Bodenordnung in den Gemeinden Retterath, Arbach, Lirstal und Oberelz. Gemeinsame Gemeinderatssitzung

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Transkript:

Bodenordnung in den Gemeinden Retterath, Arbach, Lirstal und Oberelz Gemeinsame Gemeinderatssitzung 09. 10. 2014 09.10.2014 Folie 1

Ziele einer modernen integrierten Flurbereinigung Gemarkung fit machen für die Zukunft Agrarstrukturverbesserung Gewässerschutz Bessere Waldbewirtschaftung Gestaltung der Landschaft Freizeit Erholung 09.10.2014 Folie 2

09.10.2014 Folie 7

Agrarstrukturelle Daten Gemarkung Gemarkungsfläche in ha LN in ha Ackerland in ha Grünland in ha Holzung in ha Ø EMZ Gesamt Ø Schlaggröße (2013)* Retterath 550 275 143 132 220 35 0,5 Arbach 439 158 64 94 241 31 0,35 Oberelz 555 264 159 105 240 31 0,39 Lirstal 526 220 112 108 214 32 0,44 *) Auf der Basis der freigegebenen Daten 2070 917 478 439 915 09.10.2014 Folie 8

Oberelz Agrarsrukturelle Situation 09.10.2014 Folie 10

Landwirtschaft heute Strukturwandel Verschlechterung der Einkommenssituation Wachstumszwang Betriebsaufgabe (jährl. rd. 5 %) 09.10.2014 Folie 12

Landwirtschaft morgen Reform der gemeinsamen Agrarpolitik weniger Preisstützung / mehr Direktzahlungen Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Einkommen 09.10.2014 Folie 13

Kompensation Preissenkungen bzw. Prämiensenkungen auffangen über Ertragssteigerung Kostensenkung Fixkosten Ausdehnung der Bewirtschaftungsfläche Rationalisierung der Außenwirtschaft Hier setzt die Bodenordnung an! 09.10.2014 Folie 14

Ziele Landwirtschaft Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit durch Leistungsfähige, umweltschonende Bewirtschaftung angemessene Flächenausstattung günstige Flurverfassung wirtschaftliche Schlaggrößen und Schlaglängen modernes, gemarkungsübergreifendes und Maschinen angepasstes Wegenetz 09.10.2014 Folie 15

Ziele Umwelt und Natur Sicherung, Erhaltung und Wiederherstellung von naturnahen Lebensräumen Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinien sinnvolle Gestaltung und Ausweisung von notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 09.10.2014 Folie 16

Ziele Grundstückseigentümer langfristige Sicherung der Pachteinnahmen Werterhaltung und Wertsteigerung des Eigentums Schaffung klarer Rechtsverhältnisse Verkehrsentlastung der Wohngebiete von landwirtschaftlichem Verkehr 09.10.2014 Folie 17

Ziele Gemeinde Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen (z.b. Ortsumgehungen) Ausweisung eines Ökokonto für zukünftige Bauleitplanungen Umsetzung von touristischen Maßnahmen (z.b. Wanderwege, Radwege) Senkung der Kosten für die Instandhaltung von Wirtschaftswegen 09.10.2014 Folie 18

Bodenordnung! Aber wie? Freiwillige Maßnahmen freiwilliger Landtausch 103a FlurbG freiwilliger Nutzungstausch Maßnahmen nach dem Flurbereinigungsgesetz (klassische) Flurbereinigung 1 FlurbG vereinfachte Flurbereinigung 86 FlurbG Beschl. Zusammenlegung 91 FlurbG 09.10.2014 Folie 19

Freiwilliger Landtausch ( 103a FlurbG) Tausch von Eigentumsflächen auf freiwilliger Basis Tauschpartner stellen Antrag an DLR DLR erstellt Tauschplan DLR veranlasst Grundbuchberichtigung Keine Kosten für den Tausch Bis 75% Zuschuss für Aufwendungen der Tauschpartner (bis max. 600 Euro/ha) 09.10.2014 Folie 20

