Pflegeheimkosten,, Kurzzeitpflege, Neues und der Vergleich einzelner Pflegeleistungen
|
|
- Norbert Kraus
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Pflegeheimkosten,, Kurzzeitpflege, Neues und der Vergleich einzelner Pflegeleistungen von Mag. Alexander Gratzer Arbeiterkammer Steiermark Tag der Pfege - Tipps für pflegende Angehörige, Deutschlandsberg
2 Pflegeheimkosten ab * (incl. Ust.) Bewohner mit Pflegegeldstufe Hotelkomponente pro Tag Pflegezuschlag pro Tag Gesamtkosten für 31Tage I 70,19 10, ,71 II 70,19 17, ,49 III 70,19 31, ,14 IV 70,19 55, ,38 V 70,19 62, ,39 VI 70,19 84, ,73 VII 70,19 84, ,73 * Gilt nur für Heime mit einem Landesvertrag!
3 Wann trägt der Sozialhilfeträger die Heimkosten? 1. Pflegeheimbedür?igkeit: Wenn die Fähigkeit fehlt, die notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens ohne fremde Hilfe zu besorgen. bei PG 4 > gesetzliche Vermutung einer notw. Pflege bei PG 1-3 > amtsärztl. / Pflege- / sozialarb. Gutachten 2. Soziale Bedür?igkeit: Wenn die notwendigen Pflegeheimkosten nicht in zumutbarer Weise ausreichend gedeckt sind (z.b. durch eigenes Einkommen / Vermögen, Rechtsansprüche gegenüber DriRen). Ist die Vermögensverwertung vorerst nicht möglich oder zumutbar, kann die Sicherstellung des Ersatzanspruches verfügt werden.
4 Pflegeheim und Schenkungen Hat ein Pflegeheimbewohner mit Sozialhilfezuschuss - innerhalb der letzten drei Jahre vor Beginn der Hilfeleistung, - während oder - drei Jahre nach der Hilfeleistung durch die Behörde, Vermögen verschenkt oder ohne entsprechende Gegenleistung an andere Personen übertragen so ist der Beschenkte zum Kostenersatz verpflichtet! Begrenzung der Ersatzpflicht: mit Höhe des Geschenkwertes (Zeitpunkt der Schenkung) soweit das geschenkte Vermögen (Wert) noch vorhanden Freibetrag für Beschenkte: 2.895,-- (2016)
5 1 Bei Heimaufenthalt! 11. ist is es Gut zu z wissen w.s umgehender Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialhilfeträger! Heimstatuten ergänzen den Heimvertrag! Vermögensversilberung bis zu einem Freibetrag von 7.000,-- Taschengeld (20% der Pension + gesamte Sonderzahlung!) 8,14 % Kostenreduk>on (Hotelkomponente) z.b. bei Krankenhausaufenthalt! Pflegegeld 4, wenn bei Heimaufnahme kein Pflegegeld! Heimbewohnerrechte! Tag der Pfege - Tipps für pflegende Angehörige, Deutschlandsberg
6 Kurzzeitpflege Grs. bis zu 6 Wochen Wo? in Pflegeheimen, je nach freien Kapazitäten Es gelten die BesPmmungen für Pflegeheime Typen: Übergangs- bzw. Überleitungspflege Familienentlastende Kurzzeit- bzw. Urlaubspflege Zuwendungen vom Sozialministeriumsservice mindestens PG-Stufe 3 (Demenz: PG-Stufe 1) mindestens 1 Jahr überwiegend gepflegt verhindert wg. Krankheit, Urlaub oder sonspgen wichpgen Gründen für mindestens 7 bzw. 4 Tage Ersatzpflege, maximal 4 Wochen/Jahr Härtefall/Einkommensgrenzen (PG 1-5: 2.000, PG 6-7: 2.400) Höchstzuwendung: jährlich zw
7 Kostenlose Pflegeberatung der Sozialversicherung Hausbesuch Auf Wunsch des Pflegebedür?igen oder pflegenden Angehörigen kommt eine PflegeexperPn der Sozialversicherung ins Haus SVB: 01/ ; Die Einbeziehung beteiligter Pflegepersonen ist möglich Ziele & Vorteile Unterstützung zur Selbsthilfe & Entlastung InformaPon und Beratung zur besseren SituaPonsbewälPgung Tipps für eine bedarfsgerecht Betreuung Steigerung der Betreuungsqualität Unterstützungsgespräche für pflegende Angehörige Wenn pflegende Angehörige im Rahmen des Hausbesuches psychische Belastung angeben
8 Neuerungen bei 24 Stunden-Betreuung Standes- und Ausübungsregeln für PersonenbetreuerInnen Wohl des zu Betreuenden Grundsätze der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit DokumentaPons- und MiReilungspflicht Vertragsform und VertragsmindesPnhalte Pflicht zur Gewissenha?igkeit und Sorgfalt Standes- und Ausübungsregeln für Trennung des Gewerbes Personenbetreuung von deren OrganisaPon Pflicht zur Gewissenha?igkeit und Sorgfalt / Zum Wohl des Betreuenden Umfassende Pflicht zur Transparenz und Au=lärung einzelnen Leistungsangebote Kosten der einzelnen Leistungen (insbes. bei Preisbeispielen!) Aufgaben und Pflichten der Personenbetreuung Erreichbarkeit (z.b. persönlich, telefonisch) Erhebung des konkreten Bedarfs (Recht auf Kopie) Vertragsform und VertragsmindesPnhalte Schri?liche LeistungsdokumentaPon
