Leitfaden für Mitarbeitergespräche zur Beurteilung des Lehrpersonals

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Direction de l instruction publique, de la culture et du sport DICS Rue de l Hôpital 1, 1701 Fribourg T +41 26 305 12 06, F +41 26 305 12 14 www.fr.ch/dics Leitfaden für Mitarbeitergespräche zur Beurteilung des Lehrpersonals 1. Einleitung... 2 2. Rechtsgrundlagen... 2 3. Instrumente für die Beurteilung des Lehrpersonals... 2 4. Verfahren... 3 4.1. Zuständigkeiten... 3 4.2. Zeitplan... 4 5. Orientierungsgespräch... 4 5.1. Ziele... 4 5.2. Bestimmungen zur Gesprächsvorbereitung und -durchführung... 5 5.3. Hinweise zu den Formularen... 5 6. Beurteilungsgespräch... 10 6.1. Ziele... 10 6.2. Bestimmungen zur Gesprächsvorbereitung und -durchführung... 11 6.3. Hinweise zu den Formularen... 11

Page 2 de 13 Leitfaden für Mitarbeitergespräche zur Beurteilung des Lehrpersonals 1. Einleitung Die periodische Personalbeurteilung hat eine wichtige Funktion für die Personalentwicklung. Sie dient der Qualitätssicherung und -entwicklung des Unterrichts, der Klärung der Zusammenarbeit, der Reflexion sowie der beruflichen und persönlichen Entwicklung der Lehrperson. Regelmässig geführte Gespräche mit den Mitarbeitenden fördern die Offenheit und das gegenseitige Verständnis, erleichtern die Zusammenarbeit zwischen Vorgesetzten und Lehrpersonen und dienen einer förderlichen Schulkultur. 2. Rechtsgrundlagen Das Gesetz über das Staatspersonal (StPG) vom 17. Oktober 2001 sieht ein System zur periodischen Personalbeurteilung vor, welches eine Analyse der erbrachten Leistungen, des Verhaltens und der Fähigkeiten sowie des Entwicklungspotenzials der Mitarbeitenden umfasst. Dabei muss in jedem Jahr ein persönliches Gespräch stattfinden. Die Direktionen können soweit nötig spezifische Systeme für die ihnen unterstellten Personalkategorien erstellen. Um den berufsspezifischen Eigenschaften im Unterrichtswesen Rechnung zu tragen, hat die zuständige in Anwendung von Artikel 22 Abs. 3 StPG spezifische Beurteilungsinstrumente und ein besonderes Verfahren für das der EKSD unterstellte Personal ausgearbeitet. Auf der Basis der Funktionsbeschriebe wurden für alle Stufen und für beide Sprachregionen identische Verfahren, Instrumente und Anleitungen erarbeitet. 3. Instrumente für die Beurteilung des Lehrpersonals Für die Personalführung ist der alltägliche Austausch zwischen Lehrperson und der vorgesetzten Person ein wichtiges Instrument. In jedem Fall muss ein jährliches persönliches Gespräch zwischen Mitarbeiterin oder Mitarbeiter und Vorgesetzten stattfinden. Ein persönliches Gespräch kann im Rahmen der Schuljahresplanung, auf Grund eines aktuellen Anlasses oder im Zusammenhang mit der standardisierten Beurteilung (Unterrichtsbesuch, Zielvereinbarung, Orientierungsgespräch, Personalbeurteilungsgespräch) erfolgen. Ein weiteres wichtiges Instrument der Personalführung stellt die Beurteilung des Personals dar. Das für das Lehrpersonal angewandte System sieht zwei spezifische Beurteilungsinstrumente vor: > das Orientierunsgespräch > das Personalbeurteilungsgespräch Zweck, Inhalt und Periodizität der erwähnten Instrumente werden im Folgenden ausführlich beschrieben und erläutert.

