Steuerberatervergütungsverordnung: Was der Steuerberater abrechnen darf und welche Spielräume er hat

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Transkript:

CHECKLISTE Steuerberatervergütungsverordnung: Was der Steuerberater abrechnen darf und welche Spielräume er hat Wer einen Steuerberater für seine steuerlichen Angelegenheiten beschäftigt, hat sich vielleicht schon einmal gefragt, wie dessen Rechnung zustande kommt und ob es nicht günstigere Steuerberater gibt. Tatsächlich hat jeder Steuerberater bei der Festsetzung seiner Preise einen gewissen Spielraum, den die Steuerberatervergütungsordnung (StBVV) vorgibt. Die StBVV unterteilt sich in verschiedene Gebührentabellen: Tabelle A = Beratungstabelle Tabelle B = Tabelle für den Jahresabschluss Tabelle C = Buchführungstabelle Tabelle D = Landwirtschaftliche Tabelle Tabelle E = Tabelle für Rechtsbehelfe (Einsprüche) Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die einzelnen Posten und in welcher Größenordnung sie sich bewegen dürfen. Das folgende Beispiel bringt etwas Klarheit. Praxis-Beispiel: Honorar für eine Einkommensteuererklärung Ein Unternehmer hat einen Gewinn von 29.000. Sein Ehegatte hat Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit in Höhe von 14.000. Der Gegenstandswert beträgt somit 43.000 (= Summer der positiven Einkünfte ohne Verluste). Für eine Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der Einkünfte kann der Steuerberater 1/10 bis 6/10 einer vollen Vergütung (10/10) verlangen. Die Mittelgebühr beträgt (1/10 + 6/10 = 7/10:2) 3,5/10 nach der Tabelle A. Bei einem Gegenstandswert von 40.000 bis 45.000 beträgt die volle Vergütung nach Tabelle A 1.023. Die Mittelgebühr beträgt somit ( 1.023:10x3,5=) 358,05. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die einzelnen Gebührentatbestände und was der Steuerberater dafür in Rechnung stellen kann. Natürlich können auch davon abweichende Vereinbarungen mit dem Steuerberater getroffen und in einem Vertrag festgehalten werden. Übersicht über die Gebührentatbestände Art der Gegenstandswert/ Gebührensatz/-höhe StBVV Tätigkeit Gebührenart Rahmen Ersatz von Kosten für Post und Telekommunikation pauschale Gebühr je Angelegenheit 20 %, höchstens 20 Mittel Tabelle Kfz-Kosten pro gefahrenen Km 0,30 0,30 18 Beratung, allgemeine Hilfeleistung Rat, Auskunft; bei erstmaliger Beratung (wenn Auftraggeber Verbraucher ist) höchstens bis 4 Std. 20,00 20,00 bis 8 Std. 35,00 35,00 mehr als 8 Std. 60,00 60,00 Interesse 1-10/10 190 5,5/10 A 16 21 I 1 21 I 2

