Herzlich willkommen! Infoanlass Einschreibung Kindergarten 2017 Schulkreis Aula Schulhaus Kaselfeld 19:30 Uhr 26. Januar 2017
Themen Organisation 5 Min. Schulsystem Kanton Solothurn 10 Min. Schulkreis 5 Min. Der Kindergarten 25 Min. Elternorganisationen 10 Min. Fragen und Antworten 5 Min. Total ca. 60 Min.
Organisation
Organisatorisches (1/2) Standardsprache Die Folien (ohne die Fotos der Kindergartenkinder) werden am Freitag auf das Internet aufgeschaltet, sie brauchen nicht mitzuschreiben. Die Broschüre «Megaschool» ist zum Verteilen da, bitte pro Familie nur ein Exemplar nehmen. Der Flyer «Herzlich willkommen im Kindergarten» ist zum Mitnehmen da, bitte pro Familie nur ein Exemplar nehmen. Merkblatt «Fit für den Kindergarten Informationen für Eltern» ist zum Mitnehmen da, bitte pro Familie nur ein Exemplar nehmen.
Organisatorisches (2/2) Die anwesende Schulleiterinnen und Schulleiter stellen sich vor Die anwesenden Kindergärtnerinnen stellen sich vor Der Gesamtschulleiter stellt sich vor Vertreterinnen MuKi-Deutsch Sollten Sie am Ende der Veranstaltung noch Fragen haben, welche Sie lieber nicht im Plenum stellen möchten, stehen Ihnen die anwesenden Schulleitungen und Kindergartenlehrpersonen selbstverständlich zur Verfügung
Schulsystem Kanton Solothurn
Wissenswertes über Solothurner Schulen Jedes Kind hat das Recht und die Pflicht, die Volksschule zu besuchen. Die Schulpflicht dauert elf Jahre. Das Schuljahr beginnt im August. Das Unterrichtsangebot ist für Mädchen und Knaben gleich. Die Volksschule ist eine gemeinsame Aufgabe von Kanton, Gemeinden und Eltern. Alle Schulen im Kanton Solothurn sind «Geleitete Schulen». Für Schülerinnen und Schüler, die ergänzend zum Regelunterricht Unterstützung brauchen, stehen die Angebote der Speziellen Förderung zur Verfügung.
Schullaufbahnen auf einen Blick Der Kanton Solothurn stellt ein vielseitiges Bildungsangebot zur Verfügung. So können sich Kinder und Jugendliche gemäss ihren Fähigkeiten und Neigungen entwickeln. Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen steht bedarfsweise ein sonderpädagogisches Angebot zur Verfügung. Nun, wagen wir den Blick!
Schuljahr 16 Schuljahr 15 Schuljahr 14 Schuljahr 13 Schuljahr 12 Schuljahr 11 Schuljahr 10 Schuljahr 9 Schuljahr 8 Schuljahr 7 Schuljahr 6 Schuljahr 5 Schuljahr 4 Schuljahr 3 Schuljahr 2 Schuljahr 1 3. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 6. Klasse 5. Klasse 4. Klasse 3. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse Tertiärstufe: Höhere Fachschulen, Universitäten, ETH/EPFL Berufsmaturitätsausbildung Berufsausbildung Ende der obligatorischen Schule Sek B + E Primarschule Kindergarten Fachmittelschule Gymnasium Sek P Sek II Ter Primarstufe Sek I
Kindergarten (1. bis 2. Schuljahr) Der Kindergarten ist die erste Stufe der Volksschule Die Kinder treten nach dem vollendeten vierten Lebensjahr ein Im Kindergarten lernt das Kind spielerisch seinen Erfahrungs- und Lebensbereich zu erweitern selbständig zu werden sich in einer Gruppe Gleichaltriger bewegen selber etwas zur Gemeinschaft beitragen Nach dem Kindergarten treten die Kinder in die 1. Klasse der Primarschule über Der Übergang wird vom Kindergarten, der Primarschule und den Eltern begleitet
Primarschule (3. bis 8. Schuljahr) Die Primarschule dauert 6 Jahre schafft Grundlagen für zielgerichtetes Lernen fördert die individuellen geistigen, musischen und körperlichen Fähigkeiten fördert und fordert die Gemeinschaftsbildung fördert und fordert selbständiges und eigenverantwortliches Handeln Fremdsprachen ab der 3. Klasse Französisch ab der 5. Klasse Englisch
Primarschule (3. bis 8. Schuljahr) Die Leistungen in den Fächern werden benotet und im Zeugnis festgehalten. Die Leistungen im Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten werden bewertet und im Zeugnis eingetragen. Die Primarschule kennt keine Promotionsbedingungen. Die Kinder werden automatisch in die nächst höhere Klasse befördert. Das Übertrittsverfahren in die Sekundarstufe I ist kantonal geregelt.