Page 3 de 13 4. Verfahren 4.1. Zuständigkeiten Grundsätzlich tragen die direkten Vorgesetzten die Verantwortung für die Beurteilung des Lehrpersonals. Die besonderen Verhältnisse im Schulwesen (Anzahl der Lehrpersonen) bedingen in bestimmten Fällen, dass die persönlichen Gespräche und die Orientierungsgespräche von den Verantwortlichen auf die hierarchisch nächsttiefere Stufe (Stellvertretungen der Schulleitungen oder Direktoren und Direktorinnen, Vorsteherinnen und Vorsteher) übertragen werden können. Zuständig für die Durchführung der Gespräche und für die Beurteilung sind: > für das Personalbeurteilungsgespräch der oder die direkte Vorgesetzte, d.h. > auf Primarstufe: die Schulleiterin oder der Schulleiter > auf Sekundarstufe 1: die Schuldirektorin oder der Schuldirektor > auf Sekundarstufe 2: die Direktorin oder der Direktor der Mittelschule > für das Orientierungsgespräch der oder die direkte Vorgesetzte oder gegebenenfalls deren Vertreter, d.h. > auf Primarstufe: die Schulleiterin oder der Schulleiter oder deren Stellvertretungen > auf Sekundarstufe 1: die Schuldirektorin, der Schuldirektor oder die stellvertretenden Schuldirektorinnen, stellvertretenden Schuldirektoren > auf Sekundarstufe 2: die Direktorin oder der Direktor der Mittelschule oder die Kollegiumsvorsteherinnen, die Kollegiumsvorsteher Die Personalverantwortung der Vorgesetzten setzt eine regelmässige Einsichtnahme in die Tätigkeit der Lehrperson voraus (Unterrichtsbesuche, individuelle Gespräche, allgemeine Beobachtungen und verarbeitete Formulare der Orientierungsgespräche). Die breite Einsicht in die berufliche Tätigkeit ist im Interesse der Lehrperson, weil damit die periodisch vorgenommene Beurteilung im Rahmen des Beurteilungsgespräches auf einer hinreichenden Grundlage basiert und nicht eine isolierte und deswegen möglicherweise willkürliche Momentaufnahme darstellt.

Page 4 de 13 4.2. Zeitplan Die Beurteilungsinstrumente werden wegen der besonderen Verhältnisse im Schulwesen (Anzahl der Lehrpersonen pro vorgesetzte Person) mindestens alle zwei Jahre angewendet. Die oder der Vorgesetzte kann jedoch jederzeit Gespräche ansetzen und eine Beurteilung vornehmen. Ebenfalls können die Lehrpersonen bei Bedarf ein Orientierungs- oder ein Personalbeurteilungsgespräch auch ausserhalb des vorgeschlagenen Rhythmus wünschen. Persönliches Gespräch: mindestens ein Gespräch pro Jahr. Orientierungsgespräch: in der Regel findet alle zwei Jahre ein Gespräch statt. Beurteilungsgespräch: In der Regel wird alle 6 Jahre eine Beurteilung vorgenommen. 5. Orientierungsgespräch 5.1. Ziele Das Orientierunggespräch dient folgenden Zielsetzungen: > Fachliche und persönliche Fähigkeiten der Lehrpersonen anerkennen, fördern und weiter entwickeln > Die Erfüllung des Berufsauftrages reflektieren > Stärken und Schwächen gemeinsam analysieren > Vereinbarte Ziele überprüfen > Ziele, Schwerpunkte und Prioritäten vereinbaren > Massnahmen für die Weiterentwicklung und Weiterbildung der Lehrpersonen planen und einleiten > Berufliche Perspektiven entwickeln > Rückmeldungen zu allgemeinen Fragen entgegennehmen

