Realsteuer-Atlas 2014

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Transkript:

Realsteuer-Atlas 2014 Eine Untersuchung der Industrie- und Handelskammer (IHK) für Rheinhessen, Mainz, IHK Trier, IHK Koblenz und der IHK Pfalz in Ludwigshafen zur Grund- und Gewerbesteuer in Rheinland-Pfalz IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz c/o Federführung Steuern und Finanzen Schillerplatz 7 55116 Mainz www.rheinhessen.ihk24.de Ansprechpartner: Christoph Hild Tel. 06131-2621314 christoph.hild@rheinhessen.ihk24.de 1

Realsteuerhebesätze in Rheinland-Pfalz im Jahr 2014 Grund- und Gewerbesteuer gehören zu den wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden und tragen einen Großteil zur Finanzierung der kommunalen Haushalte bei. Für die Unternehmen hingegen stellen sie einen bedeutenden Kostenfaktor dar, der die Standortentscheidung maßgeblich beeinflussen kann. Die vorliegende Untersuchung gibt einen Überblick über die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer in ausgewählten Städten in Rheinland-Pfalz. Außerdem sind hierin die Daten für alle Städte und Gemeinden im IHK-Bezirk Rheinhessen enthalten. Die Übersicht soll ansiedlungswilligen Unternehmen als erste Orientierung für ihre Standortentscheidung dienen. Ergänzend kann anhand des Gewerbesteuerrechners die konkrete Gewerbesteuerschuld in bestimmten Städten und Gemeinden ermittelt werden. Den Gewerbesteuerrechner finden Sie auf der IHK- Internetseite www.rheinhessen.ihk24.de. Darüber hinaus möchte die Industrie und Handelskammer mit dieser Untersuchung ihren Mitgliedsunternehmen einige wichtige Informationen zu diesen Steuern an die Hand geben. Aber auch für die kommunalen Entscheidungsträger dürfte der Realsteuer-Atlas interessante Informationen bereitstellen. Die Daten wurden bei den Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen auf den 30. April 2014 sowie dem Statistischen Landesamt erhoben, denen wir an dieser Stelle ganz herzlich für ihre tatkräftige Unterstützung danken. Leider können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben in dieser Broschüre übernehmen. Mainz im Juli 2014 2

Inhaltsverzeichnis Seite I. Erläuterungen zur Grund- und Gewerbesteuer 4 II. Analyse und Bewertung 8 III. Übersichten Übersicht 1: 14 Realsteuerhebesätze 2014 der Städte in Rheinland-Pfalz mit mehr als 50.000 Einwohnern Übersicht 2: 16 Gewerbesteuerhebesätze 2012 bis 2014 in ausgewählten Städten in Rheinland-Pfalz Übersicht 3: 17 Grundsteuerhebesätze B 2012 bis 2014 in ausgewählten Städten in Rheinland-Pfalz Übersicht 4: 18 Gewerbesteuerhebesätze 2012 bis 2014 in Städten und Gemeinden des IHK-Bezirks Rheinhessen mit mehr als 10.000 Einwohnern Übersicht 5: 19 Gewerbesteuer: Städte und Gemeinden des IHK-Bezirks Rheinhessen mit den niedrigsten Hebesätzen Übersicht 6: 20 Gewerbesteuer: Städte und Gemeinden des IHK-Bezirks Rheinhessen mit den höchsten Hebesätzen Übersicht 7: 21 Grundsteuer B: Städte und Gemeinden des IHK-Bezirks Rheinhessen mit den niedrigsten Hebesätzen Übersicht 8: 22 Grundsteuer B: Städte und Gemeinden des IHK-Bezirks Rheinhessen mit den höchsten Hebesätzen Übersicht 9: 23 Gewerbesteuer: Anzahl der Städte und Gemeinden mit einem Hebesatz von % Übersicht 10: 24 Grundsteuer B: Anzahl der Städte und Gemeinden mit einem Hebesatz von % Übersicht 11: 25 Realsteuerhebesätze 2014 (2013) aller Städte und Gemeinden des IHK-Bezirks Rheinhessen 3

I. Erläuterungen zur Grund- und Gewerbesteuer 1. Allgemeines Grundsteuer und Gewerbesteuer werden auch als "Realsteuern" bezeichnet ( 3 Abs. 2 Abgabenordnung). Die Grundsteuer gliedert sich gemäß 2 Grundsteuergesetz in eine "Grundsteuer A", die bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben erhoben wird in dieser Untersuchung aber nicht näher betrachtet wird und in eine "Grundsteuer B", die auf allen übrigen Grundstücken lastet und somit auch für die Unternehmen von Bedeutung ist. Die Einnahmen aus der Grundsteuer fließen den Gemeinden wegen ihrer einheitswertabhängigen Bemessungsgrundlage, unabhängig von konjunkturellen Schwankungen, in relativ konstanter Höhe zu und sind damit eine fest kalkulierbare Steuergröße. Die Einnahmen aus der Grundsteuer A werden nach einem Anstieg um 0,8 % im laufenden Jahr in den kommenden Jahren mit rund 388 Mio. Euro für die gesamte Bundesrepublik in etwa konstant bleiben. Dagegen geht der Arbeitskreis Steuerschätzung in seiner Sitzung im Mai 2014 davon aus, dass die wesentlich höheren Einnahmen aus der Grundsteuer B nach einem Anstieg um 2,6 % im Jahr 2014 auf 12,3 Mrd. Euro, in den Folgejahren jährlich weiter um etwa 1,7 % zunehmen werden. 1 Gewerbebetriebe unterliegen der Gewerbesteuer, deren Besteuerungsgrundlage der Gewerbeertrag bildet. Ausgangspunkt für die Berechnung des Gewerbeertrages ist der Gewinn des Unternehmens, der der Einkommen- oder Körperschaftsteuer zugrunde gelegt wird. Diesem sind bestimmte Beträge hinzuzurechnen, die bei der Gewinnermittlung abgezogen wurden. Diese Summe ist sodann um bestimmte Beträge zu kürzen. Bei natürlichen Personen sowie bei Personenhandelsgesellschaften wird außerdem ein Freibetrag von 24.500 Euro in Abzug gebracht, den es für Kapitalgesellschaften nicht gibt. Im Unterschied zur Einkommensteuer knüpft die Gewerbesteuer am Unternehmen an. Dieser Objektcharakter der Gewerbesteuer hat zur Folge, dass verschiedene gewerbliche Unternehmen einer natürlichen Person als eigenständige Betriebe angesehen werden, die jeder für sich der Gewerbesteuer unterliegen. Die Steuer ist in der Gemeinde zu entrichten, in der das Gewerbe ausgeübt wird. Werden Betriebsstätten in mehreren Gemeinden unterhalten oder erstreckt sich eine Betriebsstätte über mehrere Gemeinden, so wird die Gewerbesteuer gemäß 4 Gewerbesteuergesetz in jeder Gemeinde nach dem Teil des Steuermessbetrages erhoben, der auf sie entfällt. Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 106 Abs. 6, dass das Aufkommen der Grund- und Gewerbesteuer den Gemeinden zusteht. Allerdings müssen die Gemeinden einen Teil ihrer Einnahmen aus der Gewerbesteuer in Form einer Umlage, der sog. Gewerbesteuerumlage, an Bund und Länder abführen. Die Gemeinden haben die Hebesatzautonomie, d.h. ihnen wird die Möglichkeit eröffnet, durch die Festlegung von individuellen Hebesätzen Einfluss auf die Höhe der von den Unternehmen zu leistenden Abgaben zu nehmen und aktiv Standortpolitik zu betreiben. 1 Ergebnis der 144. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom 6.-8.5.2014 in Berlin 4