Sekundarstufe I (9. bis 11. Schuljahr) Die Sekundarstufe ist in drei Anforderungsniveaus gegliedert Sek B (Basisanforderungen) anschliessend Berufslehre Sek E (Erweiterte Anforderungen) anschliessend Berufslehre mit Berufsmaturität oder eine Fachmittelschule Sek P (Progymnasium, hohe Anforderungen) (9. bis 10. Schuljahr) anschliessend vier Jahre bis zur Maturität Nach diesen 11 Jahren ist die obligatorische Volksschule zu Ende. Die Schülerinnen und Schüler erhalten ein Abschlusszertifikat.
Wo finden Sie alle Informationen? Im Internet gibt es einen Flyer zum Schulsystem in deutscher Sprache, Sie können diesen herunterladen. Diese Flyer gibt es in acht weiteren Sprachen, Sie können diese aus dem Internet herunterladen. Seite des VSA Unter der gleichen Adresse finden Sie auch eine detailliertere Beschreibung des Schulsystem. Auch diese lässt sich herunterladen.
Drei Dörfer eine Schule Schulkreis Lommiswil Selzach Bellach
Zahlen und Fakten Was Be PS Lo PS Se PS Sek I Total MS Kinder 346 115 268 241 970 516 Lehrpersonen 48 16 32 37 127 24 SchulleiterIn 2 1 1 2 6 1 Klassen 18 7 15 15 55 Schulhäuser 6 2 3 2 13
Organisation Schulkreis
Standorte Schulhäuser Bellach KG Franziskanerhof KG Dorf KG Grederhof
Standorte Schulhäuser Lommiswil Schulkreis KG Schulhaus 1
Standorte Schulhäuser Selzach KG Storchennest KG Spatzennest KG Knopfkiste
Sekretariat und Gesamtschulleitung Gemeindeverwaltung Bellach Schulsekretariat (1. Stock) Dorfstrasse 3 4512 Bellach Schulkreis
Weitere Informationen finden Sie Internet www.belose.ch Newsletter der Schule, man muss sich anmelden Adressen, Emails, Telefonnummern Lehrpersonen, Schulleitungen Megaschool (1 x jährlich) Neues und Interessantes aus der Schule school NEWS (2 x jährlich)
Der Kindergarten
Was ist der Kindergarten? Werfen wir zuerst einen Blick in den Kindergarten und begleiten die Kinder durch typische Kindergartensituationen. Wir werden diese Sequenz unkommentiert lassen, die Bilder sagen genug aus Geniessen Sie es und tauchen Sie ein in die Welt der Kinder (und der Eltern).
Wir sollten uns weniger bemühen, den Weg für unserer Kinder vorzubereiten, als unsere Kinder für den Weg. Sprichwort USA
Wieso zeigen wir diese Situationen Jede dieser (meist spielerischen) Situationen ist für die Kinder ein Lernarrangement. Sei es beim Spiel, beim Arbeiten, beim Turnen, in der Pause, stets ist die Anlage der Situation so, dass die Kinder dabei etwas Neues oder Vertrautes sehen. Die Kindergärtnerinnen können die Arrangements für die Situationen frei treffen, die Lerninhalte sind jedoch durch den kantonalen Rahmenlehrplan für den Kindergarten in den Leitideen und Bildungsbereichen festgeschrieben.
Leitideen der Bildung und Erziehung Recht auf Bildung Förderung der Selbstkompetenz Hinführen zur Sachkompetenz Entwicklung der Sozialkompetenz Erwerb von Handlungskompetenz durch ganzheitliche Bildung Schauen wir uns eine der Leitideen näher an.
Sozialkompetenz Lernen in der Gemeinschaft zu leben Regeln und gesellschaftliche Strukturen erkennen und einhalten aufeinander aufmerksam werden einander helfen, beistehen, beraten an der gleichen Sache wirken ein Zusammengehörigkeitsgefühl entwickeln sich einordnen können eigene Gefühle sowie Gefühle anderer wahrnehmen sich abgrenzen und durchsetzen lernen
Bildungsbereiche des Rahmenlehrplanes Sprache Mathematik Natur und Mitwelt Rhythmik und Musik Turnen und Bewegung Werken und Zeichnen Nehmen wir wiederum einen Punkt und schauen ihn uns näher an.