Page 5 de 13 5.2. Bestimmungen zur Gesprächsvorbereitung und -durchführung Das Gesprächsformular der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport wird auf allen Stufen der obligatorischen Schule und der Schulen der Sekundarstufe 2 verwendet. Folgende Bestimmungen sind bei der Gesprächsvorbereitung und -durchführung zu berücksichtigen: > Das Gespräch muss von der gesprächsführenden Person (nachfolgend verantwortliche Person) und der Lehrperson vorbereitet werden. > Auch wenn ein Unterrichtsbesuch nur einen kleinen Einblick in die Berufstätigkeit einer Lehrperson darstellt, wird die Einsichtnahme in das Unterrichtsgeschehen dringend empfohlen. Nur über eine gemeinsame Sicht ist ein konstruktiver Austausch über die Unterrichtstätigkeit der Lehrperson möglich. > Der Gesprächstermin wird in der Regel zwei Wochen vor dem Gespräch vereinbart. > Bei der Terminvereinbarung wird die Lehrperson auf die vorhandenen Unterlagen (Formular und Leitfaden) aufmerksam gemacht. > Beabsichtigt die verantwortliche Person, im Gespräch verschiedene inhaltliche Schwerpunkte zu setzen, ist die Lehrperson rechtzeitig zu informieren. > Die verantwortliche Person hält die Ergebnisse während dem Gespräch handschriftlich und stichwortartig im Gesprächsformular fest. > Die verantwortliche Person informiert am Ende des Gesprächs die Lehrperson über das weitere Vorgehen (s. Abschluss/Unterschriften; Seite 8) > Das Orientierungsgespräch ist ein Einzelgespräch und ist vertraulich. Das ausgefüllte Gesprächsformular untersteht den Datenschutzbestimmungen und ist deshalb streng vertraulich zu behandeln. 5.3. Hinweise zu den Formularen Für das Gespräch müssen inhaltliche Schwerpunkte gesetzt werden. In einer sinnvollen Gesprächsdauer von ca. 60 Minuten können nicht alle Punkte in aller Tiefe behandelt werden. Die Formulare und der Leitfaden sind bewusst offen gehalten und lassen Spielraum für eine persönliche Reflexion bzw. ein angepasstes Gespräch. Die nachfolgend aufgeführten Stichworte dienen als Leitlinien dazu. 5.3.1. Befindlichkeit Das Gespräch über die Befindlichkeit der Lehrperson dient dem Einstieg in das Orientierungsgespräch. Der Lehrperson wird Raum gewährt ohne Wertung durch die verantwortliche Person über ihre persönliche Situation und ihre Wahrnehmung der Rahmenbedingungen und des Arbeitsklimas zu sprechen.

Page 6 de 13 5.3.2. Ziele Schwerpunkt dieses Abschnitts des Gesprächs ist die Überprüfung der für den vorangehenden Zeitraum definierten Ziele und Schwerpunkte in der beruflichen Tätigkeit. > Sind die vereinbarten Ziele aus der vorangehenden Gesprächsperiode erreicht bzw. nicht erreicht worden? > Was war hilfreich, was war hindernd für die Zielerreichung? > Was wurde unternommen, um schwierige und anspruchsvolle Ziele dennoch zu erreichen? Mit welchem Erfolg? Ebenfalls zu besprechen ist hierbei, wie weit vereinbarte Massnahmen zur Erreichung der Ziele umgesetzt worden sind und welche Wirkungen erzielt werden konnten. 5.3.3. Weiterbildung > Ist die vereinbarte Weiterbildung erfolgt? > Welche Wirkung, welche Resultate konnten erreicht werden? > Wie wirkt sich die Weiterbildung auf die eigentliche Tätigkeit aus? > Wie kann die Schule davon profitieren? 5.3.4. Berufliche Kompetenzen, Berufsauftrag In diesem Abschnitt erfolgt die Reflexion über die Erfüllung des Berufsauftrags, über das Verhalten sowie über den Umgang mit den eigenen Ressourcen. Beim ersten Orientierungsgespräch steht die Selbsteinschätzung durch die Lehrperson im Mittelpunkt. Die Grundlagen sind der Funktionsbeschrieb und die Zielsetzungen der Schule. Die verschiedenen Teilbereiche werden im Gesprächsformular präzisiert. Die Lehrperson kann Feedbacks Dritter (z. B. von Eltern, Kolleginnen und Kollegen, Schülerinnen und Schülern) im Gespräch aufzeigen. > Wie erfolgt die Erfüllung der verschiedenen Bereiche des Berufsauftrags? > Wie hat sich die Lehrperson in den verschiedenen Bereichen des Berufsauftrags entwickelt? > Wo hat sie Schwerpunkte gesetzt und weshalb?

