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Transkript:

AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach 1405 92304 Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag 08.00-16.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr 08.00-18.00 Uhr Telefon: 09181/470-0 Telefax: 09181/470 320 Email: landratsamt@landkreis-neumarkt.de Das Amtsblatt wird veröffentlicht unter http://www.landkreis-neumarkt.de als.pdf-datei. Nr. 10 26.04.2017 2017 Inhaltsverzeichnis Seite Nachruf 79 Teil I: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises Vollzug der Wassergesetze; Abwasseranlage der Stadt Parsberg; Baugebiet Kirchberg in Darshofen; Einleitung von Niederschlagswasser ins Grundwasser 79 Vollzug der Wassergesetze; Abwasseranlage der Gemeinde Seubersdorf; Ortsteil Waldhausen; Wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser 80 Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG); Firma N. Rohmann, Max-Prinstner-Straße 22, 92339 Beilngries; Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Bauschuttrecyclinganlage mit Bauschuttzwischenlagerplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 1489, Gemarkung Dietfurt, Stadt Dietfurt 81 Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (EG-VO Tierische Nebenprodukte), des Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) und der Verordnung zur Durchführung des Tierischen Nebenprodukte- Beseitigungsgesetzes (TierNebV) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Firma Bioenergie Rohr GbR, Rohr 40, 92342 Freystadt; Antrag auf wesentliche Änderung des Betriebs einer Biogasverwertungsanlage (Verbrennungsmotoranlage) mit Biogaserzeugungsanlage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1384, 1385, 1385/1, 1386, 1387, 1394/1 und 1399/2, Gemarkung Aßlschwang, Stadt Freystadt 83 Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit; Haushaltssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung Sengenthal- Deining für das Haushaltsjahr 2017 85-78 -

Teil II: Sonstige Bekanntmachungen --- Nachruf Am 10.04.2017 verstarb Herr Albert Niebler aus Unterwiesenacker Herr Niebler war vom 01.01.1982 bis zum Eintritt in den Ruhestand am 30.04.2001 als Fleischkontrolleur beim Landkreis Neumarkt i.d.opf. tätig. Er hat seine Aufgaben stets zuverlässig und gewissenhaft wahrgenommen. Durch seine angenehme Art war er bei Vorgesetzten und Kollegen allseits geschätzt. Wir danken Herrn Niebler für seine langjährige Mitarbeit. Den Angehörigen sprechen wir unsere aufrichtige Anteilnahme aus. Landkreis Neumarkt i.d.opf. Gailler Landrat Schweiger Personalratsvorsitzender Teil I: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises 41-642/1.17-13-2016/048 Vollzug der Wassergesetze; Abwasseranlage der Stadt Parsberg; Baugebiet Kirchberg in Darshofen; Einleitung von Niederschlagswasser ins Grundwasser Bekanntmachung In dem Wasserrechtsverfahren nach 10, 15 und 57 WHG für das oben genannte Vorhaben findet ein Erörterungstermin statt. 1. Der Erörterungstermin beginnt am Montag, den 15. Mai 2017, um 11:00 Uhr, im Besprechungszimmer B 4 des Landratsamtes Neumarkt i.d.opf., Nürnberger Straße 1, 92318 Neumarkt i.d.opf. 2. An dem Erörterungstermin können teilnehmen - der Antragsteller, - die Behörden, deren Aufgabenbereich von dem Vorhaben berührt wird, - 79 -

