Dienstleistungsvertrag Zwischen dem Vertreten durch Im Folgenden Auftraggeber genannt und zwischen der freiberuflichen Pflegefachkraft Im Folgenden Auftragnehmer genannt. 1 Gegenstand des Vertrages Der Auftragnehmer übernimmt ab dem Tätigkeiten im Pflegebereich des: Einsatzzeiten im Monat : Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Erbringung von Dienstleistungen. Diese Dienstleistungen bestehen in der eigenständigen und eigenverantwortlichen Planung, Durchführung, Dokumentation und Überprüfung von Pflege in Kooperation mit den zu pflegenden/ betreuenden Patienten/Heimbewohnern und den angestellten Pflegedienstmitarbeitern und Ärzten des Auftraggebers und niedergelassenen, für die Patienten zuständigen Ärzten. Der Auftragnehmer orientiert sich bei seiner Planung an den Rahmenbedingungen der Einrichtung.
Die erbrachte Dienstleistung umfasst ärztlich verordnete Maßnahmen der Krankenbehandlung. Hierzu gehören ausschließlich solche medizinische Leistungen, die nicht vom behandelnden Arzt selbst erbracht werden, zur Unterstützung der ärztlichen Behandlung im Interesse der Erreichung des angestrebten Therapiezieles jedoch erforderlich sind. Grundsätzlich beinhalten die einzelnen Leistungen die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Maßnahme. Behandlungspflegemaßnahmen sind insbesondere erforderliche Leistungen entsprechend den SGB V: Verbände anlegen und / oder wechseln (aseptisch, nicht aseptisch) Verbandskontrolle nach ambulanten oder stationären Operationen sowie in anderen medizinisch begründeten Ausnahmefällen Wundversorgung und Wundpflege Wundspülung Dekubitusbehandlung (keine Prophylaxe) Injektionen (subkutan und intramuskulär) Vorbereitung und Überwachung von Infusionstherapien (einschließlich wechseln) Pflege und Überwachung von Drainagen (z.b. Liquordrainage, Redon-Drainage, Venenkatheter) Einlegen, Wechsel eines Blasenverweilkatheters Katheterisieren der Blase mit Einmalkatheter Flüssigkeitsbilanzierung Spülung / Instillation der Blase Stomaversorgung Einlauf und Klistiere Richten von ärztlich verordneten Medikamenten Medikamentengabe Blutzucker messen Einlauf und Klistiere Einbringung von Augentropfen/-salben, Augenspülung / Gabe von Medikamenten Wechseln der Trachealkanüle Einreibungen / Wickel Sauerstoffzufuhr überwachen Medikamentenüberwachung / -verabreichung Überwachung der Vitalfunktionen (postoperativ, bei akutem Krankheitsverlauf), z.b. Puls, Atmung, Körpertemperatur, Ausscheidungen, Körpergewicht, Blutdruckkontrolle Blutdruckmessungen in der medikamentösen Einstellungsphase und in anderen medizinisch begründeten Fällen Hämo-Glucotest Verabreichung von Sondennahrung Absaugen von Sekreten Anlegen und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen und eines Kompressionsverbandes.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, seine in Person zu leisten. Er darf nach Absprache mit dem Auftraggeber Hilfspersonen heranziehen und Vertreter einsetzen, sofern diese die gleiche oder zumindest vergleichbare Qualifikation wie der Auftragnehmer selbst besitzen. Vor dem Einsatz solcher Hilfspersonen ist der Auftraggeber zu unterrichten und sind dem Auftraggeber die Qualifikationsnachweise der Hilfspersonen und Vertreter vorzulegen. 2 Art des Vertrages Die Parteien sind sich einig, dass durch den vorliegenden Vertrag kein Arbeitsverhältnis zustande kommt, da eine persönliche, wirtschaftliche oder soziale Abhängigkeit nicht begründet wird. Der Auftragnehmer übt seine Tätigkeit freiberuflich aus. Der Auftragnehmer ist und wird nicht Angestellter des Auftraggebers. Der Einsatz des Auftragnehmers ist zeitlich begrenzt. Der Auftraggeber ist nicht der einzige Kunde des Auftragnehmers. Sollte dennoch nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ein Arbeitsverhältnis bestehen, verpflichtet sich der Auftragnehmer, seinen Anteil zur Sozialversicherung und die gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge auch rückwirkend selbst zu zahlen. Eine Umgehung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften ist durch diesen Vertrag nicht beabsichtigt. 