Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Raiffeisenbank i. Lkrs. Passau-Nord eg zu den relevanten Kapiteln für Zahlungsdienste gültig ab



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Transkript:

Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Raiffeisenbank i. Lkrs. Passau-Nord eg zu den relevanten Kapiteln für Zahlungsdienste gültig ab 15.09. 134 200 05.15 Seite 1 Stand: 15. September

3 Privatkonto 3.1 Kontoführung Produkt VR Basic mtl. Servicegebühr zuzüglich, im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführte (Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist) o Bartransaktion (5 Freiposten/Monat) Bareinzahlung Barauszahlung Am Schalter Am Geldautomat o Überweisung Ausführung Beleghaft Beleglos - Online-Banking - SB-Terminal - Telefonbanking/Telefonisch ohne Telefonbanking - Dauerauftrag Gutschrift o Lastschrift o Scheck Einzug VR Classic mtl. Servicegebühr (frei ab einem Durchschnittsguthaben von 2.000 EUR) zuzüglich, im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführte (Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist) o Bartransaktion (5 Freiposten/Monat) Bareinzahlung Barauszahlung Am Schalter Am Geldautomat zuzüglich, im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführte (Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist) (15 Freiposten/Monat) o o o Überweisung Ausführung Beleghaft Beleglos - Online-Banking - SB-Terminal - Telefonbanking/Telefonisch ohne Telefonbanking - Dauerauftrag Gutschrift Lastschrift Scheck Einzug EUR 3,50 EUR --- 1,50 EUR 7,50 EUR --- 1,50 EUR 134 200 05.15 Seite 2 Stand: 15. September

Produkt VR KontoDirekt online (frei ab einem Durchschnittsguthaben von 1.500 EUR) mtl. Servicegebühr zuzüglich, im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführte (Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist) o Bartransaktion (5 Freiposten/Monat) Bareinzahlung Barauszahlung Am Schalter Am Geldautomat o Überweisung Ausführung Beleghaft - Beleghafte Buchung - Erfassung beleghafte Buchung Beleglos - Online-Banking - SB-Terminal - Telefonbanking/Telefonisch ohne Telefonbanking - Dauerauftrag Gutschrift o Lastschrift o Scheck Einzug VR Fun (für Schüler, Azubis und Studenten bis 25 Jahre) mtl. Servicegebühr zuzüglich, im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführte (Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist) bis 25 Jahre kostenlos; ab 25 Jahre mit Nachweis 15 Freiposten pro Monat; ab dem 16. Buchungsposten gelten folgende Positionen: o Bartransaktion (5 Freiposten/Monat) Bareinzahlung Barauszahlung Am Schalter Am Geldautomat o Überweisung Ausführung Beleghaft Beleglos - Online-Banking - Telefonbanking/Telefonisch ohne Telefonbanking - Dauerauftrag Gutschrift o Lastschrift o Scheck Einzug VR Bequem mtl. Servicegebühr zuzüglich, im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführte (Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist) o Bartransaktion (5 Freiposten/Monat) Bareinzahlung Barauszahlung Am Schalter Am Geldautomat EUR 3,95 EUR 1,50 EUR 2,50 EUR --- 1,50 EUR 6,00 EUR 134 200 05.15 Seite 3 Stand: 15. September

o o o Überweisung Ausführung Beleghaft Beleglos - Online-Banking - SB-Terminal - Telefonbanking/Telefonisch ohne Telefonbanking - Dauerauftrag Gutschrift Lastschrift Scheck Einzug --- 1,50 EUR 3.2 Kontoauszug durch Kontoauszugdrucker 1 Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen 2 (pro Auszug) Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach 45 Tage nicht abgerufenen Kontoauszüge, auf gesondertes Verlangen des Kunden im Einzelfall 3 --- EUR 0,25 EUR 0,90 EUR Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden 4 maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) --- EUR manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) 2,00 EUR/St. Mind. 5,00 EUR 3.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen --- 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank 4.1.1 Name und Anschrift der Bank 5 Name der Bank (Zentrale): Raiffeisenbank i. Lkrs. Passau-Nord eg Straße: Nibelungenstr. 14 PLZ/Ort: 94113 Tiefenbach Telefon: 08509/3010 Telefax: 08509/1329 Internet: www.rpbn.de Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen. 4.1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde 6 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn 1 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 2 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 3 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt. 4 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 5 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 6 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 134 200 05.15 Seite 4 Stand: 15. September

