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Transkript:

20. Oktober 2016 Markus Bott rückt für Dr. Fabian Mayer in den Gemeinderat nach Stadtrat Dr. Fabian Mayer von der CDU ist mit Ablauf des 14. Oktober 2016 aus dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart ausgeschieden. Das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 20. Oktober formal festgestellt. Mayer war am 22. September zum Beigeordneten für den neu strukturierten Geschäftskreis I, Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht gewählt worden. Er hat seinen Dienst am 15. Oktober aufgenommen. Fabian Mayer wurde am 20. Januar 1981 in Stuttgart geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Tübingen, wo er auch promovierte. Sein Referendariat absolvierte er im Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart. 2009 legte er das 2. Juristische Staatsexamen ab. Seit 2010 arbeitete Mayer als Rechtsanwalt. Er wurde 2009 erstmals in den Gemeinderat der Landeshauptstadt gewählt, im Jahr 2014 wurde er erneut gewählt. Seine Schwerpunkte bei der kommunalpolitischen Arbeit lagen auf Jugend-, Bildungs- sowie Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik. Außerdem gehörte er dem Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen und dem Internationalen Ausschuss an. Für den ausgeschiedenen Dr. Fabian Mayer rückt Markus Bott in den Gemeinderat nach. Der Gemeinderat hat dem Nachrücken in seiner heutigen Sitzung zugestimmt. Mit Wirkung vom 15. Oktober gehört er damit dem Gemeinderat an. Oberbürgermeister Fritz Kuhn hat ihn in der Sitzung vereidigt und mit einem Weinpräsent beglückwünscht. Der gebürtige Feuerbacher berät als Betriebswirt für die Mercedes-Benz Bank Mercedes-Händler in Baden-Württemberg. Er ist vielfältig ehrenamtlich engagiert und unter anderem Schöffe am Landgericht und Vorstandsmitglied der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung Stuttgart. Seit 2011 ist er im Bezirksbeirat Feuerbach für die CDU tätig, dem er bereits von 1983 bis 1985 als Stellvertreter angehörte. Entsprechend dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 25. Mai 2014 wäre Tatjana Strohmaier die erste Ersatzperson des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union (CDU). Strohmaier wurde nach der Gemeinderatswahl am 24. Juli 2014 zur ehrenamtlichen Bezirksvorsteherin von Stuttgart-Ost gewählt. Dieses Ehrenamt will sie weiter ausüben. Der Gemeinderat stellte deshalb in seiner Sitzung am 20. Oktober fest, dass bei Tatjana Strohmaier ein wichtiger Grund für die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Mitglied des Gemeinderats vorliegt und

- 2 - dass sie aufgrund ihrer entsprechenden Erklärung nicht als Nachrückerin in den Gemeinderat eingetreten ist. Nach der Gemeindeordnung rückt die nächste Ersatzperson nach. Dies ist Markus Bott.

- 3-20. Oktober 2016 Nahverkehrsplan: Gemeinderat beschließt Fortschreibung Qualität des Nahverkehrs sichern Die Stadt Stuttgart möchte die Qualität des öffentlichen Nahverkehrs sichern und weiter ausbauen. Da die Betrauung der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) zum 31. Dezember 2018 endet, soll in Kürze ein neues Vergabeverfahren auf den Weg gebracht werden. Ziel ist eine Direktvergabe der Bus- und Stadtbahnverkehre. Dafür bildet die Fortschreibung des Nahverkehrsplans die Basis. Der Gemeinderat hat den Nahverkehrsplan am Donnerstag, 20. Oktober, mehrheitlich bei sieben Enthaltungen beschlossen. Der Nahverkehrsplan umfasst die Verkehrsmittel Stadtbahn und Bus, die derzeit überwiegend durch die SSB betrieben werden. Die Stadt beabsichtigt, die SSB wieder mit der Verkehrsleistung zu betrauen. Der Plan benennt Verbesserungen, die beschlossen und finanziell gesichert sind. Zudem definiert die Stadt die vorhandenen und anzustrebenden ÖPNV-Leistungen für die nächsten fünf Jahre und die Anforderungen an das künftig tätige Verkehrsunternehmen. Dieses soll das bestehende Angebot absichern und vereinbarte Erweiterungen umsetzen. Zu den Schwerpunkten, die im Nahverkehrsplan festgelegt sind, gehören: Die Verlängerung der Stadtbahnlinie U12 über den Hallschlag bis Remseck, Die neue Führung der U12 über den Budapester Platz, Die U5-Verlängerung über Leinfelden Bahnhof hinaus zur Markomannenstraße Die U6-Verlängerung über Fasanenhof-Ost bis zum Flughafen, Der 7,5-Minuten-Takt der U13 in der Spitzenstunde (bereits realisiert), Die Inbetriebnahme der Stadtbahnlinie U19 Neugereut NeckarPark Die Einführung einer Tangential-Stadtbahnlinie U16 Fellbach Cannstatt Feuerbach. Außerdem sollen Linienbusse dank eigener Fahrstreifen schneller durch die Stadt kommen. Zudem sollen Busse und Bahnen an weiteren Ampeln Vorrang erhalten. Der dritte Nahverkehrsplan ist eine Fortschreibung des Nahverkehrsplans, der im Dezember 2009 vom Gemeinderat verabschiedet wurde. Im Nahverkehrsplan formulieren die Städte und Landkreise die Entwicklung des ÖPNV. Die Inhalte, die zwingend im Nahverkehrsplan enthalten sein müssen, werden vom Land Baden- Württemberg im ÖPNV-Gesetz vorgegeben. Der Nahverkehrsplan ist auf fünf Jahre angelegt.

