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Transkript:

Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 235 30. 06. 2016 Antrag der Abg. Siegfried Lorek u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Wirtschaftlichkeit der Polizeireform Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie die Wirtschaftlichkeit der Polizeistrukturreform berechnet und begründet wurde (mit detaillierter Ausweisung aller in die Wirtschaftlichkeitsberechnung eingeflossenen Parameter einschließlich der Gegenfinanzierung sowie Darstellung sämtlicher berücksichtigter Maßnahmen mit Summen, den entsprechenden Haushaltstiteln sowie geplantem Realisierungszeitraum); 2. inwieweit die in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung angenommenen Summen nach heutigem Kenntnisstand dem tatsächlichen Bedarf entsprechen (mit Auf - listung sämtlicher in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung aufgenommenen Maßnahmen einschließlich der Gegenfinanzierungen mit der Darstellung der eingetretenen Abweichung bzw. der heutigen Kostenprognose sowie geplantem Realisierungszeitraum); 3. inwieweit die Bau- und Sanierungskosten für alle mit der Polizeistrukturreform zusammenhängenden Maßnahmen final erhoben sind und bei welchen Maßnahmen noch Kostenrisiken bestehen (mit detaillierter Darstellung der Maßnahmen, der Kostenrisiken sowie der Summe); 4. inwieweit Kenntnisse oder Anhaltspunkte bestehen, dass für eine günstige Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Bau- oder Sanierungskosten an Objekten nicht oder nicht vollumfänglich in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung aufgenommen wurden oder Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen an einzelnen Objekten getrennt ausgewiesen und nur teilweise in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung aufgenommen wurden (mit detaillierter Ausweisung der Objekte einschließlich der berücksichtigten sowie nichtberücksichtigten Summe); Eingegangen: 30. 06. 2016 / Ausgegeben: 05. 08. 2016 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

5. bei welchen einzelnen der durch die Strukturreform bedingten Maßnahmen am selben Standort noch weitere Bau- und Sanierungsmaßnahmen stattfinden/-fanden bzw. noch geplant sind, welche jedoch als nicht durch die Strukturreform bedingt eingestuft und somit nicht in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Polizeistrukturreform eingeflossen sind (mit detaillierter Darstellung der Maßnahmen, der am Standort noch zusätzlich durchgeführten oder durchzuführenden Maßnahmen, dem Zeitpunkt der [geplanten] Ausführung sowie der Kos ten); 6. wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den einzelnen Projekten der Polizeireform wie lange beschäftigt waren (geschätzte Zahl mit Ausweisung der einzelnen Projekte), welche Kosten für die eingesetzten Beschäftigten hierfür gemäß der VwV Kostenfestlegung entstanden sind und ob diese Kosten in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur Polizeireform berücksichtigt sind; 7. welche Mittel für die Polizeistrukturreform bislang verausgabt wurden oder im laufenden Haushalt vorgesehen bzw. in der mittelfristigen Finanzplanung noch veranschlagt sind; 8. ob die Polizeistrukturreform nach dem vorliegenden Kenntnisstand wirtschaftlich ist und bis wann sie sich nach den angewandten Parametern der Wirtschaftlichkeitsberechnung unter Berücksichtigung der Kostenentwicklung der Maßnahmen und teilweise geplanten, aber nicht mehr zu realisierenden Gegenfinanzierungsmaßnahmen amortisiert haben wird. 23. 