Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft Bundesrepublik Deutschland

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Transkript:

Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft Bundesrepublik Deutschland Richtlinien für die Prüfung von Pflanzenschutzmitteln und Pflanzenschutzgeräten Teil VII Dezember 1996 1-3.1.1 Anforderungen an Kontrollausrüstungen für die Prüfung in Gebrauch befindlicher Pflanzenschutzgeräte Requirements for Facilities to Test Plant Protection Equipment Already in Use ISSN 0947-1529 Herausgegeben von der Abteilung für Pflanzenschutzmittel und Anwendungstechnik der Biologischen Bundesanstalt Braunschweig

Namen und Anschriften der Verfasser/Name and Address of authors: H. Ganzelmeier u. D. Rautmann Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, Fachgruppe Anwendungstechnik, Messeweg 11-12, 38104 Braunschweig K. Schmidt Landesanstalt für Pflanzenschutz Reinsburgstraße 107, 70197 Stuttgart 1 L. Knott Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe (IPSAB) Nevinghoff 40, 48147 Münster Zu beziehen durch/obtainable from: Saphir Verlag Gutsstraß 15, 38551 Ribbesbüttel Telefon 0 53 74/65 76 Fax 0 53 74/65 77 Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in dieser Richtlinie berechtigt nicht zu der Annahme, daß solche Namen von jedermann benutzt werden dürfen. Es kann sich um gesetzlich geschützte, eingetragene Warenzeichen handeln, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind. Bei fehlerhaftem Text keine Gewähr. 2

Inhaltsverzeichnis 1 Prüfeinrichtungen zur Messung der Gleichmäßigkeit der Querverteilung bei Pflanzenschutzgeräten für Flächenkulturen... 4 2 Prüfeinrichtungen zur Messung von Flüssigkeitsströmen... 4 2.1 Prüfeinrichtung zur Messung des Pumpenvolumenstromes... 4 2.2 Prüfeinrichtung zur Prüfung von Durchflußmessern... 5 3 Manometerprüfeinrichtungen... 5 4 Prüfeinrichtung zur Messung des Einzeldüsenausstoßes bei Spritz- und Sprühgeräten für Raumkulturen... 5 5 Meßzylinder... 6 6 Hilfsmittel... 6 7 Hilfsmittel... 6 3

Vorbemerkung: Kontrollausrüstungen, die für die Prüfung im Gebrauch befindlicher Pflanzenschutzgeräte in amtlichen oder amtlich anerkannten Kontrollstellen eingesetzt werden, müssen die in dieser Richtlinie aufgeführten Anforderungen erfüllen. Für die BBA-Anerkennung werden diese Anforderungen bei der Prüfung zugrunde gelegt. 1. Prüfeinrichtungen zur Messung der Gleichmäßigkeit der Querverteilung bei Pflanzenschutzgeräten für Flächenkulturen Zur Messung der Gleichmäßigkeit der Querverteilung ist ein Prüfstand mit 100 mm Rinnenteilung und mindestens 80 mm Rinnentiefe, gemessen zwischen Oberkante und tiefster Stelle, zu verwenden. Die Messung eines 12 m breiten Gestänges muß in einem Durchgang möglich sein. Rinnenprüfstände müssen mindestens 1,5 m tief sein. Die Rinnenteilung ist mit einer Genauigkeit von ± 2,5 mm einzuhalten. Die Einhaltung dieser Toleranz ist im aufgebauten Zustand jeweils vor Beginn der Kontrolle mittels geeigneter Hilfsmittel, z. B. einer Schablone, zu überprüfen. Die Meßzylinder müssen von gleicher Art und Größe sein und ein Fassungsvermögen von mindestens 500 ml haben. Die Skalenteilung darf maximal 10 ml betragen. Der Fehler darf nicht größer als 10 ml oder 2 % des Meßwertes sein. Prüfstände mit Rinnenmeßwagen und elektronischer Meßwerterfassung müssen die Rinnenteilung mit einer Genauigkeit von ± 1 mm einhalten. Die Positionierung des Meßwagens muß beim schrittweisen Durchfahren der Meßstrecke mit einer Genauigkeit von ± 20 mm erfolgen. Der Fehler bei der Messung des Volumenstroms der Einzelrinnen darf bei einem Volumenstrom von 300 ml/min nicht größer als 4 % sein. Die Gebrauchsanleitung muß Angaben zur Kalibrierung des Prüfstandes enthalten. Prüfstände anderer Bauart können eingesetzt werden, wenn sie mindestens die gleiche Meßgenauigkeit erzielen. 2. Prüfeinrichtungen zur Messung von Flüssigkeitsströmen Der Meßbereich muß an die Meßaufgabe angepaßt sein. Die Anzeige muß justierbar sein. Anschlußstücke für verschiedene Pflanzenschutzgerätefabrikate sind bereitzuhalten. 2.1 Prüfeinrichtung zur Messung des Pumpenvolumenstromes Der Fehler von Meßgeräten zur Prüfung des Pumpenvolumenstromes darf nicht größer als 2 % des Meßwertes oder 2 l/min sein. 4

