EDM.GV.AT. Elektronisches Datenmanagement in der Umwelt- und Abfallwirtschaft



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Transkript:

EDM.GV.AT Elektronisches Datenmanagement in der Umwelt- und Abfallwirtschaft

I M P R E S S U M Medieninhaber und Herausgeber: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Sektion Umwelttechnik und Abfallmanagement, Stubenbastei 5, 1010 Wien EDM-Programmleiter: Mag. Franz Mochty Projektleitung EDM-Abfallwirtschaft: Mag. Evelyn Wolfslehner Projektleitung EPRTR: DI Dr. Barbara Reiter-Tlapek Projektleitung EZG: Dr. Helmut Hojesky Projektleitung EMREG-OG: Mag.Dr. Peter Weilgony Projektleitung Strahlenregister: Birgit Widner Wien, November 2011 Copyright: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Alle Rechte vorbehalten Bildnachweis: Lebensministerium Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.

Elektronisches Datenmanagement in der Umwelt- und Abfallwirtschaft Das Elektronische Datenmanagement (EDM) des Lebensministeriums ist ein Informationsverbundsystem (www. edm. gv.at), mittels dem Unternehmen und Behörden Registrierungs- und Meldeverpflichtungen im Abfall- und Umweltbereich online abwickeln. Das EDM ist das zentrale E-Government- Projekt des Lebensministeriums mit den Zielen der nachhaltigen Reduktion des Verwaltungsaufwandes von Unternehmen und Behörden aller Verwaltungsebenen (durch Umstieg von herkömmlichen Papiersystemen auf effiziente, elektronische Erfassungs- und Meldesysteme) und der Sicherung eines hohen Umweltschutzniveaus in Österreich. EDM in Zahl en: Pro Jahr über 60 M i ll i onen Zugriffe 800.000 Meldungen p.a. 40.000 Regist rierte 1.300 BehördenmitarbeiterInnen (Bund, Land, Bez i rk)

Benutzergruppen Meldepflichtige Personen / Unternehmen Abfallsammler und behandler in Österreich Erzeuger gefährlicher Abfälle Elektrogeräte- und Batterienhersteller (Inverkehrsetzer) bzw. Sammelstellenbetreiber Befugte Fachpersonen, Fachanstalten, Gutachter Meldepflichtige Anlagenbetreiber bzw. -Inhaber Betreiber von Verbrennungsanlagen Betreiber von größeren Industrie- und Gewerbeanlagen Betreiber von Strahlenquellen Betreiber von Abwasserreinigungsanlagen Behörden Lebensministerium (diverse Sektionen und Abteilungen) Weitere Bundesbehörden (zb BMWFJ, BMF, BRZ) Landesverwaltungsbehörden aller 9 Bundesländer Bezirksverwaltungsbehörden

Meldungsabwicklung Elektronische Meldungen können nach ordnungsgemäßer Registrierung und Anmeldung zu folgenden Verordnungen bzw. Gesetzen über EDM abgegeben werden: M eldepfli cht der Abfaller sterzeuger gefährlicher Ab - fälle gemäß 20 AW G 2002 Ab f allnachweisverordnung (Begleitscheinmeldung) BGBl. II Nr. 618/2003 Ab f allverbrennungsverordnung BGBl. II Nr. 296/2007 Al t fahrzeugeverordnung BGBl. II Nr. 407/2002 Batt erienverordnung BG Bl. II Nr. 159/2008 Deponieverordnung 2008 BGBl. II Nr. 39/2008 Elektroaltgerät everordnu ng BGBl. II Nr. 121/2005 Kompostverordnung BGBl. II Nr. 292/2001 Verpackungsverordnung BGBl. II Nr. 648/1996 Emissionserklärungsverordnung BGBl. II Nr. 292/2007 Emissionszertifikategese tz BGBl. I Nr. 46/2004 E-PRTR -Begleitve rordnung BGBl. II Nr. 380/2007 HFKW -FKW -SF6-Verordnung BGBl. II Nr. 447/2002

