Analyse und Prognose des Gemeindehaushaltes

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Transkript:

Analyse und Prognose des Gemeindehaushaltes der Planungsregion Semmering/Rax Mitglieder: Baumgartner Alexander 0725802 Fruhauf Heribert 0725805 Haas Martin 0725332 Lengauer Christina 0726263 Ruhdorfer Mario 0552251 Betreuer: Dr. Johann Bröthaler Seite 1/34

. 1. Einleitung... 4 2. Aufgabenstellung... 5 3.Empirische und methodische Grundlagen der kommunalen Haushaltsanalyse und prognose... 6 3.1 Datengrundlagen und Haushaltskennzahlen... 6 3.2 Methodische Grundlagen... 6 3.3 Methodische Vorgangsweise... 9 4. Entwicklung der kommunalen Finanzlage in der Projektregion... 12 4.1 Indikatoren der Finanzkraft (insbesondere Abgaben)... 12 4.1.1. Einkünfte aus Besitze und Unternehmertätigkeit... 13 4.1.2. Abgaben und extragovernmentale Transfereinnahmen... 14 4.1.3 Intragovernmentale Transfereinnahmen... 15 4.2 Indikatoren der Leistungserbringung... 16 4.2.1. Erbringung von Güter und Dienstleistungen... 18 4.2.2. Laufende Transferausgaben... 19 4.2.3. Bereitstellung von Sachanlagevermögen... 20 4.3 Indikatoren des Finanzierungsrahmens... 21 4.3.1. Saldo der laufenden Gebarung... 22 4.3.2 Freie Finanzspitze... 23 4.3.3 Gesamter Selbstfinanzierungsrahmen für investitive Zwecke... 25 4.3.4 Selbst und Ko Finanzierungsrahmen für investive Zwecke... 26 4.3.5 Gesamter Finanzierungsrahmen für investive Zwecke... 27 4.4 Indikatoren der Schuldengebarung... 28 4.4.1 Brutto Schuldaufnahme... 28 4.4.2 Netto Schuldaufnahme... 29 4.4.3 Schuldendienst... 30 4.4.4 Maastrich Schuldenstand... 31 5. Interkommunale Verflechtungen in ausgewählten Aufgabenbereich... 32 6. Zusammenfassung... 33 Seite 2/34

7.Abbildungsverzeichnis... 34 8. Quellenverzeichnis... 34 Seite 3/34

1. Einleitung Das Studium Raumplanung und Raumordnung sieht im 5. und 6. Semester ein einjähriges Praxisbezogenes Projekt vor. Das "Projekt 2" hat dieses Studienjahr die Ausarbeitung eines interkommunalen Entwicklungskonzeptes auf der Basis einer konkreten Aufgabenstellung für ein reales Planungsgebiet im Niederösterreich (Folgende Gemeinden: Breitenstein, Gloggnitz, Payerbach, Prigglitz, Reichenau/Rax, Schottwien, Schwarzau/Gebirge, Semmering) in Zusammenarbeit mit Vertretern aus der Region und dem Land zum Gegenstand. Bearbeitet wir dieses Projekt von Gruppen zu maximal 5 Personen unter Einbezug verschiedener Fachbereiche: Fachbereich für Finanzwissenschaft und Infrastrukturpolitik Fachbereich für Stadt- und Regionalforschung Fachbereich für Regionalplanung und Regionalentwicklung Fachbereich für Soziologie f. Raumplanung und Arch. Fachbereich für Verkehrssystemplanung Fachbereich für Landschaftsplanung und Gartenkunst Fachbereich für EDV- gestützte Methoden in Arch. u. Raumplanung Fachbereich für Rechtswissenschaften Der Fachbereich Finanzwissenschaft und Infrastrukturpolitik ist im Projekt 2 mit der Übung Kommunale Wirtschaftspolitik vertreten. Im ersten Semester widmet sich die Gruppe Region 4 dem Thema Analyse und Prognose des Gemeindehaushalts. Seite 4/34

2. Aufgabenstellung Im Wintersemester werden im Rahmen der Strukturanalyse folgende Punkte bearbeitet: -) Allgemeiner Überblick über die Gemeinden der Region -) Wirtschaftliche Strukturanalyse -) Identifikation der Entwicklungspotentiale und Entwicklungshemmnisse Die Aufgabe besteht darin eine Analyse von den Jahren 2000 2008 durchzuführen und die Entwicklung der kommunalen Finanzlage unter den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu beurteilen. Darauf aufbauen wird eine Prognose für die Jahre 2009 2018 erstellt. Das Ziel im WS09 ist grundsätzlich die Durchführung einer mittelfristigen gemeindefiskalischen Wirkungs- und Budgetanalyse. Damit soll ein Überblick über die bisherige Finanzlage der Projektgemeinden sowie die zukünftige Entwicklung der kommunalen Finanzlage geschaffen werden. Weiters werden Vergleichsdaten im regionalen und überregionalen Kontext erarbeitet und anhand von ausgewählten Haushaltsindikatoren dargestellt. Abgrenzung der Region: Die Projektregion umfasst 8 Planungsgemeinden: Breitenstein, Payerbach, Prigglitz, Reichenau/Rax, Schottwien, Schwarzau/Gebirge, Semmering Die Vergleichsregionen: Durchschnitt der Gemeinden der NUTS 3 Region Niederösterreich Süd und aller Gemeinden Niederösterreichs Seite 5/34