4.1.3 Eintragung im Handels- (Genossenschafts)register 7 Genossenschaftsregister Passau 916 4.1.4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 4.1.5 Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme - Sonnabende - 24. und 31. Dezember - Faschingsdienstag - Hl. Drei Könige - Allerheiligen - Christ-/Mariä Himmelfahrt/Fronleichnam 4.2 Lastschriftverkehr 4.2.1 Einzugsermächtigungslastschrift unter Einsatz der Zahlungskarte des Zahlers an einer Verkaufsstelle (Elektronisches Lastschriftverfahren) 4.2.1.1 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.2.1.2 Entgelte Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung einer Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 1,75 EUR 4.2.2 SEPA-Basis-Lastschrift 4.2.2.1 Ausführungsfristen 4.2.2.2 Entgelte Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 1,75 EUR 7 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 134 200 05.15 Seite 5 Stand: 15. September

4.2.3 SEPA-Firmen-Lastschrift 4.2.3.1 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.2.3.2 Entgelte Lastschrifteinlösung Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierte Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 0,50 EUR 1,75 EUR 4.3 Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer VR-BankCard entfällt entfällt mit unserer MasterCard entfällt 2 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR mit unserer Visa Card entfällt 2 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit VR-BankCard/VR-ServiceCard am Schalter am Geldautomaten - bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz* entfällt - bei inländischen KI und KI in der EU 8 und den EWR-Staaten 9, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: -Verfügungen im girocard-system -Verfügungen in anderen Zahlungssysteme (Maestro/Cirrus/VPAY/Plus) in Euro - bei inländischen KI und KI in der EU 9 in den EWR-Staaten 10, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: -Verfügungen in anderen Zahlungssysteme (Maestro/Cirrus/VPAY/Plus) in Euro - bei KI in der EU 9 und den EWR Staaten 10 in Fremdwährung entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 1% mind. 5,00 EUR 1% mind. 5,00 EUR 1% mind. 5,00 EUR - bei KI außerhalb der EU 9 und den entfällt 1% mind. 5,00 EUR EWR-Staaten 10 Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. *Ab der 6. Verfügung im Monat wird je Verfügung EUR 1,02 belastet 8 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 9 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 134 200 05.15 Seite 6 Stand: 15. September

mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) am Schalter am Geldautomaten - im Inland und Ausland entfällt 2 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR (zzgl. 1 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz 10 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten) 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.4.1 Debit-Karten 4.4.1.1 VR-BankCard - VR-BankCard pro Jahr 7,50 EUR - Ersatzkarte 11 2 - PIN-Neubestellung auf Wunsch des Kunden 11 1 Auslandseinsatz 12 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 13 und der EWR-Staaten 14 --- EUR 4.4.1.2 VR-ServiceCard nicht im Einsatz - VR-ServiceCard pro Jahr --- EUR - Ersatzkarte 15 --- EUR 4.4.2 GeldKarte - Aufladen unserer GeldKarten an unseren Ladeterminals an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz an Ladeterminals anderer KI --- EUR --- EUR --- EUR - Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. Zur Orientierung: Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte - Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind --- EUR - anderen Kreditinstituten --- EUR 10 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 11 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte/PIN geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte/PIN verpflichtet ist. 12 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 13 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 14 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 15 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 134 200 05.15 Seite 7 Stand: 15. September