9 Wieviel kostet Pflege? Ein Vergleich Gesamteinkommen (pro Monat) Mobile Dienste 2) (für 31 Tage) 24-Std.-Betr. Kosten 3) mtl.: 1.900,-- (ohne Zusatzkosten!) Pflegeheim Kosten mtl.: 3.886,-- (für 31Tage) Ø Alterspension M+F (Dez.2014) Ø Alters- verbleib. verbleib. verbleib. [1] Durchschnitt aller Alterspensionen Dez (incl. IP ab 60./65.Lj., AZ + KZ): M+F=1150, M=1.484, F==890, aus Gründen der pension Übersichtlichkeit wurde Brutto = Netto angenommen (Quelle: Handbuch der österr. Sozialversicherung 2015). Eink. Eink. Eink. [2] Stand 2015: M+F eigene Schätzungen auf Basis des derzeit gültigen KundInnenbeitragsmodells, Steiermarktarif für verbleib. Alleinstehende aus dem Jahr Kosten 2003 (ohne Graz); bei folgenden angenommenen Hausbesuchen: DGKS 1x wöchentlich à 20 Min, PH/FSB-AA 2x täglich: 1x 45 Min + 1x Eink. 25 Min, HH täglich à 40 Min, incl. Wegpauschale u. Wochenendzuschlag; ohne Verwaltungsgebühren bzw. trägerabhängigen Zusatzkosten) [3] Stand 2015: auf Basis selbständiger Personenbetreuung, eigene (ohne Schätzungen (inkl.max u. Annahmen: ohne 50/Honorar SHpro + PG 4 Pflegetag + 158/SV + 180/ Reisekosten; Maximalförderung Förderg.) von 550, ohne Förderg.) Zusatzkosten für Zuschuss Kost und Logis, Vermittlungshonorar ( 677,--) und zusätzliche Pflegekosten (pro Monat)! [4] Stand 2015: gem. LEVO-SHG, vor Anwendung des SHG (Taschengeld ohne SZ) verbleib. Taschengeld nach SH- Zuschuss (ohne SZ) 1.207, , ,-- 574, , ,--
10 The Wheels of Life
11 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Mag. Alexander Gratzer Anschrift: Telefon: Fax: homepage: Hans-Resel-Gasse Tag der Pfege - Tipps für pflegende Angehörige, Deutschlandsberg
Pflegeheimkosten, Kurzzeitpflege und Vergleich einzelner Pflegeleistungen von Mag. Alexander Gratzer Arbeiterkammer Steiermark
Pflegeheimkosten, Kurzzeitpflege und Vergleich einzelner Pflegeleistungen von Mag. Alexander Gratzer Arbeiterkammer Steiermark Tag der Pfege - Tipps für pflegende Angehörige, Deutschlandsberg Pflegeheimkosten
MehrPflegeheimkosten, Kurzzeitpflege und Vergleich einzelner Pflegeleistungen. von Mag. Alexander Gratzer Arbeiterkammer Steiermark
Pflegeheimkosten, Kurzzeitpflege und Vergleich einzelner Pflegeleistungen von Mag. Alexander Gratzer Arbeiterkammer Steiermark Pflegeheimkosten 2015 * (incl. Ust.)++= Bewohner mit der Pflegegeldstufe Hotelkomponente
MehrAktuelles zu Pflegeheim, Kurzzeitpflege & Co. von Mag. Alexander Gratzer Arbeiterkammer Steiermark
Aktuelles zu Pflegeheim, Kurzzeitpflege & Co. von Mag. Alexander Gratzer Arbeiterkammer Steiermark Wann trägt der Sozialhilfeträger die Heimkosten? Pflegeheimbedür;igkeit Wenn die Fähigkeit fehlt, die
MehrKurzzeitpflege und andere Formen der Pflege im Pflegeheim. von Mag. Alexander Gratzer Arbeiterkammer Steiermark
Kurzzeitpflege und andere Formen der Pflege im Pflegeheim von Mag. Alexander Gratzer Arbeiterkammer Steiermark Pflegeformen im Pflegeheim Übergangspflege Meist nach einem Krankenhausaufenthalt Kurzzeit-
MehrUnterstützung zu Hause, Kurzzeitpflege und Pflegehilfsmittel. von Mag. Alexander Gratzer Arbeiterkammer Steiermark
Unterstützung zu Hause, Kurzzeitpflege und Pflegehilfsmittel von Mag. Alexander Gratzer Arbeiterkammer Steiermark Hausbesuch und Angehörigengespräch Hausbesuch Wer kommt? Pflegeexpertin der Sozialversicherung
MehrSeniorInnen- und Angehörigen- beratung
SeniorInnen- und Angehörigen- beratung Gerhild Hirzberger, MA Master (Gerontologie) Fachsozialbetreuerin/A und Brigitta Schandl, FSB/A Bereich Betreuung und Pflege Grabenstraße 39 8010 Graz Tel: 0316/8015
Mehrz.h. Sozialamt, Gesunde Gemeinde & Gesundheitsförderung & alle Interessierten
BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT VILLACH- LAND Bereich 6 Gesundheitswesen und Soziales GPS Villach Land DVR 0006335 Auskünfte GPS Villach - Land Telefon 050 536 61331 oder 61332 E-Mail bhvl.gps@ktn.gv.at z.h. Sozialamt,
MehrFakten und Vorschläge aus Sicht der BAG für die zukünftige Pflegefinanzierung in Österreich
Pflegefonds Fakten und Vorschläge aus Sicht der BAG für die zukünftige Pflegefinanzierung in Österreich 27.9.2010 Betreuungssituation in Österreich Gesamtübersicht Insgesamt 420.000 PflegegeldbezieherInnen
MehrPflegefonds. Fakten und Vorschläge aus Sicht der BAG für die zukünftige Pflegefinanzierung in Österreich
Pflegefonds Fakten und Vorschläge aus Sicht der BAG für die zukünftige Pflegefinanzierung in Österreich 27.9.2010 Betreuungssituation in Österreich Gesamtübersicht Insgesamt 420.000 PflegegeldbezieherInnen
