Aktuelles zu Pflegeheim, Kurzzeitpflege & Co. von Mag. Alexander Gratzer Arbeiterkammer Steiermark

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Transkript:

Aktuelles zu Pflegeheim, Kurzzeitpflege & Co. von Mag. Alexander Gratzer Arbeiterkammer Steiermark

Wann trägt der Sozialhilfeträger die Heimkosten? Pflegeheimbedür;igkeit Wenn die Fähigkeit fehlt, die notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens ohne fremde Hilfe zu besorgen. bei PG 4 > gesetzliche Vermutung einer notw. Pflege bei PG 1-3 > Gutachten vom Amtsarzt, Pflege-SV, Sozialarb. Soziale Bedür;igkeit Wenn notwendigen Pflegeheimkosten nicht ausreichend gedeckt sind. z.b. Pension reicht nicht, kein Vermögen / Rechtsanspruch gegenüber DriOen. Bei Vermögen kann die Behörde auch ins Grundbuch gehen.

Pflegeheimkosten ab 1.3.2016 * (incl. Ust.) Bewohner mit Pflegegeldstufe Hotelkomponente pro Tag Pflegezuschlag pro Tag Gesamtkosten pro Tag Gesamtkosten für 31Tage I 70,19 10,70 80,89 2.507,71 II 70,19 17,08 87,27 2.705,49 III 70,19 31,88 102,07 3.164,14 IV 70,19 55,18 125,37 3.886,38 V 70,19 62,37 132,56 4.109,39 VI 70,19 84,38 154,57 4.791,73 VII 70,19 84,38 154,57 4.791,73 * Gilt nur für Heime mit einem Landesvertrag! Bei von der Umsatzsteuer befreiten Heimen enbällt die Umsatzsteuer! Tag der Pflege - Tipps für pflegende Angehörige, Weiz am 10. Oktober 2016

Pflegeheim und Schenkungen Wenn PflegeheimbewohnerInnen mit einem Kostenzuschuss vom Sozialhilfeträger Schenkungen oder Übertragungen ohne Gegenleistung - in den letzten drei Jahren vor Erhalt eines Kostenzuschusses - in der Zeit als HeimbewohnerIn mit einem Kostenzuschuss - in den ersten drei Jahren nach Erhalt eines Kostenzuschusses vornehmen, dann ist der Beschenkte zum Kostenersatz verpflichtet! Begrenzung der Ersatzpflicht mit Höhe des Geschenkwertes (Zeitpunkt der Schenkung) soweit das geschenkte Vermögen (Wert) noch vorhanden Freibetrag für Beschenkte: 2.895,-- (2016)

Bei Heimaufenthalt ist es Gut zu wissen! umgehende Antragstellung auf Kostenübernahme beim Sozialhilfeträger! Heimstatuten ergänzen den Heimvertrag! Vermögensversilberung bis zu einem Freibetrag von 7.000,-- Taschengeld (20% der Pension + gesamte Sonderzahlung!) 8,14 % KostenredukPon z.b. bei Krankenhausaufenthalt! (gilt nur für die Hotelkomponente) Noch kein Pflegegeld > Pflegegeld 4 wird angenommen Heimbewohnerrechte!

Kurzzeitpflege & Kostenzuschuss zur Ersatzpflege Wie lange? Grs. bis zu 6 Wochen Wo? in Pflegeheimen, je nach freien Kapazitäten Es gelten die Besqmmungen für Pflegeheime! Arten: Übergangs- bzw. Überleitungspflege Familienentlastende Kurzzeit- bzw. Urlaubspflege Kostenzuschuss für Ersatzpflege: Wo kann man ansuchen? beim Sozialministeriumsservice (SMS) Wann? Bei Verhinderung wg. Krankheit, Urlaub oder sonst. wichqgen Gründen mindestens PG-Stufe 3 (Ausn.: Demenz & Minderjährigen: PG-Stufe 1) mindestens 1 Jahr überwiegend gepflegt Dauer: mindestens 7 bzw. 4 Tage Ersatzpflege, maximal 4 Wochen/ Jahr Einkommensgrenzen: PG 1-5: 2.000, PG 6-7: 2.400) Höchstzuschuss: Tag der je Pflege nach - Tipps PG-Stufe, für pflegende jährlich Angehörige,Weiz zw. 1.200-2.200

Kostenlose Pflegeberatung der Sozialversicherung Hausbesuch Wer kommt? Pflegeexperqn der Sozialversicherung Wann? Auf Wunsch des Pflegebedür;igen oder des pflegenden Angehörigen Wie erreichbar? SV der Bauern, 01/79706-2705, qualitaetssicherung@svb.at Es gibt bereits eine Betreuungsperson? Kann auf Wunsch einbezogen werden Sinn & Zweck Informaqon und Beratung hinsichtlich einer bedarfsgerechten Betreuung Tipps zur leichteren Situaqonsbewälqgung Unterstützung bei der Hilfe zur Selbsthilfe & Entlastung Steigerung der Betreuungsqualität! Zusatzangebot: Unterstützungsgespräche für pflegende Angehörige Für pflegende Angehörige, wenn sie im Rahmen des Hausbesuches psychische Belastung angeben.

