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Transkript:

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Staatsministerin Emilia Müller, MdL Bayerisches Staafsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München NAME Dr. Schlüter TELEFON 089 1261-1231 Frau Präsidentin des Bayerischen Landtags Maximilianeum 81627 München TELEFAX 089 1261-1644 E-MAIL Referat-V5@stm äs, bayern.de Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom PI/G-4254-2/2056 A, 10.01.2017 Unser Zeichen, Unsere Nachricht vom Bitte bei Antwort angeben V5.1/0013.05-2/336 DATUM Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Georg Rosenthal betreffend Wohnen mit Bleiberecht" Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Georg Rosenthal vom 09.01.2017 beantworte ich wie folgt: Zu Frage 1. Wie viele Fehlbeleger", d. h. Asylbewerber, die anerkannt sind und weiterhin in Gemeinschaftsunterkünften wohnen, gibt es derzeit in Bayern? (Mit Bitte um Aufschlüsselung nach Landkreisen/kreisfreien Städten in Prozent der jeweiligen Gemeinschaftsunterkunft) In bayerischen Gemeinschaftsunterkünften befinden sich wegen der steigenden Zahl von abgeschlossenen Asylverfahren immer mehr Flüchtlinge mit einer Anerkennung, sog. Fehlbeleger". Bei diesen handelt es sich um Personen, die keinen Anspruch mehr auf Leistungen nach dem AsylbLG haben - entweder wegen der Anerkennung als Flüchtling oder wegen Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels - und deshalb an sich auch nicht //z ukunftsministerium Telefon Vermittlung: 0891261-01 E-Mail: poststelle@stmas.bayern.de Internet Adresse: www.2ukunftsministerium.bayern.de Winzererstraße 9, 80797 München

SEITE 2 mehr zum Verbleib in den staatlichen Unterkünften berechtigt sind. Weil für diese Personengruppe derzeit aber kein ausreichender Wohnraum zur Verfügung steht, wird der vorübergehende Verbleib von Anerkannten in Gemeinschaftsunterkünften geduldet, um Notsituationen vor Ort, insbesondere Obdachlosigkeit zu vermeiden. Momentan befinden sich Fehlbeleger" entsprechend der folgenden Aufstellung in bayehschen Gemeinschaftsunterkünften (Gesamtzahl/prozentualer Anteil): Fehlbeleger in bayerischen Gemeinschaftsunterkünften zum Stand 31.12.2016 Bayern gesamt 6103 22,35% Fehlbeleger in bayerischen Gemeinschaftsunterkünften zum Stand 31.12.2016 nach Regierungsbezirken Regierungsbezirk Oberbayern 1278 17,27% Regierungsbezirk Niederbayern 698 24,42% Regierungsbezirk Oberpfalz 785 26,98% Regierungsbezirk Oberfranken 447 19,14% Regierungsbezirk Mittelfranken 989 21,90% Regierungsbezirk Unterfranken 879 23,93% Regierungsbezirk Schwaben 1027 28,43% Eine weitergehende Aufschlüsselung nach Landkreisen/kreisfreien Städten war mit Blick auf die zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage bestimmte Frist nicht mit vertretbarem Aufwand möglich. Zu Frage 2. Wie hat sich die Zahl der Fehlbeleger" seit 2015 entwickelt? (Mit Bitte um Aufgliederung wie in Frage 1, Veränderungsdelta in Prozent) Da in Frage 1 explizit nach Fehlbelegern in Gemeinschaftsunterkünften gefragt wurde, bezieht sich auch die Antwort zu Frage 2 auf diese Personengruppe. Fehlbeleger, die sich in von den Regierungen betriebenen Aufnahmeeinrichtungen oder in den von den

SEITE 3 Landkreisen und kreisfreien Städten angemieteten dezentralen Unterkünften befinden, werden daher von der Antwort nicht erfasst. Die Zahl der sog. Fehlbeleger" steigt derzeit, insbesondere nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durch weiteren Personaleinsatz die Bearbeitungszeiten deutlich verkürzt hat. Darüber hinaus stellt die eigenständige Wohnungssuche für Anerkannte, gerade auch in Ballungsgebieten, ein großes Problem dar, welches auch durch die vorübergehende Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften zumindest entschärft wird. Im Einzelnen hatte dies folgende Veränderung zur Folge: Entwicklung der Fehlbeleger in bayerischen Gemeinschaftsunterkünften Stand 31.12.2015 im Vergleich zu Stand 31.12.2016 Bayern gesamt 1663 6103 +266,99% Entwicklung der Fehlbeleger in bayerischen Gemeinschaftsunterkünften nach Regierungsbezirken Stand 31.12.2015 im Vergleich zu Stand 31.12.2016 Regierungsbezirk Oberbayern 334 1278 +282,64% Regierungsbezirk Niederbayern 322 698 +116,77% Regierungsbezirk Oberpfalz 112 785 +600,89% Regierungsbezirk Oberfranken 108 447 +313,89% Regierungsbezirk Mittelfranken 236 989 +319,07% Regierungsbezirk Unterfranken 291 879 +202,06% Regierungsbezirk Schwaben 260 1027 +295% Eine weitergehende Aufschlüsselung nach Landkreisen/kreisfreien Städten war mit Blick auf die zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage bestimmte Frist nicht mit vertretbarem Aufwand möglich.