MehrSabine SMODE Mag. Bruno Zinkanell. Fachabteilung für Sozialentschädigungsleistungen und Pflegeangelegenheiten
Sabine SMODE Mag. Bruno Zinkanell Fachabteilung für Sozialentschädigungsleistungen und Pflegeangelegenheiten 1 Zuwendung für pflegende Angehörige 24-Stunden-Betreuung Pflegekarenzgeld 2 Zuwendung für pflegende
Mehrzur Förderung der Kurzzeitpflege für pflegebedürftige Personen
Richtlinie des Landes Tirol zur Förderung der Kurzzeitpflege für pflegebedürftige Personen Abteilung Soziales Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 20.Dezember 2011 1. Förderungszweck und anpruchsberechtigter
MehrRichtlinie des Landes Tirol zur Förderung der Kurzzeitpflege für alte, pflegebedürftige Personen
Richtlinie des Landes Tirol zur Förderung der Kurzzeitpflege für alte, pflegebedürftige Personen 1. Förderungszweck und anpruchsberechtigter Personenkreis 1.1 Diese Förderung hat den Zweck, einen Beitrag
MehrVersorgung im Pflegefall Das Pflegestärkungsgesetz II. AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Versorgung im Pflegefall Das Pflegestärkungsgesetz II AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Zeitschiene Gesetzgebungsverfahren 22. Juni Referentenentwurf 12. August Kabinettentwurf 24. September 1.
MehrStationäre und ambulante Angebote im Sprengel St. Josef Grins. Gottlieb Sailer Innsbruck, am 06.11.2013
Stationäre und ambulante Angebote im Sprengel St. Josef Grins Gottlieb Sailer Innsbruck, am 06.11.2013 Gottlieb Sailer seit 1994 seit 1996 seit 1998 seit 2001 Obmann - Pflegeverein Kappl Heimleiter im
MehrPflegeservicezentrum. Pflegeaufsicht. Pflegehotline
2 Pflegeservicezentrum Pflegeaufsicht Pflegehotline 3 4 Tätigkeitsbereich der Pflegehotline Service-(Informations-)stelle betr. Pflege Administration (Aufnahme Pflegeheim, 24h-Förd., etc.) Info über Zuständigkeiten
MehrPFLEGEHEIME Stand September 2011
Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung SOZIALREFERAT 8021 Graz, Bahnhofgürtel 85 Tel. 0316/7075-0, Fax 0316/7075-333, e-mail: bhgu@stmk.gv.at, Homepage: www.bh-grazumgebung.steiermark.at PFLEGEHEIME Stand
MehrPflege und Beruf- wie kann beides gelingen? Workshop 1 in der Bürgerbegegnungsstätte (Vortrag: Christian Hartmann, VdK)
Pflege und Beruf- wie kann beides gelingen? Workshop 1 in der Bürgerbegegnungsstätte (Vortrag: Christian Hartmann, VdK) Einstufung der Pflegebedürftigkeit im Vergleich Alt (bis 2016): 3 Pflegestufen Pflegestufe
MehrCURA. Sicher und gut versorgt Unser Leistungskatalog. Senioren und Pflege
CURA Sicher und gut versorgt Unser Leistungskatalog Senioren und Pflege 1 Leben zu Hause Unterstützung und Entlastung durch die AWOcura ALLTAGSBEGLEITUNG Unsere Haushalts- und Betreuungshilfen unterstützen
MehrInhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen http://d-nb.info/99482887x. digitalisiert durch
Inhaltsverzeichnis Einführung 17 1. Subjektives und objektives Recht 22 2. Rechtsquellen 23 3. Altersstufen im Recht 27 4. Öffentliches Recht und Privatrecht 30 I. Staatsbürgerkunde 35 1. Staatsform der
MehrPFLEGEHEIME. I n f o r m a t i o n
Bezirkshauptmannschaft Judenburg SOZIALREFERAT 8750 Judenburg, Kapellenweg 11 Tel.: 03572 / 83 201-0 Fax: 03572 / 83 201-550 e-mail: www.bh-judenburg.steiermark.at Stand: September 2011 PFLEGEHEIME (Stationäre
MehrDie Pflegeberatung richtet sich an Pflegebedürftige und deren Angehörige und bietet
1 Pflegeberatung Die Pflegeberatung richtet sich an Pflegebedürftige und deren Angehörige und bietet Information und Beratung über: Leistungen der Pflegeversicherung die Vielfalt der vorhandenen Hilfeangebote
MehrPflege von Angehörigen Welche Entlastungen gibt es? Was können Unternehmen tun? Walburga Dietl,
Pflege von Angehörigen Welche Entlastungen gibt es? Was können Unternehmen tun? Walburga Dietl, 24.09.2013 Gesellschaftliche Entwicklung Demographische Entwicklung Veränderte Familienstrukturen Zunahme
MehrPflegekarenzgeld Erich Ostermeyer
Pflegekarenzgeld Das Pflegekarenzgeld Mit 01.01.2014: Þ Arbeitsrechtlich Das Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2013 - Schaffung der Möglichkeit einer Pflegekarenz und Pflegeteilzeit - Für berufstätige und
MehrANTRAG AUF FÖRDERUNG DER KURZZEITPFLEGE
Eingangsstempel An das Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 6 Hauptreferat Sozialwesen Europaplatz 1 7000 Eisenstadt ANTRAG AUF FÖRDERUNG DER KURZZEITPFLEGE Gemäß den Richtlinien der Burgenländischen