Page 7 de 13 5.3.5. Unterrichten Die Gewichtung und Konkretisierung der Stichworte zum Unterricht hängen vom Fach und von der Stufe ab. Die vorgeschlagenen Stichworte sind als Ausgangspunkt für einen konstruktiven Dialog mit der Lehrperson zum Kerngeschäft Unterricht gedacht. > Orientiert sich die Lehrperson an den Leitideen des Lehrplans? > Werden die Methoden und Sozialformen schüler-, fach- und lernzielangemessen eingesetzt? > Verfügt die Lehrperson über die fachlichen Kompetenzen? > Werden Lernziele fachlich und inhaltlich korrekt umgesetzt? > Ist der Umgangston von wechselseitigem Respekt, Herzlichkeit und Wärme geprägt? > Wie werden Fehler konstruktiv genutzt? > Sind verhaltenswirksame Regeln eingeführt und werden diese eingehalten? > Werden Strategien zur Prävention von Störungen angewandt? Wie werden Störungen behoben? > Werden verschiedene Lernzugänge angewendet? > Wie findet die Akzentuierung von wichtigem Lernstoff statt? > Findet eine Anknüpfung an die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler statt? > Wird bei der Lehrperson das Engagement, die Freude am Fach und am Unterrichten sichtbar? > Findet eine Lernerleichterung durch strukturierende Hinweise (Vorschau, Zusammenhänge, Zusammenfassung) statt? > Ist die Unterrichtssprache prägnant, klar, korrekt und verständlich? > Sind die Aufgabenstellungen vielfältig? > Lässt die Aufgabenstellung ein intelligentes Üben zu? > Passt sie die Inhalte, den Schwierigkeitsgrad und das Tempo an die Lernvoraussetzungen der Schülergruppen an? Erfolgt eine Binnendifferenzierung? Erfolgt eine Individualisierung? 5.3.6. Pädagogische und erzieherische Begleitung > Führt die Lehrperson einen regelmässigen Informations- und Gedankenaustausch mit den Erziehungsberechtigten durch und schafft sie dadurch Klarheit über die Erziehungs- und Bildungsziele? > Können Schülerinnen und Schüler in angemessenem Rahmen mitbestimmen? > Werden sie zum Unterricht befragt (Schülerinnen- und Schülerfeedback)? > Gilt die Lehrperson bei den Schülerinnen und Schülern als fachliche und persönliche Ansprechperson? > Werden Fachstellen und Behörden durch die Lehrperson rechtzeitig informiert bzw. beigezogen? > Wie geht die Lehrperson mit Vorurteilen und Diskriminierungen um?

