Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen

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Transkript:

Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen KREISATLAS ZUR VERTRAGSÄRZTLICHEN VERSORGUNG Region Vertragsärztliche Versorgung Weitere Leistungsanbieter Morbidität

Inhalt INHALT... 2 1 VORWORT... 3 2 EINLEITUNG... 4 2.1 DIE KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG RHEINLAND-PFALZ (KV RLP)...4 2.2 HERAUSFORDERUNGEN FÜR DIE VERTRAGSÄRZTLICHE VERSORGUNG...5 2.2.1 Ärztemangel...5 2.2.2 Demographischer Wandel...7 2.2.3 Multimorbidität...7 2.2.4 Bereitschaftsdienstorganisation...8 3 DIE REGION: STADT MAINZ UND KREIS MAINZ-BINGEN... 9 3.1 SIEDLUNGS- UND VERWALTUNGSSTRUKTUR...9 3.2 BEVÖLKERUNG: ENTWICKLUNGEN UND STRUKTUREN...12 3.3 SOZIOÖKONOMISCHE INDIKATOREN...22 4 VERTRAGSÄRZTLICHE VERSORGUNG... 24 4.1 STRUKTUREN DER VERTRAGSÄRZTESCHAFT...24 4.1.1 Vertragsärztezahlen und Tätigkeitsformen...24 4.1.2 Altersstruktur...28 4.1.3 Räumliche Verteilung...29 4.2 BEDARFSPLANUNG...32 4.3 BEREITSCHAFTSDIENSTORGANISATION...37 4.4 HAUSÄRZTLICHE VERSORGUNG...40 4.4.1 Zukünftige Entwicklung...40 4.4.2 Erreichbarkeiten...43 4.4.3 Struktur und Entwicklung der Patientenschaft...45 4.4.4 Behandlungshäufigkeiten und Behandlungsbedarf...49 5 WEITERE LEISTUNGSANBIETER DES GESUNDHEITSWESENS... 53 5.1 STATIONÄRE VERSORGUNG...53 5.2 ANBIETER UND EINRICHTUNGEN MEDIZINISCH-PFLEGERISCHER LEISTUNGEN...55 6 MORBIDITÄT: KRANKHEITSLAST UND KRANKHEITSSPEKTREN... 57 7 VERZEICHNISSE... 67 7.1 VERZEICHNIS DER ABBILDUNGEN...67 7.2 VERZEICHNIS DER TABELLEN...68 7.3 QUELLENVERZEICHNIS...69

Kreisatlas zur vertragsärztlichen Versorgung: Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen 3 1 Vorwort Die ambulante medizinische Versorgung der Bevölkerung kann derzeit nur deshalb als gesichert gelten, weil viele Ärzte zugunsten der Versorgung ihrer Patienten selbstausbeuterisch enorme Arbeitsbelastungen auf sich nehmen und zum Teil bis ins hohe Alter hinein praktizieren. Frei werdende Arztsitze, vor allem auf dem Land, können bereits heute nicht alle wieder besetzt werden. Die Altersverteilung der Ärzte zeigt deutlich auf, womit wir in den kommenden Jahrzehnten zu rechnen haben: Die Zahl der nachrückenden Ärzte wird kleiner, die Zahl der nicht wieder besetzten Arztsitze größer. Wenn wir heute nicht auf allen Interventionsebenen Maßnahmen gegen diese drohende Entwicklung ergreifen, wird ein Versorgungsengpass bisher nicht bekannten Ausmaßes wie ein Tsunami auf unsere Gesellschaft zurollen. Zuerst wird er die strukturschwachen ländlichen Regionen treffen, dann aber auch städtische Regionen erfassen. Ziel der in dieser Broschüre vorgestellten Auswertungen der Versorgungsforschung der KV RLP ist es, insbesondere den Entscheidungsträgern der Städte und Kreise einerseits Informationen über die derzeitigen Versorgungstrukturen zur Verfügung zu stellen und andererseits diese mit den Entwicklungsprognosen bis zum Jahr 2030 zu konfrontieren. Beides - Strukturdaten und Prognosen sind unabdingbare Basisinformationen für die Planung effizienter altersgerechter und nachhaltiger kommunaler Anpassungsstrategien. Die Vorbereitung auf die bis zum Jahr 2050 sich zuspitzenden Auswirkungen des demographischen Wandels und das Abwenden von dramatischen Versorgungsengpässen bedarf der Intervention auf allen gesellschaftlichen Ebenen. Ohne umfassende und nachhaltige Maßnahmen - auch des Gesetzgebers - zur Steigerung der Attraktivität des Arztberufes werden alle kommunalen Anstrengungen zur Sicherstellung einer dauerhaften medizinischen Versorgung auf gewohntem Niveau ins Leere laufen. Die Kommunen müssen die Rahmenbedingungen für eine altersgerechte Infrastruktur schaffen. Gelingt dies nicht, werden ländliche Regionen als Wohnsitz für eine alternde Gesellschaft zunehmend unattraktiv, zudem sinkt auch die Wahrscheinlichkeit, funktionierende medizinische Versorgungsstrukturen zu erhalten oder aufzubauen. Städte und Kommunen stehen daher unmittelbar in der Verantwortung, altersgerechte kommunale Anpassungsstrategien zu entwickeln und nachhaltig voranzutreiben. Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz steht als Ansprech- und Kooperationspartner selbstverständlich zur Verfügung. Dr. Sigrid Ultes-Kaiser Vorsitzende des Vorstandes Dr. Peter Heinz Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes Dr. Klaus Sackenheim Mitglied des Vorstandes

4 Kreisatlas zur vertragsärztlichen Versorgung: Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen 2 Einleitung 2.1 DIE KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG RHEINLAND-PFALZ (KV RLP) Die KV RLP stellt als eine von 17 KVen im Bundesgebiet die ambulante medizinische Versorgung in Rheinland-Pfalz sicher. Als Körperschaft des Öffentlichen Rechts und Organ der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen sind mehr als 7.000 rheinlandpfälzische Ärzte und Psychotherapeuten, die gesetzlich Krankenversicherte behandeln, in ihr als Mitglieder organisiert. Bei der gesetzmäßigen Durchführung der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung unterliegt die KV RLP der Aufsicht durch das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demographie des Landes Rheinland-Pfalz. Gegenüber ihren Vertragspartnern, den Krankenkassen vertritt die KV RLP die Rechte, Pflichten und wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder. Für sie schließt sie Honorarverträge über die Gesamtvergütung ab, die von den Krankenkassen für die ambulante Versorgung gezahlt wird. Sie wickelt die Abrechnung der Mitglieder mit den Krankenkassen ab und regelt die Verteilung des Honorars. Weiterhin unterstützt sie ihre Mitglieder in Angelegenheiten des Praxisalltags. Die KV RLP sorgt im Rahmen des ihr übertragenen Sicherstellungsauftrages dafür, dass genügend Ärzte und Psychotherapeuten zu jeder Tages- und Nachtzeit für die rund 4 Millionen Bürger des Landes in der Nähe ihres Wohnorts zur Verfügung stehen und koordiniert hierzu auch den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Sie gewährleistet darüber hinaus, dass die Qualität in der ambulanten medizinischen Versorgung dauerhaft hoch bleibt. Sie setzt sich ein für die Wahrung von Freiberuflichkeit und Niederlassungsfreiheit sowie für das Recht auf freie Arzt- und Psychotherapeutenwahl. Des Weiteren unterstützt die KV RLP Patienten bei der Suche nach einem geeigneten Arzt oder Psychotherapeuten und bietet Veranstaltungen zu Gesundheitsthemen an. Die KV RLP trifft ihre Entscheidungen frei durch die von ihren Mitgliedern gewählten Organe, die Vertreterversammlung und den Vorstand. Die Entscheidungen sind für alle Mitglieder bindend. Die KV RLP ist für Ihre Mitglieder und alle Interessenten als Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz präsent. Neben Ihrem Hauptsitz in Mainz unterhält sie drei Regionalzentren in Koblenz, Neustadt an der Weinstraße und Trier. Mehr Informationen unter www.kv-rlp.de

Kreisatlas zur vertragsärztlichen Versorgung: Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen 5 2.2 HERAUSFORDERUNGEN FÜR DIE VERTRAGSÄRZTLICHE VERSORGUNG Der vom Gesetzgeber erteilte Sicherstellungsauftrag ( 72 SGB V) verpflichtet die KV RLP im Rahmen des gesetzlich festgelegten Umfangs ( 73 Abs. 2 SGB V), die vertragsärztliche Versorgung bestehend aus Hausärzten, Fachärzten und Psychotherapeuten jederzeit an allen Orten für jeden gesetzlich Versicherten in Rheinland-Pfalz zu garantieren. Diese anspruchsvolle Aufgabe ist durch gesellschaftliche und organisatorische Umbrüche vor zahlreiche Herausforderungen gestellt, denen sich die KV RLP stellt, um ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Als Beispiele für diese Herausforderungen an die derzeitige und zukünftige vertragsärztliche Versorgung sind zu nennen: Ärztemangel Demographischer Wandel Wandel der Krankheitsmuster (Multimorbidität) Bereitschaftsdienstorganisation 2.2.1 ÄRZTEMANGEL KANN DER WIEDERBESETZUNGSBEDARF VON ARZTSITZEN IN DEN REGIONEN GEDECKT WERDEN? Die bis Anfang des Jahrtausends beschworene Ärzteschwämme ist in der öffentlichen Diskussion inzwischen dem Thema Ärztemangel gewichen. Politik und Bürger müssen vielfach realisieren, dass zukünftig regionale und fachgruppenspezifische Versorgungsengpässe drohen könnten, insbesondere wenn sich die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit als Vertragsarzt nicht dem gesellschaftlichen Wandel anpassen. Die derzeitige Altersstruktur der Vertragsärzteschaft erfordert noch in diesem Jahrzehnt die Wiederbesetzung von 51 Prozent der Hausarztversorgungsaufträge. 1 Ausgedrückt in Kopfzahlen sind derzeit 1.500 praktizierende Hausärzte in Rheinland- Pfalz bereits älter als 54 Jahre, 1.000 Hausärzte sogar älter als 60 Jahre. 2 Die potentiell nachrückenden Medizinerjahrgänge präferieren nach ihrer Facharztausbildung in der Mehrheit nicht mehr die klassische Tätigkeit als freiberuflicher niedergelassener Vertragsarzt. Die Tätigkeit als Hausarzt in ländlichen Regionen wird zudem als unattraktiv angesehen, denn insbesondere Großstädte bieten Arbeitsmöglichkeiten und Arbeitsbedingungen auch außerhalb des Vertragsarztwesens, mit denen sich Familie, Beruf und Freizeitaktivitäten besser vereinbaren lassen. 1 Unter der Annahme des Medianabgangsalters für Hausärzte von 62 Jahren. 2 Arztregister der KV RLP(Stichtag 31.12.2014).