3.Empirische und methodische Grundlagen der kommunalen Haushaltsanalyse und prognose 3.1 Datengrundlagen und Haushaltskennzahlen Als Datengrundlage für die Planungsregion, welche die Gemeinden Breitenstein, Gloggnitz, Payerbach, Prigglitz, Reichenau, Schottwien, Schwarzau/Gebirge und Semmering umfasst, standen uns kommunale Einnahmen und Ausgaben nach Kriterien der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) sowie Indikatoren der Finanzlage im Zeitraum von 2000-2008 zur Verfügung. Wobei die Einheiten in Euro, nominell angeführt sind. Für die Jahre 2009 2018 wurde dann eine Prognose erstellt. Für die kommunale Haushaltsanalyse wurden sowohl die elektronisch verfügbaren Daten von 2000 bis 2008 der Planungsregion, als auch der Gemeinden der NUTS-3- Region Niederösterreich-Süd und die Summe aller Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich herangezogen. GEMBON, Analyse- und Informationssystem zur Beurteilung der Bonität der österreichischen Gemeinden, sowie die Software des Instituts für Finanzwissenschaft und Infrastrukturpolitik der Technischen Universität Wien (Version 2.1/2009, J.Bröthaler et.al.,wien,2009) standen als weitere Quellen zur Verfügung. Die Daten wurden vom Bundesministerium für Finanzen erhoben, von der Statistik Austria EDV- technisch aufbereitet und vom Institut für Finanzwissenschaften und Infrastrukturpolitik zur Verfügung gestellt. Des weiteren wurde uns von der Stadtgemeinde Gloggnitz, der mittelfristige Finanzplan für die Jahre 2009 bis 2012 bereitgestellt. Um die Ergebnisse sinnvoll vergleichen zu können und auf ein Euro pro Kopf Niveau zu bringen, wurde die Wohnbevölkerung gemäß Volkszählung bzw. Bevölkerungsstatistik (auf Basis ZMR) herangezogen. 3.2 Methodische Grundlagen Das Ziel der kommunalen Haushaltsanalyse ist, Erkenntnisse über die finanzielle Situation der Gemeinde zu gewinnen. Das Wesen der Haushaltsanalyse besteht darin, die Haushaltssituation anhand aussagekräftiger Kennzahlen und ihrer Entwicklung über die Zeit zu beurteilen. Der Haushaltsentwicklung der Gemeinde wird in der Regel die Entwicklung der Gesamtheit aller Gemeinden des politischen Seite 6/34

Bezirks und der des Bundeslandes, gegebenenfalls auch die anderer (strukturell ähnlicher) Gemeinden vergleichend gegenübergestellt. Grundlage der Haushaltsanalyse bildet ein hierarchisches System kommunaler Haushaltskennzahlensystem, das prinzipiell aus vier Ebenen besteht: Ebene 1 Beinhaltet die ursprünglichen Daten, wie sie aus den jährlichen Rechnungsabschlüssen der Gemeinden hervorgehen. Ebene 2 In dieser Ebene werden die Daten aus Ebene 1 durch Aggregation zu Haushaltsdaten nach detaillierten Kriterien der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung dargestellt (VGR). Unterschieden nach ökonomischen und funktionellen Sicht wird eine weitere Aggregation vorgenommen, die Basis für die Ebene 3 bildet. Ebene 3 Aggregierte Daten aus Ebene 2 werden zu VGR-Konten zusammengefasst. Ebene 4 Die aus den vorherigen Ebenen erstellten Daten werden zu aussagekräftigen Indikatoren der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde zusammengefasst, und im Verhältnis zur Einwohnerzahl der betroffene Gemeinde dargestellt. Abbildung 1: hierarchisches System kommunaler Haushaltskennzahlen Fiskalische Größen öffentliche Infrastruktur sozio-ökonomische Größen Seite 7/34

Prognose: Je Haushaltskennzahl ist ein entsprechendes Prognoseverfahren auszuwählen. Bei der für die Prognose verwendeten Zeitreihe ist neben der Festlegung des Beobachtungszeitraumes noch zu beachten, ob gleitende Mittel zum Ausgleich von jährlichen Schwankungen verwendet und gegebenfalls Ausreißer weglassen werden sollen. Im Rahmen der Bearbeitung der Haushalsprognose sollten jeweils mehrere Varianten gerechnet werden, um so den möglichen Streubereich auszuloten. Für die Ergebnispräsentation sollte die auf einige wenige Varianten beschränkt werden ( z.b. plausible Unter-/Obergrenze): -) Prognose auf Basis der linearen Regression (additive Prognose): Die Auswahl des Beobachtungszeitraumes kann dabei händisch ( auf Basis der graphischen Darstellung der Kennzahlenentwicklung) oder statistisch (minimales R2 oder minimaler Standardfehler der Parameter) erfolgen. -) Exponentielle Prognose (multiplikativ über Wachstumsfaktoren): Hierbei kann die Wachstumsratte des letzten Jahres oder eine mittlere Wachstumsrate innerhalbeines festzulegenden Beobachtungszeitraumes für die Kennzahlenwerte der betrachteten Gemeinde oder eines entsprechenden Gemeinde Aggregats herangezogen werden. -) Trivale Prognose: konstante Fortschreibung des Kennzahlenwertes des letzten Jahres -) Prognose anhand prognostizierter Stützvariable ( regionale oder gesamtwirtschaftliche Kenngrößen, z.b. Prognose der laufenden Sachausgaben oder der Personalausgaben auf Basis der prognostizierten Inflationsrate). -) Spezielle Fortschreibungsverfahren: z.b. Schuldendienst (auf Basis des Schuldenstandes und unter Annahme einer Annuität bzw. eines Zinssatz). Seite 8/34

