Nahtloser Zugang aus dem qualifizierten Entzug in die Rehabilitation: Perspektiven aus Sicht der Rehabilitationsträger Klaus Gerkens Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) 29. Heidelberger Kongress des Fachverbandes Sucht 15./16. Juni 2016 Sucht bewegt Zugangswege erweitern!
Gliederung Ausgangslage und Daten Überlegungen der Rehabilitationsträger Direktverlegung/Nahtlosverfahren Vorteile für alle Beteiligten Voraussetzungen eines funktionierenden Verfahrens Stand der Beratungen Ausblick 2
Gliederung Ausgangslage und Daten Überlegungen der Rehabilitationsträger Direktverlegung/Nahtlosverfahren Vorteile für alle Beteiligten Voraussetzungen eines funktionierenden Verfahrens Stand der Beratungen Ausblick 3
Ausgangslage und Daten 1,77 Mio. Menschen im Alter von 18-64 Jahren sind alkoholabhängig Lediglich 10% der Alkoholabhängigen nimmt an einer Therapie teil 2% machen eine stationäre Therapie 81.815 GKV-Versicherte haben in 2014 einen qualifizierten Entzug im Krankenhaus durchgeführt (nur) 19,7% der im Krankenhaus behandelten Alkoholabhängigen werden in Entwöhnungseinrichtungen vermittelt S3 Leitlinie zu alkoholbezogenen Störungen Nach einer Entgiftung bzw. einem qualifiziertem Entzug soll nahtlos eine Postakutbehandlung angeboten werden! 4
Gliederung Ausgangslage und Daten Überlegungen der Rehabilitationsträger Direktverlegung/Nahtlosverfahren Vorteile für alle Beteiligten Voraussetzungen eines funktionierenden Verfahrens Stand der Beratungen Ausblick 5
Überlegungen der Rehabilitationsträger Unterarbeitsgruppe (UAG) der DRV, GKV und Suchtfachverbände Frühzeitiger und nahtloser Zugang Papier der UAG vom 25.05.2016 Verbesserung des Zugangs aus dem qualifizierten Entzug (QE) in die Suchtrehabilitation Empfehlung für geeignete Patienten ein Nahtlosverfahren in die Suchtrehabilitation nach QE durchzuführen Handlungsempfehlungen der UAG für ein Direktverlegungs-/Nahtlosverfahren Regionale Absprachen bleiben unberührt! 6
Gliederung Ausgangslage und Daten Überlegungen der Rehabilitationsträger Direktverlegung/Nahtlosverfahren Vorteile für alle Beteiligten Voraussetzungen eines funktionierenden Verfahrens Stand der Beratungen Ausblick 7
Direktverlegung/Nahtlosverfahren Was bedeutet dies? Nahtlose Verlegung vom Krankenhaus in die Entwöhnungseinrichtung Keine Umwege Enge Abstimmung zwischen Krankenhaus und Entwöhnungseinrichtung erforderlich Organisierter und begleiteter Transport, vorzugsweise durch Mitarbeiter der Entwöhnungseinrichtung Fahrkostenregelung nach 53 SGB IX 8
Gliederung Ausgangslage und Daten Überlegungen der Rehabilitationsträger Direktverlegung/Nahtlosverfahren Vorteile für alle Beteiligten Voraussetzungen eines funktionierenden Verfahrens Stand der Beratungen Ausblick 9
Vorteile für alle Beteiligten Optimale Versorgung der Abhängigkeitskranken Einbeziehung bisher nicht erreichter Zielgruppen Reduzierung von Nichtantrittsquoten Vermeidung/Verringerung von Drehtürfällen Reduzierung betrieblicher Ausfallzeiten und weiterer Kosten für den Arbeitgeber Vermeidung hoher Folgekosten bei Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern 10
Gliederung Ausgangslage und Daten Überlegungen der Rehabilitationsträger Direktverlegung/Nahtlosverfahren Vorteile für alle Beteiligten Voraussetzungen eines funktionierenden Verfahrens Stand der Beratungen Ausblick 11
Voraussetzungen eines funktionierenden Verfahrens Erfolgreicher Abschluss des qualifizierten Entzugs in geeigneten Krankenhäusern einschl. erreichter Motivation Rechtzeitige Einleitung durch Stationsarzt und Sozialdienst des Krankenhauses (Entzugsstation) Befundbericht einschl. Sozialbericht Reha-Antrag Organisation der nahtlosen Verlegung in Zusammenarbeit mit der aufnehmenden Entwöhnungseinrichtung Kurzfristige Bearbeitung des Reha-Antrages durch Reha-Träger Information aller beteiligten Stellen (Datenschutz!) Begleiteter Abholdienst 12
Gliederung Ausgangslage und Daten Überlegungen der Rehabilitationsträger Direktverlegung/Nahtlosverfahren Vorteile für alle Beteiligten Voraussetzungen eines funktionierenden Verfahrens Stand der Beratungen Ausblick 13
Stand der Beratungen (I) DRV und GKV beraten über gemeinsame Rahmenempfehlungen Entwurf an Suchtfachverbände im III. Quartal 2016 Beteiligung weiterer Organisationen geplant, u. a. Fachgesellschaften, Krankenhausärzte, Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen, Aktion Psychisch Kranke Umsetzung erfolgt auf Landesebene! (ab 2017!?!) Regionale Verfahren, Absprachen bleiben unberührt 14
Stand der Beratungen (II) Inhalt der Rahmenempfehlungen der DRV und GKV Geltung für Renten- und Krankenversicherte Abhängigkeit von Alkohol, Medikamenten, Drogen (Opioide) Definition qualifizierter Entzug einschl. Aussagen zur Verweildauer Teilnehmende Krankenhäuser (Liste) Einleitung/Beantragung der Suchtrehabilitation Leistungszuständigkeit Bearbeitungsdauer durch Reha-Träger Verlegung/begleiteter Abholdienst 15
Gliederung Ausgangslage und Daten Überlegungen der Rehabilitationsträger Direktverlegung/Nahtlosverfahren Vorteile für alle Beteiligten Voraussetzungen eines funktionierenden Verfahrens Stand der Beratungen Ausblick 16
Ausblick Verabschiedung der gemeinsamen Rahmenempfehlung DRV/GKV voraussichtlich Ende 2016/Anfang 2017 Umsetzung erfolgt auf Landesebene! (ab 2017) Offene Fragen sind noch zu klären Steigerung der Fallzahlen Verbesserung der Versorgung bundesweit Es bedarf der Unterstützung aller Beteiligten, um das gemeinsame Ziel zu erreichen! 17
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Klaus Gerkens vdek-verbandszentrale Tel.: 030 / 26 931-1912, klaus.gerkens[at]vdek.com