Arbeitsschutz bei Zeitarbeit und Werkvertrag
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- Ursula Fleischer
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1 Arbeitsschutz bei Zeitarbeit und Werkvertrag Vortragsveranstaltung der Fachvereinigung für Arbeitssicherheit e. V. Würzburg, FB Verwaltung Sachgebiet Zeitarbeit, Carsten Zölck Agenda Zeitarbeit und Werkvertrag zwei ungleiche Geschwister Grundlagen und Unterschiede Aktuelle Entwicklungen in der Zeitarbeit Ursachen für Arbeitsschutzprobleme in der Zeitarbeit Der Überlassungsprozess beim Zeitarbeitsunternehmen und im Einsatzbetrieb; Basis für erfolgreichen Arbeitsschutz in der Zeitarbeit Ursachen für Arbeitsschutzprobleme bei der Durchführung von Werkverträgen Arbeitsschutz gewährleisten für Beschäftigte von Auftraggebern und Auftragnehmern von Werkverträgen Seite 2 1
2 Was kennzeichnet Geschwister? Ähnlichkeit Nähe Eigener Charakter Konkurrenz Unterschiede Gleiche Wurzeln... Seite 3 Werkvertrag und Zeitarbeit im Betrieb Beschäftigt in der Stammbelegschaft Beschäftigt als Zeitarbeitnehmer Beschäftigt beim Werkvertragnehmer Seite 4 2
3 Zeitarbeit wie funktioniert s? AV Zeitarbeitsunternehmen Zeitarbeitnehmer AÜV Direktionsrecht Einsatzbetrieb FB Verwaltung Sachgebiet Zeitarbeit, Carsten Zölck 23. Oktober 2014 Seite 5 Merkmale für Zeitarbeit Bereitstellung geeigneter, arbeitsbereiter Arbeitnehmer Eingliederung des Arbeitnehmers in die Betriebsorganisation des Einsatzbetriebes Weisungsrecht hinsichtlich Ausführung der Arbeitsleistung liegt beim Einsatzbetrieb Keine Gewährleistung durch das Zeitarbeitsunternehmen Pflichten des Arbeitsschutzes obliegen dem Einsatzbetrieb, unbeschadet der Pflichten des Zeitarbeitsunternehmens ( 11(6) AÜG) Rechtsgrundlage: AÜG FB Verwaltung Sachgebiet Zeitarbeit, Carsten Zölck 23. Oktober 2014 Seite 6 3
4 Werkvertrag wie funktioniert s? AV Werkvertragnehmer Arbeitnehmer WV Auftraggeber FB Verwaltung Sachgebiet Zeitarbeit, Carsten Zölck 23. Oktober 2014 Seite 7 Merkmale für Werkvertrag Erstellung eines konkreten Werkergebnisses Dispositionsfreiheit des Werkunternehmers (er legt fest wie viele Mitarbeiter mit welcher Qualifikation das Werk erstellen) Weisungsrecht liegt nur beim Auftragnehmer (keine Eingliederung) Gewährleistungspflicht für Mängel des Werkes (Haftung) Ergebnisbezogene Vergütung Auftragnehmer ist verantwortlich für Einhaltung der Arbeitschutzvorschriften Rechtsgrundlage: BGB 631 ff FB Verwaltung Sachgebiet Zeitarbeit, Carsten Zölck 23. Oktober 2014 Seite 8 4
5 Zeitarbeit - Werkvertrag der Unterschied AV Zeitarbeitsunternehmen AV Werkvertragnehmer Zeitarbeitnehmer AÜV Arbeitnehmer WV Direktionsrecht Einsatzbetrieb Direktionsrecht Auftraggeber Integration Koordination FB Verwaltung Sachgebiet Zeitarbeit, Carsten Zölck 23. Oktober 2014 Seite 9 Beispiele Instandsetzung einer Kesselanlage Beratung zur Optimierung der Montageprozesse Pressenbediener in der Karosseriefertigung Nachbearbeitung der Rohgussteile bis zur Versandbereitstellung Mitarbeiter in der Fleischverarbeitung Durchführung der innerbetrieblichen Logistik Seite 10 5
6 Werkvertrag oder doch Arbeitnehmerüberlassung Entscheidend ist der Inhalt nicht die Verpackung Werkvertrag ist abgeschlossen, aber es werden dennoch nur Mitarbeiter überlassen und das Weisungsrecht übernimmt der Auftraggeber; Auftragnehmer hat keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung Folgen: Fiktives Arbeitsverhältnis Subsidiärhaftung für Sozialversicherungsbeitrag Ordnungswidrigkeit Haftung gegenüber UV-Träger wie AG Mitwirkungsrechte Betriebsrat Seite 11 Aktuelle Entwicklungen in der Zeitarbeit Seite 12 6
