Bebauungsplan Nr. 258 Rüd Friedrich-Ebert-Straße, Ardex in Witten

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Transkript:

Bebauungsplan Nr. 258 Rüd Friedrich-Ebert-Straße, Ardex in Witten Untersuchungen zu den Auswirkungen des geplanten Hochhauses auf das Landschafts- und Ortsbild Entwurfsfassung Auftraggeber: Stadt Witten Die Bürgermeisterin 58449 Witten Auftragsnummer: 1926M Datum: 17.05.2017 Bearbeiter: Dipl.-Met. Georg Ludes Dipl.-Geogr. Thorsten Stock simuplan Dipl. Met. Georg Ludes Alleestraße 10 46282 Dorsten Telefon (02362) 508 00 Fax (02362) 99 337 20 E-Mail: info@simuplan.de Sparkasse Vest Recklinghausen (BLZ 426 501 50) Kto.-Nr. 100 608 20

Inhaltsverzeichnis 1. PLANUNGSVORHABEN... 3 2. BEWERTUNGSGRUNDLAGE... 4 3. UNTERSUCHUNGEN... 8 3.1 Sichtbarkeitsanalyse... 8 3.2 Photorealistische Darstellungen... 11 3.3 Fazit... 17 4. ZUSAMMENFASSUNG... 18 Seite 2

1. Planungsvorhaben Die an der Friedrich-Ebert-Straße in Witten-Annen ansässige Firma Ardex plant auf ihrem Firmengelände die Verwaltung, Produktion, Lagerung und den Versand weiter zu entwickeln. Die hierfür nötigen Neubauten umfassen auch ein Hochhaus, welches als Standort für die Hauptverwaltung dienen soll (vgl. Abbildung 1 und Abbildung 2). Abbildung 1: 3d-Ansicht des geplanten Hochhauses Abbildung 2: Luftbild mit Kennzeichnung der Lage des neuen Hochhauses Seite 3

Aufgrund der Höhe und der Dimension des geplanten Hochhauses resultieren in deren Umgebung Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild. Zu Beginn der Untersuchungen wurden in Abstimmung mit den Planungsbeteiligten die Abgrenzungen des Wirkungsraums festgelegt (vgl. Abbildung 3). Als eine wesentliche Datengrundlage zur Quantifizierung dieser Auswirkungen wurden detailliierte Sichtbarkeitsanalysen für den Wirkungsraum durchgeführt, um den Bereich zu lokalisieren, von dem aus das Hochhaus sichtbar und damit optisch / ästhetisch wirksam ist. Ergänzend wurden für repräsentative Orte im Wirkungsraum photorealistische Darstellungen erstellt, die einen optischen Vorher-Nachher-Vergleich ermöglichen. Abbildung 3: Luftbild mit der Abgrenzung des Untersuchungsraums 2. Bewertungsgrundlage Die Bewertung der Auswirkungen auf das Landschaft- und Ortsbild basiert auf den Ergebnissen der Sichtbarkeitsanalyse und der optischen Bewertung der photorealistischen Darstellungen unter Berücksichtigung der Wertigkeit der Landschaftsräume in der Umgebung des Hochhauses. Ein Landschaftsraum beschreibt den Charakter einer Landschaft und seine typischen Eigenart und hebt die Besonderheiten hervor, die den Raum prägen. Die einzelnen Landschaftsräume unterscheiden sich in ihren natürlichen Gegebenheiten und berücksichtigen darüber hinaus die aktuellen Nutzungsstrukturen Infrastruktur, bauliche Seite 4

Nutzung, Forst und Landwirtschaft. Landschafträume sind ein hilfreiches Instrument für raumplanerische Zwecke und können als Grundlage für die Beurteilung des aktuellen Zustandes von Natur und Landschaft hinzugezogen werden. Das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat im Rahmen des Fachbeitrages des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Städteregion Ruhr, der Planungsregion Düsseldorf sowie der Planungsregion Münsterland eine flächendeckende landschaftsräumliche Gliederung in Form von Landschaftsräumen zusammengestellt. Zu jedem Landschaftsraum wurde ein Steckbrief verfaßt, welcher allgemeine Informationen zum Raum, Informationen zur Landschaftsentwicklung und zum Landschaftsbild, sowie zum Leitbild, Ziel und Konflikte des Raumes darstellen. Die Grenzen der Landschaftsräume sowie die Steckbriefe sind auf der Webseite des LANUV frei verfügbar (LANUV 2009). Abbildung 4: Landschaftsräumliche Gliederung des Untersuchungsraums Das Untersuchungsgebiet weist mit drei der vom LANUV definierten Landschaftsräume Überschneidungen auf. Es sind dies: LR-Illa-110 und LR-Illa-111 im Norden des Gebiets und LR-Vla-006 im Süden (vgl. Abb. 4). Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (2009): Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege zum Regionalen Flächennutzungsplan für die Städteregion Ruhr. Recklinghausen. Seite 5