6 Kreisatlas zur vertragsärztlichen Versorgung: Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen Die Möglichkeiten anderer Organisations- und Praxisformen als die der Einzelpraxis, wie zum Beispiel die Arbeit als Angestellter in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) oder die Gründung von Überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften (BAG), tragen dieser Entwicklung in Form von steigenden Tätigkeitsanteilen Rechnung. Die KV RLP bemüht sich intensiv um die Niederlassung von neuen Vertragsärzten, um dem drohenden Ärztemangel zu begegnen. Dafür hat sie ein umfangreiches Maßnahmenbündel erarbeitet. Dieses beinhaltet im Einzelnen: Niederlassungsberatung und betriebswirtschaftliche Beratung Finanzielle Förderung von Lehrbeauftragten im Bereich Allgemeinmedizin Finanzielle Förderung der Weiterbildung im Bereich Allgemeinmedizin Einrichtung einer Koordinierungsstelle für Weiterbildung Famulaturbörse für Medizinstudenten KV RLP-Lotsen für neu niedergelassene Vertragsärzte Bereitschaftsdienstorganisation durch Bereitschaftsdienstzentralen (BDZ) Unterstützung bei Gründungen und Anstellungen auf dem Land Kooperation mit dem Sanitätsdienst der Bundeswehr Werbemaßnahmen und Veranstaltungen für die Vertragsarzttätigkeit Insbesondere durch die Niederlassungs- und betriebswirtschaftliche Beratung im Vorfeld einer Niederlassung, können neben umfangreichen Informationen über den Vertragsarztsitz auch Ratschläge für Praxisfinanzierung und -management gegeben werden. Zusätzlich unterstützt ein persönlicher Lotsenservice alle neu zugelassene Ärzte in den ersten zwei Jahren ihrer Tätigkeit in allen Fragen des Vertragsarztsystems. Auch bei einem Ausbau der ärztlichen Tätigkeit durch die Gründung von Zweigpraxen und Anstellung weiterer Ärzte zur Verbesserung der Versorgungslage auf dem Land unterstützt die KV RLP ihre Mitglieder. Weitere Maßnahmen der KV RLP setzen schon im Medizinstudium an, um künftige (Land)-Ärzte für die Vertragsärztliche Tätigkeit zu gewinnen. Neben der finanziellen Förderung von Studium und Weiterbildung im Fachbereich Allgemeinmedizin runden zahlreiche Veranstaltungen das Angebot ab.

Kreisatlas zur vertragsärztlichen Versorgung: Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen 7 2.2.2 DEMOGRAPHISCHER WANDEL ALTERSSTRUKTURWANDEL DER PATIENTENSCHAFT Der wohl größte gesellschaftliche Wandel wird auch das System der vertragsärztlichen Versorgung vor große Herausforderungen stellen. Die zu versorgende Bevölkerung wird zahlenmäßig weniger, älter und sich noch mehr auf die Ballungsgebiete konzentrieren. Diese Strukturveränderungen werden regional sehr unterschiedliche Auswirkungen auf die Bevölkerungsentwicklung und Altersstrukturen haben. Insbesondere in ländlich strukturierten und peripher gelegenen Gebieten wird sich eine Bevölkerungsstruktur ergeben, die bedingt durch ihren Altersaufbau einen anhaltend hohen Bedarf an wohnortnahen medizinisch ambulanten Leistungen nachfragen wird. 2.2.3 MULTIMORBIDITÄT WANDEL DER KRANKHEITSBILDER Die Kenntnis zukünftiger, regional sehr unterschiedlich verlaufender Entwicklungen der Patientenzahlen ist für die Planung einer optimalen ambulanten Versorgung von ebenso entscheidender Bedeutung wie die Kenntnis des Aufkommens bestimmter Krankheiten in den einzelnen Regionen. Diese Faktoren bestimmen den regionalen Behandlungsbedarf. Als Gradmesser der Morbidität (Krankheitslast) der Bevölkerung können vor allem die häufigsten chronischen Krankheiten wie zum Beispiel Hypertonie, Diabetes mellitus und Ischämischer Herzkrankheit dienen. Des Weiteren sind auch die Häufigkeiten von Alterskrankheiten wie Demenz und Rheuma sowie psychosozialer Krankheiten wie Depression zu betrachten. Da diese chronischen Krankheiten zumeist nicht singulär, sondern in Kombinationen auftreten, spricht man von Multimorbidität. Die dadurch entstehenden Krankheitsbilder, die bedingt durch den Demographischen Wandel zunehmen werden, erfordern eine hohe Intensität von Arzt-Patienten-Kontakten. Gerade in ländlichen und peripheren Gebieten mit überdurchschnittlich hohen Altersgruppenanteilen jenseits der 64- Jährigen, wird dies große Herausforderungen für die niedergelassenen Hausärzte mit sich bringen. In diesem Zusammenhang stellt sich dort auch die Frage nach der Erreichbarkeit der ambulanten Versorgung. Auf die dafür benötigten Behandlungspfade wurde seitens der Vertragspartner bereits reagiert, etwa mit Einführung von speziellen Chronikerprogrammen (DMP) und der Chronikerpauschale. Die im geschilderten Sinne als Multimorbidität definierten Fälle erfordern zumeist nicht akutmedizinisch-stationäre Interventionen, sondern in erster Linie begleitende ambulante Behandlungsprozesse. Insofern wird ihr Anstieg vor allem Auswirkungen

8 Kreisatlas zur vertragsärztlichen Versorgung: Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen auf den ambulanten Sektor und damit die niedergelassenen Vertragsärzte haben und zu einer weiteren Steigerung der Bedeutung einer wohnortnahen hausärztlichen Versorgung beitragen. 2.2.4 BEREITSCHAFTSDIENSTORGANISATION OPTIMIERUNG DER VERSORGUNG AUßERHALB DER SPRECHZEITEN Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz ist gesetzlich verpflichtet, die ambulante Versorgung auch außerhalb der regulären Sprechstunden ihrer Vertragsärzte zu jeder Zeit sicherzustellen. Um einen flächendeckenden Bereitschaftsdienst auch zukünftig gewährleisten zu können, befindet sich die Bereitschaftsdienstorganisation im Bereich der KV RLP in einem Prozess der Neustrukturierung. Seit 2014 gibt es eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung durch Bereitschaftsdienstzentralen in Trägerschaft der KV RLP. Diese können durch die neue bundesweit einheitliche Rufnummer 116 117 schnell und zuverlässig telefonisch erreicht werden, ohne dass in der lokalen Presse erst nach dem diensthabenden Arzt gesucht werden muss. Die Bereitschaftsdienstzentralen bieten durch ihre infrastrukturelle Ausstattung die optimalen medizinischen Voraussetzungen für die ambulante Versorgung der Bevölkerung außerhalb der Sprechzeiten. Da sie vielerorts an Krankenhäusern angegliedert sind, steht den Patienten im Bedarfsfall sofort weiter führende Diagnose und Therapie zur Verfügung. Weiterhin werden durch die Bereitschaftsdienstzentralen Hausbesuche koordiniert und durchgeführt. Die Optimierung der Organisationsstrukturen im Bereitschaftsdienst ist ein wichtiges Instrument, um die Attraktivität der vertragsärztlichen Tätigkeit zu steigern. Insbesondere in Regionen, in denen durch eine geringe Arztdichte die Frequenz zu leistender Dienste für den einzelnen Vertragsarzt hoch ist, wird es immer schwieriger Interessenten für vakante und zukünftig nachzubesetzende Vertragsarztsitze zu finden. Die flächendecke Errichtung von Bereitschaftsdienstzentralen ist somit ein wichtiger Schritt, um Vertragsärzte in ländlichen Räumen zu entlasten und so im Wettbewerb um junge Mediziner bestehen zu können.

Kreisatlas zur vertragsärztlichen Versorgung: Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen 9 3 Die Region: Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen Abbildung 1: Übersichtskarte 3.1 SIEDLUNGS- UND VERWALTUNGSSTRUKTUR Die kreisfreie rheinland-pfälzische Landeshauptstadt Mainz wird auf linksrheinischer Seite vom Kreis Mainz-Bingen umschlossen. Der Rhein bildet die Grenze zur hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden und den hessischen Landkreisen Groß- Gerau und Rheingau-Taunus. Der Kreis Mainz-Bingen grenzt ferner an die rheinlandpfälzischen Kreise Alzey-Worms, Bad Kreuznach, Rhein-Hunsrück und Rhein-Lahn. Die Siedlungsstruktur der Region ist geprägt durch den Siedlungskern Mainz und weitere im Kreis Mainz-Bingen liegende Siedlungskerne der Grund- und Mittelzentren, welche funktional mit der Landeshauptstadt eng verflochten sind (vgl. Abbildung 1 und 2). Aktuell leben in der Stadt Mainz 204.268 Einwohner auf einer Fläche von 98 Quadratkilometern. Hierdurch ergibt sich eine Bevölkerungsdichte von 2.084 Einwohnern pro Quadratkilometer, welche auch die höchste in Rheinland-Pfalz ist. Der Siedlungs- und Verkehrsflächenanteil beträgt demzufolge über 50 Prozent gegenüber einem Landesschnitt von 34 Prozent in den kreisfreien Städten. 3 3 Statistik RLP: Regionaldaten. (Stand 31.12.2013).

