Frühjahrsfortbildung 20. Mai 2015



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Frühjahrsfortbildung 20. Mai 2015 Registrierkassenpflicht - was kommt auf uns Tierärzte ab 2016 zu? Mag. Werner Frühwirt

Inhaltsverzeichnis Aktuelles zur Steuerreform (Stand: 20.05.2015) Entlastung und Gegenfinanzierung Was kommt auf und Tierärzte ab 2016 zu? Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht Aufweichung Bankgeheimnis Aufzeichnungen richtig führen Kassenrichtlinie 2012 Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 Änderungen durch Steuerreform 2015 2

Beratungsleistungen in der Zukunft Beispiel: Grundstücksübertragungen im April 2015 Neuregelungen über die künftige Grunderwerbsteuer 2016? - Grunderwerb innerhalb der Familie Bemessungsgrundlage EHW-VKW 0,5 % / 2% / 3,5% (bisher 2%) Mittelfristige Planung im Hinblick auf eine allfällige Erbschafts- Schenkungssteuer 3

Steuerreform - Termine 17.03.2015: Ministerialvortrag mit den Grundlinien der Steuer(tarif)reform Mai 2015: Begutachtungsentwurf von ca. 40 Gesetzen 16.06.2015: voraussichtlicher Ministerratsbeschluss 09.07.2015: Fristbeschluss im Nationalrat 23.07.2015: Beschluss Bundesrat 4

Steuerreform - Inkrafttreten 01.01.2016: grundsätzliches Inkrafttreten 01.04.2016: Inkrafttreten des erhöhten USt-Tarifs für Beherbergungsleistungen (13%) 01.03.2015: Banken Meldepflicht 01.01.2017: Technische Sicherung Reg. Kassen 5

Österreichische Abgabenstruktur Abgabenquote in % des BIP OECD 33,8% Schweiz 28,5% BRD 37,1% Ö 42,1% Werte 2011 6

Finanzierung der Steuerreform Abgabenentlastung um ca. 5,2 Mrd (= 1,5% des BIP), davon Einnahmensicherung 1,9 Mrd bei Bedingung eines Maßnahmenpaketes: - Registrierkasse - Belegerteilungspflicht - Konteneinschau, Meldeverpflichtung Geldflüsse restliche Finanzierung: - Selbstfinanzierung, Konsum 0,85 Mrd - Einsparung Verwaltung, Kürzung Förderungen 1,1 Mrd - Streichung Ausnahmen (Topfsonderausgaben, Gebäude-AfA) 0,9 Mrd - Steuererhöhungen (ImmoEST, GrEST, KEST, EST-Tarif, Umsatzsteuer) - Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage auf 4.840,-- pro Monat 7

Zielbereiche, Zielgruppen der Einnahmensicherung Umsatzsteuer-Karussellbetrug Kleinunternehmer um rund 150.000,-- Umsatzgrenze pro Jahr Das sind bis zu ¾ aller Betriebe Abgabenprüfung neu Bekämpfung Sozialbetrug 8

Pressemeldungen Die Presse, 17.05.2015: So klein ist die größte Steuerreform Der Standard, 17.05.2015: Strenge gegen Steuerbetrug: Die Kleinen stöhnen, die Großen fluchen XING/Kleine Zeitung, 18.05.2015: Dem Bargeld geht es an den Kragen Der Standard, 19.05.2015: Kunden müssen künftig Kassenbons entgegennehmen bzw. Betrugsbekämpfung - sehr ambitioniert 9

Bankwesengesetz neu I bisheriges Bankgeheimnis zerbröselt? - Änderung des 38 BWG nur durch ²/ 3 -Mehrheit - bisher noch gerichtliche Bewilligung notwendig Zentrales Kontenregister - Einrichtung durch das BMF - Meldung durch die Banken an das BMF - Daten ab 01.03.2015 bisher Verbandsabfrage - bezogen auf die verschiedenen Banksektoren - Vollständigkeit? Mitteilung von Kapitalflüssen - Barbehebungen oder Auslandstransfers von Privatkonten - Höhe der Geldflüsse von min. 50.000,--? 10

