Brandschutz WEG-Recht / Mietrecht

Ähnliche Dokumente
Rechtliche Folgen für Eigentümergemeinschaften aufgrund der Rauchwarnmeldepflicht ab

Rundschreiben 04/2017. Thema: Brandschutz im Mietrecht, ein unterschätztes Thema - Nachrüst- und Wartungspflicht für Rauchwarnmelder - / Mietrecht

Rauchwarnmelder und Schimmel im Sondereigentum. Referent: Timo Vitzthum, Rechtsanwalt und Mediator

Rauchmelder. Funktechnologie, Eigentümergemeinschaften, Rechtsprechung

15. Berlin-Brandenburger Immobilientag des IVD. Rechtsanwalt Gerald Lipka Geschäftsführer BFW Baden-Württemberg

RECHTLICHES ZUR BAUTRÄGER-WEG

Zugang zur Lüftungsanlage im Wohnbau Verantwortung der Eigentümer/-innen & Mieter/-innen

42. Fachgespräch des ESWiD Bundesverband für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis Haftung wegen mangelhafter Erhaltung

Minol-Brunata. Fachtagung für die Wohnungswirtschaft. Freiburg/Rust

Verteilung von (Folge)kosten baulicher Veränderungen

Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums durch die Gemeinschaft

Modernisierende Instandsetzung, Modernisierung, bauliche Veränderung ein praxisnaher Überblick für den Verwalter

Wohnungseigentumsrecht

Aktuelle Rechtsprechung zum Wohnungseigentumsrecht

Rechtliche Informationen für Vermieter

37. Fachgespräch des Evangelischen Siedlungswerkes in Deutschland Ahndung von Verstößen eines Mieters gegen Gebrauchsregelungen der Eigentümer

Instandsetzung an der Grenze von Gemeinschafts- und Sondereigentum

Leimen e.v Aktuelles zum Mietrecht Wohnungseigentumsrecht Leimen, St. Ilgener Str. 37, Tel.:

Deutscher Immobilien Kongress 2011

Peter Hesse. Brennpunkt Rauchwarnmelder Der Countdown läuft

IVD West Rechtstag. Vermietung von Wohnungseigentum. RA Dr. Gerald Kallenborn

Modernisierungsmaßnahmen in der WEG

19. Pantaenius-Immobilientagung Die Instandsetzung von Fenstern: Wem gehören sie, wer setzt instand, wer zahlt?

Der Mieter stört! Was kann der Verwalter tun? RA Gerhard Frieser

»Rauchwarnmelder und ihre Einordnung im Miet-, WEG- und Versicherungsrecht«

Nachfolgend erhalten Sie Antworten zu den erfahrungsgemäß häufigsten Fragen rund um die Verwaltung und Betreuung eines Objektes.

WAS HAT DIE VERWALTUNG ZU BEACHTEN?

Der Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers auf Änderung der Kostenverteilung (BGH-Urteil vom V ZR 114/09 -)

DAT-Tagung mit Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien

Aktuelle Rechtsprechung zum Wohnungseigentumsrecht

9. Beiratskongress der KUNZE Unternehmensgruppe Xaver-Fuhr-Str. 101, Mannheim am

10. Wuppertaler Wohnungseigentumstag

Dienstverträge. Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der eine Teil

Aufgaben und Befugnisse des Verwalters bei Rechtsstreitigkeiten der Wohnungseigentümer, insbesondere bei Beschlussanfechtung

Die großen Irrtümer des WEG. Dr. jur. Matthias Löffler Richter am Amtsgericht Hannover Wohnungseigentums-Gericht Copyright 2014

Leitungssanierung in der Wohnung durch die WEG verboten?

Abnahme des Gemeinschaftseigentums


Unklare Regelungen in der Teilungserklärung - Was will der Notar uns damit sagen?