2.2 Prüfeinrichtung zur Prüfung von Durchflußmessern Der Fehler von Meßgeräten zur Prüfung von Durchflußmessern, die für die Dosierung eingesetzt werden, darf nicht größer als 1,5 % des Meßwertes sein. 3. Manometerprüfeinrichtungen Prüfmanometer müssen einen Mindestdurchmesser von 100 mm aufweisen und geeicht sein. Falls sie für Messungen direkt mit dem Pflanzenschutzgerät gekoppelt werden, müssen sie gedämpft und mit einer Überdrucksicherung versehen sein. Meßbereich, Skalenteilung und Genauigkeit richten sich nach dem Spritzdruckbereich, in dem die zu überprüfenden Druckmeßgeräte eingesetzt werden, und sind folgender Tabelle zu entnehmen: Mindestanforderungen an Prüfmanometer Spritz- Skalenteilung Genauigkeit erforderliche bei Meßbereich druckbereich max. [bar] [bar] Güteklasse nach bis [bar] [bar] DIN 16005 0-6 0,1 0,1 1,6 6 1,0 10 0,6 16 6-16 0,2 0,25 1,6 16 1,0 25 > 16 1,0 1,0 2,5 40 1,6 60 1,0 100 4. Prüfeinrichtungen zur Messung des Einzeldüsenausstoßes bei Spritz- und Sprühgeräten für Raumkulturen Der Flüssigkeitsausstoß aller Düsen muß in Meßzylindern mit einem Meßbereich bis 2 l, einer Skalenteilung von 20 ml und einer Fehlergrenze von maximal 20 ml verlustfrei aufgefangen werden. Die Anzahl der Meßzylinder muß sich nach den zu prüfenden Pflanzenschutzgeräten richten. Für Sprühgeräte im Weinbau reichen oft 10, bei Geräten für Hopfen können 20 Meßzylinder erforderlich sein. Prüfstände anderer Bauart können eingesetzt werden, wenn sie mindestens die gleiche Meßgenauigkeit erzielen. 5

5. Meßzylinder zur Kalibrierung Für die Prüfung und Kalibrierung von Volumenmeßgeräten müssen Meßzylinder eine Konformitätsbescheinigung haben und den Angaben in der folgenden Tabelle entsprechen. Volumen Skalenteilung Fehlergrenze 2000 ml 20 ml ± 10 ml 1000 ml 10 ml ± 5 ml 500 ml 5 ml ± 2,5 ml 100 ml 1 ml ± 0,5 ml Erläuterung: Werden Meßzylinder mit Konformitätsbescheinigung zur Kalibrierung bereitgehalten, so kann auf den Einsatz geeichter oder mit Konformitätsbescheinigung versehener Meßzylinder in den Prüfständen nach Nr. 1 und 4 verzichtet werden. 6. Hilfsmittel zur Prüfung des Düseneinstellwinkels bei Spritz- und Sprühgeräten für Flächenkulturen mit einer Genauigkeit von mindestens 2. 7. Hilfsmittel zur Prüfung des Düsenanstellwinkels bei Spritz- und Sprühgeräten für Raumkulturen mit einer Genauigkeit von mindestens 2. 6