Umfrage schulärztlicher Dienst 2011

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Umfrage schulärztlicher Dienst 2011 Zusammenfassung für Eltern Gesetzliche Vorgaben Vor rund 100 Jahren war der schulärztliche Dienst noch mit Seuchenbekämpfung und den Folgen der Mangelernährung beschäftigt. Heute sind die ärztlichen Untersuchungen aller Schülerinnen und Schüler im Volksschulgesetz vorgeschrieben. Daneben hat der schulärztliche Dienst aber auch Aufgaben der Prävention und der Gesundheitsberatung zu übernehmen. Die Volksschulverordnung lässt den Schulgemeinden viel Freiheit in der Organisation des schulärztlichen Dienstes. Die obligatorischen Untersuchungen beschränken sich auf den Kindergarten und die Sekundarschule. In der vierten Klasse der Primarstufe ist zudem eine Impfkontrolle vorgeschrieben. Die Schulgemeinden sind gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass jedes Schulkind zu seiner wenn auch minimalen Gesundheitsvorsorge kommt. Zudem muss die Gemeinde das Impfwesen sicherstellen. Umfrage Der schulärztliche Dienst wird in jeder Schulgemeinde anders organisiert. Die vorliegende Umfrage wurde erstellt, um einen Überblick über das aktuelle schulärztliche Angebot im Kanton Zürich zu erhalten. Einerseits wurden Fragen zur Organisation des schulärztlichen Dienstes gestellt, dann aber auch zur Durchführung, zu den gesetzlich vorgeschriebenen und zusätzlichen Untersuchungen und Beratungen, zum Angebot der Schulärztinnen und Schulärzte für die Schule im Allgemeinen, sowie zu den Wünschen und Vorstellungen für die Zukunft. Insgesamt wurden 1067 Fragebogen verschickt. 617 Fragebogen kamen ausgefüllt zurück, dies entspricht einer Rücklaufquote von 58%. Antworten der Schulärztinnen und Schulärzte Rund ein Drittel der Schulärztinnen und Schulärzte, die geantwortet haben, sind zufrieden mit dem jetzigen Zustand des schulärztlichen Dienstes. Die meisten sehen jedoch deutliche Schwächen. Sie fühlen sich zu wenig einbezogen in die Schule, besonders in präventiven Massnahmen. Die Untersuchungen werden zu unterschiedlich durchgeführt, oft auch zu minimalistisch. Es fehlen Strukturen für eine gute Zusammenarbeit und die Kommunikation lässt zu wünschen übrig. Einige Gemeinden ermöglichen die Untersuchungen bei der Privatärztin oder beim Privatarzt mit Gutscheinen. Dies wird als zu kompliziert und zu aufwändig bemängelt. Gewünscht wird eine Professionalisierung der Schulärztinnen und Schulärzte. Heute sind sie vor allem als Grundversorger tätig (Allgemeinmedizin, Pädiatrie, Innere Medizin). Oft fehlen Bildungsdirektion Kanton Zürich Dr. med. Ferdinanda Pini Züger, MPH ferdinanda.pini-zueger@vsa.zh.ch Volksschulamt Leitung Schulärztlicher Dienst Tel. 043 259 22 97 Sonderpädagogisches Walchestrasse 21, Postfach Fax 043 259 51 31 www.vsa.zh.ch/sad 8090 Zürich

