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Transkript:

Erasmus-Studienaufenthalt Dauer Erasmus+ Studienaufenthalte dauern mindestens 3 ganze und maximal 12 Monate pro Studienzyklus (Bachelor oder Master). Innerhalb eines Studienzyklus können Erasmus-Aufenthalte von bis zu 12 Monaten absolviert werden, unabhängig davon, ob es sich um Studien- oder Praktikumsaufenthalten handelt (z.b. 3 Monate Studienaufenthalt und 9 Monate Praktikumsaufenthalt). Die jeweilige Gastuniversität muss eine Partneruniversität der NDU sein. Bewerbungsvoraussetzungen Bewerber/innen müssen ordentliche Studierende an der New Design University sein Bewerber/innen müssen vor Antritt des Auslandsaufenthaltes mindestens 2 Semester an der New Design University absolviert haben Auswahlverfahren Bewerbungsunterlagen: Bewerbungsformular Bewerbung innerhalb der Bewerbungsfrist bitte direkt im International Office abgeben oder per E-Mail an bettina.ortner@ndu.ac.at senden Bewerbungsfrist: Oktober für das Sommersemester März für das Wintersemester Auswahlverfahren: nach Gespräch des Bewerbers/der Bewerberin mit der jeweiligen Studiengangsleitung wird diese eine Empfehlung über ein Auslandssemester an das International Office abgeben Studienbeiträge Während des Auslandsaufenthaltes werden die Studienbeiträge an der New Design University eingehoben. Die Studienbeiträge an der Gastuniversität werden erlassen. Allerdings können geringe Gebühren für Versicherung, Studierendenvereinigungen sowie für die Nutzung von Materialien und Geräte eingehoben werden.

Finanzierung Das Erasmus+ Stipendium ist kein Vollstipendium, sondern ein Zuschuss (ca. 300 ) zu den Lebenshaltungskosten im Ausland. Der Zuschuss ist nach Gastländern gestaffelt und wird jährlich festgelegt. Österreichische Studienbeihilfe kann für die Dauer des Erasmus+-Aufenthaltes weiter bezogen werden. Studienbeihilfebezieher/innen können nach der Nominierung für den Erasmus+- Aufenthalt um Beihilfe für ein Auslandsstudium ansuchen. 80% des Stipendiums werden zu Beginn des Auslandsaufenthaltes, die restlichen 20% unter bestimmten Voraussetzungen nach Ende des Studienaufenthaltes ausbezahlt. Für Studierende mit besonderen Bedürfnissen sowie für Studierende mit Kindern gibt es Sonderzuschüsse. Studienleistung Studierende sollen während des Auslandssemesters 30 ECTS Punkte erbringen. Um eine Rückforderung des Erasmus-Zuschusses zu vermeiden, müssen mindestens 3 ECTS pro Monat absolviert werden, z.b. bei einer Mobilitätsdauer von 3 Monaten müssen 9 ECTS, bei 4 Monaten 12 ECTS erbracht werden. Learning Agreement Im Learning Agreement werden vor Beginn des Auslandsaufenthaltes alle Kurse eingetragen, die die Studierenden an der Gastuniversität belegen werden. Um Schwierigkeiten bei der Anrechnung zu vermeiden, müssen die Kurse mit der Studiengangsleitung abgesprochen werden. Das Learning Agreement muss vor dem Auslandsaufenthalt vom Studierenden, der Heimuniversität sowie der Gastuniversität unterschrieben werden (es kann, wenn nötig, nach Ankunft an der Gastuniversität noch geändert werden, was wieder der Zustimmung der Heimund Gastuniversität bedarf). Das Original bleibt beim Studierenden. Sprachkenntnisse Online Linguistic Support Studierende, deren Hauptarbeitssprache Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch oder Niederländisch ist, müssen vor Start und kurz vor Ende des Auslandsaufenthaltes einen verpflichtenden Sprachtest absolvieren. Ausgenommen sind Studierende, die in der Hauptarbeitssprache über Muttersprachen-Niveau verfügen. Bei einem Ergebnis zwischen A1 und B1 ist ein Online-Kurs in der jeweiligen Sprache verpflichtend. Liegt das Ergebnis des Tests darüber, kann der Online-Kurs auf freiwilliger Basis absolviert werden. Der Kurs steht für die gesamte Mobilitätsdauer zur Verfügung.