10 Kreisatlas zur vertragsärztlichen Versorgung: Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen Im Kreis Mainz-Bingen dagegen beträgt dieser nur 18 Prozent, liegt damit aber deutlich über dem Durchschnitt aller Landkreise (13 Prozent). Hier leben 203.338 Einwohner auf einer Fläche von 606 Quadratkilometern. Hierdurch ergibt sich eine Bevölkerungsdichte von 336 Einwohnern pro Quadratkilometer. Nur der Rhein-Pfalz-Kreis weist unter den Landkreisen mit 504 Einwohnern pro Quadratkilometer einen höheren Wert auf. 4 Der Kreis Mainz-Bingen gliedert sich in sieben Verbandsgemeinden und die drei verbandsfreien Gemeinden Stadt Bingen, Budenheim sowie die Stadt Ingelheim, welche mit 24.283 Einwohnern die bevölkerungsreichste Gemeinde des Landkreises ist. Insgesamt weisen 43 der 66 Gemeinden mehr als 1.000 Einwohner auf. Die Siedlungsklassifizierung in Deutschland kennzeichnet die Region Mainz/Mainz- Bingen als einen sehr zentral gelegenen städtischen Raum, der durch umfangreiche räumliche Verflechtungen geprägt ist. 5 Intensive Pendlerverflechtungen sind ein Beleg dafür. 6 Für die Bevölkerung der Region sind die Wege in die nächsten Ballungszentren aufgrund der zentralen Lage und der vorhandenen Oberzentren Mainz und Wiesbaden für deutsche Verhältnisse unterdurchschnittlich. Während im Bundes- und Landesschnitt das nächste Oberzentrum in 36 Minuten PKW-Fahrzeit zu erreichen ist, werden aus dem Kreis Mainz-Bingen im Durchschnitt nur 25 Minuten bis in das nächstgelegene Oberzentrum benötigt. 7 Die durchschnittliche PKW-Fahrzeit zum nächstgelegenen Mittelzentrum beträgt für die Bewohner des Kreises auch unterdurchschnittliche 9 Minuten. Die Erreichbarkeiten dieser Mittelzentren sind insbesondere für die Betrachtung der medizinischen Versorgungslage einer Region von Bedeutung, da diese zumeist die nächstgelegenen Fachärzte 1. Ordnung 8 und Krankenhäuser der Grundversorgung beheimaten. 9 4 Statistik RLP: Regionaldaten. (Stand 31.12.2013). 5 Siedlungsklassifizierungen des BBSR. 6 Statistik RLP: Regionaldaten (Stand 31.12.2013). 7 INKAR 2013. 8 Arztgruppen der allgemeinen fachärztlichen Versorgung : Augenärzte, Chirurgen, Frauenärzte, Hautärzte, HNO- Ärzte, Kinderärzte, Nervenärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Urologen (Bedarfsplanungs-Richtlinie vom 20.12.2012) 9 INKAR 2013.

Kreisatlas zur vertragsärztlichen Versorgung: Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen 11 Abbildung 2: Siedlungs- und Verwaltungsstruktur

12 Kreisatlas zur vertragsärztlichen Versorgung: Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen 3.2 BEVÖLKERUNG: ENTWICKLUNGEN UND STRUKTUREN In diesem Kapitel sollen die Entwicklungen und Strukturen der Bevölkerung in der Region als der bestimmende Einflussfaktor auf die Nachfrage ambulanter medizinischer Versorgungsleistungen beschrieben und analysiert werden. Dabei ergeben sich folgende Fragestellungen: Lassen sich aus der Bevölkerungsentwicklung der letzten Jahre anhaltende Trends ablesen, die im Hinblick auf die Region belastbare Prognosen über die zukünftige Anzahl und Struktur der Bevölkerung ermöglichen? Wie gestaltet sich der demographische Wandel in der Region bis zum Jahr 2030? Weist die Region hierbei im Landesvergleich Besonderheiten auf, die sich kritisch auf die zukünftige ambulante Versorgung auswirken könnten? Die seit etwa 40 Jahren unverändert anhaltende demographische Entwicklung in Deutschland ist geprägt durch das Zusammenwirken einer konstant niedrigen Geburtenrate (1,4 Kinder pro Frau) und einer weiterhin steigenden Lebenserwartung. Auf Basis dieser Faktoren können relativ zuverlässig Vorhersagen über den zukünftigen Altersaufbau unserer Bevölkerung getroffen werden. Auch mögliche Außenwanderungsgewinne durch Migration können diese Strukturveränderungen kaum beeinflussen. Prognoseunsicherheiten bei regionalen Betrachtungen bezüglich Bevölkerungszahlen und Bevölkerungsaufbau bestehen vor allem in der Vorhersage der Binnenwanderungsbewegungen zwischen den Regionen. Diese Betrachtung gewinnt immer mehr an Bedeutung, da in Deutschland die regionalen Disparitäten zwischen Wachstums- und Schrumpfungsregionen immer mehr zunehmen. Die ohnehin stark zurückgehende junge Bevölkerung der ländlich peripheren und strukturschwachen Regionen wird durch die städtischen Wachstumsregionen immer stärker angezogen. Diese Wanderungsbewegungen verstärken den durch den Sterbeüberschuss verursachten Bevölkerungsrückgang in den ländlichen Regionen, während einige Städte diesen durch Zuzug kompensieren können. Es findet sozusagen ein Kannibalisierungsprozess zwischen den einzelnen Regionen statt. Die Stadt Mainz und der Kreis Mainz-Bingen profitieren ebenfalls sehr stark von diesen Wanderungsbewegungen. Durch die Wanderungsgewinne ist die Bevölkerung im Jahr 2013 in der Region spürbar gewachsen (vgl. Tabelle 1). 10 10 Statistik RLP. Regionaldaten (Stand 31.12.2012).

Kreisatlas zur vertragsärztlichen Versorgung: Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen 13 Tabelle 1: Demographische Kennzahlen auf 1.000 Einwohner 2013 Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen im sozio-demographischen Vergleich Stadt Mainz Kreis Mainz- Bingen Geburten 9,6 7,8 Sterbefälle 9,1 9,5 Geburtendefizit +0,5-1,7 Zuzüge 77,5 51,3 Fortzüge 70,7 44,2 Wanderungssaldo +6,8 +7,1 Bevölkerungsentwicklung (Geburtendefizit + Wanderungssaldo) +7,3 +5,4 Die Disparitäten zwischen Wachstums- und Schrumpfungsregionen sind in Rheinland- Pfalz deutlich ausgeprägt. Bei Betrachtung der Bevölkerungsentwicklung in den Kreisen zwischen 2005 bis 2013 lässt sich ein deutliches Muster erkennen. Während die Regionen der südlichen Rheinschiene und die Region Koblenz eine stabile Bevölkerungsentwicklung aufwiesen, waren in der Westlichen Pfalz, im Hunsrück und der Eifel zum Teil deutliche Bevölkerungsrückgänge zu verzeichnen (vgl. Abbildung 3). Deutliches bis starkes Bevölkerungswachstum trat lediglich in der Region Trier, sowie den Städten Mainz und Landau auf.

14 Kreisatlas zur vertragsärztlichen Versorgung: Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen Abbildung 3: Bevölkerungsentwicklung 2005 bis 2013

Kreisatlas zur vertragsärztlichen Versorgung: Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen 15 Die Bevölkerung ist zwischen 2005 und 2013 in der Stadt Mainz und im Kreis Mainz- Bingen um 5 bzw. etwas über 1 Prozent gestiegen, während sie im Landesdurchschnitt um etwa 1,6 Prozent gesunken ist. Die Entwicklung ist in einzelnen Altersgruppen und zwischen den Geschlechtern recht unterschiedlich verlaufen, lässt aber die Tendenzen der demographischen Entwicklung erkennen (vgl. Abbildungen 4-6). Abbildung 4: Bevölkerungsentwicklung 2005 bis 2013 nach Altersklassen und Geschlecht in der Stadt Mainz Abbildung 5: Bevölkerungsentwicklung 2005 bis 2013 nach Altersklassen und Geschlecht im Kreis Mainz-Bingen Während die Einwohnerzahlen in den Altersklassen der 45- bis 64-Jährigen und der über 80-Jährigen überdurchschnittlich angestiegen sind, ist bei den Altersgruppen der 0- bis 17-Jährigen und der 18- bis 44-Jährigen im Kreis Mainz-Bingen ein deutlicher Bevölkerungsrückgang zu verzeichnen (vgl. Abbildungen 4 bis 6). Bei der Altersgruppe der über 80-Jährigen hat insbesondere die männliche Bevölkerung signifikant um jeweils 47 Prozent zugenommen. Insgesamt ist diese Altersgruppe auch am stärksten gewachsen. Entgegen dem Landestrend ist in der Region auch die Altersgruppe der 65- bis 79-Jährigen gewachsen. Die Stadt Mainz profitierte auch vom starken Zuzug

16 Kreisatlas zur vertragsärztlichen Versorgung: Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen von Studenten und Arbeitskräften, deshalb ist hier auch die Altersklasse der 18- bis 44- Jährigen gewachsen. Abbildung 6: Bevölkerungsentwicklung 2005 bis 2013: Stadt Mainz, Kreis Mainz-Bingen und Rheinland-Pfalz Die beschriebenen Bevölkerungsentwicklungen beeinflussen dementsprechend die Entwicklung der Altersstrukturen in den jeweiligen Gebietseinheiten bis 2030 (vgl. Abbildung 7) - insbesondere die Altersgruppen der über 64-Jährigen. Diese werden 2030 im Landesschnitt mehr als ein Drittel der Bevölkerung stellen, in der Stadt Mainz deutlich weniger. Abbildung 7: Altersgruppenanteile 2013 und 2030: Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen Insgesamt wird die Bevölkerung in der Region Mainz/Mainz-Bingen bei einer Fortschreibung der bisherigen Entwicklungen, und unter den Annahmen 11 wie sie das Statistische Landesamt in seiner dritten regionalisierten 11 Geburtenrate konstant bei 1,4 Kindern, gleichbleibende regionale Wanderungssalden, jährlicher Wanderungsgewinn von 4000 Personen für Rheinland-Pfalz, steigende Lebenserwartung auf 89,2 Jahren bei Frauen und 85 Jahren bei Männern bis 2060