EDM Programm im Lebensministerium Das EDM Programm vereint unter einer gemeinsamen Programmleitung und Programmkoordination Projekte des Fachbereichs Abfallwirtschaft (Projektportfolio EDM Abfallwirtschaft) als auch Projekte aus anderen Bereichen, die gemeinsam als EDM Umwelt bezeichnet werden. EDM unterstützt unter Anderem Meldungen zum Europäischen Schadstofffreisetzungs- und verbringungsregister (eprtr), die Erfassung von Anlagen, die am Emissionsrechtehandel (EZG) teilnehmen, sowie Meldungen zur Inverkehrsetzung fluorierter Industriegase (HFKW). Gearbeitet wird an der Integration der Strahlenregister und der Meldungen von Emissionen in Oberflächengewässer (EMREG-OW), sowie an egutachten. Für Behörden ist die Integration in den Portalverbund vorbereitet. EDM wurde bereits mehrfach ausgezeichnet, unter anderem mit dem Verwaltungspreis 2006.

EDM Organisation Das Elektronische Datenmanagement wurde durch das Lebensministerium im Jahr 2003 initiiert. Der EDM Betrieb erfolgt durch die Umweltbundesamt GmbH, die laufende Weiterentwicklung der Anwendungen wird durch externe Auftragnehmer unterstützt. Aufgrund der Relevanz des EDM Gesamtvorhabens für die Bundesländer wurde zur Steuerung ein Strategisches Steuerungsgremium mit eigener Geschäftsordnung eingerichtet, in dem neben nominierten VertreterInnen des Ministeriums VertreterInnen der LandeskoordinatorInnen stimmberechtigt sind. Programmleitung Analyse- Team Programmkoordinatoren Technische Gesamtleitung eras/zareg TPL ebilanzen TPV-IT EDM Abfallwirtschaft mit Projektleitung TPL egutachten TPV-IT TPL TPL eerlaubnis TPL everbrennung TPL TPV-IT edeponie Projekt TPV-IT TPV-IT TPV-IT EDM Projekte Abfallwirtschaft insgesamt 13 Teilprojekte EDM Querschnittsthemen eauswertungen mit Projektleitung EDM EDM Projekte Projekte UMWELT UMWELT insgesamt 5 Projekte EDM Umwelt PL EMREG TPV-IT PL EZG TPV-IT PL EPRTR TPV-IT PL SDR/SQR TPV-IT Status: 2010 Legende TPL: Teilprojektleiter / PL: Projektleiter / TPV-IT: Teilprojektverantwortlicher aus IT-Bereich

eras Stammdatenregister Im Zentrum des EDM steht das nach internationalen Standards entwickelte elektronische Register für Anlagen- und Personenstammdaten eras. Das eras ermöglicht die rechtsraumübergreifende Erfassung von Anlagen- und Personen-Stammdaten sowie die strukturierte Abbildung personen- und anlagenbezogener Berechtigungen (zb. Inhalte von Genehmigungsbescheiden). Die erfassten Stammdaten stehen den Registrierten sowie den jeweils zuständigen Behörden zur Verfügung; für die Öffentlichkeit wurden allgemeine Abfragemöglichkeiten eingerichtet. Registrierten Benutzern bietet das EDM ein portalverbundfähiges IT-System mit Single Sign-on zur Stammdatenverwaltung und verschiedenen Anwendungen aus dem Bereich Umwelt- und Abfallwirtschaft. Auf Datenschutz wird im EDM größten Wert gelegt.