ihnen die Voraussetzungen für die gesetzlich festgelegte schulärztliche Tätigkeit für die Gesundheitsberatung, Gesundheitserziehung, die Vorbeugung und Gesundheitsförderung an Schulen. Dazu fordern die Schulärztinnen und Schulärzte regelmässige oder sogar obligatorische Weiterbildungen. Zudem soll die Zusammenarbeit mit Behörden, Schulen und dem Schulpsychologischen Dienst gefördert werden. Vom kantonalen schulärztlichen Dienst (SAD) wird gefordert, dass er sich bei der Politik und bei den Eltern dafür einsetzt, dass die schulärztliche Tätigkeit bekannt und als Unterstützung ihrer Kinder in der Schule anerkannt wird. Der SAD soll in der Öffentlichkeit und bei Interessensgemeinschaften für einen modernen schulärztlichen Dienst lobbyieren. Antworten der Schulbehörden und Schulverwaltungen Knapp die Hälfte der Schulbehörden und Schulverwaltungen sind mit dem heutigen Zustand zufrieden. Sie schätzen die schlanke und wenig aufwändige Organisation, die gute Zusammenarbeit mit der Schulärztin oder dem Schularzt sowie die Wahlmöglichkeit bei der Finanzierung. Sie erachten die schulärztliche Untersuchung als lückenlose, obligatorische Untersuchungsmöglichkeit aller Kinder besonders bei Kindern mit Migrationshintergrund oder aus finanzschwachen Familien. Wenn die Schulärztin oder der Schularzt gleichzeitig Dorfärztin oder Dorfarzt ist, besteht oft ein Vertrauensverhältnis und die Nähe zur Schule wird gewährleistet. Die andere Hälfte sieht Schwächen beim administrativen Aufwand und der fehlenden Kontrolle bei Untersuchungen über die Privatärztin oder den Privatarzt. Sie bemängelt die Reduzierung der Untersuchungen auf ein Minimum. Die Zusammenarbeit sei sehr personenabhängig und die nebenamtlichen Schulärztinnen und Schulärzte seien für ihre Aufgaben im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention an Schulen noch nicht genügend ausgebildet. Zudem fehlten verbindliche Vorgaben des Kantons zur umfassenden und modernen schulärztlichen Arbeit, die für Schulen, die Schulkinder und ihre Eltern eine nachhaltige Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsberatung erbringen soll. Antworten der Schulleitungen Nur ein kleinerer Teil der Schulleitungen ist zufrieden mit dem heutigen Zustand. Wenn die Schulärztin oder der Schularzt in der Gemeinde gut verankert ist, ist auch die Präsenz in der Schule gut. Die Wahlfreiheit bei der Organisation des schulärztlichen Dienstes wird als Chance empfunden. Der weitaus grössere Teil bemängelt jedoch Schwächen. Die Schulärztin oder der Schularzt sei zu weit weg von der Schule, gebe so keine Unterstützung in gesundheitlichen Belangen und sei zu wenig aktiv in der Prävention und Gesundheitsförderung. Die Schulärztinnen und Schulärzte seien zu wenig ausgebildet für die umfangreichen Funktionen, die sie zu erfüllen hätten. Kritische Schulleitungen finden den schulärztlichen Dienst überflüssig und möchten ihn sogar ganz abschaffen. Es sind allerdings nur wenige Stimmen. Die meisten sehen Sinn und Zweck des schulärztlichen Dienstes und wünschen eine Optimierung der schulärztlichen 2/5

Untersuchungen. Die Zusammenarbeit mit der Schulärztin oder dem Schularzt soll verbessert werden. Sie begrüssen eine erhöhte Präsenz im Schulhaus z.b. in Form eines Angebots von Schulhaussprechstunden für Schülerinnen und Schüler, für Lehrpersonen und Schulleitung. Die Schulärztin oder der Schularzt sollten in Schulprojekten zu Gesundheitsthemen, in der Fortbildung für Lehrpersonen, in Standortgesprächen und Elternabenden mitwirken. Antworten der Schulleitungen der Stadt Zürich Die Schulleitungen schätzen die hohe Präsenz und die gute Erreichbarkeit des vollamtlichen schulärztlichen Diensts der Stadt Zürich. Entsprechend weniger häufig äussern sie den Wunsch nach Weiterbildungen. Die Eltern schätzen vor allem die zentrale niederschwellige Beratungsstelle. Auch von den Schulen wird die Zusammenarbeit sehr geschätzt. Die Untersuchungen in der vierten Klasse wurden in der Stadt beibehalten. Wenn die schulärztliche Untersuchung in der Schularztpraxis anstatt im Schulhaus erfolgt, beklagen sich die Lehrpersonen über die umständliche und zeitaufwändige Organisation. Schulleitungen der Sonderschulen Da die Sonderschuleinrichtungen sehr unterschiedlich organisiert sind und oft selbst eine Ärztin oder einen Arzt beschäftigen, die oder der die schulärztlichen Untersuchungen und Beratungen abdeckt, wird auf deren Antworten nicht näher eingegangen. Jene Sonderschuleinrichtungen, die keine schulärztliche Betreuung haben, sind jedoch unzufrieden, denn sie sehen die Gesundheitsvorsorge bei ihren Kindern nicht in jedem Fall gewährleistet. Deshalb wünschen sie eine Optimierung. Alle Sonderschuleinrichtungen sollen Zugang zu einer regelmässigen schulärztlichen Versorgung haben. 3/5

