STADT SPEYER NATURSCHUTZFACHLICHE BEWERTUNG DER KONVERSIONSSTANDORTE KURPFALZ-KASERNE WASSERÜBUNGSPLATZ REFFENTHAL KRAFTFAHRÜBUNGSPLATZ IN SPEYER

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Transkript:

STADT SPEYER NATURSCHUTZFACHLICHE BEWERTUNG DER KONVERSIONSSTANDORTE KURPFALZ-KASERNE WASSERÜBUNGSPLATZ REFFENTHAL KRAFTFAHRÜBUNGSPLATZ IN SPEYER Stand: 5. Juni 2015 P C U P l a n C o n s u l t U m w e l t P A R T N E R S C H A F T K A S E L E R W E G 1 6 6 1 1 3 S A A R B R Ü C K E N T E L. 0 6 8 1 7 3 7 8 1, 7 3 7 8 2 F A X 7 3 7 8 3 E M A I L : P C U @ P C U. D E

Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 2 2. Planerische Rahmenbedingungen, Planungsvorgaben, Schutzausweisungen. 4 2.1 Kurpfalzkaserne... 4 2.2 Wasserübungsplatz Reffenthal... 5 2.3 Kraftfahrübungsplatz... 6 3. Naturraum und Biotoptypen... 9 3.1 Kurpfalzkaserne... 9 3.2 Wasserübungsplatz Reffenthal... 9 3.3 Kraftfahrübungsplatz... 10 4. Bewertung... 11 5. Pläne... 12 I

1. EINLEITUNG Die Stadt Speyer beabsichtigt für die folgenden (ehemaligen) Bundeswehrstandorten die Erarbeitung eines Konzeptes zur Nachnutzung. Um bereits zu Beginn des Planungsprozesses eine Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange zu ermöglichen, wurden eine Erfassung des Vegetationsbestandes sowie dessen naturschutzfachliche Bewertung vorgenommen. Die Ortsbegehungen wurden im Oktober 2014 durchgeführt. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass eine abschließende Beurteilung und Bewertung der Offenland geprägten Biotoptypen jahreszeitlich bedingt nicht möglich war. Hierzu ist ggf. im Frühjahr / Sommer eine detaillierte Kartierung durchzuführen. Standort Flächengröße 1. Kurpfalz-Kaserne 23,4 ha 2. Wasserübungsplatz Reffenthal 29,4 ha 3. Kraftfahrübungsplatz 18,0 ha 2

Abb. 1 Lage der Standorte im Stadtgebiet 1 2 3 3

2. PLANERISCHE RAHMENBEDINGUNGEN, PLANUNGSVORGABEN, SCHUTZAUSWEISUNGEN 2.1 Kurpfalzkaserne Biotopkataster, Biotopverbund Das Plangebiet enthält keine Biotope, die im Biotopkataster erfasst sind. Das Plangebiet ist nicht Bestandteil einer landesweiten Biotopverbundfläche. Gesetzlich geschützte Biotope nach 30 BNatSchG Die flächendeckende Biotoptypenerfassung im Plangebiet ergab keine Flächen, für die eine Schutzwürdigkeit gemäß 30 BNatSchG besteht. Weitere Schutzgebiete i. S. des Naturschutzgesetzes Das Plangebiet selbst unterliegt keiner Schutzgebietsverordnung. Unmittelbar westlich des Plangebiets bzw. der Bundesstraße B 9 liegt das Landschaftsschutzgebiet 07-LSG 3.027 Rehbach-Speyerbach. Als Schutzzweck wird aufgeführt: a) die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, sowie b) die Erhaltung der landschaftlichen Eigenart und der Schönheit des noch überwiegend bewaldeten Gebietes zwischen Rehbach und Speyerbach wegen seiner besonderen Bedeutung für die Erholung. Wasserschutzgebiete Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb eines Wasserschutzgebietes. Der Abstand zum nächstgelegenen Wasserschutzgebiet Speyer (Zone III) beträgt in südwestlicher Richtung mindestens 2 km. Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete (Natura 2000-Gebiete) Das Plangebiet ist nicht Teil eines Gebietes gemeinschaftlicher Bedeutung und / oder Europäischen Vogelschutzgebiets. Das nächstgelegene Natura2000-Gebiet, das Vogelschutzgebiet DE 6616-401 Otterstadter Altrhein und Angelhofer Altrhrein inklusive Binsfeld liegt östlich des Plangebiet in einer Entfernung von ca. 1 km. 4