- 4 - Nahverkehrsentwicklungsplan wird 2017 erarbeitet Der ergänzende Nahverkehrsentwicklungsplan beschreibt längerfristige Verbesserungen oder Maßnahmen, die politisch noch diskutiert werden. Maßnahmen des Nahverkehrsentwicklungsplans werden nur umgesetzt, wenn sie der Gemeinderat und der Aufsichtsrat der SSB AG beschließt und ihre Finanzierung sichert. Der Nahverkehrsentwicklungsplan soll Mitte 2017 beschlossen werden. Darin werden auch Ergebnisse des Bürgerbeteiligungsverfahrens aus dem Jahr 2015 berücksichtigt.

- 5 - Stadt beabsichtigt Auftrag direkt an die SSB zu vergeben Die Landeshauptstadt Stuttgart beabsichtigt, die öffentlichen Personenverkehrsdienste in ihrem Zuständigkeitsgebiet von 2019 gemäß einer Verordnung der Europäischen Union direkt an die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) zu vergeben. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20. Oktober die Verwaltung ermächtigt, die notwendigen Schritte für die Vorabbekanntmachung zur Direktvergabe in die Wege zu leiten und den öffentlichen Dienstleistungsauftrag vorzubereiten. Hintergrund dafür ist die Ende 2018 auslaufende Betrauung der SSB sowie die Neuregelung der EU-rechtlichen Vorschriften für öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße. Für die Vergabe der Verkehrsaufträge kommt entweder eine wettbewerbliche Ausschreibung oder aber eine Direktvergabe in Betracht, wenn die Voraussetzungen der EU-Verordnung sowie des nationalen Rechts erfüllt sind. Die Landeshauptstadt muss in ihrer Funktion als Aufgabenträger sowohl die grundsätzliche Entscheidung über die Direktvergabe als auch die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit der Festsetzung der Anforderungen hinsichtlich Qualität und Quantität des Verkehrs zur Direktvergabe treffen. Bevor die endgültige Vergabe erfolgen kann, muss in einer sogenannten Vorabbekanntmachung die Entscheidung für eine beabsichtigte Direktvergabe auch bekanntgegeben und veröffentlicht werden. Im Projekt Direktvergabe wurden die rechtlichen Voraussetzungen geprüft und bereits dem Unterausschuss Direktvergabe näher erläutert. Die Prüfung ergab, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Direktvergabe an einen internen Betreiber bei der SSB erfüllt werden. Als einen Grund für die beabsichtigte Direktvergabe sieht die Stadt unter anderem die herausragende Bedeutung des öffentlichen Nahverkehrs angesichts der verkehrlichen Herausforderungen, Verkehrsströme vom motorisierten Individualverkehr auf den Öffentlichen Personennahverkehr umzuleiten. Eine direkte Steuerung des kommunalen Verkehrsunternehmens durch die Stadt ist dabei von erheblicher Bedeutung. Weiter hat die Leistung der SSB hinsichtlich Infrastruktur und Fahrzeuge sowie in der Betriebsdurchführung ein im Branchenvergleich anerkannt hohes Niveau. Das Netz des öffentlichen Nahverkehrs in Stuttgart ist durch eine starke Verknüpfung der Stadtbahn- und Busverkehre geprägt, so dass eine enge Abstimmung zwischen den beiden Verkehrssystemen erforderlich ist. Der Stadtbahnbetrieb in der Landeshauptstadt ist durch die topografische Situation mit vielen Tunneln, Steigungen und schnellen Zugfolgen sehr komplex. Die SSB hat unter diesen Rahmenbedingungen eine langjährige Erfahrung. Da der Aus- und Neubau von Schieneninfrastruktur stets im Zusammenhang mit der Stadt- und Siedlungsentwicklung steht, kann mit der SSB als kommunalem Verkehrsunternehmen eine enge Abstimmung gewährleistet werden. Zudem besteht aus Sicht der Stadt mit Blick auf die Arbeitnehmer der SSB eine soziale Verantwortung, den Erhalt der Arbeitsplätze beim kommunalen Verkehrsunternehmen zu gewährleisten.