Zeitarbeit sicher und gesund einsetzen VDSI Region Niedersachsen 06.04.2017 FB Verwaltung Sachgebiet Zeitarbeit, Carsten Zölck
Agenda Zeitarbeit; Definition und kompakter Branchenüberblick Abgrenzung Zeitarbeit / Werkvertrag Was kann der Einsatzbetrieb zu einem sicheren und gesunden Einsatz der Zeitarbeitsbeschäftigten beitragen? Welche Aufgaben haben Zeitarbeitsunternehmen im Arbeitsschutz? Arbeitsschutzvereinbarungen sorgen für Klarheit DGUV Regel 115-801 Branche Zeitarbeit-Anforderungen an Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen Seite 2
Zeitarbeit; Definition und kompakter Branchenüberblick Seite 4
Beschäftigung im Unternehmen Beschäftigt in der Stammbelegschaft Beschäftigt als Zeitarbeitnehmer Beschäftigt beim Werkvertragnehmer Seite 5
Zeitarbeit wie funktioniert s? Verleiher, Personalservice, Überlasser, AV Zeitarbeitsunternehmen Leiharbeitnehmer Zeitarbeitnehmer AÜV Direktionsrecht Einsatzbetrieb FB Verwaltung Sachgebiet Zeitarbeit, Carsten Zölck 06. April 2017 Seite 6
Merkmale für Zeitarbeit Bereitstellung geeigneter, arbeitsbereiter Arbeitnehmer Eingliederung des Arbeitnehmers in die Betriebsorganisation des Einsatzbetriebes Weisungsrecht hinsichtlich Ausführung der Arbeitsleistung liegt beim Einsatzbetrieb Keine Gewährleistung durch das Zeitarbeitsunternehmen Pflichten des Arbeitsschutzes obliegen dem Einsatzbetrieb, unbeschadet der Pflichten des Zeitarbeitsunternehmens ( 11(6) AÜG) Überlassung erfolgt vorübergehend Rechtsgrundlage: AÜG FB Verwaltung Sachgebiet Zeitarbeit, Carsten Zölck 06. April 2017 Seite 7
Zeitarbeit Ausgangslage Beschäftigungssituation: geringes Wachstum in den letzten Jahren Tarifliche Veränderungen (Branchenzuschläge) Arbeitskräfte/Fachkräftemangel ist ein Thema Unfallgeschehen (2015: 40.160 meldepflichtige Arbeitsunfälle, 7.612 Wegeunfälle) AÜG-Reform zum 01.04.2017 Equal pay nach 9 Monaten oder tarifvertragliche Angleichung ab Woche 6 und Equal pay spätestens nach 15 Monaten Überlassungshöchstdauer 18 Monate oder tarifvertragliche Lösungen (Einsatzbetrieb) AÜ muss vor Einsatzbeginn als solche bezeichnet werden. Seite 8
Beschäftigung in der Zeitarbeit Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung (Juli 2016): Der Arbeitsmarkt in Deutschland Zeitarbeit Aktuelle Entwicklungen, Nürnberg FB Verwaltung Sachgebiet Zeitarbeit, Carsten Zölck 06. April 2017 Seite 9
Versicherte in der Zeitarbeit bei der VBG (abhängig Beschäftigte und frw. vers. Unternehmer) 2.000.000 1.750.000 1.500.000 1.250.000 1.000.000 750.000 500.000 250.000 Quelle: VBG 0 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 Seite 10
Dienstleistungsbranche Zeitarbeit Zeitarbeitnehmer nach Tätigkeitsfeldern, Stand 30.06.2016 250.000 200.000 150.000 100.000 50.000 0 35% 25% 18% 3% Männer Frauen Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 11
Beschäftigungsstruktur von Zeitarbeitnehmern und Beschäftigten insgesamt Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung, Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt Aktuelle Entwicklungen der Zeitarbeit, Nürnberg, Januar 2017 Seite 12
Dauer der beendeten Beschäftigungsverhältnisse in der Zeitarbeit 48% Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung, Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt Aktuelle Entwicklungen der Zeitarbeit, Nürnberg, Januar 2017 Seite 13