Neuerungen bei 24 Stunden-Betreuung Standes- und Ausübungsregeln für PersonenbetreuerInnen Wohl des zu Betreuenden Grundsätze der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit Dokumentaqons- und MiOeilungspflicht Vertragsform und Vertragsmindesqnhalte Pflicht zur Gewissenha;igkeit und Sorgfalt Standes- und Ausübungsregeln für VermiWlungsagenturen Trennung: gesondertes Gewerbes für Personenbetreuung und Organisaqon Pflicht zur Gewissenha;igkeit und Sorgfalt / immer zum Wohl des Betreuenden Umfassende Pflicht zur Transparenz und Auylärung einzelnen Leistungsangebote Kosten der einzelnen Leistungen (insbes. bei Preisbeispielen!) Aufgaben und Pflichten der Personenbetreuung Erreichbarkeit (z.b. persönlich, telefonisch) Erhebung des konkreten Bedarfs (Recht auf Kopie) Vertragsform und Vertragsmindesqnhalte Schri;liche Leistungsdokumentaqon

Pflegekosten Und wie viel bleibt mir? Gesamteinkommen (pro Monat) Mobile Dienste 2) (für 31 Tage) 24-Std.-Betr. Annahme folgender Pflegeheim Hausbesuche*: Kosten 3) mtl.: Kosten mtl.: DGKP: 1.900,-- 1x wöchentlich à 3.886,-- 20 Min (ohne Zusatzkosten!) (für 31Tage) PA: 2x tägl.: 1x 45 Min & 1x 25 Min HH: 1x tägl. à 40 Min Ø Alters- Ø Alters- [1] Durchschnitt aller Alterspensionen Dez. 2014 (incl. IP ab 60./65.Lj., AZ incl. + KZ): Wegpauschale =1150, M=1.484, F==890, u. Wochenendzuschlag; Eink. Eink. geld aus Taschen- pension Gründen der pension Übersichtlichkeit wurde Brutto = Netto angenommen (Quelle: Handbuch der österr. Sozialversicherung 2015). Eink. [2] Stand 2015: eigene Schätzungen auf Basis des derzeit gültigen KundInnenbeitragsmodells, Steiermarktarif für Alleinstehende aus dem Jahr Kosten 2003 (ohne Graz); bei folgenden angenommenen ohne Verwaltungsgebühren Hausbesuchen: DGKS 1x wöchentlich bzw. à 20 Min, PH/FSB-AA 2x täglich: 1x 45 Min + 1x Eink. 25 Min, HH täglich à 40 Min, incl. Wegpauschale u. trägerabhängigen Zusatzkosten Wochenendzuschlag; ohne Verwaltungsgebühren bzw. trägerabhängigen Zusatzkosten) [3] Stand 2015: auf Basis selbständiger Personenbetreuung, eigene (ohne Schätzungen (inkl.max u. Annahmen: ohne 50/Honorar SHpro nach SH- (Dez.2014) + PG 4 Pflegetag + 158/SV + 180/ Reisekosten; Maximalförderung Förderg.) von 550, ohne Förderg.) Zusatzkosten für Zuschuss Kost und Logis, Zuschuss Vermittlungshonorar ( 677,--) und zusätzliche Pflegekosten (pro Monat)! * auf Basis des derzeit gülqgen [4] Stand 2015: gem. LEVO-SHG, vor Anwendung des SHG (Taschengeld ohne SZ) (ohne SZ) KundInnenbeitragsmodells, Tarif Steiermark für Alleinstehende aus 1.207,-- 1.884,-- 1.309,-- 574,-- 0 dem Jahr 534,-- 2003 (ohne 0 Graz, Stand 286,-- 2015)

Pflegekosten Und wie viel bleibt mir? Gesamteinkommen (pro Monat) Mobile Dienste 2) (für 31 Tage) 24-Std.-Betr. Kosten 3) mtl.: 1.900,-- (ohne Zusatzkosten!) Pflegeheim Kosten mtl.: 3.886,-- (für 31Tage) Ø Alterspension (Dez.2014) Ø Alters- [1] Durchschnitt aller Alterspensionen Dez. 2014 (incl. IP ab 60./65.Lj., AZ + KZ): =1150, M=1.484, F==890, aus Gründen der pension Übersichtlichkeit wurde Brutto = Netto angenommen (Quelle: Handbuch der österr. Sozialversicherung 2015). Eink. Eink. Eink. [2] Stand 2015: eigene Schätzungen auf Basis des derzeit gültigen KundInnenbeitragsmodells, Steiermarktarif für Alleinstehende aus dem Jahr Kosten 2003 (ohne Graz); bei folgenden angenommenen Hausbesuchen: DGKS 1x wöchentlich à 20 Min, PH/FSB-AA 2x täglich: 1x 45 Min + 1x Eink. 25 Min, HH täglich à 40 Min, incl. Wegpauschale u. Wochenendzuschlag; ohne Verwaltungsgebühren bzw. trägerabhängigen Zusatzkosten) [3] Stand 2015: auf Basis selbständiger Personenbetreuung, eigene (ohne Schätzungen (inkl.max u. Annahmen: ohne 50/Honorar SHpro + PG 4 Pflegetag + 158/SV + 180/ Reisekosten; Maximalförderung Förderg.) von 550, ohne Förderg.) Zusatzkosten für Zuschuss Kost und Logis, Vermittlungshonorar ( 677,--) und zusätzliche Pflegekosten (pro Monat)! [4] Stand 2015: gem. LEVO-SHG, vor Anwendung des SHG (Taschengeld ohne SZ) Taschengeld nach SH- Zuschuss (ohne SZ) 1.207,-- 1.884,-- 1.309,-- 574,-- 0 534,-- 0 286,--