MehrTarifübersicht Alle Zimmer sind vollmöbliert und mit einem Vorraum einer Dusche und WC ausgestattet.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Bewohnerinnen und Bewohner, Tarifübersicht 2018 wir dürfen Ihnen nachstehend unsere Tarife im Bereich Langzeit-, Kurzzeit- und Tagespflege im Jahr 2018 bekanntgeben
MehrTitel Sozialamt der Präsentation Folie: 1. Ämterangabe über Landeshauptstadt. Landeshauptstadt Dresden
21. Dresdner Pflegestammtisch Sie brauchen eine Pflegeauszeit! Wie wird Ihr Angehöriger gut versorgt? Wissenswertes zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege Titel der Präsentation Folie: 1 Ämterangabe über
MehrSchenkungen und Vorempfänge Aspekte der Ergänzungsleistungen, Alters- und Pflegeheimkosten
Schenkungen und Vorempfänge Aspekte der Ergänzungsleistungen, Alters- und Pflegeheimkosten www.be.prosenectute.ch Inhaltsverzeichnis I. Vorbemerkungen II. III. IV. V. Tipps Alters- und Pflegeheime im Kanton
MehrÖkumenische Sozialstation Prien Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)? Ökumenische Sozialstation Prien PSG II
Ökumenische Sozialstation Prien Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)? 2 Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kernstück des PSG II ist die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.
MehrKann mir das Altersheim mein Eigenheim wegnehmen? Kanton Bern
Kann mir das Altersheim mein Eigenheim wegnehmen? www.be.prosenectute.ch Finanzierung Altersheim Aspekte der Ergänzungsleistungen im Zusammenhang mit Eigenheim, Schenkungen und Vorempfängen Kurzvorstellung
MehrRichtlinien. für die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger
Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger 1. FÖRDERUNGSZWECK/PERSONENKREIS Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung können nach
MehrJahreskonferenz IG pflegender Angehöriger, Wien am Das Pflegekarenzgeld Bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
, Wien am 10.04.2014 Das Pflegekarenzgeld Bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf Entstehung Empfehlung der Reformarbeitsgruppe Pflege (19.12.2012) Vorgeschlagene Maßnahme: Eine Pflegekarenz soll für
MehrHilfe für die Helfenden
Erklärung: Ich erkläre, dass ich Hauptpflegende/r des/der angeführten Gepflegten seit bin. Unterschrift: VERS. NR. GEB. DATUM PFLEGESTUFE NAME (GEPFLEGTE PERSON) Gepflegte/r Werden Sie von einer 24-Stunden-Betreuungskraft
MehrVorstellung der Aufgabenbereiche II Umsetzung des Grundsatzes ambulant vor stationär III Situationsbeschreibung IV Statistik
Gliederung I Vorstellung der Aufgabenbereiche II Umsetzung des Grundsatzes ambulant vor stationär III Situationsbeschreibung IV Statistik 03.06.2009 Cordula Lober / Beate Schuster 1 I Aufgaben Pflegegutachten
MehrDie Pflegeberatung richtet sich an Pflegebedürftige sowie deren Angehörige und bietet
1 Pflegeberatung Die Pflegeberatung richtet sich an Pflegebedürftige sowie deren Angehörige und bietet Information und Beratung über: Leistungen der Pflegeversicherung die Vielfalt der vorhandenen Hilfeangebote
MehrMerkblatt Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege
Merkblatt Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege Kurzzeitpflege 42 SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) Stand: 09.2013 In der Kurzzeitpflege wird ein pflegebedürftiger Mensch für einen begrenzten Zeitraum
MehrMüssen Kinder für ihre Eltern zahlen oder Eltern für ihre Kinder?
Müssen Kinder für ihre Eltern zahlen oder Eltern für ihre Kinder? Referentin: Rechtsanwältin Stephanie Vrey, Kanzlei Seppel & Partner Zeughausstr. 2, 26121 Oldenburg Gesetzesgrundlage: 94 SGB XII Grundsatz:
MehrArmut und Pflege. Zusammenhänge, Problemstellungen, Best Practice Beispiele. Mag. (FH) Erich Fenninger
Armut und Pflege Zusammenhänge, Problemstellungen, Best Practice Beispiele Mag. (FH) Erich Fenninger Outline Volkshilfe Österreich Armut Pflege Problemstellungen Forderungen Best Pratice Beispiele Volkshilfe
MehrRechtliche Grundlagen für Entlastungs-/Kurzzeitangebote Stand: Februar 2016
Informationsblatt für Angehörige von Menschen mit geistiger und/oder körperlichen Behinderungen Rechtliche Grundlagen für Entlastungs-/Kurzzeitangebote Stand: Februar 2016 1. Pflegeversicherung (Sozialgesetzbuch
MehrPflegereform (Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige je nach Pflegestufe und können es zur Bezahlung ihrer Pflege einsetzen.)