3.3 Methodische Vorgangsweise Die für die Haushaltsanalyse wesentlichen Indikatoren wurden ausgehend von den Haushaltskennzahlen der Planungsregion aber auch der NUTS 3 Region Niederösterreich Süd und des Landes Niederösterreich in ökonomischer Gliederung gemäß VGR ermittelt. Durch die Indikatoren der Finanzkraft, der Leistungserbringung, des Finanzierungsrahmens sowie der Schuldengebarung kann eine genauere und aussagekräftigere Haushaltsanalyse vorgenommen werden. Die Prognose wird meist auf drei unterschiedlichen Genauigkeitsstufen durchgeführt: -) Grobprognose: Prognose der einzelnen Haushaltsindikatoren -) Feinprognose: Prognose der Kennzahlen in der Gliederung nach ökonomischen Kriterien gemäß VGR, Ermittlung der Haushaltsindikatoren aus den prognostizierten Kennzahlen gemäß VGR -) Detailprognose: eigene Prognose für Abgaben, Ertragsanteile und ausgewählte Transfers Die Auswahl eines entsprechenden Prognoseverfahrens für die Haushaltskennzahlen ist ein wesentlicher Bestandteil der Vorhersage. Durch lineare Regression (additive Prognose) wurde bis zum Jahr 2012 die VGR- Größen fortgeschrieben. Auf Grund von gemeindespezifischen, externen Rahmenbedingungen, statistischen und budgetäre Besonderheiten ( Ausreißer, Umoder Fehlbuchungen usw.) wurden anschließend noch händische Korrekturen vorgenommen. Das heißt, dass die Beobachtungszeiträume speziell festgelegt oder konstante Fortschreibungen gewählt worden sind. Bei der gesamten Prognose wurde von einem sogenannten Planungsnullfall ausgegangen. Unter dieser Annahme wurden teilweise die von der Gemeinde Gloggnitz zur Verfügung gestellten Daten für eine Prognose herangezogen und die Ausgangsdaten dadurch berichtigt. Nach der Prognose wurden mithilfe folgender Tabellen, aus dem Skriptum, die einzelnen Indikatoren berechnet und ausgewertet: Seite 9/34

Abbildung 2: Gliederung nach groben VGR Kategorien (4-Kontenschema) Seite 10/34

Abbildung 3: Indikatoren der kommunalen Finanzlage Seite 11/34

4. Entwicklung der kommunalen Finanzlage in der Projektregion 4.1 Indikatoren der Finanzkraft (insbesondere Abgaben) Mit den Indikatoren der Finanzkraft soll erfasst werden, inwieweit die Gemeinden in der Lage sind, endgültige originäre Vermögenserhöhungen durch (direkte oder indirekte) Mittelübertragungen vom privaten Sektor an die Gemeinde herbeizuführen. Die erste Einnahmenart, die als Teil der (eigenen) Finanzkraft anzusehen ist, sind die Einkünfte aus Besitz und Unternehmertätigkeit, die sich aus den Laufenden Einnahmen für Güter und Dienstleistungen (Gebühren, Leistungsentgelte, Beiträge) und den Sonstigen Einnahmen aus Besitz und Unternehmertätigkeit (Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Dividenden, Überschüsse der Erwerbsbetriebe) zusammensetzen. Der zweite (und bedeutendste) Teil der Finanzkraft sind die Abgaben und extragovernmentalen Transfereinnahmen, welche die gesamten Steuereinnahmen (eigene Abgaben und Ertragsanteile) als wichtigste Komponente der eigenen Finanzkraft sowie die Transfereinnahmen von Trägern privaten Rechts (als Teil der vom privaten Sektor direkt transferierten Finanzkraft) beinhalten. Dritte Komponente der Finanzkraft sind die Intragovernmentalen Transfereinnahmen (die von (die von öffentlichen Rechtsträgern transferierte Finanzkraft) welche sämtliche laufenden Kapitaltransfereinnahmen von anderen Trägern öffentlichen Rechts umfassen. Abbildung 4: Indikatoren der Finanzkraft Seite 12/34

