Survey zur Energieeffizienz im Gebäudebereich Umsetzung der MuKEN 2008 in der Kantonalen Gesetzgebung

Ähnliche Dokumente
Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich Silvia Gemperle, Energie & Bauen, Amt für Umwelt und Energie des Kantons St.

Effiziente Elektromotoren

Der Bezug dieser Zulagen erfolgt via Arbeitgeber oder direkt von der Ausgleichskasse.

Bundesratsbeschluss über das Ergebnis der Volksabstimmung vom 11. März 2012

Totalrevision kantonales Energiegesetz. Medienkonferenz vom 26. Juni 2017

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 207

Die MuKEn 2014: Gemeinden in einem Spannungsfeld. Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft

Vielfältige Ausbildung, vielfältiges Berufsfeld

Das neue Energiegesetz und das Energiekonzept

Öffentliche Statistik Gebäude- und Wohnungsstatistik (Erhebung GWS) Jahr 2014 Zusammenfassung. KASF - Mai 2016

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 360

Sanieren und profitieren. Kurzanleitung zum Gebäudeprogramm

PBV-Kontrollkampagne 2014: "Online-Shops/Angebote" Ergebnisse

Weniger Aufwandbesteuerte aber höhere Erträge in den Kantonen

Gute Gebäudehülle, effiziente Haustechnik und Förderbeiträge

Es gibt drei Untergruppen, welche abhängig vom Beschäftigungsgrad sind:

Sanieren und profitieren. Kurzanleitung zum Gebäudeprogramm

bonus.ch zum Thema Krankenkassenprämien 2016: mit einer durchschnittlichen Erhöhung von 6.5% bestätigt sich der Trend

Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP 2014)

Steuerertragsentwicklung im Kanton Luzern und in den Luzerner Gemeinden

Übersicht Stand Umsetzung der Revitalisierung. Aperçu de l état d avancement de la mise en oeuvre de la revitalisation

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 232

Position der Kantone zur Energiestrategie 2050 des Bundesrates (Botschaft)

1. Erläuterungen zum methodischen Vorgehen

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 334

Nichtraucherschutz. Hygienetagung 27./ Schweizerischer Verein von Gebäudetechnik-Ingenieuren (SWKI) Grundlage / Beteiligte.

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 286

Tabellen mit detaillierter Berechnung zur Bestimmung der zu viel bzw. zu wenig bezahlten Prämien

Vollzugshilfe "EN-2 Wärmeschutz von Gebäuden" Ergänzung "Beheizte Geflügelställe"

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 251

Application de la législation sur les activités à risque: interlocuteurs cantonaux

Interkantonale Steuerbefreiung und Abzugsmöglichkeiten bei Spenden an die TIR. der Steuerbefreiung im Kanton Bern finden Sie hier.

Bottom-up-Schutzklausel

Antrag des Regierungsrates

Neues Energiegesetz des Kantons Luzern Umsetzung der MuKEn 2014

Energiestrategie 2050 Was geschieht im Gebäudebereich?

Quellensteuer- und Grenzgängertarife 2005

Energieplanung und Förderprogramme: Erfolgreiche Kooperation zwischen Gemeinden und Kanton am Beispiel Luzern

DIV / Abteilung Energie Förderprogramm Energie Kanton Thurgau - Eine Erfolgsgeschichte

EnergiePraxis-Seminar 2/2008. Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) 2008: Haustechnik

Mehr dämmen oder erneuerbare Energie wie und was fördern bzw. fordern die Kantone? Suisse Public, Bern, 19. Juni 2015

Feiertage Schweiz. Der 1. August ist in der ganzen Schweiz ein den Sonntagen gleichgestellter bezahlter Feiertag (eidg. Feiertag).

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die private Sicherheitsdienstleistungsbranche

Unter Spardruck: Kantonale Prämienverbilligungen

Die Fakten zum demografischen Wandel

Energieumbau Schweiz ist das neue kantonale Energiegesetz eine

Feiertage Schweiz. Der 1. August ist in der ganzen Schweiz ein den Sonntagen gleichgestellter bezahlter Feiertag (eidg. Feiertag).

