Günstige Umbaulösung: Anbindestall wird zum Laufstall für Aufzuchtrinder

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Transkript:

Günstige Umbaulösung: Anbindestall wird zum Laufstall für Aufzuchtrinder Uwe Eilers, Bildungs- und Wissenszentrum Aulendorf Im Zuge des Strukturwandels in der Milcherzeugung entsteht zunehmend Bedarf an sinnvollen Umnutzungsmöglichkeiten für Anbindeställe. Entweder werden sie in ein Um- bzw. Ausbaukonzept für einen Milchviehlaufstall integriert oder es muss eine andere sinnvolle Verwendung für diese Gebäude gefunden werden. In vielen Fällen kann diese ein Laufstall für Aufzuchtrinder sein. Arbeitswirtschaft und Tierkomfort müssen stimmen Voraussetzung für die Weiternutzung eines alten Anbindestalles als Rinderstall ist ein arbeitswirtschaftlicher Betrieb des Gebäudes. Das gilt sowohl für einen Umbau zum Milchviehlaufstall als auch zum Aufzuchtstall. Wichtige Faktoren können dabei die Befahrbarkeit des Futtertisches, eine Reduzierung der zu versorgenden Futterachsen oder ein einstreuarmes Haltungsverfahren sein. Häufig lassen sich mehrere Jungviehgruppen in dem alten Milchviehstall an eine Futterachse zusammen legen. Neben der Arbeitswirtschaft spielt der Tierkomfort eine wesentliche Rolle. Er muss sich durch die Baumaßnahme für die betroffene Tiergruppe verbessern. Einflussfaktoren sind hier das Stallklima, das Platzangebot insgesamt, die möglichen Funktionsmaße für Fress- und Liegeplätze sowie die Trennung von Fress-, Liegeund Bewegungsbereich. Da weibliche Aufzuchtrinder geringere Ansprüche an das Platzangebot und die Belüftung des Gebäudes als Milchkühe haben, bestehen diesbezüglich meist gute Voraussetzungen. Wandständige Liegeboxen oder Fressliegeboxen? Da der Kurzstand mit Gitterrost als am weitesten verbreitete Anbindehaltungsform ein Flüssigmistverfahren mit allenfalls geringen Einstreumengen ist, muss die Umnutzung ebenfalls ein einstreuarmes Verfahren vorsehen. Eine Änderung hin zu einem Festmistverfahren würde meistens zusätzlichen baulichen, technischen und arbeitswirtschaftlichen Aufwand bedeuten. Auch die Verfügbarkeit von Stroh müsste in diesem Zusammenhang geprüft werden. Daraus leiten sich Liegeboxenverfahren mit Hochboxen oder einstreuarme Fressliegeboxen ab. Welche Aufstallung für welche Tiergruppen in Frage kommt, hängt von den vorhandenen Platzverhältnissen im Stallgebäude ab. Um Kosten zu sparen, muss versucht werden die Umbaumaßnahme innerhalb der alten Bauhülle durch zu führen. Häufig verhindert auch mangelnder Platz neben dem Gebäude eine Erweiterung. In Tabelle 1 sind die notwendigen Funktionsmaße für Aufzuchtrinder im Liegeboxenstall aufgeführt. Anbindeställe haben oft eine Tiefe von 3,80 bis 4,0 m zwischen Futterbarren und Aussenwand. Bei wandständigen Liegeboxen und Fressplatz am ehemaligen Anbindestand können aufgrund der notwendigen Maße (Liegebox 1,90 m lang und Gang am Fressplatz 2,0 m breit) Tiere bis zu einem Alter von ca. 9 Monaten aufgestallt werden. Bei Einbau von Schrägboxen lassen sich bis zu 20% im Längenmaß der Liegebox sparen, wenn ein Winkel von max. 50 vorgesehen wird. D.h. die Liegebox kann bis zu 2,20 lang sein. Allerdings gehen in der Breite LVVG/Eilers/Artikel_Umbau_Anbindestall_Aufzuchtrinder.doc/02.09.2008/Seite 1/5