2. Einnahmequelle der Kommunen Grund- und Gewerbesteuer gehören zu den wichtigsten Steuereinnahmen der Kommunen. Sie machen im Durchschnitt rund 60 % der gesamten gemeindlichen Steuereinnahmen aus. Hinzu kommen die Anteile an der Einkommensteuer (rund 36 Prozent) und der Umsatzsteuer (rund fünf Prozent). 2 Zu den Gesamteinnahmen der Kommunen tragen die Steuereinnahmen aber nur mit etwa einem Drittel bei. Der Rest sind laufende Zuweisungen von Bund und Ländern sowie sonstige Einnahmen (Mieten, Pachten, Gebühren, Veräußerung von Vermögen und Beteiligungen). Mit dem Konjunkturaufschwung der letzten Jahre einhergehend fließt den Kommunen wieder deutlich mehr Gewerbesteuer zu. Für das laufende Jahr 2014 erwartet der Arbeitskreis Steuerschätzung 3 einen Zuwachs der Gewerbesteuer im gesamten Bundesgebiet, und zwar auf rund 44 Milliarden Euro. Dies bedeutet einen Anstieg um 2,1 Prozent. Auch für die folgenden Jahre werden weitere Zuwächse von rund drei Prozent prognostiziert. 3. Bedeutung der Gewerbesteuer als Finanzierungsquelle der Kommunen fraglich Die Gewerbesteuer ist als festes Band zwischen den Gemeinden und der gewerblichen Wirtschaft Ausdruck der wechselseitigen Abhängigkeit. Attraktive Realsteuerhebesätze sind vorteilhaft für ansiedlungsund investitionsbereite Unternehmen und dadurch auch für die Gemeinden, in Krisenzeiten ebenso wie in Zeiten normaler wirtschaftlicher Entwicklung. Infolge der Neuregelungen durch die Unternehmensteuerreform 2008 hat die Gewerbesteuer erheblich an Bedeutung gewonnen. Um die Einnahmeausfälle aus der Senkung des Körperschaftsteuertarifs fiskalisch auszugleichen, hat der Gesetzgeber zahlreiche Gegenfinanzierungsmaßnahmen eingeführt. Statt des seit langem von der IHK-Organisation geforderten Ersatzes beziehungsweise der Abschaffung der Gewerbesteuer wurde ihre Bemessungsgrundlage um Zinsen, Mieten, Pachten sowie Lizenzgebühren verbreitert. Dies bedeutet eine stetige Mehrbelastung für die Unternehmen und kann gerade in wirtschaftlich schwierigen Jahren dazu führen, dass Unternehmen nicht nur konjunkturbedingt in Schwierigkeiten kommen, sondern zusätzlich durch die ertragsunabhängige Komponente bei der Gewerbesteuer belastet werden. Zwar werden durch die Einführung eines Freibetrags in Höhe von 100.000 Euro zumindest kleinere Unternehmen verschont. Größere Unternehmen, die in der Regel den gewerbesteuerlichen Freibetrag überschreiten, sehen sich dagegen einer wesentlich höheren Gesamtsteuerbelastung gegenübergestellt. 2 Institut Finanzen und Steuern e. V., IFSt-Schrift Nr. 485, Entwicklung der Realsteuerhebesätze der Gemeinden mit 50.000 und mehr Einwohnern im Jahr 2012, S. 13 3 Ergebnis der 144. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom 6.-8.5.2014 in Berlin 5

Kapitalgesellschaften Aufgrund der Veränderungen durch die Unternehmensteuerreform 2008 bekommt die Gewerbesteuer bei den Kapitalgesellschaften eine dominierende Stellung. Sie können die Gewerbesteuer nicht anrechnen, so dass eine Hebesatzerhöhung sofort und eindeutig eine Steuererhöhung bedeutet. Diese ist nach dem Wegfall des Betriebsausgabenabzugs der Gewerbesteuer im Zuge der Unternehmensteuerreform auch transparent. Besonders problematisch sind dabei die Abkoppelung von der Ertragssituation der Unternehmen und die Betonung von Elementen einer Substanzbesteuerung. Die Höhe der Gewerbesteuerbelastung ist insbesondere abhängig von der Höhe der Gewerbesteuerhebesätze und dem Umfang der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen. Die tatsächliche Gesamtbelastung von Kapitalgesellschaften ergibt sich aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Während die Körperschaftsteuer und der Solidaritätszuschlag konstant 15,83 Prozent betragen, ist die Gewerbesteuer eine variable Größe, die sowohl von der Höhe des Gewerbesteuer-Hebesatzes als auch von der Höhe der Hinzurechnungen und Kürzungen abhängt. Personengesellschaften Bei Personenunternehmen ist die Situation gegenüber den Kapitalgesellschaften differenziert zu betrachten. Durch die Ausweitung der pauschalierten Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer von bisher Faktor 1,8 auf Faktor 3,8 entfaltet die Gewerbesteuer bis zum kritischen Hebesatz von 380 Prozent bzw. bei Einbeziehung des Solidaritätszuschlags bis zum Hebesatz von 400 Prozent grundsätzlich keine Belastungswirkung. Die Anrechnung mit dem Faktor 3,8 führt somit bei einem örtlichen Hebesatz von 400 Prozent zu einer Vollanrechnung der Gewerbesteuer. Dies setzt aber voraus, dass ausreichend Einkommensteuer zur Anrechnung zur Verfügung steht. Hieran kann es insbesondere fehlen, wenn kein positiver Gewerbeertrag erwirtschaftet wird, durch hohe gewerbesteuerliche Hinzurechnungen aber ein positiver Gewerbesteuermessbetrag entsteht und daher Gewerbesteuer festgesetzt wird. Das gleiche gilt, wenn in anderen Einkunftsarten Verluste erwirtschaftet werden und daher keine oder nur eine geringe Einkommensteuer festgesetzt wird oder wenn neben einem positiven Gewerbeertrag in anderen Einkunftsarten Verluste erwirtschaftet werden und daher keine oder nur eine geringe Einkommensteuer festgesetzt wird. Solche Phasen ohne oder mit niedrigen Gewinnen treten auch in gesunden Unternehmen auf, und zwar regelmäßig bei Umstrukturierungen, Neugründungen, Nachfrageänderungen aufgrund von Strukturwandel oder einfach in Krisenzeiten. Gleichermaßen kann es sein, dass nicht ausreichend Anrechnungspotential zur Verfügung steht, wenn für Zwecke der Einkommensteuer Verlustvorträge vorliegen. Sofern die gesetzlich vorgesehene Anrechnung der Gewerbesteuer mangels Anrechnungspotential ins Leere läuft, kommt es zu keiner Abmilderung der Gesamtsteuerbelastung. Als Konsequenz daraus kann sich insbesondere auf Grund des Betriebsausgabenabzugsverbots der Gewerbesteuer eine evident erhöhte Gesamtsteuerbelastung ergeben. Gerade in konjunkturell schwierigen Zeiten funktioniert also die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer nicht. Eine Hebesatzerhöhung verschärft dann diese Situation noch. 6