2.2 Wasserübungsplatz Reffenthal Biotopverbund Das Plangebiet ist nicht Bestandteil einer landesweiten Biotopverbundfläche. Im Norden und Westen ist das Gebiet von der Biotopverbundfläche Waldsee umgeben. Gesetzlich geschützte Biotope nach 30 BNatSchG Im Plangebiet liegen zwei Flächen, die als Weiden-Auwald (AE2) erfasst sind. Es handelt sich somit um Biotope, die gemäß 30 BNatSchG unter gesetzlichem Schutz stehen. Die Flächengröße der geschützten Biotope beläuft sich auf ca. 3,1 ha. Weitere Schutzgebiete i. S. des Naturschutzgesetzes Das Plangebiet ist Teil des Landschaftsschutzgebiets 07-LSG-73-1 Pfälzische Rheinauen. Die Schutzgebietsverordnung führt als Schutzzweck folgendes auf: 1. die Erhaltung der landschaftlichen Eigenart und Schönheit der Rheinauen mit ihren stehenden und fließenden Gewässern, insbesondere seiner Altrheinarme, naturnahen Waldgebieten, Waldrandbiotopen, Lichtungen, Feucht- und Nasswiesenbiotopen, 2. die Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes für einen großräumigen ökologischen Ausgleich, 3. die Sicherung dieser naturnahen Rheinauenlandschaft für die Erholung. Wasserschutzgebiete Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb eines Wasserschutzgebietes. Der Abstand zum nördlich gelegenen Wasserschutzgebiet Waldsee (Zone III) beträgt mindestens 3,5 km. Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete (Natura 2000-Gebiete) Der östlichste Teil des Plangebiets, der in den Altarm des Rheins hineinragt, liegt innerhalb des FFH-Gebiets DE 6616-304 Rheinniederung Speyer-Ludwigshafen als auch im Vogelschutzgebiet VSG-6616-401 Otterstadter Altrhein und Angelhofer Altrhein inklusive Binsfeld. Die Weiden-Auwaldflächen sind im FFH-Gebiet als prioritärer Lebensraumtyp aufgeführt. Das genannte FFH - Gebiet, das das Plangebiet im Süden und Osten begrenzt, umfasst die Altwasser und Gewässer des Rheins sowie deren Kies-, Sand- und Schlammufer, Röhrichte, Flussauenwälder und Stromtalwiesen Das Vogelschutzgebiet VSG-6616-401 Otterstadter Altrhein und Angelhofer Altrhein inklusive Binsfeld umschließt das Plangebiet auf drei Seiten. 5