06. 2016 Lorek, Blenke, Hagel, Hockenberger, Klein, Zimmermann CDU Begründung Bei mehreren mit der Polizeistrukturreform zusammenhängenden Baumaßnahmen wird festgestellt, dass die in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung angesetzten Bau- und Sanierungsmaßnahmen erheblich vom tatsächlichen Bedarf abweichen. Es ist zu befürchten, dass in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Maßnahmen bewusst zu niedrig ausgewiesen wurden, um eine Wirtschaftlichkeit der Polizeistrukturreform zu begründen. 2

Stellungnahme Mit Schreiben vom 25. Juli 2016 Nr. 3-112/73/2 nimmt das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie die Wirtschaftlichkeit der Polizeistrukturreform berechnet und begründet wurde (mit detaillierter Ausweisung aller in die Wirtschaftlichkeitsberechnung eingeflossenen Parameter einschließlich der Gegenfinanzierung sowie Darstellung sämtlicher berücksichtigter Maßnahmen mit Summen, den entsprechenden Haushaltstiteln sowie geplantem Realisierungszeitraum); Zu 1.: In die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sind folgende Parameter eingeflossen: Liegenschaften Mehrausgaben durch zusätzlichen Bedarf an Anmietungen und für Bauinvestitionen; Minderbedarfe bzw. Mehreinnahmen durch die Aufgabe von Liegenschaften; Verzicht auf geplante Baumaßnahmen. Leitstellenertüchtigung Konzentration der Leitstellen von bisher 41 Leitstellen auf 14 Leitstellenstand - orte. Verkehrstechnik Konzentration von Verkehrseinheiten. Alarmhundertschaften Reduzierung von bisher 17 auf 13 Alarmhundertschaften. Fortbildungsbezogene Fahrkosten Auflösung der Standorte Wertheim ab 2015 und Freiburg ab 2016; gute Anbindung des zentralen Bildungsstandortes Böblingen. Umzugskosten Mehrausgaben durch Bündelung und Verlagerung von Aufgaben für Arbeitsplatzumzüge. Personalkosten Zusätzliche Telearbeitsplätze im Rahmen der sozialverträglichen Umsetzung; Mehrausgaben durch Versetzungen und Abordnungen für Trennungsgeld und Umzugskostenvergütungen. Kosten für zusätzlichen (Wechsel-)Schichtdienst Mehr Personal im (Wechsel-)Schichtdienst, dadurch Mehraufwendungen in Form von Schichtzulagen. Ausstattung im Kfz-Bereich Reduzierung des Kfz-Bestandes durch Bündelung von Organisationseinheiten. Sonstige Faktoren Anpassung zahlreicher IT-Fachverfahren, technischer Geräte und Ausstattungsgegenstände an die neuen organisatorischen Strukturen. Darüber hinaus wurde ein pauschaler Zuschlag für noch nicht absehbare Kostenfaktoren mit einberechnet. 3

Die Ausgaben und Minderbedarfe in diesen Bereichen stellen sich im Detail wie folgt dar. Übersicht reformbedingter Ausgaben: 2013 2014 2016 2017 2021 2022 2028 Gesamt Liegenschaften 4 Mio. 86 Mio. 160 Mio. 30 Mio. 280 Mio. (Kap. 1208 TG 70 u. Kap. 1209 diverse Titel) Leitstellen 10 Mio. 1 Mio. 0 0 11 Mio. (Kap. 0314 TG 69) Verkehrstechnik 0 1 Mio. 0 1 Mio. 2 Mio. (Kap. 0314 Titel 511 01/ 534 01/811 01/812 01) Umzugskosten 0 1 Mio. 0 0 1 Mio. (Kap. 0314 Titel 532 01) Personalkosten 0 10 Mio. 0 0 10 Mio. (Kap. 0314 Titel 453 01/511 69B) (Wechsel-)Schichtdienst 0 5 Mio. 9 Mio. 12 Mio. 26 Mio. (Kap. 0314 Titel 422 01) Sonstige weitere Faktoren 0 6 Mio. 0 0 6 Mio. (Kap. 0314 diverse Titel) Summe 14 Mio. 110 Mio. 169 Mio. 43 Mio. 336 Mio. Übersicht reformbedingter Minderbedarfe/Einnahmen: 2013 2014 2016 2017 2021 2022 2028 Gesamt Liegenschaften 8 Mio. 15 Mio. 78 Mio. 73 Mio. 174 Mio. Leitstellen 0 0 10 Mio. 5 Mio. 15 Mio. Verkehrstechnik 0 0 1 Mio. 1 Mio. 2 Mio. Alarmhundertschaften 0 0 3 Mio. 2 Mio. 5 Mio. Fortbildungsbezogene 0 0 2 Mio. 2 Mio. 4 Mio. Reisekosten Ausstattung KFZ-Bereich 0 2 Mio. 5 Mio. 6 Mio. 13 Mio. Summe 8 Mio. 17 Mio. 99 Mio. 89 Mio. 213 Mio. 4

