Pensionsplan aus Gehaltsumwandlung
Ende der Motivationsflaute Ein Unternehmen ist so gut wie seine Mitarbeiter. Erstklassige Arbeitskräfte zu gewinnen und zu halten ist bei der heutigen Konkurrenzsituation nicht einfach - aber entscheidend. Die hohe Steuerbelastung und die unsichere gesetzliche Rentenversorgung demotivieren viele Arbeitnehmer. Lohnerhöhungen sind nur begrenzt geeignet, die guten Leistungen Ihrer Mitarbeiter anzuerkennen. Denn mit dem Gehalt steigt auch die steuerliche Belastung. LPM 2 2
Ende der Motivationsflaute Sie investieren so einen Großteil Ihrer Ausgaben nicht in Ihre Mitarbeiter, sondern in Steuern. In Ihrem Unternehmen können Sie geschickt gegensteuern: mit dem Pensionsplan aus Gehaltsumwandlung. Das ist eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge, die bei ständig sinkenden gesetzlichen Rentenleistungen für Ihre Arbeitnehmer unverzichtbar ist. LPM 2 3
Rückenwind für Ihre Pläne Der Pensionsplan aus Gehaltsumwandlung funktioniert ganz einfach: Sie vereinbaren mit Ihren Mitarbeitern, dass ein Teil des Gehaltes oder einer Gehaltserhöhung nicht ausgezahlt, sondern in eine Pensionszusage umgewandelt wird. Das ist für alle, für einige oder nur für einen Arbeitnehmer möglich. Das Prinzip heißt: Versorgungslohn statt Barlohn. Es kann zwischen einer einmaligen, einer befristeten und einer fortlaufenden Gehaltsumwandlung gewählt werden. Sie tragen dabei keinerlei Risiko, denn die Versorgungsverpflichtungen werden durch eine Rückdeckungsversicherung finanziert. LPM 2 4
Rückenwind für Ihre Pläne Die Gothaer erledigt außerdem die gesamte Verwaltung für Sie. Ihr Unternehmen verpflichtet sich nur zur Beitragszahlung. Frühestens ab dem 60. Lebensjahr erhalten Ihre Mitarbeiter die vereinbarten Leistungen. LPM 2 5
Funktionsweise einer Pensionszusage ArbN-finanziert mit RDV (deferred compensation) Arbeitgeber/ GmbH Anstellungsvertrag/ Dienstvertrag Entgeltumwandlungsvereinbarung Arbeitnehmer/ GGF Beiträge zur RDV Gothaer Leistungen d. RDV Pensionszusage Pfandrecht an d. RDV Leistungen bei Insolvenz Beiträge PSVaG LPM 2 6
Bringen Sie Ihr Unternehmen auf Erfolgskurs Sie motivieren und binden Ihre Mitarbeiter langfristig. Die Pensionszusage wird über die Bildung von Rückstellungen in die Bilanz einbezogen. Die Beiträge für die Rückdeckungsversicherung können als Betriebsausgaben abgesetzt werden, die Steuerlast Ihres Unternehmens sinkt. Die Umwandlung von Bar- in Versorgungslohn ist für Sie aufwandsneutral. Die Bilanz Ihres Unternehmens ist ausgeglichen. Den Pensionsrückstellungen steht als Aktivposten das in der Rückdeckungsversicherung aufgebaute Kapital gegenüber. LPM 2 7
Bringen Sie Ihr Unternehmen auf Erfolgskurs Sollte Ihr Mitarbeiter das Unternehmen verlassen, wird die Rückdeckungsversicherung beitragsfrei gestellt. Die Versorgungsansprüche sind unverfallbar. Sie werden durch die Rückdeckungsversicherung abgedeckt und bleiben in der bis dato erworbenen Höhe bestehen. Mit der Auszahlung der Versorgungsansprüche nach Eintritt des Versorgungsfalls erlöschen alle Verbindlichkeiten des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer. LPM 2 8
ArbN-finanzierte Pensionszusage deferred compensation Der ArbG zahlt Beiträge zur Rückdeckungsversicherung in Höhe der umgewandelten Bezüge Leistungen der RDV gem. Beitragsvorgabe abzgl. Sicherheitsabschlag bei den Überschussanteilen Dem ArbN werden Versorgungsleistungen zugesagt, die sich aus der von ihm finanzierten RDV ergeben. LPM 2 9
Volle Kraft voraus für Ihre Belegschaft Ihre Beschäftigten profitieren von erheblichen Steuervorteilen. Die Steuerlast wird ad hoc gesenkt und im Rentenalter profitieren die Mitarbeiter von einem in der Regel niedrigeren Spitzensteuersatz. Bei einer gewöhnlichen Lohnerhöhung verdient der Staat kräftig mit. Bei dem Pensionsplan aus Gehaltsumwandlung kommt die Leistungsvergütung voll und ganz Ihrem Mitarbeiter zugute. Die Altersversorgung ist im Falle der Insolvenz durch ein Pfandrecht an der Rückdeckungsversicherung abgesichert. Zum effektiven Vermögensaufbau der Mitarbeiter kommt die Absicherung der Familie, die im Todesfall als Versorgungsberechtigter eintritt. LPM 2 10
Alle Vorteile auf einen Blick Für Ihr Unternehmen: Höhere Mitarbeitermotivation und bindung Absetzbare Aufwendungen Geringere Unternehmenssteuern Kein Risiko Kein Verwaltungsaufwand LPM 2 11
Alle Vorteile auf einen Blick Für Ihre Mitarbeiter: Senkung der Steuerlast Schnellerer Vermögensaufbau Niedrigere Besteuerung im Rentenalter Sofortiger Hinterbliebenenschutz Pfandrecht an der Rückdeckungsversicherung LPM 2 12
Besonderheiten bei der Pensionszusage durch Entgeltumwandlung (Steuerliche Anerkennung) Zulässig ist nur die Entgeltumwandlung von noch nicht fälligen Entgeltbestandteilen. Die Vereinbarung über die Umwandlung laufenden Arbeitslohnes ist jeweils bis zum Ablauf des Vormonats zu treffen. Bei Sonder- oder Einmalzahlungen (z.b. Tantiemen) ist die Umwandlung bis unmittelbar vor der Fälligkeit möglich. Dies wurde durch das BMF-Schreiben v. 5.8.02, IV C4 s. 2222 295/02 neu geregelt. Für eine Pensionszusage umgewandelte Entgeltbestandteile unterhalb der BBG bleiben von der Beitragszahlung zur gesetzlichen Sozialversicherung befreit, sofern gemäß 115 SGB IV diese Beiträge nicht die 4% der aktuellen BBG-West übersteigen. LPM 2 13
Besonderheiten bei der Pensionszusage durch Entgeltumwandlung (Steuerliche Anerkennung) Der ArbN bleibt während der Anwartschaftszeit unbelastet und trägt weder Steuern noch sonstige Kosten. Erst bei Auszahlung muss der ArbN die Leistung aus der Pensionszusage nach 19 EStG versteuern (nachträglich gezahlter Arbeitslohn aus nichtselbständiger Tätigkeit). Hinweis: Renten werden voll besteuert nicht etwa nur mit dem Ertragsanteil. LPM 2 14
Besonderheiten bei der Pensionszusage durch Entgeltumwandlung (Bildung von Rückstellungen) Da Pensionszusagen durch Entgeltumwandlung von Beginn an gesetzlich unverfallbar sind, sind für Versorgungsanwärter unter 28 Jahren, im Gegensatz zur ArbG-finanzierten Pensionszusage, Rückstellungen in der Bilanz zu bilden. LPM 2 15