Bankwesengesetz neu II Einschaurecht der Finanzverwaltung - 143 BAO: schriftliche Auskunft - 165 BAO: nur wenn beim Steuerpflichtigen voraussichtlich nicht zum Ziel führt - also zuerst an den Steuerpflichtigen wenden - bei Betriebsprüfungen: Einschaurecht zweckmäßig/angemessen - Einschränkung: wenn Zweifel an der Richtigkeit von Steuererklärungen gegeben sind - Kontenabfrage als generelles Instrument für den Finanzprüfer? - bei Zeichnungsberechtigungen bei begründeter Annahme 11

Endbesteuerungsgesetz KEST KEST neu 27,5% (statt bisher 25%) - Ausnahme: Spareinlagen, Zinsen aus Kontoguthaben - Für ausgeschüttete Gewinne von GmbHs Gesamtbelastung - Personengesellschaften/Einzelunternehmer 43,75% - GmbH bei Vollausschüttung 45,625% Vorteilhaftigkeitsvergleiche der Gesellschaftsformen - Grenze steigt von 156.000,-- auf 277.000,-- p.a. Ausschüttung 2015 - spart 2,5% KEST 12

Elektronische Aufzeichnungspflicht Barumsätze (Kredit- oder Bankomatkarte, Zahlung mittels Mobiltelefon, PayLife Quick) Manipulationsschutz für Betriebe mit überwiegend Barumsätzen: Signaturerstellungseinheit (Smartcard) Investitionsbegünstigungen Elektronische Registrierkasse oder elektronisches Kassensystem gem. 131b BAO Lotterie: gefallen? bei Verweigerung 184 BAO Schätzung Strafrechtliche Folgen bei Vorsatz gem. FINStrG 13

Registrierkassenpflicht Prüfschema Vereinfachte Losungsermittlung : Nicht überwiegende Anzahl von Barumsätzen gem. 131b Abs 1 BAO Jahresumsatz unter 15.000 gem. 131b Abs 3 BAO Ausnahme laut BarbewegungsVO ivm 131b Abs 4 Z.2 BAO Barumsätze max. 30.000 pro Jahr bei außerhalb von fest umschlossenen Räumlichkeiten (bspw. Bauchladen) Dann keine Registrierkassenpflicht bzw. Belegerteilungspflicht oder Einzelaufzeichnung Umsätze kalte Hand 14

Aufzeichnungspflichten Tierarzt Annahme: überwiegend Barumsätze 15

Belegerteilungspflicht IMMER, wenn nicht Ausnahme kalte Hand Auch beim Kundenbesuch mobile Berufe Händische Belegerteilungspflicht Paragon Nachtrag in Registrierkasse Belegannahmepflicht des Kunden Aufbewahren bis zum Verlassen der Ordination Brauchen Sie eine Rechnung? gehört künftig der Vergangenheit an (Erläuterungen zum Ministerialentwurf). 16

Organisationsstruktur TA Praxis Nutzung für eine neue Organisation innerhalb der TA-Praxis Einsatz eines effektiven Softwaresystems Tierarzt: Fachtätigkeit, fachliche Dokumentation Sekretariat: Rechnungsausdruck, Zahlungsabwicklung, Belegerteilung an den Kunden 17

Aufzeichnungspflichten NEU Rechtslage zum 20.05.2015 Begleitmaßnahmen Steuerreform ab 1.1.2016 Rückschlüsse auf Vergangenheit Ggf. Strengere Interpretation 18

Ausgangspunkt Vet- Antibiotika- MengenströmeVO. Meldeverpflichtung für hausapothekenführende TierärztInnen, die Tierarzneimittel aus ihren TÄ-HAPO abgeben. Neue Anforderungen an Organisation und Software (Aufzeichnung) Finanzpolizei kontrolliert Kassenrichtlinie 19

Eckpunkte Aufzeichnungen Formelle Mängel im Aufzeichnungssystem berechtigen zur Schätzung (184 BAO). Kassenrichtlinie (KRL 2012) als Auslegung der Finanzverwaltung. Bleibt gültig. Kassennachschau durch Finanzpolizei. 20

Finanzpolizei Einem Zuhörer reicht es: "Es ist eine Frechheit, was die Beamten aufführen. Sie machen mit den Leuten, was sie wollen", ruft er durch den Saal und wirft den Finanzpolizisten Kompetenzüberschreitungen vor. Damit bleibt er nicht der Einzige. Ein anderer Unternehmer fragt: "Darf ich eine Kontrolle mit der Videokamera aufzeichnen? (Kleine Zeitung vom 8.3.2013) 21

