V BERLIN Arbe i tgebe rverba nd Tarifvertrag Nr. zur Entgeltanpassung des TV-N Berlin (TV Entgelt Nr. TV-N Berlin) Abschluss:.0.0 "Gültig ab: 0.0.0 KAV Berlin Seite von
Arbe itg e be rve rba n d Tarifvertrag Nr. zur Entgeltanpassung des TV-N Berlin (TV Entgelt Nr. TV-N Berlin) Inhaltsübersicht Geltungsbereich Erhöhung des Tabellenentgelts 3 Einmalzahlung ln-kratt-treten, Laufzeit KAV Berlin Seite von
Zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Berlin (KAV Berlin) und der dbb tarifunion, vertreten durch den Vorstand wird Folgendes vereinbart: Geltungsbereich Dieser Tarifvertrag gilt für Arbeitnehmer, die unter den Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen bei den Nahverkehrsbetrieben im Land Berlin (TV-N Berlin) vom 3. August 00 in der jeweiligen Fassung fallen.. Erhöhung der Tabellenentgelte () Für die Arbeitnehmer bestimmt sich das Tabellenentgelt der Anlage ( Abs. TV-N Berlin) ab dem. Mai 0 nach Anhang, ab dem. November 0 nach Anhang sowie ab dem. Mai 0 nach Anhang 3 dieses Tarifvertrages. () Das Stundenentgelt der Anlage 3 ( Abs. TV-N Berlin) bemisst sich ab dem. Mai 0 nach Anhang, ab dem. November 0 nach Anhang sowie ab dem. Mai 0 nach Anhang dieses Tarifvertrages. KAV Berlin Seite 3 von
3 Einmalzahlung () Alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis am 3. Dezember 009 schon und am 30. April 0 noch bestand, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 30,00 Euro. Diese Einmalzahlung wird mit der Entgeltzahlung für den Monat April 0 ausgezahlt. () Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer erhalten die Einmalzahlung anteilig entsprechend dem Verhältnis der vereinbarten durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit zur regelmäßigen durchschnittlichen Arbeitszeit eines entsprechenden vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Maßgeblich sind die jeweiligen Verhältnisse am. Februar 0. Abweichend davon ist bei einem Arbeitnehmer, der sich am. Februar 0 in Elternzeit nach, BEEG befindet, die durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit maßgebend, die für ihn unmittelbar vor Beginn der Elternzeit galt. (3) Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen des Absatzes nicht erfüllen und deren Arbeitsverhältnisse zwischen dem. Januar 0 und dem 30. April 0 begründet bzw. beendet werden, erhalten anteilig ein Viertel der Einmalzahlung (30,00 Euro / =,00 Euro) für jeden vollen Kalendermonat des bestehenden Arbeitsverhältnisses. () Für jeden vollen Kalendermonat ohne Anspruch auf Entgelt nach oder TV-N Berlin im Zeitraum vom. Januar 0 bis zum 30. April 0 vermindert sich die Einmalzahlung jeweils um ein Viertel (,00 Euro). Dies gilt nicht für Zeiten der Inanspruchnahme der Elternzeit nach, BEEG und Zeiten des Bezugs von Mutterschaftsgeld nach MuSchG. Arbeitnehmer im Sinne dieses Tarifvertrages sind weibliche und männliche Beschäftigte. KAV Berlin Seite von