Pflegereform 2008 Das Wichtigste in Kürze Seit 1. Juli 2008 ist das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) in Kraft. Neu sind z.b. die Pflegezeit
Mehr28. Dresdner Pflegestammtisch
28. Dresdner Pflegestammtisch Vollstationäre Pflege = Vollversorgung Titel der Präsentation Folie: 1 Ämterangabe über Folienmaster und wenn ich aber kein Geld für ein Pflegeheim habe? -1. Leistungen nach
MehrPflegestützpunkt Charlottenburg-Wilmersdorf Bundesallee 50, Berlin
Pflegestützpunkt Charlottenburg-Wilmersdorf Bundesallee 50, 10715 Berlin Aufgaben und Ziele von Pflegestützpunkten Pflegestützpunkt Charlottenburg- Wilmersdorf Bundesallee 50, 10715 Berlin Stand der Entwicklung
MehrSteffi s Pflegeteam. Über uns. Spinnereiinsel Kolbermoor Mobil /
Steffi s Pflegeteam Über uns Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74 / 30 20 624 1 Was tun, wenn ein Angehöriger zum Pflegefall wird? Ein kurzer Überblick über unsere Leistungen Sie pflegen Ihren
MehrPFLEGEGELD FÜR HÄUSLICHE PFLEGE
PFLEGEGELD FÜR HÄUSLICHE PFLEGE Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 120 123 Pflegestufe I 235 244 Pflegestufe I (mit Demenz*) 305 316 Pflegestufe II 440 458 Pflegestufe II (mit Demenz*) 525 545 Pflegestufe III
MehrI. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.
MehrHilfe für die Helfenden
Erklärung: Ich erkläre, dass ich Hauptpflegende/r des/der angeführten Gepflegten seit bin. Unterschrift: VERS. NR. GEB. DATUM PFLEGESTUFE NAME (GEPFLEGTE PERSON) 24-STUNDENBETREUUNG JA NEIN Gepflegte/r
MehrSysteme im Vergleich
Organisation der stationären Dienste für Senioren Systeme im Vergleich Tirol Südtirol - Trentino Dr. Johann Wiedemair, Abteilung Soziales Dr. Johann Wiedemair 1 Inhalt demographische Situation und gesellschaftliche
MehrPflegestärkungsgesetz II Was ist Neu! Landkreis Osnabrück Fachdienst Soziales Senioren und Pflegestützpunkt Am Schölerberg Osnabrück
Pflegestärkungsgesetz II Was ist Neu! Landkreis Osnabrück Fachdienst Soziales Senioren und Pflegestützpunkt Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück Inhalt des Referats Vorstellung Beratungsangebote / Möglichkeiten
MehrHilfen für Pflegebedürftige. Die neuen Pflegeleistungen Gabriele Knöpfle
Hilfen für Pflegebedürftige Die neuen Pflegeleistungen 2017 1 Gabriele Knöpfle 2 Landratsamt Bodenseekreis Gabriele Knöpfle Ganzer Melanie Haugg Bodenseekreis Landratsamt Bodenseekreis Glärnischstr. 1-3,
MehrInformationsbroschüre
Informationsbroschüre 2017 Tirol Kliniken GmbH Landes-Pflegeklinik Tirol Milser Straße 10/5 6060 Hall in Tirol Telefon: +43 50 504 88999 Fax: +43 50 504 67 33405 E-Mail: hall.lpk.office@tirol-kliniken.at
MehrPFLEGEHEIME. (Stationäre Einrichtungen nach dem Steiermärkischen Pflegeheimgesetz) Aufnahme Heimgebühren Aufwandersatz. I n f o r m a t i o n
Bezirkshauptmannschaft Leoben Referat für Sozialwesen Peter-Tunner-Straße 6, 8700 Leoben Tel. 03842/45571, Fax: 03842/45571-550 E-Mail: bhln@stmk.gv.at Homepage: www.bh-leoben.steiermark.at Stand: März
MehrFragen, die sich vor einem Einzug stellen Fragen über einen allfälligen Aufenthalt
Referat: Pflegeheimaufenthalt Noldi Hess, Mitglied Vorstand CURAVIVA Heimleiter Fläckematte, 6023 Rothenburg Beratungen Support Betriebswirtschaft www.lak.ch www@flaeckematte.ch www.noldihss.ch 1 Pflegeheimaufenthalt
MehrKurzzeit- und Verhinderungspflege
Kurzzeit- und Verhinderungspflege Mein sicheres Zuhause. Neue Energie auftanken Wir sind für Sie da Kursana bietet Pflegebedürftigen auch für kurze Zeiträume eine sichere und geborgene Wohnatmosphäre.