Meldepflichtige Arbeitsunfälle in der Zeitarbeit (VBG) - absolut - 60.000 40.160 meldepflichtige Arbeitsunfälle 2015 45.000 30.000 15.000 0 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 Quelle: VBG Seite 14
Meldepflichtige Arbeits- und Wegeunfälle je 1000 Versicherte in der Zeitarbeit 45 40 35 30 25 20 15 38,9 32,5 31,6 30,7 29,3 34 34,3 34,5 26,1 30 27,6 24,7 24,1 24,8 24,3 10 5 8,2 6,9 6,4 5,9 5,7 5,7 5,7 5,8 4,8 6,7 5,4 4,7 4,9 4,5 4,6 0 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Quelle: VBG Arbeitsunfälle Wegeunfälle 40.160 meldepflichtige Arbeitsunfälle 2015 Seite 15
Abgrenzung Zeitarbeit / Werkvertrag Seite 16
Zeitarbeit - Werkvertrag der Unterschied AV Zeitarbeitsunternehmen AV Werkvertragnehmer Zeitarbeitnehmer ZA AÜV Arbeitnehmer WV WV Direktionsrecht Direktionsrecht Einsatzbetrieb Auftraggeber Integration Koordination FB Verwaltung Sachgebiet Zeitarbeit, Carsten Zölck 06. April 2017 Seite 17
Merkmale für Werkvertrag Erstellung eines konkreten Werkergebnisses Dispositionsfreiheit des Werkunternehmers (er legt fest wie viele Mitarbeiter mit welcher Qualifikation das Werk erstellen) Weisungsrecht liegt nur beim Auftragnehmer (keine Eingliederung) Gewährleistungspflicht für Mängel des Werkes (Haftung) Ergebnisbezogene Vergütung Auftragnehmer ist verantwortlich für Einhaltung der Arbeitschutzvorschriften Rechtsgrundlage: BGB 631 ff FB Verwaltung Sachgebiet Zeitarbeit, Carsten Zölck 06. April 2017 Seite 18
Zeitarbeit oder Werkvertrag? Instandsetzung einer Kesselanlage Beratung zur Optimierung der Montageprozesse Pressenbediener in der Karosseriefertigung Nachbearbeitung der Rohgussteile bis zur Versandbereitstellung Mitarbeiter in der Fleischverarbeitung Durchführung der innerbetrieblichen Logistik Seite 19
Werkvertrag oder doch Arbeitnehmerüberlassung Entscheidend ist der Inhalt nicht die Verpackung Werkvertrag ist abgeschlossen, aber es werden dennoch nur Mitarbeiter überlassen und das Weisungsrecht übernimmt der Auftraggeber; Auftragnehmer hat keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung Folgen: Fiktives Arbeitsverhältnis Subsidiärhaftung für Sozialversicherungsbeitrag Ordnungswidrigkeit Haftung gegenüber UV-Träger wie AG Mitwirkungsrechte Betriebsrat Seite 20
Was kann der Einsatzbetrieb zu einem sicheren und gesunden Einsatz der Zeitarbeitsbeschäftigten beitragen? 1. Schritt: Analyse: Wo liegen denn die Ursachen für Arbeitsschutzprobleme in der Zeitarbeit? Seite 21
Ursachen für Arbeitsschutzprobleme in der Zeitarbeit Situation für Zeitarbeitnehmer: Oft kurze Einsatzzeiten (Tage, Wochen) Neuling im Betrieb Unterschiedliche Arbeitsanforderungen Unterschiedliche Arbeitsabläufe Unterschiedliche Arbeitsschutzorganisationen Ungenügende Qualifikation / fehlende Erfahrung für Arbeitsaufgabe Motivationslage des Zeitarbeitnehmers Psychische Belastungsfaktoren: Über-/Unterforderung, hoher Arbeitsdruck, Akzeptanz bei Kollegen, soziale Einbindung Seite 22
Ursachen für Arbeitsschutzprobleme in der Zeitarbeit Situation im Einsatzbetrieb: Informationsfluss zwischen beteiligten Stellen lückenhaft Nicht ausreichende Einarbeitung / Unterweisung Umsetzung im Betrieb Schwere, ungeliebte Arbeit für Zeitarbeitnehmer Integration der Zeitarbeitnehmer nicht ausreichend Situation Zeitarbeitsunternehmen: Ungenügende Qualifikation von Personalentscheidungsträgern / Disponenten Hohe Arbeitsverdichtung Hoher Vertriebsdruck Fachkräftemangel Seite 23