4.4.3 Kreditkarten Ersatzkarte 16 siehe Preis Zusatzkarte - bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des Kunden auf Anfrage - bei Designwechsel zur nächsten Wiederprägung auf Wunsch des Kunden auf Anfrage - bei nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des Kunden 16 1 zzgl. Versandkosten - bei Versendung im Inland --- EUR - bei Versendung in Europa --- EUR - bei Versendung weltweit --- EUR - bei Versendung per Kurier --- EUR Auslandseinsatz 17 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 18 und der EWR-Staaten 19 1 % vom Umsatz Sonstige Serviceleistungen - Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des Kunden --- EUR - Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des Kunden --- EUR - Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden 20 5,00 EUR - Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden 21 5,00 EUR - Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden 22 5,00 EUR 4.4.3.1 ClassicCard (MasterCard oder Visa) ab 0,00 Umsatz jährlich 2 ab 2.000,00 Umsatz jährlich 1 ab 4.000,01 EUR Umsatz jährlich Zusatzkarte pro Jahr 15,00 EUR 4.4.3.2 GoldCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr 65,00 EUR Zusatzkarte pro Jahr 45,00 EUR 4.4.3.2 BasicCard (MasterCard oder Visa) für Jugendliche ab 12 Jahren (abhängig vom Kontomodell) pro Jahr 1 für Erwachsene (abhängig vom Kontomodell) pro Jahr 2 4.4.3.4 ReiseCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr 4 Zusatzkarte pro Jahr 3 16 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte/PIN geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte/PIN verpflichtet ist. 17 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 18 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 19 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 20 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 21 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 22 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 134 200 05.15 Seite 8 Stand: 15. September

4.4.3.5 ShoppingCard (MasterCard oder Visa) ab 0,00 1.999,99 EUR Umsatz jährlich 4 ab 2.000,00 4.000,00EUR Umsatz jährlich 2 ab 4.000,01 EUR Umsatz jährlich Zusatzkarte pro Jahr 3 4.4.3.6 Golf Fee Card (MasterCard oder Visa) nicht im Einsatz - pro Jahr --- EUR Zusatzkarte pro Jahr --- EUR 4.4.3.7 Kartendoppel Standard (MasterCard und Visa Karte zusammen) nicht im Einsatz - pro Jahr --- EUR Zusatzkarte pro Jahr --- EUR 4.4.3.8 Kartendoppel VR-GoldKombi (MasterCard GOLD und Visa Karte Gold zusammen) - nicht im Einsatz - pro Jahr --- EUR Zusatzkarte pro Jahr --- EUR 4.4.3.9 MasterCard@on nicht im Einsatz - pro Jahr --- EUR 4.4.4 Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR- Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung. max. ein Geschäftstag max. vier Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5 Überweisungsverkehr 4.5.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 23 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen 24 4.5.1.1 Überweisungsauftrag 4.5.1.1.1 Annahmefrist(en) für Überweisungen an Geschäftstagen der Bank. Geschäftsstellen: Tiefenbach, Ruderting, Hacklberg, Neukirchen v. W., Hutthurm, Tittling, Fürstenstein, Büchlberg Montag/Dienstag/Donnerstag/Freitag Mittwoch 16.00 Uhr 12.00 Uhr 23 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Kroatien, Irland, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 24 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 134 200 05.15 Seite 9 Stand: 15. September

Geschäftsstelle Thurmansbang Montag/Dienstag/Freitag Mittwoch/Donnerstag 16.00 Uhr 12.00 Uhr Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5.1.1.2 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 25 Beleghafter Überweisungsauftrag ein Geschäftstag max. zwei Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 26 Beleghafter Überweisungsauftrag max. vier Geschäftstage max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5.1.1.3 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 "Kontoführung"). 4.5.1.1.3.1 Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: 25 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). 26 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). 134 200 05.15 Seite 10 Stand: 15. September

Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto je Überweisung per Zahlschein = Bareinzahlung beleghafte elektronisch per Dauerauftraloser bei form- Überweisung übermittelte Er- Überweisung * teilung ** als Eilüberweisung zusätzlich als telegrafische Überweisung zusätzlich Überweisungsart Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet 0,15% d. Auftragsbetr. mind. 10 EUR, max. 30 EUR + 0,025% Courtage bei Fremdwährung mind. 1,50 EUR 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 entfällt Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN*** in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister 0,00 0,00 0,00 1,50 0,00 -- entfällt 0,00 0,00 0,00 1,50 ****5,00 6,50 entfällt * Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). ** z. B. telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking. *** Bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Euro in andere EWR-Staaten ist bis 31. Januar 2016 zur Angabe der IBAN zusätzlich die Angabe von BIC erforderlich. **** mit vorbereitetem Beleg, ohne vorbereitetem Beleg 6,50 EUR 134 200 05.15 Seite 11 Stand: 15. September

4.5.1.1.3.2 Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Höhe der Entgelte Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte Zielland EU-Staaten und EWR-Staaten Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung im TIPANET (wenn Ländervoraussetzung erfüllt) 0 1 0 1 bis zu EUR EUR EUR EUR EUR 0,15% d. 0,15% d. Nicht möglich 7,50 Auftragsbetr. Auftragsbetr. mind. 10 EUR, mind. 10 EUR, max. 30 EUR + max. 30 EUR + 0,025% Courtage Kosten der bei Fremd- Auslandsbank + währung mind. 0,025% Courtage 1,50 EUR bei Fremdwährung mind. 1,50 EUR 4.5.1.1.4 Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/ Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden 1,75 EUR --- EUR 1 2,00 EUR 4.5.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 "Kontoführung"). Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung im bis zu EUR EUR EUR Überweisung in Euro innerhalb der Bank 0,15% d. Auftragsbetr. mind. Überweisung in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- 10 EUR, max. 30 EUR + Kosten der Auslandsbank + 0,025% Courtage bei Fremdwährung mind. 1,50 EUR Mitgliedstaates lautet 134 200 05.15 Seite 12 Stand: 15. September

4.5.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR 27 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 28 ) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 29 ) 4.5.2.1 Überweisungsaufträge 4.5.2.1.1 Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. 4.5.2.1.2 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung "0" können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung "2" können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Zielland/Währung Höhe der Entgelte Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung im TIPANET (wenn Ländervoraussetzung erfüllt) (z. B. Schweiz/Euro 0 1 0 1 mit IBAN/BIC) bis zu EUR EUR EUR EUR EUR Schweiz/CHF mit IBAN/BIC Nicht möglich 7,50 0,15% d. Auftragsbetr. mind. 10 EUR, max. 30 EUR + 0,025% Courtage bei Fremdwährung mind. 1,50 EUR 0,15% d. Auftragsbetr. mind. 10 EUR, max. 30 EUR + Kosten der Auslandsbank + 0,025% Courtage bei Fremdwährung mind. 1,50 EUR Schweiz/EUR mit IBAN/BIC Übrige Länder Preis auf Nachfrage 4,00 4.5.2.1.3 Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags --- EUR 1,75 EUR 27 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Kroatien, Irland, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 28 Z. B. US-Dollar. 29 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). 134 200 05.15 Seite 13 Stand: 15. September

Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 3 + Kosten der Beteiligten Bank Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden 2,00 EUR 4.5.2.2 Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung "0" können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung "2" können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung "0" oder "2" werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Absenderland/Währung Schweiz /Euro mit IBAN/BIC Schweiz/ CHF mit IBANK/BIC Übrige Länder Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung im bis zu EUR EUR EUR 0,15% d. Auftragsbetr. mind. 10 EUR, max. 30 EUR + Kosten der Auslandsbank + 0,025% Courtage bei Fremdwährung mind. 1,50 EUR Preis auf Nachfrage 4.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnung von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart): (1)Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z.b. Zahlungsein- bzw. ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis 12.00 Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ Bank AG einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter www.genofx.dzbank.de ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderung Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. 134 200 05.15 Seite 14 Stand: 15. September

Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation. 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum "Girokonto für jedermann" für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die "Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe", die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, zu richten. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in (a) den 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, und (c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) oder (4) des 2 Absatz 1a Satz 3 und des 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und ihren Kunden kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. 4.8 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen --- 134 200 05.15 Seite 15 Stand: 15. September