Gefährdungsbeurteilung Haut. Mit heiler Haut Hautschutz am Arbeitsplatz 2016

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3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG

Transkript:

Gefährdungsbeurteilung Haut Mit heiler Haut Hautschutz am Arbeitsplatz 2016

Gefahrstoffverordnung 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Informationen ermitteln und beurteilen Gefährdungsbeurteilung dokumentieren (Ausnahme: geringe Gefährdung) Gefährdungsbeurteilung durch Fachkundige (FASI, Betriebsarzt) Übernahme Gefährdungsbeurteilung des Produktherstellers möglich Gefahrstoffverzeichnis führen (Ausnahme: geringe Gefährdung) Schutzmaßnahmen festlegen und überprüfen Seite 2

Hautgefährdung nach TRGS 401 Feuchtarbeit regelmäßig mehr als 2 Stunden pro Tag Arbeiten im feuchten Milieu häufig bzw. intensiv Hände reinigen einen entsprechenden Zeitraum flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe tragen Hautgefährdende Gefahrstoffe H 314 (Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden) H 315 (Verursacht Hautreizungen) H 317 (Kann allergische Hautreaktionen verursachen) EUH 66 (Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen) ph-wert 2 oder 11,5 phototoxische/-sensibilisierende Stoffe Seite 3

Hautgefährdung nach TRGS 401 Hautresorptive Gefahrstoffe Kennzeichnung H in MAK oder BAT Liste oder hautresorptiv in TRGS 900, 905 H 310 (Lebensgefahr bei Hautkontakt) H 311 (Giftig bei Hautkontakt) H 312 (Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt) alle Kombinationen insbesondere mit H 370 (Schädigt die Organe) H 371 (Kann die Organe schädigen) H 372 (Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition) H 373 (Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition) Sonstige schädigenden Stoffeigenschaften, wenn der Stoff über die Haut aufgenommen werden kann Seite 4

Ermittlung tätigkeitsbezogener Informationen Art des Hautkontakts Spritzer, Aerosole, Benetzung der Haut über Arbeitsmittel oder indirekt Ausmaß des Hautkontakts großflächiger Hautkontakt, Benetzung oder Aufnahme über Luft kleinflächiger Hautkontakt (z.b. Spritzer) Dauer des Hautkontakts kurzfristige Einwirkung (< 15 Minuten/Schicht) längerfristige Einwirkung (>15 Minuten/Schicht) Arbeitsbedingungen starke Verschmutzung oder mechanische Beanspruchung saures oder basisches Milieu nicht eingestufte Stoffe mit schädigender Wirkung auf die Haut Umfang der Feuchtarbeit Seite 5

Zuordnung der Gefährdungskategorien Geringe Gefährdung Mittlere Gefährdung Hohe Gefährdung Seite 6

Dauer/Ausmaß des Hautkontaktes Eigenschaft Kennzeichnung kurzfristig < 15 Minuten längerfristig > 15 Minuten kleinfächig großflächig kleinfächig großflächig hautverändernd EUH 66 g g g m hautreizend H 315 g m m m Maßnahmen nach Gefährdungsgrad g = gering; m = mittel; h = hoch allg. Hygiene nach TRGS 500 ätzend Hautresorptiv Hautresorptiv und ätzend Hautresorptiv und sonstige Eigenschaften ph< 2 /ph > 11,5 m m m h H 314 m m m h H 312 g m m h H 311 m m m h H 310 h h h h H 311 + H 314 h h h h H 351 oder H 341 m m m h H 361 m m m m H 350 H 340 H 360 h h h h H 371 g m m h H 370 m m m h H 373 g m m h H 372 m m m h allg. Hygiene nach TRGS 500 und Substitution, Schutzhandschuhe, Hautschutzmittel, AMV Angebot allg. Hygiene nach TRGS 500 und Substitution, geschlossene Anlage bzw. Arbeitsverfahren; Schutzhandschuhe, Hautschutzmittel, AMV Pflicht H 317 sensibilisierend Mit heiler Haut nicht g Hautschutz am Arbeitsplatz m m 2016 gekennzeichnet h

Maßnahmen Allgemeine Hygienemaßnahmen Waschgelegenheit mit geeigneten Hautreinigungsmittel Persönliche Hygiene Hautpflegemittel Technisch-organisatorische Maßnahmen Austausch eines schädigenden Stoffes (Substitution) Geschlossene Anlage Auswahl geeigneter Arbeitsverfahren bzw. technischer Schutzmaßnahmen Kontamination vermeiden bzw. sofort beseitigen Personenbezogene Schutzmaßnahmen geeignete Schutzhandschuhe geeignete Hautschutzmittel Seite 8

Arbeitsmedizinische Vorsorge Arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung Unterrichtung über Angebotsvorsorge: möglichen auftretenden Gesundheitsgefahren Beeinträchtigung durch Schutzausrüstung Angebotsvorsorge Tätigkeiten mit CMR-Stoffen der Kategorie 1 A oder 1B Tätigkeiten mit bestimmten Lösemitteln (z.b. Ethanol) bestimmten hautbelastenden Tätigkeiten (z.b.schweißen) Feuchtarbeit > 2 Stunden/Tag Pflichtvorsorge Kontakt zu hautresorptiven Stoffen des Anhang ArbMedVV Teil 1 Bei Feuchtarbeit ab vier Stunden pro Tag Hautkontakt zu unausgehärtetem Epoxidharzen oder zu Isocyanaten Tragen von Latexhandschuhe mit hohem Allergengehalt (> 30 µg Protein/g Material)