Themenschwerpunkt Vorsorge für Führungskräfte

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Transkript:

Themenschwerpunkt Vorsorge für Führungskräfte Inhalt: Chef oder Mitarbeiter? Auf den Status kommt es an. Was Führungskräfte wissen sollten Betriebliche Vorsorge ist für leitende Angestellte ein Muss. Die bedarfsgerechte Betriebsrente Optimal: Die Kombination verschiedener Durchführungswege. Unterstützungskasse, Pensionszusage Gemeinsamkeiten und Unterschiede.

Vorsorge für Führungskräfte Für leitende Angestellte spielt die gesetzliche Rentenversicherung nur eine untergeordnete Rolle: Sie erwerben im Verhältnis zu ihrem Einkommen! nur geringe Ansprüche. Bei der finanziellen Planung des Ruhestands sollten sie daher auch auf die betriebliche Altersversorgung setzen. Chef oder Mitarbeiter? Auf den Status kommt es an. Sind Sie Chef oder Mitarbeiter? Die Antwort auf diese Frage ist manchmal gar nicht so leicht, wie es auf den ersten Blick scheint. Es ist jedoch entscheidend, dass der Status geklärt wird, denn davon hängt die weitere Vorsorgeplanung ab. Leitende Angestellte: Bei leitenden Angestellten sind arbeitgeberfinanzierte bav-leistungen oft Teil der Entlohnung. Zusätzliche Vorsorge mit eigenen Beiträgen ist dennoch möglich und in der Regel auch notwendig. Geschäftsführende Gesellschafter: Gesellschafter-Geschäftsführer stellen einen Sonderfall dar: Obwohl sie am Unternehmen beteiligt sind, werden sie steuerrechtlich wie Arbeitnehmer behandelt. Damit steht auch ihnen die betriebliche Vorsorge offen. Der Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) als Chef: Der GGF ist mit einem kleineren oder größeren Anteil am Unternehmen beteiligt und so (Mit-)Inhaber des Betriebs. Für die Sozialversicherungsträger gilt er nicht als abhängig Beschäftigter und muss folglich nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Der Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) als Mitarbeiter: Der GGF ist formell angestellt. Ein Dienstvertrag regelt wie bei anderen Arbeitnehmern beispielsweise Bezüge oder die Überlassung eines Dienstfahrzeugs. Steuerrechtlich wird er deshalb wie ein Arbeitnehmer behandelt. Und damit steht ihm wie (fast) allen Arbeitnehmern die betriebliche Vorsorge offen. Was Führungskräfte wissen sollten Betriebliche Vorsorge ist für leitende Angestellte ein Muss. Häufig ist die betriebliche Altersversorgung schon in den Vertragsverhandlungen zwischen Unternehmen und zukünftigem Mitarbeiter ein Thema bei leitenden Angestellten sind arbeitgeberfinanzierte bav-leistungen oft Teil der Entlohnung. Falls der Chef dies nicht anspricht, sollten sich Manager und andere Gutverdiener selbst über die verschiedenen Möglichkeiten der betrieblichen Vorsorge informieren. Wichtig zu wissen: Bei sozialversicherungspflichtigen Angestellten berücksichtigt die gesetzliche Rentenversicherung nur den Gehaltsteil, der die Beitragsbemessungsgrenze von 67.200 Euro jährlich (Stand 2012) nicht übersteigt. www.vorsorge-know-how.de Stand: Januar 2012 1