Page 8 de 13 5.3.7. Schulleben Eine Lehrperson arbeitet mit den Vorgesetzten zusammen. Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen heisst Zusammenarbeit mit Lehrpersonen einer Klasse, gleicher und verschiedener Stufen und gleicher Fachrichtungen, mit Lehrpersonen für den Spezialunterricht sowie im ganzen Kollegium. Zusammenarbeit erfolgt auch mit Stellen, welche die Lehrperson in ihrer Arbeit unterstützen. > Reflektiert die Lehrperson mit dem Team die gemeinsame pädagogische Arbeit? > Arbeitet sie mit externen Stellen zusammen? > Wird durch Absprache und Erfahrungsaustausch die Kontinuität der Lernwege der Schülerinnen und Schüler gewährleistet? > Arbeitet sie bei der Entwicklung und Umsetzung des Schulleitbilds und des Schulprogramms mit? > Trägt sie zur Umsetzung von Massnahmenplänen bei? > Übernimmt sie für die Umsetzung Verantwortung? > Trägt sie zu einer förderlichen Schulkultur bei? > Nimmt sie an schulischen Veranstaltungen teil? > Engagiert sie sich in Arbeitsgruppen, die der Qualitätsentwicklung der Schule dienen? > Organisiert sie Anlässe oder Veranstaltungen, die das Schulklima positiv prägen? 5.3.8. Persönliche Kompetenzen und Verhalten > Ist die Lehrperson belastbar? Wie geht sie mit Veränderungen um? > Verhält sie sich auch im Konfliktfall respektvoll? > Entwickelt die Lehrperson den eigenen Unterricht weiter? Evaluiert sie regelmässig ihre Tätigkeit? > Wie ist ihr Verhalten im Team? > Was fördert, was hindert das Engagement der Lehrperson? > Geht sie mit den eigenen Ressourcen ökonomisch um? > Wie wird ein gesundes Gleichgewicht im Spannungsfeld zwischen persönlichen, sozialen, privaten und beruflichen Anforderungen/Wünschen erreicht (Work-Life-Balance)? > Wie ist ihr Verhalten gegenüber Menschen (Schülerinnen und Schüler, Eltern, Kolleginnen und Kollegen, Vorgesetzten)? > Entsprechen Kleidung und persönliche Hygiene den Anforderungen im Lehrerberuf? > Wird der Stundenplan eingehalten? Erscheint sie immer pünktlich zur Arbeit? > Wird auf die Sicherheit am Arbeitsplatz geachtet?

Page 9 de 13 5.3.9. Mittel- und langfristige Perspektiven Im Rahmen eines Orientierungsgespräches ist auch die berufliche Zukunft einer Lehrperson zu besprechen. Die verantwortliche Person, falls es sich nicht um die Vorgesetzte oder den Vorgesetzten handelt, holt vor dem Gespräch bei der oder dem Vorgesetzten die entsprechenden Informationen und vertritt diese Sicht gegenüber der Lehrperson. Mögliche Themen sind: > Künftiger Beschäftigungsgrad > Künftige Schulstufe und Fächer > Allfällige Planung eines Urlaubes oder der Pensionierung oder anderer persönlicher Ereignisse > Planung der beruflichen Laufbahn 5.3.10. Neue Ziele Zielvereinbarungen geben den Lehrpersonen Klarheit über die an sie gestellten Erwartungen. Dadurch erhalten sie den notwendigen Handlungsspielraum bei der Gestaltung der Aufgabenerfüllung und der Vorgehensweise. In diesem Gesprächsteil wird wenn möglich ein bis maximal drei förderorientierte Zielbereiche für die nächste Gesprächsperiode besprochen und festgelegt. Die Kriterien, nach welchen der Erreichungsgrad der Ziele beurteilt werden soll, sind anzusprechen. Ebenfalls die Massnahmen (z. B. Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen sowie mit externen Fachpersonen, Hospitationen, Weiterbildungskurse, Besuche von Fachtagungen, Mentorat, Supervision), welche zur Erreichung der Ziele unternommen werden sollen. Ebenfalls können Wünsche an den Vorgesetzten hinsichtlich Unterstützung bei der Zielerreichung formuliert werden; ebenso Schwierigkeiten, welche bei der Umsetzung der Ziele auftreten könnten. Richtig formulierte Ziele beschreiben einen Endzustand kurz, klar und konkret. Sie sollen dem SMARTplus-Prinzip entsprechen: s spezifisch m messbar/beobachtbar a attraktiv/motivierend r realistisch t terminiert + positiv formuliert Nach einer Woche gibt die Lehrperson einen Vorschlag mit korrekt formulierten Zielen und einer realistischen Planung für die Zielerreichung ab. Der/die Vorgesetzte entscheidet über die definitive Aufnahme der Zielvereinbarung und der Planung ins Gesprächsprotokoll.

