Flächenprofil Luftbi Luftbild Gangolfschule (Grundschule) Wohnen (Bestand) denkmalgeschützter Speicher (nicht Teil der Vorhabenfläche) Wohnen (Bestand

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Transkript:

40 Wohnbaugrundstücke in 48356 Grundstücke bebaubar mit Preis wo bebaubar 450 bis 700 m 2 für Einzelhäuser 300 bis 400 m 2 für Doppelhaushälften Einzelhäusern und Doppelhäusern 132 Euro/m 2 (WA), erschlossen 90 Euro/m 2 (MI), erschlossen "Alter Sportplatz" an der Bahnhofstraße, 1. BA ab 4. Quartal 2015

Flächenprofil Luftbi Luftbild Gangolfschule (Grundschule) Wohnen (Bestand) denkmalgeschützter Speicher (nicht Teil der Vorhabenfläche) Wohnen (Bestand) he fläc ets ebi chg Mis 2. Bauabschnitt des Wohnbaugebietes Vorhabenfläche (rot umrandet) Einzelhandel (Real-Markt) he fläc ets ebi chg Mis 1. Bauabschnitt des Wohnbaugebietes

Flächenprofil Bebauungsplan

Flächenprofil Neue Wohnbaugebiet "Alter Sportplatz" Die wird den "Alten Sportplatz" an der Bahnhofstraße zu einem Wohngebiet entwickeln. Dazu hat die den Bebauungsplan Nr. 87 aufgestellt, der mit dem Satzungsbeschluss vom 9. Dezember 2014 gültig wurde. Das Areal umfasst das gemeindeeigene ehemalige Sportzentrum. Die gesamte Vorhabenfläche umfasst 6,8 Hektar (68.000 m²) und liegt südwestlich des Zentrums innerhalb des bebauten Ortszusammenhanges. Die Entfernung zum Bahnhof beträgt knapp 1.000 Meter. Im Norden sowie im Osten ist die Fläche von Wohngebieten umgeben. Westlich schießt sich ein Einzelhandelsstandort (Real-Markt) an. Im nördlichen Bereich, unmittelbar an die Bahnhofstraße angrenzend, befindet sich ein denkmalgeschützer Speicher. Dieser Speicher sowie die zugehörige Grundstücksfläche sind nicht Teil des Vorhabens. Die Fläche grenzt im Norden an die Bahnhofstraße, im Westen an den Wallgraben, im Süden an die Sandstiege und im Osten an den Mühlenweg. Vom Mühlenweg aus erfolgt auch die zentrale Erschließung des Baugebietes, jeweils für den 1. und 2. Bauabschnitt getrennt. 1. Bau abschnitt Zunächst wird der südliche, 1. Bauabschnitt entwickelt. Ab Mitte 2015 werden die noch vorhandenen Aufbauten der Sportstätten (Vereinsheim, Umkleiden, Tennisplatz, Skaterbahn, etc.) abgeräumt und die Fläche für die Wohnbebauung aufbereitet. Der Baubeginn ist für Erwerber ab dem 4. Quartal 2015 möglich. Die Baugrundstücke werden voll erschlossen verkauft - d.h. Kanal-, Wasserund Erschließungsbeiträge sind mit dem Kaufpreis abgerechnet. Der Verkauf des nördlichen, 2. Bauabschnittes ist für 2016 geplant, jedoch erst nach dem Verkauf aller Grundstücke des 1. Bauabschnittes.