7 Zeitarbeit Ausgangslage Beschäftigungssituation bis 2011 deutliche Steigerungen, seit 2012 Beschäftigungsrückgang Tarifliche Veränderungen (Branchenzuschläge) mehr Werkverträge? Bis jetzt keine Bestätigung Fachkräftemangel bleibt ein Thema Unfallgeschehen (2013: meldepflichtige Arbeitsunfälle, Wegeunfälle) Gesetzgebungsverfahren zur Zeitarbeit entsprechend der Koalitionsvereinbarung erwartet (Scheinwerkverträge sanktionieren, Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten, Gleichstellung nach 9 Monaten, J) Seite 13 Zeitarbeit bei der VBG Zeitarbeitsunternehmen versicherte Arbeitnehmer Stand 2013 Seite 14 7
8 Dienstleistungsbranche Zeitarbeit Zeitarbeitnehmer nach ausgeübter Tätigkeit Stand Gesundheit, Soziales, Erziehung, Wirtschafts-, Geisteswissenschaften 7% Unternehmensorg. Dienstleistung 9% Kfm. Dienstl., Tourismus 5% Metall und Elektro 31% übrige Fertigungsberufe, Landwirtschaft 16% Verkehr, Logistik, Schutz, Sicherheit, Reinigung 25% Bau, Architektur, Naturwissenschaften 7% Quelle.: Bundesagentur für Arbeit Seite 15 Zeitarbeit in Zahlen Mitarbeiter in der Zeitarbeit (Männer und Frauen) (Jahresdurchschnitt) Quelle.: Bundesagentur für Arbeit Seite 16 8
9 Zahl und Dauer der beendeten Arbeitsverhältnisse in der Zeitarbeit 42,6% 47,2% 39,9% Quelle.: Bundesagentur für Arbeit FB Verwaltung Sachgebiet Zeitarbeit, Carsten Zölck 23. Oktober 2014 Seite 17 Meldepflichtige Arbeitsunfälle in der Zeitarbeit (VBG) - absolut Quelle: VBG, stat. Eckdaten Zeitarbeit Seite 18 9
10 Meldepflichtige Arbeits- und Wegeunfälle je 1000 Versicherte in der Zeitarbeit Quelle: VBG meldepflichtige Arbeitsunfälle 2013 Seite 19 Ursachen für Arbeitsschutzprobleme in der Zeitarbeit Situation für Zeitarbeitnehmer: Oft kurze Einsatzzeiten (Tage, Wochen) Neuling im Betrieb Unterschiedliche Arbeitsanforderungen Unterschiedliche Arbeitsabläufe Unterschiedliche Arbeitsschutzorganisationen Ungenügende Qualifikation / fehlende Erfahrung für Arbeitsaufgabe Motivationslage des Zeitarbeitnehmers Psychische Belastungsfaktoren: Über-/Unterforderung, hoher Arbeitsdruck, Akzeptanz bei Kollegen, soziale Einbindung Seite 20 10
11 Ursachen für Arbeitsschutzprobleme in der Zeitarbeit Situation im Einsatzbetrieb: Informationsfluss zwischen beteiligten Stellen lückenhaft Nicht ausreichende Einarbeitung / Unterweisung Umsetzung im Betrieb Schwere, ungeliebte Arbeit für Zeitarbeitnehmer Integration der Zeitarbeitnehmer nicht ausreichend Situation Zeitarbeitsunternehmen: Ungenügende Qualifikation von Personalentscheidungsträgern / Disponenten Hohe Arbeitsverdichtung Hoher Vertriebsdruck Fachkräftemangel Seite 21 Ursachen für Arbeitsschutzprobleme in der Zeitarbeit Zusammenarbeit Zeitarbeitsunternehmen Einsatzbetrieb Aufgaben- und Arbeitsplatzbeschreibung unzureichend Arbeitsschutzvereinbarung nicht arbeitsplatzspezifisch Kommunikation berücksichtigt nicht ausreichend arbeitsschutzrelevante Inhalte Zeitraum zwischen Auftrag und Realisierung gering Fehler im Überlassungsprozess Seite 22 11
12 Der Überlassungsprozess beim Zeitarbeitsunternehmen und im Einsatzbetrieb; Basis für erfolgreichen Arbeitsschutz in der Zeitarbeit Seite 23 Informationsaustausch Basis der guten Überlassung Arbeitsplatz Zeitarbeitnehmer Zeitarbeitsunternehmen Einsatzbetrieb Seite 24 12
13 Überlassungsprozess im Zeitarbeitsunternehmen Seite 25 Der Überlassungsprozess im Einsatzbetrieb Grundsatzentscheidung zum Einsatz von Zeitarbeit Bedarfsermittlung Auswahl Zeitarbeitsunternehmen Schnittstellen regeln und Auftrag vergeben Einsatz vorbereiten Einsatz durchführen Einsatznachbereitung Seite 26 13