Erfüllungstauglichkeit und Verwendungsrisiko des Bauwerks Vortrag bei den 12. Weimarer Baurechtstagen

Das BGH-Heizkörper-Urteil: Kritik und Konsequenzen

Darf der das? Fallstricke bei der Vermietung von Eigentumswohnungen

Deutscher Mietgerichtstag e. V. Herbstakademie 2016 Die vermietete Eigentumswohnung Eine Einführung in das WEG-Recht

b) Nach Abschluss eines zweiten Mietvertrags, aber vor Überlassung an den Zweitmieter c) Nach Überlassung der Wohnung an den Zweitmieter...

Herzlich Willkommen. Neues aus der WEG- Rechtsprechung

Mietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung. (BGH, Urteil vom VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107)

DIE WEG-NOVELLE AB DEM

Mehrfachparker. - Instandhaltung, Instandsetzung und Kostentragung -

Inhalt. Einleitung Teil: Vorüberlegungen zur Instandhaltung/ Instandsetzung von Immobilien im Rahmen von Mietvertragsverhältnissen...

Verkehrspflichten in Wohnungseigentumsanlagen

10. Weimarer Immobilienrechtstage Die Mietrechtsänderung im Lichte des WEG

Wahrnehmung öffentlicher Abgabenpflichten

Informationsveranstaltung Rauchwarnmelder

KUNZE Unternehmensgruppe 9. Beiratskongress 2013

Ausübung von Mängelrechten aus Bauträgerverträgen durch die Gemeinschaft

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 25. September 2009 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

Arbeitstreffen Verband Haus & Grund Ostwestfalen-Lippe e.v.

Voraussetzungen Mängelrechte des Mieters. 3. Kein Ausschluss 4. Spezifische Voraussetzungen einzelner Mängelrechte

Haus & Grund Eigentümerschutz-Gemeinschaft

Rauchwarnmelder im Wohnungseigentumsrecht - jetzt auch im Freistaat Bayern Pantaenius- Immobilientagung, München,

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

interna Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern Petra Breitsameter/Christian Grolik Für Mietverhältnisse über preisfreien Wohnraum

Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Nachbar

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

Abweichende Bauausführung plangerechte Herstellung des Gemeinschaftseigentums durch Wohnungseigentümer und Gemeinschaft

Schönheitsreparaturen im Wohnraummietrecht

Umwandlung von Gemeinschaftsoder Sondereigentum was ist vor allem aus Sicht des Verwalters zu berücksichtigen (zu wissen)?

Stuttgarter Verwaltertage 2015 Die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft

Die Installation von Rauchwarnmeldern aus der Sicht des Vermieters und der Wohnungseigentümergemeinschaft

Mietrecht. Mietrecht. Besonders ausgestaltetes Schuldrecht mit weitgehenden Schutzrechten für die Mieter 1/21

1. Bauliche Veränderungen, Modernisierung, Instandsetzung

Kostentragungspflicht bei Balkonsanierungen

Notarrechtliches Symposion zum WEG

Rechtliche Probleme des Fogging. - Folgeprobleme aus miet- und wohnungseigentumsrechtlicher Sicht -

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein Verbandsdarlehen

Instandhaltung/Instandsetzung, bauliche Veränderungen, modernisierende Instandsetzung und Modernisierungsmaßnahmen im Überblick

Samira Fazlić. Mängel am Bauträgerobjekt- Verwalter was nun?

WEG: Haftungsrisiken für Hausverwaltungen, Kostenübernahme, Nebenkostenumlage

Beispielbild. Ausbaurechte in der Gemeinschaftsordnung

Deutscher Mietgerichtstag 2012 Arbeitskreis 8 Nutzungsbeschränkungen bei Wohnungseigentum und Miete

Dr. jur. Matthias Löffler Richter am Amtsgericht Hannover Wohnungseigentums-Gericht Copyright 2015

Haftung des Verwalters gemäß 49 Abs. 2 WEG: Welche Maßstäbe legen die Gerichte an? Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter Hochschule f. Wirtschaft & Recht

Referat von Oliver Elzer, Dr., Richter am Kammergericht, Berlin

Rauchwarnmelder: Pflichten der

Vereinbarung oder Beschluss: Was sollte dinglich abgesichert werden?