Strukturelle Unterscheide der Migration

Ferienarbeit Kurzinformationen für Jugendliche und Arbeitgeber

1. Halbjahr 2017: Zunahme der Insolvenzen um fünf Prozent

Auswertung der Bedarfsanalyse - Lehrpersonen im Fach Informatik / ICT

Quellensteuertabellen aus Internet einlesen 1

Kantone setzen auf energieeffiziente Gebäude

PPP (Philosophie, Pädagogik, Psychologie) in die Maturitätsausbildung. PPP (philosophie, pédagogie, psychologie) dans les écoles de maturité

Was bedeutet das für die Heizungs-/Sanitärbranche?

Übersicht über die kantonalen Bestimmungen zum fakultativen Referendum

Die Schweiz eine direkte Demokratie. 02 / Politik geht mich was an

Neuregelung der Pflegefinanzierung. Stand Januar 2011

Adressenverzeichnis der IV-Stellen / Liste des adresses Office AI

MuKEn 2014 Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich. Neue energetische Herausforderungen an das Gebäude

Übersicht Entwicklung Krankenversicherungsprämien 2015/2016 (Erwachsene) Standard-Modell, mit Unfall, Franchise Fr

Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach vierzehn Jahren (Stand 1. Februar 2017)

Gewerbliche KMU-Bürgschaften: Eine Finanzdienstleistung für KMU

Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach dreizehn Jahren (Stand 1. Februar 2016)

Solarthermie: Markt und Förderung in der Schweiz

Dipl. Erwachsenenbildnerin, -bildner HF und MAS in Adult and Professional Education (Doppeldiplom)

BIO SUISSE 2010/11 ABBILDUNGEN A ÜBERBLICK ÜBER DIE ANZAHL BETRIEBE UND FLÄCHE

MuKEn2014. Robert Uetz, Bereichsleiter/Partner Energie-Consulting c/o Amstein+Walthert AG ZH

Die Öffentlichkeit der Steuerregister

Kantonales Jugendamt Bern Gerechtigkeitsgasse Bern Telefon Telefax Website

Statistische Auswertung LAP 2012

Konsultation der UREK-S zur Änderung des Energiegesetzes: Vorschläge der Subkommission UREK-S zu Effizienzmassnahmen im Gebäudebereich Art.

Neue energetische Herausforderungen an das Gebäude

Stand der Energiepolitik in den Kantonen

Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben. Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben

Individuelle Prämienverbilligung 2013 im Wallis

Faktenblatt. Unfallgeschehen beim Queren ohne Fussgängerstreifen 2014/03

Stand der Energiepolitik in den Kantonen

Modell zur Berechnung des verfügbaren Einkommens

Netzwerktreffen Migration und Gesundheit: Donnerstag, 23. Juni 2016, Bern Réunion de mise en réseau Migration et santé : jeudi 23 juin 2016, à Berne

beschliesst die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und direktoren (GDK):

Konkurse und Gründungen im Jahr 2015

Insolvenzen steigen im Mai um 23 Prozent

Wirtschaftskrise Die Chance für Graubünden

Vollzug der Risikoaktivitätengesetzgebung: Kantonale Kontaktstellen

Feiertagsangebot 2017

Entwurf Vernehmlassungsvorlage. 2015_11_BVE_Kantonales Energiegesetz_KEnG_200/2015/2. Kantonales Energiegesetz (KEnG) Der Grosse Rat des Kantons Bern,

Stand der Energiepolitik in den Kantonen

Auf zu einem transparenteren Bildungssystem!

Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn)

Stand der Energiepolitik in den Kantonen

Energiewende im Kanton Bern eicher+pauli, 3. November 2016, Bern

Seite 1 von 8

Mit Spenden Steuern sparen

Umsetzung der Flankierenden Massnahmen in den Kantonen (Stand Januar 2005)

BIO SUISSE 2011/12 ABBILDUNGEN A BETRIEBSZÄHLUNG NACH ANZAHL BETRIEBEN UND FLÄCHE IM JAHR 2011

3. Minderung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern; 4. Vollzug der Energiegesetzgebung des Bundes.

Zusammenstellung der Spitaltarifstrukturen in allen Kantonen (Stand 2007)

Schweizerische Betäubungsmittelstatistik

Reorganisation und Mutationen in der Abteilung Inspektorat und in der Sektion Rückerstattung Kantone (SR-K)

Transkript:

Center for Law and Sustainability (CLS) Working Papers Series Survey zur Energieeffizienz im Gebäudebereich Umsetzung der MuKEN 2008 in der Kantonalen Gesetzgebung Working Paper No. 1 Alexandra Birchler, MLaw Please note: The content of this paper is the sole responsibility of the author(s) and does not necessarily represent the opinions of the University of Lucerne, funders or partners. Oktober 2015, Center for Law and Sustainability (CLS). All rights reserved.

Survey: Energieeffizienz im Gebäudebereich Umsetzung der MuKEn 2008 in der Kantonalen Gesetzgebung 1. Einleitung Gemäss Art. 89 Abs. 4 BV obliegt vor allem den Kantonen die Rechtssetzungskompetenz für energetische Vorschriften im Gebäudebereich. Dabei haben die Kantone auf freiwilliger Basis die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) erlassen. Diese haben den Zweck, die Kantonalen Vorschriften im Bereich der Energieeffizienz bei Gebäuden zu harmonisieren. Dieses Survey beschränkt sich auf die Umsetzung der MuKEn 2008 in den Kantonen und zeigt die einzelnen Abweichungen auf. 1 2. Vorgehen Die Konferenz der Kantonalen Energiedirektoren (EnDK) startete im Jahre 2013 in den Kantonen eine Umfrage wie diese die MuKEn in ihrer Kantonalen Gesetzgebung umgesetzt haben. 2 Diese Ergebnisse wurden anschliessend mit dem Stand der Kantonalen Gesetzgebung im Jahre 2015 verglichen. Dieser Vergleich der Gesetzgebung lässt sich wie folgt in einer Übersicht zusammenstellen: 1 Dieses Survey erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 2 EnDK, Übersicht Umsetzung der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich 2008 in die kantonalen Gesetzgebungen, Bern 2013. 1