Der sukzessive Ausbau des Funktionsumfanges von eras umfasst auch die Anbindung an weitere E-Government-Register, wie das Firmenbuch, zur Harmonisierung bereits erfasster Unternehmens- Stammdaten. Behörden wird ein effizientes Werkzeug für die Erfassung von personen- und anlagenbezogenen Berechtigungen zur Verfügung gestellt, die allgemein zugänglichen Abfragemöglichkeiten werden laufend verbessert. Im Rahmen der Weiterentwicklung des eras erfolgte auch die Integration einer WebGIS-Lösung, mit deren Hilfe erfasste Anlagen und Betriebseinrichtungen von deren Inhabern geographisch verortet werden können.

ebegleitschein Werden gefährliche Abfälle an eine andere Rechtsperson übergeben, so sind Art, Menge, Herkunft und Verbleib der Abfälle in einem Begleitschein zu deklarieren. Dieser ist beim Transport der gefährlichen Abfälle mitzuführen und in der Folge an die Behörde zu übermitteln. Neben den herkömmlichen Meldesystemen über die Landeshauptleute steht seit Anfang 2007 eine neue Schnittstelle zur Meldungseinbringung zur Verfügung. Seither ist es möglich, die Begleitscheindaten vom Meldepflichtigen direkt an das EDM zu übermitteln. Prüfprotokolle werden elektronisch zur Verfügung gestellt und erfolgreich eingebrachte Begleitscheindaten können vom jeweiligen Unternehmen und der zuständigen Behörde eingesehen und ausgewertet werden. Bereits die Hälfte aller Begleitscheinmeldungen werden über diese bequeme und zeitsparende Übermittlungsmöglichkeit abgewickelt. 2012 wird ein erstes Pilotprojekt umgesetzt werden, welches eine vollkommen papierlose Abwicklung des Begleitscheinverfahrens ermöglichen soll.

everbringung/eudin Für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen ist gem. EG- VerbringungsVO ein umfangreiches Antrags-, Melde- und Nachweisverfahren erforderlich. Gemeinsam mit Belgien, den Niederlanden und Deutschland arbeitet Österreich an einem Pilotprojekt zur Entwicklung internationaler Nachrichtenstandards für den Datentransfer unter Verwendung einer zentralen Schnittstelle (Projekt EUDIN). EUDIN wurde 2006 in einer Studie der Europäischen Kommission (Best Project) als eines der innovativsten Projekte zur Verwaltungsvereinfachung ausgewählt und in Brüssel präsentiert. Mit Ende des Jahres 2010 wurde die Anwendung everbringung für alle Betriebe frei geschaltet. Neue Notifizierungsanträge für Verbringungen aus Österreich (Export, Deutsches Eck) können online ausgefüllt und an das Lebensministerium elektronisch über everbringung übermittelt werden. Weiters besteht die Möglichkeit, Meldungen im Sinne von Art. 15 bzw. 16 der EG-Verbringungsverordnung in elektronischer Form an das Ministerium zu übermitteln.

eprtr PRTR steht für Pollutant Release and Transfer Register (Schadstoffreisetzungs- und -verbringungsregister). Auf Grundlage der Europäischen PRTR-Verordnung (EG-PRTR-V, Nr.166/2006) und der nationalen E-PRTR-Begleitverordnung, BGBl. II Nr.380/2007, berichten Industriebetriebe: Die Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden Die Verbringung von Abfallmengen, die Verbringung von Schadstoffen im Abwasser, das in externe Kläranlagen eingeleitet wird, wenn bestimmte Emissionsschwellenwerte oder Abfallmengen überschritten werden. Diese Berichte werden über die EDM-Anwendung eprtr von den Betreibern bei den zuständigen Behörden eingebracht und nach erfolgter Plausibilitätsprüfung vom Umweltbundesamt an die Europäische Kommission weiter geleitet. Nicht gefährliche Abfälle (innerhalb des Landes oder grenzüberschreitend) Bezeichnung der Betriebseinrichtung Luft Gefährliche Abfälle (innerhalb des Landes) Wasser Gefährliche Abfälle (grenzüberschreitend) 1) Boden 1) Abfälle, die im Rahmen einer "Behandlung im Boden" oder "Verpressung" beseitigt werden, sind vom Betreiber der Betriebseinrichtung, in der die Abfälle anfielen, als Freisetzung in den Boden zu melden Abwasserbehandlunganlage außerhalb des Standorts