Ursachen für Arbeitsschutzprobleme in der Zeitarbeit Zusammenarbeit Zeitarbeitsunternehmen Einsatzbetrieb Aufgaben- und Arbeitsplatzbeschreibung unzureichend Arbeitsschutzvereinbarung nicht arbeitsplatzspezifisch Kommunikation berücksichtigt nicht ausreichend arbeitsschutzrelevante Inhalte Zeitraum zwischen Auftrag und Realisierung gering 2. Schritt: Erkenntnis: Besondere Situation der Beschäftigten Fehler im Überlassungsprozess auf beiden Seiten Unzureichende Abstimmung. Seite 24
Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit im Überlassungsprozess 3. Schritt: Maßnahmen: Abstimmung zwischen allen Beteiligten am Überlassungsprozess und ausreichende Vorbereitung Maßnahmen von Einsatzbetrieb und Zeitarbeitsunternehmen wirken gemeinsam Seite 25
Der Überlassungsprozess Seite 26
Einsatzbedingungen klären und miteinander abstimmen Erforderliche Informationen Für welche Arbeitsplätze/Tätigkeiten sollen Zeitarbeitsbeschäftigte eingesetzt werden? Welche Nebentätigkeiten werden ausgeführt? Welche Qualifikationen und Erfahrungen sind erforderlich? Liegt die Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitsplätze der ZAN vor? Klärung, wer die personenbezogenen Schutzmaßnahmen übernimmt; EB o. ZAU? Interner Informationsfluss Wer bestellt beim ZAU? Weiß die bestellende Stelle, wen die einsetzende Stelle im Betrieb benötigt? Hilfsmittel: interne Bedarfsermittlung Seite 27
Einsatzbedingungen klären und miteinander abstimmen Informationen Arbeitsplatz/Tätigkeit und Mitarbeiter Für welche Arbeitsplätze/Tätigkeiten soll der/die Zeitarbeitsbeschäftigte eingesetzt werden? Welche Nebentätigkeiten werden ausgeführt? Welche Qualifikationen und Erfahrungen sind erforderlich? Liegt die Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitsplätze der ZAN vor? Gefährdungen und getroffene Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz; okay? Klärung, wer die personenbezogenen Schutzmaßnahmen übernimmt; EB o. ZAU? Methode und Doku: Grundsätzlich Arbeitsplatzbesichtigung Abgleich Qualifikationsanforderungen mit Mitarbeiterprofil Vertrag: mit Arbeitsschutzvereinbarung Seite 28
Arbeitsschutzvereinbarung Berufsbezeichnung Tätigkeitsbeschreibung Besondere Merkmale der Tätigkeit Erforderliche Qualifikation Angaben zur Gefährdungsbeurteilung Konkrete Angaben zu persönlicher Schutzausrüstung (wer kümmert sich um was?) Konkrete Angaben zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (wer lässt Vorsorge durchführen bzw. bietet an) Konkrete Angaben zu erforderlichen Eignungsuntersuchungen Seite 29
Arbeitsschutzvereinbarung Weitere Punkte: Unterweisung am Tätigkeitsort Erste Hilfe Sicherheitsbeauftragte Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Arbeitsunfall/Berufskrankheit Arbeitsplatzbesichtigung Maßnahmen bei Umsetzung Gesundheitsförderung sorgt für Klarheit Seite 30
Beschäftigte auf den Einsatz vorbereiten Vor Einsatz von Zeitarbeit immer auch Zustimmung des BR einholen. Zeitarbeit entspricht Einstellung Information von Pforte/Empfang, Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit, Abteilungsverantwortliche und Beschäftigte Arb.med. Vorsorge durchführen o. prüfen, ob sie wie vereinbart durchgeführt wurde. PSA wie vereinbart aushändigen und prüfen, ob PSA vom Zeitarbeitsunternehmen wie vereinbart bereitgestellt wurde. Arbeitsplatzbezogene Unterweisung durchführen. Einarbeitung, genau wie Beschäftigte der Stammbelegschaft Patenmodelle Seite 31