SEITE 4 Zu Frage 3.1. Trifft es zu, dass einer Anmietung von privatem Wohnraum durch die Kommunen zur Minderung der Fehlbelegerzahlen" eine Direktive der Bezirksregierungen entgegensteht? Eine Weisung der Regierungen gegenüber den Kommunen, die einer Anmietung von privatem Wohnraum entgegensteht, ist dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) nicht bekannt. In erster Linie sind anerkannte Flüchtlinge selbst dafür verantwortlich eine Wohnung zu finden. Sofern kein ausreichender Wohnräum auf dem freien Markt zur Verfügung steht, wäre die Unterbringung von Anerkannten zur Abwehr drohender Obdachlosigkeit dann eine kommunale Aufgabe. Allerdings wird derzeit eine Unterbringung in staatlichen Einrichtungen vorübergehend geduldet, wenn ein/e Anerkannte/r bereits in einer solchen Asylunterkunft wohnt und sie/er trotz eigenständiger Bemühungen nicht im unmittelbaren Anschluss an die Anerkennung Wohnräum findet. Vor diesem Hintergrund kann nur die Bereitstellung von Wohnraum bzw. eine verstärkte Ansprache privater Vermieter der steigenden Zahl an Fehlbelegern" entgegenwirken. Zu Frage 3.2. Falls ja, in welchen Bezirken existiert eine solche Weisung? Siehe Frage 3.1. Zu Frage 3.3. Falls ja, mit welcher Begründung besteht eine solche Weisung? Siehe Frage 3.1.

SEITE 5 Zu Frage 4. Wie hoch sind die Gebühren, die die Fehlbeleger" für ihre Unterbringung zum 01.01.2017 zu entrichten haben? (Mit Bitte um Aufschlüsselung nach Landkreisen/kreisfreien Städten pro Person) Die Gebührensätze für die Inanspruchnahme von staatlichen Einrichtungen richten sich nach den 22 ff. DVAsyl. Die Unterkunftsgebühren betragen nach 23 DVAsyl in der seit 1. September 2016 geltenden Fassung der DVAsyl bayernweit für alleinstehende oder einem Haushalt vorstehende Personen monatlich 278, für Haushaltsangehöhge monatlich 97. Eine Differenzierung hinsichtlich der Höhe der Unterkunftsgebühr nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten findet nicht statt. Zu Frage 5. Wie hat sich die Höhe dieser Gebühren für Fehlbeleger" seit 2015 entwickelt? (Mit Bitte um Aufschlüsselung nach Landkreisen/kreisfreien Städten pro Person, Veränderungsdelta in Prozent) Wie bereits vorstehend ausgeführt, betragen die Unterkunftsgebühren in der seit 1.September 2016 geltenden Fassung der DVAsyl für alleinstehende oder einem Haushalt vorstehende Personen monatlich 278, für Haushaltsangehörige monatlich 97. In der vorherigen Fassung der DVAsyl wurden für Unterkunft und Heizung Gebühren in Höhe von 185 für allein stehende oder einem Haushalt vorstehende Personen bzw. 65 für Haushaltsangehörige monatlich angesetzt. Eine Anpassung der Gebührensätze war erforderlich, da einerseits über einen längeren Zeitraum keine Anpassung vorgenommen wurde und die bestehenden Gebührensätze daher nicht mehr zeitgemäß waren, zum anderen, um einen Gleichlauf der hier einschlägigen Sozialsysteme (AsylbLG und SGB II, XII) sicherzustellen und eine Ungleichbehandlung mit einheimischen Leistungsbeziehern zu verhindern.