4. Reformbedarf bleibt Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass die Gewerbesteuer trotz der Verbreiterung der Bemessungsgrundlage nach wie vor keine verlässliche Einnahmequelle für die Kommunen darstellt, da sie sehr stark von konjunkturellen Einflüssen bestimmt wird. Die erheblichen Schwankungen der Gewerbesteuereinnahmen resultieren aber auch daraus, dass lediglich fünf Prozent der Steuerpflichtigen 90 Prozent des Gewerbesteueraufkommens tragen. Die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen belasten die Substanz der Unternehmen, da sie unabhängig vom Gewinn jährlich anfallen und somit auch in Krisenzeiten zu zahlen sind. Teilweise müssen die Betriebe für Steuerzahlungen Eigenkapital aufwenden, das sie zur Sicherung ihrer finanziellen Basis im Falle zukünftiger Krisen benötigen. Aus der Sicht der Kammerorganisation muss daher weiter über eine Gewerbesteuerreform nachgedacht werden. Dies auch mit Blick darauf, dass die Kommunen verlässliche Einnahmen und Planungssicherheit in Bezug auf Aufgaben und damit verbundenen Ausgaben benötigen. Die Wirtschaft hat sich immer konstruktiv an Gesprächen über einen Ersatz der Gewerbesteuer beteiligt und ist auch weiterhin bereit, dieses Thema erneut aufzugreifen. Die Unternehmen verlangen aber, dass auch die Ausgabenseite zur Konsolidierung der Gemeindehaushalte herangezogen wird. Dabei steht die Wirtschaft zu ihrer Verantwortung, einen angemessenen Beitrag zur Sicherung der Handlungsfähigkeit der Kommunen zu leisten, denn sie ist Bestandteil der kommunalen Gemeinschaft. Damit dies aber auch leistbar ist, brauchen die Unternehmen einen wirtschaftsfreundlichen Arbeits- und Lebensraum. Hierzu gehört vor allem eine belastbare Steuer- und Gebührenpolitik. Von Jahr zu Jahr steigende Hebesätze beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit und damit letztlich auch das Steueraufkommen in der Gemeinde. 7

II. Analyse und Bewertung 1. Ausgewählte Städte in Rheinland-Pfalz Die Arbeitsgemeinschaft der rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern hat im Jahr 2014 zum siebten Mal eine Untersuchung der Hebesätze der Gewerbesteuer und der Grundsteuern durchgeführt. Neben allen Gemeinden des jeweiligen Kammerbezirks wurden für Rheinland-Pfalz die Werte für die Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern zusammengestellt. Außerdem wurden 21 größere Städte mit einer besonderen örtlichen Bedeutung ausgewählt und die Entwicklung ihrer Realsteuerhebesätze analysiert. Von den rheinland-pfälzischen Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern hat im Jahr 2014 nur die Stadt Koblenz eine Hebesatzerhöhung vorgenommen, und zwar bei der Grundsteuer B von 400 % auf 420 %. Weitere Hebesatzerhöhungen sind in diesem Jahr nicht zu verzeichnen. Allerdings hatten die betrachteten Kommunen bereits in den vergangenen Jahren massive Hebesatzanhebungen vorgenommen. Betrachtet man den Zeitraum ab 2010, so ergibt sich folgendes Bild: Bei der Gewerbesteuer haben seit 2010 alle Städte bis auf Mainz den Hebesatz erhöht. Damit erheben 2014 acht der neun untersuchten Kommunen einen Gewerbesteuerhebesatz von 400 % und mehr, 2010 waren es nur drei Städte. Nur noch in der Stadt Ludwigshafen liegt der Gewerbesteuerhebesatz mit 375 % deutlich unter dieser Marke. Auch bei der Grundsteuer B wurden die Hebesätze in den vergangenen Jahren deutlich angehoben. Im Jahr 2010 lag der niedrigste Hebesatz bei den neun betrachteten Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnern noch bei 340 % (Neuwied) und sieben Städte hatten einen Hebesatz von unter 400 %. Nur Mainz und Ludwigshafen wendeten mit 400 % bzw. 420 % höhere Hebesätze an. Im Jahr 2014 liegen die Hebesätze nun bereits in sechs Kommunen bei über 400 %, außerdem in zwei Gemeinden bei genau 400 %. Nur noch eine Kommune Neuwied liegt mit 380 % darunter. Dabei führt inzwischen Mainz mit einem Hebesatz von 440 % das Feld an, gefolgt von Ludwigshafen mit unverändert 420 % und Koblenz mit dem in diesem Jahr auf 420 % angehobenen Hebesatz. Ein ähnliches Bild ergibt sich bei der Betrachtung der Entwicklung des Gewerbesteuerhebesatzes für 21 ausgewählte Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern bzw. mit einer besonderen örtlichen Bedeutung in Rheinland-Pfalz. Im Jahr 2014 sind hier bei der Gewerbesteuer nur vier Hebesatzanhebung zu verzeichnen und zwar in Neuwied von 395 % auf 405 %, in Neustadt/W. von 390 % auf 400%, in Zweibrücken von 410 % auf 420 % und in Wittlich von 352 % auf 380 %. Im Zeitraum von 2010 bis 2014 aber sind die Hebesätze in 18 der 21 Kommunen angehoben worden. Während in 2010 16 Kommunen einen Hebesatz von unter 400 % hatten, sind es in 2014 nur noch neun. Gleichzeitig erhoben nur drei Kommunen einen Hebesatz von über 400 %, in 2014 liegt der Gewerbesteuerhebesatz bereits in 12 Kommunen über 400 %. Den höchsten Gewerbesteuerhebesatz erhebt mit unverändert 440 % die Landeshauptstadt Mainz, gefolgt von Trier und Zweibrücken mit je 420 %, Frankenthal, Kaiserslautern, Koblenz, Pirmasens und Worms mit jeweils 410 % und Bad Kreuznach, Neuwied und Speyer mit 405 %. 4 Hebesatzsenkungen hat es dagegen wie bereits im Vorjahr weder bei der Grundsteuer B noch bei der Gewerbesteuer gegeben. Damit sind unter den Spitzenreitern der Gewerbesteuerhebesätze überwiegend kreisfreie Städte vertreten. Auch in den Gemeinden mit Hebesätzen unter 400 % erhöhte sich das Hebesatzniveau in den vergangenen Jahren deutlich. Im Jahr 2010 lag der niedrigste Hebesatz noch bei 330 % (Bad Neuenahr- 4 Übersicht 2: Gewerbesteuerhebesätze 2012 bis 2014 in ausgewählten Städten in Rheinland-Pfalz 8

