Rechts- und Verfassungsgeschichte Rückgabe der Hausarbeit aus dem WS 2014/15

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Transkript:

Rechts- und Verfassungsgeschichte Rückgabe der Hausarbeit aus dem WS 2014/15

Aufgabenstellung Interpretieren und vergleichen Sie die vorstehenden Quellentexte im Hinblick auf die Ausgestaltung der Juristenausbildung in rechtshistorischer Perspektive und erörtern Sie dabei die Bedeutung von Normativität, Rechtspraxis und Rechtswissenschaft sowie von Bildung im allgemeinen Sinn. Neben dem jeweiligen historischen Kontext ist auch auf übergreifende Zusammenhänge und/oder etwaige (ausdrückliche oder sachimmanente) Bezüge zwischen den Texten einzugehen.

Text 1: Const. Imperatoriam Kontextualisierung mit der justinianischen Kodifikation Normierung des Ausbildungsmaterials (s.u.) Motivation durch Perspektive auf potenzielle Karriere in der (Staats-)Praxis

Text 1: Const. Imperatoriam Von welchem kaiserlichen Werk ist die Rede und wie lässt sich dieses charakterisieren? In welchem Zusammenhang steht Text 1 mit diesem Werk? Worauf spielt Text 1 an, wenn er von veralteten Geschichten, Unnützem und Falschem spricht? (Justinianische) Institutionen als Anfängerlehrbuch mit Gesetzeskraft Constitutio Imperatoriam als vorgeschaltetes Einführungsgesetz zu den Institutionen Anpassung der verwendeten Vorlagetexte an das geltende Recht des 6. Jhdts.

Text 2: Odofredus Kontextualisierung mit allgemeiner (universitärer) Ausbildung in den artes Niedergang (?) des Rechtsunterrichts und Wiederentdeckung der Quellen Erste wissenschaftliche Ansätze (Einfluss der Scholastik)

Text 2: Odofredus Welche Texte werden hier als Rechtsbücher bezeichnet? Was kennzeichnet die Beschäftigung mit diesen Texten durch Irnerius und seine Schüler methodisch und inwiefern ist dies auch aussagekräftig für die seinerzeitige Lehre der Rechte? Mittelalterliche Überlieferung der justinianischen Kodifikation (Digestum vetus, Infortiatum, etc.; Verbindung zu Text 1); nicht (!): Sachsenspiegel u. dergl. Exegetische Auslegung und autoritative Geltung des Textes (Glosse)

Text 3: Preuß. Allg. GerichtsO Nahezu vollständige staatliche Reglementierung der Juristenausbildung Politischer Hintergrund des aufgeklärten Absolutismus Kontrolle nicht nur fachlicher, sondern auch moralisch-sittlicher Eignung

Text 3: Preuß. Allg. GerichtsO Welche bis heute prägende Struktur der Juristenausbildung wurde durch die Preußische Allgemeine Gerichtsordnung begründet? Trennung von Universitätsstudium und staatlichem Vorbereitungsdienst

Text 4: Th. Mommsen Kontextualisierung mit Reichsgründung/Industrialisierung ( Gründerjahre ) Text nicht spezifisch aus Juristenausbildung bezogen

Text 4: Th. Mommsen Inwiefern lässt sich ein Zusammenhang herstellen zwischen Mommsens Bezeichnung der Universität als propädeutische Anstalt und der damaligen Juristenausbildung? Spannungsverhältnis zwischen Wissenschaftlichkeit und Praxisorientierung (Verbindung zu Text 3, aber auch zu Text 7)

Text 5: JAO 1939 Kontextualisierung mit Gleichschaltung (z.b. BeamtenG) In welchem Zusammenhang stehen Ausbildungsziel und Fachausbildung einerseits sowie allgemeine Bildung andererseits nach der Justizausbildungsordnung von 1939? Politische Ideologisierung durch Verknüpfung von Fachausbildung und allgemeiner Bildung

Text 6: HessJAG 1974 Länderhoheit in Bildungsangelegenheiten als allgemeiner Hintergrund

Text 6: HessJAG 1974 Welche verfassungsrechtlichen bzw. staatsorganisationsrechtlichen Aspekte der Juristenausbildung lassen sich an der Präambel des Hessischen JAG ablesen? Föderales Prinzip (s.o.) Staatliches Monopol der Juristenausbildung Inhaltliche Orientierung am freiheitlichen demokratischen und sozialen Rechtsstaat als Reaktion auf NS-Diktatur (Verbindung zu Text 5)

Text 7: Oestmann, FAZ Spannungsverhältnis zwischen Wissenschaftlichkeit und Praxisorientierung (Verbindung zu Text 4, aber auch zu Text 6) Auf welche Alternative(n) zur universitären Juristenausbildung wird hier angespielt? Praxisorientierte juristische Fachhochschulausbildung

Übergreifender Vergleich Normative Regelung bzw. Kontrolle seitens staatlicher Autorität Tendenzen der Praxis- bzw. Wissenschaftsorientiertheit Politische (bzw. ideologische) Aufladung der Juristenausbildung über allgemeine Bildungshintergründe oder-horizonte

Remonstration Termin zur Einsichtnahme in nicht bestandene Klausuren: Donnerstag, 25. Juni 2015, 9-12 Uhr, im Zwischenprüfungsamt Ende der Remonstrationsfrist: Montag, 27. Juli 2015 Substantielle Begründung im Hinblick auf die Korrektur

Statistik sehr gut gut vollbfrd. befried. ausreichend mangelhaft ungenügend 18 17 16 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 0 0 0 3 2 4 5 3 13 1 7 22 12 19 18 6 13 9 0 0 0 9 21 39 49 28 0 (0,00%) (6,16%) (14,38%) (26,71%) (33,56%) (19,18%) (0,00%) 118 28 (80,82%) (19,18%) abgegebene Arbeiten: 146 Notendurchschnitt: 6,43 P.

Siegerehrung