Survey zur Energieeffizienz im Gebäudebereich: Umsetzung der MuKEN 2008 in der Kantonalen Gesetzgebung Stand April 2013 Stand August 2015 (EnDK, Übersicht Umsetzung der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich 2008 in die kantonalen Gesetzgebungen, Bern 2013. ) Kanton Inkraftreten Bestimmungen Kanton Änderungen AG 01.09.2012 Gesetz: Vollständiges Basismodul + Modul 4 und 7 AG Keine Änderungen; Gesetz und Verordnung immer noch auf dem Stand vom 01.09.2012 Verordnung: Basismodul + Module 3,6,8 AI 01.01.2010 Basismodul und alle Module, Ausser 2,3,5 Es wurde, wie in Modul 7 vorgesehen, eine Möglichkeit zur Durchführung einer Energieplanung geschaffen. AI Keine Änderungen, Gesetz und Verordnung immer noch auf dem Stand vom 01.01.2010 AR 01.01.2012 Kantonales Kantonale Basismodul + Module 3 und 4 Das Modul 8 ist sinngemäss in der Bauverordnung geregelt. AR Neues Gesetz per 01.01.2015; Änderung bei der Finanzierung des Energiefonds. BE 01.01.2012 Ganze MuKEn ausser das Modul 2 Zusätzliche Massnahme: Sanierungspflicht für alle Elektroheizungen; Erhöhte Anforderungen für kantonale und massgebliche subventionierte Gebäude; GEAK Pflicht bei Förderbeiträgen; Gemeindeautonomie für Vorschriften beim Energieträger und Höchstanteil; Energieeffiziente Beleuchtung BE keine Änderungen BL 01.07.2009 Die Inkraftsetzung des Energiegesetzess war im April 2013 noch offen 01.01.2010 Verordnung über die Förderbeiträge Basismodul BL In Kraftsetzung des Energiegesetzes ist per 01.01.2016 geplant Keine Änderung der Verordnung (Verordnung über die rationelle Energienutzung) bzgl. der MuKEn. Neuster Stand 23.01.2013 BS 01.06.2009 Energiegesetz 01.01.2010 Basismodul (Abweichung des Anteils an erneuerbaren Energien 50% von Brauchwarmwasser Bedarf) + Module 2 4 Module 6 und 8 sind im Bau und Planungsgesetz geregelt (mit Differenzen) BS keine Änderung bzgl. der MuKEn; Gesetz vom 01.07.2015; Verordnung vom 24.06.2012 FR 01.08.2013 Loi sur l'énergie und 01.03.2010 Ordonance sur l'énergie Basismodul und die Module 3,4,5 und 7 FR keine Änderung im Energiegestz Verordnung ( 01.07.2015): Grossverbraucher werden neu eingeführt; Anpassung an die Elektroboilervorschriften der MuKEn 2014 2

GE 05.08.2010 Loi sur l'énergie und Règlement sur l'énergie MuKEn sieht vor dass auf jeder Kantonalen Stufe Energie Konzepte ausgearbeitet werden Durchführbarkeitsstudie über Kühlungen/Heizungen mit erneuerbaren Energien neue Gebäude müssen sehr energiefreundlich sein Solarenergie wird sehr unterstützt Energiezertifizierung für best. Gebäude jährliche Mitteilung der Gebäudeeigentümer über ihre Energiekonsum Auditobligation für besonders energie unfreundliche Gebäude GE neues Gesetz per 21.03.2015; Austritt aus Modul 6 GL 01.01.2010 Komplette Übernahme der MuKEn (ausser Modul 5) Änderungen im Basismodul: insb. Veränderung und Ausdehung der Vorschriften für ortsfeste elektrische Widerstandheizungen auf den Ersatz von solchen Widerstandsheizungen GL 01.06.2013 Keine Änderung bzgl. MuKEn; keine Änderung der Verordnung GR 01.01.2011 Basismodul + die Module 2 (jedoch mit 10 Nutzungseinheiten); 3 5 und 7 Zudem erweiterete Förderprogramme GR keine Änderung im Gesetz; Die Verordnung hat sich geändert: Vollzug, Fördermassnahmen, Grossverbraucher; Definitionen JU 2010 Loi sur l'énergie und Ordonance sur l'énergie Basismodul; Die Verordnung wurde angepasst; allenfalls wird auch das Gesetz angepasst, falls notwendig JU keine Änderung LU 01.01.2009 kantonale Gesetz war im April 2013 noch nicht in Kraft Verordnung: Basismodul (teilweise); Grenzwerte der SIA Norm 380/1:2009 Gesetz: Einführung alle andere Teile der MuKEn LU Energiegesetz in Kraft seit 01.06.2013; Verordnung Stand 01.01.2014 keine Änderung bzgl. MuKEn 2008 NE 01.01.2013 Loi Cantonale sur l'énergie und Règlement d'application de la LCEn Basismodul und die Module 3,4,5,6,7 mit folgenden Anpassungen: Aktive Solarenergienuztung Bewilligung von Ölheizungen in neuen Gebäuden Ersetzung aller Elektroheizungen bis 2030 Energieperformanceerhebung aller Gebäude öffentliche Beleuchtung muss überprüft werden NE keine Änderung bzgl. MuKEn NW 01.05.2010 Basismodul sowie Module 3 und 4 NW keine Änderung 3