MehrIm Pflegefall bestens versorgt
Im Pflegefall bestens versorgt Die Deutsche PrivatPflege ist und bei Demenz für Sie da. Mit finanzieller Leistung und persönlichem Service. Bleiben Sie selbstbestimmt Was heute noch selbstverständlich
MehrIm Pflegefall bestens versorgt
Im Pflegefall bestens versorgt Die Deutsche PrivatPflege ist und bei Demenz für Sie da. Mit finanzieller Leistung und persönlichem Service. Bleiben Sie selbstbestimmt Was heute noch selbstverständlich
MehrWohnen im Pflegeheim. Pflegeinfo 1. AK-Hotline T Meine AK. Ganz groß für mich da. AK Infoservice
Wohnen im Pflegeheim Pflegeinfo 1 AK-Hotline T 05 7799-0 Meine AK. Ganz groß für mich da. 1 Ist eine Pflege daheim nicht zumutbar oder nicht organisierbar, ist die Unterbringung in einem Pflegeheim die
MehrDrei Jahre IAP an der Lutz. 20 Jahre Integrierte Altenpflege (IAP) Ludesch. 2- Bündner Forum für Altersfragen 31.10.2014.
Drei Jahre IAP an der Lutz 20 Jahre Integrierte Altenpflege (IAP) Ludesch 2- Bündner Forum für Altersfragen 31.10.2014 Klaus Zitt Unser Weg ab 1988: Problem erfasst, Lösung entwickelt 1990: 1992: 2002:
MehrPflegeleistungen 2015
Leicht & verständlich erklärt Pflegeleistungen 2015 Wir informieren Sie über alle Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes 2015 Liebe Leserinnen und Leser, der Bundestag hat im Oktober 2014 den 1. Teil des
MehrBedarfserhebungsbogen für die Aufnahme in ein Alten- und Pflegeheim
Name Bedarfserhebungsbogen für die Aufnahme in ein Alten- und Pflegeheim Adresse Name der Einrichtung, Ort: Derzeitiger Aufenthaltsort Aufzunehmende Person zu Hause Krankenhaus alternative Wohnform Kurzzeitpflege
MehrSozialhilfe Seniorenheime
Sozialhilfe Seniorenheime Betreuung und Pflege Vermögenseinsatz Schenkung Vermögensübertragung Taschengeld 2 3 Wir lassen niemanden im Alter im Stich Zur Übersicht Pflege und Betreuung im Alter kosten
MehrVereinbarkeit von Familie und Beruf TIPPS UND INFORMATIONEN. Bildelement: Altenpflege. Betreuung / Pflege von Angehörigen.
Bildelement: Altenpflege Vereinbarkeit von Familie und Beruf TIPPS UND INFORMATIONEN Betreuung / Pflege von Angehörigen Bildelement: Logo ELDER CARE Betreuung und Pflege von Angehörigen Der englische Begriff
MehrInhalt / Ablauf. Begrüßung und kurze Vorstellung des Pflegestützpunkts. Zahlen & Fakten zur Pflege. Bisherige Leistungsgrundsätze
Inhalt / Ablauf Begrüßung und kurze Vorstellung des Pflegestützpunkts Zahlen & Fakten zur Pflege Bisherige Leistungsgrundsätze Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Exkurs: Eingeschränkte Alltagskompetenz
MehrAnmerkungen zur 24- Stunden-Betreuung
Anmerkungen zur 24- Stunden-Betreuung Mag. Monika Weißensteiner Arbeiterkammer Wien 29. Jänner 2014 Übersicht Situation der PflegegeldbezieherInnen Hintergrund der Regelungen Rechtliche Entwicklung 24-Stunden-Betreuung
MehrVorwort... 5 Paragraphen-Register Die Vergütungsregelungen für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen...
Inhaltsübersicht Vorwort... 5 Paragraphen-Register... 15 A. Die Zielsetzung der neuen Regelungen... 19 B. Der (neue) Pflegebedürftigkeitsbegriff... 37 C. Das Neue Begutachtungsinstrument... 63 D. Die Pflegegrade...