Hinweis Naturschutzfachl. Bewertung, Konversionsflächen Speyer Aufgrund der Lage des Plangebietes innerhalb der Natura2000-Gebieten können Auswirkungen der geplanten Nutzungen auf die genannten Schutzgebiete grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Es ist daher davon auszugehen, dass bei geplanten Vorhaben innerhalb des Natura2000-Gebiets eine umfassende FFH - Verträglichkeitsprüfung erforderlich sein wird. Für geplante Nutzungen außerhalb der Natura2000-Gebiete wird i.d.r. zumindest eine FFH- / VSchG-Vorprüfung erforderlich sein. Um die gesetzlich geschützten Weiden-Auwaldflächen, außerhalb des FFH Gebietes, entfernen zu dürfen, wäre eine Ausnahmegenehmigung gem. 67 BNatSchG erforderlich. Da es sich bei den Flächen gleichzeitig um FFH - Lebensraumtypen handelt, die im angrenzenden FFH - Gebiet als prioritäre Lebensräume einen besonderen Schutzstatus genießen, dürfte eine Ausnahmegenehmigung mit vergleichsweise hohen Genehmigungshindernissen verbunden sein. 2.3 Kraftfahrübungsplatz Biotopkataster, Biotopverbund Das gesamte Plangebiet ist im Biotopkataster als Polygongelände im Südwesten Speyers erfasst. Das Gebiet wird folgendermaßen beschrieben: Komplexbiotop mit verbrachtem Magergrünland, trockenen Hochstaudenfluren, Gebüschen und Robinien-Feldgehölz sowie einem Kleingewässer mit Rohrkolben-Röhricht. Als Schutzziel wird der Erhalt des Kleingewässers und der Gehölzstrukturen, Entwicklung der verbrachten Magerwiesen durch Nutzungsaufnahme. Das Plangebiet ist nicht Bestandteil einer landesweiten Biotopverbundfläche. Gesetzlich geschützte Biotope nach 30 BNatSchG Die flächendeckende Biotoptypenerfassung im Plangebiet ergab keine Flächen, für die eine Schutzwürdigkeit gemäß 30 BNatSchG besteht. Im Zuge der Erstellung des Biotopkatasters wurde 2006 im Plangebiet Schilfröhricht mit Rohrkolben kartiert. 2014 wurden im Bereich eines Teichs Rohrkolbenbestände vorgefunden. Zur Bewertung der derzeit erkennbaren Biotopstrukturen ist Folgendes anzumerken. Magerwiesen und Hochstaudenfluren Die im Biotopkataster als Magerwiesen und Hochstaudenfluren erfassten Biotope sind infolge einer fortschreitenden Verbuschung nicht mehr erkennbar. 6

Teich Gemäß 30 Abs. 2 BNatschG sind folgende Biotope geschützt: natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche Bei dem künstlich angelegten Teich (d.h. Regenrückhaltebecken) handelt es sich nicht um ein solches Gewässer, so dass eine Schutzwürdigkeit gem. 30 BNatSchG nicht gegeben ist. Röhricht In der Verwaltungsvorschrift Vollzug des 28 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 8 des Landesgesetzes zur nachhaltigen Entwicklung von Natur und Landschaft (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG -) wird hinsichtlich geschützter Röhrichte folgendes aufgeführt: Erfasst sind dauerhafte Röhrichtbestände und Großseggenriede ab einer Größe von ca. 500 qm. Nicht erfasst ist dagegen Pioniervegetation auf Standorten, die einer zumindest unregelmäßigen Nutzung unterliegen wie Ackerflächen, zeitweise überflutete Schlammflächen in Ruderalgelände, Abbauflächen und Regenrückhaltebecken. Röhrichte und Großseggenriede an Ufern sind in 28 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 erfasst. Schmale linienhafte Strukturen entlang von Gräben werden nicht berücksichtigt. Kennzeichnende Pflanzengesellschaften: 28 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 umfasst alle Gesellschaften der Klasse Phragmiti- Magnocaricetea und strukturell vergleichbare Bestände. Der Verband Sparganio- Glycerion fluitantis (Bach- und Flussröhrichte) bezieht sich auf Ufergesellschaften nach 28 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7, ist jedoch der engen Beziehung wegen hier mit aufgeführt. Insgesamt können einschließlich der Quell- und Bachröhrichte ca. 30 Pflanzengesellschaften unterschieden werden. Die folgende Auswahl beschreibt einige der typischen Gesellschaften. Der Teich, bei dem es sich wohl um ein altes Regenrückhalte- oder Versickerungsbecken in fortgeschrittenem Sukzessionsstadium handelt, hat eine Größe von ca. 500 m². Die Flächen, die mit Röhricht bedeckt sind, sind deutlich kleiner (ca. 100 m²). Somit erfüllen die Röhrichte, soweit es sich überhaupt um solche handelt, nicht die Kriterien eines gesetzlich geschützten Biotops. Sollte sich im Zuge der weiteren Planung ein konkreter Nutzungskonflikt abzeichnen, wird empfohlen, eine detaillierte pflanzensoziogische Aufnahme durchzuführen, um festzustellen, ob es sich tatsächlich um geschützte Pflanzengesellschaften handelt. 7