Freiwilliger Nutzungtausch Schaffung größerer Bewirtschaftungsflächen durch Zusammenlegen und Tauschen auf Pachtbasis auf Initiative der Bewirtschafter ohne Eingriff in das Eigentum ohne förmliches Verfahren 09.10.2014 Folie 21

Nachteile freiwilliger Maßnahmen Beschränkung auf einzelne Maßnahmen keine Änderungen an den Wegen oft keine Verbesserung der Schlaglängen Sperrparzellen personenbezogene Gründe daher keine umfassende Neuordnung möglich! 09.10.2014 Folie 22

Flurbereinigung Behördlich geleitetes Verfahren Teilnehmergemeinschaft Grundstückseigentümer Körperschaft des öffentlichen Rechts Träger der Maßnahme (Bauherr) Gesetzliche Grundlage Flurbereinigungsgesetz 09.10.2014 Folie 23

Voraussetzungen Positive Akzeptanz bei den Grundstückseigentümern bei den Bewirtschaftern bei den Naturschutzverbänden im Gemeinderat 09.10.2014 Folie 24

Voraussetzungen Projektbezogene Untersuchung (PU) objektives Interesse der Grundstückseigentümer welche Ziele sollen umgesetzt werden? wie soll das Verfahren abgegrenzt werden? Kosten Wirkungsanalyse Staatssekretär entscheidet über die Durchführung des Verfahrens 09.10.2014 Folie 25

Herstellung der Akzeptanz Vorabstimmung mit der Gemeinde Information des Gemeinderates in einer öffentlichen Sitzung Informationsaufarbeitung Abstimmung über eine Eigentümerversammlung Eigentümerversammlung (Die Gemeinde lädt zur Eigentümerversammlung ein. Die Eigentümerversammlung ist eine notwendige Grundlage für die Anordnung eines Flurbereinigungsverfahrens. Einholung des Votums der anwesenden Grundstückeigentümer. Enthaltungen zählen nicht.) 09.10.2014 Folie 26

Akzeptanz ist erforderlich Akzeptanz hohe Akzeptanz 50 66% der anwesenden Grundstückseigentümer 66 75% der anwesenden Grundstückseigentümer Sehr hohe Akzeptanz mehr als 75% der anwesenden Grundstückseigentümer jeweils mit Stimme und Fläche 09.10.2014 Folie 27

Bedingungen für Anordnung Sachliche Erfordernisse neben der Akzeptanz: Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft Förderung der allgemeinen Landeskultur Förderung der Landentwicklung Aufklärung der Grundstückseigentümer 09.10.2014 Folie 28

Wie sieht es aus Kataster einwandfrei Grundstücke sind erschlossen keine umfangreicher Neuordnungsbedarf Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren nach 91 FlurbG Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach 86 FlurbG 09.10.2014 Folie 29

86 Flurbereinigungsgesetz (1) Ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren kann eingeleitet werden, um 1. Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung, der Siedlung, der Dorferneuerung, städtebauliche Maßnahmen, Maßnahmen des Umweltschutzes, der naturnahen Entwicklung von Gewässern, des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes zu ermöglichen oder auszuführen, 09.10.2014 Folie 30

Ablauf des Verfahrens Anordnung des Verfahrens Wahl eines Teilnehmervorstandes Wertermittlung Ausbau und Finanzierungsplan Genehmigung der Maßnahmen Planwunschtermin Erstellen des Flurbereinigungsplanes Berichtigung der öffentl. Bücher Schlussfeststellung 09.10.2014 Folie 31

Anordnung des Verfahrens Vor der Anordnung sind die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer in geeigneter Weise aufzuklären, die landwirtschaftliche Berufsvertretung die Gemeinden und der Gemeindeverband zu hören ( 5 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz) 09.10.2014 Folie 32

