Demografischer Wandel 1
Düsseldorf März 2011 http://www.stadtumbaunrw.de/pdf/do kumente/arbeitsbuch_pis.pdf 2
empirica-gutachten: bis 2030 600.000 Leerstände in NRW 3
Bevölkerungsentwicklung Bremerhaven 1987 bis 2015 4
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Stadt- Umbaugebiet Lehe südlicher Bereich 9
Pressebericht März 2007 10
Wie kommt es zu verwahrlosten Immobilien? massive Wohnungsleerstände infolge Bevölkerungsrückgang Eigentümer kümmern sich nicht um ihre Häuser die falschen Mieter ziehen ein Fehlverhalten wird zu lange geduldet Schäden werden nicht beseitigt - Bauunterhaltung unterbleibt das Gebäude wird unbewohnbar 11
Änderung der Landesbauordnung 79 BremLBO (analog 89 NBauO) Werden bauliche Anlagen, ferner andere Anlagen oder Einrichtungen, an die in diesem Gesetz Anforderungen gestellt werden, im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften errichtet oder geändert, so kann die Bauordnungsbehörde die teilweise oder vollständige Beseitigung der baulichen und sonstigen Anlagen oder Einrichtungen anordnen, wenn nicht auf andere Weise rechtmäßige Zustände hergestellt werden können. 12
Lösungsstrategie 79 BremLBO: Krumme Str. 40 Dez. 2010 Bauordnungsamt verfügt den Abriss Dez. 2010 Widerspruch Eigentümer gegen Abrissverfügung März 2012 Widerspruch von der Obersten Bauaufsicht zurückgewiesen April 2012 Widerspruchsführer reicht Klage ein; Gericht wartet auf die Klagebegründung; Widerspruchsführer stellt Antrag auf Prozesskostenhilfe Feb. 2013 Klage eingestellt, Abrissverfügung bestandskräftig Mai 2013 Beseitigungsfrist abgelaufen, Zwangsgeld 5.000 mit neuer Frist Juni 2013 Widerspruch gegen Zwangsgeld Okt. 2013 Zurückweisung Widerspruch Jan. 2014 Festsetzung erhöhten Zwangsgeldes 10.000 März 2015 Androhung der Beseitigung als Ersatzvornahme 13
Baugesetzbuch 25 Besonderes Vorkaufsrecht (1) Die Gemeinde kann 1. ( ) 2. in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht. 14
Die Anlage ist Bestandteil dieses Ortsgesetzes. 15
Aktueller Stand Abriss Mai 2011 Neubau GEWOBA Bezug Dezember 2013 Körnerstr. 44-46a 16
Lösungsstrategie Moderation Bremerhavener Str. 3 Baujahr 1888 Kaufzeitpunkt Preis: 11 / 1988 131.400 12 / 2001 125.267 6 / 2002 137.700 9 / 2005 197.000 3 / 2009 3.745 Erwerb Stadt; Löschungsbewilligung d. Gläubiger erteilt 2010 Abriss durch Stadt; Kosten 83.000 17
Stormstraße 44 18
Neubau Stormstraße 42-44 Fertigstellung Juli 2015 19
Stormstr. 49 Baujahr 1903 Kaufzeitpunkt Preis: 2 / 1984 153.388 3 / 1989 181.509 3 / 1992 322.114 4 / 1992 950.492 6 / 1995 383.891 9 / 1995 7 / 1996 730.000 Aufteilung in 13 Teileigentume; Käufer aus Stuttgart, Berlin, Leipzig, Elmshorn, Braunschweig, Kassel, Frankfurt, Hannover, Hamburg, Karlsruhe 10 /1998 Auszug des letzten gemeldeten Mieters 2008 Stadt erwirbt aus Zwangsversteigerung 2 Wohneinheiten 9 / 2010 Stadt nimmt Kaufangebot von 11 Teileigentumen zu 0 an; Stadt nimmt die Löschungsbewilligungen von 5 finanzierenden Banken auf eingetragenen Grundschulden über insgesamt 612.000 an 10 / 2011 Abriss; Kosten aus Stadtumbau-West-Mitteln 145.000 20
von der Theodor- Storm- Schule zur theo 21
Ortsteil Lehe- Goethestraße Einschätzung von Handlungsbedarfen an Immobilien Abriss 22
Ausblick: BauGB Novelle 2012 Rechtsgutachten Prof. Stüer / Münster 179 BauGB (Rückbau- und Entsiegelungsgebot). (1) 1Die Gemeinde kann den Eigentümer verpflichten zu dulden, dass eine bauliche Anlage ganz oder teilweise beseitigt wird, wenn sie den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entspricht und ihnen nicht angepasst werden kann. 2Weist eine bauliche Anlage Missstände oder Mängel im Sinne des 177 Abs. 2 und 3 S. 1 auf, die auch durch eine Modernisierung oder Instandsetzung nicht behoben werden können, kann die Gemeinde die Beseitigung der Missstände durch Rückbau auf Kosten des Eigentümers anordnen. 23
BauGB Novelle April 2013 179 BauGB (Rückbau- und Entsiegelungsgebot). Absatz 4: Im Falle des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2 sind die Beseitigungskosten vom Eigentümer bis zur Höhe der ihm durch die Beseitigung entstehenden Vermögensvorteile zur tragen. Der Kostenerstattungsbetrag kann durch Bescheid geltend gemacht werden, sobald die bauliche Anlage ganz oder Teilweise beseitigt ist. Der Betrag ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück. 24
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AG verwahrloste Immobilien Federführung Stadtplanungsamt Bauordnungsamt Stadtkasse Moderator Rechtsamt Seestadt Immobilien Sicherungsverfügungen Maßnahmen der Landesbauordnung (u.a. 79) statische Gutachten Zugang zu Gebäuden Eintreibung von Zwangsgeldern, Steuerrückständen, Kosten von Ersatzmaßnahmen etc. Einleitung von Zwangsversteigerungsmaßnahmen Kontaktaufnahme zu Eigentümern Einholung von Kaufangeboten Besorgung von Löschungsbewilligungen Rechtliche Beratung des Stadtplanungsamtes bei Ausübung von Vorkaufsrechten ( 25 BauGB) Geboten ( 177 BauGB) Vertreterbestellung ( 207 BauGB) Annahme von Kaufangeboten Abschluss von Kaufverträgen Verwaltung der Grundstücke Klärung der Maßnahmen für jede einzelne verwahrloste Immobilie Maßnahmenkoordination durch das Stadtplanungsamt 26
Bevölkerungsentwicklung Bremerhaven 1987 bis 2015 ca. 113.524 (31.12. 2014) 27
http://www.staedtetag.de/imperia/md/ content/dst/veroeffentlichungen/mat/ mat_beteiligungskultur_2013_web.pdf April 2013 28
http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xchg/sid-7da5055b- F37D68F9/bst/hs.xsl/publikationen_119247.htm 29
holm@dialoggestalter.de www.dialoggestalter.de Mobil: 01520 / 8 98 73 66 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 30