Weitere Schutzgebiete i. S. des Naturschutzgesetzes Innerhalb des Plangebiets stehen geschützte Bäume GLB Nr. LB-7318-069 (1) Esskastanienreihe und GLB Nr. LB-7318-069 (2) Lindenreihe. In einer Entfernung von 150 m liegt östlich des Plangebiets das Landschaftsschutzgebiet 07-LSG-73-1 Pfälzische Rheinauen. Die Schutzgebietsverordnung führt als Schutzzweck folgendes auf: 1. die Erhaltung der landschaftlichen Eigenart und Schönheit der Rheinauen mit ihren stehenden und fließenden Gewässern, insbesondere seiner Altrheinarme, naturnahen Waldgebieten, Waldrandbiotopen, Lichtungen, Feucht- und Nasswiesenbiotopen, 2. die Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes für einen großräumigen ökologischen Ausgleich, 3. die Sicherung dieser naturnahen Rheinauenlandschaft für die Erholung. Wasserschutzgebiete Der östlichste Teil des Plangebiet liegt innerhalb der Wasserschutzzone III des Wasserschutzgebietes Speyer Süd. Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete (Natura 2000-Gebiete) Das Plangebiet ist nicht Teil eines Gebietes gemeinschaftlicher Bedeutung und / oder Europäischen Vogelschutzgebiets. Das nächstgelegene Natura2000-Gebiet, das FFH - Gebiet DE-6716-301 Rheinniederung Germersheim-Speyer liegt östlich des Plangebiets in einer Entfernung von ca. 300 m. 8

3. NATURRAUM UND BIOTOPTYPEN Naturraum Die Stadt Speyer liegt in der naturräumlichen Einheit des Oberrheinischen Tieflandes, im Übergangsbereich der beiden Landschaftsräume der Nördlichen Oberrheinniederung und dem Vorderpfälzer Tiefland. Der geologische Untergrund ist geprägt durch Mittel- und Grobkiese der Niederterrassen, die geringmächtig mit Lehm überdeckt sind. Vorherrschende Bodenarten sind hier Sande und sandige Lehme. Klimatisch ist Speyer geprägt durch das Relief des Rheingrabens, mit einer mittleren Jahrestemperatur von 9 bis 10 C und einem Niederschlagsmittel von ca. 600 mm pro Jahr. Potenziell natürliche Vegetation (PNV) Die potentielle natürliche Vegetation gibt an, welche Pflanzengesellschaften sich ohne Einfluss des Menschen aufgrund der Standortvoraussetzungen durch natürliche Sukzession einstellen würden. Unter natürlichen Bedingungen wäre das gesamte Gebiet bewaldet. Aus der PNV lassen sich Aussagen für die Verwendung standortgerechter Gehölze, die Eignung der Nutzungsart und Möglichkeiten für den Biotopschutz ableiten. 3.1 Kurpfalzkaserne Die heutige potentiell natürliche Vegetation im Plangebiet wäre ein basenarmer Buchen-Eichenwald. Im Plangebiet existieren keine Vegetationsstrukturen, die der potenziell natürlichen Vegetation zugeordnet werden können. Das Plangebiet stellt ein derzeit noch genutztes Kasernengelände dar. Prägend sind dabei größere mit Gebäuden und versiegelten Verkehrsflächen eingenommene Bereiche. Die überwiegend intensiv gepflegten, parkartigen Grünflächen zwischen den Gebäuden sind durch hochwüchsige Einzelbäume und Baumgruppen bestehend aus vornehmlich standortgerechten Bäumen und Sträuchern gekennzeichnet. Vereinzelt existieren Sportanlagen wie z.b. Sportplatz und Tennisanlagen. 3.2 Wasserübungsplatz Reffenthal Die heutige potentiell natürliche Vegetation (HPNV) im Plangebiet wäre eine hohe Hartholzaue der Flussauen, auf den direkt an die Wasserflächen angrenzenden Flächen wären Mittlere und tiefe Hartholzaue der Flüsse zu erwarten. Im Plangebiet existieren noch ca. 4 ha eines Weiden-Auwaldes, der in seiner Zusammensetzung noch der HPNV zugeordnet werden kann. Das Plangebiet stellt ein derzeit noch genutztes militärisches Übungsgelände dar. Infolge der militärischen Nutzung und den damit verbundenen Baumaßnahmen und Pfle- 9