MehrDie neue Pflegefinanzierung zur Finanzierung des Heimaufenthalts
Die neue Pflegefinanzierung zur Finanzierung des Heimaufenthalts Claudio Zogg, Geschäftsleiter Curaviva Kanton Zürich Angehörigenabend 2011, 1. November 2011 Altersheime der Stadt Zürich Zahlen zu den
MehrEntlastung und Orientierung für pflegende Angehörige. Dr. Gertrud Demmler, Berlin
Entlastung und Orientierung für pflegende Angehörige Dr. Gertrud Demmler, Berlin Pflegende Angehörige im Spannungsfeld Anfang 2011 erstellte die SBK eine Studie aus Versichertendaten : Angehörige Pflegebedürftiger
MehrSteffi s Pflegeteam. Der Pflegeberater. Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74 / 30 20 624
Steffi s Pflegeteam Der Pflegeberater Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74 / 30 20 624 1 Die Pflegeversicherung Mit der Einführung der Pflegeversicherung wurde für die gesamte Bevölkerung eine
MehrFinanzierung Pflege Finanzielle Entschädigung Pflegende Angehörige. Pro Senectute, Marianne Buchli, Sozialberatung App. Hinterland
Finanzierung Pflege Finanzielle Entschädigung Pflegende Angehörige Pro Senectute, Marianne Buchli, Sozialberatung App. Hinterland Übersicht Finanzierung Pflege Ambulante Pflege (Spitex / Entlastungsangebote)
MehrHerzlich Willkommen. Altersgerechte Zukunft? Ergänzungsleistungen. 1. April Martin Messerli Bereichsleiter Leistungen
Herzlich Willkommen Altersgerechte Zukunft? Ergänzungsleistungen Martin Messerli Bereichsleiter Leistungen 1. April 2014 Inhaltsübersicht Alters- und Versicherungsamt Anspruch und Grundprinzip der Berechnung
MehrDer Mensch im Mittelpunkt
Anmeldung Angaben zur Person Vorname(n): Verteiler: WB Geburtsname: Geburtsdatum: Geburtsort/ Kreis: Staatsangehörigkeit: Familienstand: ledig verheiratet verwitwet seit: geschieden seit: Konfession: Post:
MehrPflegezentrum Am Wasserturm Danzigstraße Schweinfurt
Aufzunehmende Person Herr Frau Name : Vorname : Geburts- Geb.-Dat. name : Straße : PLZ Wohnort: Telefon : Geb.-Ort : Familien- Konfession : stand. : Derzeitiger Aufenthalt: (z.b. andere Pflegeeinrichtung,
MehrWillkommen zur unseren Informationen über das. Pflegestärkungsgesetz 2
Willkommen zur unseren Informationen über das Pflegestärkungsgesetz 2 Gesetze in 2015 Überblick Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) in Kraft seit 01.01.2016 Verordnungen - durch Krankenhäuser bis zu 7 Tagen!
MehrMaßnahmen zur Unterstützung pflegender Angehöriger
Maßnahmen zur Unterstützung pflegender Angehöriger Tag der pflegenden Angehörigen, Arbeiterkammer Wien am 18.11.2016 Mag. a Sabine Schrank Sekt. IV/B Pflegevorsorge Themenüberblick Pflegegeld Hausbesuche
MehrÜberblick der Änderungen durch das PSG II zum Andreas Dasbach AOK Montabaur
Überblick der Änderungen durch das PSG II zum 01.01.2017 Andreas Dasbach AOK Montabaur Hier steht das Thema des Vortrages AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Die Gesundheitskasse 1 Wesentliche Inhalte der Pflegereform
Mehrc. Das Neue Begutachtungsassessment (NBA)... 59
Inhaltsübersicht Vorwort... 5 Paragraphen-Register... 15 A. Die Zielsetzung der neuen Regelungen... 19 B. Der (neue) Pflegebedürftigkeitsbegriff... 35 c. Das Neue Begutachtungsassessment (NBA)... 59 D.
MehrAnsuchen um Gewährung einer Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung ( 22 des Bundesbehindertengesetzes)
An das Bundessozialamt Landesstelle Eingangsstempel Betrifft: Ansuchen um Gewährung einer Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung ( 22 des Bundesbehindertengesetzes) HINWEIS:
MehrNeuordnung Pflegefinanzierung: Auswirkung auf Heime und Bewohner/Innen
KANTON ZÜRICH Neuordnung Pflegefinanzierung: Auswirkung auf Heime und Bewohner/Innen Informationsveranstaltung Curaviva 5. Februar 2009 Inhalt Pflegefinanzierung aktuell und neu Aufteilung Pflegekosten
MehrWie finanziere ich den Aufenthalt in einer Pflegeinstitution? CURAVIVA Public Talk 8. November Winterthur
Wie finanziere ich den Aufenthalt in einer Pflegeinstitution? CURAVIVA Public Talk 8. November 2016 - Winterthur Heimkosten und Heimfinanzierung Heimkosten Hotelleriekosten Betreuungskosten Pflegekosten
MehrSoziales Betreuungsnetz in NÖ
Soziales Betreuungsnetz in NÖ NÖ Pflegeberatungsscheck Durch den NÖ Pflegeberatungscheck soll den rund 70.000 Pflegebedürftigen in NÖ und deren Angehörigen individuelle und kostenlose Beratung und Unterstützung
MehrPflegestärkungsgesetz III Änderungen des SGB XII
Pflegestärkungsgesetz III Änderungen des SGB XII Wesentliche Ziele u. Inhalte des PSG III Bessere Pflegeberatung - kommunale Pflegestützpunkte - stärkere Einbeziehung von Angehörigen - Beratungsgutscheine
MehrALTENHEIME IM BEZIRK MÜRZZUSCHLAG
A-8680 mürzzuschlag, wiener straße 9 E-Mail: alfons.red@mzz.at Telefon: 03852 / 2555 15 Telefax: 03852 / 2555 80 Erdgeschoss, Zimmer Nr. 1 Informationen zum Thema ALTENHEIME IM BEZIRK MÜRZZUSCHLAG Name
MehrDie Änderungen rund um die Pflege
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Referent: Thorsten Meilahn. Datum: 05.11.2016 1. Überblick Das gilt ab dem 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt.