Aufgaben und Organisation Grds. eigene Behörde (600 MA) aber jedes Finanzorgan darf tätig werden. Feststellung und Aufdeckung steuerlich relevanter Sachverhalte (Tageslosungen, Grundlagen für lohnabhängige Abgaben) Scheinselbstständigkeit Verstößen gegen das ASVG (Anmeldung vor Arbeitsantritt, Falsch- und Scheinmeldungen) 22

Befugnisse Auskunftsrecht Betretungsrecht Kann bei jedermann, überall und jederzeit stattfinden (auch Privaträume) Grundsätzlich kein Durchsuchungsrecht; nicht mit Zwangsgewalt Anhalterecht Eigenes Anhalte- und Überprüfungsrecht (auch für mitgeführte Güter) von Fahrzeugen und sonstigen Beförderungsmitteln Ohne besonderen Anlass!! Festnahmerecht Dokumentation der Feststellungen Niederschrift Auch bei Nachschauen à Kopie soll ausgehändigt werden 23

Was tun? Kassenrichtlinie umsetzen: Registrierkassen, Grundaufzeichnungen Freiwillige Maßnahmen setzen Belegausgabe Ergibt: Beitrag zu hoher Qualität, Aussagekraft und Glaubwürdigkeit der Aufzeichnungen. Belegausgabepflicht. Registrierkassenpflicht. Einzelaufzeichnung. 24

Anwendung Gilt für alle Steuerpflichtigen (BAO). Keine neuen Bestimmungen durch KRL. Für alle Barbewegungen also Kassa und Bank. Hochrisikobereiche Unternehmen mit Barumsätzen In jedem Betrieb 25

Leitsatz Je besser Systemaufbau Systemdokumentation Desto Glaubhafter sind die Aufzeichnungen Weniger Probleme im Prüfungsfall Deshalb Maßnahmen der KRL umsetzen und Freiwillige Maßnahmen setzen Dokumentation gewinnt! Neue Anforderungen 26

131 Abs. 1 BAO Aufzeichnungen so zu führen, dass sich ein sachverständiger Dritter innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle vermitteln kann. Weitere Formale Kriterien: Zeitfolge nach geordnet, vollständig, richtig und zeitgerecht Kein Durchstreichen Ausnahmen: Barbewegungs-VO < 15.000 bzw 30.000 kalte Hand 27

131 Abs. 1 BAO Dritter muss auch vertrauen können! In Vollständigkeit und Richtigkeit 184 BAO Im Bereich der KRL relativ detaillierte Auslegungen. Registrierkassen Sonst Auslegung im Einzelfall vor dem Hintergrund der KRL. 28

Dokumentation Alle Maßnahmen müssen aufgeschrieben werden. Schriftliche Dokumentation Die Durchführung der Maßnahmen muss dokumentiert werden. Im Nachhinein nachvollziehbar 29

Betrugsbekämpfungsgesetz Bei jedem baren Geschäftsvorfall zu dokumentieren: Bezeichnung des Betriebes oder Merkmal zur Betriebsidentifizierung, Merkmal zur Kassenidentifizierung, Datum und Uhrzeit der Belegerstellung, Belegnummer (fortlaufende Nummerierung der Geschäftsvorfälle), Einzelprodukte und Preise, Gesamtsumme Bisher nur für Registrierung Nun auch generell in BAO Beachte auch UStG Entspricht Mindestinhalt eines Beleges nach 131a Abs 3 BAO (ab 1.1.2016) 30

Außerdem: Bare Geschäftsvorfälle festhalten und aufzeichnen sofort täglich einzeln zum Zweck der Losungsermittlung Barbewegungsverordnung Bis 150.000 pro Betrieb bis 30.000 kalte Hand 31

Umsetzung KRL Verantwortlich: Tierarzt. Systemhersteller stellt E-131. Mitarbeiter wickeln Barbewegungen tatsächlich ab. Bedienung des Kassensystems Steuerberater Ggf. Buchhalter SmartCard ab 1.1.2017 32

