Erfahrungen mit Sicherheitsberichten im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald von Dieter Schuster Die Erfahrung zeigt, dass bei der regelmäßigen Erstellung der Sicherheitsberichte durch die Betreiber von Hochwasserrückhaltebecken Defizite vorliegen. Dieses Problem wird in anderen Landkreisen ebenfalls auftreten. Am Beispiel des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald wird diese Problematik erläutert und eine Möglichkeit vorgeschlagen, wie diese Berichtspflicht der Betreiber umgesetzt werden kann. Zunächst werden die rechtlichen Grundlagen für die Erstellung von Sicherheitsberichten und die Abgrenzung zur aufwendigen Sicherheitsüberprüfung behandelt. Aufbauend auf den Angaben zum Inhalt eines Sicherheitsberichtes wird die Situation im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit seinen 47 Hochwasserrückhaltebecken beschrieben. Rechtliche Grundlagen und Normen für Sicherheitsberichte Hochwasserrückhaltebecken sind gemäß 44 Abs. 1 WG nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu unterhalten und zu betreiben. In der DIN 19700 werden diese allgemein anerkannten Regeln der Technik näher bestimmt (Abb. 1). Unterschied zwischen vertiefter Sicherheitsüberprüfung und Sicherheitsbericht Eine vertiefte Sicherheitsüberprüfung beinhaltet u.a. eine Überprüfung der Sicherheitsnachweise mit den aktuell gültigen Kennwerten. Diese aufwendige Untersuchung ist im Regelfall nur in größeren Zeitabständen erforderlich (DIN 19700, Arbeitshilfe zur DIN 19700). Der Sicherheitsbericht stellt neben den allgemeinen Daten der Anlage die Ergebnisse der Bauwerks- und Betriebsüberwachung zusammen. Er ist bei großen und mittleren Becken jährlich und bei sehr kleinen und kleinen Hochwasserrückhaltebecken 3-jährlich zu erstellen. Die Klassifizierung der Größe der Hochwasserrückhaltebecken erfolgt gemäß der DIN 19700 (Abb. 3). Ergänzt werden diese Berichte durch die regelmäßigen Messungen und Beobachtungen der Anlage durch den Betreiber. Abb. 1: DIN 19700, Stauanlagen 27
Dadurch wird eine abgestufte Überwachung sichergestellt, wobei der Sicherheitsbericht die mittlere Stufe darstellt (Abb. 2). Inhalt und Aufbau des Sicherheitsberichts Der Sicherheitsbericht ist in zwei Teile gegliedert: Im Teil A -Allgemeine Angaben- werden die allgemeinen und technischen Daten der Stauanlage erfasst. Diese Angaben müssen nur einmalig nach Fertigstellung der Anlage zusammengestellt oder nach Sanierungen aktualisiert werden. Eine jährliche Überarbeitung dieser Angaben ist im Regelfall nicht erforderlich. Abb. 2: Abgestufte Sicherheitsbetrachtung Abb. 3: Klassifizierung von Hochwasserrückhaltebecken 28
Inhaltsverzeichnis zu Teil A: 1. Allgemeine Angaben 1.1 Beschreibung der Anlage 1.2 Lage 1.3 Technische Daten 1.4 Sanierung 1.5 Weitere Angaben 2. Genehmigung(en) 3. Hydrologische Angaben 4. Beschreibung der Absperrbauwerke 5. Betriebseinrichtungen 6. Mess- und Beobachtungseinrichtungen 7. Anlagen zum Sicherheitsbericht Teil A Mit den Angaben im Teil A des Sicherheitsberichtes sind auf einen Blick alle wichtigen Angaben zu dem Hochwasserrückhaltebecken erkennbar (Abb. 4). Im Teil B -Jahresbeurteilung- erfolgt eine Dokumentation der Bauwerks- und Betriebsüberwachung, der vorliegenden Messergebnisse und Beobachtungen, sowie deren Auswertung für das Berichtsjahr. Wichtig ist besonders die Beurteilung der Sicherheit der Anlage. Inhaltsverzeichnis zu Teil B : 1. Allgemeines 2. Bauliche Ergänzungen, Erneuerungen, Änderungen 3. Betrieb des Stauanlage 3.1 Einstauereignisse 3.2 Störfälle und Besonderheiten 4. Bauwerksüberwachung Auswertung der Messungen und Beobachtungen 5. Funktionsprüfung der Betriebseinrichtungen 6. Beurteilung der Sicherheit 7. Anlagen zum Sicherheitsbericht Teil B 8. Unterzeichnung Abb. 4: Auszug Sicherheitsbericht Teil A 29