Ahrweiler), inzwischen liegt er bei 352 % - ebenfalls noch in dieser Stadt. Bildet man einen ungewichteten Durchschnitt über die Hebesätze der betrachteten 21 Kommunen, so ergibt sich für das Jahr 2010 ein durchschnittlicher Hebesatz von 385 %, im Jahr 2014 liegt er bei 399 %. Bei der Grundsteuer B sind in 2014 gegenüber dem Vorjahr erneut fünf Hebesatzanhebungen zu verzeichnen. 5 Davon entfallen vier auf Kommunen, die bisher Hebesätze unterhalb des neuen Nivellierungssatzes von 365 % bei der Grundsteuer B erhoben haben: Andernach erhöhte seinen Hebesatz von 350 % auf 370 %, Germersheim von 340 % auf 370 %, Hassloch von 344 % auf 365 % und Wittlich von 340 % auf 380 %. Außerdem hat Koblenz den Hebesatz von 400 % auf 420 % angehoben. In 2014 wendet nur noch Bad Neuenahr-Ahrweiler mit unverändert 350 % einen unter dem neuen Nivellierungssatz liegenden Hebesatz an. Damit erheben nun sieben Städte einen Hebesatz von über 400 %, in 2010 war es nur eine Stadt (Ludwigshafen mit 420 %). Einen Hebesatz von 400 % und mehr erheben elf Städte nach nur drei Städten in 2010. Entsprechend hat sich die Zahl der Gemeinden, die einen Hebesatz von unter 400 % anwenden, von 18 in 2010 auf zehn in 2014 reduziert. Den höchsten Hebesatz hat seit 2012 Mainz mit 440 %, dicht gefolgt von Landau mit 430 % und Ludwigshafen, Kaiserslautern, Koblenz und Trier mit 420 %. In Worms liegt der Hebesatz bei der Grundsteuer B bei 406 %, in Bad Kreuznach, Neustadt/W, Neuwied und Zweibrücken bei 400 %. Bildet man den ungewichteten Durchschnitt über alle 21 Städte, so ergibt sich für das Jahr 2010 ein durchschnittlicher Hebesatz von 358 %, für 2014 ergibt sich bereits ein Wert von 397 %. Insgesamt sind die Realsteuereinnahmen der betrachteten Gemeinden in den vergangenen Jahren stark gestiegen: bei der Gewerbesteuer durch die deutliche Konjunkturbelebung und auch durch die Hebesatzanhebungen, bei der Grundsteuer B im Wesentlichen durch die Hebesatzerhöhungen, die noch stärker waren als bei der Gewerbesteuer. Die Kommunen stehen durch die steigenden Ausgaben massiv unter Druck und werden durch den Entschuldungsfonds zur Erhöhung von Abgaben gezwungen. Trotzdem ist es nicht zu einer Haushaltskonsolidierung gekommen. Dies zeigt: die Städte und Gemeinden haben kein Einnahme-, sondern ein Ausgabeproblem. Für die Unternehmen sind die Hebesatzerhöhungen in doppelter Hinsicht problematisch: Durch die Hebesatzerhöhungen werden zum einen Gewinne stärker abgeschöpft und die Steuerbelastung steigt. Außerdem erfolgt bei der Gewerbesteuer durch die erweiterte Hinzurechnung ertragsunabhängiger Positionen seit der Unternehmensteuerreform 2008 eine verstärkte Substanzbesteuerung. Damit entscheidet der örtliche Hebesatz zu einem erheblichen Teil über die Standortqualität der einzelnen Kommunen und die Wettbewerbsfähigkeit der ansässigen Firmen. Die Gewerbesteuer kann in ertragsschwachen Jahren sogar die Existenz von Unternehmen gefährden und diese zu Standortverlagerungen bewegen. Im Ergebnis führen so Hebesatzerhöhungen zu steuerlichen Mindereinnahmen anstelle geplanter Mehreinnahmen. 2. IHK-Bezirk Rheinhessen Zum Kammerbezirk der IHK Rheinhessen gehören 137 Gemeinden, von denen zwei kreisfreie Städte, fünf verbandsfreie Städte und Gemeinden sowie 130 Ortsgemeinden sind. Die Stadt Mainz hat mit gut 200.000 Einwohnern die meisten und die Ortsgemeinde Dintesheim mit 149 Einwohnern die wenigsten Einwohner. 5 Übersicht 3: Grundsteuerhebesätze B 2012 bis 2014 in ausgewählten Städten in Rheinland-Pfalz 9

Wie bereits in den Jahren 2012 und 2013 haben auch in 2014 im Kammerbezirk der IHK für Rheinhessen viele Kommunen ihre Realsteuerhebesätze angehoben. Bei der Gewerbesteuer liegen die Erhöhungen der Hebesätze im Trend der Vorjahre: im Jahr 2014 erhöhten 95 Gemeinden ihren Gewerbesteuerhebesatz. 2013 hatten bereits vier und 2012 sieben Gemeinden an der Steuerschraube gedreht. Bei der Grundsteuer B waren die Erhöhungen bei weitem umfangreicher wie in den Vorjahren, 113 Gemeinden haben im Jahr 2014 ihren Hebesatz angehoben nach neun Gemeinden in 2013 und 33 Gemeinden in 2012. Bei der Gewerbesteuer lagen die 95 Hebesatzerhöhungen zwischen fünf und 35 Prozentpunkten, 85 davon betrugen 10 und mehr Prozentpunkte. 88 der 95 Erhöhungen führten zu einem Hebesatz von 365 %. Dies dürfte darauf zurückzuführen sein, dass das Gesetz zur Reform des Kommunalen Finanzausgleichs in Rheinland-Pfalz eine Anhebung des Nivellierungssatzes bei der Gewerbesteuer von 352 % auf 365 % vollzogen hat. Hebesatzsenkungen gab es bei der Gewerbesteuer in 2014 nicht. Die gesamte Bandbreite der Hebesätze umfasst bei der Gewerbesteuer wie im Vorjahr- 110 Prozentpunkte. Der niedrigste Hebesatz ist nach wie vor 330 % und wird wie bereits im Vorjahr noch von den sieben Gemeinden Dolgesheim, Dorn-Dürkheim, Eimsheim, Ludwigshöhe, Uelversheim, Weinolsheim, Wintersheim (alle Verbandsgemeinde Guntersblum) angewendet, gefolgt von der Stadt Ingelheim (332 %). Den höchsten Hebesatz erhebt die kreisfreie Stadt Mainz mit 440 %, gefolgt von Worms mit 410 %. Der am häufigsten angewandte Gewerbesteuerhebesatz liegt 2014 bei 365 %. 6 Er wird von 89 (65 %) der 137 rheinhessischen Städte und Gemeinden angewandt. 88 Kommunen haben ihren Hebesatz auf diesen Wert angehoben. Hebesätze über 365 % erheben in 2014 23 Gemeinden, in 2013 waren es nur 18 Gemeinden. Insgesamt hat das Hebesatzniveau zugenommen. Wieviel mehr oder weniger Gemeinden wenden im Jahr 2014 bei der Gewerbesteuer einen Hebesatz von...% (x-achse) an als im Vorjahr? 100 +88 80 60 40 20 0 +2-20 330 332 340-3 342 345 350-19 352 355 358 360-3 -12 362 365 370 371 373 375 380 385 390 400 410 440-40 -60-54 -80 6 Übersicht 9: Gewerbesteuer: Anzahl der Städte und Gemeinden mit einem Hebesatz von... % 10