Liegeplätze verloren und das Liegeplatz-Fressplatzverhältnis wird noch enger. Diese Lösung ist deshalb nur in Ausnahmefällen praktikabel. Durch die Kombination der Funktionsbereiche Fressen und Liegen in Fressliegeboxen, wird Platz in der Tiefe gespart (Bild 1). Der Kopfraum am Liegeplatz befindet sich über der Futterkrippe und der Laufgang hinter den Fress- Liegeplätzen muss nicht so breit sein wie ein Fressgang. Die Krippenwand soll nach Möglichkeit nicht höher als 30 cm sein, damit ein problemloser Kopfschwung beim Aufstehen erfolgen kann. In solchen Ställen können Tiere bis zu einem Alter von ca. 20 Monaten gehalten werden. Der Liegeplatz muss ca. 1,60 m lang und der Laufgang dahinter ca. 2,20 m breit sein. Der Nachteil sowohl dieser als auch der wandständigen Liegeboxenvariante ist, dass die Anzahl der möglichen Stallplätze durch die Liegeplatzbreite vorgegeben wird. Bei Tieren bis zu einem Alter von ca. 20 Monaten bedeutet das eine Breite von etwa 1,15 m. Entsprechend viel Platz steht am Futtertisch zur Verfügung. Gummimatten müssen tiergerecht sein Ein stroharmes System erfordert eine tiergerechte Gummimatte als Unterlage für den Liegeplatz. Tiergerecht bedeutet in diesem Fall vor allem Elastizität. Sie wird durch ein Noppenprofil an der Unterseite oder Lufteinschlüsse erreicht. Außerdem sind Rutschsicherheit und guter Abfluss von Flüssigkeiten wichtige Eigenschaften. Erstere wird durch eine entsprechende Oberfläche und die Elastizität, letztere z. B. durch ein in die Matte integriertes oder Bodengefälle erreicht. Wenn die Selbstdrainage der Liegefläche nicht ausreicht, hilft leichte Einstreu von Häckselstroh oder Strohmehl Liegeplatz und Tiere trocken und sauber zu halten. Voraussetzung für die Installation von Gummimatten ist eine glatte, geschlossene Betonfläche, da die Matten keine Bodendellen oder ähnliches ausgleichen können. Unebenheiten von Anbindeständen müssten deshalb gegebenenfalls ausgebessert werden. Je nachdem, ob die Boxenbügel freitragend sind, kommen Einzelmatten oder Bahnenware in Betracht. Die baulich günstigste Variante ist der unveränderte Erhalt des Gitterrostes und des Stallganges bzw. des Fressplatzes als planbefestigte Fläche. Daraus folgt jedoch eine notwendige Reinigung von Hand. Arbeit sparender, jedoch kostenaufwändiger wäre die Ausstattung dieser Flächen mit Spaltenboden (Bild 3). Sofern der Gitterrost erhalten bleibt und einen Teil der Buchtenfläche darstellt, muss er trittsicher gemacht werden. Bleibt das aus, besteht für die Tiere eine erhebliche Verletzungsgefahr für Klauen und durch Ausrutschen. Das kann zum Beispiel durch das Aufschrauben von gebrauchten Gummimatten geschehen (Bild 2). Wenn auf beiden Seiten dieses Belages ein Streifen frei bleibt, wird das Reinigen von Liegeund Laufflächen erleichtert. Die Tiere nehmen den trittsicheren Bereich schnell wahr und bewegen sich gezielt und zügig darauf. Je nach Gegebenheiten vor Ort müssen für die Installation der Boxenbügel die alten Tränken gegebenenfalls entfernt werden. In diesem Fall wäre ein Ersatz von Tränkebecken an der Stallaußenwand nötig. LVVG/Eilers/Artikel_Umbau_Anbindestall_Aufzuchtrinder.doc/02.09.2008/Seite 2/5

Kosten für ein Umbau-Beispiel Beschreibung: o 15 Stallplätze für Aufzuchtrinder bis ca. 15 Monate o Fressliegeboxen mit Gummimatte o Liegefläche 1,0 m x 1,50 m o Gitterrost bleibt erhalten, Ausstattung mit gebrauchtem Gummibelag o Reinigung der planbefestigten Flächen von Hand o Installation in Eigenleistung Position Bruttopreis ca. 15 Fressliegeboxen freitragend mit Befestigungsmaterial 1.750,- 15 Liegematten mit Befestigungsmaterial 1.200,- 2 Buchten-Abtrenngitter mit Pfosten, Verschlüssen und 900,- Befestigungsmaterial Summe 3.850,- Summe je Tierplatz 256,- Tabelle 1: Empfehlung für Funktionsmaße für Aufzuchtrinder im Liegeboxenstall Alter 6 bis 9 Mon. 10 bis 13 Mon. 14 Mon. ab TU + Gewicht (12 Mon. 300 kg) bis TU+ 400 bis 500 kg Liegeboxenbreite cm 80-90 100 100 115-120 Liegeboxenlänge cm 150-190 200 200 230 Liegelänge cm 120-130 150 150 160 Kopfraum cm 30-50 50 50 70 Nackenriegel 10-20 cm vor vorderer Begrenzung der Liegelänge Trennbügelhöhe cm 75 80 80 90 Bodenfreiheit cm 25 30 30 35 Fressplatzbreite cm 50 55 60 70 Fressgangbreite cm 210 240 270 300 Laufgangbreite cm 135 160 175 200 LVVG/Eilers/Artikel_Umbau_Anbindestall_Aufzuchtrinder.doc/02.09.2008/Seite 3/5

Bilder: Bild 1: Die Fressliegeboxen-Bügel werden anstelle der Anbindevorrichtungen auf den ehemaligen Standplatz gedübelt. Bild 2: Ein Streifen mit Gummi auf dem Gitterrost reduziert die Verletzungsgefahr und ermöglicht eine einfache Reinigung der Bucht von Hand. LVVG/Eilers/Artikel_Umbau_Anbindestall_Aufzuchtrinder.doc/02.09.2008/Seite 4/5

Bild 3: Der Laufgang mit Spaltenboden reduziert den Arbeitsaufwand, ist jedoch mit höheren Baukosten verbunden. LVVG/Eilers/Artikel_Umbau_Anbindestall_Aufzuchtrinder.doc/02.09.2008/Seite 5/5