- die vom Vorhaben Betroffenen und - Personen, die Einwendungen erhoben haben. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten des Landratsamtes zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten/Betroffenen in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen bei der Erörterung unberücksichtigt bleiben können und das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist. 3. Durch Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Aufwendungen, auch solche für einen Bevollmächtigten, können nicht erstattet werden. Neumarkt i.d.opf., den 24.04.2017 LANDRATSAMT gez. Bartsch Regierungsrat 41-641/1.5-18 Vollzug der Wassergesetze; Abwasseranlage der Gemeinde Seubersdorf; Ortsteil Waldhausen; Wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser Bekanntmachung In dem Wasserrechtsverfahren nach 10, 15 und 57 WHG für das oben genannte Vorhaben findet ein Erörterungstermin statt. 1. Der Erörterungstermin beginnt am Dienstag, den 16. Mai 2017, um 10:00 Uhr, im Besprechungszimmer B 4 des Landratsamtes Neumarkt i.d.opf., Nürnberger Straße 1, 92318 Neumarkt i.d.opf. 2. An dem Erörterungstermin können teilnehmen - der Antragsteller, - die Behörden, deren Aufgabenbereich von dem Vorhaben berührt wird, - die vom Vorhaben Betroffenen und - Personen, die Einwendungen erhoben haben. - 80 -

Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten des Landratsamtes zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten/Betroffenen in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen bei der Erörterung unberücksichtigt bleiben können und das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist. 3. Durch Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Aufwendungen, auch solche für einen Bevollmächtigten, können nicht erstattet werden. Neumarkt i.d.opf., den 24.04.2017 LANDRATSAMT gez. Bartsch Regierungsrat Az. 45-170-140.H Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG); Firma N. Rohmann, Max-Prinstner-Straße 22, 92339 Beilngries; Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Bauschuttrecyclinganlage mit Bauschuttzwischenlagerplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 1489, Gemarkung Dietfurt, Stadt Dietfurt Öffentliche Bekanntmachung gemäß 21a der 9. Bundes-Immissionsschutzverordnung (9. BImSchV) Das Landratsamt Neumarkt i.d.opf. hat der Firma N. Rohmann, Max-Prinstner-Straße 22, 92339 Beilngries, am 06.04.2017 die Genehmigung nach 4 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz erteilt, auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 1489 der Gemarkung Dietfurt, Stadt Dietfurt, eine Bauschuttrecyclinganlage mit Bauschuttzwischenlagerplatz zu errichten und zu betreiben. Die Entscheidung über den Antrag ist öffentlich bekannt zu machen, weil dies der Träger des Vorhabens beantragt hat. A) Die verfügenden Teile des Bescheides lauten: 1. Genehmigung nach 4 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz Der Firma N. Rohmann, Max-Prinstner-Straße 22, 92339 Beilngries, wird nach näherer Bestimmung der Nr. 2, unter den Auflagen und Bedingungen in Nr. 3, die Genehmigung nach 4 Abs. 1 und 19 BImSchG i.v.m. Nr. 8.11.2.4 und Nr. 8.12.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV erteilt, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1489, Gemarkung Dietfurt, Stadt Dietfurt, eine Bauschuttrecyclinganlage mit Bauschuttzwischenlagerplatz zu errichten und zu betreiben. 2. Nebenbestimmungen Die Genehmigung ist unter Ziffer 3 mit Inhalts- und Nebenbestimmungen zu folgenden Bereichen verbunden: - 81 -

- Genehmigungsumfang (Anlagen- und Betriebsdaten) - Immissionsschutz - Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit - Baurecht - Staatliches Abfallrecht - Wasserwirtschaft 3. Kostenentscheidung In der Kostenentscheidung wurde bestimmt: Die Firma N. Rohmann, Max-Prinstner-Straße 22, 92339 Beilngries, hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 4. Folgende Rechtsbehelfsbelehrung ist der Entscheidung beigefügt: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Haidplatz 1, 93047 Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung - Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.b. durch E-Mail) ist unzulässig. - Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. B) Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides mit Begründung wird gemäß 21a der 9. BImSchV i.v.m. 10 Abs. 8 BImSchG in der Zeit vom 27.04.2017 bis einschließlich 10.05.2017 während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag, Dienstag Mittwoch Freitag 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Landratsamt Neumarkt i.d.opf., Nürnberger Str. 1, 92318 Neumarkt i.d.opf., 2. Stock, Zi. A 205, und im Rathaus der Stadt Dietfurt a.d.altm., Hauptstraße 26, 92345 Dietfurt a.d.altm., 2. Stock, Zimmer 207, während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag bis Freitag 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr ausgelegt und kann dort eingesehen werden. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (Ablauf des 10.05.2017) gilt der Bescheid auch Dritten gegenüber als zugestellt. Mit der Zustellung beginnt der Lauf der o.g. Rechtsbehelfsfristen. - 82 -