14 Checkpunkte für den Einsatz von Zeitarbeit 1. Bedarf und Anforderungen festlegen Konkrete Tätigkeiten und Qualifikationen Betriebsrat mit einbeziehen Zeitarbeit bei Arbeitsschutzorganisation berücksichtigen (siehe auch Anhang 1 DGUV Vorschrift 2) 2. Zeitarbeitsunternehmen auswählen Gültige Erlaubnis Branchenerfahrung des Disponenten Arbeitsbedingungen (incl. Gefährdungen und Schutzmaßnahmen) werden durch Disponenten vor Ort geklärt Zeitarbeitsunternehmen hat eigene Arbeitschutzorganisation Seite 27 Checkpunkte für den Einsatz von Zeitarbeit 3. Abstimmung mit dem Zeitarbeitsunternehmen vor Auftrag Internen Informationsfluss regeln Seite 28 14
15 Interne Bedarfsermittlung Interne Bedarfsermittlung Einsatzort/Arbeitsbereich: Einsatzbeginn: Arbeitszeit: Auszuführende Arbeiten: Einsatzende: Erforderliche Qualifikation/Befähigung: Gefährdungen/Belastungen: Schutzmaßnahmen: Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Arbeitsmedizinische Vorsorge: Bemerkungen: Datum: Unterschrift: Seite 29 Checkpunkte für den Einsatz von Zeitarbeit 3. Abstimmung mit dem Zeitarbeitsunternehmen vor Auftrag Internen Informationsfluss regeln Einsatz mit dem Disponenten abstimmen Gefährdungsbeurteilungberücksichtigen u. dem Zeitarbeitsunternehmen zur Verfügung stellen Personenbezogene Arbeitsschutzmaßnahmen abstimmen (Basis für Arbeitsschutzvereinbarungim Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) Seite 30 15
16 Arbeitsschutzvereinbarung im AÜV Seite Arbeitsschutzvereinbarung im AÜV... Seite 32 16
17 Arbeitsschutzvereinbarung im AÜV Seite Arbeitsschutzvereinbarung im AÜV Weitere Punkte: Unterweisung am Tätigkeitsort Erste Hilfe Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Arbeitsunfall/Berufskrankheit Arbeitsplatzbesichtigung Maßnahmen bei Umsetzung Gesundheitsförderung Seite 34 17
18 Checkpunkte für den Einsatz von Zeitarbeit 4. Interne Abstimmung und Einsatzvorbereitung Weisungsbefugnis gegenüber Zeitarbeitnehmern klären. Begrüßung und Vorstellung der Zeitarbeitnehmer organisieren. PSAbereitstellen und prüfen, ob PSA vom Zeitarbeitsunternehmen wie vereinbart bereitgestellt wurde. Arbeitsmedizinische Vorsorge durchführen oder sicherstellen, dass sie, wenn vereinbart, vom Zeitarbeitsunternehmen durchgeführt wurde. Einweisung in die Arbeitsaufgabe Unterweisung über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen Kenntnisstand und Erfahrungen berücksichtigen Seite 35 Checkpunkte für den Einsatz von Zeitarbeit 5. Kontakt mit dem Zeitarbeitsunternehmen Kontakt zum Disponenten sicherstellen Arbeitsplatzbesichtigungen ermöglichen Umsetzung der Zeitarbeitnehmer vorher mit dem Zeitarbeitsunternehmen abstimmen Kooperation der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte von Einsatzbetrieb und Zeitarbeitsunternehmen Erfahrungen auswerten Seite 36 18
19 Zeitarbeit nutzen sicher, gesund und erfolgreich Kurzcheck: Zeitarbeit wer hat welche Aufgaben? Checkpunkte guter Praxis Interne Bedarfsermittlung Muster-Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit Arbeitsschutzvereinbarung www vbg.de/zeitarbeit Informationen und Praxishilfen für Zeitarbeitsunternehmen sowie für Unternehmen, die Zeitarbeit einsetzen. Seite 37 Grundsatz für den Einsatz von Zeitarbeit: Was für die Stammmitarbeiter des Einsatzbetriebes gilt, gilt auch für die eingesetzten Zeitarbeitnehmer Seite 38 19