Pflegekosten Und wie viel bleibt mir? Gesamteinkommen (pro Monat) Mobile Dienste 2) (für 31 Tage) 24-Std.-Betr. Kosten 3) mtl.: 1.900,-- (ohne Zusatzkosten!) Pflegeheim Kosten mtl.: 3.886,-- (für 31Tage) Ø Alterspension (Dez.2014) Ø Alters- [1] Durchschnitt aller Alterspensionen Dez. 2014 (incl. IP ab 60./65.Lj., AZ + KZ): =1150, M=1.484, F==890, aus Gründen der pension Übersichtlichkeit wurde Brutto = Netto angenommen (Quelle: Handbuch der österr. Sozialversicherung 2015). Eink. Eink. Eink. [2] Stand 2015: eigene Schätzungen auf Basis des derzeit gültigen KundInnenbeitragsmodells, Steiermarktarif für Alleinstehende aus dem Jahr Kosten 2003 (ohne Graz); bei folgenden angenommenen Hausbesuchen: DGKS 1x wöchentlich à 20 Min, PH/FSB-AA 2x täglich: 1x 45 Min + 1x Eink. 25 Min, HH täglich à 40 Min, incl. Wegpauschale u. Wochenendzuschlag; ohne Verwaltungsgebühren bzw. trägerabhängigen Zusatzkosten) [3] Stand 2015: auf Basis selbständiger Personenbetreuung, eigene (ohne Schätzungen (inkl.max u. Annahmen: ohne 50/Honorar SHpro + PG 4 Pflegetag + 158/SV + 180/ Reisekosten; Maximalförderung Förderg.) von 550, ohne Förderg.) Zusatzkosten für Zuschuss Kost und Logis, Vermittlungshonorar ( 677,--) und zusätzliche Pflegekosten (pro Monat)! [4] Stand 2015: gem. LEVO-SHG, vor Anwendung des SHG (Taschengeld ohne SZ) Taschengeld nach SH- Zuschuss (ohne SZ) 1.207,-- 1.884,-- 1.309,-- 574,-- 0 534,-- 0 286,--

Pflegekosten Und wie viel bleibt mir? Gesamteinkommen (pro Monat) Mobile Dienste 2) (für 31 Tage) 24-Std.-Betr. Kosten 3) mtl.: 1.900,-- (ohne Zusatzkosten!) Pflegeheim Kosten mtl.: 3.886,-- (für 31Tage) Ø Alterspension (Dez.2014) Ø Alters- [1] Durchschnitt aller Alterspensionen Dez. 2014 (incl. IP ab 60./65.Lj., AZ + KZ): =1150, M=1.484, F==890, aus Gründen der pension Übersichtlichkeit wurde Brutto = Netto angenommen (Quelle: Handbuch der österr. Sozialversicherung 2015). Eink. Eink. Eink. [2] Stand 2015: eigene Schätzungen auf Basis des derzeit gültigen KundInnenbeitragsmodells, Steiermarktarif für Alleinstehende aus dem Jahr Kosten 2003 (ohne Graz); bei folgenden angenommenen Hausbesuchen: DGKS 1x wöchentlich à 20 Min, PH/FSB-AA 2x täglich: 1x 45 Min + 1x Eink. 25 Min, HH täglich à 40 Min, incl. Wegpauschale u. Wochenendzuschlag; ohne Verwaltungsgebühren bzw. trägerabhängigen Zusatzkosten) [3] Stand 2015: auf Basis selbständiger Personenbetreuung, eigene (ohne Schätzungen (inkl.max u. Annahmen: ohne 50/Honorar SHpro + PG 4 Pflegetag + 158/SV + 180/ Reisekosten; Maximalförderung Förderg.) von 550, ohne Förderg.) Zusatzkosten für Zuschuss Kost und Logis, Vermittlungshonorar ( 677,--) und zusätzliche Pflegekosten (pro Monat)! [4] Stand 2015: gem. LEVO-SHG, vor Anwendung des SHG (Taschengeld ohne SZ) Taschengeld nach SH- Zuschuss (ohne SZ) 1.207,-- 1.884,-- 1.309,-- 574,-- 0 534,-- 0 286,--

Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Ich wüsche Ihnen noch informative Stunden! Mag. Alexander Gratzer Anschrift: Hans-Resel-Gasse 8-14 Telefon: 0316.7799.2444 Fax: 0316.7799.2473 E-mail: alexander.gratzer@akstmk.at Homepage: www.akstmk.at