Bei der Grundsteuer B lagen die 113 Hebesatzerhöhungen im Jahr 2014 zwischen fünf und 48 Prozentpunkten. Damit ist die Zahl der Kommunen, die hier den Hebesatz erhöht haben, deutlich größer als in den beiden Vorjahren. Allerdings setzen die diesjährigen Erhöhungen auf das bereits in den Vorjahren stark angehobene Niveau der Hebesätze auf. Allein 96 der 113 Erhöhungen führten zum Hebesatz 365 %. Hier zeigt sich, wie auch bei der Gewerbesteuer, die Reaktion der Kommunen auf die Anhebung des Nivellierungssatzes bei der Grundsteuer B von 338 % auf 365 %. Hebesatzsenkungen gab es, wie bereits in den Vorjahren auch, bei der Grundsteuer B nicht. Die Hebesätze liegen zwischen 80 % und 440 %. Die Bandbreite ist deutlich breiter als bei der Gewerbesteuer. Den niedrigsten im Bezirk der IHK für Rheinhessen erhobenen Hebesatz von 80 % wendet wie in den Vorjahren nur die Stadt Ingelheim an, gefolgt von Dintesheim (Verbandsgemeinde Alzey-Land) mit einem Hebesatz von 327 %. 7 Alle anderen Gemeinden im Kammerbezirk erheben höhere Sätze bei der Grundsteuer B. Der höchste Hebesatz wird mit 440 % von der Stadt Mainz erhoben, gefolgt von Nackenheim (Verbandsgemeinde Bodenheim) 427 % sowie der Stadt Worms (406 %) und der Gemeinde Niederheimbach (400 %). Eine Analyse der Häufungspunkte der Grundsteuer B ergibt folgendes Bild: Der am häufigsten angewandte Hebesatz liegt jetzt bei 365 %. Im Jahr 2014 haben 15 Gemeinden einen Hebesatz unter 365 %. 8 Wieviel mehr oder weniger Gemeinden wenden im Jahr 2014 bei der Grundsteuer B einen Hebesatz von...% (x-achse) an als im Vorjahr? 100 +96 80 60 40 20 0 +2 +2 +2 +2-20 -40 80 317 320 327 330 338 340 342 344-29 348 350 355 358-7 360 365 368-2 370 373 375 377 380 385 390 395 400 406 427 440-60 -59-80 7 Übersicht 7: Grundsteuer B: Städte und Gemeinden des IHK-Bezirks Rheinhessen mit den niedrigsten Hebesätzen in 2014 8 Übersicht 10: Grundsteuer B: Anzahl der Städte und Gemeinden mit einem Hebesatz von... % 11

Das hohe und steigende Niveau der Grundsteuer B führt für die Unternehmen und auch private Immobilienbesitzer Jahr für Jahr erneut zu einer massiven Zusatzbelastung, und das im Bereich der Substanzbesteuerung. Die Belastung erfolgt hier unabhängig von der Höhe der Einnahmen oder Gewinne. Durch die vorgeschriebenen gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen gilt das auch für die Gewerbesteuer. 3. Kommunen in der Pflicht Nachdem die Aufwärtsentwicklung der Realsteuerhebesätze gemessen an den massiven Erhöhungen der Vorjahre in 2011 und 2012 gebremst zu sein schien, korrigiert die diesjährige Analyse der Hebesatzentwicklung dieses Bild. Gleichzeitig bestätigt sie die bereits 2012 seitens der vier rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern geäußerte Befürchtung, dass die Reform des kommunalen Finanzausgleichs durch die Anhebung der Nivellierungssätze bei Gewerbesteuer und Grundsteuer B zu einer erneuten Anhebungswelle bei den Hebesätzen führt. Auch und gerade vor dem Hintergrund der Anforderungen des Kommunalen Entschuldungsfonds führen diese erhöhten Nivellierungssätze dazu, dass die Gemeinden unter Zugzwang geraten, ihre Hebesätze zu erhöhen. Die Nivellierungssätze von Grundsteuer B und Gewerbesteuer sind durch das im vergangenen Jahr verabschiedete Gesetz zur Reform des Kommunalen Finanzausgleichs bei der Gewerbesteuer von bisher 352 % auf 365 % und bei der Grundsteuer B von bisher 338 % ebenfalls auf 365 % angehoben worden. Die Höhe der Umlage, die die Kommunen in den Finanzausgleich zahlen müssen oder daraus erhalten, bemisst sich danach, wie hoch ihre Einnahmen aus der jeweiligen Steuer bei Anwendung des Nivellierungssatzes wären. Belassen Kommunen ihre Hebesätze unter den Nivellierungssätzen, müssen sie von Einnahmen, die sie gar nicht realisieren, Umlagen zahlen. Kommunen mit Hebesätzen unter 365 % wurden und werden dadurch regelrecht gezwungen, ihre Hebesätze und damit die Steuerbelastung der ortsansässigen Wirtschaft zu erhöhen. Dies spiegeln die vorjährige und die diesjährige Analyse der Hebesatzentwicklung deutlich wider: Als Argument für die Hebesatzerhöhungen wird immer wieder angeführt, die Kommunen müssten ihre hohe Verschuldung abbauen. Es stimmt, dass die Verschuldung von Bund, Ländern und Kommunen hoch ist sie ist viel zu hoch. Eine Rückführung ist dringend geboten. Dass ein wiederholtes Drehen an der Steuerschraube zwecks Erhöhung der Einnahmen hierbei nicht zielführend ist, haben die vergangenen Jahre gezeigt. Trotz stark steigender Einnahmen, konjunktur- und auch hebesatzbedingt, ist ein Abbau der Verschuldung bisher nicht gelungen. Die Regel, dass neue Einnahmen regelmäßig auch neue Begehrlichkeiten mit sich bringen, hat sich wiederholt bestätigt. Ein Abbau der Verschuldung ist nur dadurch möglich, dass die kommunalen Aufgaben und Ausgaben genau geprüft werden und identifizierte Einsparpotentiale genutzt werden. Außerdem ist es wichtig, dass das Konnexitätsprinzip, wie vom Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz gefordert, wieder beachtet wird: wenn die Kommunen verpflichtet werden, zusätzliche ausgabewirksame Aufgaben zu übernehmen, müssen ihnen hierfür auch die entsprechenden Finanzmittel von Bund und Land zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig muss die steuerliche Belastung wieder auf mehr Schultern verteilt werden es kann nicht sein, dass 5 % der Steuerpflichtigen 90 % des Gewerbesteueraufkommens aufbringen. Das Wachstum der vor Ort ansässigen Wirtschaft muss durch wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen gefördert werden. Hierdurch entstehen auch bei konstanten Hebesätzen Mehreinnahmen, die ebenso wie konjunkturbedingte Einnahmeüberschüsse zur Haushaltskonsolidierung verwendet werden müssen. Wenn die Politik es schafft, diese Maßgaben zu erfüllen, bleibt Deutschland ein attraktiver und zukunftsfähiger Standort für unsere Unternehmen, die 12