Mobilitätsteilnehmer, die ein Ergebnis zwischen B2 und C2 in ihrem ersten Sprachtest erreicht haben, können entweder an einem OLS Sprachkurs in ihrer Hauptarbeitssprache oder in der Landessprache (falls verfügbar), teilnehmen. Studierende erhalten ein E-Mail mit einem Link, der zum ersten Sprachtest führt. Ca. 2 Wochen vor Ende des Auslandsaufenthaltes bekommen die Studierenden einen Link für den zweiten Sprachtest, sowie wöchentliche und tägliche Erinnerungen. Die Studierenden müssen darauf achten, dass das Enddatum des Auslandsaufenthaltes richtig angegeben ist und dieses bei Bedarf ändern. Versicherung Ein Erasmus+-Aufenthalt beinhaltet keinen automatischen Versicherungsschutz, ist aber verpflichtend vorgesehen. Für diesen sind die Studierenden selbst verantwortlich. Der ÖH-Beitrag muss während des Auslandssemesters gezahlt werden. Durch Zahlung des ÖH- Beitrages sind Studierende während des Auslandsaufenthaltes an der Gastuniversität unfall- und haftpflichtversichert Für die Krankenversicherung gilt die E-Card im EU-Bereich. Da die Rückerstattung unserer Krankenkassen meist nicht deckend ist, wird der Abschluss einer zusätzlichen privaten Auslandskrankenversicherung dringend empfohlen!

To-Do-Liste Bewerbung Gespräch mit dem jeweiligen Studiengangsleiter Abgabe der Bewerbungsunterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist direkt im International Office oder an bettina.ortner@ndu.ac.at Nach der Zusage durch die New Design University Bewerbung an der Gastuniversität Kontaktaufnahme mit der Gastuniversität bzgl. Kurswahl Learning Agreement: Kurse an der Gastuniversität in Absprache mit der Studiengangsleitung auswählen, unterschreiben und Unterschrift der Studiengangsleitung sowie der Gastuniversität einholen. Das Original bleibt beim Studierenden, eine Kopie davon geht an das International Office der NDU Erasmus+ Student Charter, bekommt der Studierende vom International Office Online Linguistic Support (OLS) muss nach Erhalt einer Benachrichtigung per E-Mail absolviert werden Online-Sprachkurs: kann bei Bedarf bzw. Wunsch nach Durchführung des Online Sprachtests absolviert werden Nach Erhalt eines Registrierungscode per E-Mail registrieren sich die Studierenden in einer Datenbank und vervollständigen noch fehlende Daten (inländisches Bankkonto und Adresse) Die Studierenden erhalten ein Zuerkennungsmail vom Erasmus-Referat und haben online Zugriff auf alle erforderlichen Formulare Die Studierenden erhalten online den Vertrag, der vor Antritt des Aufenthaltes zweifach ausgedruckt und unterschrieben dem Erasmus-Referat übermittelt werden muss Studierende müssen sich selbständig um Unterkunft, Versicherung und ev. Visum kümmern Während des Aufenthaltes Änderungen der Kursbelegung während des Aufenthaltes (falls nötig) Kontaktaufnahme mit der Studiengangsleitung bzgl. der Kursänderung (Änderungen nur in Absprache mit der Studiengangsleitung möglich!) Nach Zustimmung der Studiengangsleitung die Kurse im Learning Agreement ändern, unterschreiben und von der NDU und der Gastuniversität unterschreiben lassen Geändertes Learning Agreement an das International Office der NDU schicken

Kurz vor bzw. nach Ende des Auslandsaufenthaltes Absolvierung des zweiten verpflichtenden Sprachtest (Link wird ca. 2 Wochen vor Ende des Sutdienaufenthaltes zugesandt Studierende erhalten nach Ende des Semesters von der Gastuniversität ein Transcript of Records. Eine Kopie davon ist per E-Mail an das International Office zu senden Studierende bekommen am Ende des Aufenthaltes von der Gastuniversität eine vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Aufenthaltsbestätigung, die innerhalb von 30 Tagen und im Original die an das Erasmus-Referat geschickt werden muss. Ausfüllen eines Online-Fragebogens innerhalb von 4 Wochen nach Ende des Studienaufenthaltes (Link wird den Studierenden vor Ende des Aufenthaltes per E-Mail zugesandt) Absolvierung des 2. Sprachtests, Vorlage der Aufenthaltsbestätigung und Ausfüllen des Online-Fragebogens sind zwingende Voraussetzungen für die Auszahlung der restlichen 20 % des Erasmus-Zuschusses!