Kreisatlas zur vertragsärztlichen Versorgung: Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen 17 Bevölkerungsvorausberechnung für das Jahr 2030 12 angewandt hat, in etwa konstant bleiben während sie im Landesschnitt um mehr als 5 Prozent schrumpfen wird (vgl. Abbildung 8). Abbildung 8: Bevölkerungsprognose 2013 bis 2030: Stadt Mainz, Kreis Mainz-Bingen und Rheinland-Pfalz Die Wohnbevölkerung der über 64-Jährigen wird im Kreis Mainz-Bingen viel stärker ansteigen als in der Stadt Mainz, insbesondere die Anzahl der 80-Jährigen und älter wird mit über 60 Prozent einen starken Zuwachs verzeichnen. Die unterdurchschnittlich starke Alterung der Bevölkerung in der Region bis zum Jahr 2030 lässt sich zusätzlich gut durch das Maß des Altenquotienten belegen. Dieser gibt das Verhältnis der Erwerbstätigenbevölkerung im Alter von 20 bis 64 Jahren zur Bevölkerung über 64 Jahren an. Im Jahr 2010 lag dieser in der Stadt Mainz bei 26 und im Kreis Mainz-Bingen bei 29 unter dem Landesschnitt von 33, d.h. es kamen auf 100 20- bis 64-Jährige 26 bzw. 29 über 64-Jährige. Im Jahr 2030 wird die Stadt Mainz einen noch deutlicher unter dem Landesdurchschnitt liegenden Altenquotienten aufweisen (34 zu 51). Im Kreis Mainz-Bingen wird der Altenquotient dagegen bis auf 48 ansteigen. Das heißt, die Stadt Mainz wird im Vergleich zum Land Rheinland-Pfalz und zum Kreis Mainz-Bingen deutlich weniger von Überalterung betroffen sein. Betrachtet man bei der Bevölkerungsprognose 2030 die Entwicklung in allen Kreisen von Rheinland-Pfalz, zeichnet sich ein ähnliches räumliches Muster wie die Bevölkerungsentwicklung von 2005 bis 2013 ab. Die Region Trier und die südliche Rheinschiene inklusive der Städte Stadt Mainz und Landau müssen nur leichte Bevölkerungsverluste hinnehmen oder wachsen durch Zuwanderung sogar (vgl. Abbildung 9). 12 Rheinland-Pfalz 2030: Dritte kleinräumige Bevölkerungsvorausberechnung für die verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden, Ergebnisse für den Kreis Mainz-Bingen und die Stadt Mainz, Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz.

18 Kreisatlas zur vertragsärztlichen Versorgung: Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen Zwar wird auch dort der Rückgang der unter 18-Jährigen sichtbar, jedoch weniger dramatisch als in den Abwanderungsregionen. Der Anstieg der Zahl der über 80- Jährigen dagegen wird in den Wachstumsregionen deutlich stärker ausfallen, da die Verschiebung der Bevölkerungsanteile in die höheren Altersgruppen hier zeitverzögert stattfindet. Die Bevölkerung altert hier sozusagen nach (vgl. Abbildung 10 und 11). Eine der Eingangsfragestellungen dieses Kapitels war, ob die Stadt Mainz und der Kreis Mainz-Bingen regionale Besonderheiten hinsichtlich der zu erwartenden Bevölkerungsstrukturveränderungen aufweisen und inwieweit sich dies kritisch auf die ambulante Versorgung auswirken könnte. Die Region weist hier in der Tat regionale Besonderheiten auf. Die Bevölkerung wird kaum schrumpfen, aber im Kreis Mainz-Bingen wird die Intensität des demographischen Wandels durch den überdurchschnittlich starken Anstieg der über 80-Jährigen Wohnbevölkerung sich verstärkt auswirken. Die Herausforderung für die Sicherstellung der ambulanten Versorgung besteht somit in der Zunahme der älteren Patientenschaft und den damit verbundenen Behandlungsbedarf.

Kreisatlas zur vertragsärztlichen Versorgung: Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen 19 Abbildung 9: Bevölkerungsprognose 2030 für Rheinland-Pfalz (Mittlere Variante)

20 Kreisatlas zur vertragsärztlichen Versorgung: Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen Abbildung 10: Bevölkerungsprognose 2030 für Rheinland-Pfalz: Unter 18-Jährige (Mittlere Variante)

Kreisatlas zur vertragsärztlichen Versorgung: Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen 21 Abbildung 11: Bevölkerungsprognose 2030 für Rheinland-Pfalz: Über 80-Jährige (Mittlere Variante)

22 Kreisatlas zur vertragsärztlichen Versorgung: Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen 3.3 SOZIOÖKONOMISCHE INDIKATOREN Neben sozio-demografischen Indikatoren zur Bevölkerungsentwicklung, -Struktur und - Mobilität, die den Kreis Mainz-Bingen und die Stadt Mainz kennzeichnen, sind in der weiteren Betrachtung auch sozio-ökonomische Indikatoren für die Beschreibung regionaler Unterschiede und ihre Auswirkungen auf Bedarf sowie Inanspruchnahme der ambulanten Versorgung von Interesse. Es wurde bereits erwähnt, dass die Stadt Mainz und der Kreis Mainz-Bingen durch intensive Pendlerströme untereinander und mit anderen Regionen verflochten sind. Dies ist jedoch nur ein Aspekt der Sozial-, Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Einkommenssituation. Bei der Betrachtung verschiedener sozio-ökonomischer Indikatoren im regionalen Vergleich lässt sich folgende Situation erkennen (vgl. Tabelle 2). Der Kreis Mainz-Bingen verfügt über die höchste Wirtschaftskraft aller Landkreise in Rheinland-Pfalz, die nur von der Stadt Ludwigshafen übertroffen wird. Diese führt auch zu den höchsten Gewerbesteuereinnahmen aller Landkreise und zu einer der höchsten Arbeitnehmerentgelte in Rheinland-Pfalz. Die Wirtschaftsstruktur der kreisfreien Stadt Mainz ist geprägt durch die höchsten Anteile an Erwerbstätigen im Tertiären Sektor sowie an hoch qualifiziert Beschäftigten in Rheinland-Pfalz. Im Kreis Mainz-Bingen ist der Anteil des sekundären Sektors an den Erwerbstätigen bedeutend höher. Die Wirtschafts- und Beschäftigtenstruktur der Region Mainz/Mainz-Bingen führt nur zu einer leicht unterdurchschnittlichen Langzeitarbeitslosigkeit, da auch der Anteil der Erwerbstätigen ohne Ausbildung unterdurchschnittlich ausgeprägt ist. Während der Anteil der Grundsicherungsempfänger an der Bevölkerung im Kreis Mainz-Bingen zu den niedrigsten im Land zählt, weist die Stadt Mainz großstadtypisch einen überdurchschnittlichen Wert auf. Dies liegt auch an dem überdurchschnittlich hohen Anteil an Ein-Personen-Haushalten. Der Anteil der Pflegebedürftigen an der Bevölkerung weist in der Region vor allem durch das positive Zuwanderungsgeschehen die landesweit niedrigsten Werte auf.

Kreisatlas zur vertragsärztlichen Versorgung: Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen 23 Tabelle 2: Sozioökonomische Regionalindikatoren auf Kreisebene im Vergleich 13 Regionalindikatoren Stadt Mainz Kreis Mainz- Bingen Rheinland- Pfalz Höchster Wert Niedrigster Wert Sozialstruktur Ein-Personen-Haushalte (in % der Haushalte) 43,7 32,5 35,6 46,9 29 Pflegebedürftige (je 10.000 Einwohner) 203 208 282 409 203 Schulabgänger ohne Abschluss (in % der Schulabgänger) 2,5 3,8 5,6 10,3 1,4 Wirtschaftsstruktur Erwerbstätige Sekundärer Sektor (in % der Erwerbstätigen) Erwerbstätige Tertiärer Sektor (in % der Erwerbstätigen) Erwerbstätigenquote (in % der Erwerbsfähigen Bevölkerung) 10,3 27,0 32,9 45,2 10,3 89,4 69,0 66,1 89,4 51,9 73,3 80,1 79,3 83,4 71,2 Beschäftigtenstruktur und Arbeitslosigkeit Anteil hoch qualifizierter Beschäftigter (in % der Beschäftigten) Anteil Beschäftigter ohne Ausbildung (in % der Beschäftigten ) 17,6 10,6 8,1 17,6 2,9 14,1 13,5 15,9 21,5 13,5 Langzeitarbeitslose (in % der Arbeitslosen) 31,5 30,7 32,0 41,2 20,7 Wirtschaftskraft Bruttoinlandsprodukt (in je Erwerbstätigen) 62.800 72.700 60.200 98.700 45.700 Bruttowertschöpfung (in je Erwerbstätigen) 56.100 65.000 53.800 88.200 40.800 Gewerbesteuereinnahmen (in je Erwerbstätigen) 417 830 412 1.058 117 Einkommenssituation Arbeitnehmerentgelte (in je Arbeitnehmer) 3.177 3.000 2.794 3.793 2.094 Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag (in ) 834 809 779 911 624 Grundsicherungsempfänger (in % der Bevölkerung) 12,4 6,7 9,4 20,6 4,7 13 INKAR 2011.