Steuerberater Erstellen einer Systemdokumentation Vorab Check statt FinPol. Vorbereitung auf Prüfung hins. Ablauf Check Liste erstellen Vertretung bei der Abgabenbehörde Ggf. auch im Prüfungsverfahren Organisation des Zahlungsverkehrs BMZ: Organisation Belegwesen Wesentliche Teilbereiche IKS 33

Überblick Systemdokumentation 1. E- 131 2. Erforderliche Aufzeichnungen 3. Freiwillige Maßnahmen 1. Bargeldbewegungen 2. Kassastandkontrollen 4. Datensicherung und Aufbewahrung 5. Datenexport 6. Beilagen Abstimmen auf Vet- AB- Mengenströme VO. 34

1. E-131 131 Abs. 3 BAO: Zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen können Datenträger verwendet werden, wenn die inhaltsgleiche, vollständige und geordnete Wiedergabe bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist jederzeit gewährleistet ist; die vollständige und richtige Erfassung und Wiedergabe aller Geschäftsvorfälle soll durch entsprechende Einrichtungen gesichert werden 35

1. E-131 Vom Hersteller zur Verfügung zu stellen. Kern: Kassen müssen bestimmte Auflagen erfüllen und deren technische Möglichkeiten müssen beschränkt sein. Je nach Kassentypus I-IV oder Sondertypus Technische Sicherung Kryptografische Signatur 1.1.2017 Verordnung offen 36

1. E-131 Fachgutachten KFS / DV 1 Technische und organisatorische Maßnahmen Zusätzliche Dokumentation Unabhängig vom Systemhersteller Wann macht wer welche Auswertungen Wer kontrolliert Grundaufzeichnungen und Widerspruchsfreiheit Wer zeichnet zur Freigabe ab? 37

2. Aufzeichnungen Grundaufzeichnungen Journalstreifen Datenerfassungsprotokoll Auswertungen Belege, Z-Bon Grundregel: Alle Auswertungen müssen sich auf Grundaufzeichnungen zurückführen lassen. Vorlage bei Kassaprüfung Unterschiedlich ja nach Kassentypus 38

3. Freiwillige Maßnahmen Maßnahmen, die sicherstellen, dass 131 BAO eingehalten wird. Technisch Organisatorisch Mitarbeiterschulungen Ethikkodex Richtlinien und Unterweisungen. 39

Belegerteilungspflicht derzeit Freiwillige Verpflichtung Ausfolgung der Belege an die Kunden bei jedem Geschäftsvorgang Widerspruchsfreiheit Nachvollziehbarkeit Anforderungen des Betrugsbekämpfungsgesetzes Belegerteilungspflicht 40

Überprüfung Kassensaldo Zählen des Bargeld IST Bestandes Vergleich mit Soll Bestand lt. Aufzeichnungen Dokumentation Verantwortlichkeit Berücksichtigung von Trink- und Wechselgeld, Einlagen und Entnahmen. 41

Kassennachschau Neben der Kassenprüfung anlässlich einer Betriebsprüfung. Kassaprüfung aufwändiger und nur auf Verdacht - Risikoeinschätzung Zuständigkeit der Finanzpolizei (Uniformierte) Beamte des Finanzamts Direkt vor Ort unangekündigt 42

Maßnahmen Herausgabe der Systemdokumentation Einblick in laufend zu führende Aufzeichnungen Verfahrensdokumentation Momentaufnahmen Sequenznummernstand Laufende Rechnungsnummer Feststellung Nebenaufzeichnungen Kassasturz 43

Maßnahmen II Befragung des Unternehmers Befragung der Mitarbeiter Die Beamten interessiert wie die Kassa funktioniert und wie die Mitarbeiter die Kassa bedienen. Gezielte Fragestellungen nach Einzeltatbeständen bzw. systemische Fragen. Mitwirkungspflicht und Zwangsstrafe 44

Niederschrift Alles, was dokumentiert wurde, wird in einer Niederschrift zusammengefasst. Die Niederschrift muss vom Tierarzt bzw. von der Tierärztin unterfertigt werden, es sei denn ausdrücklicher Verzicht. Unterzeichnung unter Beiziehung des Steuerberaters in jedem Fall möglich. 45

Kontakt Ihre Fragen Häufige Fragen als Handout Weitere Informationen www.fruehwirt.at/tierarzt 46