3 Konditionen Grundsatz pro Stunde Zuschläge für Samstag/Sonntag Nachtzuschlag (20:00 6:00 Uhr) Feiertagszuschlag hoher Feiertagszuschlag % % % % Alle anfallenden Steuern gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Von eventuellen Nachforderungen der Finanzbehörden stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber unwiderruflich frei. 4 Weisungsbefugnis des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer Der Auftraggeber ist dem Auftragnehmer während der Durchführung der übertragenen Tätigkeiten oder der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Einsatzzeiten nicht weisungsbefugt. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen entsprechend dem aktuell geltenden medizinischen/pflegerischen Standard unter Beachtung der jeweils durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Mittel. Der Auftragnehmer hat auf die betrieblichen Belange des Auftraggebers Rücksicht zu nehmen. Der Auftraggeber überwacht die Einhaltung des aktuell medizinischen/pflegerischen Standards bei der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist insoweit an fachliche Weisungen des Auftraggebers gebunden, die der Auftraggeber zur Einhaltung der medizinischen/pflegerischen Standards erteilt. Der Auftraggeber verpflichtet sich die vereinbarten Termine mit dem Auftraggeber einzuhalten. Der Auftragnehmer ist
in der Einteilung und Verwertung seiner Auftragsleistung frei. Dem Auftragnehmer steht es frei, eine ihm übertragene Aufgabe anzunehmen oder abzulehnen. Für Pflegekräfte gilt: Der Auftraggeber (bzw. dessen Stellvertreter) weist dem Auftragnehmer die zu pflegenden Patienten/Heimbewohner zu. Der Auftraggeber achtet hierbei darauf, die Anzahl der Patienten/Heimbewohner auf ein angemessenes Maß zu begrenzen. Der Auftraggeber orientiert sich hierbei an der Pflegebedürftigkeit der Patienten/Heimbewohner und an der Leistungsfähigkeit einer mindestens durchschnittlichen Pflegekraft. 5 Hilfsmittel, Werkzeuge, Materialien Die zur Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Hilfsmittel, Werkzeuge und Materialen (insbesondere Einmal-Handschuhe aus Gummi/Latex) hat grundsätzlich der Auftragnehmer zu stellen. Der Auftraggeber hat die hierfür nachweisbaren Kosten zu tragen. Der Auftraggeber kann verlangen, dass er die o.g. Hilfsmittel etc. dem Auftragnehmer unentgeltlich zur Verfügung stellen kann. 6 Dienstkleidung Der Auftragnehmer wird grundsätzlich seine eigene Dienstkleidung einsetzen. Die Reinigung übernimmt der jeweilige Auftragnehmer der Dienstkleidung selbst. Die Dienstkleidung ist mit Namensschild der freiberuflichen Pflegefachkraft versehen, auf diesem ist ersichtlich, dass der Auftragnehmer als freiberufliche Pflegefachkraft tätig ist. 7 Rechnungslegung Der Auftraggeber zahlt dem Auftragnehmer die in 3 vereinbarte Vergütung. Abgerechnet werden tatsächlich erbrachte angefangene Einzelviertelstunden. Der Auftraggeber unterzeichnet wöchentlich zum Ende einer Woche, spätestens zum Auftragsende einen Nachweis über die geleisteten. Mit der Unterzeichnung des Nachweises ist auch die Leistung der anerkannt. Die geleisteten werden wöchentlich abgerechnet. Der Auftragnehmer wird seine Rechnung über die von ihm erbrachte Dienstleistung wöchentlich, jeweils am Montag für die zurückliegende Woche rückwirkend, über den CAROSA Vermittlungsdienst für Freiberufler und Selbständige dem Auftraggeber vorlegen. Die abgerechneten werden sofort fällig. Das Honorar ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Der Auftragnehmer hat darüber hinaus keinen Anspruch auf Urlaubsgeld, bezahlten Urlaub, Weihnachtsgeld oder sonstige Vergütungen. Kommt der Auftraggeber mit den Zahlungen in Verzug, so hat er dem Auftragnehmer den geschuldeten Betrag mit 7,62% Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
8 Kenntnisgabe Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Mitteilung von Abwicklungsschwierigkeiten bei der Vertragsdurchführung oder vorhersehbare Zeitverzögerungen. 9 Sorgfalt und Haftung von Auftragnehmer und Auftraggeber Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig, sachgerecht und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Er haftet dem Auftraggeber gegenüber für von ihm verursachte Schäden. Der Auftragnehmer hat zur Deckung derartiger Schäden eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Der Auftragnehmer versichert sich selbst freiwillig bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Der Auftraggeber haftet dem Auftragnehmer für alle ihm aus seiner Tätigkeit für den Auftraggeber entstehenden Schäden, die diesem durch den Auftraggeber, dessen Mitarbeiter sowie dessen Heimbewohner/Patienten zugefügt werden, sofern diese Schäden nicht durch die Berufsgenossenschaft abgedeckt sind. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm bekannten Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu wahren. Diese Verpflichtung gilt über die Laufzeit dieses Vertrages hinaus. Alle Geschäftsunterlagen sind Eigentum Dienstleistungsverhältnisses herauszugeben. des Auftraggebers und bei Beendigung des Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Betriebs- und Geschäftsunterlagen des Auftraggebers ordnungsgemäß aufzubewahren und dafür Sorge zu tragen, dass kein Dritter unberechtigt Einsicht nehmen kann. 10 Verhinderung des Auftragnehmers wegen Krankheit, Arbeitsverhinderung, Urlaub Falls der Auftragnehmer die Dienstleistung wegen Krankheit nicht erbringen kann, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber umgehend informieren. Dem Auftragnehmer steht ein Honorar nicht zu, wenn er/sie infolge Krankheit oder sonstiger Arbeitsverhinderung an der Erbringung der Dienstleistung zu der nach 1 Ziffer 1 und 1 Ziffer 2 individuell vereinbarten Zeit verhindert ist. Der persönliche Anwendungsbereich des Bundesurlaubsgesetzes ist nicht eröffnet. Ein Anspruch auf Erholungsurlaub besteht nicht. Bei Nichteinhaltung bereits vereinbarter, hervorgerufen durch höhere Gewalt, Krankheit u. ä. entstehen dem Auftragnehmer keine Kosten. Finanzielle Mehraufwendungen durch Fremdbesetzung durch den Auftraggeber können an den Auftragnehmer nicht weitergegeben werden.
11 Vertragsdauer, Kündigung Dieser Vertrag endet am. ohne dass es einer Kündigung bedarf. Wird eine stillschweigende Verlängerung des Vertrages durch die Leistung und Annahme von n durch den Auftragnehmer vorgenommen, so gelten die Bestimmungen dieses Vertrages weiter. Beide Vertragspartner können diesen Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.kündigt der Auftraggeber vor Ablauf der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Dienstzeit, so endet der Honoraranspruch des Auftragnehmers mit dem Ende der für den Kündigungstag vereinbarten Dienstzeit. Werden verbindlich gebuchte Einsatzzeiten/ seitens des Auftraggebers storniert, so sind die folgenden Regelungen bindend: *bei einer Stornierung des verbindlich gebuchten Auftrages bis 2 Wochen vor Auftragsbeginn werden Dem Auftraggeber 30% des entgangenen Gewinnes des Auftragnehmers in Rechnung gestellt *bei einer Stornierung des verbindlich gebuchten Auftrages bis 1 Woche vor Auftragsbeginn werden Dem Auftraggeber 50% des entgangenen Gewinnes des Auftragnehmers in Rechnung gestellt *bei einer Stornierung des verbindlich gebuchten Auftrages bis 24 vor Auftragsbeginn werden dem Auftraggeber 80% des entgangenen Gewinnes des Auftragnehmers in Rechnung gestellt 12 Sonstige Ansprüche Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt. Ansprüche des 13 Verhältnis des Auftragnehmers zu Dritten Der Auftragnehmer hat das Recht und auch die Pflicht, auch für dritte Auftraggeber tätig zu werden. Einer vorherigen Zustimmung des Auftraggebers bedarf es hierfür nicht. Der Auftragnehmer verpflichtet sich über den Zeitraum eines Kalenderjahres mindestens für zwei weitere Auftraggeber tätig zu sein und nicht mehr als drei Viertel seines Jahresumsatzes über nur einen Auftraggeber zu erzielen. 14 Gerichtstand
Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten aus den Rechtsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ist das für den Wohnort des Auftragnehmers zuständige Amtsgericht. 15 Preise Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (soweit diese anfällt) und sind im Dienstleistungsvertrag 3 festgelegt. 16 Schlussbestimmungen Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, ist das für den Wohnort des Auftragnehmers zuständige Amtsgericht. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages durch geltendes oder künftiges Recht unwirksam sein oder werden, so sind diese durch Bestimmungen zu ersetzen, die dem verfolgtem wirtschaftlichen Zweck der Vertragspartner dienlich sind. Ort,. Ort, Auftragnehmer. Auftraggeber
Monat/Jahr: Name, Vorname: Auftraggeber: Wohnbereich/Station:, Unterschrift Auftraggeber, Unterschrift Auftragnehmer
Dienstplanänderung:..2017, Unterschrift Auftragnehmer, Unterschrift Auftraggeber Dienstplanänderung:..2017
, Unterschrift Auftraggeber, Unterschrift Auftragnehmer