Verkehrssicherungspflicht Die Umlage der Kosten. Volker J. Ziaja Rechtsanwalt Grundmann Immobilienanwälte Berlin/Köln

Rechtliche Herausforderungen bei der energetischen Modernisierung

Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

WEG-Verwalterforum Hannover

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BAUMÄNGEL AN WOHNANLAGEN

Missachtung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen was macht der Verwalter?

Anforderung an die Hausverwaltung

Aktuelle Rechtsprechung zum Gewährleistungsrecht. DAT-Tagung mit Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien

Update Rauchwarnmelder 2016

Inhalt Vorwort 15 Wie lässt sich ein passender Mieter finden? Worauf ist bei Abschluss des Mietvertrags zu achten? 33

Rechtliche Fragen der Verantwortung und Haftung von Wassergenossenschaften und Wassergemeinschaften

10 HINWEISE FÜR EINE RECHTSSICHERE BESCHLUSSFASSUNG

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 20. Dezember 2006 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Transkript:

Brandschutz WEG-Recht / Mietrecht - zivilrechtliche Aspekte - Dr. Andreas Stangl

Einleitung - Sensibilisierung für Thema Brandschutz - Brandschutz ist wichtig für Leben, Gesundheit und Eigentum - Konzentration auf zivilrechtliche Aspekte darf nicht Blick für strafrechtliche und öffentlich-rechtliche Konsequenzen verstellen

Einleitung - Aspekte im WEG - Recht - Aspekte im Mietrecht

WEG-Recht

WEG-Recht Wahrnehmung von Pflichten der Wohnungseigentümer: Gemäß 10 Abs. 6 Satz 3 WEG nimmt die Gemeinschaft auch die gemeinschaftsbezogenen und sonstigen Pflichten der Wohnungseigentümer wahr, soweit diese gemeinschaftlich zu erfüllen sind. Gemeinschaftsbezogene Pflichten sind solche, die sich aus dem Miteigentum ergeben, insbesondere: - die Pflicht zur ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und - die allgemeine Verkehrssicherungspflicht für das gemeinschaftliche Eigentum.

WEG-Recht Gemeinschaftseigentum: Träger der Verkehrssicherungspflicht sind die Wohnungseigentümer gemeinschaftlich Sie haften im Außenverhältnis dem geschädigten Dritten gesamtschuldnerisch gem. 840 BGB. (auch für Sondernutzungsflächen) Sondereigentum: Träger der Verkehrssicherungspflicht ist der betreffende Sondereigentümer Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht gehört zur ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums; 21 Abs. 3, Abs. 5 Ziff. 2 WEG

WEG-Recht Sonderproblem: Rauchwarnmelder In Bayern Pflicht bis spätestens 31.12.2017 auch für Bestand Rauchwarnmelder Sondereigentum - Rauchwarnmelder, die aufgrund eines Beschlusses der Wohnungseigentümer angebracht worden sind, stehen nicht im Sondereigentum BGH, Urteil vom 8.2.2013, V ZR 238/11, ZMR 2013, 642 - Für die Beschlusskompetenz kommt es nach Ansicht des BGH nicht einmal auf die sachenrechtliche Zuordnung der Rauchwarnmelder an, wenn eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zum Handeln besteht. Dann ist eine gemeinschaftsbezogene Pflicht zu bejahen; - Die Kompetenz folge aus 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG BGH, Urteil vom 8.2.2013, V ZR 238/11 (Vorinstanz LG Hamburg, 5.10.2011, 318 S 245/10, ZMR 2012, 129-131).