In Abbildung 4 ist zu erkennen, dass die Finanzkraft der Planungsregion Semmering- Rax zwischen den Jahren 2000 und 2008, mit kleinen Ausnahmen, stetig steigt. Und zwar von 26.500 auf 31.500. Jedoch aufgrund der Finanzkrise, in den Jahren 2008 und 2009 einen kleinen Einbruch erfährt, danach aber wieder kontinuierlich steigt. Den Hauptteil der Finanzkraft der Gemeinden machen die Abgaben und extragovernmentale Transfereinnahmen vor den Einkünften aus Besitz und Unternehmertätigkeit aus. Einen relativ geringen Anteil nehmen die Intragovernmentale Transfereinnahmen mit rund 5000 ein. 4.1.1. Einkünfte aus Besitze und Unternehmertätigkeit Die erste Einnahmeart, die als Teil der (eigenen) Finanzkraft anzusehen ist, sind die Einkünfte aus Besitz und Unternehmertätigkeit, die sich aus den Laufenden Einnahmen für Güter und Dienstleistungen (Gebühren, Leistungsentgelte, Beiträge) und den Sonstigen Einnahmen aus Besitz und Unternehmertätigkeit (Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Dividenden, Überschüsse der Erwerbsbetriebe) zusammensetzen. Zusammensetzung: Laufende Einnahmen für Güter und Dienstleistungen Sonstige Einkünfte aus Besitz und Unternehmertätigkeit Seite 13/34

Abbildung 5: Darstellung der Einkünfte aus Besitz und Unternehmertätigkeit pro Kopf Prognose Bei diesem Indikator, liegt die Planungsregion knappe 200 pro Kopf über dem Durchschnitt von Gesamtniederösterreich und etwa gleich auf mit der NUTS 3 Region Niederösterreich Süd. 4.1.2. Abgaben und extragovernmentale Transfereinnahmen Der zweite (und bedeutendste) Teil der Finanzkraft sind die Abgaben und extragovernmentalen Transfereinnahmen, welche die gesamten Steuereinnahmen (eigene Abgaben und Ertragsanteile) als wichtigste Komponente der eigenen Finanzkraft sowie die Transfereinnahmen von Trägern privaten Rechts (als Teil der vom privaten Sektor direkt transferierten Finanzkraft) beinhalten. Zusammensetzung: Eigene Steuern + Ertragsanteile + Laufende Transfereinnahmen von Trägern privaten Rechts + Kapitaltransfereinnahmen von Trägern privaten Rechts Seite 14/34

Abbildung 6: Abgaben und extragovernmentale Transfereinnahmen pro Kopf Prognose Die Abgaben und extragovernmentale Transfereinnahmen, ist ein im allgemeinen leicht steigender Indikator, der sich zwischen den Vergleichsregionen kaum unterscheidet. 4.1.3 Intragovernmentale Transfereinnahmen Dritte Komponente der Finanzkraft sind die Intragovernmentalen Transfereinnahmen (die von (die von öffentlichen Rechtsträgern transferierte Finanzkraft) welche sämtliche laufenden Kapitaltransfereinnahmen von anderen Trägern öffentlichen Rechts umfassen. Zusammensetzung: Laufende Transfereinnahmen von Trägern öffentlichen Rechts + Kapitaltransfereinnahmen von Trägern öffentlichen Rechts Seite 15/34

Abbildung 7: Intragovernmentale Transfereinnahmen pro Kopf Prognose Diese Komponente, nimmt vergleichsweise nur einen geringen Teil an der Finanzkraft der Gemeinden an. 4.2 Indikatoren der Leistungserbringung Die Erbringung von Gütern und Dienstleistungen als erster Teilindikator der Leistungserbringung drückt aus, welche Ausgaben (Personal- und laufender Sachaufwand) laufend zur Erbringung ( eigenen Produktion ) von Gütern und Dienstleistungen getätigt werden. Ein zweiter Teil-Indikator sind die Laufenden Transferausgaben, die angeben, in welchem Ausmaß die Gemeinden laufende Transferausgaben an öffentliche und private Rechtsträger leisten. Die Bereitstellung von Sachanlagevermögen kann durch die Gemeinden grundsätzlich auf zwei verschiedene Arten ausgelöst werden: Entweder erwirbt die Gemeinde selbst bewegliches oder unbewegliches Sachanlagevermögen oder sie leistet Kapitaltranfers (Investitionsförderungen) an andere Rechtsträger zur Unterstützung Seite 16/34

derselben bei deren Sachanlagevermögensbildung. Letzteres tritt insbesondere bei oder nach Ausgliederung von Leistungsbereichen ein. Abbildung 8: Leistungserbringung insgesamt der Gemeinden Die Leistungserbringung der Gemeinden schwankt zwischen den Jahren 2000 und 2011 zwischen 25.000 und 30.000. Erst dann fängt sie sich und steigt bis zum Jahr 2018 kontinuirlich leicht an. Der Großteil wird durch die Erbringung von Gütern und Dienstleistungen erzielt. Seite 17/34

4.2.1. Erbringung von Güter und Dienstleistungen Die Erbringung von Gütern und Dienstleistungen als erster Teilindikator der Leistungserbringung drückt aus, welche Ausgaben (Personal- und laufender Sachaufwand) laufend zur Erbringung ( eigenen Produktion ) von Gütern und Dienstleistungen getätigt werden Zusammensetzung: Ausgaben für aktive Bedienstete + Laufende Ausgaben für Güter und Dienstleistungen Abbildung 9: Erbringung von Güter und Dienstleistungen pro Kopf Prognose Im Beobachtungszeitraum 2000 2008 sehen wir mit Ausnahme des Jahres 2003 einen ständigen Anstieg, folglich setzt sich dieser auch im Prognosezeitraum fort. Seite 18/34