Neumarkt, den 11. April 2017 LANDRATSAMT Neumarkt i.d.opf. Technischer Umweltschutz/Staatliches Abfallrecht Schreiner Az. 45-170-256.H Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (EG-VO Tierische Nebenprodukte), des Tierischen Nebenprodukte- Beseitigungsgesetzes (TierNebG) und der Verordnung zur Durchführung des Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebV) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Firma Bioenergie Rohr GbR, Rohr 40, 92342 Freystadt; Antrag auf wesentliche Änderung des Betriebs einer Biogasverwertungsanlage (Verbrennungsmotoranlage) mit Biogaserzeugungsanlage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1384, 1385, 1385/1, 1386, 1387, 1394/1 und 1399/2, Gemarkung Aßlschwang, Stadt Freystadt Öffentliche Bekanntmachung gemäß 21a der 9. Bundes-Immissionsschutzverordnung (9. BImSchV) Das Landratsamt Neumarkt i.d.opf. hat der Firma Bioenergie Rohr GbR, Rohr 40, 92342 Freystadt., am 11.04.2017 die Genehmigung nach 16 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz zur wesentlichen Änderung der Biogasverwertungsanlage (Verbrennungsmotoranlage) mit dazugehöriger Biogaserzeugungsanlage auf den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 1384, 1385, 1385/1, 1386, 1387, 1394/1 und 1399/2, Gemarkung Aßlschwang, Stadt Freystadt, erteilt. Die Entscheidung über den Antrag ist öffentlich bekannt zu machen, weil dies die Trägerin des Vorhabens beantragt hat. A) Die verfügenden Teile des Bescheides lauten: 1.1 Genehmigung nach 16 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz Die Firma Bioenergie Rohr GbR, Rohr 40, 92342 Freystadt, erhält nach näherer Bestimmung der Nr. 2, unter den Auflagen und Bedingungen in Nr. 3, die Genehmigung nach 16 Abs. 1 und 19 BImSchG i.v.m. Nr. 1.2.2.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV zur wesentlichen Änderung der Biogasverwertungsanlage mit Biogaserzeugungsanlage, auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1384, 1385, 1385/1, 1386, 1387, 1394/1 und 1399/2, Gemarkung Aßlschwang, Stadt Freystadt. Die Änderung umfasst: - Berichtigung des verbauten Motors in BHKW 2 (Bestand) (Gasmotor BGA 222, 380 kw el ) - Errichtung und Betrieb BHKW 3 und BHKW 4 (beides Gasmotoren BGA 222, 380 kw el ) - Errichtung und Betrieb einer gemeinsamen Gasreinigung für BHKW 3 und 4 - Nutzung des Gärrestelagers 4 als Fermenter 3 - Aufstellung eines weiteren Feststoffdosierers (agrikomp GmbH, Vielfraß, 16,1 kw, Volumenstrom 1,5 t/h) - Substrataufbereitung und deren Einbindung in Fermenter 1, 2 und 3 mittels einer Druckleitung - 83 -

