DATENSCHUTZ. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte. Hans-Jürgen Pollirer. Interview mit Andrea Jelinek. Rainer Knyrim, Katharina Schmidt

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Transkript:

1/2014 CHECKLISTE Bring Your Own Device Hans-Jürgen Pollirer DATENSCHUTZ KONKRET Recht Projekte Lösungen Chefredaktion: Rainer Knyrim Der betriebliche Datenschutzbeauftragte Hans-Jürgen Pollirer Interview mit Andrea Jelinek Rainer Knyrim, Katharina Schmidt Praxisprojekt: Datenschutzschulung durch elearning Markus Oman, Siegfried Gruber Was sind personenbezogene Daten? Viktoria Haidinger Datenschutz vor Gericht Ernst M. Weiss ISSN 2313-5409 dako.manz.at P.b.b. Verlag Manz 1230 Wien, Gutheil Schoder Gasse 17

Markus Oman/Siegfried Gruber Geschäftsführender Gesellschafter O.P.P. Beratungsgruppe/Senior Berater O.P.P. Beratungs GmbH Praxisprojekt: Datenschutzschulung durch breit angelegtes elearning elearning, Mitarbeiter, Effizienz, Nachweisbarkeit. Mitarbeiter aus dem Gesundheitswesen werden durch elearning auf interaktive Art datenschutzrechtlich geschult. Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist im Alltag moderner Organisationen von Routine geprägt. In Bereichen, in denen primär mit sensiblen Daten gearbeitet wird, wie zb im Gesundheitswesen, ist daher ein besonderes Augenmerk auf den Schutz dieser personenbezogenen Daten zu legen. Vordringlichstes Handlungsziel in dieser Branche ist die Betreuung kranker bzw betreuungsbedürftiger Personen, und dies meist im Rahmen eines sehr engen Zeitbudgets. Für eine intensive Beschäftigung mit dem Thema Datenschutz bleibt in der Regel kaum Zeit. Die verfügbaren Ressourcen erlauben es zumeist nicht, einer größeren Anzahl von Mitarbeitern im Rahmen von koordinierten Schulungsmaßnahmen das erforderliche Grundwissen zum Thema des richtigen Umgangs mit personenbezogenen Daten zu vermitteln bzw dieses Wissen aufzufrischen und die aktuellen Verhaltensregeln zum korrekten Umgang mit diesen Daten auf aktuellem Stand zu halten. Neben den generellen Bestimmungen zur Wahrung des Datengeheimnisses ( 15 DSG 2000) bestehen für Beschäftigte im Gesundheitswesen zudem einschlägige berufsrechtliche Pflichten zur Verschwiegenheit über Informationen, die ihnen im Rah- 4 Dako 1 2014