24 Kreisatlas zur vertragsärztlichen Versorgung: Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen 4 Vertragsärztliche Versorgung 4.1 STRUKTUREN DER VERTRAGSÄRZTESCHAFT Die ambulante medizinische Versorgung wird durch die dafür nach Maßgabe des SGB V ( 95 Abs.1 Satz 1) zugelassenen Vertragsärzte und Psychotherapeuten erbracht. Sie sind für die Bevölkerung die ersten und wichtigsten Ansprechpartner in der medizinischen Versorgung. Deshalb ist neben der Kenntnis künftiger Bevölkerungsentwicklungen und -Strukturen das Wissen über die vorhandenen Strukturen der Vertragsärzteschaft von immanenter Bedeutung. Nur durch die gemeinsame Analyse der Nachfrage und Anbieterseite in der Region kann abgeschätzt werden, wie sich die Versorgungslage im weiteren Zeitverlauf voraussichtlich entwickeln wird. Dies wiederum stellt eine unabdingbare Voraussetzung dafür dar, rechtzeitig geeignete Maßnahmen zur weiteren Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung ergreifen zu können. Die Vertragsärzteschaft wird für die folgenden Analysen nach Hausärzten, Fachärzten und Psychotherapeuten gemäß der Bedarfsplanungssystematik unterteilt (vgl. Kapitel 4.2). Hiernach zählen zu den Hausärzten Allgemeinmediziner, Praktische Ärzte und hausärztlich tätige Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung. Alle übrigen Fachgruppen, inklusive der Kinderärzte, umfasst der Versorgungsbereich der Fachärzte. Es werden ferner nur zugelassene und angestellte Vertragsärzte erfasst. Für die Erbringung spezialisierter Leistungen ermächtigte Ärzte sind nicht Gegenstand dieser Betrachtung, weil eine vergleichbare Quantifizierung der durch sie erbrachten Versorgungsumfänge nicht erfolgen kann. In diesem Zusammenhang werden die Strukturen der Vertragsärzteschaft in Stadt Mainz und im Kreis Mainz-Bingen zunächst unter folgenden Gesichtspunkten untersucht: Vertragsärztezahlen und ihre Tätigkeitsformen Altersstruktur Räumliche Verteilung 4.1.1 VERTRAGSÄRZTEZAHLEN UND TÄTIGKEITSFORMEN Bei Analysen unter Verwendung von Vertragsärztezahlen muss generell zwischen der Zählung von Personen (Kopfzahlen) und der Zählung von Vollzeitäquivalenten, den sogenannten Versorgungsaufträgen, unterschieden werden. Die Kopfzahlen spiegeln nicht den tatsächlich für die ambulante Versorgung zur Verfügung stehenden Tätigkeitsumfang der Ärzteschaft wieder. Aufgrund der Möglichkeiten zur Teilzeitanstellung in Praxen oder hälftigen Zulassungen wird bei der Zählung von Versorgungsaufträgen nach Tätigkeitsumfängen klassifiziert. Angestellte Ärzte werden in Viertelschritten beginnend von 0,25 für bis zu zehn Wochenstunden auf bis 1,0 für

Kreisatlas zur vertragsärztlichen Versorgung: Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen 25 mehr als 30 Wochenstunden gezählt. Zugelassene Vertragsärzte werden entweder mit 0,5 (hälftige Zulassung) oder mit 1,0 (Vollzulassung) bewertet. Zusätzlich können Versorgungsaufträge in unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen verrechnet werden. Arztzahlen nach Organisations-, Praxis- und Statusformen können höher als die der tatsächlich tätigen Ärzte ausfallen, da ein Vertragsarzt durch Tätigkeiten in mehr als einer Organisations- und Statusform mehrfach gezählt werden kann. Hieraus ergibt sich für Stadt Mainz und den Kreis Mainz-Bingen folgendes Bild der Versorgungsrealität (vgl. Tabellen 3 und 4). Tabelle 3: Vertragsärztezahl und Versorgungsaufträge (Stand 31.12.2014): Stadt Mainz Arztzahl Versorgungsaufträge Hausärzte 142 136,1 Fachärzte 336 272,85 Psychotherapeuten 142 105,55 Gesamt 620 514,5 Tabelle 4: Vertragsärztezahl und Versorgungsaufträge (Stand 31.12.2014): Kreis Mainz-Bingen Arztzahl Versorgungsaufträge Hausärzte 142 133 Fachärzte 138 122,3 Psychotherapeuten 33 27,7 Gesamt 313 283 Die Kopfzahlen der Vertragsärzteschaft sind in Stadt Mainz um 17 Prozent höher als die erteilten Versorgungsaufträge, im Kreis Mainz-Bingen sind es 9 Prozent. Dies ist vor allem auf die steigende Anzahl angestellter Ärzte und zunehmender Teilzeitbeschäftigung zurückzuführen, deren Anteile an der vertragsärztlichen Versorgung seit der Einführung neuer Organisations- und Praxisformen stetig wachsen. Das Angestelltenverhältnis hat an Attraktivität gewonnen. Gründe hierfür sind das mit der Gründung oder Übernahme einer Praxis verbundene wirtschaftliche Risiko sowie die Möglichkeiten einer Teilzeitbeschäftigung als angestellter Arzt. Knapp 19 Prozent der Vertragsärzteschaft sind in der Stadt Mainz mittlerweile angestellt, im Kreis Mainz-Bingen sind es sogar 21 Prozent. Die Anstellung findet größtenteils in Einzelpraxen und Medizinischen Versorgungszentren statt (vgl. Tabellen 5 und 6).

26 Kreisatlas zur vertragsärztlichen Versorgung: Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen Tabelle 5: Anzahl der Ärzte (Kopfzahlen) nach Organisations-, Praxis- und Statusform in der Stadt Mainz (Stand 31.12.2014) Arztstatus Organisations- und Praxisform Zulassung Anstellung Einzelpraxis 310 32 Medizinisches Versorgungszentrum MVZ ( 95 Abs. 1 Satz 2 SGB V) 2 45 KV-übergreifende Berufsausübungsgemeinschaft 15 16 Örtliche Berufsausübungsgemeinschaft 156 16 Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft 31 8 Zweigpraxis 2 2 Tabelle 6: Anzahl der Ärzte (Kopfzahlen) nach Organisations-, Praxis- und Statusform im Kreis Mainz-Bingen (Stand 31.12.2014) Arztstatus Organisations- und Praxisform Zulassung Anstellung Einzelpraxis 140 24 Medizinisches Versorgungszentrum MVZ ( 95 Abs. 1 Satz 2 SGB V) 3 24 KV-übergreifende Berufsausübungsgemeinschaft 11 2 Örtliche Berufsausübungsgemeinschaft 93 4 Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft 22 18 Zweigpraxis 18 4 Wird die Struktur der heutigen Organisations- und Praxisformen insgesamt betrachtet, so fällt auf, dass sowohl in Stadt Mainz als auch im Kreis Mainz-Bingen inzwischen nur noch die Minderheit der Vertragsärzte in der klassischen Konstellation als zugelassener Arzt in einer Einzelpraxis tätig ist. Die zugelassenen Vertragsärzte schließen sich aber auch hier als Freiberufler zunehmend in Berufsausübungsgemeinschaften zusammen, um durch diese Organisationsmodelle organisatorische wie wirtschaftliche Synergien zu erzielen. Die neuen Organisationsmodelle bieten zusätzliche Möglichkeiten, die wohnortnahe ambulante Versorgung sicherzustellen. Medizinische Versorgungszentren decken mehrere Fachgebiete gleichzeitig ab und können auch durch zusätzliche Nebenbetriebsstätten in der Fläche präsent sein. Zweigpraxen stellen zusätzlich zum Vertragsarztsitz betriebene Praxisstandorte dar, die unter der Prämisse genehmigt werden können, dass die Tätigkeit des Arztes am

Kreisatlas zur vertragsärztlichen Versorgung: Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen 27 Vertragsarztsitz nicht durch die Tätigkeit an einem anderen Ort beeinträchtigt, dort aber die Versorgungssituation der Patienten verbessert wird. Die Tätigkeit in der Zweigpraxis wird entweder durch den zugelassenen Arzt selbst oder durch einen Angestellten ausgeübt. Diese Organisationsformen in Form von Nebenbetriebsstätten bieten eine zusätzliche Möglichkeit, die flächendeckende ambulante Versorgung weiterhin zu gewährleisten. Hiervon wird in der Stadt Mainz und im Kreis Mainz-Bingen vor allem durch Zweigpraxen und Überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften Gebrauch gemacht (vgl. Tabellen 7 und 8). Tabelle 7: Anzahl der Praxen nach Organisationsform und Art der Betriebsstätte in der Stadt Mainz (Stand 31.12.2014) Betriebsstätten-Art Organisations- und Praxisform Betriebsstätte Nebenbetriebsstätte Einzelpraxis 314 0 Medizinisches Versorgungszentrum MVZ ( 95 Abs. 1 Satz 2 SGB V) 14 5 0 KV-übergreifende Berufsausübungsgemeinschaft 3 4 Örtliche Berufsausübungsgemeinschaft 68 1 Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft 6 6 Zweigpraxis 0 3 Tabelle 8: Anzahl der Praxen nach Organisationsform und Art der Betriebsstätte im Kreis Mainz-Bingen (Stand 31.12.2014) Betriebsstätten-Art Organisations- und Praxisform Betriebsstätte Nebenbetriebsstätte Einzelpraxis 141 0 Medizinisches Versorgungszentrum MVZ ( 95 Abs. 1 Satz 2 SGB V) 15 3 0 KV-übergreifende Berufsausübungsgemeinschaft 1 0 Örtliche Berufsausübungsgemeinschaft 43 0 Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft 3 4 Zweigpraxis 0 10 14 beinhaltet auch Medizinische Versorgungszentren nach 95 Abs.1 Satz 2 SGB V, deren Betriebs- und Nebenbetriebsstätten KV-übergreifende oder überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften sind 15 beinhaltet auch Medizinische Versorgungszentren nach 95 Abs.1 Satz 2 SGB V, deren Betriebs- und Nebenbetriebsstätten KV-übergreifende oder überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften sind

28 Kreisatlas zur vertragsärztlichen Versorgung: Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen 4.1.2 ALTERSSTRUKTUR Die Altersstruktur in der Vertragsärzteschaft einer Region ist ein aussagekräftiger Indikator für die Beurteilung der zukünftigen Versorgungslage, weil durch sie Voraussagen über Zeit und Umfang altersbedingt wiederzubesetzender Arztstellen möglich sind. Die Altersstrukturen der Haus- und Fachärzteschaft sowie der Psychotherapeuten in der Stadt Mainz und dem Kreis Mainz-Bingen stellen sich folgendermaßen dar. Es sind deutliche Unterschiede zwischen den Versorgungsbereichen und innerhalb der Region erkennbar (vgl. Abbildungen 12 und 13). Abbildung 12: Altersstrukturen: Haus- und Fachärzte, Psychotherapeuten in der Stadt Mainz Auch in Stadt Mainz ist die Altersstruktur der Hausärzteschaft durch hohe Anteile von über 59-Jährigen geprägt. Bereits etwa 40 Prozent der Hausärzte sind 60 Jahre und älter und stehen damit statistisch gesehen nur noch 2 Jahre vor dem Ausscheiden aus der vertragsärztlichen Versorgung. Bei der Fachärzteschaft sind es nur 25 Prozent. Hieraus ergibt sich schon kurzfristig ein nicht zu unterschätzender altersbedingter Nachbesetzungsbedarf in der hausärztlichen Versorgung (vgl. Kapitel 4.4.1) Auch im Kreis Mainz-Bingen sind bereits 34 Prozent der Hausärzte 60 Jahre und älter und müssen statistisch in den nächsten Jahr ersetzt werden. Bei den Fachärzten sind es nur 15 Prozent.