MehrStaatliche Unterstützungsleistungen bei der Finanzierung der Kosten vollstationärer Einrichtungen
Staatliche Unterstützungsleistungen bei der Finanzierung der Kosten vollstationärer Einrichtungen Referent: Rainer Sobczak Sachgebietsleiter der Wirtschaftlichen Hilfe in Einrichtungen beim der Stadt Duisburg
MehrAntrag auf Einzel- Förderung für Bedürftige oder Menschen mit Behinderungen 1. Persönliche Angaben: (bei Kindern der Erziehungsberechtigten)
Antrag auf Einzel- Förderung für Bedürftige oder Menschen mit Behinderungen 1. Persönliche Angaben: (bei Kindern der Erziehungsberechtigten) Mutter Vater Name Vorname Geburtsdatum Telefon Staatsangehörigkeit
MehrWICHTIGE HINWEISE ZUR FINANZIERUNG DER ISD-WOHN- BZW. PFLEGEHEIMPLÄTZE
WICHTIGE HINWEISE ZUR FINANZIERUNG DER ISD-WOHN- BZW. PFLEGEHEIMPLÄTZE Um Ihnen die Lösung der Fragen, die mit einer Aufnahme in ein Wohn- bzw. Pflegeheim naturgemäß auftreten, zu erleichtern, möchten
MehrDARUM IST EINE PFLEGEZUSATZ- VERSICHERUNG SINNVOLL
DARUM IST EINE PFLEGEZUSATZ- VERSICHERUNG SINNVOLL PFLEGEZUSATZVERSICHERUNG DARUM IST EIN VERTRAG SINNVOLL Im Pflegefall kommen meist hohe Kosten auf einen zu. Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung
MehrHilfe zur Pflege & Elternunterhalt. Eine Einführung
Die Pflegeversicherung wurde als Teilleistungs- bzw. Teilkaskoversicherung konzipiert. D.h. die Leistungen nach dem SGB XI sind in aller Regel nicht bedarfsdeckend. Wenn nicht Angehörige oder sonstige
MehrDie stationäre Langzeitpflege in Österreich
Social Services in the Czech Republic and Europe Die stationäre Langzeitpflege in Österreich Markus Mattersberger, MMSc MBA Lebenswelt Heim Bundesverband der Alten- und Pflegeheime Österreichs Budweis,
MehrPflegegeld. Pflegepersonen. Höhe des Pflegegeldes ( 37 SGB XI )
Pflegegeld ( 37 SGB XI ) Die meisten Pflegebedürftigen möchten in der vertrauten, häuslichen Umgebung gepflegt werden. Das Pflegegeld als Leistung der Pflegeversicherung kann dazu dienen, die ambulante
MehrSituation pflegender Angehöriger
Situation pflegender Angehöriger Forum Versorgung Berlin 10.09.2014 Dr. Frank Verheyen Ausgangslage aktuell 2,5 Mio. Pflegebedürftige, von denen ca. 7 zuhause betreut werden Prognose: Anstieg der Pflegebedürftigen
MehrDie Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,
MehrHeimaufnahme Ein Informationsblatt des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege
Heimaufnahme Ein Informationsblatt des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege 1. Was tun, wenn ein Familienangehöriger pflegebedürftig wird? Oftmals tritt diese Situation völlig überraschend ein und Sie
MehrDie neue Pflegegesetzgebung welche Rolle spielen hauswirtschaftliche Leistungen? Dr. Bernhard Opolony 23. November 2016
Die neue Pflegegesetzgebung welche Rolle spielen hauswirtschaftliche Leistungen? Dr. Bernhard Opolony 23. November 2016 Koalitionsvertrag Wir wollen die Pflegebedürftigkeit besser anerkennen ( ). Dazu
MehrPflegende Angehörige Erwartungen, Belastungen, Entlastungen
Pflegende Angehörige Erwartungen, Belastungen, Entlastungen U N I V E R S I T Ä T I M D O R F a m 0 1. u n d 0 2. D e z e m b e r 2 0 1 2 i n A u ß e r v i l l g r a t e n U N I V. - P R O F. D R. E R
MehrVerrichtungen des täglichen Lebens im Sinne der Pflegeversicherung sind:
FAQ s Altenzentrum Helenenstift Haus Elisabeth Altenheim Dauerpflege Was heißt Pflegebedürftigkeit? Den Begriff der "Pflegebedürftigkeit" hat der Gesetzgeber in 14 SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) folgendermaßen
MehrDie Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen 2014 pro Monat Leistungen ab
MehrInformationen zu den Heimkosten und Leistungen im Heim
Informationen zu den Heimkosten und Leistungen im Heim Wir begleiten Menschen. Wir ermöglichen mit unseren vielfältigen Angeboten älteren Menschen einen individuellen und selbstbestimmten Lebensweg, den
MehrPFLEGEBEDÜRFTIG - was nun???
PFLEGEBEDÜRFTIG - was nun??? Sehr geehrte Damen und Herren! Der Sozialhilfeverband Schärding ist ein Gemeindeverband aller 30 Gemeinden des Bezirkes Schärding. Die Aufgaben des Sozialhilfeverbandes, wie
MehrRichtlinien für die Unterstützung pflegender Angehöriger
Richtlinien für die Unterstützung pflegender Angehöriger 1. Wofür gibt es Förderungen? Wer kann Förderungen bekommen? Für die Pflege von Menschen können Angehörige Geld aus dem Unterstützungsfonds für
MehrPflege kostet ein Vermögen Ihr Vermögen. Die Pflege-Ergänzung der Continentale Krankenversicherung a.g. www.continentale.de
Pflege kostet ein Vermögen Ihr Vermögen Die Pflege-Ergänzung der Continentale Krankenversicherung a.g. www.continentale.de Pflegebedürftig? Ich doch nicht! Gerne verschließen wir die Augen davor, durch
Mehr