4.2.2. Laufende Transferausgaben Ein zweiter Teil-Indikator sind die Laufenden Transferausgaben, die angeben, in welchem Ausmaß die Gemeinden laufende Transferausgaben an öffentliche und private Rechtsträger leisten. Zusammensetzung: Laufende Transferausgaben an Träger öffentlichen Rechts + Laufende Transferausgaben an Träger privaten Rechts Abbildung 10: Laufende Transferausgaben pro Kopf Prognose Die laufenden Transferausgaben der Planungsregion liegen seit dem Jahre 2007 über den der Vergleichsregionen. In der Prognose wird von einer konstanten Fortschreibung ausgegangen, da sich der Indikator im Beobachtungszeitraum beständig gezeigt hat. Seite 19/34

4.2.3. Bereitstellung von Sachanlagevermögen Die Bereitstellung von Sachanlagevermögen kann durch die Gemeinden grundsätzlich auf zwei verschiedene Arten ausgelöst werden: Entweder erwirbt die Gemeinde selbst bewegliches oder unbewegliches Sachanlagevermögen oder sie leistet Kapitaltranfers (Investitionsförderungen) an andere Rechtsträger zur Unterstützung derselben bei deren Sachanlagevermögensbildung. Letzteres tritt insbesondere bei oder nach Ausgliederung von Leistungsbereichen ein. Zusammensetzung: Brutto Sachvermögensbildung + Kapitaltransferausgaben an Trägern öffentlichen Rechts + Kapitaltransferausgaben an Trägern privaten Rechts Abbildung 11: Bereitstellung von Sachanlagevermögen pro Kopf Prognose Die Bereitstellung von Sachanlagevermögen in der Planungsregion ist von einem enormen Anstieg im Jahr 2002 gekennzeichnet. In diesem Jahr betrug der pro Kopf Wert 677 und liegt somit deutlich über dem NUTS 3 Region Niederösterreich Süd Seite 20/34

und Landesschnitt. Nach dieser Spitze folgt allerdings eine Regression die sich bis ins Jahr 2008 fortsetzt. 4.3 Indikatoren des Finanzierungsrahmens Der Finanzierungsrahmen für investive Zwecke, d. h. für die Bildung von Sach- und Finanzanlagevermögen sowie deren Förderung durch Kapitaltransferausgaben, ist ein zentraler Indikator für den Grad der Finanzmittelknappheit in öffentlichen Haushalten. Er wird in mehreren Stufen anhand der folgenden Indikatoren dargestellt: Der Saldo der laufenden Gebarung gibt den Überschuss der laufenden Einnahmen über die laufenden Ausgaben (oder umgekehrt einen Fehlbetrag) an und ist der Indikator dafür, wieviel Haushaltsmittel aus laufenden Einnahmen (Einnahmen aus dem Betriebshaushalt), nach Deckung der laufenden Ausgaben (Ausgaben im Betriebshaushalt), für Schuldentilgung und investive Zwecke zur Verfügung stehen. Ein negativer Wert dieses Indikators bedeutet, dass die Gemeinde nicht einmal mehr ihren laufenden Verpflichtungen nachkommen kann, ohne auf Einnahmen der Vermögensgebarung zurückzugreifen. Die Gemeinde wäre in diesem Fall zumindest kurzfristig gezwungen, laufende Ausgaben durch Einnahmen aus einmaligen Zuschüssen, Kreditaufnahme oder Vermögensverkäufen zu decken. Die Freie Finanzspitze (laufender Selbst-Finanzierungsrahmen für investive Zwecke) wird berechnet, indem vom Saldo der laufenden Gebarung die Ausgaben für Schuldentilgungszahlungen abgezogen werden. Sie ist der Indikator dafür, wieviel Haushaltsmittel aus der laufenden Gebarung für die Bildung von Sach- und Finanzanlagevermögen und die Investitionsförderung zur Verfügung stehen. Mit dem Indikator Gesamter Selbst-Finanzierungsrahmen für investive Zwecke wird erfasst, inwieweit der durch die Freie Finanzspitze gegebene Finanzierungsrahmen durch Verkäufe von bestehendem Sachanlagevermögen, Verkäufe von Wertpapieren und Beteiligungen, Rückzahlung von gewährten Darlehen und Entnahme aus Rücklagen ausgeweitet wurde. Der gesamte Selbst-Finanzierungsrahmen kann schließlich durch Ko-Finanzierung in Form von Kapitaltransfereinnahmen (z. B. Förderungen des Landes) ausgeweitet werden. Dieser Indikator gibt demnach an, welchen Beitrag diese Finanzierungsquelle zur Bildung von Sach- und Finanzanlagevermögen (letzteres in Form von Bruttoanlageinvestitionen, Kapitaltransferausgaben, Erwerb von Wertpapieren und Beteiligungen, Darlehensgewährungen und Rücklagenzuführungen) leistet. Ein darüber hinausgehender Finanzierungsbedarf ist Seite 21/34