Bei unveränderter Aufbauorganisation der Polizei wäre die notwendige Verstärkung der Basisdienststellen nur möglich gewesen, wenn der Personal- und Stellenbestand entsprechend aufgestockt worden wäre. Zur Vergleichbarkeit der Alternativen wurde das durch die Polizeistrukturreform ermöglichte Verstärkungspotenzial als Basis genommen: Es wurden für 15 Jahre die voraussichtlichen Ausgaben für 620 Polizeivollzugsbeamte und für 240 Vollzeitäquivalente beim Nichtvollzugspersonal berechnet, basierend auf den Werten der VwV-Kostenfestlegung. Kosten einer Personellen Aufstockung: Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ergab zusammengefasst Folgendes: Die Polizeireform erfordert in den Jahren 2013 bis 2028 in absoluten Zahlen einen voraussichtlichen Brutto-Finanzbedarf in Höhe von insgesamt rund 336 Mio. Euro, dem Minderbedarfe/Einnahmen von rund 213 Mio. Euro gegenüber stehen. Netto bleiben somit 123 Mio. Euro als Kosten für die Polizeireform. Demgegenüber würde eine personelle Aufstockung in den Jahren 2014 bis 2028 in absoluten Zahlen einen voraussichtlichen Finanzbedarf von insgesamt 742 Mio. Euro erfordern. 2. inwieweit die in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung angenommenen Summen nach heutigem Kenntnisstand dem tatsächlichen Bedarf entsprechen (mit Auf - listung sämtlicher in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung aufgenommenen Maßnahmen einschließlich der Gegenfinanzierungen mit der Darstellung der eingetretenen Abweichung bzw. der heutigen Kostenprognose sowie geplantem Realisierungszeitraum); Zu 2.: 2014 2016 2017 2021 2022 2028 Gesamt in volle Mio. Euro Absolutwert 96 256 390 742 Bei den Maßnahmen, die in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Eingang gefunden haben, wurde/wird im Zuge der Umsetzung vielfach eine weitere Konkretisierung erforderlich. Nachfolgend werden die tatsächlich veranschlagten Haushaltsmittel der Jahre 2013 bis 2015 sowie die Mittelabflüsse entsprechend den in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung eingeflossenen Parametern (reformbedingter Anteil) dargestellt: Haushaltsmittel 2013 2015 Mittelabfluss Umschichtungen REST Liegenschaften 50.000.000 22.367.300 27.632.700 Leitstellen 3.884.400 2.334.400 252.000 1.298.000 Verkehrstechnik 1.100.000 1.148.000 60.000 12.000 Umzugskosten 1.234.000 867.000 367.000 Personalkosten 6.471.000 3.360.000 3.111.000 1 (Wechsel-)Schichtdienst 3.100.000 3.100.000 Sonstige weitere Faktoren 9.115.600 6.280.600 192.000 3.027.000 Summe 74.905.000 39.457.300 0 35.447.700 1 Rückgabe der Mittel an den Gesamthaushalt im Rahmen der Rechnungslegung 2015 5

Die geplanten Synergien im Bereich Fahrzeugunterhalt durch die Reduzierung von jeweils 30 Leasingfahrzeugen in 2014 und 2015, wurden durch eine tatsäch - liche Reduzierung um bisher insgesamt 63 Leasingfahrzeugen erreicht. Hierdurch konnten Mittel in Höhe von 272.700 Euro in 2014 und 307.000 Euro in 2015 eingespart werden. Des Weiteren wurden durch Veräußerungen von 36 Fahrzeugen weitere 249.000 Euro eingenommen. Die in der Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgesehenen Verkaufserlöse in Höhe von 295.000 Euro konnten beim Verkauf der Fahrzeuge