Kreisatlas zur vertragsärztlichen Versorgung: Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen 29 Abbildung 13: Altersstrukturen: Haus- und Fachärzte, Psychotherapeuten im Kreis Mainz- Bingen Die vorhandene Altersstruktur hat vor allem zwei Ursachen. Erstens fehlen immer häufiger jüngere Nachrücker, die für eine Verjüngung der Ärzteschaft sorgen würden. Dies gilt insbesondere für den hausärztlichen Versorgungsbereich, in dem beispielsweise im Jahre 2011 in Rheinland-Pfalz nur 239 neue Facharztanerkennungen 501 Abgängen aus der Versorgung gegenüberstanden. 16 Zweitens ist das mittlere Alter der Einsteiger in die vertragsärztliche Versorgung auf mittlerweile 44 Jahre angestiegen, d.h. die neu hinzugekommenen Leistungserbringer stehen der ambulanten Versorgung potentiell immer weniger Jahre zur Verfügung und müssen früher ersetzt werden. 4.1.3 RÄUMLICHE VERTEILUNG Ein weiterer Indikator für die Beurteilung der Versorgungslage im Hinblick auf eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung einer Region ist die räumliche Verteilung der Vertragsärzteschaft (vgl. Abbildung 14). In der Region Mainz/Mainz-Bingen befindet sich der vertragsärztliche Versorgungsumfang fast zu 80 Prozent in den Städten Mainz, Ingelheim, Bingen und Nieder-Olm. Fachärzte sind fast ausschließlich dort tätig und stellen in diesen Gemeinden bis über zwei Drittel der Vertragsärzteschaft. 16 Nach Angaben der Bezirksärztekammern Rheinland-Pfalz für die Fachgebietsanerkennungen Allgemeinmedizin und Innere und Allgemeinmedizin

30 Kreisatlas zur vertragsärztlichen Versorgung: Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen Die Hausärzte dagegen sind in der Fläche des Kreises weiträumiger verteilt und stellen aktuell eine vergleichsweise flächendeckende Versorgung sicher. Dennoch ist zu beachten, dass die Anzahl der Hausärzte in den Verbandsgemeinden sehr unterschiedlich ausfällt, so dass perspektivisch gesehen bereits das Ausscheiden einzelner Ärzte zu gravierenden Veränderungen führen kann. Betroffen wären davon insbesondere die Gemeinden ohne Verwaltungssitz. Die Altersstruktur und die räumliche Verteilung der derzeitigen Hausärzteschaft im Kreis Mainz-Bingen deuten darauf hin, dass es mittelfristig zu Veränderungen in der Versorgungslandschaft kommen kann. Diese könnten durch deutliche Zentralisierungseffekte, verbunden mit der weiteren Ausdünnung der Praxisdichte außerhalb der größeren Gemeinden, charakterisiert sein.

Kreisatlas zur vertragsärztlichen Versorgung: Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen 31 Abbildung 14: Räumliche Verteilung der Vertragsärzteschaft in der Stadt Mainz und dem Kreis Mainz-Bingen

32 Kreisatlas zur vertragsärztlichen Versorgung: Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen 4.2 BEDARFSPLANUNG Ein maßgebliches Instrument, das zur Erreichung einer flächendeckenden Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland beitragen soll, ist die Bedarfsplanung. Nach dem vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Richtlinien regelt diese, in welchen Planungsgebieten wie viele Vertragsärzte einer beplanten Arztgruppe rechnerisch benötigt werden und ob in diesen gegebenenfalls Unter- oder Überversorgung vorliegt. Zu deren Feststellung wird ein Versorgungsgrad mittels Arzt-Einwohner-Verhältniszahlen ermittelt. Die jüngste Neufassung der Bedarfsplanungsrichtlinie trägt langjähriger Kritik an der zuvor bestehenden Bedarfsplanung Rechnung und implementiert eine Vielzahl von Neuerungen, die auch Auswirkungen auf die ambulante Versorgung im Rhein-Hunsrück-Kreis haben. Eine dieser Neuerungen ist die Einführung einer 4-Versorgungsebenen-Systematik, die neue Planungsbereiche und Arztgruppen umfasst. Darüber hinaus werden Möglichkeiten für regionale Modifikationen eröffnet. Bisher war die Kreisregion alleiniger Planungsbereich für alle beplanten Arztgruppen. Insbesondere für die Bedarfsplanung der hausärztlichen Versorgung war dieser Planungsbereich oft unzureichend. Denn gerade in ländlichen und großräumigen Kreisen konnte im Gesamtkreis keine Unterversorgung festgestellt werden, obwohl möglicherweise durch räumliche Ungleichverteilungen der Arztsitze in Teilgebieten signifikante Lücken vorliegen. Hintergrund bei der Neueinteilung der hausärztlichen Planungsbereiche ist die Raumabgrenzung in der siedlungsstrukturellen Systematik der Mittelbereiche. 17 Diese orientieren sich in ihren Raumabgrenzungen nicht nur an administrativen Grenzen, sondern auch an den Entfernungen, Lagebeziehungen, Verkehrsanbindungen und traditionellen Bindungen zwischen Gemeinden und damit an dem zu erwartenden Verhalten der Bevölkerung bei der Inanspruchnahme von Infrastruktureinrichtungen der Daseinsvorsorge wie der ambulanten Versorgung. Für die Stadt Mainz und den Kreis Mainz-Bingen bedeuten diese Neuerungen, dass für den hausärztlichen Versorgungsbereich mit den Mittelbereichen Mainz, Bingen und Ingelheim nun drei Planungsbereiche existieren und somit die Region kleinräumiger beplant werden kann (vgl. Abbildung 15). Allerdings erstreckt sich der über 300.000 Einwohner zählende Mittelbereich Mainz über das südliche Kreisgebiet von Mainz- Bingen. Bedarfsplanerisch wird somit die dort ansässige Hausärzteschaft in den kleineren Gemeinden mit derjenigen in der Stadt Mainz zusammengefasst, was sich problematisch auf die Beurteilung der tatsächlichen Versorgungslage auswirken könnte. Die fachärztliche Versorgung gliedert sich nach der neuen Systematik in drei Versorgungsebenen auf. Hier gilt die Regel: je größer der Spezialisierungsgrad desto größer der Planungsbereich. 10 Arztgruppen der allgemeinen fachärztlichen Versorgungsebene werden zwar wie bisher auf Kreisregionsebene beplant, doch sind 17 Nach der Systematik des Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).

Kreisatlas zur vertragsärztlichen Versorgung: Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen 33 aus diesem Planungsbereich die Anästhesisten, Fachinternisten und Radiologen herausgenommen worden, die nun zusammen mit der neu in die Bedarfsplanung aufgenommenen Gruppe der Kinder- und Jugendpsychiater die spezialisierte fachärztliche Versorgungsebene bilden. Für diese Fachgruppen stellt die deutlich größere Raumordnungsregion Rheinhessen-Nahe den Planungsbereich dar (vgl. Abbildung 16). Demzufolge werden auch keine Feststellungen mehr getroffen, ob bei diesen Arztgruppen eventuell eine Unterversorgung in der Region vorliegt. Ferner bleibt abzuwarten, inwieweit diese Arztgruppen den nun größer gewordenen Planungsbereich für Praxisverlagerungen aus dem Kreis Mainz-Bingen in die Stadt Mainz nutzen werden und ob es so zu einer weiteren Zentralisierung der spezialisierten fachärztlichen Versorgung kommt. Die gänzlich neu zur Bedarfsplanung hinzugekommenen Arztgruppen der gesonderten fachärztlichen Versorgung werden aufgrund ihres hohen Spezialisierungsgrades sogar auf ganz Rheinland-Pfalz bezogen beplant. Die neue Bedarfsplanung betrachtet nicht nur die absolute Bevölkerungszahl als Planungsgrundlage, sondern sie berücksichtigt auch die unterschiedliche Demographie und Morbidität der Bevölkerung in den Planungsbereichen. Durch einen Demographiefaktor werden die allgemeinen Verhältniszahlen der Arztgruppen dahingehend modifiziert, dass die Altersstruktur und der Behandlungsbedarf der Bevölkerung im Alter von unter bzw. über 65 Jahren jeweils separat in die Bedarfsberechnung mit einbezogen werden. Das heißt, dass in Regionen mit höheren Bevölkerungsanteilen der über 65-Jährigen und einem höheren Behandlungsaufwand ein zusätzlicher Bedarf an Vertragsärzten ausgewiesen werden kann. Ferner können zum Beispiel auch regionale Besonderheiten in folgenden Bereichen für eine bedarfsgerechte Versorgung berücksichtigt werden: Regionale Demographie: über- oder unterdurchschnittlich besetzte Altersgruppen Regionale Morbidität: auffällige Prävalenz- und Inzidenzraten Soziökonomische Faktoren: Einkommensarmut, Arbeitslosigkeit, Pflegebedarf Räumliche Faktoren: Erreichbarkeiten Infrastrukturelle Besonderheiten: Versorgungssituation im stationären Bereich

