Europäisches und deutsches Kartellrecht (mit einem Überblick über das Regulierungs-, Beihilfen- und Vergaberecht)

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Transkript:

Europäisches und deutsches Kartellrecht (mit einem Überblick über das Regulierungs-, Beihilfen- und Vergaberecht) Dr. Erik Staebe Wintersemester 2015/16 Teil 6

Gliederung I. Einführung II. Grundlagen des Kartellrechts III. Kartellverbot (Art. 101 AEUV, 1 ff. GWB) IV. Missbrauchsverbot (Art. 102 AEUV, 19 ff. GWB) V. Sektorspezifische Missbrauchsaufsicht durch Regulierungsrecht VI. Fusionskontrolle (FKVO, 35 ff. GWB) VII. Beihilfenrecht (Art. 107 ff. AEUV) VIII. Vergaberecht IX. Perspektiven der Wettbewerbspolitik

Fusionskontrolle als zentraler Baustein des Kartellrechts

Überblick

Statistik

Formalitäten des Fusionskontrollverfahrens

Zusammenschlusstatbestände (FKVO)

Zusammenschlusstatbestände (GWB)

Aufgreifschwellen (Umsatzschwellen) - Grundlagen

Umsatzschwellen (FKVO)

Umsatzschwellen (GWB)

Untersagung oder Freigabe von Zusammenschlüssen nach der FKVO Significant Impediment to Effective Competition (SIEC) auf dem relevanten Markt Abgrenzung des relevanten Marktes SIEC-Test (als Kompromiss zwischen Marktbeherrschungstest und SLC-Test) Bestandteile des SIEC-Tests: Nicht-koordinierte Effekte Einzelmarktbeherrschung Koordinierte Effekte Kollektive Marktbeherrschung Unilaterale Effekte unter halb der Schwelle der Einzelmarktbeherrschung Sanierungsfusion (failing company defence) Effizienzvorteile (efficiency defence)

Untersagung oder Freigabe von Zusammenschlüssen nach der deutschen Zusammenschlusskontrolle (GWB) Erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs (SIEC-Test) auf dem relevanten Markt Abgrenzung des relevanten Marktes SIEC-Test (mit Regelbeispiel Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung, Legaldefinition in 18 Abs. 1 und 5 und Vermutungstatbeständen in 18 Abs. 4, 6 und 7 GWB) Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen auf den behinderten oder dritten Märkten ( 36 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 GWB) Prüfung unilateraler Effekte unterhalb der Marktbeherrschungsschwelle Kausalität des Zusammenschlusses für die Verschlechterung der Marktstruktur Bagatellmarktklausel ( 36 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 GWB) Grundsätze der Sanierungs- und der Aufholfusion Ministererlaubnis ( 42 GWB)

Fusionskontrollverfahren (FKVO)

Fusionskontrollverfahren (GWB)

Vollzugsverbot: Kein Vollzug von Zusammenschlüssen vor Freigabe durch die Fusionskontrollbehörden

Vollzugsverbot: Praktisches Beispiel

Vollzugsverbot: Handling im M&A-Prozess

Vollzugsverbot: Dos and Don ts (I)

Vollzugsverbot: Dos and Don ts (II)

Übungsfall: Die Tiefbau-Fusion Sachverhalt: Die B-AG ist ein deutsches Tiefbauunternehmen mit einem weltweiten Umsatz von 400 Mio. Euro (2012). Schwerpunkt der Tätigkeit ist die Fertigung von Schachtabdeckungen für den Kanalbau. Die C-AG ist ebenfalls ein deutsches Tiefbauunternehmen, das neben anderen Bauprodukten auch Schacht-abdeckungen herstellt. Sie erwirtschaftete einen Umsatz von 190 Mio. Euro (2012). Sowohl die C-AG als auch die B-AG erzielen ca. drei Viertel ihres Umsatzes im Inland. Die in Deutschland verwendeten Schachtabdeckungen werden ausschließlich von inländischen Anbietern hergestellt. B liefert etwa 20-30% der verwendeten Abdeckungen; C etwa 10-20%. Die Anteile der übrigen (mittelständischen) Anbieter liegen jeweils unter 10%. Die B-AG plant, ihre bereits bestehende Beteiligung an der C-AG von derzeit 22% stufenweise aufzustocken. Im ersten Schritt soll ein Anteil von 5% von einem bisherigen Einzelaktionär übernommen werden. Danach soll über zwei Jahre hinweg durch Erwerb weiterer Aktien die vollständige Kontrolle erworben werden. B und C melden das Vorhaben am 1.10.2013 ordnungsgemäß beim Bundeskartellamt an. Das Amt teilt am 15.10.2013 mit, es sei in das Hauptprüfverfahren eingetreten. Bis Ende Februar 2014 ergeht keine Entscheidung.

Übungsfall: Die Tiefbau-Fusion (Forts.) Fragestellung: Können B und C den geplanten Zusammenschluss nunmehr vollziehen? Quelle: Alexander, Fälle zum Kartellrecht (2014)

Vielen Dank für Ihr Interesse an Teil 6 der Vorlesung! Nächster Termin: 20. Januar 2016, 15.00 bis 19.00 Uhr, Burgstr. 21, Raum 4.33 23