Page 10 de 13 5.3.11. Rückmeldungen zu allgemeinen Themen der Schule Wird das Gespräch von einem Vertreter der oder des Vorgesetzten geführt, kann die Lehrperson Rückmeldungen zu allgemeinen Themen abgeben, welche aus ihrer Sicht wichtig für die Arbeit der oder des Vorgesetzten sind. Andernfalls, wenn das Gespräch von der oder vom Vorgesetzten geführt wird, ist es für sie oder ihn wichtig, möglichst direkte Rückmeldungen über die Situation an der Schule zu erhalten und zu wissen, was die Erfüllung des Berufsauftrags einer Lehrperson erleichtert oder erschwert. Die Lehrperson kann eine Rückmeldung zu folgenden möglichen Themen machen: > Zusammenarbeit > Anerkennung und Veränderungswünsche > Arbeitszufriedenheit Ein offenes Gesprächsklima und ein Vertrauensverhältnis werden für diesen Gesprächsbestandteil vorausgesetzt. 5.3.12. Abschluss/Unterschriften Die Lehrperson sowie die verantwortliche Person haben die Gelegenheit, Bemerkungen zum Gespräch zu formulieren. Nach Abschluss des Gesprächs formuliert die Lehrperson innerhalb einer Woche die konkreten Ziele und schlägt eine entsprechende Massnahmenplanung vor. Der/die Vorgesetzte entscheidet über die definitive Aufnahme der Zielvereinbarung und der Planung ins Gesprächsprotokoll. Anschliessend verarbeitet sie das Gesprächsformular und legt so bald wie möglich das überarbeitete Gesprächsformular der Lehrperson zur Unterschrift vor. Mit ihrer Unterschrift bestätigt die Lehrperson die Einsichtnahme in die Ergebnisse des Gesprächs. Lehrpersonen, welche die Ergebnisse des Gesprächs für unzutreffend oder unkorrekt betrachten, können einen ergänzenden Kommentar verfassen. Das Original des Gesprächsformulars bleibt zusammen mit einem allfälligen Kommentar der Lehrperson bei der oder dem Vorgesetzten und wird im Personaldossier der Lehrperson abgelegt. Die Lehrperson erhält eine Kopie des unterschriebenen Gesprächsformulars. 6. Beurteilungsgespräch 6.1. Ziele Das Beurteilungsgespräch dient folgenden Zielsetzungen: > Fachliche und persönliche Fähigkeiten der Lehrpersonen festhalten > Die Erfüllung des Berufsauftrages beurteilen > Stärken und Schwächen bescheinigen > Ziele und Entwicklungsschwerpunkte festlegen > Massnahmen für die Weiterentwicklung und Weiterbildung der Lehrpersonen festlegen > Anstellungsrahmen der Lehrperson für die nächste Periode festlegen

Page 11 de 13 6.2. Bestimmungen zur Gesprächsvorbereitung und -durchführung Folgende Bestimmungen sind bei der Gesprächsvorbereitung und -durchführung zu berücksichtigen: > Die Beurteilung stützt sich auf die langfristige Beobachtung und Begleitung der Lehrperson. Sie darf in keinem Fall einzig auf Grund eines einzigen Unterrichtsbesuches oder einer kurzen Beobachtungsperiode vorgenommen werden. Die oder der Beurteilende wird auf die verschiedenen, im Gesamtrahmen der Begleitung des Lehrpersonals vorgesehenen Mittel zurückgreifen (wie Orientierungsgespräche, Beobachtungen und Gespräche im Alltag, Korrespondenz, Personaldossier, usw.). > Einem Beurteilungsgespräch müssen Unterrichtsbesuche zu Grunde liegen. Die Daten der Unterrichtsbesuche für die Beurteilungsperiode müssen auf dem Formular festgehalten werden. Die Form der Unterrichtsbesuche liegt im Ermessen der oder des Vorgesetzten (angekündigte oder nicht angekündigte Besuche, Dauer, usw.). Die Beobachtungen aus dem Unterrichtsbesuch werden im Anschluss an diesen ausgetauscht und in einem geeigneten Protokoll festgehalten. > Der vorgeschlagene Rhythmus kann erhöht werden, sofern es die Situation verlangt. Die oder der Vorgesetzte kann jederzeit ein Beurteilungsgespräch einfordern, die Lehrperson kann ein zusätzliches Beurteilungsgespräch wünschen. > Das Gespräch muss von der oder dem