Das bedeutet: Einerseits wird mit steigendem Einkommen die Rentenlücke (also die Differenz zwischen Nettogehalt und zu erwartender gesetzlicher Altersrente) immer größer. Anderseits haben Top-Verdiener mehr Mittel, die sie flexibel für ihre Altersvorsorge einsetzen können; schließlich richten sich auch die Beiträge, die sie entrichten müssen, nach dieser Obergrenze. Nicht vergessen: Eine Lücke klafft nicht nur zwischen Arbeitseinkommen und späterer Altersrente. Auch die gesetzlichen Leistungen für Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder die Hinterbliebenenrente für Witwen und Waisen reichen bei weitem nicht aus, um den gegenwärtigen Lebensstandard zu halten. Tipp: Arbeitgeberfinanzierte bav zusätzlich ergänzen Auch wenn der Arbeitgeber bereits in eine Unterstützungskasse oder Pensions- bzw. Direktzusage einzahlt, ist eine zusätzliche betriebliche Vorsorge mit eigenen Beiträgen möglich und meist auch empfehlenswert. Entscheidet sich der Arbeitnehmer für eine sogenannte Entgeltumwandlung, kann er Steuern sparen. Die bedarfsgerechte Betriebsrente Optimal: Die Kombination verschiedener Durchführungswege. Führungskräfte haben einen erhöhten Versorgungsbedarf: Bei sozialversicherungspflichtigen Angestellten berücksichtigt die gesetzliche Rentenversicherung nur den Gehaltsteil, der die Beitragsbemessungsgrenze von 66.000 Euro jährlich (Stand 2011) nicht übersteigt. Bei der betrieblichen Versorgung den richtigen Weg einschlagen In der Regel ist für diesen Personenkreis eine Direktversicherung bzw. Pensionskasse geeignet, die mit einer rückgedeckten Pensionszusage oder einer rückgedeckten Unterstützungskasse kombiniert wird. Kurzinfo Direktversicherung Bei der Direktversicherung handelt es sich um eine besondere Art der Lebensversicherung. Der Arbeitgeber schließt sie zugunsten seines Mitarbeiters ab. Bezugsberechtigt für die Leistungen sind der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen. Der Beitrag kann vom Arbeitgeber getragen oder vom Arbeitnehmer im Rahmen der Entgeltumwandlung finanziert werden. Auch eine Teilung zwischen Chef und Mitarbeiter ist möglich. Wichtig zu wissen: Bei einem Jobwechsel kann der Arbeitnehmer in der Regel die Direktversicherung auf den neuen Arbeitgeber übertragen. Diese Mitnahmemöglichkeit wurde in letzter Zeit zusätzlich erweitert und heißt Portabilität. Weitere Vorteile: Zusatzversicherungen (Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsschutz) können vereinbart und eine Rentengarantiezeit festgeschrieben werden. Außerdem ist eine Kapitalauszahlung zum Ende der Laufzeit möglich. www.vorsorge-know-how.de Stand: Januar 2012 2

Staatliche Förderung wenn auch begrenzt Die Direktversicherung eignet sich für alle Arbeitnehmer, die derzeit (Stand 2012) bis zu 4.488 Euro (vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze plus 1.800 Euro) im Jahr in eine betriebliche Altersvorsorge investieren und so weniger Steuern und Sozialabgaben zahlen wollen. Aufgrund dieser Begrenzung reicht die Direktversicherung alleine für die finanzielle Absicherung eines Gesellschafter-Geschäftsführers nicht aus. Die Empfehlung lautet daher, zusätzlich zur Direktversicherung auf U-Kasse oder Pensionszusage zu setzen. Kurzinfo Entgeltumwandlung Bei einer Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttolohns bzw. Bruttogehalts, um dafür später eine Betriebsrente zu erhalten. Er zahlt somit weniger Steuern und Sozialabgaben. Wichtig zu wissen: Seit Januar 2002 müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten die Möglichkeit geben, einen Teil ihres Lohns oder Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge zu investieren. Dies bedeutet nicht, dass sie sich an der Finanzierung der Betriebsrente beteiligen müssen es sei denn, im Tarifvertrag wurde dies ausdrücklich festgelegt. Verschiedene Durchführungswege sind möglich Eine Entgeltumwandlung ist nicht an einen einzigen Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge gebunden. Am bekanntesten ist zwar die Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung, aber auch beispielsweise Pensionskassen werden häufig genutzt. Unterstützungskasse, Pensionszusage Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Unterstützungskasse und Pensionszusage sind perfekt geeignet, um die Altersvorsorge für Manager, geschäftsführende Gesellschafter und andere Führungskräfte zu gestalten. Gemeinsamkeiten Bei beiden Durchführungswegen können hohe Summen steuerfrei eingezahlt werden. Der Nettoaufwand ist so vergleichsweise gering der Staat fördert den Aufbau einer Betriebsrente großzügig. Die Leistungen müssen zwar im Ruhestand versteuert werden, dann jedoch in der Regel zu einem weitaus geringeren Steuersatz. Die U-Kasse wie auch die Pensionszusage können zusätzlich zu einer Direktversicherung abgeschlossen werden. Auch wenn bereits eine Direktversicherung besteht, sind im Rahmen der Entgeltumwandlung in der U-Kasse Einzahlungen in unbegrenzter Höhe steuerfrei und bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (Stand 2012: 2.688 Euro pro Jahr) auch sozialversicherungsfrei, sofern das Einkommen unterhalb der BBG liegt. und Unterschiede Der Arbeitgeber entscheidet allein, welchen Durchführungsweg er seinem Mitarbeiter anbietet. Unternehmen, die Pensionsverpflichtungen außerhalb der Bilanz bevorzugen, wählen die Unterstützungskasse. Da heute die meisten Firmen im Hinblick auf Basel II sowie auf die internationale Rechnungslegung eine bav-variante bevorzugen, die keine Auswirkungen auf die Bilanz hat, ist die U-Kasse derzeit ein sehr beliebter Weg. www.vorsorge-know-how.de Stand: Januar 2012 3