20 Ursachen für Arbeitsschutzprobleme bei der Durchführung von Werkverträgen Werkvertragnehmerkennt Umgebungsgefahren beim Auftraggeber nicht Werkvertragnehmerbleibt sich selbst überlassen fehlende Ansprechpartner Zeitdruck bei der Durchführung Bereiche des Auftraggebers haben keine Kenntnis, dass Werkvertragnehmertätig werden und welche Gefahrenpotentiale hereingetragen werden Unterweisung in Hinblick auf Verhalten gegenüber den Beschäftigten des Werkvertragnehmersfehlt bei den Beschäftigten des Auftraggebers Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt nicht den Einsatz der Werkvertragnehmer Seite 39 Arbeitsschutz gewährleisten für Beschäftigte von Auftraggebern und Auftragnehmern von Werkverträgen Seite 40 20
21 Schritte zum Arbeitsschutz Planung des Einsatzes: Werkvertragnehmer auswählen Arbeitsschutzaspekte im Leistungsverzeichnis berücksichtigen Anforderungen an Arbeitsschutzorganisation z. B. AMS Referenzen Einsatz von Subunternehmern berücksichtigen Infofluss sicherstellen Zu gleichen Standards verpflichten Auftrag vergeben Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen durch Fremdunternehmen schriftlich einfordern Akzeptanz Koordinator Seite 41 Schritte zum Arbeitsschutz Einsatzvorbereitung Gegenseitige Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung Information über betriebsspezifische Gefährdungen, Zutritts-und Aufenthaltsverbote, erf. PSA, J Auftragsverantwortliche (Ansprechpartner) auf beiden Seiten festlegen Bei gegenseitiger Gefährdung Koordinator festlegen (Weisungsbefugnis in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz) Bei besonderen Gefahren: Aufsichtführenden einsetzen; z. B. Schweißarbeiten z. B. bei Arbeiten an oder in Gasleitungen, bei denen mit Gesundheits-, Brand- oder Explosionsgefahr zu rechnen ist, Arbeiten in verketteten Fertigungssystemen, die aus produktionstechnischen Gründen nur abschnittsweise abgeschaltet werden können. Seite 42 21
22 Schritte zum Arbeitsschutz Einsatzvorbereitung und Durchführung Unterweisung der jeweils eigenen Mitarbeiter MA des Auftraggebers hinsichtlich Verhalten gegenüber Fremdfirmenmitarbeitern u. über zusätzliche Gefährdungen MA des Auftragnehmers über Sicherheitsvorschriften des Auftraggebers und betriebsspezifische Gefährdungen Prüfen, ob MA des Auftragnehmers angemessene Anweisungen erhalten haben Einsatzende Einsatz bewerten, Rückschlüsse ziehen Seite 43 Sicherheit beim Werkvertrag - Maßnahmen - 8 ArbSchG Arbeitnehmer AV Direktionsrecht Werkvertragnehmer Auftraggeber WV Unterrichtung Gegenseitige Information über die Gefahren der betrieblichen Abläufe Abstimmung der notwendigen Schutzmaßnahmen zur Beseitigung oder Minimierung der Gefährdungen Anweisungen Weitergabe der abgestimmten Schutzmaßnahmen an die jeweils eigenen Beschäftigten in Form geeigneter Anweisungen Vergewissern ob die abgestimmten Schutzmaßnahmen umgesetzt und eingehalten werden FB Verwaltung Sachgebiet Zeitarbeit, Carsten Zölck 23. Oktober 2014 Seite 44 22
23 Weitere Informationen: Einsatz von Fremdfirmen im Rahmen von Werkverträgen BGI 865 (DGUV-I ) Muster u.a. für Arbeitsschutzbestimmungen Fremdfirmenerklärung Abstimmung von Sicherheitsmaßnahmen Bewertung von Fremdfirmen Seite 45 Grundsatz für den Einsatz von Werkvertrag: Der Auftragnehmer ist Betrieb im Betrieb (keine Integration). Der Auftragnehmer ist für die Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen für seine Mitarbeiter grundsätzlich selbst verantwortlich. Bei gegenseitiger Gefährdung müssen Maßnahmen abgestimmt werden. Seite 46 23
24 Arbeitsschutz bei Zeitarbeit und Werkvertrag Vielen Dank für Ihr Interesse Carsten Zölck Leiter Sachgebiet Zeitarbeit im Fachbereich Verwaltung der DGUV VBG Ihre gesetzliche Unfallversicherung Nikolaus-Dürkopp-Straße Bielefeld Tel.: (0521) carsten.zoelck@vbg.de 24
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