Vorgesetzten und der Lehrperson vorbereitet werden. > Zur Gesprächsvorbereitung dienen der Leitfaden, das im Gespräch verwendete Gesprächsformular und die Gesprächsformulare allfällig vorangegangener Orientierungsgespräche. > Mit der Einladung zum Gespräch in der Regel zwei Wochen vor dem Gespräch wird die Lehrperson auf die vorhandenen Unterlagen (Formular und Leitfaden) aufmerksam gemacht. > Die oder der Vorgesetzte hält die Ergebnisse während dem Gespräch handschriftlich im Gesprächsformular fest. > Die verantwortliche Person informiert am Ende des Gesprächs die Lehrperson über das weitere Vorgehen (s. Abschluss/Unterschriften; Seite 11). > Das Beurteilungsgespräch ist ein Einzelgespräch und ist vertraulich. Das ausgefüllte Gesprächsformular untersteht den Datenschutzbestimmungen und ist deshalb streng vertraulich zu behandeln. 6.3. Hinweise zu den Formularen 6.3.1. Grund für das Beurteilungsgespräch Es gibt verschiedene Auslöser für ein Beurteilungsgespräch: Eine Qualifikation am Ende der Probezeit oder ein Gespräch im normalen Rahmen und im definierten Rhythmus der Orientierungsgespräche. Das Gespräch kann auch von der Lehrperson gewünscht werden (verschiedene Gründe für eine Standortbestimmung sind möglich, wie beispielsweise der Wunsch nach Weiterentwicklung im Lehrerberuf, Wunsch nach Stufenwechsel, Interesse an einer Führungsposition usw.). Das Gespräch kann auch von der oder vom Vorgesetzten verlangt werden, insbesondere bei festgestellten ungenügenden Leistungen.

Page 12 de 13 6.3.2. Befindlichkeit Das Gespräch über die Befindlichkeit der Lehrperson dient dem Einstieg in das Beurteilungsgespräch. Der Lehrperson wird Raum gewährt über ihre persönliche Situation und ihre Vorstellungen über die berufliche Entwicklung (Übernahme von Verantwortung innerhalb der Schule, Erwerb von Zusatzkompetenzen und neue Einsatzmöglichkeiten, Wechsel in eine Führungsposition, Veränderung des Beschäftigungsgrades usw.) dargelegt werden. Die oder der Vorgesetzte nimmt die Selbsteinschätzung und Wünsche entgegen, ohne diese zu kommentieren. Soweit möglich, wird sie oder er am Ende des Gespräches den Zusammenhang zwischen der Beurteilung und der Einschätzung bzw. den Wünschen der Lehrperson herstellen. 6.3.3. Qualifikation Die Bereiche beziehen sich auf den offiziellen Funktionsbeschrieb. Alle Bereiche müssen vom/von der Vorgesetzten beurteilt werden. Es ist jedoch möglich, innerhalb der Bereiche nur diejenigen Teile aufzunehmen, welche der Stufe, der Situation und dem Fachbereich entsprechen. Die oder der Vorgesetzte kann für die Beurteilung ebenfalls den Leitfaden zum Orientierungsgespräch verwenden, welcher für jeden Bereich mögliche Fragestellungen aufzeigt. Für die Bereiche Unterrichten, Pädagogische und erzieherische Begleitung und Schulleben, Weiterbildung und Persönliche Kompetenzen sind folgende 4 Beurteilungsstufen möglich: > übertrifft die Anforderungen (A+) > erfüllt die Anforderungen (A) > erfüllt die Anforderungen teilweise (B) > erfüllt die Anforderungen nicht (C) wobei die beiden Beurteilungen B (erfüllt die Anforderungen teilweise) und C (erfüllt die Anforderungen nicht) als ungenügende Beurteilungen zu verstehen sind, welche Massnahmen auslösen. Für den Bereich Verhalten sind die Beurteilungsstufen erfüllt und nicht erfüllt möglich, wobei die Beurteilungen nicht erfüllt als ungenügende Beurteilung zu verstehen ist, welche Massnahmen auslöst. Für jeden Bereich muss eine Gesamtbeurteilung erstellt werden. Diese Beurteilung setzt sich aus der Beurteilung der Teilbereiche zusammen, wobei keine arithmetische Berechnung vorgenommen wird. Die oder der Beurteilende gewichtet die Teilbereiche angemessen und der Situation entsprechend.