34 Kreisatlas zur vertragsärztlichen Versorgung: Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen Tabelle 9: Versorgungsebene Systematik der neuen Bedarfsplanung für die Stadt Mainz und den Kreis Mainz-Bingen Planungsbereich 18 Arztgruppen 19 Relativzahl-Soll (Verhältnis Arzt/Einwohner) 20 Hausärztliche Versorgung Allgemeine fachärztliche Versorgung Spezialisierte fachärztliche Versorgung Mittelbereiche Mainz Bingen Ingelheim Kreisregionen Stadt Mainz Kreis Mainz-Bingen Raumordnungsregion Rheinhessen-Nahe Hausärzte 1 : 1.671 Stadt Mainz Kreis Mainz- Bingen Augenärzte 1: 13.399 1: 24.729 Chirurgen 1: 26.230 1: 47.479 Frauenärzte 21 1: 3.733 1: 6.606 Hautärzte 1: 21.703 1: 42.820 HNO-Ärzte 1: 17.675 1: 34.470 Nervenärzte 1: 13.745 1: 33.102 Orthopäden 1: 14.101 1: 26.712 Psychotherapeuten 1: 3.079 1: 9.103 Urologen 1: 28.476 1: 52.845 Kinderärzte 22 1: 2.405 1: 4.372 Anästhesisten 1 : 46.917 Fachinternisten 1 : 21.508 Kinder- und 23 1 : 16.909 Jugendpsychiater Radiologen 1 : 49.095 Gesonderte fachärztliche Versorgung Rheinland-Pfalz Humangenetiker 1 : 606.384 Laborärzte 1 : 102.001 Neurochirurgen 1 : 161.207 Nuklearmediziner 1 : 118.468 Pathologen 1 : 120.910 Physikalische- und Rehabilitationsmediziner 1 : 170.542 Strahlentherapeuten 1 : 173.576 Transfusionsmediziner 1 : 1.322.452 18 Nach der Systematik des BBSR. 19 Nach Definition der Bedarfsplanung. Diese Definitionen können merklich von anderen Arztgruppendefinitionen abweichen. 20 Angegeben sind die Allgemeinen Verhältniszahlen gemäß Bedarfsplanungsrichtlinie vom 20.12.2012 für die hier betrachtete Region ohne Demografiefaktor, dessen Anwendung dazu führen kann, dass die in der Bedarfsplanung verwendeten Verhältniszahlen von den hier genannten abweichen können. 21 Verhältniszahl bezogen auf die weibliche Bevölkerung. 22 Verhältniszahl bezogen auf die Bevölkerung bis unter 18 Jahre. 23 Verhältniszahl bezogen auf die Bevölkerung bis unter 18 Jahre.

Kreisatlas zur vertragsärztlichen Versorgung: Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen 35 Abbildung 15: Hausärztliche Versorgungsebene in der neuen Bedarfsplanung

36 Kreisatlas zur vertragsärztlichen Versorgung: Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen Abbildung 16: Fachärztliche Versorgungsebenen in der neuen Bedarfsplanung

Kreisatlas zur vertragsärztlichen Versorgung: Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen 37 4.3 BEREITSCHAFTSDIENSTORGANISATION In der Region Mainz/Mainz-Bingen wird der vertragsärztliche Bereitschaftsdienst durch sechs Bereitschaftsdienstzentralen für die 407.606 Einwohner sichergestellt (vgl. Abbildung 17). Bei der Zuordnung von Gemeinden zum Versorgungsgebiet einer Bereitschaftsdienstzentrale ist die KV RLP bestrebt, diese an die für die Bevölkerung nächstgelegene Zentrale anzugliedern. Sollte dies aus infrastrukturellen, organisatorischen oder ökonomischen Gründen nicht möglich sein, steht den Patienten selbstverständlich die freie Wahl der Bereitschaftsdienstzentrale zu. Wenn allerdings ein Hausbesuch benötigt wird, muss dieser bei der jeweils zuständigen Bereitschaftsdienstzentrale angefordert werden. Während die Bevölkerung im Landesdurchschnitt 9 Kilometer PKW-Fahrdistanz zurücklegen muss, um die für sie nächstgelegene Bereitschaftsdienstzentrale zu erreichen, beträgt die durchschnittliche Distanz für die Bewohner der Region Mainz/Mainz-Bingen 7 Kilometer. 18 Prozent der Bevölkerung kann die für sie nächstgelegene Bereitschaftsdienstzentrale in weniger als 2,5 Kilometern erreichen. Weitere 30 Prozent der Bevölkerung können in einer durchschnittlichen PKW-Fahrdistanz zwischen 2,5 und 5 Kilometern ihre nächstgelegene Bereitschaftsdienstzentrale erreichen. 52 Prozent der Bevölkerung müssen mehr als 5 Kilometer aufwenden um ihre nächstgelegene Bereitschaftsdienstzentrale zu erreichen, aber nur 4 Prozent mehr als 20 Kilometer (vgl. Abbildung 16). Für 64 Prozent der Bevölkerung beträgt die durchschnittliche PKW-Fahrdistanz unter 7,5 Kilometer.

38 Kreisatlas zur vertragsärztlichen Versorgung: Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen Abbildung 17: Bereitschaftsdienstorganisation in Rheinland-Pfalz

Kreisatlas zur vertragsärztlichen Versorgung: Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen 39 Abbildung 18: Durchschnittliche PKW-Fahrdistanzen zur zuständigen Bereitschaftsdienstzentrale für die Bevölkerung in der Stadt Mainz und im Kreis Mainz- Bingen

40 Kreisatlas zur vertragsärztlichen Versorgung: Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen 4.4 HAUSÄRZTLICHE VERSORGUNG Eine wichtige Säule der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung ist der Hausarzt. Aktuell stellen 2.719 (Stand 31.12.2014) zugelassene und angestellte Hausärzte die ambulante Versorgung der Bevölkerung in Rheinland-Pfalz vor Ort sicher, dabei sind sie als erster und wichtigster Ansprechpartner unverzichtbar. Auch in wirtschaftsstarken Regionen wie Mainz/Mainz-Bingen steht die flächendeckende Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung vor großen Herausforderungen, weil sich auch hier die Auswirkungen der landesweiten Problematiken in der Hausarztversorgung (Alterung der Bevölkerung und Ärzteschaft, fehlende Attraktivität des Hausarztberufes) zeigen werden. Allerdings kann davon ausgegangen werden, dass aufgrund der Attraktivität der Region, hier die Nachbesetzung altersbedingter wegfallender Hausarztsitze leichter als in den meisten anderen Regionen von Rheinland-Pfalz fällt. Vor diesem Hintergrund sollen die Strukturen und daraus resultierenden Gefährdungen der hausärztlichen Versorgung unter folgenden Gesichtspunkten betrachtet werden: Projizierter altersbedingter Nachbesetzungsbedarf bei Hausärzten bis 2020 Erreichbarkeiten der Hausärzte Struktur und Entwicklung der Patientenschaft Patientenauslastung und Arbeitsintensität 4.4.1 ZUKÜNFTIGE ENTWICKLUNG PROJIZIERTER ALTERSBEDINGTER NACHBESETZUNGSBEDARF VON HAUSÄRZTEN BIS 2020 Die Altersstruktur der Hausärzte in der Stadt Mainz und dem Kreis Mainz-Bingen ist, wie bereits in Kapitel 4.1.2 beschrieben, durch einen hohen Anteil von praktizierenden Vertragsärzten im Alter von über 59 Jahren gekennzeichnet. Es kann also damit gerechnet werden, dass ein großer Anteil der Hausärzte noch in diesem Jahrzehnt altersbedingt aus der vertragsärztlichen Versorgung ausscheidet und somit ein hoher Nachbesetzungsbedarf für Hausärzte entsteht. Um Zeitpunkt und Umfang altersbedingt wiederzubesetzender Arztstellen projizieren zu können, ist die Festlegung eines Ausscheidealters notwendig. Trotz der Aufhebung der Regelaltersgrenze von 68 Jahren für die vertragsärztliche Tätigkeit ist das mittlere Ausscheidealter insgesamt gesunken. Aktuell liegt dies für Hausärzte in Rheinland- Pfalz bei 62 Jahren. Dieser Wert wird für die nachfolgenden Betrachtungen auch für die Jahre bis 2020 als konstant angenommen. Hieraus ergibt sich folgender hausärztlicher Nachbesetzungsbedarf:

Kreisatlas zur vertragsärztlichen Versorgung: Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen 41 Tabelle 10: altersbedingter Nachbesetzungsbedarf an Hausärzten bis 2020 (Stand: 31.12.2014) Kopfzahl Versorgungsumfang absolut prozentual absolut prozentual Stadt Mainz 74 52% 72 53% Kreis Mainz-Bingen 65 46% 61 46% Rheinland-Pfalz 1.382 51% 1.332 51% Während sich in der Stadt Mainz bis in das Jahr 2020 mit 53 Prozent ein im Landesvergleich überdurchschnittlicher altersbedingter Nachbesetzungsbedarf der hausärztlichen Versorgungsumfänge ergibt, liegt der altersbedingte Nachbesetzungsbedarf im Kreis Mainz-Bingen mit 46 Prozent unter dem Landesdurchschnitt. Problematisch ist hier die Tatsache, dass für zahlreiche Einzelpraxen bis 2020 Nachfolger gefunden werden müssen. Diese Praxen werden meist seit zum Teil Jahrzehnten von denselben engagierten Hausärzten geführt, für die es kaum interessierte Nachfolger gibt. Dadurch ist insbesondere die Versorgung in kleineren Gemeinden und in der Fläche gefährdet. Zahlreichen Gemeinden im Kreis Mainz- Bingen mit ihren Patienteneinzugsgebieten droht der Verlust der örtlichen hausärztlichen Versorgung, wenn keine Nachfolger für die vorhandenen Vertragsarztsitze gefunden werden (vgl. Abbildung 19). Neben der Stadt Mainz ist auch in Bingen, Gau-Algesheim, Nierstein und Sprendlingen die Mehrheit der Hausärzte bereits 56 Jahre und älter. Insgesamt kann in Teilen der Region eine Verschlechterung der hausärztlichen Versorgung drohen. Dies wird dann auch Auswirkungen auf die Erreichbarkeit der hausärztlichen Versorgung haben.