sowohl durch ihre Steuerzahlungen als auch durch die Beschäftigung von Mitarbeitern in Deutschland einen wesentlichen Beitrag zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte leisten. Mit immer höheren Hebesätzen bekommen die Gewerbe- und die Grundsteuer bei der Ansiedlungsfrage, aber auch bei der Entscheidung zum Verbleib in der Kommune, eine immer größere Bedeutung. Dies gilt insbesondere für Kapitalgesellschaften, bei denen die Gewerbesteuer wegen der fehlenden Anrechenbarkeit eine dominierende Stellung in Bezug auf die Abgabenbelastung hat. Die Vereinbarung zum Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) sieht vor, dass Gemeinden nur dann Mittel zum Abbau ihrer Liquiditätskredite aus dem Fonds erhalten, wenn sie ihre Einnahmequellen, also auch die Gewerbe- und Grundsteuer, vollständig ausgeschöpft haben. Dies hat in den vergangenen beiden Jahren einen massiven Druck zu Hebesatzanhebungen geschaffen, der sich in der Aufwärtsentwicklung der Realsteuerhebesätze in 2011 und 2012 gezeigt hat. 13

Übersicht 1: Realsteuerhebesätze 2014 der Städte in Rheinland-Pfalz mit mehr als 50.000 Einwohnern Stadt Einwohnerzahl* Hebesatz Gewerbesteuer Hebesatz Grundsteuer B Hebesatz Grundsteuer A Mainz 204.233 440 440 290 Ludwigshafen 161.613 375 420 320 Koblenz 110.664 410 420 340 Trier 107.270 420 420 350 Kaiserslautern 97.210 410 420 310 Worms 80.301 410 406 305 Neuwied/Rh. 63.936 405 380 270 Neustadt/WN 52.405 400 400 300 Speyer 49.755 405 400 300 * Einwohner Rheinland-Pfalz, Stand: 30.11.2013, Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz Ludwigshafen Neustadt/WN Neuwied/Rh. Speyer Worms Kaiserslautern Koblenz Trier Mainz Gewerbesteuerhebesatz in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern in Rheinland-Pfalz in 2014 375 400 405 405 410 410 410 420 440 340 360 380 400 420 440 460 14

Neuwied/Rh. Neustadt/WN Speyer Worms Kaiserslautern Ludwigshafen Koblenz Trier Mainz Hebesatz der Grundsteuer B in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern in Rheinland-Pfalz in 2014 380 400 400 406 420 420 420 420 440 340 360 380 400 420 440 460 15

Übersicht 2: Gewerbesteuerhebesätze 2012 bis 2014 in ausgewählten Städten in Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz Einwohnerzahl* Hebesatz 2012 Hebesatz 2013 Hebesatz 2014 Mainz 204.233 440 440 440 Ludwigshafen 161.613 360 375 375 Koblenz 110.664 410 410 410 Trier 107.270 390 420 420 Kaiserslautern 97.210 410 410 410 Worms 80.301 400 410 410 Neuwied 63.936 395 395 405 Neustadt/W. 52.405 390 390 400 Speyer 49.755 405 405 405 Frankenthal 47.347 410 410 410 Bad Kreuznach 43.936 395 405 405 Landau 43.806 399 399 399 Pirmasens 40.118 400 410 410 Zweibrücken 34.099 410 410 420 Idar-Oberstein 28.350 380 380 380 Andernach 29.043 380 380 380 Bad Neuenahr- Ahrw. 26.945 330 352 352 Germersheim 20.206 390 390 390 Hassloch 19.878 380 380 380 Konz 17.649 370 385 385 Wittlich 18.340 352 352 380 * Stand: 30.11.2013, Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz 16

Übersicht 3: Grundsteuerhebesätze B 2012 bis 2014 in ausgewählten Städten in Rheinland- Pfalz Rheinland-Pfalz Einwohnerzahl* Hebesatz 2012 Hebesatz 2013 Hebesatz 2014 Mainz 204.233 440 440 440 Ludwigshafen 161.613 420 420 420 Koblenz 110.664 400 400 420 Trier 107.270 420 420 420 Kaiserslautern 97.210 420 420 420 Worms 80.301 406 406 406 Neuwied 63.936 380 380 380 Neustadt/W. 52.405 380 400 400 Speyer 49.755 400 400 400 Frankenthal 47.347 380 390 390 Bad Kreuznach 43.936 360 400 400 Landau 43.806 430 430 430 Pirmasens 40.118 390 390 390 Zweibrücken 34.099 370 400 400 Idar-Oberstein 28.350 390 390 390 Andernach 29.043 350 350 370 Bad Neuenahr- Ahrw. 26.945 350 350 350 Germersheim 20.206 340 340 370 Hassloch 19.878 344 344 365 Konz 17.649 390 390 390 Wittlich 18.340 340 340 380 * Stand: 30.11.2013, Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz 17

Übersicht 4: Gewerbesteuerhebesätze 2012 bis 2014 in Städten und Gemeinden des IHK-Bezirks Rheinhessen mit mehr als 10.000 Einwohnern Stadt Einwohner* Gewerbesteuerhebesätze** 31.12.2012 2012 2013 2014 Alzey 17.495 370 370 370 Bingen am Rhein 24.246 390 390 390 Ingelheim am Rhein 24.308 332 332 332 Worms 80.301 410 410 410 Mainz 204.233 440 440 440 * Stand: 30.11.2013, Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz ** Eigene Erhebung, für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden. 18