Abraten von Revision oder Berufung Interesse 13/20 13/20 E 21 II Gutachten Interesse 10 30/10 20/10 A 22 Berichtigung einer Steuererklärung zusätzlicher Steuerbetrag 2 10/10 6/10 A 23,1 Stundung Interesse 2 8/10 5/10 A 23,2 Anpassung von Vorauszahlungen Anpassungsbetrag 2 8/10 5/10 A 23,3 Billigkeitsfestsetzung Erlass von Steuern und Zollabgaben Änderung des Steuerbetrags 2 8/10 5/10 A 23,4 Erlassbetrag 2 8/10 5/10 A 23,5 Erstattung Erstattungsbetrag 2 8/10 5/10 A 23,6 Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids oder einer Steueranmeldung Steuerminderungsbetrag 2 10/10 6/10 A 23,7 Rücknahme, Widerruf Interesse 4 10/10 7/10 A 23,8 Wiedereinsetzung Interesse 4 10/10 7/10 A 23,9 Sonstige Anträge außerhalb der Steuererklärung Steuerklärungen Einkommensteuer (ohne Ermittlung der Einkünfte) Feststellung der Einkünfte (ohne Ermittlung der Einkünfte) Körperschaftsteuer- Erklärung Gewerbesteuer Gewerbesteuerzerlegung Umsatzsteuer- Voranmeldung einschl. ergänzende Anträge und Meldungen Umsatzsteuer- Jahreserklärung einschl. ergänzende Anträge und Meldungen Vermögensteuer, Vermögensfeststellung von Gemeinschaften Erklärung zur Feststellung nach BewG und ErbStG Erbschaftsteuer-Erklärung (ohne Zugewinnermittlung) Interesse 2 10/10 6/10 A 23,10 positive Einkünfte, mind. 8.000 positive Einkünfte, mind. 8.000 Einkommen vor Verlustabzug mind. 16.000 Ertrag vor Freibetrag und Verlust, mind. 8.000 10 % des Zerlegungsmaßstabs, mind. 4.000 10 % der Entgelte zuzügl. Entgelte für die der Empfänger die USt zahlt; mind. 650 10 % der Entgelte zuzügl. Entgelte für die der Empfänger die USt zahlt, mindestens 8.000 Rohvermögen, bei natürlichen Personen, mind. 12.500, sonst mind. 25.000 erklärter Wert, mind. 25.000 Bruttonachlass, mind. 16.000 1 6/10 3,5/10 A 24 I 1 1 5/10 3/10 A 24 I 2 2 8/10 5/10 A 24 I 3 1 6/10 3,5/10 A 24 I 5 1 6/10 3,5/10 A 24 I 6 1 6/10 3,5/10 A 24 I 7 1 8/10 4,5/10 A 24 I 8 1 18/20 9,5/20 A 24 I 10 1 18/20 9,5/20 A 24 I 11 2 10/10 6/10 A 24 I 12

Schenkungsteuer-Erklärung Kapitalertragsteuer- Anmeldung sowie für jede weitere Erklärung Lohnsteuer-Anmeldung Einfuhr- und Ausfuhrabgaben sowie Verbrauchsteuern als Einfuhrabgaben Sonstige Verbrauchssteuern Verbrauchssteuervergütung, -erstattung Rohwert der Schenkung, mind. 16.000 Kapitalerträge, mind. 4.000 20 % der Arbeitslöhne, mind. 1.000 Abgabenbetrag nach Höchstsatz, mind. 1.000 angemeldeter oder festgesetzter Betrag, mindestens 1.000 beantragte Vergütung oder Erstattung, mindestens 1.000 2 10/10 6/10 A 24 I 13 1 6/20 3,5/20 A 24 I 14 1 6/20 3,5/20 A 24 I 15 1 3/10 2/10 A 24 I 16 1 3/10 2/10 A 24 I 17 1 3/10 2/10 A 24 I 18 Investitionszulage Bemessungsgrundlage 1 6/10 3,5/10 A 24 I 19 Steuervergütungen nach 4a UStG Vorsteuervergütung Kapitalertragsteuer- Erstattung, Vergütung anrechenbarer KSt Kindergeld gem. Abschnitt X EStG Bauabzugssteuer, Anmeldung Sonstige Steuererklärungen Zugewinnausgleichsforderung-Ermittlung gem. 5 ErbStG Lohnsteuer-Ermäßigung Verrechenbarer Verlust nach 15a EStG Meldung über Auslandsbeteiligungen Sonstige Anträge und Meldungen nach dem EStG Überwachung und Meldung der Lohnsumme, Behaltefrist gem. ErbStG Berechnung des Begünsti-gungsgewinns [1], begünstigter nicht entnommener Gewinn Höhe der Vergütung 1 6/10 3,5/10 A 24 I 20 beantragte Vergütung, mindestens 1.300 beantragte Erstattung, mindestens 1.000 beantragtes Jahreskindergeld angemeldeter Steuerabzug, mind. 1.000 jeweilige Bemessungsgrundlage, mind. 8.000 Ermittelter Betrag, mind. 12.500 voraussichtlicher Jahresarbeitslohn, mind. 4.500 1 6/10 3,5/10 A 24 I 21 1 6/10 3,5/10 A 24 I 22 2 10/10 6/10 A 24 I 23 1 6/10 3,5/10 A 24 I 25 1 6/10 3,5/10 A 24 I 26 5 15/10 10/10 A 24 II 1 4/20 2,5/20 A 24 III 50 24 IV 2 50 24 IV 3 50 24 IV 5 50 24 IV 11 50 24 IV 12