Beispiel des Vergleichs: Unterschiede zwischen Schulleitungen Kanton und Stadt Zürich Hier ein Vergleich der schulärztlichen Dienstleistungen, die von den Schulen tatsächlich in Anspruch genommen werden: Dieser Vergleich zeigt, dass die Schulen der Stadt Zürich die schulärztlichen Dienstleistungen vermehrt in Anspruch nehmen als die Schulen im übrigen Kanton Zürich. Dies ist nicht nur bei den obligatorischen schulärztlichen Untersuchungen der Fall (4.1 und 4.2), sondern auch für die Punkte 4.4 bis 4.7. Einzig bei Punkt 4.3 geben die Schulleitungen des Kantons geringfügig höhere Werte an. Dies bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler im Kanton (ihre Eltern im Übrigen auch) weniger Zugang haben zu einer niederschwelligen Gesundheitsvorsorge und Beratungsmöglichkeit im schulischen Umfeld. Schlüsse aus der Umfrage Gerade bei der obenstehenden Grafik lassen sich deutliche Unterschiede zwischen einem professionellen schulärztlichen Dienst der Stadt Zürich und dem Milizsystem (Nebenamtlichkeit der Schulärztinnen und Schulärzte) des übrigen Kantons feststellen. Diese Unterschiede 4/5

besonders unter den einzelnen Schulgemeinden im Kanton sollten soweit möglich ausgeglichen werden um allen Schülerinnen und Schülern den gleich guten Zugang zur Gesundheitsvorsorge zu ermöglichen. Dazu braucht es Anpassungen des schulärztlichen Leistungskatalogs, jedoch auch Anpassungen der Volksschulverordnung zu Gunsten eines modernen Public-Health- Leistungsauftrags des schulärztlichen Dienstes. Dazu wird ein Projektteam Vorschläge ausarbeiten. Dieses wird auch andere Empfehlungen ausarbeiten, die sich auf Grund der Resultate der Umfrage aufdrängen. Es gilt vor allem im Bereich der Zusammenarbeit und in der Prävention das Angebot zu optimieren. Die schulärztliche Tätigkeit soll vermehrt in den Bereich der sogenannten Public Health, d.h. öffentlichen Gesundheit gehen. Dies heisst vermehrt in die Beratung der Schule in Sachen Gesundheit und vor allem Prävention zu investieren. Das Angebot soll niederschwellig, leicht zugänglich und schulnah sein. Es muss den aktuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler gerecht werden. Die Gesundheitsprobleme liegen zunehmend im psychosozialen Bereich, also Verhalten, Gewalt, Alkohol- und Drogenmissbrauch, Kindsmisshandlung usw. Dies erfordert vor allem eine niederschwellige Beratungsmöglichkeit für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern, aber auch für die Lehrpersonen. Ebenfalls bei Weiterbildungen für Lehrpersonen im Bereich Früherkennung und Frühintervention könnte der schulärztliche Dienst massgeblich mitwirken. Dazu muss diskutiert werden, ob der schulärztliche Dienst professioneller und eventuell zentral nach Region oder Bezirk organisiert werden soll. Dazu braucht es jedoch ein Abwägen aller Vor- und Nachteile, denn in einigen Schulgemeinden ist der Dienst sehr gut und kostengünstig organisiert. Es muss auch diskutiert werden, wie der Kanton steuern und überprüfen kann (Qualitätssicherung und -kontrolle). Dazu ist eine Datenerfassung nötig, die heute nicht existiert. Anonymisierte Daten sollten sowohl im Impfbereich wie auch zu Messdaten und zu anderen wichtigen Gesundheitsindikatoren und Determinanten erfasst werden. Dies würde jedoch eine zentrale Datenbank erfordern. Das Projekt SAD-2013 wird all diesen Anliegen nachgehen und Vorschläge zur inhaltlichen, strukturellen und organisatorischen Optimierung ausarbeiten. Dabei gilt es die Autonomie der Schulgemeinden und die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Diese Zusammenfassung ist aus Auszügen eines umfangreichen Berichts zur Bestandesaufnahme Schulärztlicher Dienst Kanton Zürich im Jahre 2011 entstanden. Für Interessierte liegt der Bericht in gedruckter Form vor und ist ebenfalls auf der Website www.vsa.zh.ch/sad zu finden. November 2011, VSA/Sonderpädagogisches/Schulärztlicher Dienst 5/5