über die Zollauktion nicht vollständig erreicht werden. Die Synergien bei den fortbildungsbezogenen Reisekosten wurden durch Reduzierung des Haushaltsansatzes um 238.300 Euro vollständig umgesetzt. Ergänzend wird auf die dem Landtag jährlich vorgelegten Berichte bezüglich der Effizienzgewinne durch die Polizeireform hingewiesen (siehe LT-Drs. 15/3730, LT-Drs. 15/4993). Entgegen den Prognosen in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Polizeireform wurde die Möglichkeit der Einrichtung von Telearbeitsplätzen im Zusammenhang mit der sozialverträglichen Umsetzung der Polizeireform weit weniger in Anspruch genommen als erwartet. Auch die Höhe der Trennungsgeldzahlungen aufgrund von Abordnungen im Rahmen der Polizeireform ist geringer als bei den ursprünglichen Planungen angenommen wurde. 3. inwieweit die Bau- und Sanierungskosten für alle mit der Polizeistrukturreform zusammenhängenden Maßnahmen final erhoben sind und bei welchen Maßnahmen noch Kostenrisiken bestehen (mit detaillierter Darstellung der Maßnahmen, der Kostenrisiken sowie der Summe); Zu 3.: Im 2. Nachtrag zum Staatshaushaltsplan 2014 wurden in einer 1. Tranche Baumaß - nahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 49 Mio. Euro veranschlagt. Davon entfallen rund 40,9 Mio. Euro auf große Baumaßnahmen und rund 8,1 Mio. Euro auf kleine Baumaßnahmen und Bauunterhaltsmaßnahmen. Im Doppelhaushalt 2015/16 wurden in einer 2. Tranche Baumaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 105 Mio. Euro etatisiert. Davon entfallen rd. 89,2 Mio. Euro auf große Baumaßnahmen und rd. 15,8 Mio. Euro auf kleine Baumaßnahmen und Bauunterhaltsmaßnahmen. Derzeit sind somit im Staatshaushaltsplan im Zusammenhang mit der Polizei - reform 32 große Baumaßnahmen mit Gesamtbaukosten bzw. Planungskosten in Höhe von 130,1 Mio. Euro etatisiert. Darüber hinaus ist im Staatshaushaltsplan für rund 100 kleine Baumaßnahmen und Bauunterhaltsmaßnahmen mit Gesamtbaukosten von insgesamt rund 23,9 Mio. Euro Vorsorge getroffen. Für den Staatshaushaltsplan 2017 ist eine 3. Tranche mit einem Gesamtvolumen von rd. 55,8 Mio. Euro vorgesehen. Davon entfallen rd. 51 Mio. Euro auf große Baumaßnahmen und rund 4,8 Mio. Euro auf kleine Baumaßnahmen und Bau - unterhaltsmaßnahmen. Bei großen Baumaßnahmen handelt es sich um Neubauten, große Um- und Erweiterungsbauten sowie umfangreiche Instandsetzungen, soweit die entstehende Wertverbesserung 20.000 Euro übersteigt und die Gesamtbaukosten mehr als 375.000 Euro bzw. ab einer Etatisierung im Staatshaushaltsplan 2015/16 mehr als 750.000 Euro betragen. Für die oben genannten großen Baumaßnahmen sind die Bau- und Sanierungs - kosten erhoben und durch Bauunterlagen belegt. Die Kosten für große Baumaßnahmen, die in den Haushalten ab 2018 etatisiert werden sollen, sind aufgrund des derzeitigen Planungsstandes noch nicht ab - schließend berechnet. 6

4. inwieweit Kenntnisse oder Anhaltspunkte bestehen, dass für eine günstige Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Bau- oder Sanierungskosten an Objekten nicht oder nicht vollumfänglich in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung aufgenommen wurden oder Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen an einzelnen Objekten getrennt ausgewiesen und nur teilweise in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung aufgenommen wurden (mit detaillierter Ausweisung der Objekte einschließlich der berücksichtigten sowie nichtberücksichtigten