigerung
Qü -2- chen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Es ist zweckmäßig schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. gez. Rauch Rechtspfleger amte: stelle
5 Aktenzeichen: 0 U l K 40/14 Datum: 13.10.2014 Amtsgericht Rockenhausen Terminbestimmung Abschrift Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Kirchheimbolanden Blatt 917eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundbesitz am Dienstag, den 27.01.2015 um 14:30 Uhr an der Gerichtsstelle, Kreuznacher Str. 37. 67806 Rockenhansen, Sitzungssaal l versteigert werden. 14 Kirchheimbolanden Fl.St. 917/5 Gebäude-und Freifläche Marnheimer Str. 68, 68 A 2138m 2 Verkehrswert gemäß 74a Abs. l ZVG: Grundstück: Hälfteanteile jeweils: 605.000,00 EUR 302.500,00 EUR Lt. vorliegendem Verkehrswertgutachten ist das Grundstück mit einem ca. 1920 errichteten, zweigeschoßigen, unterkellerten Einfamilienwohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoß mit einer Wohn-/Nutzfläche von ca. 208m 2, einem ca. 1973 errichteten und 2014 erweiterten zweigeschoßigen, unterkellerten Wohn- und Geschäftshaus mit ausgebautem Dachgeschoß mit einer Wohn-/Nutzfläche von ca. 366m 2, sowie einem ca. 1980 errichten, im Jahre 2002 modernisierten, eingeschoßigen, nicht unterkellerten Ausstellungs- und Werkstattgebäude nebst Nebengebäude (Garagenzeile) mit einer Nutzfläche von ca. 657m 2 bebaut. Beschlagnahme: 05.05.14. Nähere Informationen unter www.immobilienpool.de Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und gegebenenfalls wenn der Gläubiger widerspricht glaubhaft zu ma- Terminsbestimmung Versteigerung
006 006-2- chen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Es ist zweckmäßig schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. gez. Rauch - -. Rechtspfleger, -'i * t : v '-'i' ' ' ; amter/ufkundsbearntm stelle" -
007 Ausfertigung QQ f / Aktenzeichen: 2 K 7/11 Datum: 13.10.2014 Amtsgericht Rockenhausen Terminsbestimmimg Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der folgende im Grundbuch von Stetten Blatt 793 eingetragene Grundbesitz am Donnerstag, dem 29.01.2015 um 13.30 Uhr im Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Str. 37, Sitzungssaal 2 Bestandsverzeichnis lfd. Nr. l Gemarkung Stetten, Flurstück 14, versteigert werden. Gebäude- und Freifläche Kirchheimbolander Str. 8 zu 1701 m 2 (laut Gutachten: Ehemals landwirtschaftliches Anwesen bestehend aus 2 Wohnhäusern, 2 Stallund einem Scheunengebäude sowie 2 Nebengebäuden). Verkehrswert: 245.000.-- Bestandsverzeichnis lfd. Nr. 2 Gemarkung Stetten, Flurstück 15, (laut Gutachten: unbebaut). Landwirtschaftsfläche Kirchheimbolander Str. 8 zu 1216 m 2 Verkehrswert: 3.000.- 1. Beschlagnahme: 02.02.2011 Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und gegebenenfalls glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Es ist zweckmäßig schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. 2K7-11-TB
-2- Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. gez. Vetter Rechtspflegerin Fai
Aktenzeichen: 2 K 51/12 Datum: 14.10.2014 Amtsgericht Rockenhausen Ausfertigung Terminsbestimmung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Bischheim Blatt 758 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundbesitz am Dienstag, den 03.02.2015 um 13.30 Uhr im Amtsgericht Rockenhausen Kreuznacher Str. 37, 67806 Rockenhausen Erdgeschoß, Sitzungssaal l versteigert werden: Bischheim Fl.St. 56 Verkehrswert gemäß 74a, 64 ZVG: Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 32 60 qm Grundstück: 43.000,00 EUR Gemäß Gutachten handelt es sich um ein Einfamilienhaus, zweigeschossig mit ausgebautem Dachgeschoss ohne Kellergeschoss. Beschlagnahme: 25.07.2012. Nähere Informationen unter www. Versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und gegebenenfalls glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Es ist zweckmäßig schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. gez. Vetter Rechtspflegerin 2K51-12-TB