OW 01.06.2011 Baugesetz und Ausführungsbestimmungen über die Energieverwendung im Gebäudebereich Basismodul sowie Module 5 und 8, allerdings mit folgenden Abweichungen: Bei Minergie Bauten oder Minergie ECO: Anrechnung des Aussenwandquerschnitts zur Hälfte Bei Minergie P oder A: keine Anrechnung des Aussenwandquerschnitts für die Berechnung der AZ, GF oder ÜZ. OW Keine Änderung SG 01.01.2010 Basismodul. Abweichungen beim Basismodul bei der Verbrauchsabhängigen Heiz und Warmwasserkostenabrechnung: Pflicht in Neubauten ab 7 Einheiten bei bestehenden ab 9 Einheiten Modul 7: Energiepolitik gestützt auf Energiekonzepte (anstelle der Energieplanung) SG Gesetz neu ab 01.01.2015 Verordnung: Aktuelle Verordnung vom 01.11.2012 Keine Änderung bzgl. MuKEn SH 01.01.2011 Gesetz und Verordnung Basismodul; Module 3,4,6,7 SH keine Änderung SO 01.07.2005 Energieesetz 01.01.2011 : Gesetz: MuKEn konform; Verbot der Elektroheizungen per 01.01.2014 geplant; Sanierungspflicht bis 2025 vorgesehen Verordnung: Basismodul (exkl. Elektroheizungen und GEAK) Module 2 4 SO Gesetz: (01.01.2015) Anpassung an die MuKEn 2014 (im Bereich der Elektrowasserwärmer und der Pflicht zur Sanierung derjenigen) Verordnung: keine Änderung SZ 01.04.2010 Basismodul (exkl. 1.12 +1.13) SZ keine Änderung TG 06.02.2011 Energienutzungsgesetz und Verordnung zum Energienutzungsgesetz Basismodul und Module 3,4,6,7,8 TG Verordnung: Keine Änderung Gesetz: keine Änderung bzgl. MuKEn /01.01.2013 TI 16.09.2008 Legge cantonale energia und legge edilizia contonale und linee direttive cantonali canton ticino Basismodul und Module 2,3,4,5,6,8 TI Neues Gesetz ab 01.02.2015: Keine Änderung 4

UR 01.04.2009 Energiereglement Der Erlass des Gesetzes ist unbestimmt Basismodul und Module 2 6 UR keine Änderung VD Im ersten halbjahr 2014: Loi cantonale sur l'énergie und règlement Viele der Bestimmungen der MuKEn 2008 sind bereits im Reglement von 2006 geregelt VD Neu: GEAK, Modul 5, hingegen kein Modul 8 mehr VS 15.01.2004 Loi sur l'énergie 01.03.2011 Ordonance sur l'énergie Das Basismodul (ohne Grossverbraucher) und Module 2 6 sind in der Verordnung geregelt Das Energiegesetz wird wahrscheinlich 2015 angepasst VS keine Änderung ZG 01.01.2009 Verordnung zum Energiegesetz Basismodul ZG Neues Energiegesetz per 13.06.2015; keine Änderung bzgl. MuKEn Verordnung: 01.07.2012, Verschärfung der MuKEn Bestimmungen 1.23, wonach im Kanton 40% min. von EE kommen müssen ZH 01.06.2013 Energiegesetz 01.07.2009 Allgemeine Bauverordnung; Besondere Bauverordnung Allgemeine Bauverordnung: Modul 8 (weitere Befreiungen ab 01.04.2013) Besondere Bauverordnung: Wesentliche Teile des Basismoduls Energiegesetz: Anspassung an das Basismodul; Modul 3 und 4 Umgesetzte Module: 1,3,4,6,7,8 ZH Allgemeine Bauverordnung: keine Änderung Besondere Bauverordnung (01.03.2015): gewisse neue energierechtliche Bestimmungen, allerdings nicht mit MuKEn 5