Dazwischen, im mittleren Bereich des Untersuchungsgebiets, befindet sich ein Ortsgebiet. Ortsgebiete werden in den Landschaftsräumen nicht miteinbezogen, da diese Gebiete aufgrund der anthropogenen Einflüsse (Versiegelung usw.) bereits zu sehr vom ursprünglichen Landschaftsbild abweichen. Eingriffe durch technische Bauwerke (z.b. Windräder, Funkmasten, Hochspannungsleitungen) bewirken in Ortsgebieten daher nur einen geringeren Werteverlust im Landschaftsbild. Der folgenden Tabelle sind die relativen Flächenanteile der einzelnen Landschaftsräume am Untersuchungsraum zu entnehmen. Landschaftsraumeinheit Name Flächenanteil LR-Illa-110 Stockumer Höhe 17 % LR-Illa-111 LR-Vla-006 Witten-Dortmunder- Lössgebiet Ardey-Rücken mit Frödenberger Horst 56 % 27 % Der Landschaftraum LR-Illa-110 Stockumer Höhe weist eine flachwellige Topographie auf. Insgesamt ist der Raum als Verdichtungsraum mit Resten offener, ackergeprägter Kulturlandschaft zu charakterisieren. Im zentralen Bereich des Landschaftsraumes, der zudem zum Untersuchungsraum gehört, ist der Raum ackerbaulich als Offenlandbereich mit einzelnen Bächen und Siepen geprägt. Hier finden sich auch Grünlandreste, zwei größere und mehrere kleinere Laubwäldern sowie überschaubare, teilweise historisch gewachsene Siedlungsstrukturen (teilweise alte Dorfkerne). Der Landschaftsraum LR-Illa-111 trägt den Namen Wittener-Dortmunder Lössgebiet und ist stark von Bergbau, Industrie und Gewerbe geprägt. Der westliche Teil des Raumes kann aufgrund der starken Versiegelung als Ortslage definiert werden. Im Nord-Osten des Untersuchungsraumes lockert sich die Landschaft auf und die Freiflächen werden zunehmend ackerbaulich genutzt. Die Wohnbereiche weisen hier eine geringere Siedlungsdichte mit abwechslungsreichen Strukturen auf, welche das Landschaftsbild im Vergleich zur Ortslage beleben. Der südliche Landschaftraum LR-Vla-006 Ardey-Rücken mit Frödenberger Forst umfasst insgesamt eine Fläche von 6.000 ha. Der westliche Teil des Raumes wird von ausgedehnten Waldflächen (v.a. Buchwälder) und einer aufgelockerten Siedlungsstruktur bestimmt. Durch forstwirtschaftliche Maßnahmen lassen sich neben Buchen auch Stieleichen-, Roteichen-, Fichten-, Kiefer- und Lärchenbestände wiederfinden. Teilweise werden die Freiflächen zwischen den Wald- und Siedlungsflächen extensiv grünwirtschaftlich genutzt. Das Gebiet liegt auf dem Bergrücken des Ardeygebirge und liegt somit topographisch höher als die restlichen Räume. Seite 6

Das LANUV stuft die im Untersuchungsraum vorkommenden Landschaftsräume aufgrund ihrer Ausprägung in den Bereichen Vielfalt, Eigenart und Schönheit als mittel bis sehr gering/gering ein. Seite 7