eelektroaltgeräte Mit August 2005 wurde in Österreich die EG-Richtlinie über Elektro- und Elektronik- Altgeräte umgesetzt. Ziel der nationalen Elektroaltgeräteverordnung ist die getrennte Sammlung und Behandlung dieser Altgeräte unter Verpflichtung der Hersteller und der Vorgabe einer jährlichen Mindestsammelquote von 4 kg je Einwohner. In Österreich wurde bei der Umsetzung von Beginn an der Weg eines elektronischen Melde- und Registrierungssystems beschritten. Meldungen zur Inverkehrsetzung, Sammlung und Verwertung können über Online-Eingaben oder durch Hochladen standardisierter Nachrichten bzw. Webservices eingebracht werden. Registrierung und Meldungen wurden für Unternehmen, anders als in anderen Mitgliedstaaten der EU, in Österreich gebührenfrei abgewickelt. Fakten: rd. 2.000 registrierte Sammelstellen in Österreich jährlich ca. 65.000 Meldungen zur Abholung von Elektro(nik)- Al tgerät en; davon ca. 62.000 per W ebservice jährliche Abholmasse von ca. 72 M i o. kg

ebatterien Seit Herbst 2008 ermöglicht die EDM-Anwendung ebatterien die Abgabe und Entgegennahme aller Meldungen aus dem Bereich der Batterienverordnung und unterstützt in erster Linie die Hersteller und Eigenimporteure bzw. in deren Vertretung die Sammel- und Verwertungssysteme sowie Sammler, Behandler und beauftragte Übernehmer bei der Erfüllung ihrer Meldeverpflichtungen. Der Meldungsumfang umfasst die Inverkehrsetzung, Abholung sowie Verwertung von Batterien und Akkumulatoren. Ebenso, wie in der Anwendung eelektroaltgeräte, können in ebatterien Meldungen über Online-Masken oder durch Hochladen standardisierter Nachrichten bzw. Webservices eingebracht werden. Im Gegensatz zu vielen anderen Mitgliedsländern erfolgt Registrierung und Meldungen für Unternehmen in Österreich gebührenfrei.

everpackung Gemäß Novelle der VerpackVO 1996 BGBl. II Nr. 364/2006 gelten eine Reihe aktiver Meldeverpflichtungen, die ab dem Meldezeitraum 2007 erstmals elektronisch zu erfolgen hatten. Mit der EDM-Anwendung everpackung, welche mit Beginn 2008 in Betrieb ging, wurden die Voraussetzungen für die Erfüllung der Meldepflichten für Hersteller, Importeure, Abpacker, Vertreiber und gewerbliche Letztverbraucher von Verpackungen geschaffen. Folgende Gruppen von Meldeverpflichteten können unterschieden werden: Selbsterfüller (Hersteller, Importeure, Abpacker, Vertreiber), Großanfallstellen, Lieferanten an Großanfallstellen, Eigenimporteure, Mehrwegabfüller (registrierte Interessensvertretungen). Je nach Status des Meldeverpflichteten gliedern sich die Meldedaten in Packstoffkategorien; in Verkehr gebrachte Menge; zurückgenommene Menge; im Betrieb angefallene nicht entpflichtete importierte Menge; Übernehmer in der Rolle des Sammlers, Verwerters oder Rücknahmeverpflichteten.