- Errichtung von Kontrollschächten an den Gärrestelagern 2 und 3 - Änderung der Einsatzstoffe Verringerung des Einsatzes an Maissilage von 4.275 t/a auf 1.350 t/a, Verringerung des Einsatzes an Grassilage von 6.000 t/a auf 2.100 t/a und Erhöhung des Einsatzes an Getreidekorn von 600 t/a auf 3.000 t/a 1.2 Die Auflagen Nrn. 3.2, 3.3.1.8, 3.3.1.11, 3.3.2.3.3, 3.3.2.5.1, 3.3.2.6.6, 3.3.2.6.7, 3.3.2.9.1 bis 3.3.2.9.7, 3.5.5, 3.6.11, 3.9.1 des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheides vom 17.12.2015, Az. 45-170-256.H, werden aufgehoben. 2. Nebenbestimmungen Die Genehmigung ist unter Ziffer 3 mit Inhalts- und Nebenbestimmungen zu folgenden Bereichen verbunden: - Anlagendaten - Immissionsschutz - Baurecht - Brandschutz - Veterinärrecht 3. Kostenentscheidung In der Kostenentscheidung wurde bestimmt: Die Firma Bioenergie Rohr GbR, Rohr 40, 92342 Freystadt, hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 4. Folgende Rechtsbehelfsbelehrung ist der Entscheidung beigefügt: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Haidplatz 1, 93047 Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung - Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.b. durch E-Mail) ist unzulässig. - Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. B) Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Das Vorhaben stellt ein Projekt dar, für welches die UVP-Pflichtigkeit anhand einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach 3 c Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. Anlage 1 Nr. 1.2.2.2 Spalte 2 zum UVPG zu prüfen war. Das Landratsamt Neumarkt i.d.opf. hat gemäß 3 a Satz 1 UVPG die UVP-Pflicht des Vorhabens anhand einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass für das Vorhaben keine Umweltverträglichkeits-prüfung durchzuführen ist. - 84 -

Das Ergebnis der Vorprüfung ist in den Genehmigungsunterlagen dokumentiert und der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich. C) Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides mit Begründung wird gemäß 21a der 9. BImSchV i.v.m. 10 Abs. 8 BImSchG in der Zeit vom 27.04.2017 bis einschließlich 10.05.2017 während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag, Dienstag Mittwoch Freitag 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Landratsamt Neumarkt i.d.opf., Nürnberger Str. 1, 92318 Neumarkt i.d.opf., 2. Stock, Zi. A 205, sowie im Rathaus der Stadt Freystadt, Marktplatz 1, 92342 Freystadt, Zi.Nr. 9, während der Dienstzeiten Montag, Dienstag, Mittwoch Freitag und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr ausgelegt und kann dort eingesehen werden. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (Ablauf des 10.05.2017) gilt der Bescheid auch Dritten gegenüber als zugestellt. Mit der Zustellung beginnt der Lauf der o.g. Rechtsbehelfsfristen. Neumarkt, den 12. April 2017 LANDRATSAMT Neumarkt i.d.opf. Technischer Umweltschutz/Staatliches Abfallrecht Schreiner 51 941 Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit; Haushaltssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung Sengenthal-Deining für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der 14 ff. der Verbandssatzung und der Art. 40 ff. des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit KommZG- in Verb. mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern GO- erlässt der Zweckverband Wasserversorgung Sengenthal-Deining für das Haushaltsjahr 2017 folgende Haushaltssatzung: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird - 85 -

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 416 130,-- und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 123 000,-- festgesetzt. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt. 2 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 3 Eine Betriebskosten- und eine Investitionsumlage werden nicht erhoben. 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50 000,-- festgesetzt. 5 Die Wasserabgabe nach 15 Abs.1 der Verbandssatzung vom 13.03.2008 (Kreisamtsblatt Nr. 7 vom 26.03.2008) wird auf 0,63 je cbm gelieferten Wassers festgesetzt. 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2017 in Kraft. 7 Neumarkt i.d.opf., den 07.04.2017 ZWECKVERBAND WASSERVERSORGUNG SENGENTHAL-DEINING gez. Brandenburger Verbandsvorsitzender Teil II: Sonstige Bekanntmachungen Willibald Gailler, Landrat - 86 -