In-Kraft-Treten, Laufzeit Dieser Tarifvertrag tritt am. Januar 0 in Kraft. Er kann mit einer Frist von 3 Kalendermonaten zum Schluss eines Kalenderhalbjahres - frühestens zum 3. Dezember 0 - schriftlich gekündigt werden. Niederschriftserkläru ng Maßregelungsklausel Die Beschäftigungsverhältnisse aller am Arbeitskampf Beteiligten werden im jeweiligen arbeitsvertraglichen Rahmen fortgesetzt. Die Arbeitgebervertreter erklären, dass von Maßregelungen (Abmahnungen, Entlassungen o. ä.) aus Anlass gewerkschaftlicher Streiks abgesehen wird, wenn sich die Teilnahme an diesen Streiks im Rahmen der Regelungen für rechtmäßige Arbeitskämpfe gehalten hat. Maßregelungen jeglicher Art, die ggf. bereits erfolgt sind, werden durch ausdrückliche schriftliche Erklärung gegenüber den betroffenen Arbeitnehmern rückgängig gemacht. Die dbb tarifunion erklärt einen Widerrufsvorbehalt von Tagen. Berlin,. Februar 0 Kommunaler Arbeitgeberverband Berlin (KAV Berlin) der dbb tarifunion, vertreten durch den Vorstand KAV Berlin Seite von
Anlage zum TV-N Berlin Anhang zum IV-Entgelt TV-N Berlin Tabelle der Monatsentgelte (monatlich in Euro) - ab. Mai 0 Entgeltgruppe Stufe Stufe Stufe 3 Stufe Stufe.90,3.0,.9,90.9,.009, 9.09,3.0,.3,3.,0.9, 3., 3.3, 3.939,.0,.,3 3.399, 3.9, 3.9,0 3.,0 3.,9 3.099, 3., 3.0, 3.3,3 3.,03.,0.903,9.90,0 3.0, 3.3,0.9,3.,.,9.,0.,9.3,.,.,3.3,99.00,9.9,.0,3.9,.3,9.39,.93,3.0, _0,.,.9,93.9,.3,9.,9.9,.9,.0,0.9,0.9,99.30,9.,9 3.0,9.,0.,.0,33.,.,9.90,.,.,9.99,0.39,3.,.3,0.3,9.,
An lage zum tv-n Berlin Anhang zum TV-Entgelt TV N Berlin Tabelle der Monatsentgelte (monatlich in Euro) - ab. November 0 Entgeltgruppe Stufe Stufe Stufe 3 Stufe Stufe.,.,.,0.90,9.039,3.,9.33,3.3,.9,.,0 3., 3.,9 3.93,0.09,.,3 3.9,3 3.,0 3.,9 3.0, 3.0, 3.,0 3.03,9 3.9, 3.3, 3., 9.3,9.9,.99, 3.0, 3.,0.9,0.,00.33,.0,.,.3,.30,.9,.,.,9 3.,3.,.3,.3,.33,99.9,.0,9.0,0.3,.,9.0,9.,9.9,9.93,9.999,0.,.9,0.00,3.,9.3,9.9,0.3,.,.,.,0.,0.00,3.3,3.,9.09,.399,.30,.,0.9,.3,9
An lage zum TV-N Berlin Anhang 3 zum TV-Entgelt TV-N Berlin Tabelle der Monatsentgelte (monatlich in Euro) - ab. Mai 0 Entgeltgruppe Stufe Stufe Stufe 3 Stufe Stufe 9 3.,.03,.3,.9,.0,00.,3.,3.03,0.,9.,0 3.9,9 3.903,.0,9.,3., 3.0, 3., 3.3,9 3.0,9 3., 3., 3., 3.39,3 3., 3.03,.,.9, 3.03, 3.,3 3.90,3.,9.9,9.,0.3,0.90,0.39,9.9,.,.,.,.,3.,3.300,.3,.,0.99,.0,9.09,9.,9.9,9.,.,.9,0.90,.03,0.3,9.0,.,3.,0.90,9.,3.,9.93,0.33,9.,3.,9.9,.,.93,03.9,.,.,9.9,3.,.,
Anlage 3 zum TV-N Berlin Anhang zum TV-Entgelt TV-N Berlin Tabelle der Stundenentgelte (monatlich in Euro) - ab. Mai 0 Entgeltgruppe Stufe Stufe Stufe 3 Stufe Stufe 9,,,0, 9,,,,,0,9,99, 3,3 3,, 0,0 0,,,3,9,, 9,9 9,9 0,9,,,,03,,,,0,3,3,,,,9,3,,00,33,,9,,,,, 3,,,,3,,0,3,,0,0 9,9,,39,, 9, 9,3 9,9 9,,0,0,39,,,93
Anlage 3 zum TV-N Berlin Anhang zum TV-Entgelt TV-N Berlin Tabelle der Stundenentgelte (monatlich in Euro) - ab. November 0 Entgeltgruppe Stufe Stufe Stufe 3 Stufe Stufe 9,,,,9 9,,,9,,3,0,, 3,3,00, 0, 0,3,9,,,39,9 9,0 9,9 0,,,3,,,9,30,,,3,93,9,33,0,0,3,,0,,3,0,,9,3,,,,90,,,9,,3,,, 3 9,9,,,9,9 9, 9, 9, 9,,0,,,,0,99
Anlage 3 zum TV-N Berlin Anhang zum TV-Entgelt TV-N Berlin Tabelle der Stundenentgelte (monatlich in Euro) - ab. Mai 0 Entgeltgruppe Stufe Stufe Stufe 3 Stufe Stufe 9,9,, 9,30 30,0,,,9,,3,39 3,0 3,,9,9 0, 0,9,,,9, 9, 9,3 0, 0,,9,3,9,3,,9,90,3,,,,0,,,,90,,,90,3,9,0,3,,9,,03,30,,93,,0,,99, 3,09,33,,,0 9,33 9, 9, 9,9,0,3,,,9 9,09 I