3. Untersuchungen 3.1 Sichtbarkeitsanalyse Zur ersten Einschätzung möglicher Beeinträchtigungen des Landschafts- und Ortsbildes durch technische Bauwerke wurden mit Hilfe einer GIS-Applikation Sichtbarkeitsanalysen durchgeführt. Hierbei wurde mit einer räumlichen Auflösung von 1 m ermittelt, von welchen Beobachterstandpunkten im Untersuchungsraum das Hochhaus sichtbar ist. Der Beobachterstandpunkt befindet sich dabei 1,65 m über dem Boden. Für die Simulationsrechnungen wurden Sichteinschränkungen durch Topographie durch ein digitales Geländemodell (DGM), während Sichthindernisse durch Bäume und Bebauung durch ein digitales Oberflächenmodell (DOM) bzw. digitale 3d-Gebäudemodelle berücksichtigt werden konnten. Diese zuvor genannten Daten sind beim Landes-Vermessungsamt für ganz NRW kostenlos verfügbar. Die Berechnungen wurden für zwei Szenarien durchgeführt. Hierbei werden in einem Fall lediglich die Topographie und die Gebäude als Sichthindernisse betrachtet, während in dem anderen Fall auch Sichtminderungen durch Bäume Berücksichtigung finden(s. Abbildung 5). Abbildung 5: Digitale Grundlage für die Sichtbarkeitsanalyse Links: nur Topographie; Rechts: Topographie und Bäume Die Abbildung 6 umfaßt den gesamten Untersuchungsraum. Bereiche, von denen das Ardex- Hochhaus nicht sichtbar sein wird, sind durch rötliche Färbung gekennzeichnet. Die Abbildung 7 verdeutlicht aufgrund der Zoom -Wirkung des kleineren Ausschnittes die Sichtbarkeitsverhältnisse in den nächstgelegenen Wohngebieten südlich der Friedrich-Ebert- Straße. Seite 8

Abbildung 6: Ergebnisse der Sichtbarkeitsanalyse Links: nur Topographie; Rechts: Topographie und Bäume Bebauungsplan Nr. 258 Rüd Friedrich-Ebert-Straße, Ardex in Witten Seite 9

Abbildung 7: Ergebnisse der Sichtbarkeitsanalyse (Ausschnitt des Untersuchungsraumes) Links: nur Topographie; Rechts: Topographie und Bäume Bebauungsplan Nr. 258 Rüd Friedrich-Ebert-Straße, Ardex in Witten Seite 10

3.2 Photorealistische Darstellungen Zur besseren Einschätzung der optischen Wirkung des Hochhauses wurden durch die Firma TAAO GbR photorealistische Darstellungen erstellt. Hierzu wurden auf der Grundlage der Sichtbarkeitsanalyse zunächst 5 repräsentative Standorte in der Umgebung des Hochhauses festgelegt (vgl. Abbildung 8). Von diesen Standorten wurde mit Hilfe von Photos die gegenwärtige Blickbeziehung in Richtung des geplanten Hochhausstandortes erfasst. Aufbauend auf dieser visuellen Bestandsaufnahme wurde ein photorealistisches 3d-Modell des Hochhauses perspektivisch exakt in dieses Photo integriert. Abbildung 9: Position der Standorte für die photorealistische Visualisierung Die Abbildungen 9 bis 12 dokumentieren den visuellen Vorher-Nachher-Vergleich. Seite 11

Abbildung 9: Visueller Eindruck des Hochhauses vom Aufpunkt P1 Oben: gegenwärtig; Unten: zukünftig Seite 12

Abbildung 10: Visueller Eindruck des Hochhauses vom Aufpunkt P2 Oben: gegenwärtig; Unten: zukünftig Seite 13

Abbildung 11: Visueller Eindruck des Hochhauses vom Aufpunkt P3 Oben: gegenwärtig; Unten: zukünftig Seite 14

Abbildung 12: Visueller Eindruck des Hochhauses vom Aufpunkt P4 Oben: gegenwärtig; Unten: zukünftig Seite 15

Abbildung 13: Visueller Eindruck des Hochhauses vom Aufpunkt P5 Oben: gegenwärtig; Unten: zukünftig Seite 16

