Verkehrszählungen an den Grenzübergängen Österreich Schweiz, Österreich Liechtenstein, Liechtenstein - Schweiz

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Transkript:

BESCH UND PARTNER Kanton St. Gallen Fürstentum Liechtenstein Land Vorarlberg Velotal-Rheintal Verkehrszählungen an den Grenzübergängen Österreich Schweiz, Österreich Liechtenstein, Liechtenstein - Schweiz Feldkirch, Januar 2017

Abb. 60: Übersicht der Verkehrsmengen an der Grenze Österreich - Schweiz Angaben in Fahrzeugen/Werktag 3620 br01.docx Seite 84

7. Zusammenfassung Um das Ausmaß des grenzüberschreitenden Radverkehrs im gesamten Rheintal quantifizieren zu können, wurde im Sommer 2016 an sämtlichen Grenzübergängen zwischen den drei Ländern Schweiz, Liechtenstein und Österreich eine Verkehrszählung durchgeführt. Zu den 26 beobachteten Grenzübergängen zählen sowohl Fahrradwege als auch Straßen für den allgemeinen Verkehr. Damit die Fahrradintensität in Verhältnis zum übrigen Verkehr betrachtet werden kann, wurden alle Verkehrsarten erfasst und ausgewertet. Entlang der Grenze Österreich Schweiz gibt es zwölf Übergänge (Z1 Z12), davon zwei reine Radwege (Z1 und Z4). Entlang der Grenze Österreich Liechtenstein gibt es fünf Übergänge (Z13 Z17), davon zwei reine Radwege (Z13 und Z16). Entlang der Grenze Liechtenstein Schweiz gibt es neun Übergänge (Z18 Z26), davon drei reine Radwege (Z20, Z22 und Z25). Um die Ergebnisse aller Zählstellen zusammenfassend darstellen zu können, wurden die Verkehrsmengen von Werktagen herausgegriffen. Bei Zählstellen, bei denen nur an einem Werktag gezählt wurde, wurde der jeweilige Zählwert berücksichtigt. Bei Wochenzählungen wurde der durchschnittliche Verkehr an Werktagen dargestellt. Insgesamt konnten für den gesamten Beobachtungsraum gut 177.000 Kraftfahrzeuge und 10.000 Fahrräder an einem Werktag gezählt werden. Das bedeutet einen Radfahranteil von ca. 5% im grenzüberschreitenden Verkehr. Die Verkehrsmengen verteilen sich jedoch nicht gleichmäßig auf die verschiedenen Grenzübergänge. Es ist vielmehr festzuhalten, dass ein Großteil des motorisierten Verkehrs auf die Grenzübergänge zwischen Liechtenstein und der Schweiz entfällt (83.100 KFZ pro Werktag), während der Radverkehr einen Schwerpunkt im Norden des Untersuchungsgebietes zeigt (6.400 Räder an der Grenze Österreich Schweiz). So macht der Anteil des Fahrradverkehrs auf Straßen mit allen Verkehrsarten durchschnittlich folgende Werte aus: an den Grenzübergängen Österreich Schweiz: 8% an den Grenzübergängen Österreich Liechtenstein: 4% an den Grenzübergängen Liechtenstein Schweiz: 3% Dabei fallen ganz besonders die Fahrradmengen auf reinen Radwegen ins Gewicht (sie machen an diesen Zählstellen jeweils 100% aus). Anhand der vergleichsweise großen Mengen an Radfahrern, die auf Radwegen die Grenze passieren, lässt sich erkennen, dass diese Verkehrswege gerne als Alternative zur Straße mit KFZ-Verkehr wahrgenommen werden. Das fällt insbesondere bei den Radbrücken auf, die parallel zu großen Grenzbrücken angelegt sind (Z20/Z21; Z22/Z23; Z24/Z25). Zur genaueren Betrachtung der Verteilung des Fahrradverkehrs im gesamten betrachteten Rheintal wurden in der nachfolgenden Abbildung Abb. 121 die Ergebnisse aller Zählstellen für Fahrräder zusammengefasst. Darin ist zu erkennen, dass die größte Radfahrintensität an den Grenzübergängen im Norden des Beobachtungsgebietes anzutreffen ist (Z1, Z4, Z6). In einer weiteren Übersichtsdarstellung (Abb. 122) sind die Ergebnisse aller Wochenzählungen zusammengefasst. Auch in diesem 3-Länder-Vergleich weist die Radbrücke Gaißau Rheineck (Z1) an allen Tagen die höchsten Frequenzen auf. Für sämtliche Zählstellen kann festgestellt werden, dass an Sonntagen mindestens genauso hohe Radfahrerzahlen gemessen werden wie an Werktagen, meistens sogar deutlich mehr. Der Samstag zeigt typischerweise überall eine leichte Absenkung der Radmengen. 3620 br01.docx Seite 156

Abb. 121: Übersicht der Ergebnisse sämtlicher Zählstellen Angaben in Fahrzeugen/Werktag 3620 br01.docx Seite 157

Abb. 122: Vergleich der Wochenzählungen für die Grenzen Österreich Schweiz, Österreich Liechtenstein und Liechtenstein Schweiz Feldkirch, 24.01.2017 3620 br01.docx Seite 158