Summe); 5. bei welchen einzelnen der durch die Strukturreform bedingten Maßnahmen am selben Standort noch weitere Bau- und Sanierungsmaßnahmen stattfinden/ -fanden bzw. noch geplant sind, welche jedoch als nicht durch die Struktur - reform bedingt eingestuft und somit nicht in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Polizeistrukturreform eingeflossen sind (mit detaillierter Darstellung der Maßnahmen, der am Standort noch zusätzlich durchgeführten oder durchzuführenden Maßnahmen, dem Zeitpunkt der [geplanten] Ausführung sowie der Kosten); Zu 4. und 5.: Durch die Konzentration der Organisationseinheiten ergibt sich an verschiedenen Standorten ein zusätzlicher Unterbringungsbedarf. An anderen Standorten werden Polizeidienstgebäude frei und können verkauft bzw. abgemietet werden. Die im Zusammenhang mit der Polizeistrukturreform erforderlichen Baumaß - nahmen gliedern sich gemäß Ministerratsbeschluss vom 18. Dezember 2012 in reformbedingte Maßnahmen bestehend aus Neubaumaßnahmen sowie Anpassungen im Bestand mit grob geschätzten Gesamtbaukosten von 251 Mio. Euro (Preisstand III/2012) sowie in zusätzlich nicht reformbedingte Baumaßnahmen, die mittelfristig ohnehin angestanden hätten und aus Gründen der Wirtschaftlichkeit im Zuge der reformbedingten Maßnahmen durchgeführt werden mit grob geschätzten Gesamtbaukosten in Höhe von 122 Mio. Euro (Preisstand III/2012). Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung aus 2012 beinhaltet gut 100 reformbedingte Unterbringungsfälle, bei denen sich baulicher bzw. liegenschaftlicher Handlungsbedarf ergibt. Für diese Fälle mussten innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums (ca. drei Wochen) Lösungsansätze entwickelt und Kosten geschätzt werden. Bei den Maßnahmen, die in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Eingang gefunden haben, wurde und wird im Zuge der Umsetzung vielfach eine weitere Konkretisierung erforderlich. Aus der Konkretisierung ergeben sich in einer Vielzahl von Fällen gegenüber der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Änderungen, z. B. in Bezug auf den Umfang des jeweiligen Bedarfs, hinsichtlich der ursprünglich vorgesehenen Bedarfsdeckung wie auch in finanzieller Hinsicht. Diese Änderungen können sowohl Kostensteigerungen als auch Einsparungen zur Folge haben. Insoweit wird davon ausgegangen, dass sich diese Änderungen untereinander finanziell in etwa die Waage halten, sodass die in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung enthaltenen Unterbringungskosten in Höhe von 280 Mio. Euro Stand heute weiterhin auskömmlich sind. Unabhängig von der Polizeistrukturreform und unabhängig von dem im Zuge der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ermittelten mittelfristig ohnehin notwendigen Sanierungsbedarf fallen aufgrund von Bedarfsmeldungen der Nutzer oder aufgrund des baulichen Zustandes der Liegenschaften grundsätzlich bauliche Maßnahmen oder Umstrukturierungen im Einzelfall an. Diese Maßnahmen werden aus nutzerund baufachlicher Sicht priorisiert und stehen in Konkurrenz zu allen übrigen Landesbaumaßnahmen. Entsprechend ihrer Priorisierung werden die Maßnahmen reformunabhängig im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten sukzessive umgesetzt. 7

6. wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den einzelnen Projekten der Polizeireform wie lange beschäftigt waren (geschätzte Zahl mit Ausweisung der einzelnen Projekte), welche Kosten für die eingesetzten Beschäftigten hierfür gemäß der VwV Kostenfestlegung entstanden sind und ob diese Kosten in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur Polizeireform berücksichtigt sind; Zu 6.: Hierzu sind lediglich die aus der nachstehenden Tabelle ersichtlichen Angaben möglich. Im Übrigen wurde die Zahl und die Dauer der Beschäftigung von Landesbediensteten in Projekten der Polizeireform weder im Gesamten noch bezogen auf einzelne Projekte systematisch erfasst. Ergänzend ist anzumerken, dass der überwiegende Teil der mit der Polizeireform befassten Bediensteten nebenamtlich und vielfach nur temporär bzw. jeweils nach Bedarf in die Projektarbeit eingebunden war. Darüber hinaus haben sich reformbezogene Tätigkeiten im täglichen Dienstbetrieb häufig mit Aufgaben aus der allgemeinen Aufbauorganisation verbunden. Insofern würde eine klare Bestimmung der von Landesbediensteten in Projekte der Polizeireform eingebrachten Arbeitszeit schon mangels klarer Abgrenzung scheitern. Auf eine projektbezogene Arbeitszeiterfassung wurde auf Grund des unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwandes verzichtet. Eine Einbeziehung in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist nicht erfolgt; diese dient in erster Linie dazu, die Wirtschaftlichkeit im Vergleich mit der alten Welt im Sinne einer Vorher-Nachher-Betrachtung zu beleuchten. Projektgruppe Polizeistruktur (Sept. 2011 Apr. 2012) Projekt Polizeireform (Mai 2012 Dez. 2013) Stabsstelle Polizeireform (Jan. Dez. 2014) Projekt Polizeiliegenschaften und Leitstellen (Jan. 2015 März 2016) * jeweils bezogen auf einen Zeitraum von einem Jahr 2,00 VZÄ* 15,25 VZÄ* 5,75 VZÄ* 5,92 VZÄ* 7. welche Mittel für die Polizeistrukturreform bislang verausgabt wurden oder im laufenden Haushalt vorgesehen bzw. in der mittelfristigen Finanzplanung noch veranschlagt sind; Zu 7.: In den Jahren 2013 bis 2015 wurden insgesamt rd. 49,2 Mio. Euro reformbedingte Ausgaben geleistet. Für 2016 sind in den Haushaltsansätzen insgesamt knapp 32 Mio. Euro für reform - bedingte Ausgaben enthalten. In den Finanzplanjahren konzentrieren sich die reformbedingten Ausgaben im Wesentlichen auf den liegenschaftlichen Bereich. Hierbei sind für das Jahr 2017 rd. 29,5 Mio. Euro, für 2018 rd. 34,0 Mio. Euro und für 2019 rd. 49,0 Mio. Euro unterstellt. 8

8. ob die Polizeistrukturreform nach dem vorliegenden Kenntnisstand wirtschaftlich ist und bis wann sie sich nach den angewandten Parametern der Wirtschaftlichkeitsberechnung unter Berücksichtigung der Kostenentwicklung der Maßnahmen und teilweise geplanten, aber nicht mehr zu realisierenden Gegenfinanzierungsmaßnahmen amortisiert haben wird. Zu 8.: Zur Abschätzung der finanziellen Auswirkungen der Polizeistrukturreform wurde im Jahr 2012 eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erstellt, die alle zum damaligen Zeitpunkt erkennbaren Kosten- und Einsparfaktoren der Reform umfasst. Die Wirt - schaftlichkeitsbetrachtung erstreckt sich über den Zeitraum 2013 bis 2028 und schließt mit reformbedingten Minderbedarfen/Einnahmen i. H. v. 213 Mio. Euro und reformbedingten Ausgaben i. H. v. 336 Mio. Euro. In der Summe ergeben sich gegenüber der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung aus dem Jahr 2012 mit dem zugrunde liegenden Zeitraum von 15 Jahren gewisse Unwägbarkeiten. Stand heute wird jedoch davon ausgegangen, dass sich diese finanziell in etwa ausgleichen werden. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration 9