Übersicht 5: Gewerbesteuer Städte und Gemeinden des IHK-Bezirks Rheinhessen mit den niedrigsten Hebesätzen in 2014 (in Klammern die Hebesätze des Vorjahres) PLZ Stadt/Gemeinde Gewerbesteuer 2014 (2013)* 55278 Dolgesheim 330 (330) 67585 Dorn-Dürkheim 330 (330) 55278 Eimsheim 330 (330) 55278 Ludwigshöhe 330 (330) 55278 Uelversheim 330 (330) 55278 Weinolsheim 330 (330) 67587 Wintersheim 330 (330) 55218 Ingelheim am Rhein 332 (332) 67586 Hillesheim 340 (340) * Eigene Erhebung, für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden. 19

Übersicht 6: Gewerbesteuer Städte und Gemeinden des IHK-Bezirks Rheinhessen mit den höchsten Hebesätzen in 2014 (in Klammern die Hebesätze des Vorjahres) PLZ Stadt/Gemeinde Gewerbesteuer 2014 (2013) * 55116 55130 Mainz 440 (440) 67547 67550 Worms 410 (410) 55276 Oppenheim 400 (385) 55263 Wackernheim 400 (400) 55411 Bingen am Rhein 390 (390) 55257 Budenheim 380 (380) 55271 Stadecken-Elsheim 380 (380) 55283 Nierstein 380 (380) 55268 Nieder-Olm 380 (380) 55413 Niederheimbach 380 (380) * Eigene Erhebung, für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden. 20

Übersicht 7: Grundsteuer B Städte und Gemeinden des IHK-Bezirks Rheinhessen mit den niedrigsten Hebesätzen in 2014 (in Klammern die Hebesätze des Vorjahres) PLZ Stadt/Gemeinde Grundsteuer B 2014 (2013) * 55218 Ingelheim am Rhein 80 (80) 55234 Dintesheim 327 (327) 67575 Eich 338 (338) 67591 Wachenheim 338 (338) 55234 Kettenheim 338 (338) 55270 Engelstadt 340 (340) 55437 Ober-Hilbersheim 340 (340) 55437 Appenheim 340 (320) 55234 Freimersheim 348 (348) 55437 Ockenheim 350 (340) 55270 Bubenheim 350 (340) 55237 Bornheim 350 (338) * Eigene Erhebung, für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden. 21

Übersicht 8: Grundsteuer B Städte und Gemeinden des IHK-Bezirks Rheinhessen mit den höchsten Hebesätzen in 2014 (in Klammern die Hebesätze des Vorjahres) PLZ Stadt/Gemeinde Grundsteuer B 55116 55130 2014 (2013) * Mainz 440 (440) 55299 Nackenheim 427 (400) 67547 67550 Worms 406 (406) 55413 Niederheimbach 400 (400) 55291 Saulheim 395 (368) 55411 Bingen am Rhein 390 (390) 55278 Dolgesheim 390 (390) * Eigene Erhebung, für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden. 22

Übersicht 9: Gewerbesteuer Anzahl der Städte und Gemeinden mit einem Hebesatz von... % Anzahl der Städte und Gemeinden jeweils auf der y-achse, Hebesätze auf der x-achse Anzahl der Städte und Gemeinden mit einem Gewerbesteuerhebesatz von...% im Jahr 2014 Anzahl der Städte/ Gemeinden 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 89 7 7 8 5 5 1 1 1 2 1 1 2 2 1 2 1 1 330 332 340 350 352 358 360 362 365 370 371 373 375 380 390 400 410 440 Anzahl der Städte und Gemeinden mit einem Gewerbesteuerhebesatz von...% im Jahr 2013 Anzahl der Städte/ Gemeinden 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 59 26 14 8 7 4 1 1 1 3 5 1 1 1 1 1 1 1 1 330 332 340 342 345 350 352 355 360 365 370 371 375 380 385 390 400 410 440 Eigene Erhebung, für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden. 23

Übersicht 10: Grundsteuer B Anzahl der Städte und Gemeinden mit einem Hebesatz von... % Anzahl der Städte und Gemeinden jeweils auf der y-achse, Hebesätze auf der x-achse Anzahl der Städte und Gemeinden mit einem Hebesatz bei der Grundsteuer B von...% im Jahr 2014 Anzahl der Städte/ Gemeinden 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 98 1 1 3 3 1 3 1 2 2 2 4 2 4 3 2 1 1 1 1 1 80 327 338 340 348 350 355 360 365 370 373 375 377 380 385 390 395 400 406 427 440 Anzahl der Städte und Gemeinden mit einem Hebesatz bei der Grundsteuer B von...% im Jahr 2013 100 Anzahl der Städte/ Gemeinden 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 62 32 10 1 1 1 1 1 1 1 2 2 4 1 2 1 2 2 3 1 2 2 1 1 80 317 320 327 330 338 340 342 344 348 350 355 358 360 365 368 370 375 380 385 390 400 406 440 Eigene Erhebung, für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden. 24

Übersicht 11: Realsteuerhebesätze 2014 (2013) aller Städte und Gemeinden des IHK-Bezirks Rheinhessen 16 Postleitzahl Stadt/ Gemeinde Grundsteuer A 2014 (2013) Grundsteuer B 2014 (2013) Gewerbesteuer 2014 (2013) 55234 Albig 300 (285) 365 (338) 365 (352) 67577 Alsheim 300 (298) 365 (338) 370 (370) 55232 Alzey 290 (290) 380 (380) 370 (370) 55437 Appenheim 300 (280) 340 (320) 365 (350) 55288 Armsheim 300 (290) 365 (358) 365 (360) 55459 Aspisheim 300 (300) 365 (340) 370 (370) 55422 Bacharach 375 (370) 375 (370) 365 (360) 55576 Badenheim 300 (300) 365 (340) 370 (370) 55234 Bechenheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) 67595 Bechtheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) 55234 Bechtolsheim 315 (285) 385 (338) 365 (352) 55234 Bermersheim v.d.h 300 (285) 365 (338) 365 (352) 55234 Biebelnheim 300 (285) 365 (342) 365 (352) 55411 Bingen am Rhein 330 (330) 390 (390) 390 (390) 55294 Bodenheim 305 (290) 377 (350) 373 (360) 55237 Bornheim 292 (285) 350 (338) 358 (345) 55422 Breitscheid 380 (380) 380 (380) 365 (350) 67593 Bremersheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) 55270 Bubenheim 300 (300) 350 (340) 365 (352) 55257 Budenheim 300 (300) 365 (330) 380 (380) 55278 Dalheim 300 (300) 365 (365) 350 (350) 55278 Dexheim 325 (285) 365 (338) 350 (350) 55276 Dienheim 300 (285) 365 (340) 350 (350) 55234 Dintesheim 280 (280) 327 (327) 352 (352) 67596 Dittelsheim-Heßloch 300 (285) 365 (338) 365 (352) 55278 Dolgesheim 330 (330) 390 (390) 330 (330) 67585 Dorn-Dürkheim 300 (300) 370 (360) 330 (330) 55599 Eckelsheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) 67575 Eich 285 (285) 338 (338) 352 (352) 55278 Eimsheim 320 (320) 380 (380) 330 (330) 55270 Engelstadt 310 (310) 340 (340) 370 (370) 25