durch Schuldaufnahmen zu decken. Ein weiterer Indikator, der in der finanzpolitischen Diskussion im Mittelpunkt steht, ist das Maastricht-Defizit ( Öffentlicher Finanzierungssaldo gemäß ESVG 95, EU-Verordnung Nr. 2223/96). Das Maastricht-Defizit entspricht näherungsweise dem Saldo der laufenden und der Sachvermögensgebarung. Allerdings erfolgt gemäß der institutionellen Abgrenzung des ESVG 1995 eine Bereinigung um Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit und sonstige wirtschaftliche Unternehmungen (Ansatz-Abschnitt 85-89 der VRV). 4.3.1. Saldo der laufenden Gebarung Der Saldo der laufenden Gebarung gibt den Überschuss der laufenden Einnahmen über die laufenden Ausgaben (oder umgekehrt einen Fehlbetrag) an und ist der Indikator dafür, wieviel Haushaltsmittel aus laufenden Einnahmen (Einnahmen aus dem Betriebshaushalt), nach Deckung der laufenden Ausgaben (Ausgaben im Betriebshaushalt), für Schuldentilgung und investive Zwecke zur Verfügung stehen. Ein negativer Wert dieses Indikators bedeutet, dass die Gemeinde nicht einmal mehr ihren laufenden Verpflichtungen nachkommen kann, ohne auf Einnahmen der Vermögensgebarung zurückzugreifen. Die Gemeinde wäre in diesem Fall zumindest kurzfristig gezwungen, laufende Ausgaben durch Einnahmen aus einmaligen Zuschüssen, Kreditaufnahme oder Vermögensverkäufen zu decken. Zusammensetzung: Summe der Einnahmen der laufenden Gebarung Summe der Ausgaben der laufenden Gebarung Seite 22/34

Abbildung 12: Saldo der laufenden Gebarung pro Kopf Prognose Wie in Abbildung 12 erkennbar, sind im Beobachtungszeitraum die Einnahmen der laufende Gebarung größer, als die Ausgaben. Jedoch gehen wir in unserer Prognose von einer Verschlechterung der Lage in der Planungsregion aus, womit der Saldo der laufenden Gebarung unter den der Vergleichsregionen fällt, und in weiterer Folge beständig leicht sinkt. 4.3.2 Freie Finanzspitze Die Freie Finanzspitze (laufender Selbst-Finanzierungsrahmen für investive Zwecke) wird berechnet, indem vom Saldo der laufenden Gebarung die Ausgaben für Schuldentilgungszahlungen abgezogen werden. Sie ist der Indikator dafür, wieviel Haushaltsmittel aus der laufenden Gebarung für die Bildung von Sach- und Finanzanlagevermögen und die Investitionsförderung zur Verfügung stehen. Die freie Finanzspitze kann im Wesentlichen zur Finanzierung von Investitionsvorhaben sowie zur teilweisen Bedeckung der Folgekosten neuer Investitionen verwendet werden. Seite 23/34

Innerhalb der finanzschwachen Kommunen ist eine besondere Finanzschwäche dann anzunehmen, wenn zusätzlich zu den für die Zukunft prognostizierten negativen freien Finanzspitzen bereits in der Vergangenheit erhebliche Haushaltsdefizite beziehungsweise ein negatives Eigenkapital erwirtschaftet wurde. Zusammensetzung: Saldo der laufenden Gebarung Schuldentilgung Abbildung 13: Freie Finanzspitze pro Kopf Prognose Die freie Finanzspitze ist auf die Gesamtregion wie in der Abbildung 13 ersichtlich leicht positiv, jedoch ist das nur auf die finanzstarke Gemeinde Gloggnitz zurückzuführen. Seite 24/34

4.3.3 Gesamter Selbstfinanzierungsrahmen für investitive Zwecke Mit dem Indikator Gesamter Selbst-Finanzierungsrahmen für investive Zwecke wird erfasst, inwieweit der durch die Freie Finanzspitze gegebene Finanzierungsrahmen durch Verkäufe von bestehendem Sachanlagevermögen, Verkäufe von Wertpapieren und Beteiligungen, Rückzahlung von gewährten Darlehen und Entnahme aus Rücklagen ausgeweitet wurde. Zusammensetzung: Freie Finanzspitze + Verkauf von Sachanlagevermögen + Verkauf von Wertpapieren und Beteiligungen + Darlehensrückzahlungen + Rücklagenentnahmen Abbildung 14: Gesamter Selbstfinanzierungsrahmen für investitive Zwecke pro Kopf Prognose Seite 25/34

4.3.4 Selbst und Ko Finanzierungsrahmen für investive Zwecke Der gesamte Selbst-Finanzierungsrahmen kann schließlich durch Ko-Finanzierung in Form von Kapitaltransfereinnahmen (z. B. Förderungen des Landes) ausgeweitet werden. Dieser Indikator gibt demnach an, welchen Beitrag diese Finanzierungsquelle zur Bildung von Sach- und Finanzanlagevermögen (letzteres in Form von Bruttoanlageinvestitionen, Kapitaltransferausgaben, Erwerb von Wertpapieren und Beteiligungen, Darlehensgewährungen und Rücklagenzuführungen) leistet. Zusammensetzung: Gesamter Selbstfinanzierungsrahmen für investive Zwecke + Kapitaltransfereinnahmen Abbildung 15: Selbst- und Ko Finanzierungsrahmen für investive Zwecke Prognose Der Selbst- und Ko-Finanzierungsrahmen für investive Zwecke ist nahezu identisch mit dem Selbstfinanzierungsrahmen für investive Zwecke, da die Ko-Finanzierung nur verschwindend gering ist. Seite 26/34