gemaßnahmen der Grünflächen haben sich im Plangebiet unterschiedliche Biotoptypen entwickelt. Der südliche Bereich ist nahezu vollständig bebaut bzw. versiegelt. Hier befinden sich nur vereinzelt kleinere Fläche, die mit Rasen oder Gehölzgruppen bestanden sind. Ein ca. 100 m breiter Weiden-Auwald bildet eine ausgeprägte Grünzäsur, sn die sich nördlich ein Bereich anschließt, der durch offene Wiesen zwischen Verkehrsflächen geprägt ist. Im nördlichsten Bereich des Plangebiets stehen zwischen den Gebäuden und Verkehrsflächen vermehrt hochwüchsige Baumgruppen, die das Plangebiet deutlich zur umgebenden offenen Landschaft sowie dem Altrhein abgrenzen. 3.3 Kraftfahrübungsplatz Die heutige potentiell natürliche Vegetation im Plangebiet wäre ein Flattergras- Buchenwald. Im Plangebiet existieren keine Vegetationsstrukturen, die der HPNV zugeordnet werden können. Das Plangebiet wird durch großflächige Gehölzgruppen im Zentrum des Geländes geprägt. Die in früheren Kartierungen erfassten Magerwiesenflächen sind nahezu vollständig verbuscht. Das kartierte Kleingewässer war zum Zeitpunkt der Begehung trocken gefallen. Kleinflächig waren noch Rohrkolbenbestände erkennbar, die durch eine fortschreitende Verbuschung offensichtlich zunehmend zurückgedrängt werden. Der Südwesten des Plangebiets wird durch eine parkartige Grünfläche mit Sportanlagen und kleineren Gebäuden geprägt. 10

4. BEWERTUNG Auf der Grundlage der Erfassung der Biotoptypen werden in den Plänen Naturschutzfachliche Bewertung unterschiedliche Biotopwertigkeiten dargestellt. Eine Bewertung der Biotoptypen erfolgte auf der Grundlage der Biotoptypenkartieranleitung für Rheinland-Pfalz (2012) sowie in Anlehnung an ökologische Wertanalysen ( Ökologische Bewertung von homogenen Landschaftsteilen, Ökosystemen und Pflanzengesellschaften, Seibert 1980). Die Naturschutzfachliche Wertigkeit wurde in 5 Wertstufen dargestellt: Naturschutzfachliche Wertigkeit Wertstufe Biotoptypen Sehr hoch Landesweit bedeutsam z.b. FFH-Gebiete, Weiden-Auwald, Altarm, (Klein)-Gewässer Hoch Regional bedeutsam z.b. zusammenhängende, standortgerechte Gehölzbestände, Feldgehölze, Geschützte Landschaftsbestandteile Mittel Lokal bedeutsam z.b. Strauch- und Baumreihen, Grünlandbrachen, Parkanlagen, Gebüsche, Einzelbäume Gering Verarmte, nur bedingt artenschutzrelevant z.b. Rasen, vegetationsarme Schotterflächen, Hochstaudenfluren Sehr gering Stark verarmt, versiegelt z.b. Gebäude, versiegelte Wege und Flächen 11

5. PLÄNE 12