Mehr zur Unterstützungskasse: Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Einrichtung, die betriebliche Altersvorsorge für einen oder mehrere Arbeitgeber durchführt. Ihre Rechtsform ist meist ein eingetragener Verein oder eine GmbH. Der Arbeitgeber wird Mitglied in dieser Unterstützungskasse und zahlt Beiträge für seine Mitarbeiter ein. Der Rechtsanspruch der Beschäftigten besteht nicht gegenüber der Unterstützungskasse, sondern direkt gegenüber ihrem Arbeitgeber. Vorsicht: U-Kassen müssen keine speziellen Anlagevorschriften beachten und unterliegen grundsätzlich nicht der staatlichen Aufsicht. Der Arbeitgeber haftet zwar für die getroffenen Zusagen doch wer weiß, ob das Unternehmen in zehn oder zwanzig Jahren überhaupt noch existiert? Deshalb die Empfehlung: Bestehen Sie darauf, dass die Variante einer rückgedeckten Unterstützungskasse gewählt wird. Dann greift im Fall einer Insolvenz der Pensions- Sicherungs-Verein. Bei einer rückgedeckten U-Kasse wird eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen, die später für die Leistungen aufkommt. Dies ist auch für den Arbeitgeber vorteilhaft, da er so sein Haftungsrisiko auslagern kann. Die U-Kasse verlangt regelmäßige Beiträge, deren Höhe gleich bleibend oder steigend sein müssen. In der Gestaltung der Betriebsrente sind Unterstützungskassen jedoch weitgehend frei. So kann die Leistung wahlweise als Kapitalauszahlung oder als lebenslange Rente erbracht werden. Mehr zur Pensionszusage/Direktzusage: Wie bei der Unterstützungskasse können auch bei einer Pensionszusage hohe Summen steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge investiert werden. Darüber hinaus lässt sich die Betriebsrente über eine Pensionszusage ganz individuell und flexibel gestalten. Beispiel Beiträge: Sogar Einmalbeiträge, etwa aus Bonuszahlungen, sind möglich. Pensionsrückstellungen in der Bilanz als Vorteil für Unternehmen Bei der Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber selbst, die vereinbarten Leistungen zu gewähren. Er ist damit Träger der Versorgung und sollte zur Finanzierung der Betriebsrente Rückstellungen bilden. Daher wird die Pensionszusage übrigens auch Direktzusage oder unmittelbare Versorgungszusage genannt. Arbeitgeber schätzen an der Pensionszusage neben ihrer Flexibilität vor allem die bilan- www.vorsorge-know-how.de Stand: Januar 2012 4

ziellen Effekte: Die Pensionsrückstellungen in der Bilanz mindern den steuerpflichtigen Gewinn der Gesellschaft. Zur Sicherheit: Rückdeckung Die Pensionszusage unterliegt wie auch die U-Kasse keiner staatlichen Aufsicht. Bei einer rückgedeckten Pensionszusage schützt jedoch im Fall einer Insolvenz des Unternehmens der Pensions-Sicherungs-Verein die Ansprüche der Arbeitnehmer. Durch die Rückdeckung lagert das Unternehmen Risiken aus und sichert zugleich die eigene Liquidität. Wird eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, erhöht zwar der jährliche Wertzuwachs den Firmengewinn, die Beiträge für die Versicherungspolice können jedoch als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Vorsorge-Know-how Unter www.vorsorge-know-how.de finden Verbraucher Wissenswertes rund um Altersvorsorge und Versicherungen. Ziel des Infoportals zur Vorsorge ist es, komplexe Inhalte verständlich zu erklären und aktuelle Themen sachlich darzustellen. Die Website wird von der deutschen Niederlassung des Lebensversicherers Swiss Life (www.swisslife.de) betrieben. Swiss Life in Deutschland Die 1866 gegründete deutsche Niederlassung des Schweizer Marktführers für Lebensversicherungen hat ihren Sitz in München und beschäftigt rund 700 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Im Privatkundensegment verfügt Swiss Life über langjährige Erfahrung in der privaten Rentenversicherung, der Lebensversicherung sowie im Berufsunfähigkeitsschutz. Moderne fondsgebundene Vorsorgeprodukte mit wählbaren Garantien runden das Angebot ab. Der Vertrieb der Vorsorgeprodukte erfolgt über die Zusammenarbeit mit Maklern, Mehrfachagenten, Finanzdienstleistern und Banken. Kontakt: Swiss Life, Unternehmenskommunikation, Berliner Str. 85, 80805 München redaktion@vorsorge-know-how.de www.vorsorge-know-how.de Stand: Januar 2012 5