SEITE 6 Zu Frage 6. Wie viele mobile (Traglufthallen, Container etc.) werden weiterhin in Bayern betrieben? (Mit Bitte um Aufschlüsselung nach Landkreisen/kreisfreien Städten) Der Vollständigkeit halber wird in dieser Antwort auf alle mobilen Unterkünfte, die derzeit noch betrieben bzw. angemietet werden, eingegangen. a) Traalufthallen Derzeit werden noch 7 Traglufthallen als dezentrale Unterkünfte/Aufnahmeeinrichtung betrieben. Diese befinden sich insbesondere im Umland der Landeshauptstadt München. Eine Anmietung der Traglufthallen war in Zeiten des unkontrollierten Zugangs dringend geboten. Die Unterbringung aller in Bayern unterzubringenden Personen konnte so sichergestellt werden. Die damals eingegangenen verträglichen Bindungen (Anmietung, Verpflegung, Sicherheitsdienst etc.) ließen sich nicht in allen Fällen vorzeitig beenden. Im Einzelnen handelt es sich noch um folgende Objekte: Regierungsbezirk Oberbayern Standort Belegung (Stand07.02.2017) Vertragsende TLH Pliening Lkr. Ebersberg 125 Personen 01.04.2017 TLH Poing Lkr. Ebersberg Nutzung beendet 30.04.2017 TLH Rottach-Egern Lkr. Miesbach Ende der Nutzung am 09.02.2017 28.08.2017 TLH Holzkirchen Lkr. Miesbach 166 Personen (Nutzungsende wird vorbereitet) TLH Haar Lkr. München Ende der Nutzung am09.02.2017 TLH Unterhaching Lkr. München 320 Personen (Schlleßungskonzept in Vorbereitung) Regierungsbezirk Schwaben 30.04.2017 22.02.2017 29.05.2017 TLH Augsburg (Aufnahmeeinrichtung) Standort kreisfreie Stadt Augsburg Beleauna Vertraasende (Stand 11.01.2017) Leerstand 11.02.2017

SEITE 7 b) Container Darüber hinaus werden in den Landkreisen und kreisfreien Gemeinden Container und sonstige mobile Unterkünfte zu Zwecken der Unterbringung wie folgt genutzt: Regierungsbezirk Oberbayern Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen Landkreis Berchtesgadener Land Landkreis Dachau Landkreis Ebersberg Landkreis Eichstätt 7 Container 1 Container 12 Container 3 Container 1 Containeranlage Modulbauweise 32 Container Landkreis Erding 5 Containeranlagen Modulbauweise Landkreis Freising 3 Container Landkreis Fürstenfeldbruck 7 Container Landkreis Landsberg am Lech 3 Container Landkreis Miesbach 4 Container Landkreis München 8 Container Landkreis Neuburg-Schrobenhausen 3 Container Landkreis Pfaffenhofen a. d. llm 4 Container Landkreis Rosenheim 12 Container 1 Container derzeit nicht nutzbar Landkreis Starnberg Landkreis Weilhelm-Schongau 13 Container 2 Container kreisfreie Stadt Ingolstadt 3 Container Ankunfts- und Rückführungseinrichtung l (ARE l), IngolstadüManching Regierungsbezirk Niederbayern Landkreis Kelheim 1 Container Landkreis Passau 1 Containeranlage Gemeinschaftsunterkunft Landkreis Rottal-lnn 28 Container Ruhstorf

SEITE 8 Regierungsbezirk Oberpfalz keine Regierungsbezirk Oberfranken Landkrejs/kreisfreie Stadt Anzahl Bemerkung keine Regierungsbezirk Mittelfranken Landkreis/kreisfreie Stadt Landkreis Fürth Anzahl Bemerkung 1 Containeranlage Zentrale Aufnahmeeinrichtung (ZAE) Zimdorf kreisfreie Stadt Nürnberg 1 Leichtbauhalle noch nicht in Betrieb Regierungsbezirk Unterfranken kreisfreie Stadt Aschaffenburg 1 Containeranlage Gemeinschaftsunterkunft Regierungsbezirk Schwaben Aschaffenburg Landkreis Aichach-Friedberg Landkreis Augsburg 4 Containeranlagen 1 Containeranlage Landkreis Dillingen a. d. Donau 1 Containeranlage Gemeinschaftsunterkunft Hochstädt Landkreis Donau-Ries Landkreis Günzburg Landkreis Oberallgäu Landkreis Unterallgäu.reisfreie Stadt Augsburg 1 Containeranlage 2 Containeranlagen 5 Containeranlagen 1 Containeranlage 1 Containeranlage Mit freundlichen Grüßen ÄA^^r- Emilia Müller