4.3.5 Gesamter Finanzierungsrahmen für investive Zwecke Ein über die Mittel des Selbst und Ko Finanzierungsrahmens vür investive Zwecke hinausgehender Finanzierungsbedarf ist durch eine Schuldenaufnahme zu decken = Gesamter Finanzierungsrahmen für investive Zwecke Zusammensetzung: Selbst und Ko- Finanzierungsrahmen für investive Zwecke + Schuldaufnahmen Abbildung 16: Gesamter Finanzierungsrahmen für investive Zwecke pro Kopf Prognose Der Wert des Gesamtfinanzierungsrahmens für investive Zwecke ist durch die Schuldaufnahme welche hier zusätzlich hinzugezählt wird, etwa um den Betrag 200 pro Kopf höher als der Selbst und Ko-Finanzierungsrahmen für investive Zwecke. Seite 27/34

4.4 Indikatoren der Schuldengebarung Indikatoren zur Schuldengebarung erlauben Rückschlüsse auf frühere fremdfinanzierte Investitionen und die Belastung des Gemeindehaushaltes durch den Schuldendienst. Die Bruttoschuldaufnahme ist die in der Rechnungsperiode vorgenommen Aufnahme von Finanzschulden (langfristigen Schulden). Die Nettoschuldaufnahme ergibt sich durch Abzug der Tilgungsausgaben von der Bruttoschuldaufnahme. Dieser Indikator repräsentiert die Veränderung der tatsächlich bestehenden Schulden in der betrachteten Periode. Die Ausgaben für Zinsen- und Tilgungszahlungen werden unter dem Begriff "Schuldendienst" zusammengefasst. Die Schuldendienstzahlungen haben isoliert betrachtet wenig Aussagekraft. So kann ein hoher Wert des Schuldendienstes völlig unbedenklich sein, wenn in der betreffenden Gemeinde entsprechend hohe Einnahmen erzielt werden, und umgekehrt muss ein niedriger Wert kein gutes Zeichen sein, wenn eben die entsprechenden Einnahmen fehlen und damit eine schwache Finanzkraft gegeben ist. 4.4.1 Brutto Schuldaufnahme Die Bruttoschuldaufnahme ist die in der Rechnungsperiode vorgenommen Aufnahme von Finanzschulden (langfristigen Schulden). Die Nettoschuldaufnahme ergibt sich durch Abzug der Tilgungsausgaben von der Bruttoschuldaufnahme. Dieser Indikator repräsentiert die Veränderung der tatsächlich bestehenden Schulden in der betrachteten Periode. Zusammensetzung: Schuldaufnahme Seite 28/34

Abbildung 17: Brutto Schuldaufnahme pro Kopf Prognose Da die Schuldenaufnahme oft von Projekten abhängig ist, und deshalb sehr unregelmäßig, verteilt, somit schwer zu prognostizieren ist, wurde für den Prognosezeitraum von einer konstanten Schuldenaufnahme ausgegangen. 4.4.2 Netto Schuldaufnahme Die Nettoschuldaufnahme ergibt sich durch Abzug der Tilgungsausgaben von der Bruttoschuldaufnahme. Dieser Indikator repräsentiert die Veränderung der tatsächlich bestehenden Schulden in der betrachteten Periode. Zusammensetzung: Brutto Schuldenaufnahme Schuldentilgung Seite 29/34

Abbildung 18: Netto Schuldenaufnahme Prognose In Abbildung 18 wird von keiner Netto- Schuldaufnahme ausgegangen, das heißt es wird in den nächsten Jahren eine gleichhohe Summe aufgenommen wie getilgt. Der Schuldenstand wird sich daher nicht ändern. 4.4.3 Schuldendienst Die Ausgaben für Zinsen- und Tilgungszahlungen werden unter dem Begriff "Schuldendienst" zusammengefasst. Die Schuldendienstzahlungen haben isoliert betrachtet wenig Aussagekraft. So kann ein hoher Wert des Schuldendienstes völlig unbedenklich sein, wenn in der betreffenden Gemeinde entsprechend hohe Einnahmen erzielt werden, und umgekehrt muss ein niedriger Wert kein gutes Zeichen sein, wenn eben die entsprechenden Einnahmen fehlen und damit eine schwache Finanzkraft gegeben ist. Seite 30/34

Zusammensetzung: Schuldentilgung + Ausgaben für Zinsen Abbildung 19: Schuldendienst pro Kopf Prognose 4.4.4 Maastrich Schuldenstand Der Maastrich- Schuldenstand (gemäß ESVG 1995) Summe der Finanzschulden zum Jahresende für den eigenen Haushalt bei Kreditinstituten und sonstigen Unternehmungen ohne die den Markt bestimmten betrieben zugeordneten Schulden. Seite 31/34

Abbildung 20: Maastrich Schuldenstand pro Kopf Prognose Wie aus Abbildung 16 ersichtlich ist der Maastrich Schuldenstand pro Kopf in der Planungsregion um etwa 1000 höher als in den Vergleichsregionen Niederösterreich Süd und Niederösterreich. 5. Interkommunale Verflechtungen in ausgewählten Aufgabenbereich Es gibt bestimmte Zweckverbände, wie zum Beispiel eine regionale Müllabfuhr und einen Wasserverband der Gemeinden Semmering, Breitenstein und Schottwien. Andere interkommunale Verflechtungen als die oben genannten Zweckverbände sind in der Region jedoch nicht vorhanden. Seite 32/34