3.3 Fazit Die Auswertungen zur Sichtbarkeit zeigen, dass das Hochhaus trotz seiner Höhe im Bereich der umliegenden Wohnbebauung größtenteils nicht sichtbar sein wird. Wohnhäuser mit einer Blickbeziehung zum Hochhaus sind meist in der ersten Reihe angeordnet. Diese Aussage gilt insbesondere für die Sommermonate, wenn durch die Belaubung von Bäumen zusätzlich das Blickfeld eingeschränkt wird. Zu beachten ist auch, dass an Wohnstandorten, von denen aus man das Hochhaus sehen wird, gegenwärtig bereits optische Störungen, beispielsweise durch die ARDEX-Werksbebauung, das Ostermann-Hochregallager und andere größere Gebäudekomplexe im nördlich gelegenen Gewerbegebiet, bestehen (vgl. Abbildung 9 bis Abbildung 11). Bei der Bewertung ist auch zu beachten, dass das geplante Hochhaus aufgrund seiner filigran transparenten und ästhetisch hochwertigen Architektur keine vergleichbare optische Störwirkung hat, wie technische Bauwerke, z.b. Windräder oder Kühltürme. Auch für frei gelegene Standorte im nördlichen Umfeld, die einen weitestgehend unverstellten Blick auf das Hochhaus ermöglichen, existieren jetzt bereits optische Beeinträchtigungen des Landschafts- und Ortsbildes, z.b. durch Windräder oder Hochspannungsmasten und -leitungen oder gewerbliche Bebauung (siehe Abbildungen 12 und 13). Die entsprechenden Landschaftsräume sind daher nicht als wertvoll einzustufen und bieten daher auch keine besonderen Qualitäten für Freizeitaktivitäten wie Wandern, Laufen oder Radfahren. Insgesamt sind daher unseres Erachtens die Auswirkungen des Hochhauses auf das Ortsund Landschaftsbild als unkritisch einzustufen. Seite 17

4. Zusammenfassung Die an der Friedrich-Ebert-Straße in Witten-Annen ansässige Firma Ardex plant auf ihrem Firmengelände die Verwaltung, Produktion, Lagerung und den Versand weiter zu entwickeln. Die hierfür nötigen Neubauten umfasst auch ein Hochhaus, welches als Standort für die Hauptverwaltung dienen soll. Aufgrund der Höhe und der Dimension des geplanten Hochhauses resultieren in deren Umgebung Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild. Zu Beginn der Untersuchungen wurden in Abstimmung mit den Planungsbeteiligten die Abgrenzungen des Wirkungsraums festgelegt (vgl. Abbildung 3). Als eine wesentliche Datengrundlage zur Quantifizierung dieser Auswirkungen wurden detailliierte Sichtbarkeitsanalysen für den Wirkungsraum durchgeführt, um die Bereich zu lokalisieren, von denen aus das Hochhaus sichtbar ist und damit optisch / ästhetische wirksam sein wird. Ergänzend wurden für repräsentative Orte im Wirkungsraum photorealistische Darstellungen erstellt, die einen optischen Vorher-Nachher-Vergleich ermöglichen. Die Auswertungen zur Sichtbarkeit zeigen, dass das Hochhaus trotz seiner Höhe im Bereich der umliegenden Wohnbebauung größtenteils nicht sichtbar sein wird. Wohnhäuser mit einer Blickbeziehung zum Hochhaus sind meist in der ersten Reihe angeordnet. Diese Aussage gilt insbesondere für die Sommermonate, wenn durch die Belaubung von Bäumen zusätzlich das Blickfeld eingeschränkt wird. Zu beachten ist auch, dass an Wohnstandorten, von denen aus man das Hochhaus sehen wird, gegenwärtig bereits optische Störungen, beispielsweise durch die ARDEX-Werksbebauung, das Ostermann-Hochregallager und andere größere Gebäudekomplexe im nördlich gelegenen Gewerbegebiet, bestehen (vgl. Abbildung 9 bis Abbildung 11). Bei der Bewertung ist auch zu beachten, dass das geplante Hochhaus aufgrund seiner filigran transparenten und ästhetisch hochwertigen Architektur keine vergleichbare optische Störwirkung hat, wie technische Bauwerke, z.b. Windräder oder Kühltürme. Auch für frei gelegene Standorte im nördlichen Umfeld, die einen weitestgehend unverstellten Blick auf das Hochhaus ermöglichen, existieren jetzt bereits optische Beeinträchtigungen des Landschafts- und Ortsbildes, z.b. durch Windräder oder Hochspannungsmasten und -leitungen oder gewerbliche Bebauung (siehe Abbildungen 12 und 13). Die entsprechenden Landschaftsräume sind daher nicht als hochwertig einzustufen und bieten daher auch keine besonderen Qualitäten für Freizeitaktivitäten wie Wandern, Laufen oder Radfahren. Insgesamt sind daher unseres Erachtens die Auswirkungen des Hochhauses auf das Ortsund Landschaftsbild als unkritisch einzustufen. Seite 18