ealtfahrzeuge In der Altfahrzeuge- Verordnung werden im Wesentlichen Bestimmungen hinsichtlich der Rücknahme, Wiederverwendung und Behandlung von Altfahrzeugen sowie die nähere rechtliche Ausgestaltung von Sammel- und Verwertungssystemen in diesem Bereich getroffen. Firmen oder Personen, die zur Meldung von abfallwirtschaftlichen Daten nach der Altfahrzeuge-Verordnung verpflichtet sind, können sich im "Elektronischen Register für Anlagen- und Personenstammdaten" (eras) registrieren lassen und in weiterer Folge ihre Meldungen über die Fachanwendung ealtfahrzeuge abgeben. Fakten: Derzeit: 1.400 Meldungen jährlich

everbrennung Betreibern von Kesselanlagen und Abfall(mit)verbrennungsanlagen wird seit 2007 die Abgabe ihrer Emissionserklärungen über diese Web-Anwendung ermöglicht. Die rechtliche Grundlage zu dieser Meldung bildet bei Abfalleinsatz die Abfallverbrennungsverordnung. Demnach besteht eine Emissionserklärung grundsätzlich aus Stammdaten, einer Abfall-Input- Output-Meldung und ggf. einer Wasseremissionserklärung. Die Übermittlung der Abfall-Input-Output-Meldung erfolgt im Wege der EDM-Anwendung ebilanzen. Werden keine Abfälle (mit)verbrannt, sind die Bestimmungen der Emissionserklärungsverordnung heranzuziehen. Die wesentlichen Meldungsinhalte umfassen Stammdaten, eingesetzte Brennstoffe und Luftemissionen. Im Jahr 2008 wurden Emissionserklärungen gemäß Emissionserklärungsverordnung für 360 Anlagen abgegeben. Für das Berichtsjahr 2010 wurden mit Stand November 2011 insgesamt 450 Emissionserklärungen elektronisch übermittelt. everbrennung ist ein gemeinsames Projekt zwischen den beiden Ministerien BMLFUW und BMWFJ.

ebilanzen ebilanzen wird die Anwendung im EDM System genannt, welche das Übermitteln (Hochladen einer XML-Datei) von Meldungen zu Art, Menge, Herkunft und Verbleib von Abfällen ermöglicht. Diese Anwendung bildet die Basis zur Übermittlung der Abfall-Input- Output-Meldung gemäß Abfallverbrennungsverordnung, der Deponiemeldung gemäß Deponieverordnung 2008 und ist auch Grundlage für die zukünftigen Meldungen für aufzeichnungspflichtige Abfallsammler- und -behandler gemäß Abfallbilanzverordnung im März 2011. Mit der elektronischen Hilfestellung eadok - elektronische Abfalldokumentation - wird kleinen Betrieben zudem eine Freeware zur Erstellung der oben genannten Meldungen angeboten. Diese Hilfestellung wird auch für Abfallbilanzmeldungen zur Verfügung stehen.

eauswertung Das Projekt eauswertung - Bereich ebilanz soll Auswertungen zu den nach AVV, DeponieV und AbfallbilanzV eingebrachten Meldungen ermöglichen. Diese Phase 1 beinhaltet sechs Standardreports mit Auswertemöglichkeiten zu: Personen-, standort- un d anlagenbezogenen M el destatistik Ab f allmassen Personen- und Standortbezogenen Partnerausw ertungen Personen- bzw. anlagenbezogenen Prüfung des Erl aubnis- und Berechtigungs- bzw. Genehmi gungsumfangs An l agenbezogenen Abfal l -Inputs und Outputs An l agenbezogenen Res tk apazitäten Daten zu Art, Menge, Herkunft und Verbleib von Abfällen werden jährlich - über das jeweils vorangegangene Kalenderjahr gemeldet.