Ermittlung der Einkünfte Überschussrechnung nach 4 Abs. 3 EStG Betriebseinnahmen oder höhere Betriebsausgaben, mind. 12.500 5 20/10 12,5/10 B 25 I Vorarbeiten (erheblich über dem üblichen Maß) 50 25 II Erläuterungsbericht zur Einnahmen- Überschussrechnung Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten Betriebseinnahmen oder höhere Betriebsausgaben, mind. 12.500 Ausgangswert + Sondergewinne Einnahmen oder höhere Werbungskosten, mind. 8.000 2 12/10 7/10 B 25 IV 5 20/10 12,5/10 B 26 1 12/20 6,5/20 A 27 I Steuerbescheidprüfung 50 28 Teilnahme an Außen- und Zollprüfungen 50 29, 1 Einwendungen gegen Prüfungsbericht Interesse 5 10/10 7,5/10 A 29, 2 Selbstanzeige Summe der berichtigten, ergänzten und nachgeholten Angabe, mind. 8.000 10 30/10 20/10 A 30 Besprechungen (nur bei behördlicher Anordnung) Interesse 5 10/10 7,5/10 A 31 Buchführungseinrichtung (je ½Std.) 50 32 Buchführung oder Führen steuerlicher Aufzeichnungen monatlich 2 12/10 7/10 C 33 I Kontieren der Belege monatlich 1 6/10 3,5/10 C 33 II Buchführung nach kontierten Belegen oder Führen steuerlicher Aufzeichnungen Monatlich 1 6/10 3,5/10 C 33 III Buchführung oder Führen steuerlicher Aufzeichnungen nach Datenverarbeitung Jahresumsatz (zusätzlich Datenverarbeitungsgebühr und Programmkosten) monatlich 1 10/20 5,5/20 C 33 IV Überwachung der Buchführung oder der steuerlichen Aufzeichnungen Monatlich 1 6/10 3,5/10 C 33 V Sonstige Hilfe bei der Buchführung oder dem Führen steuerlicher Aufzeichnungen 50 33 VII Lohnbuchführung Lohnkonteneinrichtung Betragsgebühr 5 16 je 10,50 34 I Lohnbuchführung mit Kontieren Betragsgebühr 2 25 je und Ab- 13,50 34 II

Lohnbuchführung nach kontierten Belegen nur Datenverarbeitung Sonstige Lohnbuchführungshilfe Abschlussarbeiten u. ä. Jahresabschluss Betragsgebühr Betragsgebühr (zusätzlich Datenverarbeitungsgebühr) Mittel zwischen berichtigter Bilanzsumme und betrieblicher Jahresleistung (maximal das 5-fache der betriebl. Jahresleistung) rechnungszeitraum 2 9 je und Abrechnungszeitraum 1 4 je und Abrechnungszeitraum 5,50 2,50 E UR 34 III 34 IV 50 34 V 10 40/10 25/10 B 35 I 1a Anhang wie Jahresabschluss 2 12/10 7/10 B 35 I 1b Zwischenabschluss, vorläufiger Abschluss Ableitung des steuerlichen Ergebnisses aus der Handelsbilanz Entwicklung der Steuerbilanz aus der Handelsbilanz wie Jahresabschluss 5 12/10 8,5/10 B 35 I 2 wie Jahresabschluss 2 10/10 6/10 B 35 I 3a wie vor 5 12/10 8,5/10 B 35 I 3b Eröffnungsbilanz berichtigte Bilanzsumme 5 12/10 8,5/10 B 35 I 4 Auseinandersetzungsbilanz berichtigte Bilanzsumme 5 20/10 12,5/10 B 33 I 5 Erläuterungsbericht wie Jahresabschluss 2 12/10 7/10 B 35 I 6 beratende Mitwirkung beim Jahresabschluss beratende Mitwirkung beim Anhang beratende Mitwirkung beim Lagebericht wie Jahresabschluss 2 10/10 6/10 B 35 I 7a wie Jahresabschluss 2 4/10 3/10 B 35 I 7b wie Jahresabschluss 2 4/10 3/10 B 35 I 7 c Abschlussvorarbeiten Prüfung der Buchführung, einzelner Konten, Überschussrechnung, Inventar, Bescheinigungen, Berichterstattung Prüfung des Abschlusses, Anhangs, Lageberichts oder einer Vermögensrechnung für steuerliche Zwecke Berichterstattung zu den vorhergehenden Punkten wie Jahresabschluss zzgl. 50 35 III 50 36 I 2 10/10 6/10 B 36 II 1 50 36 II 1 50 B 36 II 2