Anordnung des Verfahrens DLR ordnet die vereinfachte Flurbereinigung an anfechtbarer Verwaltungsakt 09.10.2014 Folie 33

Ablauf des Verfahrens Anordnung des Verfahrens Wahl eines Teilnehmervorstandes Wertermittlung Ausbau und Finanzierungsplan Genehmigung der Maßnahmen Planwunschtermin Erstellen des Flurbereinigungsplanes Berichtigung der öffentl. Bücher Schlussfeststellung 09.10.2014 Folie 34

Teilnehmergemeinschaft Beteiligte am Verfahren sind die Teilnehmer, die Grundstückseigentümer und Erbauberechtigte Nebenbeteiligte z.b. Inhaber von Rechten Die Teilnehmer bilden die Teilnehmergemeinschaft Sie entsteht mit dem Anordnungsbeschluss als Körperschaft des öffentlichen Rechts ( 16 FlurbG) 09.10.2014 Folie 35

Teilnehmergemeinschaft Die Teilnehmergemeinschaft nimmt die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Teilnehmer wahr ( 18 FlurbG) Planung Bau Vermessung Heranziehung zu den Beiträgen 09.10.2014 Folie 36

Teilnehmergemeinschaft Die Teilnehmergemeinschaft wird durch einen Vorstand vertreten. Dieser wird von den Teilnehmern gewählt 09.10.2014 Folie 37

Ablauf des Verfahrens Anordnung des Verfahrens Wahl eines Teilnehmervorstandes Wertermittlung Ausbau und Finanzierungsplan Genehmigung der Maßnahmen Planwunschtermin Erstellen des Flurbereinigungsplanes Berichtigung der öffentl. Bücher Schlussfeststellung 09.10.2014 Folie 38

Wertermittlung Flurbereinigung ist Grundstückstausch Grundstückstausch muss wertgleich sein, deshalb werden die Grundstücke bewertet Wertermittlung erfolgte durch einen unabhängigen Sachverständigen Wertermittlung wird bekannt gegeben 09.10.2014 Folie 39

Ablauf des Verfahrens Anordnung des Verfahrens Wahl eines Teilnehmervorstandes Wertermittlung Ausbau und Finanzierungsplan Genehmigung der Maßnahmen Planwunschtermin Erstellen des Flurbereinigungsplanes Berichtigung der öffentl. Bücher Schlussfeststellung 09.10.2014 Folie 40

Planfeststellung, -genehmigung ( 41 FlurbG) (1) Die Flurbereinigungsbehörde stellt im Benehmen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft einen Plan auf über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen,... auf. (2) Der Plan ist mit den Trägern öffentlicher Belange... zu erörtern. (3) Der Plan ist... festzustellen. 09.10.2014 Folie 41

Planfeststellung, -genehmigung ( 41 FlurbG) (4) Der Plan kann ohne vorherige Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens von der oberen Flurbereinigungsbehörde genehmigt werden, wenn mit Einwendungen nicht zu rechnen ist oder Einwendungen nicht erhoben oder nachträglich ausgeräumt werden. 09.10.2014 Folie 42

Ablauf des Verfahrens Anordnung des Verfahrens Wahl eines Teilnehmervorstandes Wertermittlung Ausbau und Finanzierungsplan Genehmigung der Maßnahmen Planwunschtermin Erstellen des Flurbereinigungsplanes Berichtigung der öffentl. Bücher Schlussfeststellung 09.10.2014 Folie 43

Planwunschtermin Vor der Aufstellung des Flurbereinigungsplanes werden die Teilnehmer über ihre Wünsche für die Landabfindung gehört ( 57 FlurbG) Besprechung in Einzelterminen Jeder Teilnehmer wird hierzu eingeladen Wünsche werden protokolliert 09.10.2014 Folie 44

Ablauf des Verfahrens Anordnung des Verfahrens Wahl eines Teilnehmervorstandes Wertermittlung Ausbau und Finanzierungsplan Genehmigung der Maßnahmen Planwunschtermin Erstellen des Flurbereinigungsplanes Berichtigung der öffentl. Bücher Schlussfeststellung 09.10.2014 Folie 45