men ihrer beruflichen Beschäftigung anvertraut oder zugänglich geworden sind. 1 Das DSG 2000 sieht in 15 Abs 2 vor, dass Auftraggeber ihre Mitarbeiter vertraglich zur Einhaltung des Datengeheimnisses, auch über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus, verpflichten und über die Folgen einer Verletzung des Datengeheimnisses belehren. 2 Diese Verpflichtungserklärung ist meist Teil des Arbeits- bzw Dienstvertrags. Die erforderliche Belehrung erfolgt in der Praxis vielfach durch eine allgemeine datenschutzrechtliche Unterweisung und Vermittlung der innerbetrieblichen Regelungen im Rahmen des Antritts einer Arbeitsstelle bei einem neuen Arbeitgeber. Durch Bereitstellung der betrieblichen Datensicherheitsvorschriften (zb durch Veröffentlichung im Intranet) werden in der Regel die Anforderungen des 14 Abs 2 Z 6 DSG 2000 zur Dokumentation und Information der Mitarbeiter erfüllt. Nicht zuletzt durch diese Form der Wissensvermittlung ist zu befürchten, dass dieses theoretische Wissen in konkreten Situationen nicht umgesetzt und genutzt werden kann. Zwar ist meist ausreichend theoretisches Wissen vorhanden, dieses kann in realen und eventuell problematischen Situationen aber vielfach nicht kompetent angewendet werden. Um den Anwendungsbezug des theoretischen Wissens zu fördern, wird häufig auf handlungsorientiertes Lernen verwiesen. 3 Durch den Einsatz von elearning zur Wissensvermittlung soll eine deutlich stärkere Praxisorientierung und somit Handlungsorientierung ermöglicht werden. Das Projekt: elearning als Methode zur interaktiven Wissensvermittlung Unter elearning werden alle Formen von Lernen verstanden, bei denen elektronische oder digitale Medien für die Präsentation und Distribution von Lernmaterialien und/ oder zur Unterstützung zwischenmenschlicher Kommunikation zum Einsatz kommen. 4 Im Rahmen der konkreten Umsetzung im Auftrag eines Betreibers einer großen oberösterreichischen Krankenanstalt wurde ein elearning-modul entwickelt, mit dem datenschutzrechtliches Wissen und damit verbundene konkrete Handlungsanweisungen an Mitarbeiter vermittelt werden kann. Dabei sollten insb praxisnahe Beispiele verwendet werden, um einen realen Bezug der Lernenden zu ihrem persönlichen Arbeitsumfeld, aber auch Privatleben herzustellen. Die Zielgruppe für den Einsatz dieses elearning-moduls ist sowohl das medizinische Personal als auch das Personal der Pflege und der Verwaltung. Es werden tausende Personen geschult, deren spezifisches Wissen hier in kurzer Zeit aktualisiert, geprüft und dokumentiert werden soll. Die Lösung Durch das hier beschriebene elearning-modul Datenschutz soll eine Sensibilisierung der Mitarbeiter zum sorgfältigen und vertrauensvollen Umgang mit personenbezogenen Informationen erreicht werden. Durch praxisnahe Beispiele soll die Relevanz des Themas im berufsspezifischen Kontext besonders hervorgehoben werden. Besonderes Augenmerk wurde auf eine professionelle didaktische Aufbereitung der von Anwendern häufig als trocken empfundenen Materie gelegt. Zu diesem Zweck nahm der projektverantwortliche technische elearning-spezialist an einer Datenschutz-Ausbildung teil, um einerseits selbst entsprechendes Fachwissen zu erwerben und andererseits in der Kommunikation mit den anderen Kursteilnehmern und den Vortragenden Szenarien aus der Praxis zu erläutern. Aufgrund von Erfahrungen aus zahlreichen elearning-projekten wurde die maximale Länge des Moduls Datenschutz auf 40 Minuten festgelegt. Innerhalb dieser Zeitspanne sollten Grundbegriffe erläutert, die praktische Anwendung des erworbenen Wissens anhand von Fallbeispielen geübt und schließlich das erworbene Wissen geprüft und das Prüfungsergebnis dokumentiert werden. Durch die multimediale Gestaltung in Form von Grafiken, Video und Text sowie die interaktive Bedienung durch den Benutzer soll die Aufmerksamkeitsschwelle erhöht und der Inhalt attraktiv vermittelt werden. Nach Festlegung der Wissensschwerpunkte wurde die Rohfassung der jeweiligen Module durch den Auftraggeber und die Fachexperten inhaltlich und juristisch geprüft, getestet und (soweit erforderlich) einer Überarbeitung unterzogen. Durch diese Vorgehensweise konnte eine verhältnismäßig kurze Durchlaufdauer erreicht und die vorliegende Version einerseits innerhalb weniger Monate fertiggestellt und andererseits so modular aufgebaut werden, dass in kurzer Zeit Adaptierungen für jede Branche und Situation durchgeführt werden können. Das elearning-modul ist für die Mitarbeiter des Auftraggebers über das Internet abrufbar. Für jeden Mitarbeiter wird ein persönliches Login zur Verfügung gestellt, so dass die einzelnen Module abgerufen und die damit verbundene Wissensüberprüfung nicht auf einmal, sondern auch in Teilschritten erfolgen kann. Nach erfolgreicher Absolvierung stehen die Informationsmodule weiterhin zum Abruf bereit und können jederzeit zur Auffrischung des Wissens verwendet werden. Modul 1: Sensibilisierung Praxisnahe Beispiele aus Berufs- und Privatleben zeigen Situationen des täglichen Lebens, in denen das Recht auf Privatsphäre verletzt wird. Insb wird in diesem Modul auch aufgezeigt, dass eine Verletzung des Rechts auf Datenschutz nicht nur durch missbräuchliche Verwendung von Datenverarbeitungsgeräten erfolgen kann. Abbildung 1: Privates Geplaudere in der Cafeteria über höchstpersönliche Vorkommnisse im Leben Dritter. Modul 2: Grundbegriffe In diesem Modul werden datenschutzrechtliche Grundbegriffe und deren praktische Anwendung erläutert. Lernziel ist hierbei, dass der Lernende die wichtigsten Fachbegriffe des Gesetzestextes kennt und versteht, um sie in seinem beruflichen und privaten Kontext anzuwenden. Neben der Erklärung des Begriffs der personenbezogenen Daten und der datenschutzrechtlichen Grundsätze werden in diesem Modul insb auch jene Rechtsbegriffe erläutert, die im Gesetzestext zum Datengeheimnis ( 15 DSG) enthalten sind (siehe Abbildung 2 auf der nächste Seite). 1 Im Fall eines Krankenhauses wäre dies zb 54 Ärztegesetz; 6 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz. 2 Jahnel, Handbuch Datenschutzrecht (2010). 3 Mayer/Treichel (Hrsg), Handlungsorientiertes Lernen und elearning (2004) 3. 4 Kerres, Multimediale und telemediale Lernumgebungen 2 (2001) 14. Dako 1 2014 5