Die vorgeschlagene Gliederung erlaubt einen übersichtlichen Eintrag der Beobachtungen und Messergebnisse für den jeweiligen Beobachtungszeitraum (Abb. 5). Eine Vorlage für den Sicherheitsbericht ist in der Arbeitshilfe zur DIN 19700 enthalten. Dieser Mustertext ist über den beigefügten Link am Ende dieses Berichtes direkt über das Internet abrufbar. Situation im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Dies soll im Folgenden für das Beobachtungsjahr 2007 dargestellt werden. Von den 47 Hochwasserrückhaltebecken im Landkreis waren 23 Becken in der Sanierungsplanung bzw. Sanierung. Da in diesen Phasen ohnehin eine umfassende Bestandsaufnahme und Überwachung der Becken erfolgt, werden von den Betreibern in dieser Zeit keine Sicherheitsberichte angefordert. So verbleiben noch 24 Becken, für die Sicherheitsberichte erforderlich waren (Abb. 6). Abb. 5: Auszug Sicherheitsbericht Teil B 30
regelmäßig Sicherheitsberichte erstellen und uns vorlegen werden. Seitens der Unteren Wasserbehörde werden wir weiterhin fehlende Sicherheitsberichte anmahnen, die Berichte auf Sicherheitsdefizite prüfen und ggf. die Behebung dieser Defizite kontrollieren. Sollte der Betreiber seinen Pflichten fortdauernd nicht nachkommen, wäre eine behördliche Anordnung erforderlich. Wir gehen davon aus, dass wir im direkten Gespräch mit den Betreibern eine Lösung finden. Fazit und Ausblick Der Sicherheitsbericht dient dazu, die technischen und allgemeinen Daten zusammenzustellen und aktuell zu erhalten (Teil A), sowie die laufenden Beobachtungen und Auswertungen zusammenzufassen (Teil B). Neben der Dokumentation der Ereignisse im Berichtszeitraum ist der Kernpunkt die Beurteilung der Sicherheit der Anlage. Abb. 6: Hochwasserrückhaltebecken im Landkreis Seit 2006 werden die Betreiber von Hochwasserrückhaltebecken jährlich durch das Landratsamt schriftlich aufgefordert, fällige Sicherheitsberichte zu erstellen und diese bis zum 30.11. dem Landratsamt zukommen zu lassen. Im Jahr 2007 haben sechs Betreiber, die insgesamt für 12 Becken verantwortlich sind, ihre Berichtspflicht erfüllt (Abb. 7). Nur ein Betreiber mit 12 überwiegend kleinen Becken hat keine Sicherheitsberichte abgegeben. Diese Kommune beabsichtigt, die Erstellung der Sicherheitsberichte zu vergeben. Die Arbeitshilfe zur DIN 19700 fordert, dass der Sicherheitsbericht durch einen fachkundigen Ingenieur erstellt wird. Kleinen Gemeinden fehlt oftmals entsprechend qualifiziertes Personal, so dass es besonders dort erforderlich ist, die Erstellung von Sicherheitsberichten an ein Ingenieurbüro zu vergeben. Die vorbereiteten Textvorlagen sind eine Hilfe, um die Berichte vollständig und kostengünstig erstellen zu können. Damit sollen die Betreiber bei der regelmäßigen und fachgerechten Erstellung der Sicherheitsberichte unterstützt werden. Literaturhinweis: DIN 19700 Stauanlagen, Teil 10 und Teil 12 Arbeitshilfe zur DIN 19700 für Hochwasserrückhaltebecken, Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg - LUBW, Oktober 2007, Anhang 6 Abb. 7: Sicherheitsberichte 2007 im Landkreis Von Vorteil bei der Erstellung der Sicherheitsberichte ist, wenn ein fachkundiges Büro vom Betreiber beauftragt wird. Dies ist besonders wichtig, wenn es sich um kleine Kommunen handelt. Mit Hilfe dieser Vergabe an Dritte hoffen wir, dass in Zukunft alle Betreiber Textvorlage Sicherheitsbericht Teile A und B als word-dokument: http://www.breisgau-hochschwarzwald.de/servlet/ PB/menu/1099077/index.html http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/ 33885/ Anschrift des Verfassers: Dieter Schuster Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Fachbereich Wasser & Boden Stadtstraße 3, 79104 Freiburg i. Br. Dieter.Schuster@lkbh.de Alle Aufnahmen: Dieter Schuster und Joachim Wimmer 31