Bebauungsmöglichkeiten Grundstücksgrößen + m 2 -Preise Im 1. Bauabschnitt sind insgesamt 40 Bauplätze für Einfamilienhäuser im Bereich des "Allgemeinen Wohngebietes" (WA, rot unterlegter Bereich im Bebauungsplan) vorgesehen: 22 Grundstücke davon für eine Bebauung mit Einzelhäusern; hier variieren die Grundstücksgrößen zwischen 450 und 700 m². 18 Grundstücke davon für eine Bebauung mit Doppelhaushälften; hier variieren die Grundstücksgrößen zwischen 300 und 400 m². Im Bereich des "Mischgebietes" (MI, grau unterlegter Bereich im Westen im Bebauungsplan) sind keine festen Grundstücksgrößen vorgegeben. Sie werden nach Wunsch des Erwerbers zugeschnitten und können zwischen 900 und 1.600 m² frei gewählt werden. Die Grundstückstiefe liegt immer bei 35 bis 40 m. Die Preise liegen im Bereich WA bei 132 Euro/m² und im Bereich MI bei 90 Euro/m². Bebauungsmöglichkeiten Der Bebauungsplan setzt folgende wesentliche Bedingungen fest: Innerhalb des "Allgemeinen Wohngebietes" sind in den mit "ED" festgesetzten Bereichen nur Einzel- und Doppelhäuser mit maximal zwei Wohnungen je Einzelhaus beziehungsweise zwei Wohnungen je Doppelhaushälfte zulässig. Pro Wohneinheit sind mindestens zwei Stellplätze für Kraftfahrzeuge auf dem jeweiligen Grundstück anzulegen. Die Grundflächenzahl im Bereich WA liegt bei 0,3, im Bereich MI bei 0,5. Dabei gibt die Grundflächenzahl an, wie groß der Anteil des Baugrundstücks ist, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf (bei einer Grundflächenzahl von 0,3 dürfen 30 Prozent der Grundstücksfläche überbaut werden). Die Anzahl der Vollgeschosse im Bereich WA beträgt im Regelfall eins; in 16 Fällen zwei. Im Bereich MI ist die Bebaubarkeit gestaffelt - zum Wallgraben jeweils zweigeschossig, im rückwärten Bereich eingeschossig. Bestimmte Anteile an den Grünanlagen im Mündungsbereich der inneren Erschließungsstraße in den Mühlenweg sind durch die Erwerber zu pflegen und zu erhalten. Im Hinblick auf die Gefahren durch künftige Starkregenereignisse wird von dauerhaften Wohnnutzungen im Keller ausdrücklich abgeraten. Der Bebauungsplan mit den detaillierten Festsetzungen zur Bebaubarkeit kann bei der oder unter www.nordwalde.de eingesehen werden.

Vergabe der Grundstücke Vergabekriterien Alleiniger Eigentümer der gesamten zu veräußernden Fläche ist die. Die hat für die Vergabe der einzelnen Baugrundstücke Richtlinien festgelegt, um ein transparentes und einheitliches Vergabeverfahren sicherzustellen. Die Richtlinien enthalten für die Vergabe von Einfamilienhäusern verschiedene Kriterien, wie z. B. Förderung von Familien, Wohnsitz und Arbeitsplatz im gebiet, ehrenamtliche Aktivitäten, etc., die bei einer Bewerbung berücksichtigt werden sollen. Die Gewichtung der einzelnen Kriterien erfolgt dabei anhand eines Punktesystems. Aus der Anzahl der vom jeweiligen Bewerber erreichten Gesamtpunktzahl ergibt sich eine Rangliste. Die verfügbaren Grundstücke werden in der Reihenfolge der ermittelten Rangstellen vergeben, dabei sollen die Wünsche der Bewerber möglichst berücksichtigt werden. (Anlage 1, Kriterien für die Vergabe von gemeindlichen Grundstücken) Um am Vergabeverfahren von gemeindlichen Grundstücken teilnehmen zu können, hat jeder Bewerber gegenüber der Verwaltung Angaben zu machen. Dazu ist der beiliegende Fragebogen auszufüllen. (Anlage 2, Bewerberfragebogen) Bewerbung + Fristen Bewerbungen sind an die zu richten (siehe Seite Ansprechpartner). Bewerbungsschluss ist der 30. April 2015. Anschließend wird der Haupt- und Finanzausschuß der über die Vergabe entscheiden. Für den Fall, dass ein Bewerber den Zuschlag für ein Grundstück erhalten hat, ein notarieller Kaufvertrag innerhalb von drei Monaten jedoch nicht zustande kommt, wird das betreffende Grundstück neu vergeben. Dabei soll derjenige Bewerber den Zuschlag erhalten, der in der Rangfolge als nächster zu berücksichtigen ist. Bauverpflichtung Mit Unterzeichnung des Notarvertrages verpflichtet sich der Erwerber zum Baubeginn innerhalb von zwei Jahren. Die Fertigstellung hat bis spätestens drei Jahre nach Vertragsabschluss zu erfolgen. (Anlage 3, Kaufvertrag)

Ansprechpartner Ansprechpartner Claus Ufermann Bahnhofstraße 2 48356 E-Mail: cufermann@nordwalde.de Tel.: 02 573-929 - 121 Fax: 02 573-98 - 891