egutachten Mit Hilfe der EDM-Fachanwendung egutachten sollen zukünftig im EDM einheitlich strukturierte chemische Gutachten basierend auf den jeweiligen Vorgaben der folgenden Verordnungen erstellt werden können: Deponieverordnung 2008 Ab f allverbrennungsverordnung Kompostverordnung Die Erstellung der Gutachten soll online unter Verwendung von standardisierten Formularen erfolgen. Hierbei wird auch die Möglichkeit bestehen, weitere Dokumente sowie allfällige zugehörige Messdaten chemischer und physikalischer Analysen in das EDM hochzuladen und diese z.b. mit den jeweils gültigen in eras abgespeicherten Grenzwerten einer Deponie oder einer Abfallart abzugleichen. In Zusammenarbeit mit der EDM-weiten Fachapplikation "EDM- Benutzerbereich (EBB) wird auch die Übermittlung der Gutachten zwischen im EDM registrierten Personen möglich sein (z.b. Abfallbesitzern, befugten Fachpersonen, Deponieinhabern oder Behörden).

Zentrales Strahlenschutzregister Die EDM-Fachanwendung Zentrales Dosisregister - ZDR und das Strahlenquellenregister - SQR behandeln die elektronische Abwicklung von Anträgen und Meldungen im Bereich Strahlenschutz. Die Neuentwicklung des ZSR basiert auf einer bereits bestehenden Perl-Applikation. Um eine kommunikation mit dem Zentralen Strahlenquellenregister zu ermöglichen, ist eine Neuprogrammierung in JAVA unabdingbar. Bei dieser Gelegenheit werden beide Applikationen in die EDM-Struktur eingebunden. Die Zentralen Strahlenschutzregister sind seit Juni 2005 als Produktivsystem über das Internet erreichbar: www.strahlenregister.gv.at Handbücher für Bewilligungsinhaber, ermächtigte Ärzte und Behörden sind direkt auf der Anmeldeseite des ZDR/SQR zu finden, genauere technische Spezifikationen sind in der Systemdokumentation und der Betriebsdokumentation enthalten. Ziele: Neuprogrammierung des Zentralen Dosisregi sters unter Berück sichtigung von EDM -Vorgaben sowie einer Zusammenführung m i t dem Zentralen Strahlenquellenregister I m plem entierung der Zentralen Strahlenschutzreg i ster (Dosisregist er, Quellenregister, Störfallregister) Planung eines Bew i l li gungsregisters

Industriegase Teilfluorierte (HFKW) und vollfluorierter (FKW) Kohlenwasserstoffe, genauso wie Schwefelhexafluorid (SF6) sind Gase, die statt der ozonschädigenden Fluorchlorkohlenwasserstoffe (HFCKW) in Kühlanlagen, zur Herstellung von Schäumen, als Lösungs- oder als Löschmittel eingesetzt werden. Aufgrund ihrer meist sehr langen Verweildauer in der Atmosphäre und ihrer wärmeabsorbierenden Eigenschaften weisen sie ein hohes Global Warming Potential (GWP) auf, sind aber nicht direkt Ozonschädigend. Die HFKW-FKW-SF6-Verordnung ("Industriegas- Verordnung", BGBl. II Nr. 447/2002) regelt das In-Verkehr-Setzen und die Verwendung dieser Substanzen und deren Einsatz in Geräten, Anlagen und Produkten. Für alle geregelten Anwendungsbereiche (Kälte- und Kühlmittel, Schaumstoffe, Aerosolherstellung, Löschund Lösungsmittelherstellung, Elektronikindustrie, Elektrizitätsbereich) gilt seit 2003 eine Meldepflicht über die Art und die Menge der Verwendung. Über die EDM-Anwendung HFKW/FKW/SF6 werden diese Meldeverpflichtungen elektronisch erfüllt.

