und betrieblicher Praxis

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Transkript:

Leistungsorientierte Vergütung und Zielvereinbarungen Gestaltungsmöglichkeiten für betriebliche Interessenvertretungen Oldenburg, 16. Juni 2011 Bezirk Küste und betrieblicher Praxis Zielvereinbarungen und leistungsorientierte Vergütung in gewerkschaftlicher Tarifpolitik und betrieblicher Praxis

Um was geht es? Zielvereinbarungen und und daraus daraus abgeleitete Vergütungsbestandteile sind sind Eine Eine andere andere Form, Form, Mitarbeiter am am Risiko Risiko zu zu beteiligen, Und Und sie sie erlauben eine eine direkte direkte Verpflichtung des des Mitarbeiters auf auf Ver- unternehmerische Ziele. Ziele. (Dr. Manfred Gentz, Daimler Benz, auf der Analytik 96) 2

Auf was möchte ich eingehen? Welchen Stellenwert haben Zielvereinbarungen in der Metallund Elektroindustrie? Wie sind Zielvereinbarungen geregelt? Neue Tendenzen beim Einsatz von Zielvereinbarungen Welche Voraussetzungen sind bei der Einführung notwendig? 3

Ausgangslage 1. Zielvereinbarungen existieren in unterschiedlichsten Schattierungen bereits seit langer Zeit in den Unternehmen 2. Erst durch die Aufnahme in ERA sind sie tarifpolitisch salonfähig geworden 3. Die Untersuchungslage über die Wirkung (sowohl auf unternehmerische Effektivität als auch auf Motivation der Beschäftigten) ist weiterhin dünn und widersprüchlich 4. Im gewerkschaftlichen Kontext gibt es keine ausgesprochene Befürwortung oder Ablehnung 5. Erfahrungen insbesondere im Angestelltenbereich -zeigen eher Konflikte als hochzufriedene Anwendung 4

Ausgangslage II 6. Es findet bestenfalls eine Kommunikation über vorgegebene Ziele, nicht aber eine wirkliche Partizipation der Mitarbeiter statt (Breisig, 2004) 7. Die vagen Hoffnungen, sogar Unternehmensziele beeinflussen zu können, haben sich gänzlich zerschlagen 8. Das Vorzeigeunternehmen mit hervorragendem Zielvereinbarungssystem ist noch nicht gefunden worden 9. Eine Leistungsinitiative vor allem im Angestellten- und Zeitlohnbereich steht noch aus 10. Das Thema Zielvereinbarungen muss dennoch betrieblich und tariflich besetzt werden um es nicht der Gegenseite zu überlassen 5

Ausgangslage III 11. Viele Unternehmen sind weder von ihrer Unternehmenskultur noch durch ausreichende Vorbereitung und Qualifizierung der Führungskräfte und der Beschäftigten in der Lage, ein tragfähiges Zielvereinbarungssystem einzuhalten 6

Umfrage: Stand ERA 2005 (aus: ERA Handbuch Teil 4, IGM Bezirk Küste) 7

Umfrage: Stand ERA 2005 (aus: ERA Handbuch Teil 4, IGM Bezirk Küste) 8

Wie sind Zielvereinbarungen in der Metallindustrie geregelt? Leistungsentgelt wurde neben Akkord, Prämie, Provision als weitere Entgeltmethode das Zielentgelt in ERA aufgenommen Eine Zielvereinbarung liegt vor, wenn zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten/ Gruppen von Beschäftigten eine konkrete Ergebniserwartung ( Ziel) auf der Grundlage definierter Rahmenbedingungen festgelegt und für die Erreichung dieses Zieles ein Zielentgelt gezahlt wird 9

3 Regelungsebenen: 1. Tarifbestimmungen nach 6 und 9 ERA 2. Rahmenbetriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat 3. Zielvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten /Gruppen Es besteht nach ERA ein volles Initiativmitbestimmungsrecht, d.h.: BR kann Zielentgelt vorschlagen und im Nichteinigungsfall die Einigungsstelle nach 87.2 BetrVG anrufen! 10

Welches Interesse an der Regelung von Zielvereinbarungen haben wir? Zielvereinbarungen sind vor allem im Angestelltenbereich seit langem vorhanden aber: überwiegend als Leistungsvorgabe im Zeitentgelt oft als übertarifliche Leistung oft nicht in direkt entgeltwirksamem Kontext oft weder tariflich noch über Betriebsvereinbarungen mit einem hinreichend ausgestatteten Regelwerk versehen 11

Mit der Einführung von Zielentgelten im ERA wurde erstmals eine Leistungsentgelt-Methode eingeführt, bei der die Vereinbarung der Sollleistung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter und nicht mehr wie bisher als Kollektivvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ausgehandelt wird. 12