Page 13 de 13 6.3.4. Gesamtbeurteilung Die Gesamtbeurteilung wird vom/von der Vorgesetzten aus den Beurteilungen der einzelnen Bereiche erstellt. Auch diese Beurteilung beruht nicht auf einer arithmetischen Methode. Bei einer ungenügenden Beurteilung ( nicht erfüllt ) in irgendeinem Hauptbereich mit Ausnahme des Bereiches Weiterbildung wird jedoch in der Regel die Gesamtbeurteilung ebenfalls mit C ( nicht erfüllt ) beurteilt. Die Gesamtbeurteilung ist die Grundlage für die Entscheidung der oder des Vorgesetzten, in welcher sie oder er Stellung bezüglich der Zukunft der Lehrperson nimmt. Zum Beispiel: indem die Probezeit beendet wird, angepasste Weiterbildungen festgelegt werden, Ziele festgelegt werden usw. In folgenden Fällen müssen bestimmte Massnahmen getroffen werden: > Bei einer Gesamtbeurteilung C (Anforderungen nicht erfüllt): > Fällt diese Beurteilung in die Probezeit, wird die Probezeit beendet und das Anstellungsverhältnis aufgelöst. > Im Rahmen der normalen periodischen Beurteilung löst diese Beurteilung eine Überprüfung des Anstellungsverhältnisses durch die Anstellungsbehörde aus. Parallel dazu können Begleit-, Stütz- und/oder Weiterbildungsmassnahmen eingerichtet werden. Spätestens nach einem Jahr muss die Situation in einem Beurteilungsgespräch neu beurteilt werden. Falls die Neubeurteilung weiterhin ungenügend ist, wird das Kündigungsverfahren eingeleitet. > Bei einer Gesamtbeurteilung B (Anforderungen teilweise erfüllt): > Fällt diese Beurteilung in die Probezeit, wird die Probezeit für höchstens ein Jahr verlängert. > In jedem Fall löst diese Beurteilung Begleit-, Stütz- und/oder Weiterbildungsmassnahmen aus. Spätestens nach einem Jahr muss die Situation neu beurteilt werden. Falls bei der Neubeurteilung keine Verbesserung festgestellt werden kann, wird wie bei einer Gesamtbeurteilung C vorgegangen. Die Lehrperson kann die Beurteilung und die Entscheidungen kommentieren. 6.3.5. Abschluss/Unterschriften Die Lehrperson sowie der oder die Vorgesetzte haben die Gelegenheit, Bemerkungen zum Gespräch zu formulieren. Die oder der Vorgesetzte hat die Lehrperson auf ihr Recht auf ein Wiedererwägungsgesuch aufmerksam zu machen: Lehrpersonen, welche sich nicht mit den Entscheidungen und Beurteilungen oder Teilen davon einverstanden erklären können, können innert 10 Tagen ein Wiedererwägungsgesuch bei der zuständigen Inspektorin oder beim zuständigen Inspektor respektive bei der zuständigen Direktorin oder beim zuständigen Direktor der Mittelschule Inspektor stellen. Zum Abschluss unterschreiben beide Parteien das Gesprächsformular. Mit ihrer Unterschrift bestätigt die Lehrperson einzig die Kenntnisnahme der vorgenommenen Beurteilung. Das Original des Gesprächsformulars bleibt bei der oder dem Vorgesetzten und wird im Personaldossier der Lehrperson abgelegt. Die Lehrperson erhält eine Kopie des unterschriebenen Gesprächsformulars.