42 Kreisatlas zur vertragsärztlichen Versorgung: Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen Abbildung 19: Räumliche Verteilung des altersbedingten Nachbesetzungsbedarfes bis 2020 in der Stadt Mainz und dem Kreis Mainz-Bingen

Kreisatlas zur vertragsärztlichen Versorgung: Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen 43 4.4.2 ERREICHBARKEITEN Die Sicherstellung der flächendeckenden und wohnortnahen ambulanten Versorgung durch Hausärzte ist ein Hauptziel der Politik und der Vertragspartner im Gesundheitswesen sowie die ausdrückliche Erwartung der Bevölkerung. Ein Indikator für die Beurteilung der Verwirklichung dieses Ziels ist die Erreichbarkeit der nächstgelegenen Hausarztpraxis. Die Entfernung zur nächstgelegenen Hausarztpraxis ist für den Zugang der Bevölkerung zur ambulanten Versorgung aus zwei Gründen von entscheidender Bedeutung. Erstens stehen im Gegensatz zu innerstädtischen Großstadträumen in weiten Teilen des Landes nicht mehrere Hausärzte in näherer Umgebung zur Verfügung. Zweitens steigt als Folge des demographischen Wandels der Anteil älterer immobiler Patienten mit Nahversorgungsbedarf stetig an. Die durchschnittliche PKW-Fahrdistanz im Kreis Mainz-Bingen zur nächstgelegenen Hausarztpraxis (Minimaldistanz) beträgt einen Kilometer und liegt damit unter dem Landesdurchschnitt von 1,5 Kilometern. Etwa 71 Prozent der Bevölkerung können in maximal 1 km Fahrdistanz ihren nächstgelegenen Hausarzt erreichen. Weitere 19 Prozent der Bevölkerung müssen maximal zwischen 1 und 2,5 km Fahrdistanz aufwenden. Die restlichen 10 Prozent der Einwohner im Kreis Mainz-Bingen müssen zwischen 2,5 und 7,5 Kilometer Fahrdistanz zur nächstgelegenen Hausarztpraxis aufwenden. Theoretisch müssen nur etwa 2.700 Einwohner im Kreis Mainz-Bingen mehr als 5 Kilometer Minimaldistanz zurücklegen (vgl. Abbildung 20). Wenn der projizierte Nachbesetzungsbedarf an Hausärzten bis 2020 nicht gedeckt wird, kann sich die Anzahl der Gemeinden und der Anteil der Bevölkerung mit Fahrdistanzen von mehr als 2,5 Kilometer Minimaldistanz zum nächsten Hausarzt erhöhen. In Stadt Mainz beträgt die durchschnittliche PKW-Fahrdistanz zur nächstgelegenen Hausarztpraxis durchschnittlich sogar nur 0,6 km. Mit 84 Prozent hat ein Großteil der Bevölkerung weniger als einen Kilometer bis zum nächsten Hausarzt zurückzulegen. Weitere 15,4 Prozent sind 1 bis 2,5 Kilometer unterwegs um den nächstgelegenen Hausarzt aufzusuchen. Lediglich 0,6 Prozent (1.226 Einwohner) müssen theoretisch einen weiteren Weg von 2,5 bis zu 5 Kilometern auf sich nehmen.

44 Kreisatlas zur vertragsärztlichen Versorgung: Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen Abbildung 20: Erreichbarkeiten der Hausarztpraxen in der Stadt Mainz und im Kreis Mainz- Bingen

Kreisatlas zur vertragsärztlichen Versorgung: Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen 45 Abbildung 21: Gegenüberstellung der PKW-Fahrdistanzen in der hausärztlichen Versorgung im Kreis Mainz-Bingen In der Realität weichen die tatsächlichen Fahrdistanzen in der hausärztlichen Versorgung jedoch von der räumlichen Verteilung der Hausärzte deutlich ab. Durchschnittlich legten die Hausarztpatienten im 4. Quartal 2013 im Kreis Mainz- Bingen mit 4,5 Kilometern Fahrdistanz einen mehr als vier Mal so langen Fahrweg zurück, als es die Inanspruchnahme der nächstgelegenen Hausarztpraxis erforderlich gemacht hätte. Hierbei spielen unter anderem persönliche Präferenzen, Verkehrsanbindungen sowie Arbeits- und Pendlerwege der Patienten eine Rolle. Nur 25 Prozent der Patienten suchten einen Hausarzt auf, dessen Praxis weniger als 1 km Fahrdistanz von ihrem Wohnsitz entfernt liegt, obwohl dies rechnerisch für 71 Prozent möglich wäre. 12 Prozent der Hausarztpatienten fuhren sogar über 10 km zu einem Hausarzt, obwohl dies theoretisch für keinen notwendig gewesen wäre (vgl. Abbildung 21). Für die Stadt Mainz ist eine derartige Auswertung bezüglich der tatsächlichen Fahrdistanzen nicht möglich, da keine Informationen zur Wohnadresse der Patienten innerhalb von Stadt Mainz vorliegen. 4.4.3 STRUKTUR UND ENTWICKLUNG DER PATIENTENSCHAFT Um die Situation der hausärztlichen Versorgung in einer Region beurteilen und Prognosen über zukünftige Entwicklungen abgegeben zu können, muss neben Analysen der Versorgungsstrukturen und der Bevölkerungsstruktur auch die Patientenschaft betrachtet werden. Folgende Punkte für die hausärztliche Versorgung sind hierbei von Interesse:

46 Kreisatlas zur vertragsärztlichen Versorgung: Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen Anzahl, Geschlecht und Altersstruktur der Hausarztpatienten Inanspruchnahmeverhalten Prognose 2030 Da in dieser Betrachtung nur die Daten der gesetzlich versicherten Patientenschaft einbezogen werden können, wird bei den folgenden Berechnungen und Hochrechnungen die gesetzlich versicherte Bevölkerung als Bezugspopulation verwendet. Diese wurde auf Basis der Mitgliederstatistik der gesetzlichen Krankenversicherung (KM-6 Statistik) modelliert. Da hierzu keine Rohdaten auf Kreisebene vorliegen, wurden die GKV-Anteile der verwendeten Altersklassen in Rheinland-Pfalz auf die entsprechende Bevölkerung der betrachteten Region umgerechnet. Im Jahr 2011 nahmen pro Quartal durchschnittlich 79.133 Patienten aus Stadt Mainz und 98.829 Patienten aus dem Kreis Mainz-Bingen Leistungen der ambulanten Hausarztversorgung in Anspruch. Dabei war die Verteilung nach Lebensjahren in der Alterspyramide zwischen männlichen und weiblichen Hausarztpatienten nahezu identisch. Allerdings waren die absoluten Patientenzahlen der Frauen deutlich höher. Sie stellten insgesamt 58,4 Prozent der Hausarztpatienten, während die Männer nur auf 41,6 Prozent kamen (vgl. Abbildung 22). Der Grund für das mit 52 Jahren um 8 Jahre höhere mittlere Alter der Hausarztpatienten im Vergleich zur Gesamtbevölkerung, liegt in den Inanspruchnahmeraten der höheren Altersklassen. Die Inanspruchnahmerate ist als der altersgruppenspezifische Quotient der Hausarztpatientenzahl und der Anzahl der entsprechenden Bevölkerungsgruppe zu verstehen. Sie gibt an, wie viel Prozent der jeweiligen Altersklasse in einem bestimmten Abrechnungszeitraum Leistungen bei einem Hausarzt in Anspruch genommen haben. Insgesamt nahmen im Jahr 2011 durchschnittlich 47 Prozent der gesetzlich Versicherten in der Stadt Mainz pro Quartal Leistungen der hausärztlichen Versorgung in Anspruch. Im Kreis Mainz-Bingen waren es 58,1 Prozent. Der Landesdurchschnitt liegt bei 60,4 Prozent. Mit zunehmendem Alter steigt die Inanspruchnahmerate linear an (vgl. Tabellen 11 und 12). Ein Grund für die im Landesvergleich unterdurchschnittlichen Inanspruchnahmeraten in der Stadt Mainz und im Kreis Mainz-Bingen kann neben der Altersstruktur an der hohen Facharztdichte liegen. Es kann hier eher direkt der Facharzt aufgesucht werden, während in ländlichen Räumen der Hausarzt tendenziell erster Ansprechpartner bleibt. Dies wird besonders bei den unter 18-Jährigen deutlich, für die der Hausarzt in Flächenkreisen deutlich häufiger als in der Großstadt auch als Kinderarzt fungiert. Der Landesdurchschnitt in der Inanspruchnahme liegt hier bei 35 Prozent.

Kreisatlas zur vertragsärztlichen Versorgung: Stadt Mainz und Kreis Mainz-Bingen 47 Abbildung 22: Geschlechterstrukturen in der hausärztlichen Versorgung in der Stadt Mainz und im Kreis Mainz-Bingen Tabelle 11: Altersklasse Patientenzahlen nach Altersklassen und Inanspruchnahmeraten in der Stadt Mainz 2011 gesetzlich Versicherte Bevölkerung der Altersklasse Anteil der Altersklasse an allen gesetzlich Versicherten (in %) Anzahl Hausarztpatienten innerhalb der Altersklassen im Quartalsschnitt Inanspruchnahmerate innerhalb der Altersklassen im Quartalsschnitt 0 bis 17 24.327 14,4% 3.258 13,4% 18 bis 44 70.729 42,0% 26.835 37,9% 45 bis 64 42.476 25,2% 24.691 58,1% 65 bis 79 22.284 13,2% 16.913 75,9% Über 80 8.677 5,1% 7.437 85,7% Insgesamt 168.494 100,0% 79.133 47,0%