Vermögens- und Finanzstatus Status aus übergebenen Endzahlen Erläuterungsbericht Bescheinigungen Bescheinigung zu Erfolgsrechnungen oder Vermögensübersichten Mitwirkung an Steuerbescheinigungen Land- und Forstwirtschaft Buchführung (komplett) Buchführung nach kontierten Belegen nur Datenverarbeitung Überwachung der Buchführung Vermögens- bzw. Finanzwerte Vermögens- bzw. Finanzwerte Vermögens- bzw. Finanzwerte wie bei Bescheinigungsgegenstand a) Betriebsfläche b) Jahresumsatz zzgl. Privateinlagen oder höhere Aufwendungen zzgl. Privatentnahmen wie Buchführung wie Buchführung (zusätzlich Datenverarbeitungsgebühr) Abschlussvorarbeiten wie Buchführung bei b) jedoch Betrag über 100.000 nur zur Hälfte 5 15/10 10/10 B 37, 1 2 6/10 4/10 B 37, 2 1 6/10 3,5/10 37, 3 1 6/10 3,5/10 B 38 I jährl. 3 20/10 jährl. 3 20/20 jährl. 1 16/20 50 38 II 11,5/10 D 11,5/20 D 8,5/20 D wie Buchführung jährl. 1 6/10 3,5/10 D 1 5/10 3/10 D Jahresabschluss wie Buchführung 3 10/10 6,5/10 D Steuerbilanz oder Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses wie Buchführung 3 10/10 6,5/10 D Beratung beim Abschluss wie Buchführung 1 10/20 5,5/20 D Prüfung eines Abschlusses wie Buchführung 1 8/10 4,5/10 D Erläuterungsbericht zum Abschluss Einrichtung einer Buchführung wie Buchführung 1 8/10 4,5/10 D Betriebsfläche 1 6/10 3,5/10 D Erfassung der Anfangswerte wie Buchführung 3 15/10 9/10 D Rechtsbehelfsverfahren, außergerichtlich Einspruchsverfahren bei Verwaltungsbehörden nur bei umfangreichen und Interesse 5 25/10 mehr als 13/10 a a 39 II 1 39 II 2 39 II 3 39 II 4 39 III 1 39 III 2 39 III 3 39 III 4 39 III 5 39 III 6 39 IV 1 39 IV 2 15/10 E 40 I

schwierigen Angelegenheiten Einfacher Einspruch (Schreiben einfacher Art) Ermäßigte Geschäftsgebühr (nach Prüfung) Ermäßigte Geschäftsgebühr (bei nachgereichter Steuererklärung) Interesse 3/10 3/10 E 40 I Interesse 3 20/10 11,5/10 E 40 II Interesse 1 7,5/10 4,5/10 E 41 III Beratung gemäß 23 StBVV + Einspruch Interesse Summe maximal 25/10 E 40IV Verwaltungsverfahren (Besprechung) + Einspruch Interesse Summe maximal 25/10 E 40 VI Aussetzung der Vollziehung zusammen mit Einspruchsverfahren kann nicht gesondert abgerechnet werden 40 VII Stand 1.1.2013. Wert des Interesses: Das ist die finanzielle Auswirkung, die mit der Tätigkeit verbunden ist. Der Betrag muss ggf. geschätzt werden. Ist kein Wert zu ermitteln oder ergibt sich kein plausibler Wert, kann der Auffangwert von 5.000 entsprechend 52 Abs. 2 Gerichtskostengesetz genommen werden. Autor: Lexware Redaktion Quelle: www.lexware.de/wissen-tipps