Die Folgen sind u.a.: erheblicher Diffusionsgrad aber nur geringe Kontrolle und Regelungschance der erbrachten Leistung Verkauf von Mehrarbeitsregelungen Intransparente Leistungssysteme Gefahr, dass Zielvereinbarungen wichtiger sind als der Arbeitsvertrag oder Kollektivvertragliche Regelungen 13

Chancen I: tarifwidrige Zeitentgeltsysteme mit Leistungsvorgaben ablösen Tariflicher Wildwuchs v.a. im Angestelltenbereich und im Zeitlohn beseitigen Tarifkompetenz im Angestelltenbereich entwickeln die einzelnen Beschäftigten als Akteure der Arbeitsgestaltung und der Aushandlung von Leistungsbedingungen und Entgeltgestaltung gewinnen den wachsenden Leistungs- und Zeitdruck begrenzen 14

Chancen II Themen wie: Karriereorientierung Worklife Balance Vereinbarkeit von Familie und Beruf alternsgerechtes Arbeiten Innovationsorientierung?? können konkret, individuell und überprüfenswert einbezogen werden 15

Neue Tendenzen beim Einsatz von Zielvereinbarungen Das Aktien-Bonussystem auf Konzernebene es setzt sich zusammen aus: 50% Geschäftsziele (nicht beeinflussbar!!) 20% Gruppenziele 30% Individuelle Leistungsziele Tarifliche Bestandteile (z.b. Arbeitszeit) sollen verrechnet/ abgegolten werden Auszahlung erfolgt in Aktien (plus 20% Aktienaufschlag) 16

Neue Tendenzen beim Einsatz von Zielvereinbarungen II Der Bonus wird am Jahresende ausgezahlt Jedes Jahr erfolgen Mitarbeitergespräche zur Festlegung der Jahresziele Das Unternehmen entscheidet alleine, wann aufgrund der Geschäftslage keine Aktien bzw. kein Bonus ausgeschüttet wird 17

Die Gretchenfrage lautet: Können Unternehmensziele hinreichend kommuniziert und auf alle Unternehmensbereiche heruntergebrochen werden, so dass die Sinnhaftigkeit des eigenen Tuns deutlich wird? 18

Ergebnis einer Befragung von 23 000 Mitarbeitern, Führungskräften und Managern: (aus: Stephan R.Covey, Der 8. Weg) Nur 37 % der Befragten gaben an, bezogen auf das übergeordnete Große und Ganze genau zu verstehen, was ihre Organisation zu erreichen versuchte und weshalb. Nur 20 % waren von den Zielen ihrer Organisation und ihres Teams begeistert. Nur 20 % fanden, ihre eigenen Aufgaben seien klar auf die Ziele ihres Teams und ihrer Organisation ausgerichtet. Nur 15 % fanden, dass ihre Organisation sie in der täglichen Arbeit ernsthaft dabei unterstützte, wichtige Ziele auch zu erreichen. 19

Nur 15% hatten das Gefühl, dass in ihrer Organisation gegenseitiges Vertrauen herrschte. Nur 17 % waren der Ansicht, dass ihre Organisation eine offene Kommunikation förderte, bei der auch abweichende Meinungen geachtet und in die Entwicklung von Erneuerungen und Verbesserungen einbezogen werden. Nur 13 % fanden ihre Arbeitsbeziehungen innerhalb der Organisation kooperativ 20

Übertragen auf eine Fußballmannschaft hieße das: Nur 4 Spieler der Mannschaft wüssten sicher, welches Tor ihr eigenes ist. Nur 2 Spielern wäre das überhaupt wichtig. Nur 2 Spieler würden ihre Position kennen und genau wissen, was sie tun sollen. Und bis auf 2 würden alle Spieler auf die eine oder andere Weise gegen ihre eigenen Mannschaftkameraden antreten und nicht gegen das gegnerische Team. 21

Checkliste für den Betriebsrat Welche Vorstellung hat die Geschäftsleitung? Welche vorhandenen Betriebsvereinbarungen sind davon betroffen? Welche vorhandenen tariflichen Bestimmungen sind davon betroffen? Muss der Entgeltgrundsatz geändert werden? Werden bestehende Mitbestimmungsregeln eingehalten? Ist der Betriebsrat in der Implementierungsphase dabei? Wann und wie werden die betroffenen Beschäftigten informiert? 22

Checkliste für den Betriebsrat II Wie soll das System eingeführt werden (z.b. externe Unterstützung)? Ausarbeitung eines eigenen Betriebsvereinbarungsentwurfs (vgl. Eckpunkte). Welche Informationen brauchen wir als Betriebsrat noch? Wenn Zielvereinbarungen eingeführt: Festlegung einer Evaluation ( soziales Audit ) vergleichbar der Qualitätskontrolle 23

Zum Schluss eine alte Indianerweisheit: Wenn nichts mehr geht, kannst du immer noch deine Ziele herunterschrauben 24