Neugestaltung Jeder Teilnehmer ist mit Land von gleichem Wert abzufinden - 44 Flurbereinigungsgesetz Die Landzuteilung wird ausschließlich vom DLR gestaltet. Hierbei wirkt der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft nicht mit. 09.10.2014 Folie 46

Flurbereinigungsplan Fasst die Ergebnisse des Verfahrens zusammen Bestimmt, wer welche Grundstücke erhält bzw. welche Grundstücke getauscht werden Legt fest, welche gemeinschaftlichen Anlagen errichtet bzw. verändert werden Trifft die Beitragsfestsetzungen 09.10.2014 Folie 47

x Beispiel einer Zweitbereinigung 09.10.2014 Folie 48

Beispiel einer Zweitbereinigung 09.10.2014 Folie 49

Beispiel einer Zweitbereinigung 09.10.2014 Folie 50

Flurbereinigungsplan Er ist den Beteiligten bekannt zu geben. Rechtsmittel des Widerspruchs Exkurs Rechtsbehelfsverfahren Widerspruchsbehörde ADD Klage OVG 09.10.2014 Folie 51

Ablauf des Verfahrens Anordnung des Verfahrens Wahl eines Teilnehmervorstandes Wertermittlung Ausbau und Finanzierungsplan Genehmigung der Maßnahmen Planwunschtermin Erstellen des Flurbereinigungsplanes Berichtigung der öffentl. Bücher Schlussfeststellung 09.10.2014 Folie 52

Vermessung Alle in der Flurbereinigung entstehenden neuen Flurstücke werden im Liegenschaftskataster nachgewiesen Die neuen Grundstücksgrenzen werden im LN - Bereich im Regelfall nicht vermarkt. Vermarkung auf Antrag des Grundstückseigentümers gegen Kostenerstattung Grundstücke in der Ortslage werden vermarkt. 09.10.2014 Folie 53

Kosten Finanzierungsbeispiel LN Wald Ortslage 1.1 Vermessung u. Vermarkung 100 150 3000 1.2 Instandsetzung/Ausgleiche/ Wertermittlung 200 200 2000 1.3 Ländliche Wege 600 700 1.4 Wasser-/Bodenverbesserungen, Rekultivierungen 1.5 Landespflege insgesamt 100 50 50 Ausführungskosten insgesamt 1.050 1.100 5.000 09.10.2014 Folie 54

Eigenleistung Förderung zur Zeit: Zuschuss 70 %, Zuschuss in Leader Gebieten 80% (wenn Bodenordnung in Leader thematisiert) Dies ergibt Eigenleistung bei: 800 /ha 160 /ha* / 240 /ha 1000 /ha 200 /ha* / 300 /ha 1200 /ha 240 /ha* / 360 /ha Ortslage 1000 /ha* = 20 ct./m²* * in Leader-Kulisse 09.10.2014 Folie 55

Ausblick Einleitung: 2015/16 Bekanntgabe Wertermittlung: 2019 Wege- und Gewässerplan: 2019 Planwunschtermin 2019 Besitzübergang 2021/22 09.10.2014 Folie 56

09.10.2014 Folie 57

Ansprechpartner DLR Westerwald-Osteifel Tel.: 02651/4003 0 Fax: 02651/4003 89 dlr-ww-oe@dlr.rlp.de Peter Schwickert 4003 84 peter.schwickert@dlr.rlp.de Claudia Ommerborn 4003 49 claudia.ommerborn@dlr.rlp.de Martin Tenbuß 4003 63 martin.tenbuss@dlr.rlp.de Stefan Buhle 4003 70 stefan.buhle@dlr.rlp.de Gerd Kohlhaas 4003 40 gerd.kohlhaas@dlr.rlp.de 09.10.2014 Folie 58