6. Zusammenfassung Man muss die Region sehr differenziert betrachten. Die Gemeinden Semmering, Payerbach, Reichenau und Breitenstein sind sehr stark vom Tourismus abhängig. Semmering und Breitenstein haben weiters noch einen sehr hohen Anteil an Zweitwohnsitzen und wenig bis gar kein Gewerbe bzw. Industrie. Payerbach und Reichenau haben zusätzlich zur Einnahmequelle Tourismus noch eine vielfältigere Einzelhandelswirtschaft und der kommunale Haushalt ist nicht nur von einer einzigen Variablen abhängig. Die Gemeinden Gloggnitz, Schottwien und Prigglitz sind Wohnstandortgemeinden. Der Anteil an Zweitwohnsitzen ist geringer als in den voran genannten Gemeinden. Gloggnitz hat den Vorteil, dass sie als regionales Zentrum den größten Einzelhandelsanteil haben und auch zwei sehr große Betriebe und somit Arbeitgeber- angesiedelt sind. Schottwien und Prigglitz haben Probleme mit der Ansiedelung von Gewerbe und Einzelhandel, da Gloggnitz alles konzentriert hat. Schwarzau ist weder als Tourismusstandort noch als Wohnstandort zu sehen. Der größte Arbeitgeber in der Region ist die Gemeinde Wien. Schwarzau ist somit sehr unabhängig von der Region zu betrachten, ebenso wie ihr Gemeindehaushalt. Abschließend kann gesagt werden, dass die oben angeführten Ergebnisse nicht zu hundert Prozent mit der Realität übereinstimmen. Grund dafür ist die Tatsache, dass abgesehen von der Stadtgemeinde Gloggnitz alle anderen Gemeinden in der Planungsregion Sanierungsgemeinden sind. Exkurs: Ist es einer Gemeinde nicht (mehr) möglich, den ordentlichen Haushalt auszugleichen, ist sie auf Unterstützung des Bundeslandes angewiesen. Man spricht dann von einer Zuschuss- oder Sanierungsgemeinde. In der Privatwirtschaft würde das die Zahlungsunfähigkeit und daraus resultierend eine Insolvenz bedeuten. Folglich ist mit einem sehr geringen Budget für Projektumsetzungen in der Planungsregion zu rechnen. Seite 33/34

7.Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: hierarchisches System kommunaler Haushaltskennzahlen Seite 7 Abbildung 2: Gliederung nach groben VGR Kategorien (4-Kontenschema).Seite 10 Abbildung 3: Indikatoren der kommunalen Finanzlage..Seite 11 Abbildung 4: Indikatoren der Finanzkraft.Seite 12 Abbildung 5: Darstellung der Einkünfte aus Besitz und Unternehmertätigkeit pro Kopf..Seite 14 Abbildung 6: Abgaben und extragovernmentale Transfereinnahmen pro Kopf.Seite 15 Abbildung 7: Intragovernmentale Transfereinnahmen pro Kopf Seite 16 Abbildung 8: Leistungserbringung insgesamt der Gemeinden Seite 17 Abbildung 9: Erbringung von Güter und Dienstleistungen pro Kopf..Seite 18 Abbildung 10: Laufende Transferausgaben pro Kopf Seite 19 Abbildung 11: Bereitstellung von Sachanlagevermögen pro Kopf Seite 20 Abbildung 12: Saldo der laufenden Gebarung pro Kopf Seite 23 Abbildung 13: Freie Finanzspitze pro Kopf..Seite 24 Abbildung 14: Gesamter Selbstfinanzierungsrahmen für investitive Zwecke pro Kopf.Seite 25 Abbildung 15: Selbst- und Ko Finanzierungsrahmen für investive Zwecke.Seite 26 Abbildung 16: Gesamter Finanzierungsrahmen für investive Zwecke pro Kopf.Seite 27 Abbildung 17: Brutto Schuldaufnahme pro Kopf.Seite 29 Abbildung 18: Netto Schuldenaufnahme..Seite 30 Abbildung 19: Schuldendienst pro Kopf Seite 31 Abbildung 20: Maastrich Schuldenstand pro Kopf..Seite 32 8. Quellenverzeichnis -) Kommunale Finanzstatistik 2000-2008 (Statistik Austria 2001 2009) -) GEMBON, Analyse und Informationssystem zur Beurteilung der Bonität der österreichischen Gemeinden -) Software des Instituts für Finanzwissenschaft und Infrastrukturpolitik der TU Wien Version 2.1/2009 J.,Bröthaler et al., Wien, 2009 -) Gebarungsdaten aller österreichischen Gemeinden 2000 2008 -) Basisdatenbestand auf EDV Datenträger bereit gestellt durch die Statistik Austria 1999 2008 -) Eigene Berechnungen 2009 -) Wohnbevölkerung gemäß Volkszählung 2001 bzw. Bevölkerungsstatistik (auf Basis ZMR) -) Bröthaler J., Unterlagen zur Analyse und Prognose des Gemeindehaushaltes Wien 2009 -) Mittelfristiger Finanzplan der Gemeinde Gloggnitz 2008 Seite 34/34