EMREG-OW Das elektronisches Register der stofflichen Immissionen in Oberflächenwasserkörper aus Punktquellen, kurz EMREG-OW, dient der Erfüllung gemeinschaftsrechtlicher Berichtspflichten aber auch der Informationserhebung für den Gewässerbewirtschaftungsplan und Bewirtschaftungspläne für internationale Flusseinzugsgebiete. Registerpflichtig sind in erster Linie: Kommunale Kläranlagen (größer als 2.000 EW 60) Direkteinleitungen i n Ob erflächengew ässer aus Kläranlagen (größer als 4.000 EW 60) der M i l chverarbeitung, der Obst - und G emüseproduktion, der Erfrischungsgetränke- und G etränke abfüllung, der Kartoffelverarbeitung, der Flei schwarenindustrie, von Brauereien und M älzereien, der Al kohol und alkoholi sche Getränkeh erst ellung, der Ti er futte rherst ellung aus Pflanzenerzeugnissen, der Hautleimherstellung, der Gelatine und Knochen l eimherstellung sowie der Fischverarbeitung PRTR Anlagen (Direkt- und Indirekteinleitungen) An l agen z ur Verbrennung oder M i tverbrennung von Ab f ällen (Nennkapazitä t größer als 2 t pro Stunde) Der Umfang der Berichtsverpflichtung im EMREG-OW variiert mit dem Typ und Größe der Anlagen. Prinzipiell sind die laut Bewilligungsbescheid angeführten Messungen unbedingt durchzuführen. Bei kommunalen Kläranlagen und PRTR Betrieben sind zusätzliche Stoffe zu messen. Die über EMREG-OW abgegebenen Meldungen müssen der zuständigen Landesbehörde übermittelt werden

EZG Gemäß Emissionszertifikategesetz - EZG - hat jeder Inhaber einer genehmigten Anlage die Emissionen von Treibhausgasen zu überwachen und jährlich eine Meldung über die Emissionen der Anlage zu erstatten. Über die EDM-Fachanwendung EZG werden diese Meldungen elektronisch an das BMLFUW übermittelt. Neu ist die Integration von Meldungen der Luftfahrzeugbetreiber. Es sind jährlich die CO2 -Emissionen aus relevanten Luftverkehrstätigkeiten des vergangenen Jahres, durch die Österreich als Verwaltungsmitgliedstaat zugeteilten Luftfahrzeugbetreiber, zu melden. Außerdem kann jeder Luftfahrzeugbetreiber zum Zweck eines Antrages auf Zuteilung von Gratiszertifikaten Tonnenkilometer-Daten des Jahres 2010 an das BMLFUW elektronisch übermitteln.

Das Lebensministerium Zentrale Aufgabe des Lebensministeriums ist die nachhaltige Sicherung der Qualität unserer Lebensgrundlagen Luft, Wasser, Boden. Diese Aufgabe bedingt auch die Erfassung und Verarbeitung der zugrunde liegenden Daten und Informationen. Das Lebensministerium setzt dabei voll auf den Einsatz moderner Kommunikations- und Informationstechnologien, wodurch der Verwaltungs- und Kostenaufwand deutlich reduziert werden kann ohne auf ein hohes Umweltschutzniveau verzichten zu müssen. Das zentrale Anwendungsportal für EDM in der Umwelt- und Abfallwirtschaft finden Sie im Internet unter www.edm.gv.at.

Nähere Informationen Weiterführende Informationen finden Sie direkt am EDM-Portal: edm.gv.at Allgemeine Informationen zum Lebensministerium, zur Abfallwirtschaft und zu elektronischen Meldungen finden Sie unter www.lebensministerium.at Für Fragen zum EDM und zur Bedienung von EDM- Anwendungen wenden Sie sich bitte an: EDM Helpdesk / Call Center Der EDM Helpdesk ist an Werktagen von Montag bis Freitag von 7:00 bis 19:00 Uhr unter (+43 1) 31 304/8000 erreichbar. Schriftliche Anfragen können rund um die Uhr an folgende Email- Adresse gerichtet werden: edm-helpdesk@umweltbundesamt.at Kontakt Mag. (FH) Christian Mannert Lebensministerium (+43 1 ) 51522-3533 christian.mannert@lebensministerium.at Mag. Angelika Duchkowitsch Lebensministerium (+43 1 ) 51522-4445 angelika.duchkowitsch@lebensministerium.at