55232 Ensheim 300 (285) 365 (340) 365 (352) 55234 Eppelsheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) 55234 Erbes-Büdesheim 300 (275) 365 (317) 365 (342) 55234 Esselborn 300 (285) 365 (338) 365 (365) 55270 Essenheim 300 (285) 365 (338) 365 (350) 55234 Flomborn 300 (285) 365 (338) 365 (352) 55237 Flonheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) 67592 Flörsheim-Dalsheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) 55234 Framersheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) 55234 Freimersheim 285 (285) 348 (348) 352 (352) 67596 Frettenheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) 55278 Friesenheim 300 (285) 365 (350) 365 (350) 55288 Gabsheim 300 (285) 365 (340) 365 (352) 55435 Gau-Algesheim 300 (300) 365 (340) 365 (360) 55599 Gau-Bickelheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) 55296 Gau-Bischofsheim 300 (290) 365 (340) 365 (330) 55234 Gau-Heppenheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) 55239 Gau-Odernheim 295 (295) 355 (355) 371 (371) 55578 Gau-Weinheim 305 (290) 373 (350) 365 (352) 55457 Gensingen 300 (300) 365 (340) 365 (350) 67578 Gimbsheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) 55459 Grolsheim 300 (300) 365 (340) 365 (360) 55597 Gumbsheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) 67598 Gundersheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) 67599 Gundheim 300 (285) 365 (338) 365 (355) 67583 Guntersblum 315 (300) 377 (350) 365 (340) 55278 Hahnheim 300 (290) 365 (340) 350 (350) 67580 Hamm 300 (285) 365 (338) 365 (352) 55234 Hangen-Weisheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) 55296 Harxheim 320 (320) 365 (350) 365 (340) 55262 Heidesheim 320 (320) 365 (365) 370 (370) 67586 Hillesheim 325 (325) 385 (385) 340 (340) 55234 Hochborn 300 (285) 365 (338) 365 (352) 67591 Hohen-Sülzen 300 (285) 365 (338) 365 (352) 55457 Horrweiler 300 (300) 365 (340) 365 (350) 55218 Ingelheim am Rhein 67,5 (67,5) 80 (80) 332 (332) 55270 Jugenheim 300 (285) 365 (338) 365 (350) 55234 Kettenheim 285 (285) 338 (338) 352 (352) 26

55270 Klein-Winternheim 300 (285) 365 (338) 365 (350) 55278 Kögernheim 300 (300) 365 (350) 360 (360) 55327 Lonsheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) 55296 Lörzweiler 300 (290) 365 (340) 365 (340) 55278 Ludwigshöhe 300 (285) 365 (340) 330 (330) 55116 55130 Mainz 290 (290) 440 (440) 440 (440) 55413 Manubach 400 (400) 365 (350) 365 (350) 67294 Mauchenheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) 67582 Mettenheim 307 (294) 373 (348) 365 (352) 67591 Mölsheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) 55278 Mommenheim 300 (285) 365 (338) 350 (350) 67591 Monsheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) 55234 Monzernheim 300 (291) 365 (344) 365 (352) 67591 Mörstadt 300 (285) 365 (338) 365 (352) 55424 Münster-Sarmsheim 340 (340) 375 (355) 375 (352) 55234 Nack 300 (285) 365 (338) 365 (352) 55299 Nackenheim 335 (320) 427 (400) 373 (360) 55413 Niederheimbach 550 (550) 400 (400) 380 (380) 55437 Nieder-Hilbersheim 310 (310) 365 (340) 365 (360) 55268 Nieder-Olm 300 (285) 365 (338) 380 (380) 55234 Nieder-Wiesen 327 (300) 365 (338) 365 (352) 55283 Nierstein 300 (300) 365 (350) 380 (380) 55413 Oberdiebach 400 (400) 375 (375) 365 (360) 55234 Ober-Flörsheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) 55413 Oberheimbach 400 (400) 365 (350) 365 (350) 55437 Ober-Hilbersheim 285 (285) 340 (340) 360 (360) 55270 Ober-Olm 300 (285) 365 (338) 365 (350) 55437 Ockenheim 310 (310) 350 (340) 370 (370) 55234 Offenheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) 67591 Offstein 300 (285) 365 (338) 375 (375) 55276 Oppenheim 315 (300) 380 (360) 400 (385) 67574 Osthofen 300 (285) 365 (340) 365 (360) 55288 Partenheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) 55291 Saulheim 315 (300) 395 (368) 365 (352) 55288 Schornsheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) 55270 Schwabenheim a. d. Selz 300 (300) 365 (340) 365 (360) 55278 Selzen 300 (285) 360 (340) 350 (350) 27

55599 Siefersheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) 55270 Sörgenloch 300 (285) 365 (338) 365 (350) 55288 Spiesheim 300 (285) 365 (340) 365 (360) 55576 Sprendlingen 300 (300) 365 (340) 365 (350) 55578 St. Johann 300 (300) 365 (340) 365 (350) 55271 Stadecken-Elsheim 300 (285) 365 (338) 380 (380) 55599 Stein-Bockenheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) 55286 Sulzheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) 55413 Trechtingshausen 340 (340) 365 (340) 365 (355) 55288 Udenheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) 55278 Uelversheim 310 (290) 385 (360) 330 (330) 55278 Undenheim 300 (285) 365 (338) 350 (350) 55578 Vendersheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) 67591 Wachenheim 285 (285) 338 (338) 352 (352) 55263 Wackernheim 310 (310) 375 (375) 400 (400) 55234 Wahlheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) 55425 Waldalgesheim 350 (350) 365 (340) 365 (350) 55578 Wallertheim 300 (285) 365 (340) 365 (360) 55413 Weiler bei Bingen 450 (450) 365 (350) 365 (355) 55278 Weinolsheim 300 (300) 360 (360) 330 (330) 55576 Welgesheim 300 (300) 365 (340) 365 (350) 55234 Wendelsheim 300 (285) 365 (338) 365 (352) 67593 Westhofen 300 (285) 365 (338) 365 (352) 67587 Wintersheim 300 (285) 365 (340) 330 (330) 55578 Wolfsheim 300 (300) 365 (340) 365 (350) 55597 Wöllstein 300 (290) 365 (338) 362 (352) 55599 Wonsheim 305 (285) 370 (370) 370 (352) 67547 67550 Worms 305 (305) 406 (406) 410 (410) 55286 Wörrstadt 300 (285) 365 (340) 365 (352) 55270 Zornheim 300 (285) 365 (338) 365 (350) 55576 Zotzenheim 300 (300) 365 (340) 365 (350) 16 Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden. 28