Beschäftigte auf den Einsatz vorbereiten Grundunterweisung bei Neueinstellung Einsatzbesprechung mit tätigkeitsspezifischer Unterweisung Einsatzinfos: Arbeitsaufgabe und -umfeld, Kontaktpersonen, Arbeitszeiten, Wegbeschreibung, Entsprechend der Abstimmung mit Einsatzbetrieb: Arbeitsmed. Vorsorge veranlassen PSA wie vereinbart aushändigen. Hinweis auf arb.med. Vorsorge und PSA durch Einsatzbetrieb. Einarbeitung, genau wie Beschäftigte der Stammbelegschaft Seite 32
Beschäftigte unterweisen Arbeitsplatzbezogene Unterweisung Grundlage: 12(2) ArbSchG, 11(6) AÜG Betriebsbezogene Inhalte: Ansprechpersonen, Erste Hilfe - Notfall - Brandschutz Sozialeinrichtungen. Arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Inhalte: Gefährdungen und Schutzmaßnahmen Umgang mit Gefahrstoffen Nutzung und Umgang mit PSA, ggf. Übungen! Seite 33
Beschäftigte unterweisen Grundunterweisung als Basis und Richtschnur Tätigkeitsbezogene Unterweisung: u. a. zur ausgehändigten PSA, typische Gefährdungen und Schutzmaßnahmen bezogen auf das Tätigkeitsfeld Hinweis auf Unterweisung durch den Einsatzbetrieb. Seite 34
Einsätze von Beschäftigten durchführen Sichere Arbeitsmittel stehen zur Verfügung Kontakt halten während der Einarbeitungsphase, Auf sicherheitsgerechtes Verhalten achten; werden z. B. Schutzeinrichtungen und PSA genutzt? Personalentscheidungsträgern oder anderen Personen des Zeitarbeitsunternehmens Zugang zum Arbeitsplatz ermöglichen. Beteiligung an Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung ermöglichen Umsetzungen vorher mit dem Zeitarbeitsunternehmen abstimmen Arbeitsunfälle gemeinsam untersuchen und Maßnahmen ableiten. Seite 35
Einsätze von Beschäftigten durchführen Ggf. Beschäftigte bei Neueinsätzen zum Einsatzort begleiten Erfolgreichen Einsatzbeginn feststellen (Einsatzbetrieb und Mitarbeiter) Arbeitsplatzbesichtigung um feststellen zu können, dass Einsatz wie abgestimmt abläuft. (Wirksamkeitskontrolle der festgelegten Maßnahmen aus der Arbeitsschutzvereinbarung) Arbeitsunfälle gemeinsam untersuchen und Maßnahmen ableiten. Seite 36
Arbeitsschutzorganisation im Einsatzbetrieb Aus der gemeinsamen Verantwortung ergeben sich weitere Pflichten: Berücksichtigung der eingesetzten Zeitarbeitsbeschäftigten bei: der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten. Information der SIB darüber, dass sie ihre Kollegen auf Zeit mit berücksichtigen. Informationsfluss zwischen SIB und Zeitarbeitsunternehmen sicherstellen, der Ersten Hilfe und beim Brandschutz, der Gefährdungsbeurteilung, Aktivitäten des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Seite 37
Zum Nachlesen: DGUV Regel 115-801: Branche Zeitarbeit Anforderungen an Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen Seite 38
Grundsatz für den Einsatz von Zeitarbeit: Was für die Stammmitarbeiter des Einsatzbetriebes gilt, gilt auch für die eingesetzten Zeitarbeitnehmer Seite 39
Zeitarbeit sicher und gesund einsetzen Vielen Dank für Ihr Interesse Carsten Zölck Leiter Sachgebiet Zeitarbeit im Fachbereich Verwaltung der DGUV VBG Ihre gesetzliche Unfallversicherung Nikolaus-Dürkopp-Straße 8 33602 Bielefeld Tel.: (0521) 5801-159 Email: carsten.zoelck@vbg.de