Sprache Verstehen und Mitteilen im Gespräch Erzählen, berichten, beschreiben Wortschatz aufbauen Einsicht in die Sprachstrukturen gewinnen Laute artikulieren Umgang mit anderen Sprachen Diese Zielsetzungen gelten für alle Kinder, auch für die Fremdsprachigen. Deshalb besuchen fremdsprachige Kinder den Deutschunterricht für Fremdsprachige (DaZ).
Zusammenarbeit Kindergarten und Familie Um diese vorgegebenen Ziele zu erreichen, braucht es eine enge Zusammenarbeit. Die dem Kind vor dem Eintritt in den Kindergarten vermittelte Bildung und Erziehung bilden die Basis auf der die Kindergärtnerin auf- und weiterbauen kann. Die Kindergärtnerin wird so weit sie kann auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder eingehen und es fördern. Aber, die Verantwortung für die Erziehung und Entwicklung liegt in ersten Linie bei den Eltern. das individualisieren ist nur insoweit möglich, dass man allen Kindern gerecht werden kann.
Wieso sind Sie heute eingeladen? Ihr Kind soll vom Alter her im kommenden Schuljahr 2017 / 2018 den Kindergarten besuchen Nebst den vielen Fragen zu den Inhalten des Kindergartenunterrichts, stellen sich Ihnen sicher auch Fragen rein praktischer Art Wer genau darf/muss in den Kindergarten? Ich will mein Kind noch nicht in den Kindergarten geben, was muss ich tun? Ist mein Kind wirklich reif für den Kindergarten? Mein Kind ist noch nicht trocken, was passiert nun? Mein Kind hat Handicaps, Allergien oder Krankheiten, wie geht das mit dem Kindergarten?
Wer genau muss /darf in den Kindergarten? Alle Kinder, die letztes Jahr auf Gesuch nicht in den Kindergarten eingetreten sind (werden zwischen dem 1. August 2011 und dem 31. Juli 2012 das fünfte Lebensjahr vollendet haben), müssen. Alle Kinder, die zwischen dem 1. August 2012 und dem 31. Juli 2013 das vierte Lebensjahr vollendet haben (also ihren vierten Geburtstag gefeiert haben), sollen. Aber hier kann es Ausnahmen geben.
Ich will mein Kind noch nicht in den Kindergarten geben, was muss ich tun? Wenn Sie das Gefühl haben, Ihr Kind sei noch nicht reif für den Kindergarten, können Sie den Eintritt verschieben. Schreiben Sie einen Brief mit einer kurzen Begründung, an mich (Gesamtschulleiter), wieso das Kind noch nicht in den Kindergarten kommen soll. Grundsätzlich werden wir bis Mitte Mai die Einwilligung geben, der Eingang Ihres Schreibens wird aber unmittelbar bestätigt. Beachten Sie, dass Ihr Kind auch nach der Verschiebung elf Schuljahre in der obligatorischen Volkschule absolvieren muss.
Ist mein Kind wirklich reif für den Kindergarten? Schulkreis Wenn Sie unsicher sind, wenden Sie sich nach der Veranstaltung an eine der anwesenden Kindergartenlehrpersonen / schulischen Heilpädagoginnen oder Schulleitungen. Stellen Sie Ihre Fragen oder knüpfen Sie einfach einen ersten Kontakt, damit Sie sich zu einem späteren Gespräch treffen können. Fragen Sie sich aber immer, ob Sie als Mutter / Vater das Kind noch nicht in den Kindergarten geben wollen oder ob wirklich das Kind noch nicht reif ist / noch nicht gehen will. Sie kennen Ihr Kind am Besten. Lesen Sie bitte auch unser neues Merkblatt, es kann Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen.
Mein Kind ist noch nicht trocken, was mache ich? Von der Anmeldung / Einschreibung bis zum Schulbeginn im August sind es noch einige Monate, da kann noch viel passieren. Suchen Sie aber sofort nach Erhalt des Einteilungsbriefes das Gespräch mit der zukünftigen Kindergartenlehrperson, sie kann Sie beraten und die Bedingungen erklären, unter denen Ihr Kind den Kindergarten besuchen kann. Sie werden verstehen, dass wir im Kindergarten keine Zeit haben, um Windeln zu wechseln, das Kind muss also trocken sein. Gelingt es dem Kind nicht bis zum Beginn des Kindergartenjahres trocken zu sein, erhält es noch zwei bis drei Monate Zeit. Sollte Ihr Kind dies auch nicht schaffen, wird es ein Jahr zurückgestellt.