WEG-Recht Verwalter gemäß 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG ist verpflichtet, erforderliche Maßnahmen für ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung zu treffen. Dieser Begriff umfasst auch die Beseitigung einer Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung = Sicherstellung des Brandschutzes (Ordnungsverfügung gegen Verwalter wegen Freihalten des Treppenhauses OVG Münster, Beschluss vom 15.04.2009, 10 B 304/09 und Festsetzung sämtlicher Garagentore in einer Tiefgarage OVG Münster, Beschluss vom 28.01.2011 2 B 1495/10) Grenze: Brandschutzauflagen Schaffung 2. Rettungsweg, weil aufgrund baulicher Veränderungen Aufgabe der WEG Saarländisches OVG, Beschluss vom 03.09.2014 2 B 318/14

WEG-Recht Lösungsansätze: - Maßnahmen Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum stets vorab brandschutztechnisch prüfen - Hausordnung nicht stiefmütterlich behandeln. Bewusst regeln, keine sklavische Anwendung von Hausordnungsvordrucken. Gehört gemäß 21 Abs. 5 Nr. 1 WEG zur ordnungsmäßigen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums (Fluchtweg, Lagerung von Gegenständen, Haustürregelung, usw.) - Verwalter ist verpflichtet, für die Durchführung der Hausordnung zu sorgen, vgl. 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG

Mietrecht

Mietrecht Mietvertrag: 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlasen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen. (2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu zahlen.

Mietrecht Der Vermieter hat Pflichten, deren Verletzung zu haftungsrechtlichen Konsequenzen führen: Beispiele: - Rauchwarnmelder werden nicht eingebaut - Rauchwarnmelder werden nicht gewartet - Brandschutzklappen werden nicht gewartet - Feuerschutztüren werden nicht instand gehalten - Schließregelung von Türen funktioniert nicht - Fluchtwege, z. B. Treppen, werden nicht freigehalten - Bei Umbauten werden Leitungen nicht ordnungsgemäße geschottet

Mietrecht Vermieter können folgenden Ansprüchen ausgesetzt sein, z.b.: - Erfüllungsanspruch, 535 Abs. 1 Satz 2 BGB - Aufwendungsersatz, 536a Abs. 2 BGB - Minderung, 536 BGB - Schadensersatz, 536a Abs. 1 BGB - Kündigung, 543 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 BGB Hinweis: Dritte können auch Anspruchsinhaber sein, z. B. als Besucher ( 328 BGB) oder bloße Passanten über unerlaubte Handlung (Verkehrssicherungspflicht).

Mietrecht Lösungsansätze: - Maßnahmen Vermieter/Mieter stets brandschutztechnisch vorab prüfen - Garantiehaftung für anfängliche Sachmängel nach 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ausschließen - Hausordnung nicht stiefmütterlich behandeln. Bewusst regeln (Fluchtwege, Lagerung von Gegenständen, Haustürregelung, usw.) - Wartung fachgerecht + regelmäßig durchführen (Gefährdung Versicherungsschutz)

Mietrecht Sonderproblem: Rauchwarnmelder In Bayern Pflicht bis spätestens 31.12.2017 auch für Bestand Der Einbau obliegt nach der Gesetzeslage dem Vermieter, 535 BGB - Anschaffungs- und Installationskosten sind keine Betriebskosten (unstreitig) - Anmietungskosten als Betriebskosten (streitig) - Wartungskosten als Betriebskosten (streitig) Empfehlung: Aufnahme der Anmietung und Wartung von Rauchwarnmeldern als sonstige Betriebskosten des 2 Nr. 17 BetrKV.

Zusammenfassung

Zusammenfassung Brandschutz ist ein überlebenswichtiges Thema. Eine Unterschätzung der Thematik kann haftungsrechtlich erhebliche Nachteile nach sich ziehen. Lassen Sie sich rechtzeitig von BWE beraten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!