Nach der Vermittlung des erforderlichen Wissens besteht anhand von interaktiven Elementen die Möglichkeit zu überprüfen, ob der Inhalt der Wissenselemente richtig verstanden wurde. Nach dem Abspielen einer Video-Sequenz, in der ein Arzt ein Labor beauftragt, die zuvor entnommene Patientenblutprobe zu analysieren, soll der elearning-teilnehmer eine kurze Lernzielkontrolle durchführen, indem hier zb nach den datenschutzrechtlichen Rollen der handelnden Personen gefragt wird (siehe nebenstehende Abbildung 3). Als besonderer Fall der Verarbeitung personenbezogener Daten wird erläutert, weshalb es sich hierbei um eine Datenverarbeitung bzw die Verarbeitung sensibler Daten handelt. Abbildung 2: Auswahlmaske zur leichteren Erlernbarkeit Abbildung 3: kurze Lernzielkontrolle Modul 3: Konsequenzen von Datenmissbrauch In diesem Modul wird neben den Rechtsfolgen aufgrund der Verletzung des Datengeheimnisses gem 15 DSG 2000 insb auch auf die einschlägigen berufsrechtlichen Konsequenzen der missbräuchlichen Verwendung von personenbezogenen Daten hingewiesen (siehe nebenstehende Abbildung 4). Modul 4: Verhaltensregeln Im Modul Verhaltensregeln werden konkrete Handlungsanweisungen für die Nutzung von IT-Systemen und die Verwendung personenbezogener Daten gegeben. Anhand von konkreten Beispielen aus dem beruflichen Alltag wird erläutert, wie Datenschutz in der Praxis gelebt werden kann. Insb werden hier die Themen des Zugriffsschutzes und die Trennung beruflicher und privater Nutzung von IT adressiert. Abbildung 4: Konsequenzen von Fehlverhalten Modul 5: Lernzielkontrolle über alle Module Zum Abschluss des elearning-moduls besteht die Möglichkeit, das erworbene Wissen zu überprüfen. Die erfolgreiche Absolvierung wird dokumentiert und dient dem Nachweis über die Belehrung des Mitarbeiters. Nach Beendigung der Lernzielkontrolle kann der Benutzer sogleich die Auswertung seines Tests einsehen. Nach Abschluss der Lernzielkontrolle stehen die vorangegangenen Module weiterhin zu Informationszwecken zur Verfügung (siehe Abbildung 5 auf der nächsten Seite). 6 Dako 1 2014

Durch die konsequente Vermittlung von theoretischem Wissen in Verbindung mit praxisnahen Beispielen konnte das erworbene Wissen in der Praxis auch sehr leicht angewendet werden und fand bzw findet sehr großen Zuspruch bei Mitarbeitern und Management. Eine Anpassung des elearning-kurses Datenschutz an andere Themen oder auch andere Branchen ist aufgrund des modularen Aufbaus sehr leicht möglich. Dako 2014/3 Abbildung 5: Lernzielkontrolle zum Nachweis der Unterweisung Projektergebnis Durch den Einsatz von elearning ist es gelungen, mehrere tausend Mitarbeiter in kurzer Zeit datenschutzrechtlich zu informieren und einen Nachweis über die dadurch erbrachte Belehrung zu erbringen. Zum Thema Über die Autoren Mag. Ing. Markus Oman, CSE, ist geschäftsführender Gesellschafter der O.P.P. Beratungsgruppe. Mag. jur. Siegfried Gruber ist Senior Berater bei O.P.P. Beratungs GmbH. Kontakt: Tel: +43 (0)699 125 180 89, E-Mail: om@opp-beratung.com, Internet: www.opp-beratung.com Literatur Jahnel, Handbuch Datenschutzrecht (2010); Kerres, Multimediale und telemediale Lernumgebungen, Konzeption und Entwicklung 2 (2001); Mayer/Treichel (Hrsg), Handlungsorientiertes Lernen und elearning, Grundlagen und Praxisbeispiele (2004). Hinweis Das elearning-modul Datenschutz wurde in Kooperation mit der O.P.P. Beratungsgruppe (fachliche Verantwortung für den Inhalt) und der Akademie für Gesundheit (technische Umsetzung) erstellt. Einen ersten kleinen Einblick vermittelt das YouTube-Demovideo: www.youtube.com/watch?v=wrfxziqbhpi Dako 1 2014 7