Handicaps, Allergien oder Krankheiten, wie geht das mit dem Kindergarten? Jedes Kind hat das Anrecht darauf, den Kindergarten zu besuchen. Fast alles ist möglich, aber nicht alles. Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich nach der Veranstaltung an eine der anwesenden Kindergartenlehrpersonen / schulischen Heilpädagoginnen oder Schulleitungen. Stellen Sie Ihre Fragen oder knüpfen Sie einfach einen ersten Kontakt, damit Sie sich zu einem späteren Gespräch treffen können.
Ablaufplan Kindergarteneintritt 10. Jan Aufforderung zum Einschreiben 26. Jan Informationsabend Eltern 10. Feb Termin späteste Abgabe Einschreibung 16. Mai Versand Einteilungsbrief Kindergarten mit Grobstundenplan sowie Bewilligungen Verschiebungsgesuche 27. Jun Schnuppern im KG (Leuchtstreifen und Stundenplan abholen) 16. Aug Erster Schultag im Kindergarten (Mittwoch)
Definitive Einteilung Sie erhalten im Mai die definitive Einteilung Ihres Kindes in einen Kindergarten im Wohnort. Mit dem Einteilungsbrief erhalten Sie auch Merkblätter zu Themen wie Besuchspflicht des Unterrichts Schulzahnpflege Aufsichtspflicht der Eltern Ferien und zusätzlicher Urlaub (Megaschool) Nahrung und Schlaf Kindergartenweg Krankheit Versicherung Finanzielles Kontakte Kindergarten Eltern Allergien Kind noch nicht Trocken Spezielle Krankheiten und Medikamente Läuse
Grobstundenplan Mo Di Mi Do Fr Alle 6-jährige Alle 6-jährige Alle Vormittag Nachmittag 6-jährige 5-jährige
Was sollten wir noch wissen Besondere familiäre Verhältnisse! Melden Sie alles der Kindergartenlehrperson, wenn der Kindergarten startet. Besondere Betreuungsverhältnisse Melden Sie alles der Kindergartenlehrperson, wenn der Kindergarten startet. Sie erhalten zu vielen Aspekten jeweils mit dem Stundenplan einen Fragebogen von Ihrer Kindergartenlehrperson! Geben Sie uns bitte möglichst vollständige Angaben.
Elternmitwirkungen im Schulkreis
Eltern mit Wirkung Elternmitwirkung in Bellach Kindergarten und Primarschule
Was will der Elternrat? vertritt Interessen der Eltern fördert den Informationsaustausch diskutiert Themen wirkt an der Schulentwicklung mit unterstützt die Schule organisiert Anlässe
Wie ist der Elternrat organisiert? Klasseneltern Klasseneltern Klasseneltern Klasseneltern Klasseneltern 1-2 Delegierte Vorstand (mind. 4 Elterndelegierte) sowie Schulleitung / Lehrervertretung Arbeitsgruppe A Elternrat Arbeitsgruppe C Arbeitsgruppe B
Informationen zur Elternmitwirkung Bellach www.belose.ch Rubrik «Elternmitwirkung»
Mögliche Themen Unterstützung der Schule: z.b. Laternenumzug, Weihnachtsanlässe, Sportwochen, Osterprojekte Verkehrssicherheit (Leuchtwesten, Pedibus) Organisation von Festen und sozialen Anlässen (z.b. Schulfest, Velotag) Elternanlässe (Lernblockaden, Internetsicherheit usw.) Politische Themen: Tagesstrukturen Vernetzung
Aufgaben und Aufwand Die Delegierten: sind Ansprechpersonen für die Klasseneltern, die Lehrpersonen und den Elternrat. verpflichten sich, an den Sitzungen des Elternrats teilzunehmen (pro Jahr finden ca. 4 Sitzungen statt). diskutieren im Elternrat Projekte und fassen Beschlüsse. können innerhalb des Elternrats nach ihren Möglichkeiten und Interessen bestimmte Aufgaben übernehmen (z.b. Mitarbeit in einer Arbeitsgruppe). verpflichten sich für mindestens ein Schuljahr.
Koordinaten der Elternorganisationen Präsidentin Elternrat Bellach: Ines Pocher, ines.pocher@me.com, 032 618 00 32 Präsidentin Elternmitwirkung Lommiswil: Sandra Flury, sd.flury@besonet.ch, 032 641 13 48 Präsidentin Elternrat Selzach: Ilona Paulus, praesidium@elternrat-selzach.ch, 032 675 99 47
Fragerunde zum Abschluss
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Wir wünschen Ihnen eine sichere Heimreise.