f] \ fj Aktenzeichen: Q'l 0 l K 52/12 Datum: 03.11.2014 Amtsgericht Rockenhausen Abschrift Terminsbestimmung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Kirchheimbolanden Blatt 3829 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundbesitz am Donnerstag, den 05.02.2015 um 14:30 Uhr beim Amtsgericht Rockenhausen. Kreuznacher Str. 37, 67806 Rockenhausen, Sitzungssaal 2 versteigert werden. Bestandsverzeichnis lfd. Nr. l Gemarkung Kirchheimbolanden, Flurstück 97, Gebäude- und Freifläche Vorstadt 14 zu 100 m 2 Verkehrswert gemäß 74a, 64 ZVG: Grundstück: 33.700,00 EUR Lt. vorliegendem Verkehrswertgutachten handelt es sich um ein in der Fußgängerzone von Kirchheimbolanden stehendes, vor dem Jahr 1900 errichtetes, nicht unterkellertes, zweigeschoßiges Wohn- und Geschäftshaus (Vorder- und Hinterhaus) mit einer Wohnfläche v. ca. 37m 2 und einer weiteren Nutzfläche von ca. 95m 2. Beschlagnahme: 30.07.12. Nähere Informationen unter www.immobilienpool.de. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und gegebenenfalls wenn der Gläubiger widerspricht glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserloses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Tenninsbestinunung Versteigerung
-2- Es ist zweckmäßig schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. gez. Rauch, Rechtspfleger, - Beglaubi Rocb Als Url tiri der Geschäftsstelle
017: 012 Vollzug der Wassergesetze; Erlaubnisverfahren gemäß 15 WHG für die Einleitung von Außengebietswasser in der Gemarkung Bischheim in den Leiselsbach BEKANNTMACHUNG 1. Die Ortsgemeinde Bischheim hat bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Regionalstelle für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Kaiserslautern - einen Antrag auf Erteilung einer gehobenen Erlaubnis zur Einleitung von Außengebietswasser aus Außeneinzugsgebiet nördlich der Ortslage Bischheim über einen Regenwasserkanal in der Gemarkung Bischheim in den Leiselsbach (Gewässer III. Ordnung) gestellt. 2. Es wird darauf hingewiesen, dass 2.1 die dem Vorhaben zugrundeliegenden Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Neue Allee 2, Zimmer 210 67292 Kirchheimbolanden in derzeit vom 19.01.2015 bis 19.02.2015 einschließlich während der üblichen Dienstzeiten zur Einsicht ausliegen; 2.2 Einwendungen gegen das Vorhaben bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Fischerstr. 12 67655 Kaiserslautern oder bei der
tm 13 Verbandsgemeindeverwaltung Neue Allee 2, Zimmer 210 67292 Kirchheimbolanden bis spätestens 05.03.2015 schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden können; 2.3 Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach 74 VwVfG einzulegen, innerhalb der Frist nach Ziffer 2.2 Stellungnahmen zu dem Vorhaben bei den vorgenannten Stellen abgeben können; 2.4 mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen und Stellungnahmen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen sind; 2.5 bei begründeten Einwendungen ein Erörterungstermin anberaumt wird; 2.6 bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann; 2.7 bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen - die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, - die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann; 2.8 nachträgliche Auflagen wegen benachteiligender Wirkungen nur verlangt werden können, wenn der Betroffene die nachteiligen Wirkungen nicht voraussehen konnte. 3. Diese Bekanntmachung sowie die zur Einsicht ausliegenden Planunterlagen sind im vorstehenden Zeitraum auch auf der Homepage der SGD Süd www.sgdsued.rlp.de unter dem Punkt Öffentlichkeitsbeteiligung/ /Bekanntmachungen abrufbar. Maßgeblich sind im Zweifelsfall die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.